IAEA bestätigt Drohneneinschlag beim AKW Saporischschja – Deutsche Atommüll-Zwischenlager nicht auf kriegerische Ereignisse ausgelegt

Atomenergie im Krieg. Die Internationale AtomEnergie Agentur (IAEA) bestätigt eine Meldung der russischen Nachrichtenagentur TASS, dass es einen Drohneneinschlag im Maschinengebäude des AKW Saporischschja gegeben hat. Wiederholt kommt es rund um den größten Atomkomplex mit sechs Atommeilern und Lagerstätten radioaktiver Abfälle zu militärischen Kampfhandlungen im Krieg Russland gegen die Ukraine. Die Anlage ist seit Kriegsbeginn von russischen Truppen besetzt. Immer wieder waren die Atommeiler vom Netz abgeschnitten und mussten über Notstrom-Diesel versorgt werden. Auch das AKW Tschernobyl war in Kampfhandlungen verwickelt. Der Schutzhülle zur Abschirmung der radioaktiven Strahlung wurde ebenfalls durch Drohnen zerstört. Zuletzt waren auch Atomanlagen im Iran, darunter auch das in Betrieb befindliche AKW Buschehr sowie die AKWs in den Vereinigten Arabischen Emirate mit Kriegswaffen angegriffen worden. (Foto: Polizeieinsatz zur Sicherung von Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll auf dem Weg ins Zwischenlager Gorleben, zweite Hälfte 199oer Jahre)

Der Vorfall in Saporischschja (Mai/Juni 2026)

Am 4. Juni 2026 meldete sich die IAEA zu den Vorfällen in Saporischschja zu Wort, nachdem die russische Agentur Tass über einen Drohnengriff und Schäden in einem Maschinengebäude berichtet hatte. Es ist der erste bestätigte Treffer an einem Hauptgebäude der Anlage seit April 2024. Nach Angaben der IAEA-Experten vor Ort ereignete sich der Vorfall am Samstag, den 30. Mai 2026. Eine Drohne schlug in das Maschinengebäude (die sogenannte Turbinenhalle) des sechsten Reaktorblocks ein. Das ISAMZ-Team (IAEA Support and Assistance Mission to Zaporizhzhya) erhielt am darauffolgenden Tag Zugang zur Einschlagstelle.

Quellen zu diesem aktuellen Vorfall (irgendwie verändern sich die Links immer wieder!) Auch Tagesschau hat entsprechend am 31. Mai berichtet. „IAEA bestätigt Schäden am AKW Saporischschja

Schäden und technische Befunde

Die Inspektion bestätigte physische Schäden an der Außenwand des Gebäudes sowie an einer metallischen Wartungsluke, die sich mehrere Stockwerke über dem Boden befindet. Am Boden in der Nähe des Einschlagsortes stellten die Beobachter Trümmerteile sowie Überreste von verbrannten Glasfaserkabeln sicher. Diese Funde deuten auf den Einsatz moderner, präzisionsgelenkter Drohnentechnologie hin, die auch unter schwierigen elektronischen Bedingungen steuerbar bleibt. „Obwohl die strukturelle Integrität des Kraftwerks erneut verletzt wurde, blieben die sicherheitskritischen Komponenten von Block 6 unversehrt“, erklärte demnach der IAEA-Generaldirektor Rafael Grossi. Alle sechs Reaktoren der Anlage befinden sich derzeit im Zustand der Kaltabschaltung („Cold Shutdown“).

Gefährdete Stromversorgung

Die Stabilität der Anlage wurde am 3. Juni durch einen weiteren Vorfall beeinträchtigt. Ein Drohnenangriff auf die nahegelegene Umspannstation „Nikopolska“ führte zum Ausfall einer der zwei verbliebenen 750-Kilovolt-Hauptleitungen, die das Kraftwerk mit dem externen Stromnetz verbinden. Dies war der 17. schwerwiegende Stromausfall seit Beginn des Konflikts. Die externe Stromversorgung ist für die Kühlung der abgeschalteten Reaktoren und des verbrauchten Kernbrennstoffs von kritischer Bedeutung.

Politische Reaktionen und Vorwürfe

Der Vorfall löste international Besorgnis aus. Die russische Betreibergesellschaft Rosatom sprach von einem „gezielten ukrainischen Angriff“ und verwies auf die gefundenen Glasfaserreste als Beleg für eine bewusste Steuerung. Die ukrainische Seite wies die Vorwürfe zurück und warf Russland vor, das Kraftwerk für militärische Zwecke zu missbrauchen und durch „False-Flag-Operationen“ nukleare Erpressung zu betreiben.

Rafael Grossi mahnte beide Konfliktparteien zur Einhaltung der fünf Grundprinzipien zum Schutz der Anlage: „Jeder Angriff auf das Kraftwerk ist ein Spiel mit dem Feuer. Wir fordern die sofortige Einstellung aller militärischen Aktivitäten, die die nukleare Sicherheit gefährden könnten.“

Deutsche Atomanlagen und Kriegsrisiken

Die zunehmende Integration von Atomanlagen in konventionelle Kriegssituation und auch als Ziel von Terrorangriffe hat seit den Anschläge 11. September 2001 deutlich zu genommen. Planungen, im Rahmen des Anschlags auch ein Atomkraftwerk mit Flugzeugen anzugreifen, hatten die Terroristen damals im Planungsstadium verworfen.

