Nicht nur einschlägige Anti-Atom-Gruppen, die AG Schacht Konrad, die LINKE und drei Bundestagsabgeordnete der Partei rufen zu einer Demonstration am 19.1. am geplanten Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter auf. Auch die IG Metall ist bei den geplanten Aktivitäten aus Anlass des Besuchs der Umweltministerin Barbara Hendricks dabei. Tausende Beschäftigte in den Stahlbetrieben und bei VW sind direkt von dem geplanten Atommülllager betroffen.
Auf ihrer Homepage schreibt die IG Metall zu ihrem Aufruf zu einer „Funktionnärskonferenz“ um 14.30 Uhr vor dem Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt: „Anlass ist der Besuch der Bundesumweltministerin, die sich einem Gespräch mit den Konrad-Gegnern stellen wird. Natürlich wollen wir als IG Metall die Gelegenheit nutzen unsere Forderungen gegenüber der Politik deutlich zu machen und Druck für unsere Position aufbauen.
Uns ist allen klar, dass der in Jahrzehnten einer unverantwortlichen Politik angefallene Atommüll endgelagert werden muss. Allerdings darf dies nicht einfach irgendwo passieren, sondern dort, wo die Lagerung im Vergleich zu allen Lösungen die Sicherste ist. Diese Sicherheit ist jedoch bei Schacht Konrad nicht gegeben, da es bisher noch gar kein Standortsuchverfahren gegeben hat. Um gegenüber den politisch Verantwortlichen unsere Forderungen abzusetzen“ ruft die IG Metall zu der Aktion auf.
Weitere Informationen liefert die IG Metall unter diesen Links:
Aktiv gegen die Risiken der Atommmülllagerung im Schacht Konrad. Die Bundestagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE: Hubertus Zdebel, Jutta Krellmann und Pia Zimmerman
Atommülllager im Schacht Konrad in Salzgitter? So nicht, sagen inzwischen immer mehr Kommunen und Städte rund um das geplante Lager für leicht- und mittelradioaktiven Atommüll in der Nähe von Braunschweig. Und der Protest wächst, nachdem mit der Vorlage des so genannten „Nationalen Entsorgungsplans“ durch die Bundesregierung deutlich wurde, dass sich die Atommüllmenge für den Schacht Konrad durch die Hintertür sogar verdoppeln könnte. Am kommenden Dienstag nun besucht die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks Salzgitter. Proteste und eine öffentliche Veranstaltung sind angesagt. Gemeinsam mit den beiden Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann, Pia Zimmermann wird auch Hubertus Zdebel, Atomausstiegs-Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, vor Ort sein.
Das Aktionsprogramm für den Besuch der Ministerin ist klar: „Wir werden mit einer Protestkundgebung deutlich zeigen, was wir von ihrem Umgang mit Atommüll halten. Wir rufen dazu auf, ab 14.30 Uhr vor der Kulturscheune in Salzgitter-Lebenstedt laut, bunt und kreativ zu zeigen, dass es uns nicht nur darum geht, die Erweiterung zu stoppen. Das Projekt Schacht KONRAD muss endgültig vom Tisch! Die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. und die „Kanaldörfer gegen KONRAD“ rufen dazu auf, am 19. Januar für eine verantwortungsvolle Atommüllpolitik auf die Straße zu gehen.“
Da lassen sich Jutta Krellmann, die in Salzgitter und am AKW Grohnde in Hameln Büros unterhält, die Wolfsburger Abgeordnete Pia Zimmermann, die in der Region seit Jahrzehnten gegen Atomenergie, Schacht Konrad und Asse II eintritt und Hubertus Zdebel, der seit kurzem auch Mitglied der AG Schacht Konrad ist, nicht lange bitten. Gemeinsam werden sie an der Kundgebung und an der anschließenden Veranstaltung der Stadt Salzgitter teilnehmen. Dazu hatte der Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) die Bundestagsabgeordneten der Linken eingeladen.
