AKW Brokdorf: Stilllegung und Rückbau sind endlich genehmigt

Eine der vielleicht nicht schnellsten Atombehörden in Deutschland hat es nun vollbracht: Das AKW Brokdorf hat von dem zuständigen Ministerium in Schleswig-Holstein in rekordverdächtiger Frist von nur sieben Jahren eine Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau erhalten. Für das AKW Krümmel hatte das grün-geführte Umwelt- und Atomministerium noch neun Jahre gebraucht. Nur bei Interimsgenehmigungen ist das Haus an der Kieler Förde manchmal schneller. Voller Hoffnung dürfte man nun in der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, dann Helmholtz und inzwischen irgendwie Hereon oder so sein: Dort wartet man noch immer auf die Stilllegungsgenehmigung für die Forschungsreaktoren, seit weit mehr als nur zehn Jahren. Gut aber ist: Der bereits laufende Rückbau in Brokdorf kann jetzt endlich forciert werden, auch wenn es bei vielen Aspekten im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften vor allem darauf ankommt, genau hinzuschauen, zu kontrollieren und zu prüfen.

ChatGPT antwortet: „Im Oktober 2024 genehmigte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein der Betreiberin PreussenElektra die erste Phase des Abbaus, die sich auf die Entfernung der meisten Anlagenkomponenten konzentriert, jedoch noch nicht auf den Reaktordruckbehälter und den biologischen Schutz. Diese zweite Genehmigung wurde bereits beantragt und befindet sich im Prüfverfahren. Die Vorbereitungen für die Stilllegung des Kraftwerks hatten bereits nach der Abschaltung im Dezember 2021 begonnen, einschließlich der Dekontaminierung und der Vorbereitung der Baustruktur für den Rückbau.“

Wenn ich das richtig sehe, sind damit alle AKWs mit einer Stilllegungsgenehmigung ausgestattet. Damit müsste eine Wiederinbetriebnahme nach geltendem Atomrecht ein komplettes neues Genehmigungsverfahren umfassen, nach heutigen Sicherheitsstandards bei Atomkraftwerken. Wirtschaftlich wäre das angesichts der Kosten der Erneuerbaren Energie völliger Unsinn und daher finden solche Szenarien bei den Stromkonzernen keinerlei Unterstützung. Die Kosten für solche Überlegungen, wie sie bei AfD, CDU/CSU und auch bei der FDP auftauchen, sind nur dann möglich, wenn der Staat die Kosten für diese unsinnige Entscheidung übernimmt. Auch mit Forschungsfreiheit, wie sie FDP und CDU/CSU in den letzten Jahren immer wieder fordern, ist Atomstrom keine Option.

Die Kosten für die zahlreichen Atomruinen und Atomunfälle und -Katastrophen führen dazu, dass extreme Kosten an die Steuerzahler:innen übertragen werden. Allein in Deutschland beträgt der Etat des Bundesumweltministeriums deutlich über 50 Prozent der Kosten für das atomare Erbe. Erhebliche Kosten sind beim Bundesforschungsministerium eingestellt, wo das Erbe der staatlichen Atomforschung mit erheblichen Belastungen für die nächsten Jahrzehnte verwaltet wird. In allen Bereichen steigen die Kosten und die Probleme. Die Zeche zahlt das Gemeinwohl.

Das AKW Brokdorf ist eines der wichtigsten Atomprojekte in der Geschichte der Bundesrepublik und mit Blick auf den Atomkonflikt. Wyhl, Wackersdorf, Kalkar, Hanau und natürlich Gorleben waren weitere Orte von großer Bedeutung. Über viele Jahre hinweg fokussierten sich hier die  gesellschaftlichen Kontroversen um die Grenzen der industriellen Entwicklungen und einer wachsenden Umweltzerstörung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen mit immer grenzenloser werdenden Katastrophenszenarien.

Noch heute sind die Proteste gegen das AKW Brokdorf für das Demonstrationsrecht in Deutschland von maßgeblicher Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht und andere Gerichte mit den Kontroversen und brutalen Polizeieinsätzen mehrfach eingreifen musste, um demokratische Verfassungsgrundsätze gegenüber machtpolitischen Interessen durchzusetzen.

Das AKW ging mit fast zehn Jahren Verspätung als erster Atomreaktor nach der Katastrophe von Tschernobyl im Herbst 1986 ans Netz. Ende 2021 wurde es dann nach der Atomkatastrophe von Fukushima endgültig abgeschaltet. Jetzt liegt die Stilllegungsgenehmigung vor.

