Taxonomie: EU-Kommission betreibt Green-Washing bei Atomenergie

Zu den aktuellen Bemühungen der EU-Kommission, Atomstrom für die EU-Taxonomie über nachhaltige Finanzanlagen mit einem grünen Label auszustatten, kommentiert Hubertus Zdebel, MdB der Bundestagsfraktion DIE LINKE:

„Eine Einordnung der Atomenergie als grüne Energie ist angesichts der Katastrophen von Fukushima und Tschernobyl absurd und unverantwortlich. Nicht nur der Super-Gau ist eine permanente Bedrohung. Bis heute ist weltweit auch der sichere Umgang mit den Atommüllbergen ungeklärt. Die EU muss hier eine klare Linie ziehen, die Atomenergie darf kein Ökolabel erhalten.“

Weiter kritisiert Zdebel: „Der Betrieb immer älterer Atomanlagen in Frankreich, Belgien oder der Schweiz ist ein riskanter Atompoker mit der Gesundheit der Menschen. Neue Anlagen würden viel zu spät kommen, um gegen die Klimakatastrophe vorzugehen und wären im Vergleich zu den Erneuerbaren viel zu teuer. Die Energiewende braucht ungefährliche und nachhaltige Energietechniken basierend auf Wind, Sonne und Speicher! Die Bundesregierung muss sich hier mit maximaler Energie engagieren und Mehrheiten in der EU gegen eine grüne Bewertung von Atomstrom organisieren.“

Schwach- und mittelradioaktive Abfälle bei der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Nach der Neuordnung der Atommüllentsorgung übernimmt die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung bmH (BGZ) nicht nur die hochradiaktiven Abfälle, sondern auch den bei den AKW-Betreibern entstandenen leicht- und mittelradioktiven Strahlenmüll. Mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hat Hubertus Zdebel von der Linksfraktion im Bundestag den Stand der Dinge über die bislang bei der BGZ zur Zwischenlagerung angenommen Abfallmengen an den jeweiligen Standorten abgefragt. Die Antworten liegen jetzt vor.

Mit der Neuordnung der Atommüllentsorgung wurde festgelegt, dass die Atomkonzerne nach einer Einmalzahlung an einen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsfonds (KENFO) nicht mehr für die weiteren Kosten verantwortlich sind. Dazu würden „Übergaberegelungen“ festgelegt. Bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen handelt es sich um große Mengen, die während des Betriebs der Atommeiler (und aus Medizin und staatlichen Atomforschungsanlagen) entstanden sind bzw. jetzt bei Stilllegung und Rückbau anfallen.

Vereinfacht gesagt: Sobald diese „Konrad-gängig“ verpackt sind, gehen sie vom AKW-Betreiber zur Zwischenlagerung in die Obhut der staatlichen BGZ über. Geplant ist, dass diese Abfälle (überwiegend) in ein Endlager im Schacht Konrad in Salzgitter kommen sollen. Rund 300.000 Kubimeter solcher Abfälle sollen dort eingelagert werden.

Aber seit vielen Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme von Konrad immer wieder. In der Region wächst seit Jahren der Widerstand. Denn: Nach heutigen Maßstäben wäre ein Endager in Konrad nicht genehmigungsfähig. Wie in Gorleben – wo ein neues Suchverfahren jüngst dazu führte, dass der dortige Salzstock im Vergleich mit anderen Gebieten für ungeeignet erklärt wurde – wird für Konrad nun auch ein vergleichendes Verfahren gefordert.

Zdebel: „Für schwach- und mittelaktive Abfälle müssen vergleichbare Spielregeln gelten wie jetzt bei dem neuen Suchverfahren nach einem Endlager für die hochaktiven Abfälle. So wie Gorleben damals eine politische Willkürentscheidung war, so ist auch der Schacht Konrad in Salzgitter ohne jeden Standortvergleich bestimmt worden. Die Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden, bevor es zu spät ist. Das ist die Mahnung aus dem havarierten Endlager ASSE II. Wir LINKEN nehmen diese Mahnung sehr ernst!“

 

Wismut und der Atommüll: Oberflächennahe Endlagerung radioaktiver Abfälle in großem Maßstab

Jahrzehntelang wurde in der ehemaligen DDR unter dem Label der Wismut Uran für das sowjetische Atomprogramm gefördert. Seit der Wiedervereinigung ist der Uranabbau geschlossen. Im Zuge der Sanierung der Altlasten hat die bundeseigene Wismut GmbH in großem Stil radioaktiven Bauschutt aus dem Abriß der obertägigen Bauwerke, radioaktive Schlämme aus der Wasserbehandlung, kontaminierten Schrott und anderes strahlende Material in den sanierten Halden und Absetzbecken eingelagert. Eigentlich müsste all dieser Strahlenmüll atomrechtlich endgelagert werden. Über die enormen Mengen von Strahlenabfällen und den Umgang damit hat sich der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit einer Kleine Anfrage an die Bundesregierung informiert. Jetzt liegen die Antworten vor. (Foto: CC BY-SA 3.0 de)

  • Die Kleine Anfrage „Oberflächennahe Lagerung radioaktiver Materialien in den Halden und Absetzbecken der Wismut GmbH“ (Drs. 19/30852) ist hier als PDF online.
  • Mehr über die Wismut ist auch auf dem Informationsportal Atommüllreport zu finden.

Dieser Atommüll soll für immer vor Ort bleiben, ist oberflächennah endgelagert, ohne Langzeitsicherheitsnachweis und ohne Planfeststellungsverfahren. Da hilft es auch nichts, wenn sich die Bundesregierung darauf beruft, dass die Wismut-Überreste in der neuen Strahlenschutzverordnung anderen radioaktiven Altlasten sonstigen Ursprungs gleichgesetzt worden sind.

Erstens ist es dem Menschen, der der Strahlenbelastung ausgesetzt ist, egal, ob der Ursprung der Kontamination aus gesetzlich definierten Atomanlagen oder aus „sonstigen Anlagen“ stammt.

Und zweitens handelt es sich bei den Wismut-Hinterlassenschaften um derart große Altlasten an Fläche und Volumen, dass eine Zuordnung als „sonstige“ den Problemen und der davon ausgehenden Gefahr nicht gerecht wird. Im Gegenteil, wer radioaktive Abfälle in derart großem Maßstab oberflächennah endlagern will, muss einen besonders sorgfältigen Langzeitsicherheitsnachweis erbringen. Schließlich kann der Eintrag der Radionuklide in das Grundwasser sehr direkt und ohne geologische Barriere erfolgen. Aber eben genau das erfolgt nicht, weil die Abfälle der Wismut nicht wie radioaktiver Abfall nach dem Atomgesetz behandelt werden.

Kein Atommüll-Export: Bund beteiligt sich an Kosten für Atommüllentsorgung des sächsischen Forschungszentrums Rossendorf

Die Kosten für die Zwischen- und irgendwann mal spätere Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle aus der Atomforschungsanlage in Rossendorf/Sachsen wird der Bund zu 75 Prozent übernehmen. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossen. Bislang hatte allein das Bundesland Sachsen diese Kosten zu tragen. Statt nach Russland sind die bestrahlen Brennelemente aus Rossendorf auf Anweisung des Bundesumweltministeriums in das Zwischenlager nach Ahaus (NRW) gebracht worden. In Russland wären den Sachsen keine weiteren Kosten entstanden, da eine Rücknahmeverpflichtung mit der ehemaligen Sowjetunion vereinbart war. Von den nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 60 Millionen Euro wird Sachsen mit einem Anteil von 25 Prozent rund 15 Millionen Euro übernehmen. Das entspricht im Grundsatz auch den Aufteilungen zwischen Bund und Ländern bei anderen Atomforschungsanlagen in der Bundesrepublik. (Foto: MdB Zdebel vor dem Zwischenlager Ahaus)

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion: „Diese neue Regelung geht zurück auf Beratungen der Endlager-Kommission, die das Thema im Rahmen eines Export-Verbots für hochradioaktiven Atommüll aus Garching, Jülich und auch Rossendorf debattiert hatte. Dabei hatte das Bundesland Sachsen auf die Kostenlage für Rossendorf verwiesen. Die Kommission hatte damals angeregt, dass der Bund wohlwollend eine Kostenbeteiligung des Bundes prüfen sollte. Insofern ist die jetzige Regelung, die Exporte von hochradioaktivem Atommüll ins Ausland unterbindet, vertretbar. Daran, dass die gesamte Atommüllentsorgung auch in Deutschland auf den Prüfstand gehört, ändert sich aber leider nichts.“

Krise Uranfabrik Lingen: Nicht mal mehr auf halber Leistung

Die Uranfabrik des französischen Atomkonzerns Framatome in Lingen arbeitet nicht mal auf halber Leistung. Das ergibt sich aus Daten, die der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) als Antworten auf seine Nachfragen von der Bundesregierung erhalten hat. Sowohl die Herstellung von Uran-Brennelementen und Brennstäben als auch die Fertigung von Uranoxidpulver liegen den Angaben zufolge teils deutlich unter 50 Prozent im Vergleich zur Genehmigungsmenge. Offenbar soll mit der geplanten Beteiligung des russischen Atomkonzerns TVEL der wirtschaftlich angeschlagene Uran-Standort Lingen abgesichert werden.