Zdebel war erst vor wenigen Wochen zu einem Gespräch mit dem Oberbürgermeister Klingebiel sowie VertreterInnen der AG Schacht Konrad und der IG Metall Peine/Salzgitter zusammen gekommen, um über die Auswirkungen des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ zu beraten und über die Arbeit der Atommüll-Kommission zu informieren. Zdebel am Schacht: Radioaktive Abfälle – Schacht Konrad wäre heute nicht genehmigungsfähig
Bundesumweltministerin Hendricks soll bei ihrem Besuch in Salzgitter mit dem Appell der Regionen konfrontiert werden, den immer mehr Städte, Landkreise und Gemeinden in den letzten Wochen unterzeichnet haben und mit dem eine umfassende Überprüfung der bisherigen Planungen für den Schacht Konrad gefordert wird. Nicht nur Salzgitter gehört zu den Unterzeichnern, sondern auch Braunschweig, Peine, Goslar, Liebenburg, Vechelde oder Lengede. Über zehn Gebietskörperschaften habeb bislang die gemeinsame Resolution „Appell der Region“ verabschiedet, heißt es dazu auf der Seite der AG Schacht Konrad (Schulterschluss der Regionen). Die Stadt Salzgitter informiert z.B. hier über den Appell
Parken statt Atommüll lagern. Der Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Nach der Atomkatastrophe von Fukushima beginnt jetzt bundesweit die Debatte, wie die Atommeiler konkret stillgelegt werden können. Landesregierungen favorisieren dabei den kompletten Rückbau der Atommeiler, ziehen diese Variante dem so genannten „sicheren Einschluss“ vor. Doch was passiert mit den beim Rückbau anfallenden großen Mengen von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll? Eine kritische Betrachtung zeigt auch hier: Atommüllentsorgung? ungelöst!
Einerseits werden große Mengen dieses Mülls nach einer 2001 vollzogenen Änderung der Strahlenschutzverordnung einfach über Hausmülldeponien oder im Straßenbau entsorgt. Dazu hier mehr.
Andererseits soll der radioaktive Müll, der nicht unter die „Freigaberegelung“ der Strahlenschutzverordnung fällt, im ehemaligen Eisenerzbergwerk Schacht KONRAD dauerhaft gelagert werden.
Bei Salzgitter-Bleckenstedt befindet sich damit das bislang einzige genehmigte Atommülllager der Bundesrepublik. Doch bis heute ist dort noch kein Atommüll eingelagert. Zur Zeit läuft im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz noch der Ausbau des Schachts. Dabei kommt es immer wieder zu Verzögerungen:
„Hieß es 2007 noch, KONRAD solle 2013 in Betrieb gehen, wurde daraus bald 2014 und zuletzt 2019. In letzter Zeit war die Sprachregelung „frühestens 2019“ und seit gestern (8.6.2012): KONRAD sei 2019 betriebsbereit und könne dann nach einer Erprobungsphase 2024 in Betrieb gehen. Damit wären dann zwischen Idee und Inbetriebnahme schlappe 50 Jahre ins Land gegangen. Das 2024 aber das Ende der Fahnenstange ist, ist angesichts der Probleme, offenen Fragen und Kontroversen hinter den Kulissen, kaum anzunehmen“, heißt es auf der Seite der AG Schacht Konrad dazu.
Die Betreiber haben offenbar große Probleme, die alten Plandaten auf den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik zu aktualisieren.
Allein diese Verzögerungen beim Schacht Konrad haben erhebliche Auswirkungen für den Rückbau der Atommeiler. Denn wenn diese ab ca. 2014 – nach den erforderlichen Genehmigungsverfahren – mit den praktischen Rückbaumaßnahmen beginnen, fallen auch die Atomabfälle an. Da diese dann noch nicht Richtung Schacht Konrad abtransportiert werden können, müssen sie – über mehrere Jahre – vor Ort weiter gelagert werden.
Bereits heute ist klar, dass der hochradioaktive Atommüll noch für Jahrzehnte an den AKW-Standorten bleiben wird: Dafür stehen dort so genannte Standortlager, genehmigt für eine Dauer von 40 Jahren! Doch auch hier gibt es schon Probleme für die Rückbauplanungen. Es fehlt an den erforderlichen Castorbehältern, um den hochradioaktiven Atommüll aus den Reaktoren und den Nasslagern zu entfernen.
Schacht Konrad – Genehmigte Unsicherheit
Doch obwohl das Atommülllager höchstrichterlich genehmigt ist, bleiben massive Zweifel an der Sicherheit des Schachts für die dauerhafte Atommülllagerung. Denn ausgerechnet der so genannte Langzeitsicherheitsnachweis, in dem der Betreiber aufzeigen muss, dass für mehrere hunderttausend Jahre das radioaktive Material von der Umwelt abgeschlossen bleibt, ist von den Gerichten nicht überprüft worden. Im Oktober 2010 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des Anwohners Walter Traube ab und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.
