Uran-Exporte von Lingen nach Russland? Umweltorganisationen fordern Verbot

Umweltorganisationen aus Emsland, Münsterland, sowie .ausgestrahlt und Ecodefense fordern jetzt das Bundesumweltministerium sowie die zuständige Genehmigungsbehörde BAFA auf, den Export von angereichertem Uran aus Uran nach Russland zu verbieten. Auf Anfragen von umweltFAIRaendern hatten BAFA und BMU bestätigt, das ein entsprechender Export-Antrag sich in der Prüfung befände. Von der vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabrik der zum französischen Atomkonzern gehörenden Brennelementefabrik Advanced Nuclear Fuels in Lingen sollen trotz des russischen Kriegs in der Ukraine angereicherte Kernbrennstoffe per LKW und über einen niederländischen Hafen in die “MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company” (MSZ JSC) verschifft werden. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet und vor wenigen Tagen auch auf ein bereits 2020 vorgelegtes Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion verwiesen, in dem Verbotsmöglichkeiten aufgrund bestehender Sanktionsmöglichkeiten gegen Russland als möglich bezeichnet wurden. Die heute gültigen Regelungen haben die genannten Organisationen noch einmal ausgewertet und begründen nun ihre Forderung, die Export zu verbieten. Statt Urangeschäfte mit Russland, müsse die Fabrik in Lingen endlich stillgelegt werden.

Hier als Dokumentation die PM der Umweltorganisationen:

3. November 2023

Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt, Ecodefense!, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen und Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*Innen im Emsland

Geplante Uranexporte von Lingen nach Russland: Verstoß gegen Dual-Use-Sanktionen der EU

Bundesumweltministerium prüft Framatome-Antrag / militärische Nutzung nicht ausgeschlossen / Rosatom vielfältig am Ukraine-Krieg beteiligt

Die zum französischen Framatome-Konzern gehörende Brennelemente-Fabrik in Lingen plant den Export von angereichertem Urandioxid nach Russland. Das Bundesumweltministerium bestätigte jetzt eine Anfrage von Atomkraftgegner*innen, dass ein Antrag „zum Export von Kernbrennstoffresten“ aktuell geprüft werde. Das Urandioxid soll an das zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende Unternehmen “MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company” (MSZ JSC) transportiert werden. Rosatom ist ein zivil-militärischer Mischkonzern ohne klare Trennlinien. Wie ein neues Faktenblatt des Alternativen Nobelpreisträgers Wladimir Sliwjak im Auftrag von .ausgestrahlt feststellt, ist der russische Staatskonzern direkt und indirekt am Krieg gegen die Ukraine beteiligt – weit über die Besetzung des ukrainischen AKW Saporischschja hinaus. Rosatom hat darüber hinaus bereits angekündigt, zur Umgehung von Sanktionen beitragen zu wollen.

Damit ist eine militärische Nutzung des Urans aus Lingen nicht ausgeschlossen. Ein Export wäre ein klarer Verstoß gegen die EU-Sanktionsverordnung 833/2014. Die 2014 nach der völkerrechtswidrigen Annektion der Krim erlassene Verordnung in ihrer aktuellen Fassung verbietet den Export von Dual-Use-Gütern nach Russland, wenn die Güter „eine militärische Endverwendung haben könnten“. Gemäß der einschlägigen Dual-Use-Verordnung 2021/821 der EU ist ausdrücklich auch „besonderes spaltbares Material“, darunter angereichertes Uran, ein solches Gut mit doppeltem Verwendungszweck.

Hierzu erklärt Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*innen im Emsland: „Framatome macht bedenkenlos weiter Geschäfte mit dem staatlichen russischen Atomkonzern Rosatom und kümmert sich dabei nicht um die bestehenden EU-Sanktionen gegenüber Russland. Wir fordern deshalb vom Bundesumweltministerium eine klare Ablehnung des rechtswidrigen Antrags und die Beachtung der wenigen tatsächlich existierenden EU-Sanktionen im Atombereich gegenüber Russland.“

Julian Bothe von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt ergänzt:
„Der Kreml fördert weltweit die Atomkraft, um seine politische Macht zu sichern. Framatome ergreift bereitwillig den verlängerten Arm Putins und will die nukleare Zusammenarbeit in Zukunft sogar noch ausweiten. Die Bundesregierung darf die Atom-Deals mit Russland nicht weiter dulden. Sie muss endlich eigene Maßnahmen ergreifen, die Brennelemente-Fabrik Lingen schließen und darüber hinaus dafür sorgen, dass auch der russische Atomsektor als Ganzes von der EU sanktioniert wird.“

Wladimir Sliwjak, Co-Vorsitzender der russischen Umweltorganisation Ecodefense! und Träger des Alternativen Nobelpreises, betont: „Rosatom ist aktiv am russischen Krieg in der Ukraine beteiligt. Dennoch erhält der Staatskonzern weiterhin Geld aus Westeuropa, womit in Russland weitere Bomben, Panzer und Raketen produziert werden. Rosatom muss als Unternehmen wie ein Kriegsverbrecher behandelt werden. Die deutsche Bundesregierung muss jegliche Zusammenarbeit mit Rosatom unverzüglich unterbinden.“

Rechtsgutachten zu Uran-Exporten nach Russland
Bereits 2020 beschäftigte sich ein Gutachten im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion mit  der Problematik von Uran-Exporten nach Russland, worauf der Blog umweltfairaendern.de hinweist. Laut Gutachter Prof. Dr. Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg setze eine Exportgenehmigung „die begründete Überzeugung der Genehmigungsbehörde voraus, dass ein Risiko der militärischen Verwendung […] nicht besteht.“ Er kommt bereits damals zu dem Schluss, dass „unter den öffentlich bekannten Rahmenbedingungen des konkret stattfindenden Exports und angesichts einer offenbar unzureichenden Informationslage der Bundesregierung“ ein solches Risiko nicht ausgeschlossen werden könne. Diese Einschätzung hat sich mit der vielfältigen Beteiligung Rosatoms an den aktuellen Kriegshandlungen noch verstärkt.

Weiterführendes Material und Quellen:

Rosatom und Russlands Krieg in der Ukraine. Hintergründe und Fakten. Wladimir Sliwjak im Auftrag von .ausgestrahlt, 3.11.2023
Deutsch: http://ausgestrahlt.de/rosatom-und-russlands-krieg-in-der-ukraine
Englisch: http://ausgestrahlt.de/rosatom-and-russias-war-in-ukraine

EU-Sanktionsverordnung 833/2014:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20231001

EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0821

Rechtsgutachten Prof. Dr. Bernhard W. Wegener
Zur Zulässigkeit von Dual-Use-Exportgenehmigungen für abgereichertes Uran von Deutschland nach Russland gemäß der EU-Verordnung 833/2014. Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. 2. Oktober 2020.
https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2023/10/Wegener-Uran-Exporte-Russland-Gutachten-Endfassung-final.pdf

  • Kontakt
  • .ausgestrahlt:vJulian Bothe,
  • Ecodefense!, Wladimir Sliwjak,
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Matthias Eickhoff
  • Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*Innen im Emsland, Alexander Vent

Hochradioaktiver Atommüll in NRW: Wende im Jülicher-Castor-Streit?

Kommt es doch noch zu einer Wende im Umgang mit den hochradioaktiven Atomabfällen, die in Jülich lagern und für die der Betreiber derzeit an der Vorbereitung für einen Abtransport in das Atom-Zischenlager nach Ahaus arbeitet? Entsprechende „Kalthantierungen“, Probefahrten mit leeren Castor-Behältern sind für Anfang nächster Woche stehen an. Noch in diesem Jahr erwarten die Betreiber eine Transportgenehmigung, heißt es. Doch es könnte noch einmal anders kommen. Anti-Atom-Gruppen hatten immer wieder gefordert, auf die Atomtransporte zu verzichten und stattdessen in Jülich die Sicherheit des dortigen Lagers zu verbessern. .ausgestrahlt, das Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich, dieBI „Kein Atommüll in Ahaus, dem BUND NRW und das Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen haben dazu per PM gestern Forderungen konkretisiert und zu Protesten für den 6. November aufgerufen.

Siehe auch:

Der Aufruf zum Protestag am 6.11. sowie Hintergründe zu dem Geschachere um den hochradiokativen Atommüll siehe auch hier bei SOFA Münster.

Die PM ist hier als Dokumentation von der Seite des BUND NRW.

Wende im Jülicher-Castor-Streit?

NRW-Atomaufsicht und BASE: Keine Erdbebengefahr mehr für Jülicher Castor-Lager! / Unverzügliche Räumungsanordnung nun hinfällig / Montag, 6.11., Proteste in Jülich/Ahaus gegen Castor-Probetransport

September 2023, Duisburg: BUND-Protest gegen Atomtransporte. [Foto: Michael Zerkübel]
September 2023, Duisburg: BUND-Protest gegen Atomtransporte. [Foto: Michael Zerkübel]
Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt, Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ Jülich, BI „Kein Atommüll in Ahaus, BUND NRW und Aktionsbündnis Münsterland gegen AtomanlagenBei einem Gespräch mit Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden teilte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur mit, dass in Bezug auf die Lagerung der 152 Castorbehälter mit 300 000 hochradioaktiven Brennelementen im Jülicher Zwischenlager der Punkt Erdbebengefahr als Verfahrenshindernis inzwischen ausgeräumt werden konnte. Das hatte zuvor auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) mitgeteilt. Damit entfällt der Hauptgrund, warum 2014 die unverzügliche Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet worden war. Die Anordnung durch die NRW-Atomaufsicht diente vor allem als vorrangiges Argument für den Abtransport der 152 Castoren nach Ahaus. Dieses entfällt damit. Die angedachten, gefährlichen Castor-Transporte quer durch NRW haben also nun noch weniger als bisher eine Berechtigung. Da die NRW-Atomaufsicht dem Wirtschaftsministerium unterliegt, muss die grüne stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur diese unverzügliche Räumungsanordnung nach Ansicht der Anti-Atomkraft-Initiativen nun aufheben.„Es besteht also keine Eile, das Jülicher Zwischenlager zu räumen“ erklärte Marita Boslar vom Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ in Jülich. „Die Gutachten zeigen, dass eine kurzfristige Ertüchtigung des bestehenden Jülicher Castor-Lagers und eine langfristige Lagerung in einem möglichst sicheren Zwischenlager-Neubau möglich sind.“ Unklar ist allerdings noch, wie weit der Genehmigungs-Prozess für den kurzfristigen Weiterbetrieb des Jülicher Zwischenlagers vorangeschritten ist, welche weiteren Unterlagen immer noch nicht von der Jülicher Gesellschaft für Entsorgung von Nuklearanlagen (JEN) eingereicht wurden.

„Wir sind wütend darüber, dass die JEN nur auf den widersinnigen und gefährlichen Abtransport der Castoren nach Ahaus fokussiert ist,“ ergänzte Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus“. „Der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich wird seit über 10 Jahren hintertrieben und verzögert. Die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung muss bei den Verursachern in Jülich verbleiben! Deshalb gehen wir am kommenden Montag um 17 Uhr in Ahaus und um 19 Uhr in Jülich erneut mit Mahnwachen auf die Straße.“

Wie das BASE der Anti-Atomkraft-Organisation .ausgestrahlt vergangene Woche auf Anfrage mitteilte, ist man bereits 2022 zu der Erkenntnis gekommen, dass die Erdbebensicherheit entgegen früherer Annahmen doch gegeben sei. „Es ist schier unglaublich, mit welch unverantwortlicher Verschleppungstaktik die JEN seit über zehn Jahren die sichere Lagerung ihres Atommülls boykottiert. Das alles passiert unter den Augen zweier Bundesministerien und eines NRW-Landesministeriums, die Teil des dortigen Aufsichtsrates sind. Selbst nach der Mitteilung des BASE an die JEN 2022, dass die Erdbebensicherheit wohl doch gegeben ist, arbeitet die JEN nicht ausreichend daran, den genehmigungslosen Zustand des bestehenden Zwischenlagers zu beenden. Immer noch fehlen der BASE angemahnte Unterlagen von der JEN.“, erklärte Helge Bauer von .ausgestrahlt. “Die NRW-Landesregierung muss dringend Verantwortung im Aufsichtsrat übernehmen, nicht zuletzt, um die Aussagen ihres Koalitionsvertrages zur Verhinderung unnötiger Atommüll-Transporte zu erfüllen. Ihrer Aufsichtsrolle gerecht werden müssen auch die drei Bundesministerien, für Umwelt, für Finanzen und für Forschung, die die Option der weiteren Lagerung in Jülich bislang beharrlich ignorieren.“

Kerstin Ciesla vom BUND Landesverband NRW betonte: „Es muss hier endlich um langfristige, maximale Sicherheit für den hochbrisanten Atommüll gehen – denn auch das Ahauser Zwischenlager hat nur eine Genehmigung bis 2036 und entspricht nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik! Castortransporte nach Ahaus führen also zu einem ähnlichen Desaster wie jetzt in Jülich.“

Die Mahnwachen in Jülich und Ahaus finden am kommenden Montag, 6. November, um 19 Uhr vor dem Forschungszentrum in Jülich und um 17 Uhr am Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Ring/Tobit in Ahaus statt. Anlass ist der ab dem 6. November angekündigte 2. Probe-Castortransport von Jülich nach Ahaus mit einem kompletten Leer-Castor.

Mehr Infos:

Kolonial verstrahlt: Uranbergbau in Niger – Frankreichs Uran für Atomenergie

Unter dem Titel «Wir haben eine nachhaltige Kontamination» gibt es bei der Rosa Luxemburg Stiftung eineKleine Chronologie des Uranbergbaus in Niger“, verfasst von Günter Wippel. Da geht es um die Kolonialpolitk Frankreichs, aber es geht auch um die Verstrahlung der Uran-Abbau-Gebiete in Niger, die entstanden sind, um das Atomprogramm Frankreichs und Westeuropas zu betreiben.

 

Atomgefahren durch Kampfhandlungen rund um ukrainische AKW – Bundesamt beschreibt Risiken

Zuletzt hatte der BUND in einer Resolution auf seiner Landesdelegiertenversammlung im Oktober in NRW auf die „neuen“ zusätzlichen Atomgefahren durch den russsichen Krieg in der Ukraine hingewiesen und eine Neubewertung der atomaren Risiken  für Atomtransporte und Atommüll-Zwischenlager gefordert. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist offenbar in Sorge, angesichts der Atomanlagen im Kriegsgebiet in der Ukraine. Selbst die Internationale Atomenergie-Agentur, zuständig auch für die Förderung der Atomenergie, warnt immer wieder, das Risiken total unterschätzt werden. „Nach Einschätzung des BfS stellen die Kampfhandlungen, die Stromversorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Angestellten die größten Risikofaktoren dar. Außerdem muss alles dafür getan werden, die Kühlung aller sicherheitsrelevanten Systeme der Kernkraftwerke sicherzustellen. Seit 23. Januar 2023 überwachen Mitarbeitende der Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) dauerhaft die Lage an allen ukrainischen KKW-Standorten.“

Hier geht es zu den Seiten des BfS zu den nuklearen Risiken in der Ukraine in Folge des russischen Angriffskriegs.

Demnächst auf bundesdeutschen Landstraßen und Autobahnen quer durch NRW – Hochradiaktiver Atommüll auf Geiserfahrt – BUND NRW will „unnötige Atomtransporte“ stoppen:

Auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – Base – sieht wachsende Anforderungen bei der Sicherung strahlen Abfälle:

Juristische Kommentare zum Atomgesetz: Atomrecht – Streit inbegriffen

Ein Beitrag von Karl Amannsberger: Wer braucht denn so was? Für viele Menschen ist das Kapitel Atomkraft mit der Abschaltung der letzten AKWs in Deutschland im April 2023 abgeschlossen. Nicht so für die Autoren von zwei in den letzten Jahren erschienenen juristischen Kommentaren zum Atomgesetz (AtG) – der seit über 60 Jahren zentralen Rechtsgrundlage zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Der jüngste Kommentar von Hennenhöfer/Mann/Pelzer/Sellner (HMPS) „Atomgesetz mit Pariser Haftungsübereinkommen“- 2021 im Münchener C.H. Beck Verlag erschienen – will „ den nunmehr erreichten Stand“ dokumentieren, stellt aber einleitend fest, dass heute „Regelungen zur Entsorgung im Mittelpunkt der atomrechtlichen Praxis“ stehen. Anders als der zwei Jahre davor erschienene NomosKommentar von Frenz konzentriert er sich auf das AtG selbst.

Frenz stellt ausführlich auch die im Zusammenhang damit entstandenen sog. Ausstiegsgesetze, insbesondere auch das Standortauswahlgesetz (StandAG) dar. Einen Schwerpunkt des HMPS–Kommentars bildet nach Darstellung der Herausgeber das nukleare Haftungs- und Entschädigungsrecht. Insofern könnte man die beiden Wälzer mit 700 bzw. 800 Seiten als einander ergänzend betrachten.

Ohnehin ist es erstaunlich, dass in der langen Geschichte der Atomkraft, in der erbittert auf den Straßen, aber auch in den Gerichtssälen gefochten wurde, so wenige Kommentare und die vor allem zu einem frühen Zeitpunkt erschienen. Mattern/Raisch erläuterten schon 1961 das ein Jahr davor in Kraft getretene AtG, das der seinerzeitige Atomminister Franz Josef Strauß verzögert hatte, weil er befürchtete, dass damit die militärische Nutzung der Atomenergie zu sehr behindert werde. 1962 folgte Fischerhof mit seinem Kommentar, der 1978 nochmals in einer zweiten Auflage erschien. Häufig mit ihm zusammen wurde der Kommentar von Haedrich aus 1986 zitiert. Dann gibt es eine über 30jährige Lücke, die 2002 nur von Posser/Schmals/Müller-Dehn unterbrochen wurde, die sich berufen fühlten, das Ausstiegsgesetz der Rot-Grünen Koalition von 2002 so zu interpretieren, dass es möglichst wenig Schaden anrichten sollte.

Den ( vorläufigen ?) Abschluss der Kommentierung in großen Werken (Atomrechtsliteratur gab und gibt es zuhauf) bildet das AtG/PÜ von Hennenhöfer et. al. Ein Blick in das Bearbeiterverzeichnis (nein, hier wird nicht gegendert!) zeigt eine ganze Reihe von Ministerialbeamten a.D., Rechtsanwälten am Ende ihrer anwaltlichen Karriere und sogar einen altgedienten Siemens-Mann. Die meisten von ihnen sind als glühende Verfechter der Nutzung der Kernenergie bekannt: Gerald Hennenhöfer, ehemaliger Leiter der Atomabteilung des Bundesumweltministeriums, der seine Tätigkeit für den Stromkonzern VIAG/Eon an dieser Stelle schamhaft verschweigt, Lothar Brandmair, in gleicher Funktion beim bayerischen Umweltministerium, Dieter Sellner, in dessen Kanzlei Hennenhöfer zeitweise tätig war, kämpfte u.a. erfolgreich für die Aufhebung des Baustopps beim AKW OHU II.

Nicht nur in der Zusammensetzung der Autorinnen und Autoren, auch an so mancher Stelle in der Kommentierung, kann man den Eindruck bekommen, dass da und dort noch einmal alte Schlachten geschlagen werden oder frühere Entscheidungen und Einschätzungen gerechtfertigt werden sollen. Wenn etwa Sellner für den sicherheitsorientierten Gesetzesvollzug einzelner Bundesländer in den 80er Jahren den Begriff „ausstiegsorientierter Gesetzesvollzug“ (S.8) verwendet oder Ulrich Waas, überzeugt vom Sicherheitsstandard deutscher Anlagen, behauptet, dass „a l l e“ Schwachstellen in deutschen KKWs bei regelmäßigen Prüfungen und Auswertung der Betriebserfahrungen erkannt wurden. Waas verschweigt, dass gegen die durch den Unfall in Harrisburg (USA) 1979 erkannte Gefahr der Wasserstoffexplosion (2011 in Fukushima tatsächlich passiert) in Deutschland jahrzehntelang keine Vorkehrungen getroffen wurden.