Atomanlagen in Deutschland, AKWs also auch Atommülllager sind seitdem mit diversen Maßnahmen nachgerüstet worden. Ob diese ausreichend sind, kann unabhängig nicht durch Experten geprüft werden, weil nahezu alle Aspekte unter Geheimhaltung stehen.

Nachdem ein Oberlandesgericht und das Bundesverwaltungsgericht Mitte der 2010er Jahre die Betriebsgenehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben hatte, kam es in der Folge zu einer erheblichen Verschärfung der staatlichen Befugnisse in Sachen Geheimhaltung.

Mit der 17. Atomesetznovelle wurden die Rechte der Gerichte als auch der Klagenden in der Weise eingeschränkt, dass sie Sicherheits – und Sicherungsaspekte nicht mehr eigenständig prüfen können und sich auf die Aussagen der Behörden verlassen müssen. Das gilt vor allem für die Maßnahmen zur Terrorabwehr. Kriegsszenarien und entsprechende Waffen wie Raketen oder andere Lenkwaffen waren dabei zunächst „vorgesehen“.

Kritik an Sicherheitskonzepten

Kriegsszenarien – etwa Angriffe mit Raketen oder anderen Lenkwaffen – spielten in den ursprünglichen Sicherheitskonzepten nur eine untergeordnete Rolle. Spätestens der Krieg in der Ukraine hat diese Annahmen grundlegend verändert.

Der ehemalige Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), Wolfram König, warnte bereits 2025, dass auch Atommülllager zu Angriffszielen werden könnten:
„Unsere Zwischenlager sind nicht auf kriegerische Ereignisse ausgelegt. Wir haben in der Ukraine erlebt, dass plötzlich Kernkraftwerke angegriffen werden. Das sollte uns eine Mahnung sein.“ (siehe Bayerischer Rundfunk vom 19. Mai 2025)

Weiter: „König hatte nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center Castoren prüfen lassen und Anlagen gegen mögliche Attacken „gehärtet“. Über Details kann er aus Sicherheitsgründen nicht sprechen, aber es sei wichtig, solche aus Sicht des Gegners „möglicherweise interessanten Ziele“ schnell auszuschalten.“

Zwischenlager im Ernstfall

Im August 2025 hieß es in der Augsburger Allgemeinen unter der Überschrift: „Wie kriegstüchtig ist ein deutsches Atommüll-Zwischenlager?“ Die BI am Standort Gundremmingen und ihr Sprecher Raimund Kamm hatten massive Kritik an möglichen Defiziten der Atomanlagen geübt.

Als Reaktion, so die AA, heißt es: „Der BGZ als Betreiberin der Zwischenlager erklärt: „Grundsätzlich bieten die baulichen, technischen, personellen und administrativ-organisatorischen Abwehrmaßnahmen an den Zwischenlagern auch einen gewissen Schutz bei kriegerischen Angriffen und Auseinandersetzungen.“ Um gegen Angriffe geschützt zu sein, stimmten die Zwischenlager-Betreiber und der Staat ihre Abwehrmaßnahmen eng aufeinander ab: „Die Maßnahmen der BGZ müssen Angriffe so lange abwehren, bis staatliche Kräfte am Zwischenlager eintreffen.““

Zwar behaupten die Betreiber und auch die beteiligten Behörden, dass gegen Terrormaßnahmen ausreichend Schutz bestehen. Wie oben gesagt, ist das unabhängig von Gerichten oder Experten nicht zu überprüfen, da diese Maßnahmen geheim sind. Aber: Gegen Kriegshandlungen sind die Atomanlagen allesamt nicht ausgelegt.

Die AA schreibt: „Wie kriegstüchtig aber wären die Zwischenlager letztlich wirklich? Die Auskünfte der Behörden deuten darauf hin, dass die Anlagen gegen Terror geschützt sind, im Kriegsfall aber auch auf eine Verteidigung durch die Bundeswehr oder andere Einsatzkräfte angewiesen wären. Dem bayerischen Umweltministerium zufolge verfügt zum Beispiel das Zwischenlager Gundremmingen über den nach Atomgesetz erforderlichen Schutz gegen kriminelle Handlungen oder terroristische Taten. Dies schließe auch einen erzwungenen Flugzeugabsturz mit ein, sagt eine Sprecherin, schränkt aber ein:

„Kriegerische Einwirkungen eines Drittstaates gehören nicht zu den Störmaßnahmen, gegen die der Betreiber eines Zwischenlagers für hochradioaktive Vorkehrungen treffen muss.“ Die Abwehr von kriegerischen Einwirkungen liege im Verantwortungsbereich des Bundes.“

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