Rekommunalisierung der Hamburger Fernwärme: Es gibt Erklärungs- und Handlungsbedarf
Bei der Umsetzung des Volksentscheids zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze gibt es bei der Fernwärme Probleme: In den Verhandlungen mit Vattenfall hat der Senat lediglich eine Kaufoption für das Jahr 2018 vereinbart. Bis dahin gilt weiter das von der SPD durchgesetzte Modell, bei dem die Stadt Hamburg mit 25,1 Prozent Minderheitspartner ist. Diese Verkaufsoption wirft viele Fragen und Unsicherheiten auf.
Die Links-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hat deshalb bereits vor einigen Wochen einen Antrag eingebracht (PDF), der eine gesetzliche Regelung verlangt, um die Übernahme zu fixieren und damit die bestehenden Unsicherheiten zu beenden. Nach einer kleinen Anfrage der Grünen (PDF) zeigt sich nun, dass das Problem noch komplizierter ist. Die Presseerklärung der Volksentscheids-Initiative unter der Überschrift „Bürgermeister Olaf Scholz muss Sachlage klarstellen“gibt es unten in voller Länge.
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Hintergrund des Problems ist: Die Kaufverhandlungen zwischen Senat und Vattenfall nach dem erfolgreichen Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Energienetze haben unter großem Zeitdruck stattgefunden. Vattenfall hatte laut Senatsdarstellung als Bedingung verlangt, nur im Paket sowohl über den Stromnetz-Bereich als auch die Fernwärme zu verhandeln. Das Ergebnis lautete bei der Fernwärme dann: Es gibt zu einem garantierten Mindestpreis eine Kaufoption, die 2018 mit Wirkung zu 2019 vom Senat erklärt werden kann (!, aber nicht muss).
Das Abendblatt fasst das zusammen: „Er beträgt 1,15 Milliarden Euro inklusive des Kraftwerks Tiefstack und des noch zu bauenden neuen GuD-Kraftwerks in Wedel. Ohne ein neues Kraftwerk Wedel beträgt der garantierte Gesamtpreis 950 Millionen Euro. In beiden Fällen werden 325 Millionen Euro vom Kaufpreis abgezogen, da die Stadt bereits 25,1 Prozent des Netzes gekauft hat. Der Haken: Im Jahr 2018 wird der Wert des Fernwärmenetzes neu ermittelt. Liegt er höher, so bekommt Vattenfall diesen höheren Preis. Liegt der 2018 ermittelte Wert aber niedriger als der jetzt festgelegte, müsste der Senat trotzdem den Garantiepreis zahlen.“
Als Grund dafür, dass nicht ein sofortiger Kauf vereinbart wurde (wie es beim Stromnetz geschehen ist), sondern lediglich diese Option vereinbart wurden, werden steuerliche Probleme genannt. Die hätten laut Senat zur Folge gehabt, dass sich der Kaufpreis für die Stadt noch einmal um viele Millionen Euro erhöht hätte.
Schon diese Regelungen führten zu Kritik: Denn der vereinbarte Mindestkaufpreis, den die Stadt zu zahlen hätte, ist aus Sicht vieler Experten eigentlich viel zu hoch angesetzt. Weil in der Fernwärme große Investitionen anstehen (mindestens das alte kohlebefeuerte Heizkraftwerk in Wedel muss ersetzt werden), wäre der Fernwärmebereich weniger Wert, als der Senat jetzt mit Vattenfall vereinbart hat.
Dennoch hatte der Senat bzw. die SPD-Fraktion immer wieder beteuert: Die Kaufoption werde gezogen, der Volksentscheid also umgesetzt. Das aber könnte nach neueren Informationen nun in Frage stehen.
Nachdem die Verträge vor einiger Zeit veröffentlicht wurden (Ergebnis auch des Transparenzgesetzes!) und die Fragen nun immer konkreter werden, zeigt sich, dass die Sache komplizierter ist.
Während die Linken mit ihren Antrag dafür gesorgt haben, dass nun darüber debattiert werden muss, wie eine gesetzliche Regelung noch unter diesem Senat ermöglicht, die Verbindlichkeit für die Kaufoption in 2018 zu erhöhen, zeigt eine Grünen-Anfrage, dass die Landeshaushaltsordnung der möglicherweise überteuerten Übernahme der Fernwärme im Wege stehen könnte.
Mit Blick auf die 2018 anstehende Neubewertung des Unternehmenswertes könnte die Landeshaushaltsordnung die Übernahme verhindern, wenn sich herausstellt, dass der Mindestpreis höher als der ermittelte Wert des Unternehmens ist.
