Neues Strahlenschutzgesetz: Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am 27. März
Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie steht das neue Strahlenschutzgesetz am kommenden Montag (27. März 2017) mit einer öffentlichen Anhörung auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages. Lediglich 90 Minuten nimmt sich der Ausschuss dafür Zeit. Der Entwurf umfasst 477 Seiten und soll zahlreiche bislang auf Verordnungsebene geregelte Strahlenschutzbelange nunmehr in einem Gesetz zusammenfassen. (Foto: MdB Hubertus Zdebel im Atommülllager ASSE II)
- Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ist als Drucksache 18/11241 hier online (PDF)
Als Sachverständigen für die Anhörung haben Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE Prof. Dr. med. Wolfgang Hoffmannn vom Institut für Community Medicine, Universitätsmedizin Greifswald und vom BUND eingeladen. Eine Übersicht der eingeladenen Sachverständigen sowie eine Darstellung, worum es geht ist hier auf der Seite des Bundestages.
Zum Beschluss des Bundeskabinetts im Januar kommentierte der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel den Entwurf als unzureichend. Massive Kritik am Gesetzentwurf gibt es außerdem vom BUND und der internationalen Ärzteorganisation IPPNW sowie zahlreichen Anti-Atom-Initiativen. Siehe dazu: