Anhörung zur ersten Strahlenschutzgesetz-Novelle im März – Stellungnahme Bundesrat

Nachdem der Strahlenschutz mit dem Gesetz von 2017 umfassend neugeregelt wurde, steht nun die erste Novelle auf der Tagesordnung. Der Bundesrat hat eine umfassende Stellungnahme (siehe auch hier als PDF) zum Entwurf aus dem Bundesumweltministerium vorgelegt. Das BMU bzw. die Bundesregierung spricht vor dem Hintergrund erster Erfahrungen aus der Umsetzung in den den letzten drei Jahren von „Anpassungen“, die den Umgang mit diversen Regelungen verbessern sollen. So sollen Maßnahmen z.B. im Zusammenhang mit dem radioaktiven Radon in Wohnhäuser erfolgen.Teilweise geht es auch um Veränderungen, die der Bund zu den Ländern verschieben will. Korrekturen an Grenzwerten sind nicht vorgesehen. Die Linke hatte bei der Beschlussfassung das Strahlenschutzgesetz 2017 kritisert und einen Entschließungsantrag gestellt. Eine Anhörung zur Novelle ist für März im Umweltausschuss vorgesehen.

Nukleare Terrorrisiken: Bundestag soll Gesetzänderung für starken Atomstaat beschließen

Atomgefahren, Terrorschutz und Einschränkungen demokratischer Bürgerrechte: Das ist aus der Perspektive der Öffentlichkeit Kernstück der 17. Änderung des Atomgesetzes, die jetzt in den Bundestag eingebracht wird. Ziel der Novelle ist es, die geheimen staatlichen Abwehrmaßnahmen bei Atomanlagen gegenüber Gerichten und Klagenden Bürger*innen weiter zu stärken. Eine atomrechtliche Prüfung wird damit eingeschränkt. Nachdem der BUND und Greenpeace den Referentenentwurf mit einer Stellungnahme des Rechtsanwalts Wollenteit massiv kritisiert hatten, liegt nun eine leicht entschärfte Kabinettsfassung vor. Doch auch diese Stärkt vor allem die Position der staatlichen Atomverwaltung. Am 5. Mai soll der Entwurf im Umweltausschuss des Bundestages öffentlich angehört werden.

In den letzten Jahrzehnten sind die Nuklear-Anlagen – vor allem den Atomkraftwerken und den Zwischenlagern mit hochradioaktiven Abfällen – immer mehr zum Terrorziele geworden. Seit den Anschlägen von 911 haben – veranlasst durch entsprechende Risikoanlysen der Sicherheitsbehörden – schrittweise massive Nachrüstungen an den Atomanlagen stattgefunden bzw. sind noch immer in der Umsetzung. Teilweise sind diese sichtbar – wie z. B zusätzliche Mauern bei den Zwischenlagern. Die Anforderungen sind teilweise so groß, dass z.B. am Standort Lubmin der komplette Neubau eines Zwischenlagers in Angriff genommen werden musste, weil die erfordlichen baulichen Maßnahmen am bestehenden Gebäude nicht umgesetzt werden können.

Auch Atomtransporte mit hochradioaktiven Materialien unterliegen heute erheblich höheren Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen als noch vor 10 Jahren. Straßentransporte mit hochradioaktiven Materialien z.B. aus Jülich oder Garching nach Ahaus sind derzeit gar nicht möglich, weil die dafür erforderlichen neuen und extrem gepanzerten Fahrzeugen erst noch gebaut werden müssen.

Das Problem: Je mehr Terrorschutz und Geheimhaltung die Behörden betreiben, desto mehr bleiben Kontrollmöglichkeiten für die Bürger*innen und Gerichte möglicherweise auf der Strecke. Atomenergie und Demokratie passen nicht wirklich zusammen.

Hintergrund bzw. Anlass für die Atomgesetzänderung ist vor allem das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll am AKW Brunsbüttel. Die Richter hoben nach einem über zehn jährigen Verfahren schließlich die Genehmigung auf, weil bestimmte Sachverhalte fehlerhaft von den Behörden ermittelt worden waren und in bestimmen Punkten Nachweise fehlten. Bis heute wird das Zwischenlager mit dem hochgefährlich Atommüll nur per Verwaltungsanordnungen, aber nicht mehr nach Atomrecht betrieben.

Letzter Punkt, so die Argumentation der Behörden – in diesem Fall das heutige Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung – ist der Geheimhaltung geschuldet: In den letzten Jahrzehnten haben die Terrorgefahren immer mehr zugenommen und zu massiven staatlichen Gegenmaßnahmen geführt. Das geht soweit, dass selbst Gerichte keine Einblick mehr in diese Abwehrmaßnahmen nehmen dürfen und damit Überprüfungen nicht mehr möglich sind. Mit einer weiteren Stärkung der staatlichen Befugnisse – dem sogenannten Funktionsvorbehalt – soll hier aus Sicht der schwarz-roten Bundesregierung Abhilfe geschaffen werden.

 

Ministerium bestätigt: Rechtswidrige Uran-Exporte aus Lingen in die Schweiz und nach Belgien

Das Bundesumweltministerium bestätigt auf ein Berichtsersuchen der Fraktion DIE LINKE: Die Exporte von Uran-Brennelementen aus Lingen sowohl in die Schweiz als auch nach Belgien sind rechtswidrig von Framatome und der Advanced Nuclear Fuel (ANF) durchgeführt worden. Die Unternehmen haben demnach in voller Kenntnis der rechtswidrigen Lage gehandelt. Gegen derartige Uran-Exporte hatte u.a. der BUND geklagt. Damit war der Sofort-Vollzug der Exportgenehmigungen entfallen. Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, fordert sofortige Konsequenzen:

„Hier hat der französische Eigentümer der in Lingen ansässigen Uranfirma sehenden Auges Rechtsbruch begangen. Zusätzlich zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufgrund von Strafanzeigen ist nun das BMU gefordert, vorerst weitere Uranexporte aus Lingen zu unterbinden und atomrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Ohnehin muss endlich mit solchen Atomexporten, mit denen Atommeiler in aller Welt mit Brennstoff versorgt werden, Schluss sein.“

Neues Atomabkommen Euratom-GB: Atomwaffen-Uran made by URENCO?

Gibt es Pläne, dem teilweise deutschen Uran-Unternehmen URENCO künftig sogar die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran von „20 % oder mehr Uran-235“ zu erlauben? Der Verdacht drängt sich auf, weil im neuen Atomabkommen zwischen Großbritannien und Euratom im Artikel 10 eine entsprechende Regelung dafür vorgesehen ist. Die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdedel (Fraktion DIE LINKE) dazu ist bestenfalls ausweichend.

Zdebel, atompolitischer Sprecher seiner Fraktion, fordert von der Bundesregierung, die beiden Uran-Fabriken der URENCO in Gronau und die der Framatome in Lingen endlich in den Atomausstieg einzubeziehen und stillzulegen. Eine Beteiligung der URENCO an neuen Reaktormodellen muss untersagt werden, ebenso Uran- oder Techniklieferungen der URENCO für das US-Militär.

Die neuen Regelungen sind alarmierend, denn erst vor kurzem hatte URENCO angekündigt, die Uranproduktion von bislang rund 6 Prozent auf demnächst 19,75 Prozent kurz unterhalb der Schwelle zur Atomwaffenfähigkeit, zu erhöhen. Das teilweise deutsche Unternehmen stellt in mehreren Staaten Uran zum Betrieb von Atomkraftwerken her und ist vom Atomausstieg ausgenommen. Gleichzeitig forscht das Unternehmen, an dem die deutschen Konzerne RWE und E.on ein Drittel der Anteile halten, an einem als Uran-Batterie verniedlichten Atomreaktor, der nach neueren Spekulationen ca. 2028 konkretere Formen annehmen soll.

Die Regelungen im Euratom-EU-Abkommen, dem die EU-Staaten bis April 2021 noch einzeln zustimmen müssen, sind mit Blick auf die Urananreicherung alarmierend. Weltweit werden neue Mini-Atom-Reaktoren erforscht. Es ist zwar nicht absehbar, ob diese Entwicklungen jemals über Versuchsanlagen hinausgehen werden. Aber in allen Varianten wird deutlich höher angereichertes Uran eingeplant. Weil auch das US-Militär angesichts der Digitalisierung und zunehmenden Elektrizifizierung von Waffen, Antrieben, Sensoren und anderen Systemen konkrete Entwicklungsarbeiten für solche Minireaktoren zur Versorgung von Militärbasen auf den Weg gebracht hat, hatte URENCO für seine Anlage in den USA die Herstellung derartig „aufgerüsteter“ Uranbrennstoffe bis dicht unterhalb der Atomwaffen-Grenze angekündigt.

Obwohl die Bundesregierung über den Vertrag von Almelo Veto-Rechte in einem gemeinsamen Ausschuss über die Tätigkeit der URENCO mit ihren Uran-Anreicherungsanlagen in Gronau (BRD), Almelo (NL), Capenhurst (GB) in New Mexico (USA) über Einspruchsmöglichkeiten verfügt, hat sie bislang davon keinen Gebrauch gemacht. Im Gegenteil, zum Jahreswechsel 2019/20 war bekannt geworden, dass Vertreter aus dem Wirtschaftsministerium mit URENCO über „Kernbrennstoffe der nächsten Generation“ spricht.

In dem neuen Abkommen mit GB ist ausdrücklich auch eine weitere Unterstützung für die Aktivitäten der URENCO vorgesehen. Die Herstellung von höher angereichertem Uran soll demnach künftig auch dann zulässig sein, wenn Militäreinrichtungen zur Strom- und Wärmeerzeugung mit nuklearen Mini-Reaktoren oder aber den höher angereicherten Uran-Brennstoffen versorgt werden. Bislang war ein Verständnis weit verbreitet, nachdem auch das als militärische Nutzung angesehen wurde und damit für die auf die „friedliche“ Nutzung“ der Atomenergie festgelegte URENCO nicht zulässig wäre. Das neue Abkommen macht also den Weg frei, damit die URENCO künftig auch deutlich höher angereichertes Uran an das US-Militär liefern könnte. Eine andere Form der Waffenhilfe, als bislang.

Die USA sind dabei, die Grenzen zwischen militärischer und ziviler Nutzung der Atomenergie immer weiter aufzulösen. Um das für die Explosions-Verstärkung in Atomsprengköpfen erforderliche Tritium zu erzeugen, wird schon seit einigen Jahren ein bislang ziviler Atomreaktor in Watts Bar eingesetzt. Auch hier gab es Hinweise, dass die URENCO mit Uran-Lieferungen indirekte Unterstützung für diese zivil-militärische Nutzung leistet, weil es dem Betreiber „Tennessee Valley Authority“ (TVA) mit Uran für deren andere Reaktoren beliefert. Aufgrund diverser Regelungen in den USA dürfen bislang nur Original in den USA hergestellte Uran-Brennstoffe in dem Reaktor eingesetzt werden. Die Tagesschau hatte über diesen Deal und das Taubstellen der Bundesregierung berichtet (siehe unten).

Beunruhigend ist auch: Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung verabredet, eine Regelung herbeizuführen, damit künftig rechtssichere Verbote für Uran-Brennstofflieferungen in grenznahe AKWs in den Anrainerstaaten untersagt werden können. Anlass waren die Proteste vor allem in NRW, wo im benachbarten Belgien das marode AKW Tihange mit tausenden Rissen im Reaktordruckbehälter weiter am Netz bleiben konnte – beliefert mit Uranbrennstoffen aus Deutschland! Als das Bundesumweltministerium einen inzwischen beerdigten Gesetzentwurf für eine solche Regelung vorlegte, war von der Uran-Anlage in Gronau schon nicht mehr die Rede. Nur noch für die Brennelemente-Herstellung in Lingen hatte der BMU-Entwurf eine Regelung vorgesehen. Inzwischen ist bekannt, dass diese Koalitionsvereinbarung nicht umgesetzt wird.

Der Grund, warum die Uranfabrik in Gronau und die URENCO eine andere Stellung im Atomprogramm haben, hat vor einiger Zeit Armin Laschet, NRW-Ministerpräsident, Parteichef der CDU und möglicherweise künftiger Kanzlerkandidat erklärt. Die Uran-Anreicherung der URENCO weine Schlüsseltechnologie wäre, die die deutsche Außenpolitik stärke. Er verwies darauf, dass die Bundesrepublik wohl nur deshalb an den internationalen Atom-Verhandlungen mit dem Iran beteiligt wäre, weil es mit der Urananreicherung der URENCO das Knowhow hat, um die Anreicherung von atomwaffenfähigem Uran zu kontrollieren. Eine Stilllegung der Urananreicherung in Gronau wäre fatal für die außenpolitischen Interessen Deutschlands, die mit dieser Anlage untermauert und gestärkt werden: „Das (die Stilllegung, Anmerk Verf.) würde bedeuten, dass Deutschland auch nicht mehr Mitglied der Internationalen Atomenergiebehörde und dann auch nicht an Gesprächen mit dem Iran beteiligt wäre.“ (http://www.wz.de/home/panorama/viel-kritik-an-laschets-belgienreise-1.2632298. (Der Hinweis auf die Mitgliedschaft in der IAEA ist sachlich rechtlich falsch.)

Mehr zum zivil-militärischen Hintergrund:

Dokumentation Schriftliche Frage an die Bundesregierung im Monat Januar 2021 – Frage Nr. 376.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:

Aus welchen konkreten Gründen (wie beispielsweise Projekte, Verträge, Geschäftsabsichten etc.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Neuregelungen zwischen der EU und Großbritannien im Vertrag zur „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie“ (https://eur-lex.europa.eu/logalcontent/DE/TXT/PDF/?url=CELEX: 22020A 1231 (04 )&from=EN) eine Regelung im Bereich der Uran-Anreicherung (§10) aufgenommen, nach der das unter bundesdeutscher Beteiligung dreistaatlich betriebene Unternehmen URENCO bzw. die gemeinsam von URENCO und der französischen Orana betriebene Tochter Tochter ETC spaltbares Uran-235 künftig nicht nur wie bislang auf maximal fünf Prozent, sondern nunmehr „auf 20 % oder mehr“ anreichern darf, wenn es sich dazu eine schriftliche Zustimmung von den Parteien der genannten Verträge von Almelo und Cardiff, in deren Gremien die Bundesregierung mit VetoRecht beteiligt ist, einholt und damit eine Anreicherung über die als atomwaffenfähig geltende Anreicherung ab 20 Prozent Uran235 ermöglicht wird, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarung mit Blick auf den Atomwaffensperrvertrag und der Verpflichtung von URENCO laut den genannten
Verträgen von Almelo und Cardiff, Anreicherung ausschließlich zur friedlichen
Nutzung der Atomenergie zu betreiben?“

Antwort:

Das Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs und der
Europäischen Atomgemeinschaft über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie sieht in Artikel 10 vor, dass eine
Vertragspartei die schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei einholt, bevor sie
unter dieses Abkommen fallendes Kernmaterial auf 20 Prozent oder mehr Uran-235
anreichert; in dieser gegebenenfalls erteilten Zustimmung sind abkommensgemäß die
Bedingungen zu beschreiben, unter denen das auf 20 Prozent oder mehr angereicherte
Uran verwendet werden darf.

Die diesbezüglichen Bestimmungen des Abkommens entsprechen den Regelungen zu
Anreicherung in anderen bilateralen Abkommen zwischen Euratom und Drittstaaten.
Die Bestimmungen sind nicht auf die Anwendung gegenüber bestimmten Unternehmen
begrenzt. Sie sichern die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien der Verträge von
Almelo und von Cardiff. Die Wirksamkeit der geltenden rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Betrieb der Anlagen ebenso wie die des
Nichtverbreitungsvertrages und der Sicherungsmaßnahmen der Internationalen
Atomenergie-Organisation bleibt unverändert erhalten.

 

 

Endlagersuche: So geht das nicht

Aus Anlass der bevorstehenden, rein virtuellen Teilgebiete-Konferenz zur Atommüll-Endlagersuche, kommentiert Hubertus Zdebel, atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE: „Von Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung beim laufenden Verfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll kann derzeit nicht gesprochen werden. Noch immer liegen viele geologische Daten gar nicht vor, der Bericht der bundeseigenen Endlagergesellschaft BGE enthält im Grunde nicht die für den Teilgebiete-Bericht geforderten Bewertungen und ist bestenfalls ein Zwischenbericht auf dem Weg zu einem Zwischenbericht.

Unter diesen Bedingungen dann noch eine Bürgerbeteiligung anzuordnen, die nur per Video erfolgt und vor dem Hintergrund der massiven Belastungen und Einschränkungen durch die Corona-Krise keine Grundlage für eine wirkliche Diskussion ist, – das kann nicht gut gehen und wird den Zielen des Standortauswahlgesetzes nicht gerecht. Die Behörde, das Atommüll-Bundesamt BASE, sollte endlich einsehen, dass es so nicht geht.

Ich war Mitglied der Endlager-Kommission. Meine Fraktion und ich haben das Standortauswahlgesetz abgelehnt, weil u.a. die Beteiligungsrechte in der jetzt laufenden ersten Phase der Endlagersuche für die Bürger*innen zu wenig stark im Gesetz verankert sind. Da war von Corona noch nicht die Rede.

Zu den neuen Mängeln kommen alte hinzu: Die Bürger*innen werden in dieser erste Früh-Phase nur angehört. Noch während sie beraten, werden die eigentlichen Entscheidungen, welche Regionen von den jetzt noch ausgewiesenen 54 Prozent der Gesamtfläche der Bundesrepublik übrig bleiben und dann oberirdisch erkundet werden sollen, von der BGE einfach weiter vorbereitet.

Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass die Atommüll-Bundesbehörde und die BGE endlich öffentlich erklären, wie sie die Mängel abstellen und eine tatsächlich gläserne Endlagersuche umsetzen. Denn das Gesetz regelt nur minimale Anforderungen.“

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