Auch die SHZ in Schleswig-Holstein berichtet über die Stilllegungsgenehmigung. Der Kommentar glänzt vor allem darin, dass er Jahrzehnte der Atomkontroverse in Deutschland ignoriert und ausblendet, den ersten Atomausstieg der ersten rot-grünen Regierung – und alles, was damit zu tun hatte – gleich auch noch. Tschernobyl und Fukushima? Muss man nicht erinnern? Absurderweise eingeleitet vom Kommentator mit dem Satz: …“ein ungutes Gefühl bleibt“… von einem Ausstieg aus dem Ausstieg mit einer nuklearen Laufzeitverlängerung durch die Regierung Merkel, – nach der mehrfachen Fukushima-Katastrophe zum schrittweisen Ausstieg als „emotional gefühlt – und nur selten faktenorientiert“(e) Reaktion diffamiert. Aber nur so „als ungutes Gefühl“ schreibt dieser Kommentar, wo fängt faktenfrei an?

Dokumentation: Erste Genehmigung für Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt

Umweltminister Goldschmidt: „Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran“ 23.10.2024

BROKDORF/KIEL. Schleswig-Holstein hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des Atomausstiegs erreicht. So konnte heute (23.10.2024), die erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau (Abbauphase 1) des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt und an die Betreibergesellschaften PreussenElektra GmbH und Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG übergeben werden.

„Der Atomausstieg in Brokdorf geht weiter voran und sorgt in Schleswig-Holstein für einen ganz besonderen Moment: Mit der heute erteilten Genehmigung kann endlich das letzte von insgesamt drei Kernkraftwerken in den Abbau gehen. Schleswig-Holstein macht damit einen großen Schritt in die Richtung einer klimaneutralen Zukunft“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Da im Lagerbecken des Kernkraftwerks noch Brennelemente und Sonderbrennstäbe vorhanden sind, die in das Zwischenlager am Standort verbracht werden sollen, musste im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die sogenannte Abbauphase 1 berücksichtigt werden. „Die drei Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein sind abgeschaltet und das ist vor dem Hintergrund der großen Gefahren, die von der Technologie ausgehen eine gute Nachricht für die Sicherheit der Menschen in Schleswig-Holstein. Aber auch der Rückbau der Anlagen ist mit hohen Risiken verbunden. Mit der jetzt genehmigten Vorgehensweise ist der sichere Abbau des Kernkraftwerks gewährleistet. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen der Anlage sichere und erfolgreiche Rückbauarbeiten. Sie leisten den Menschen in unserem Land einen wichtigen Dienst“, so Minister Goldschmidt.

Die Abbauarbeiten im Kernkraftwerk Brokdorf werden voraussichtlich rund 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die ersten vorbereitenden Maßnahmen konnten bereits im Nachbetrieb des Kraftwerks durchgeführt werden. So wurde bereits ein Teil der Brennelemente in das Zwischenlager am Standort Brokdorf gebracht und eine umfangreiche Systemdekontamination zur Strahlenminimierung durchgeführt.

Der Strahlenschutz besitzt während des gesamten Abbaus oberste Priorität. Alle Abbauschritte des Kernkraftwerks werden daher eng von der atomrechtlichen Aufsicht überwacht. Auch viele Teilschritte, wie beispielsweise die Stillsetzung von Systemen und der Abbau von Großkomponenten bedürfen einer Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, damit die Rahmenbedingungen und das Ziel der Strahlenminimierung bestmöglich eingehalten werden.

Weitere Informationen zum Genehmigungsbescheid:

Der Genehmigungsbescheid für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf (Abbauphase 1) umfasst die Stilllegung und den Abbau der nicht mehr benötigten, der atomrechtlichen Überwachung unterliegenden, Anlagenteile mit Ausnahme des Reaktordruckbehälters sowie des biologischen Schildes.

Der Genehmigungsbescheid regelt zudem die nötigen Rahmenbedingungen für atomrechtliche Freigaben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, nach dem Stoffe, die als potenziell radioaktiv gelten, aus dem Bereich des Strahlenschutzrechts entlassen werden können. An dieser Stelle benötigt es einen Nachweis darüber, dass von den Stoffen lediglich eine zu vernachlässigende Strahlung ausgeht, die deutlich unterhalb der natürlichen Schwankungsbreite liegt. Jede einzelne Freigabe bedarf dabei einer ausdrücklichen Zustimmung der Reaktorsicherheitsbehörde, die wiederum unabhängige Sachverständige hinzuzieht.

Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids:

Die Reaktorsicherheitsbehörde wird den Genehmigungsbescheid gemäß Atomrechtlicher Verfahrensverordnung im Amtsblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem wird der Bescheid vor Ort (Kreisverwaltung Steinburg und Amtsverwaltung Wilstermarsch) sowie im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für zwei Wochen ausgelegt. Im Anschluss haben alle Personen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben haben, die Gelegenheit zur Klage.

Weitere Hintergrundinformationen und den Genehmigungsbescheid finden Sie hier.

Informationen zur Abbaugenehmigung 2:

Für den Abbau des Reaktordruckbehälters und des biologischen Schildes ist eine 2. Abbaugenehmigung erforderlich. Diese setzt den Abtransport aller Brennelemente und Sonderbrennstäbe voraus, die voraussichtlich im Jahr 2025 in das Zwischenlager am Standort abtransportiert werden sollen. Den Antrag für die 2. Abbaugenehmigung haben die Betreibergesellschaften am 30.08.2024 gestellt. Dieser wird aktuell von unabhängigen Sachverständigen geprüft.

 

Atomforschungsreaktor Garching: Umweltverband setzt Klage fort – Inbetriebnahme verzögert sich abermals

Der BUND Naturschutz geht gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum weiteren Betrieb des mit atomwaffenfähigem Uran genehmigten Atomforschungsreaktor München Garching vor. Das berichtet die Taz online in einem Artikel von Karl Amannsberger. Außerdem teilt der Betreiber des Reaktors mit, dass es weitere Verzögerungen bei der laufenden Reparatur des Zentralkanals gibt. Dieses Kernstück, in dem der Brennstoff eingelagert wird, ist defekt und muss ausgetauscht werden. Immer neue Probleme bei der Neubeschaffung und Konstruktionen führen immer wieder zu Verzögerungen.

Der BUND Naturschutz ist weiterhin der Auffassung, dass der weitere Betrieb des Forschungsreaktors mit dem aus Russland stammenden und in Frankreich verarbeiteten atomwaffenfähigem Uranbrennstoff aufgrund von klaren Genehmigungsinhalten nicht zulässig wäre und längst auf einen weniger brisanten Brennstoff umgerüstet hätte werden müssen. Da dies nicht erfolgt ist, müsse der Reaktor abgeschaltet werden. „Der Umweltverband legte Ende vergangener Woche eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Im Juni hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Klage des BN auf Stilllegung abgewiesen und keine Revision zugelassen. Die aktuelle Klage hat zwar keine aufschiebende Wirkung, eröffnet aber im Erfolgsfall den Weg zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“, schreibt Amannsberger in der Taz hier. Weiter heißt es: „„Das Urteil ist falsch“, sagte Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit, der den BN vertritt, der taz. Das vom Gericht unterstellte Verständnis, die Genehmigungsbehörde habe eine flexible Regelung gewollt, sei willkürlich. Das Urteil des VGH war auch von den Grünen im Bayerischen Landtag und den „Internationalen Ärz­t:in­nen für die Verhütung des Atomkrieges – Ärz­t:in­nen in sozialer Verantwortung (IPPNW)“ scharf kritisiert worden.“

Der Reaktor FRM II verfügt zwar nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof über eine Genehmigung, steht aber seit rund fünf Jahren still. Der Grund sind Störfälle und Reparaturen sowie Probleme während der Corona-Zeit. In diese Phase wurden gründliche Untersuchungen der Anlage durchgeführt, wobei dann auch der Schaden am Zentralkanal festgestellt wurde. Dieser Kanals ist das Herzstück des Forschungsreaktors, weil in ihm die hoch radioaktiven Uranbrennelemente eingebaut sind. Das Bauteil ist derart komplex und anspruchsvoll, dass es zunächst massive Probleme gab, ob die Fertigung eines neuen Kanals überhaupt möglich sein würde. Nur mühselig war es dann gelungen, Unternehmen zu finden, die sich an die Herstellung eines solchen einzigartigen Bauteils wagten. Und immer wieder kommt es offenbar zu Problemen und Verzögerungen. Nun teilt die Pressestelle des FRM II mit, dass sich die Inbetriebnahme abermals verschieben wird und frühestens 2025 möglich sein könnte.

Dokumentation: FRM II 17.09.2024

Die Fertigung des Zentralkanals wird mit höchster Priorität vorangetrieben. Trotz einiger Fortschritte verschiebt sich die Lieferung auf das Jahr 2025.

Das unterste Stück des insgesamt ca. 3,5 Meter langen Zentralkanals ist in seiner Rohform fertig gestellt: Der sogenannte Befestigungsflansch mit eingeschweißtem Stopfen. Eine der noch ungelösten Herausforderungen beim Fertigen des Zentralkanals ist es jedoch, eine geeignete Wärmebehandlung zu finden, um die vorgeschriebene Gleichmaßdehnung der Schweißnaht des Kompensators zu erreichen. Der Technische Direktor, Dr. Axel Pichlmaier ist dennoch optimistisch: „Zusammen mit unseren Partnerfirmen und unter Prüfung der Sachverständigen haben wir spezielle Verfahren entwickelt, so dass die Fertigstellung des Kompensators endlich in Sicht ist.“

Mehr als ein Dutzend Firmen an Fertigung beteiligt

Nur wenn dies alles erfüllt und erledigt ist, kann mit der Herstellung des restlichen Zentralkanals begonnen werden. An der Fertigung sind mehr als ein Dutzend Firmen beteiligt. Das Projekt koordinieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FRM II, wobei der unabhängige Sachverständige der Atomaufsichtsbehörde stets eingebunden ist.

Schaden 2022 entdeckt

Bei Wartungsarbeiten war 2022 ein Schaden am Kompensator des Zentralkanals festgestellt worden. Der Zentralkanal ist das zentralste Bauteil des FRM II. Er befindet sich senkrecht im Moderatortank und trägt das Brennelement. Er trennt den primären Kühlkreislauf vom schweren Wasser im Moderatortank. Da eine Reparatur nicht möglich ist, muss dieser durch ein Neuteil ersetzt werden. Die mit der Herstellung des Ersatzteils beauftragte Firma sah sich im Verlauf der Fertigung gezwungen, wesentliche Herstellungsschritte an weitere Projektpartner auszulagern, die aber ihrerseits erst durch den FRM II zertifiziert werden mussten. Fertigungstechniken wurden von Grund auf in der erforderlichen Qualität neu entwickelt.

Viele kleine Verzögerungen

„Leider haben sich trotz beträchtlicher Fortschritte in allen Bereichen des Projekts verschiedene kleine Verzögerungen derart angehäuft, dass wir jetzt davon ausgehen müssen, dass die Lieferung des Zentralkanals im Jahr 2025 erfolgen wird“, sagt Pichlmaier. Nach der Auslieferung wird es etwa sechs Monate dauern, bis der wissenschaftliche Betrieb wiederaufgenommen werden kann.

Fachkräftemangel und Know-How-Verlust 

Als Gründe für die Verzögerung sieht Pichlmaier: „Die Fertigung des Zentralkanals erfordert eine intensive administrative Unterstützung durch den FRM II, da die Industriepartner nicht mehr mit den nuklearen Vorschriften vertraut sind. Darüber hinaus leidet der FRM II und dieser Beschaffungsvorgang, wie die gesamte deutsche Industrie, unter einem immer stärker werdenden Fachkräftemangel.“ Die Fertigung eines Einzelstücks, Prototypen, sei für die Herstellerfirmen zumeist wirtschaftlich wenig interessant.

Weitere Modernisierungsarbeiten

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FRM II wesentliche Fortschritte bei den Vorarbeiten erzielt, die eine Voraussetzung für den Betrieb des FRM II sind. Die Kräne in der Experimentierhalle und Reaktorhalle, die für den Wechsel des Zentralkanals und die Beladung des Castors mit abgebrannten Brennelementen erforderlich sind, wurden zudem umgebaut. Weitere Modernisierungsarbeiten sind in vollem Gange. Dazu gehören die Reinigungsstraßen des Primärkreises, Teile des Tertiärkreises, Bestrahlungsanlagen zur Radioisotopenproduktion, experimentelle Einrichtungen, Brandschutzsysteme und lüftungstechnische Komponenten.


Uranfabrik in Gronau: Ausbau mit viel Geheimhaltung und anhaltende Sicherheitsprüfung

Im westfälischen Gronau befindet sich eine vom Atomausstieg ausgenommene Uranfabrik, die derzeit erweitert und modernisiert wird. Damit will URENCO Gronau nach der Fukushima-Flaute auch die Produktionsmengen für angereichertes Uran wieder deutlich steigern. Auch an den anderen URENCO-Standorten wird die Produktion in Folge des Krieges durch Russland in der Ukraine hochgefahren. Außerdem läuft die nach Atomgesetz alle 10 Jahre erforderliche Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ). (Foto: URENCO)

Die Anlage gehört zur URENCO, einem trinationalen Uran-Konzern mit Standorten in den Eigentümer-Staaten Großbritannien, Niederlande und Deutschland sowie einer Anlage in New Mexico in den USA. Die deutschen Konzerne RWE und E.on halten gemeinsam ein Drittel der URENCO. Die Uranfabriken der URENCO gehören mit zu den sensibelsten Atomanlagen der Welt, weil die Urananreicherung in Zentrifugen grundsätzlich auch Atomwaffenmaterial herstellen kann. Fast alles in Gronau unterliegt daher Kontrollen internationaler Behörden und strikter Geheimhaltung.

Derzeit wird die URENCO-Anlage in Gronau modernisiert. Neue verbesserte Zentrifugen, in denen mit extrem hohem Aufwand und mit maximalen Belastungen für das Material die Anreicherung von Uran235 durchgeführt wird, sollen in der Anlage ersetzt werden. UmweltFAIRaendern.de hat bei der zuständigen Atomaufsicht in NRW, dem grün geführten Wirtschaftsministerium nachgefragt:

