Allein 25,5 Millionen Euro müssen die Steuerzahler:innen für „Rechtsverteidigungskosten“ zahlen, weil der Atomkonzern Vattenfall nach der Fukushima-Katastrophe wegen der Stilllegung der maroden AKWs in Brunsbüttel und Krümmel die Bundesrepublik vor einem internationalen Schiedsgericht (ICSID) in Washington auf Schadensersatz verklagt hat. Diese Summe für Anwalts- und sonstige Kosten allein auf der Seite der Bundesrepublik nannte das Bundesumweltministerium in der Antwort auf eine Berichtsbitte von Hubertus Zdebel und der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Beide AKWs waren aufgrund schwerer Sicherheitsmängel bereits seit 2007 nicht mehr am Netz, als im März 2011 der mehrfache Super-Gau in Japan passierte. (Dieser Text ist übernommen von der Homepage des MdB Hubertus Zdebel)
Die Atomkonzerne RWE, E.on und Vattenfall hatten nach dem Atomausstiegsbeschluss aufgrund der Fukushima-Katastrophe vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschädigung geklagt. Zusätzlich klagte Vattenfall als ausländischer Konzern (Schweden) nach der Energie-Charta in Washington auf Schadenersatz. Runde fünf Milliarden Euro hatte der Konzern eingefordert.
Das Verfahren wird möglicherweise in den nächsten Wochen endgültig beendet, weil die Bundesregierung und die Atomkonzerne sich nach zwei Bundesverfassungsgerichtsurteilen auf ein Verfahren zur Entschädigung geeinigt haben. Rund 2,5 Mrd. Euro sollen die Konzerne nun noch einmal erhalten. Der Betrag ist so hoch, weil Vattenfall sonst die Klage in Washington nicht zurückziehen würde.
Siehe dazu auch:
- Atomausstieg: Bundesregierung knickt ein – Vattenfalls Erpressungsmanöver per Schiedsgerichtsklage finanziell erfolgreich
- Noch eine Atomgesetz-Änderung: Fehler der Bundesregierung – Atomkonzerne kassieren
DIE LINKE hatte gefragt: „Welche Kosten sind insgesamt durch das Schiedsgerichtsverfahren über den Streitwert hinaus entstanden und wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Bundesrepublik Deutschland und anteilig für das Schiedsgericht (Bitte grob die wichtigsten Kostenstellen überblicksartig anführen)?“
In der Antwort des BMU (PDF) vom 5. Mai heißt es:
Im Zusammenhang mit dem seit dem 11. März 2021 ruhenden Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 sind auf Seiten der Bundesrepublik Deutschland Rechtsverteidigungskosten von bislang 25.511.321,88 Euro (Stand 29. April 2021) entstanden.
Nach Jahren aufgeschlüsselt sind die Rechtsverteidigungskosten wie folgt entstanden
(jeweils gerundete Beträge in Euro):
- 2012: 317.023
- 2013: 867.344
- 2014: 3.498.113
- 2015: 1.761.472
- 2016: 5.984.686
- 2017: 3.396.715
- 2018: 619.302
- 2019: 2.190.612
- 2020: 5.685.364
- 2021: 1.191.913
Nach Ausgabenart aufgeschlüsselt stellen sich diese wie folgt dar:
- Gerichtskosten: 1.121.908,17 Euro
- Anwaltskosten inkl. Auslagen: 10.745.868,90 Euro
- Kosten für Forensic Accountants: 8.815.281,92 Euro
- Kosten für sachverständige Gutachter: 1.851.760,14 Euro
- Datenmanagement: 103.762,48 Euro
- Personalkosten (bis Ende März 2021): 2.518.807,52 Euro
- Anderes (Kopien, Übersetzung usw.) 353.932,75 Euro
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Gesamt: 25.511.321,88 Euro
Die angegebenen Personalkosten für die Arbeitseinheit für das ICSID-Schiedsgerichtsverfahren ARB/12/12 im BMWi beruhen auf der Anwendung der vom Bundesministerium der Finanzen festgesetzten Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen.