Bundesregierung schweigt zur geplanten Verstaatlichung des Atommülls von Siemens und Framatone
Trotz Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) schweigt sich die Bundesregierung über eine geplante Beteiligung von Siemens und Framatome am neuen Entsorgungsfonds aus. Gegen eine Einmalzahlung würden die Unternehmen dann nicht mehr für die langfristigen Kosten der Atommülllagerung haften. Diese für die Steuerzahler*innen unverantwortliche Regelung war Ende 2016 mit den Stimmen der Grünen, der CDU/CSU und der SPD im Bundestag für die AKW-betreibenden Unternehmen beschlossen worden. Es werde weiterhin geprüft, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, heißt es äußerst einsilbig vom zuständigen Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Hubertus Zdebel: „Auch wenn sich die Bundesregierung noch ausschweigt: Sehr wahrscheinlich ist, dass die Atommüllzeche für die Bürger*innen weiter steigen wird und auch der Atommüll von Siemens, Framatome und vielleicht sogar URENCO unter das Dach des Atommüllfonds kommt. Klar ist bei dem Deal: Die Einmalzahlungen werden nicht ausreichen, die Kosten langfristig abzusichern.
Früheren Ankündigungen der Bundesregierung war zu entnehmen, dass bis Ende 2018 eine Übereinkunft mit Siemens und anderen atommüll-besitzenden Unternehmen zur Beteiligung am Entsorgungsfonds angestrebt werde. Siehe: Noch mehr Atommüll zu Lasten der SteuerzahlerInnen verstaatlichen?
- Frage und Antwort auf die Schriftliche Frage hier als PDF (6. Dezember)
Frage MdB Hubertus Zdebel (Fraktion Die Linke):
Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen der Bundesregierung bzw. einzelner Ministerien und den Unternehmen Siemens, Framatome-Areva (Lingen), URENCO (Gronau) und gegebenenfalls anderer Unternehmen der Ver- und Entsorgung, bei deren Betrieb radioaktive Abfälle angefallen sind bzw. anfallen hinsichtlich einer Beteiligung am staatlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfonds) vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13601 angab, bis spätestens 2018 eine Prüfung, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, abschließen zu wollen, und über welche Geldbeträge bzw. Höhe von Einmalzahlungen geht es jeweils in solchen möglichen Vereinbarungen im Wesentlichen (bitte Kriterien für Zahlungshöhe je Unternehmen angeben)?
Antwort der Bundesregierung, Wirtschaftsministerium, Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum:
Die Bundesregierung führt die Prüfung, ob und inwieweit die Regelungen des Entsorgungsfondsgesetzes auf andere Entsorgungsverpflichtete übertragen werden können, zurzeit noch fort.