Auf die Fragen: „2. Wie weit ist die Umrüstung von Zentrifugen bei der UAA Gronau inzwischen erfolgt und können Sie sagen, welche Typen/Modelle ausgetauscht wurden und welche Typen/Modell neu eingebaut werden/wurden.  Eventuell auch in Zahlen, wie viele alte Zentrifugen rausgenommen und wie viele neu eingebaut wurden? Können Sie sagen, inwieweit diese neuen Modelle wirtschaftlicher sind, also um wie viel kleiner der Stromverbrauch gegenüber bisherigen Modell ist? Ob sie mehr Volumen und mehr Ausbeute ermöglichen und um wie viel im Vergleich zu ausgetauschten Modellen?“ und „3. Im Rahmen welcher rechtlichen Vorschriften wird diese Umrüstung betrieben? Welche atomrechtlichen Genehmigungen sind dazu erforderlich?“, teilt MWIKE mit:

„Die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet. MWIKE: Informationen und Daten zur Umrüstung von Zentrifugen, die im Rahmen der Zentrifugentechnologie eingesetzt werden, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen insofern der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Ein Austausch von Zentrifugen unterliegt dem atomrechtlichen Aufsichtsverfahren und wird hierüber überwacht.“

Das ist nicht eben viel, was die Behörde da an Informationen über die Uranfabrik Gronau der Öffentlichkeit anbietet.

Auch in dem Fall der laufenden PSÜ antwortet die Behörde eher knapp. An der Überprüfung der Unterlagen von den Betreibern ist im Auftrag des Ministeriums auch das Öko-Institut Darmstadt beteiligt.

umweltFAIRaendern.de fragt: „Wie ist der Stand bei der laufenden PSÜ, hat es bei der Prüfung Anlässe oder Umstände gegeben, die seitens der Atomaufsicht zu Nachfragen oder weiteren Recherchen geführt haben und welcher Art waren diese? Wann wird die PSÜ aus derzeitiger Sicht in etwa abgeschlossen sein und werden Sie die Ergebnisse veröffentlichen?“

Und MWIKE teilt mit: „Die zur PSÜ-2021 ab dem 15.06.2022 zahlreich eingereichten Betreiberunterlagen haben die hinzugezogenen Sachverständigen geprüft. Die entworfenen Stellungnahmen befinden sich in der Auswertung. Diese ist voraussichtlich Anfang nächsten Jahres abgeschlossen. Im Hinblick auf die Veröffentlichung von Ergebnissen beabsichtigt die Atomaufsicht NRW in ähnlicher Weise zu verfahren, so wie dies auch im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung von 2011 geschehen ist.“

In Medien wie der NOZ war mit Hinweis auf Informationen von URENCO Gronau berichtet worden, dass es Pläne gibt, eine Metall-Verwertungsanlage in Gronau errrichten zu wollen. Das Ministerium dazu: „Dem MWIKE ist bekannt, dass die Urenco Deutschland der Stadtverwaltung der örtlichen Politik und interessierten Bürgern im Rahmen einer öffentlichen Bauausschusssitzung die Investitionsvorhaben am Standort der Urananreicherungsanlage vorgestellt hat. In dieser Sitzung wurde u. a. eine Anlage zur Verarbeitung / Recycling von Anlagenkomponenten erwähnt. Ein Antrag der Urenco Deutschland für die Errichtung und Betrieb einer solchen Anlage liegt uns nicht vor, sodass keine näheren Aussagen über das Vorhaben bzw. das Genehmigungsverfahren getroffen werden können. Ein solches Vorhaben würde durch MWIKE als zuständige Genehmigungsbehörde zuzulassen sein, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.“

Und auch zu einem anderen wichtigen Komplex gibt es kaum Informationen, die einen Einblick in die konkrete Situation erlauben. Umweltfairaendern.de fragt: „Es war der Presse zu entnehmen, dass die Betreiber ein bereits vorhandenes Lager für abgereichertes Uran in Betrieb nehmen wollen. Können Sie bitte sagen: Wie viel abgereichertes Uran lagert derzeit in Gronau in Form von UF6? Wie viel in Form von U3O8? Wie viele dieser Stoffe, die aus der UAA Gronau stammen, lagern derzeit noch an anderen Orten, wo sind diese derzeit und wann werden diese Mengen nach Gronau zurückkommen? Wann soll die Inbetriebnahme des Lagers erfolgen. Hat die Atomaufsicht dafür schon eine letzte Zustimmung erteilt?“

Konkrete Angaben über die Uranmengen seien Geschäftsgeheimnisse der URENCO. Geplant aber sei, ein Uranoxid-Lager in Betrieb zu nehmen. „MWIKE: Die Urenco Deutschland betreibt genehmigte UF6-Läger. Die Einhaltung der genehmigten Lagerkapazitäten werden regelmäßig im Aufsichtsverfahren durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde überprüft. Über konkrete Mengen in den UF6-Lägern können zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen keine Angaben gemacht werden.

Die Urenco Deutschland plant im Jahr 2024 das Uranoxid-Lager (U3O8) nuklear in Betrieb zu nehmen. Die genehmigte Lagerkapazität für das Uranoxid-Lager wurde in dem Genehmigungsbescheid Nr. 7/6 UAG veröffentlicht, festgesetzt und seitdem nicht erhöht.