Am Beispiel des § 6 AtG sei ein Blick auf die unterschiedliche Herangehensweise der beiden jüngsten Kommentare geworfen. Für die durch die verlängerte Endlagersuche notwendige Langzeitzwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster hochradioaktiver Abfälle weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus, wird dieser Paragraph – der erst seit 2002 mit den Standortzwischenlagern sehr relevant geworden ist – noch an Bedeutung gewinnen. Posser – der Bearbeiter dieses Abschnittes bei HMPS – vertritt hier dezidiert eine Auffassung, die die Rechte der Bevölkerung und ihrer parlamentarischen Vertretung einschränken will. Die im Gesetz vor einer Verlängerung der Genehmigung vorgeschriebene „Befassung des Bundestages“ ist zwar nach seinen Worten „denkbar weit“ gefasst. Sich selbst widersprechend behauptet er aber apodiktisch, dass damit „keineswegs der Erlass eines Gesetzes oder auch nur eines schlichten Parlamentsbeschlusses gemeint sei, noch nicht einmal eine (überwiegend) positive parlamentarische Erörterung“. Da verwundert es schon nicht mehr, dass er – fern jeglicher naturwissenschaftlichen Logik und Gleichartigkeit der Zwischenlager – den Anwendungsbereich der Vorschrift nur für Zwischenlager „innerhalb des abgeschlossenen Geländes eines Kernkraftwerkes“ sieht.

Einen wesentlichen differenzierteren Blick auf den § 6 AtG hat der Kommentar von Frenz. Das mag auch daran liegen, dass die Bearbeiter dieses Werkes durchweg aktive Rechtsanwälte und Hochschullehrer sind und in ihrer beratenden Tätigkeit und in Gerichtsverfahren teils für die Betreiber von Nuklearanlagen, teils aber auch für die Bevölkerung und Naturschutzorganisationen arbeiten. Zwar kommen beide Kommentare gelegentlich zu gleichen Ergebnissen, bei Frenz sind sie jedoch meist ausführlicher belegt.

Noch ein Beispiel zum § 7 AtG – dem „Herzstück“ (Posser) des AtG. Im HMPS-Kommentar wird konzediert, dass sich durch Ausstieg, Wiedereinstieg und erneutem Ausstieg der Fokus auf die Kommentierung ändert. Trotzdem nimmt der § 7 AtG im HMPS- Kommentar mit über 100 Seiten – anders als bei Frenz – sehr breiten Raum ein. Im Unterschied zu sog. gebundenen Genehmigungen nach § 6 AtG, gibt es bei Genehmigungen nach § 7 AtG ein Ermessen, d.h. auch bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen hat die Behörde, die Möglichkeit, die Genehmigung zu versagen. Eine spannende juristische Frage, die bei HMPS unmissverständlich beantwortet wird! Beim heutigen Wissensstand über die Kerntechnik sei das „Ermessen auf Null reduziert“, der Antragsteller habe einen A_n_s_p_r_u_c_h auf Erteilung der Genehmigung.

Noch krasser wird es bei den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 6, wonach „überwiegende öffentliche Interessen“ einer Genehmigung nicht entgegen stehen dürfen. In lediglich sechs Zeilen kommt Posser zum Ergebnis, dass „diese Regelung…in der Praxis keine eigenständige Bedeutung hat“. Im Hinblick auf die Tatsache, dass sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch möglicherweise für die Urananreicherungsanlage Gronau Genehmigungsverfahren nach § 7 AtG anstehen, eine gewagte Behauptung.

Ungeachtet dessen, dass der HMPS-Kommentar auf Grund solcher Inhalte, aber auch auf Grund des Rufes von Herausgeber Hennenhöfer als Atomhardliner vielleicht als „Hardlinerkommentar“ in die Atomrechtsgeschichte eingehen wird, führt in der Praxis an ihm kein Weg vorbei – was wohl auch das Ziel der Herausgeber war. Die Fülle des Materials macht ihn, wie den früher erschienenen Atomrechtskommentar von Frenz, zu einem Muss für atomrechtlich Interessierte.

Foto: Karl Amannsberger

 

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