Nachgefragt: RENEGADE – Atom-Luft-Alarm – Wie oft wurden AKWs evakuiert?
Mit einer mündlichen Frage an die Bundesregierung will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung erfahren, wie oft es bei den sechs Atom-Luft-Alarmen (Renegade) in den letzten Jahren auch zur teilweisen Evakuierung von Beschäftigten in den deutschen Atomkraftwerken gekommen ist, wie das bei einem solchen Vorfall am 10. März 2017 der Fall war.
- Vor wenigen Tagen hatte die Bundesregierung die Kleine Anfrage des MdB Hubertus zu den RENEGADE-Alarmen beantwortet: Sechs mal Atom-Luftalarm für AKWs
Der Funkkontakt zu einem indischen Passagierflugzeug war damals über Osteuropa abgebrochen. Das löste einen solchen Luftalarm aus. Kampfjets der Bundeswehr stiegen auf, um herauszufinden, ob es sich möglicherweise um einen terroristischen Vorfall handelte. Außerdem wurden sämtliche Atomkraftwerke informiert und die Belegschaften teilweise evakuiert. Der Vorfall dauerte etwa eine Stunde, Grund war eine angeblich falsch eingestellte Funkfrequenz bei der indischen Maschine.
Bekannt geworden war der Vorfall nur per Zufall, weil AKW-GegnerInnen an diesem Tag das AKW Brokdorf mit einer Aktion blockierten. Die Öffentlichkeit wurde bislang von derartigen Vorfällen auch im Nachhinhein nicht informiert.
Außerdem will Zdebel den Grund für diese Teilevakuierung der Belegschaften in den Atomkraftwerken erfahren. Dabei gehe es nach seiner Überzeugung nicht darum, die Zahl der möglichen Opfer bei einem Terrorangriff im Atommeiler zu reduzieren, sondern das Risiko möglicher Innentäter zu reduzieren.
Die mündliche Frage im Wortlaut:
Abgeordneter Hubertus Zdebel (DIE LINKE.): „Wann ist es jeweils bei den von der Bundesregierung eingeräumten sechs Renegade-Vorfällen auch vor dem letzten Vorfall am 10. März 2017 (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/11957) zu Teilevakuierungen bei den Atomkraftwerken in Deutschland gekommen (bitte jeweils mit Datumsangabe auflisten), und trifft es zu, dass die Teilevakuierung der Beschäftigten in den Atomkraftwerken jeweils erfolgte, um die Zahl möglicher Innentäter in so einem Fall zu reduzieren?“