Die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden für den Betrieb der Läger wurde in den entsprechenden Genehmigungsbescheiden bestätigt, sodass die Voraussetzungen für einen störungsfreien Betrieb geschaffen wurden.“

  • Alles über URENCO auf umweltFAIRaendern.de

40 Jahre Schweizer AKW Leibstadt: Grüner Antrag – Weiterbetrieb nur mit Prüfung und grenzüberschreitender Bürgerbeteiligung

Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag zur Bundesdelegierten-Konferenz im November: „Keine Laufzeitverlängerung für das AKW Leibstadt (CH) unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Umweltverträglichkeitsprüfung!“ Untersuchungen zeigen, dass im Falle eines Unfalls mit Freisetzung von Radioaktivität auch die Menschen in Baden-Württemberg massiv betroffen wären. Der Antrag V-75 ist eingebracht vom Bundestagsabgeordneten Harald Ebner, Mitglied im Kreisverband Schwäbisch Hall, also aus Baden-Württemberg. Ebner ist Vorsitzender des Umweltausschusses des Deutschen Bundestags. Weitere Bundestagsabgeordnete wie Tabea Rößner (KV Mainz), Linda Heitmann (KV Hamburg-Altona), Julia Verlinden (KV Lüneburg), Christina-Johanne Schröder (KV Wesermarsch), Boris Mijatovic (KV Kassel-Stadt) sowie die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Jutta Niemann (KV Schwäbisch Hall) gehören neben anderen Aktiven z.B. aus dem Grünen AK Atomenergie zu den weiteren Antragsteller:innen. Auch die langjährige ehemalige Anti-Atom-Sprecherin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, hat den Antrag gezeichnet. Die IPPNW Deutschland und zuvor schon Organisationen wie der Trinationale Atom-Schutzverband (TRAS), der BUND RSO und die Schweizer Energiestiftung (SES) fordern die Stilllegung der Schweizer Uralt-Reaktoren, in keinem Fall aber dürfe ein Weiterbetrieb ohne UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. (Foto: AKW Leibstadt – Wladyslaw Sojka, sojka.photo)

Das AKW Leibstadt liegt direkt an der Grenze zu Deutschland am Rhein und soll nun für einen Weiterbetrieb über 40 Jahre hinaus nachgerüstet werden. Die grundlegende Konzeption und Auslegung der Anlage stammt aus der Zeit der 1970er Jahre. Als Projektbeginn wird das Jahr 1972 genannt (Wikipedia). Zwar läuft derzeit eine alle zehn Jahre vorgesehene Periodische Sicherheitsprüfung (PSÜ) für das AKW. Aber die international auch für die Schweiz gültigen Anforderungen nach Espoo- und Aarhus-Konvention will Umweltbundesrat Rösti bislang nicht anerkennen.

Dabei geht auch das internationale kerntechnische Regelwerk davon aus, dass ein nuklearer Weiterbetrieb über 40 Jahre hinaus eine Art rote Linie darstelle. Alle Atommeiler sind in ihrer Planung auf eine maximale Betriebsdauer von 40 Jahren ausgelegt worden, stellt zum Beispiel Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Mertins (TH Brandenburg) fest, der sich seit vielen Jahren mit den Sicherheitsfragen der Atommeiler in Deutschland und den Nachbarstaaten befasst hat. Er war lange Zeit bei der Gesellschaft für Reaktor-Sicherheit (GRS) tätig und ist heute auch an der INRAG beteiligt und arbeitet viel zum Thema Risiko alternder Reaktoren (PDF).

In einem Antwortschreiben an Stefan Auchter vom BUND RSO erklärt die Umweltministerin aus Baden-Württemberg, Thekla Walker, dass die schweizerische Lesart bislang UVP und Beteiligung nicht plane, stellt aber fest: „Es gibt jedoch gute Argumente, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird, wenn die der ursprünglichen Auslegung zugrunde gelegte Laufzeit überschritten werden soll. Bei einem Vorhaben in Grenznähe ist dann selbstverständlich eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da die Schweiz bisher kein derartiges Verfahren plant, sind wir in dieser Sache im Kontakt mit dem Bundesumweltministerium.“ Sie werde sich daher für eine UVP und grenzüberschreitende Beteiligung einsetzen.“

Dokumentation: Der Antrag

V-75: Keine Laufzeitverlängerung für das AKW Leibstadt (CH) unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Umweltverträglichkeitsprüfung!

Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Veranstaltung:50. Bundesdelegiertenkonferenz Wiesbaden
Tagesordnungspunkt:V Verschiedenes
Antragsteller*in:Harald Ebner (KV Schwäbisch Hall)

Status:Eingereicht
Eingereicht:04.10.2024, 09:14

Antragstext

Am 15. April 2023 gingen die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland vom
Netz. Seither blieb die Versorgungssicherheit gewährleistet und seither sind
sowohl die Strompreise als auch Anteil der Öl- und Kohleverstromung gesunken,
der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung lag im ersten
Halbjahr 2024 bei 63 Prozent. Das ist eine große Erfolgsgeschichte. Bündnis
90/Die Grünen stehen zum vollzogenen Atomausstieg und setzen sich weiterhin für
ein möglichst zügiges und Verfahren zur Endlagersuche für die radioaktiven
Hinterlassenschaften der vergangenen Atom-Ära bei bestmöglicher Sicherheit und
Öffentlichkeitsbeteiligung ein.

Mit dem Abschalten der letzten Atommeiler hat sich das Risiko für atomare
Unfälle für die Bevölkerung erheblich gesenkt. Dennoch verbleiben durch den
Betrieb von Atomreaktoren in europäischen Nachbarländern weitere weitere externe
Risiken bestehen. In fast allen dieser Länder ist die AKW-Flotte stark
überaltert. Dessenungeachtet beabsichtigt die Schweiz, den 1984 ursprünglich für
40 Betriebsjahre gebauten Reaktor Leibstadt um weitere 20 Jahre im
Leistungsbetrieb zu halten ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen
und ohne eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzunehmen. Das ist ein unhaltbarer
Zustand!

Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordern das Eidgenössische Department für Umwelt, Verkehr
und Kommunikation (UVEK) der Schweiz in Bern dazu auf,

  • bei der beabsichtigten Verlängerung der Laufzeit des Atomreaktors in
    Leibstadt eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit grenzüberschreitender
    Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und
  • die Espoo-Konvention sowie die Aarhus-Konvention vollumfänglich zu
    respektieren und umzusetzen.

Begründung

Das Schweizer AKW Leibstadt steht am Rhein, nahe der Grenze zu Baden-Württemberg. Es wurde für einen Betrieb von 40 Jahren ausgelegt und ging 1984 ans Netz . Die Schweiz beabsichtigt nun, dieses AKW für weitere 20 Betriebsjahre vorzubereiten, ohne dass formal eine Laufzeitverlängerung erfolgen soll, denn eine Befristung der Genehmigung gibt es gar nicht. Grunsätzlich aber sind auch die Schweizer AKWs wie andere Anlagen lediglich auf eine Laufzeit von 40 Jahren konzipiert worden. Das zeigen auch kritische Gutachter auf Basis international anerkannter Regeln auf. Expert*innen hatten im Jahr 2021 eine beträchtliche Liste an sicherheitsrelevanten Mängeln identifiziert. Eine zusätzliche Studie belegt: von einem Unfall wäre aufgrund der vorherrschenden Windrichtung überwiegend Deutschland betroffen. Eine Beteiligung der betroffenen Bürger*innen in Deutschland und der Schweiz ist bei dieser Laufzeitverlängerung seitens dem zuständigen Eidgenössischen Department für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) trotzdem nicht vorgesehen. Eine solche Beteiligung ist aber durch die Espoo-Konvention vorgeschrieben, die auch die Schweiz unterzeichnet hat. Der zuständige Schweizer Bundesrat beruft sich darauf, dass es in der genehmigungsrechtlichen Praxis der Schweiz keine Begrenzung von Laufzeiten für AKW gibt. Daher handle es sich auch nicht um eine Laufzeitverlängerung. Dass das AKW in Leibstadt aber seine baulich vorgesehene Laufzeit überschritten hat, zeigt die geplante Investition von einer Milliarde Franken, ohne die ein weiterer Betrieb nicht möglich wäre. Es handelt sich faktisch um eine Verlängerung der ursprünglich geplanten Betriebszeit und damit eine Laufzeitverlängerung. Artikel 1 (5) der Espoo-Konvention verlangt eine Umweltverträglichkeitsprüfung samt grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung für „jede größere Änderung eines Projektes“ mit potenziell grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen. Die geplante Laufzeitverlängerung des ausgedienten Grenz-AKW Leibstadt erfüllt diese Voraussetzung. Betroffene Bürger*innen müssen die Chance erhalten bei diesen Plänen mitreden zu können, denn sicher ist auch in Leibstadt nur das Risiko!

