Atomforschungsreaktor Garching seit Jahren rechtswidrig – Genehmigung widerrufen
Wenn die bayerische Regierung jetzt nicht handelt, muss das Bundesumweltministerium eingreifen und den rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktor FRM II in München Garching per Weisung beenden, verlangt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Seit 2011 – so zeigt ein neues Rechtsgutachten der Anwältin Dr. Cornelia Ziehm – verstößt der Betreiber gegen eine maßgebliche Bestimmung der Betriebsgenehmigung, nach der der weitere Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uranbrennstoff unzulässig sei.
- Hier die Zusammenfassung der Ergebnisse der Rechtsstudie von Dr. Cornelia Ziehm lesen. (PDF)
- Hochradioaktiv und waffenfähig: Atomtransporte aus Garching ins Zwischenlager Ahaus
Der Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uran im Münchener Forschungsreaktor ist seit der Inbetriebnahme 2003/4 umstritten. Weltweit wurde massiv daran gearbeitet, Atomforschungsreaktoren mit geringer angereichertem Uran zu betreiben, um die Proliferationsrisiken deutlich zu reduzieren. Bayern und Deutschland ignorierten diese Warnungen, selbst als die USA klar machten, dass sie kein entsprechend angereichertes Uran liefern würden. Seitdem liefert Russland das brisante Material.
Der Betrieb des Forschungsreaktors wurde mit einer rechtlich bindenden Inhaltbestimmung genehmigt, die auch heute noch bestand habe, so jetzt die in Atomrechtsfragen spezialisierte Anwältin in ihrer Studie. Nebenabsprachen jenseits der eindeutigen inhaltlichen Bestimmungen in der Genehmigung hätten keine Rechtskraft. In der Kurzfassung heißt es deshalb:
„Dann muss die zuständige Aufsichtsbehörde, also das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Betrieb untersagen.
Die Bundesaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat gegebenenfalls entsprechend darauf zu reagieren.
Sollte die bayerische Aufsichtsbehörde von sich aus weder die Nichtigkeit feststellen noch die Genehmigung widerrufen, gibt es die Möglichkeit entsprechende Anträge bei der Behörde zu stellen und im Weiteren die Betriebsuntersagung im Wege einer umweltrechtlichen Verbandsklage durchzusetzen.“
Aktuell ist der Forschungsreaktor nicht in Betrieb, weil es mit Frankreich Probleme bei der Lieferung der hochangereicherten Brennelemente gibt (Süddeutsche und hier). Weitere Probleme gibt es, weil das interne Lagerbecken für die verbrauchten hochradioaktiven und wegen ihrer enorm hohen Uran-Anreicherung militärisch brisanten Brennelemente demnächst voll ist. Gegen Pläne, diese gefährliche Material in das Zwischenlager nach Ahaus zu bringen, gibt es massive Proteste.