Im Abendblatt heißt es: „Das aber verbietet die Landeshaushaltsordnung. „Der Kauf der Fernwärme setzt im Sinne des Volksentscheids eine Senatsentscheidung darüber voraus, ob es sich dabei um einen ‚zulässigen Schritt‘ handeln würde“, antwortet nun der Senat auf die Anfrage der Grünen. „Der Senat muss zum Beispiel prüfen, ob den nach der Landeshaushaltsordnung zu beachtenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Genüge getan wird. Die Entscheidung ist im Jahr 2018 zu treffen.“ Mit anderen Worten: Bei einem unter den Garantiepreis sinkenden Wert könnte der Rückkauf scheitern. Der Volksentscheid könnte in diesem Fall nicht umgesetzt werden.“
Und offenbar wäre diese gesamte Problematik vermeidbar gewesen, wenn sich die SPD nicht als Minderheitspartner an Vattenfall gebunden hätte. Um den Volksentscheid zu unterlaufen, hatte sich die SPD mit 25,1 Prozent in die beiden Vattenfall-Gesellschaften für Strom und Wärme eingekauft, ebenso bei E.on für das Gasnetz. Genau daraus resultieren bei der Fernwärme aber nun die Steuerprobleme, die einen Sofort-Kauf verhinderten.
Das Abendblatt berichtet dazu: „Auch ein anderer Punkt wird erst durch die aktuelle Senatsantwort richtig deutlich: Dass der Senat die Fernwärme erst 2019 und nicht sofort übernimmt, wie es der Volksentscheid eigentlich fordert, liegt an der von SPD-Bürgermeister Olaf Scholz 2011 vereinbarten 25,1-Prozent-Beteiligung an den Netzen. Dadurch musste Vattenfall die Fernwärme in eine Hamburger und Berliner Gesellschaft aufsplitten. Würde das Unternehmen vor Ablauf von sieben Jahren veräußert, könnte eine Art Spekulationssteuer nach dem „Umwandlungssteuergesetz“ fällig werden – im dreistelligen Millionenbereich.“ Und das Blatt bringt den Vorwurf der Grünen an die SPD: „Der Senat hat immer behauptet, er werde den Volksentscheid ohne Wenn und Aber umsetzen. Diese Aussagen müssen wir jetzt infrage stellen“, sagte Grünen-Fraktionschef Kerstan.“
Fraktionschef Andreas Dressel reagiert erstmal: „Wir wollen und werden die Kaufoption für die Fernwärme 2018 ziehen“ heißt es in der Presseerklärung. „Der Volksentscheid gilt und wird von uns Punkt für Punkt umgesetzt – und zwar auch 2018. Das ergibt sich schon aus unserer Verfassung. Die Kaufoption wird ausgeübt, daran gibt es für uns Sozialdemokraten keinen Zweifel. Uns angesichts der in kürzester Zeit erreichten großen Fortschritte mangelnden Umsetzungswillen zu unterstellen, ist eine Frechheit – vor allem, da wir eine breite Beteiligung der Bürgerschaft aber auch der Volksinitiative sicherstellen“, so SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Die von Kerstan geäußerte Annahme, ein Kauf 2018 wäre angesichts des ausgehandelten Mindestpreises unwirtschaftlich und ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, sei ziemlich absurd: „Denn das würde voraussetzen, dass man von nun an aktiv einen Wertverfall des Fernwärmenetzes herbeiführen will – genau das wollen wir aber nicht“, macht Dressel deutlich. „Wir wollen weiter investieren und die Fernwärmeinfrastruktur zukunftsfähig machen und werthaltig halten – bis 2019 gemeinsam mit dem Mehrheitseigner und nach 2019 als alleiniger Eigner, genauso ist es verabredet. Insofern ergeben sich aus unserer Sicht mit dem Mindestpreis und dem Kauf 2019 kein Problem. Dass wir diese Transaktion 2019 abwickeln, hat nachvollziehbare steuerliche Gründe, die der Senat dargelegt hat.“
Ziemlich viel Donner, der zeigt, wie sensibel diese Frage der Umsetzung des Volksentscheids für die SPD ist – nicht zuletzt stehen im Mai Bezirkswahlen und im nächsten Februar Bürgerschaftswahlen an.
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Und klar ist, dass die Umsetzung des Volksentscheids vor allem bei der Fernwärme so oder so Dauerthema bleiben wird. Denn jenseits der Umsetzung der Kaufoption muss immerhin auch noch die Frage entschieden werden, wie denn eine klimafreundliche Fernwärme mit mehr Erneuerbaren Energien und ohne ein Kohle-Heizkraftwerk in Wedel aussieht. Schon das ist Stoff für eine Menge Sachdebatte – und eben auch Wahlkampf.