Quellen:

weitere Antragsteller*innen

Insgesamt 87 Unterstützer*innen.
  • Insgesamt 87 Unterstützer*innen.
    • Johannes Hunger (KV Landshut-Land)
    • Brigitte Artmann (KV Wunsiedel)
    • Sibylle C. Centgraf (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
    • Jutta Paulus (KV Neustadt-Weinstraße)
    • Jörg Bischof (KV Tübingen)
    • Ralf Henze (KV Odenwald-Kraichgau)
    • Ruth Alpers (KV Harburg-Land)
    • Bernd Frieboese (KV Berlin-Reinickendorf)
    • Martina Hoffmann (KV Saalekreis)
    • Bettina Deutelmoser (BV Bundesverband)
    • Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow)
    • Jürgen Kretz (KV Odenwald-Kraichgau)
    • Andreas Müller (KV Essen)
    • Barbara Judith Bruhn (KV Hohenlohe)
    • Wilfried Böhling (KV Stade)
    • Karl-Heinz Lasch (KV Schwäbisch Hall)
    • Bernhard Herrmann (KV Chemnitz)
    • Maria Wißmiller (KV Ostallgäu)
    • Anna Katharina Boertz (KV Celle)
    • Patrick Feil (KV Schwäbisch Hall)
    • Jens Polster (KV Celle)
    • Anna Hanses (KV Emsland)
    • Linda Heitmann (KV Hamburg-Altona)
    • Jens Bitzka (KV Bautzen)
    • Tabea Rößner (KV Mainz)
    • Horst Bäuml (KV Bad Dürkheim)
    • Susanne Petermann-Mayer (KV Sigmaringen)
    • Kerstin Wilde (KV Leipzig)
    • Lars Klaus Aßhauer (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
    • Kajo Aicher (KV Bodenseekreis)
    • Bruno Oberlander (KV Sigmaringen)
    • Klaus Ernst Harter (KV Sigmaringen)
    • Heike Uhrig (KV Augsburg-Land)
    • Alexander Speh (KV Sigmaringen)
    • Priska Hinz (KV Lahn-Dill)
    • Andreas Knoblauch (KV Salzgitter)
    • Gertrud Welper (KV Borken)
    • Carin Walther (KV Bodenseekreis)
    • Jan-Peter Homann (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
    • Eleonore Grabowski (KV Wesel)
    • Arno Schelle (KV Northeim/Einbeck)
    • Stephanie Aeffner (KV Pforzheim und Enzkreis)
    • Ralf Gros (KV Lüneburg)
    • Heiko Hunger (KV Landshut-Land)
    • Daniela Hunger (KV Landshut-Land)
    • Kornelia Haslbeck (KV Pfaffenhofen)
    • Bärbel Sasse (KV Lüneburg)
    • Axel Vogel (KV Barnim)
    • Alfons Laux (KV Sigmaringen)
    • Boris Mijatovic (KV Kassel-Stadt)
    • Sarah Koschnicke (KV Sigmaringen)
    • Inge Pütz-Nobis (KV Forchheim)
    • Matthias Striebich (KV Forchheim)
    • Johanna Enssle (KV Schwäbisch Hall)
    • Daniel Lübbert (KV Berlin-Kreisfrei)
    • Mathias Schultz (KV Sigmaringen)
    • Raphael Weyland (KV Hamburg-Nord)
    • Kathrin Weber (KV Bielefeld)
    • Christine Squarra (KV München-Land)
    • Christoph Braun (KV München)
    • Elsa Nickel (KV Bonn)
    • Amelie Heißenberg (KV München)
    • Vadim Justus (KV Rosenheim)
    • Tobias Balke (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
    • Hermann E. Ott (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
    • Lukas Wehlte (KV München)
    • Christina-Johanne Schröder (KV Wesermarsch)
    • Christina Galle (KV Dahme-Spreewald)
    • Karl Eugen Stehle (KV Sigmaringen)
    • Jutta Niemann (KV Schwäbisch Hall)
    • Armin Gabler (KV Karlsruhe-Land)
    • Sylvia Kotting-Uhl (KV Odenwald-Kraichgau)
    • Julia Verlinden (KV Lüneburg)
    • Kristin Martl-Hassan (KV Mühldorf)
    • Andrea Konter (KV Saarlouis)
    • Delphine Scheel (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf)
    • Diana Hein (KV Düsseldorf)
    • Matthias Henneberger (KV Wunsiedel)
    • Diethardt Stamm (KV Wetterau)
    • Doris Wolf (KV Hamburg-Bergedorf)
    • Angelika Aigner (KV Traunstein)
    • Rita Petra Keller (KV Augsburg-Stadt)
    • Lea Geldner (KV Schwäbisch Hall)
    • Henning Singer (KV Südliche Weinstraße)
    • Viola Grießhammer (KV Ansbach)
    • Janine Ivancic (KV Aachen)
    • Joachim Härtig (KV Schwäbisch Hall)
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Samy DeLuxe – Bob Dylans first Rap – Hurricane – Weck mich auf. Rubin Carter #Nobelpreis

https://inv.nadeko.net/watch?v=voH11xV4AKI&listen=false

Sonst mal mit den Stichworten in der Titelzeile youtuben. JA. Da muss wer sich anhören, was so irgendwelche Typen reden.

Weck mich auf !

Bob hat einen Nobelpreis für Literatur. Es gibt diesen für Frieden, 2024:

Nobelpreis gegen Atomwaffen – Nihon Hidankyo

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