Atommülllager Schacht Konrad – Atommüll-Transporte nicht sicher
Die über das Gebiet der Stadt Salzgitter vorgesehenen Atommüll-Transporte zum Endlager Konrad könnten für die Bevölkerung möglicherweise nicht sicher sein.
Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt Salzgitter die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat. Den Link zur Studie gibt es unten auf dieser Seite.
Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt – nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.
Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.
Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern.
Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.
Diverse Resolutionen gegen das Endlager Schacht Konrad sind durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen worden. Die letzte Resolution wurde am 14.12.2011 mit dem Antrag 0364/16 beschlossen
Mit Ratsbeschluss 5985/15 vom 23.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachterbüro Intac mit der Überprüfung der Fortschreibung der Transportstudie Schacht Konrad 2009, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu beauftragen. Dies geschah vor dem Hintergrund, auch bei den Transporten in das Endlager Konrad die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in der Stadt Salzgitter zu gewährleisten.
Die Phase 1 der Überprüfung der Transportstudie Konrad 2009 ist nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nachstehend zusammenfassend mitgeteilt:
Das Endlager Konrad soll nach der aktuellen Einschätzung des Bundes frühestens 2019 in Betrieb gehen. Die Transporte der dann zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle erfolgen über das Gebiet der Stadt Salzgitter.
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat Anfang 2010 eine Aktualisierung ihrer Transportstudie von 1991 (Transportstudie Schacht Konrad 2009) vorgelegt. Die Ergebnisse dieser aktualisierten Transportstudie wurden in einer ersten Phase durch das Büro Intac wie folgt bewertet
1. Für die Ermittlung möglicher Auswirkungen von bestimmungsgemäßem Transport und Transportunfällen hat die GRS eine Erhebung zum aktuellen Abfallgebindezustand bei den Abfallerzeugern bzw. Abfallablieferern durchgeführt. Auf den erhaltenen Angaben baut sie die radiologische Charakterisierung der zu transportierenden Abfallgebinde auf. Dies hat das Ziel, möglichst realistische radiologische Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Aufgrund der Kostenoptimierungsbestrebungen der Abfallerzeuger ändert sich die radiologische Charakterisierung der Abfallgebinde durch neue Konditionierungs- bzw. Verpackungsmethoden ständig in Richtung Ausschöpfung der zulässigen Werte. Deshalb ist für die Bewertung der Transportsicherheit nur die Orientierung an den zulässigen Werten zielführend.
2. Die GRS hat für die Ermittlung der Transportunfallauswirkungen die Methodik der probabilistischen Risikoanalyse gewählt. Dieser Ansatz nach Wahrscheinlichkeiten ist zwar wissenschaftlich sinnvoll, führt aber nicht zu einem abdeckenden Bild für maximal plausible Strahlenbelastungen. Die Methodik ist deshalb beispielsweise für Entscheidungen über Notfallschutzvorsorge nicht geeignet. Sie bedingt die Aufteilung der Unfallabläufe in mehrere Schritte mit Wahrscheinlichkeitsangaben für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Um die komplexen Datensätze verständlich zu halten, müssen die Daten durch Zusammenfassung in Gruppen auf ein überschaubares Maß reduziert werden. Durch Mittelwertbildung für die weitere Verarbeitung besteht die Gefahr, seltene Ereignisse auszublenden. Deshalb kann durch diese Methodik eine Unterschätzung der möglichen Strahlenbelastung nach Transportunfällen erfolgen.
3. Die Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal werden von der GRS sowohl für den bestimmungsgemäßen Transport als auch für Transportunfälle für die drei Szenarien 100% Schiene, 100% Straße und als realistisches Szenario 80 % Schiene / 20 % Straße betrachtet. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich sinnvoll. Inwieweit die Aufteilung 80/20 tatsächlich realistisch ist, wird in der GRS-Studie nicht näher begründet. Dies bedarf der genaueren Analyse.
4. Für den bestimmungsgemäßen Transport werden nach den Ergebnissen der GRS die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Arbeitskräften deutlich unterschritten. Bei Unterstellung von Ortsdosisleistungen für die zu transportierenden Abfallgebinde, die sich an den zulässigen Werten orientieren, werden die Grenzwerte deutlicher ausgeschöpft. Es ist aber trotzdem von einer Einhaltung des Grenzwertes nach § 46 StrlSchV auszugehen, wenn die von der GRS angegebenen Wohnabstände zutreffend sind. Überprüft werden sollten in Bezug auf das Stadtgebiet von Salzgitter aber insbesondere auch die Strahlenbelastungen für die Beschäftigten der Schlackenverwertung.
In der hier vorgelegten allgemeinen Bewertung der GRS-Transportstudie wurden Aspekte identifiziert, die in der zweiten Phase der Bewertung vertieft bearbeitet werden. Dies sind:
– Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in 1 bzw. 2 m Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.
– Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.
– Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.
– Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.
– Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.
– Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.
Die Phase 2 wird Ende September abgeschlossen sein. Danach wird die Verwaltung umfassend über das Ergebnis informieren und das Gutachten öffentlich zugänglich machen.
Das vollständige Gutachten des Büros Intac „Überprüfung der Transportstudie Schacht Konrad – Phase 1“ ist als Anlage zu dieser Vorlage in Allris digital einsehbar.
Anlagen:
1. Lageplan Schacht Konrad
2. Geplante Verkehrsanbindung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | (wie Dokument) | Lageplan Schacht Konrad (170 KB) | ||||
2 | (wie Dokument) | Geplante Verkehrsanbindung Konrad (613 KB) | ||||
3 | (wie Dokument) | Bewertung Transportstudie Phase I (249 KB) |
Sehr geehrte Damen und Herren, in den ganzen Mitteilungen wird immer nur vom Atommülltransport über das Gebiet der Stadt Salzgitter gesprochen. Sie scheinen wohl zu vergessen, das der Beddinger Bahnhof sich auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig befindet und somit der Stadtbezirk 222, Geitelde, Stiddien und Timmerlah vom Atommülltransport besonders betroffen sind. Ich möchte Sie bitten, dieses auch in ihren Artikeln zu berücksichtigen.