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Jenseits von Stellungnahmen für die Medien dürfte aber auch bei Dressel und beim Senat klar sein: Hier gibt es eine gravierende Regelungslücke, bei der nicht tolle Absichtserklärungen weiter helfen, sondern vermutlich Maßnahmen notwendig werden.
Dabei scheint sich ein weiterer Konflikt anzubahnen. Das wird klar, wenn man den Hinweis in diesem Artikel im Abendblatt liest: „Finanzbehörden-Sprecher Daniel Stricker betonte, der Senat sei „entschlossen, die Option für einen 100 Prozent-Erwerb“ zu ziehen. „Er wird darauf achten, dass das Fernwärmenetz konsequent ausgebaut und effizient betrieben wird, so dass der vollständige Kauf der Fernwärmegesellschaft nach der vereinbarten Wertermittlung keinesfalls gegen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung verstoßen wird.“
Das klingt nicht viel anders, als beim Fraktionschef Dressel. Nun kommt der wichtige Hinweis: „Es werde sich im Jahr 2019 „um ein werthaltiges, profitables Unternehmen handeln“, so Stricker. Die Gefahr eines unter den Mindestkaufpreis sinkenden Wertes sieht man in der Behörde offenbar nur für den Fall, dass das grüne Fernwärmekonzept mit einer flächendeckenden dezentralen Fernwärmeversorgung umgesetzt werde. Denn damit würde dem Unternehmen die Geschäftsgrundlage entzogen, heißt es.“
Das wäre eine Absage an die Dezentralisierung und die verstärkte Einbindung der Erneuerbaren Energien in die Wärme-Netze. Konkret geht es um die Frage des Heizkraftwerks in Wedel: Für den Klimaschutz ist die Kohlebefeuerung dieses Heizkraftwerks ein Desaster. Dennoch will die SPD prüfen, ob eine Sanierung der Anlage möglich ist, um dieses über 2018 hinaus nach geltenden Gesetzen betreiben zu können. Als Ersatz denkt die SPD – wie Vattenfall – an den Neubau eines gasbefeuerten Heizkraftwerks. Demgegenüber fordern Umweltverbände und Klimaschützer, dass ein umfassender Vergleich von Alternativen geprüft werden müsse, bei dem auch dezentrale Anlagen und der Einsatz Erneuerbarer Energien geprüft werden müsse.
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Dabei gibt es ein weiteres Problem: Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass ein in städtischer Hand befindliches Fernwärme-System Wärme von Dritten, nicht städtischen Unternehmen einspeist. So ist es ja auch beim Stromnetz. Statt eines zentralen Heizkraftwerks könnten viele kleine – eben auch private – (erneuerbare) Wärme-ErzeugerInnen das Netz heizen. Das könnte man auch ganz im Sinne des Volksentscheids verstehen.
Das hätte aber eben Folgen für den Wert des Fernwärme-Unternehmens. Und damit sind wir wieder mittendrin im oben berichteten Problemfeld. Die Energiewende ebenso wie die Umsetzung des Volksentscheids ist weiterhin nicht nur eine Aufgabe, sondern heftig umkämpft.
Herr Dressel: Wir haben ein Problem!
Die PM von Unser Hamburg – Unser Netz:
„Umsetzung Volksentscheid: Bürgermeister Olaf Scholz muss Sachlage klarstellen
UNSER HAMBURG – UNSER NETZ verfolgt die jüngste Debatte zur Umsetzung des Volksentscheides im Bereich Fernwärme mit wachsender Sorge. Wie bereits vor dem Umweltausschuss der Hamburger Bürgerschaft am 20. Februar 2014 vorgetragen, ist aufgrund der vertraglichen Regelungen zur Fernwärme ein Zielkonflikt zwischen der Ausübung der Kaufoption und den Vorgaben der Landesaushaltsordnung nicht ausgeschlossen. Dieser Konflikt wird nun ausweislich der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/11237 auch vom Senat eingeräumt.
Im letzten Jahr gab es in Hamburg zur Frage einer vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze eine intensive öffentliche Debatte wie selten zu vor. Mehr als 440.000 Hamburger und Hamburgerinnen haben letztlich mit knapper Mehrheit das Anliegen von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ unterstützt. Nach der Abstimmung hat der Senat eine konsequente Umsetzung des Volksentscheides zugesichert.
„Das Abstimmungsergebnis ist eindeutig, der Senat steht im Wort. Und nicht zuletzt wegen der großen energiepolitischen Bedeutung des Themas erwarten wir vom Ersten Bürgermeister Olaf Scholz nun eine umfassende Klarstellung in der Sache“, so Manfred Braasch, Sprecher von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.“