Für den aus Münster stammenden Bundestagsabgeordneten Zdebel zeigen die Zahlen über die fehlende Auslastung der Produktion bei der Uranfabrik in Lingen, dass die Atomgeschäfte offenbar schlecht laufen und von einer vielzitierten Renaissance der Atomenergie nicht die Rede sein kann. Zdebel und seine Fraktion fordern seit Jahren, dass die in Lingen und Gronau befindlichen beiden Uranfabriken, die vom Atomausstieg ausgenommen sind, endlich abgeschaltet werden müssen. Vor wenigen Wochen war bekannt geworden, dass der russische Atomkonzern TVEL in Lingen mit 25 Prozent einsteigen soll.

Hubertus Zdebel: „Es ist jetzt höchste Eisenbahn, dass die Bundesregierung handelt und die Uranfabrik in Lingen stilllegt. Das Unternehmen ist offenbar erheblich angeschlagen, dass würde die Abschaltung erleichtern. Uran aus Lingen wird auch in maroden Atomkraftwerken wie den Uralt-Reaktoren in Belgien und der Schweiz eingesetzt. Ein schwerer Unfall mit Brennstoff „Made in Germany“ hätte auch für unsere Bürgerinnen und Bürger katastrophale Folgen. Da muss die Bundesregierung endlich aktiv werden.“

Im Wortlaut die Fragen des MdB Hubertus Zdebel und die Antworten aus dem Bundesumweltministerium, Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter.

8. Juni 2021: Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/457 vom 31. Mai 2021 (Eingang im Bundeskanzleramt am 1. Juni 2021) beantworte ich wie folgt: Frage 5/457

„Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung der Uran-Brennelementefabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) Lingen jeweils in den Jahren 2014 bis 2020 gemessen an der Kapazität der Anlage und bezogen auf das Jahr 2010 und an welche Atomkraftwerke sind in 2020 von Lingen aus frische Brennelemente geliefert worden?“

Antwort:

Die Angaben zur Auslastung der Brennelementefertigung der Brennelementefertigungsanlage Lingen der atomrechtlichen Aufsichts- und  Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, können für den angefragten Zeitraum der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Neben Brennelementen werden auch noch weitere Produkte wie Uranoxidpulver und Brennstäbe ausgeliefert, die Fertigungskapazitäten binden. Im Jahr 2020 wurden folgende Anlagen mit frischen Brennelementen beliefert:

• KKW Leibstadt, Schweiz
• KKW Emsland, Deutschland
• KKW Dampierre 2, Frankreich
• KKW Neckarwestheim 2, Deutschland
• KKW Forsmark 3, Schweden
• KKW Sizewell, Großbritannien
• KKW Gösgen-Däniken, Schweiz.

Zweite Frage zu dem Thema mit Blick auf Uranoxidpuler und Brennstäben

Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter, 21. Juni 2021.

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 6/178 vom 11. Juni 2021 (Eingang im Bundeskanzleramt am 14. Juni 2021) beantworte ich wie folgt:

Frage 6/178
„Welche Mengen an Uranoxidpulver (Masse Uran) und wie viele Brennstäbe (Masse Uran/Anzahl Brennstäbe) hat die Uran-Brennelementefabrik der Advanced Nuclear Fuels (ANF) Lingen jeweils in den Jahren 2014 bis 2020 gemessen an der Kapazität der Anlage und bezogen auf das Jahr 2010 hergestellt bzw. ausgeliefert, und an welche Kunden sind diese jeweils gegangen (Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel mit der Arbeitsnummer 5/457 vom 31. Mai 2021)?“

Antwort:
Die Angaben zur Auslastung der Brennelementfertigungsanlage Lingen (BFL) der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, können für den angefragten Zeitraum der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Die größeren Massen der Brennelementfertigung im Vergleich zu der Brennstabfertigung in den Jahren 2010, 2015, 2016 und 2017 resultieren aus Stichtagsbetrachtungen und  Variationen in den Lagerbeständen.

Neben den in der Antwort zur Schriftlichen Frage mit der Arbeitsnummer 5/457 vom 8. Juni 2021 genannten Kraftwerkskunden für die Brennelementlieferungen (KKW Leibstadt, Schweiz, KKW Emsland, KKW Dampierre 2, Frankreich, KKW Neckarwestheim 2, KKW Forsmark 3, Schweden, KKW Sizewell, Großbritannien sowie KKW Gösgen-Däniken, Schweiz) wurden die Brennelementfertigungsanlagen der AREVA, ab Ende 2017 die Framatome-Tochter FBFC in Frankreich und die Indústrias Nucleares do Brasil (INB) in Brasilien mit in der BFL hergestellten Brennstäben beliefert.

Das nicht innerhalb der BFL benötigte Uranoxidpulver wurde bis Ende 2017 für den AREVA-Konzern, danach wegen der Umstrukturierung des AREVA-Konzerns für die französische Framatome SAS, zum Weitervertrieb an die französische Orano hergestellt.

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