Der entscheidende Satz in der Begründung des Verfassungsgerichts lautet:
„Die Fragen, die die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Hinblick auf die Langzeitsicherheit aufwirft, betreffen der Sache nach erst in der (fernen) Zukunft aktuell werdende Szenarien, die keinen Bezug zu einer gegenwärtigen Betroffenheit des Beschwerdeführers in einem eigenen verfassungsbeschwerdefähigen Recht erkennen lassen.“
Die AG Schacht Konrad kritisiert dieses Urteil scharf: „Damit bestätigt das BVerfG das skandalöse Urteil des OVG Lüneburg, es gäbe kein Recht auf Nachweltschutz. Die jetzige Generation wird von jeglicher Verantwortung für künftige Folgen ihres Tuns freigesprochen. Nicht einmal die Erkenntnis, dass die Zukunft sehr schnell kommen kann wie bei ASSE II und Morsleben, wurde auch nur ansatzweise berücksichtigt.“
Bereits am 21.02.08 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die zeitlgeich mit Traube eingereichte Klage der Stadt Salzgitter nicht anzunehmen.
In seiner Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest: „Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzlich verfassungsrechtliche Bedeutung“. Die Stadt Salzgitter ist im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte nicht beschwerdefähig. Zudem sei das OVG alleine entscheidungsbefugt.
Die Aussage von BMU Gabriel nach der Urteilsverkündung des OVG Lüneburg am 8.3.2006 „Das Gericht hat alle Sicherheitsbedenken der Kläger als unbegründet zurückgewiesen“ ist ebenso falsch, wie die von NMU Sander am 26.3., das BVerfG habe entschieden, “die Arbeit des Umweltministeriums und der zugezogenen Sachverständigen nicht zu beanstanden”. Richtig ist: Sowohl das OVG Lüneburg, als auch das Bundesverwaltungsgericht, als auch das Bunddesverfassunggericht haben bisher die Substanz der Klagen und die Sicherheit von KONRAD nicht überprüft, sondern nur den Klägern die Rechte genommen, gegen ein Atommüllendlager zu klagen.
Eine Übersicht über den Genehmigungsverlauf für den Schacht Konrad gibt es hier. Dort werden auch die wesentlichen Kritikpunkte und Sicherheitsmängel des Standorts dargestellt.
Auch im Schacht Konrad gibt es Wasser-Probleme
Doch nicht nur der Langzeitsicherheitsnachweis ist als problematisch anzusehen. Auch im Schacht Konrad gibt es das Risiko, dass der dort eingelagerte Atommüll mit Wasser in Kontakt kommen kann. Das wäre der Super-Gau in einem Endlager.
Auf dieses Problem hat jüngst noch einmal der Geochemiker Dr. Ralf Krupp hingewiesen und ist damit Äußerungen des Niedersächsischen Umweltministers Birkner entgegen getreten, es gäbe in Schacht KONRAD keine mit ASSE II vergleichbaren Probleme.
Krupp stellt fest, dass mit 16,3 Kubikmetern pro Tag mehr salzhaltiges Wasser in KONRAD eindringe, als derzeit in die Asse. KONRAD werde daher nach seiner Schließung ebenfalls ersaufen.
Ausdrücklich warnt er, sich in Fragen der Sicherheit nicht auf die rechtskräftige Genehmigung zu beschränken: „Nach den Erfahrungen mit der Asse sollte Konrad trotzdem nicht in Betrieb gehen“, meint Krupp und erläutert: „Die Abfälle werden nach Wasserzutritt genauso wie in der Asse unter Gasbildung korrodieren, und Radionuklide in Lösung gehen. Aufgrund des größeren Abfallvolumens und des kleineren Grubenhohlraums in Schacht Konrad werden aber mehr Gase und höhere Gasdrücke entstehen. Die über dem Endlager Konrad befindlichen und vermeintlich als geologische Barriere wirksamen Tonschichten der Unterkreide wurden durch zahlreiche Bohrungen auf Eisenerz, Öl- und Gas durchlöchert. Weitgehende Analogien zwischen Konrad und Asse bestehen auch hinsichtlich der Wissenschaftler und Behörden, die für die Befürwortung der jeweiligen Bergwerke als Endlager verantwortlich waren. Die Politik wäre daher gut beraten, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und auch für die schwach- und mittelaktiven Abfälle ein neues und diesmal geeignetes Endlager einzurichten.“ (zitiert nach AG Schacht Konrad)
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) widerspricht diesen Darstellungen von Krupp. Auf der Konrad-Seite des BfS stellt die Behörde dar, dass die Hinweise auf das vorhandene Wasser nichts neues sein und seit Anfang an bekannt wären. Ein Vergleicht mit der ASSE sei aus Sicht des BfS nicht statthaft, weil es sich bei der ASSE um einen Salzstock handelt, der vielfach zerklüftet war. Außerdem würde das Wasser von außen eindringen. Dagegen handele es sich beim Schacht Konrad um ein Eisenerzbergwerk, das kaum zerklüftet ist, das Wasser von innen stamme, aber keinerlei Kontakt zur Außenwelt habe. Nach der Verfüllung mit dem Atommüll würden die Kammern verschlossen, so dass – zusätzlich geschützt durch eine über dem Bergwerk liegende Schutzdecke aus Ton – kein Wasser eindringen könne. Daher – so das BfS – sei ein Vergleich der ASSE mit dem Schacht Konrad nicht statthaft.
Die über das Gebiet der Stadt Salzgitter vorgesehenen Atommüll-Transporte zum Endlager Konrad könnten für die Bevölkerung möglicherweise nicht sicher sein.
Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachterbüro Intac, welches im Auftrag der Stadt Salzgitter die von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) angefertigte Transportstudie für Schacht Konrad überprüft hat. Den Link zur Studie gibt es unten auf dieser Seite.
Vier Kernpunkte werden bemängelt: Es werden weder realistische radiologische Bedingungen, noch der schlimmste anzunehmende Fall berücksichtigt – nur Mittelwerte. Die mögliche Strahlenbelastung für die Bevölkerung werde falsch eingeschätzt, beim Transport würden Grenzwerte für die Strahlenbelastung angeblich deutlich unterschritten.
Die ausführliche Mitteilungsvorlage kann im Internet unter www.salzgitter.de eingesehen werden. In den nächsten Wochen wird sie in mehreren Ausschüssen, Ortsräten und am 19. September im Rat diskutiert.
Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern. Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.
Die Ergebnisse im Einzelnen
Die Stadt Salzgitter hat sich im Laufe des durchgeführten Genehmigungsverfahrens jeweils deutlich positioniert und die erforderlichen Schritte durchgeführt, um das Endlager Konrad in ihrem Gebiet zu verhindern.
Gegen den dann ergangenen Planfeststellungsbeschluss hat die Stadt Salzgitter durch alle Instanzen geklagt.
Diverse Resolutionen gegen das Endlager Schacht Konrad sind durch den Rat der Stadt Salzgitter beschlossen worden. Die letzte Resolution wurde am 14.12.2011 mit dem Antrag 0364/16 beschlossen
Mit Ratsbeschluss 5985/15 vom 23.03.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, das Gutachterbüro Intac mit der Überprüfung der Fortschreibung der Transportstudie Schacht Konrad 2009, der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu beauftragen. Dies geschah vor dem Hintergrund, auch bei den Transporten in das Endlager Konrad die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten in der Stadt Salzgitter zu gewährleisten.
Die Phase 1 der Überprüfung der Transportstudie Konrad 2009 ist nunmehr abgeschlossen. Die Ergebnisse werden nachstehend zusammenfassend mitgeteilt:
Das Endlager Konrad soll nach der aktuellen Einschätzung des Bundes frühestens 2019 in Betrieb gehen. Die Transporte der dann zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle erfolgen über das Gebiet der Stadt Salzgitter.
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat Anfang 2010 eine Aktualisierung ihrer Transportstudie von 1991 (Transportstudie Schacht Konrad 2009) vorgelegt. Die Ergebnisse dieser aktualisierten Transportstudie wurden in einer ersten Phase durch das Büro Intac wie folgt bewertet
1. Für die Ermittlung möglicher Auswirkungen von bestimmungsgemäßem Transport und Transportunfällen hat die GRS eine Erhebung zum aktuellen Abfallgebindezustand bei den Abfallerzeugern bzw. Abfallablieferern durchgeführt. Auf den erhaltenen Angaben baut sie die radiologische Charakterisierung der zu transportierenden Abfallgebinde auf. Dies hat das Ziel, möglichst realistische radiologische Bedingungen zu berücksichtigen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Aufgrund der Kostenoptimierungsbestrebungen der Abfallerzeuger ändert sich die radiologische Charakterisierung der Abfallgebinde durch neue Konditionierungs- bzw. Verpackungsmethoden ständig in Richtung Ausschöpfung der zulässigen Werte. Deshalb ist für die Bewertung der Transportsicherheit nur die Orientierung an den zulässigen Werten zielführend.
2. Die GRS hat für die Ermittlung der Transportunfallauswirkungen die Methodik der probabilistischen Risikoanalyse gewählt. Dieser Ansatz nach Wahrscheinlichkeiten ist zwar wissenschaftlich sinnvoll, führt aber nicht zu einem abdeckenden Bild für maximal plausible Strahlenbelastungen. Die Methodik ist deshalb beispielsweise für Entscheidungen über Notfallschutzvorsorge nicht geeignet. Sie bedingt die Aufteilung der Unfallabläufe in mehrere Schritte mit Wahrscheinlichkeitsangaben für den Eintritt bestimmter Ereignisse. Um die komplexen Datensätze verständlich zu halten, müssen die Daten durch Zusammenfassung in Gruppen auf ein überschaubares Maß reduziert werden. Durch Mittelwertbildung für die weitere Verarbeitung besteht die Gefahr, seltene Ereignisse auszublenden. Deshalb kann durch diese Methodik eine Unterschätzung der möglichen Strahlenbelastung nach Transportunfällen erfolgen.
3. Die Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal werden von der GRS sowohl für den bestimmungsgemäßen Transport als auch für Transportunfälle für die drei Szenarien 100% Schiene, 100% Straße und als realistisches Szenario 80 % Schiene / 20 % Straße betrachtet. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich sinnvoll. Inwieweit die Aufteilung 80/20 tatsächlich realistisch ist, wird in der GRS-Studie nicht näher begründet. Dies bedarf der genaueren Analyse.
4. Für den bestimmungsgemäßen Transport werden nach den Ergebnissen der GRS die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Bevölkerung und Arbeitskräften deutlich unterschritten. Bei Unterstellung von Ortsdosisleistungen für die zu transportierenden Abfallgebinde, die sich an den zulässigen Werten orientieren, werden die Grenzwerte deutlicher ausgeschöpft. Es ist aber trotzdem von einer Einhaltung des Grenzwertes nach § 46 StrlSchV auszugehen, wenn die von der GRS angegebenen Wohnabstände zutreffend sind. Überprüft werden sollten in Bezug auf das Stadtgebiet von Salzgitter aber insbesondere auch die Strahlenbelastungen für die Beschäftigten der Schlackenverwertung.
In der hier vorgelegten allgemeinen Bewertung der GRS-Transportstudie wurden Aspekte identifiziert, die in der zweiten Phase der Bewertung vertieft bearbeitet werden. Dies sind:
– Abschätzung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Ortsdosisleistung in 1 bzw. 2 m Entfernung von der Abfallgebindeoberfläche auf mögliche Strahlenbelastungen für die Bevölkerung und das Personal beim bestimmungsgemäßen Transport.
– Überprüfung und Analyse der Aufteilung der Verkehrsträger Schiene und Straße.
– Überprüfung der Nähe von Arbeitsplätzen und Wohngebieten zu den relevanten Transportwegen zur Abschätzung möglicher Strahlenbelastungsrisiken.
– Überprüfung der in der GRS Studie angenommen Abfallgebindegruppen.
– Die GRS ermittelt eine mögliche Strahlenbelastung von 5 mSv nach einem mit geringer Wahrscheinlichkeit eintretenden Transportunfall. Mit einem Faktor 10 wäre bereits der Störfallplanungswert erreicht. Mit einfachen Ansätzen sollten die in der GRS Transportstudie berücksichtigten Parameter überprüft werden, ob die Erhöhung der Strahlenbelastung um einen Faktor 10 oder mehr und damit die Überschreitung des Störfallplanungswertes möglich ist.
– Die GRS berücksichtigt in ihrer Transportunfallrisikoanalyse keine Auswirkungen von Terroranschlägen während des Transportes. Hierzu sollte eine grobe Abschätzung erfolgen.
Die Phase 2 wird Ende September abgeschlossen sein. Danach wird die Verwaltung umfassend über das Ergebnis informieren und das Gutachten öffentlich zugänglich machen.
Das vollständige Gutachten des Büros Intac „Überprüfung der Transportstudie Schacht Konrad – Phase 1“ ist als Anlage zu dieser Vorlage in Allris digital einsehbar.