Nach langen Verzögerungen: Neustart des Überwachungsgremiums NBG bei der Atom-Endlagersuche

Nun ist es soweit. Mit über zwei Jahren Verspätung und einer bis zum Dienstag „geheimen“ Personenliste werden die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) bei der Suche „insbesondere“ nach einem Atommüll-Endlager für hoch radioaktive Abfälle am kommenden Freitag komplett neu gewählt. Von den bisherigen Mitgliedern des vom Bundestag und Bundesrat zu ernennenden Gremiums sind nur noch zwei auf der jetzigen Liste. Heftiger Neustart beim Überwachungsgremium NBG. Ein Gremium, das u.a. für die Einhaltung von Beteiligung, Transparenz (und einigem mehr) und als eine Art Wächter und Vertrauensarbeiter bei der Suche nach dem Standortauswahlgesetz funktionieren soll, wird von Behörden und Parteien und eher hinter den Kulissen ausgekungelt. Kein wirklich guter Neustart. Und möglicherweise schon Anfang 2026 steht die erste umfassende Änderung des Standortauswahlgesetzes an. Ziel: Beschleunigung der Endlagersuche. Das wird massive rechtliche und praktische Eingriffe bedeuten.

  • Endlagersuche und Nationales Begleitgremium: Vielleicht Neuwahlen, sicher aber Knowhow-Verlust
  • Hier informiert das NBG: „Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Expertinnen und Experten sind auch Bürger*innen Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin/dem Bundesumweltminister ernannt. 18 Mitglieder soll das NBG umfassen – zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören.“

Von der Bundestagsseite als Dokumentation:

Nukleare Sicherheit

Wahl zum Nationalen Begleitgremium für die Endlager-Standortauswahl

Liveübertragung: Freitag, 19. Dezember, 9 Uhr

Der Bundestag wählt am Freitag, 19. Dezember 2025, auf Vorschlag von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß Paragraf 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes (21/3293). Voraussetzung ist, dass der Bundestag die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes beschließt. Da die AfD-Fraktion die Aufsetzung des Tagesordnungspunktes ablehnt, wird zu Beginn der Sitzung nach 15-minütiger Geschäftsordnungsdebatte darüber abgestimmt.

Vorgeschlagene Mitglieder

Vorgeschlagen sind als Mitglieder: Günter Baaske, ehemaliger Minister des Landes Brandenburg und ehemaliges Mitglied des Brandenburgischen Landtages; Norbert Dregger, Oberbergrat a. D.; Dr. Markus Dröge, ehemaliger Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Vorstandssprecher der Stiftung Zukunft Berlin; Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit a. D.; Alexander König, ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Johann Köppel, ehemaliger Leiter des Fachgebietes Umweltprüfung und Umweltplanung der Technischen Universität Berlin; Sylvia Kotting-Uhl, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Karsten Möring, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages; Prof. Dr. Hartmut Rosa, Professor für allgemeine und theoretische Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Direktor des Max-Weber-Kollegs der Universität Erfurt; Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister, ehemalige Leiterin des Lehrstuhls für Angewandte Geologie/Hydrogeologie der Universität Greifswald; Prof. Dr. Thorsten Stumpf, Professor für Radiochemie/Radioökologie an der Technischen Universität Dresden; Stefan Wenzel, ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Nationales Begleitgremium

Paragraf 8 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle betrifft das Nationale Begleitgremium. Seine Aufgabe ist die „vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Das Gremium kann dem Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben.

Die 18 Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitglieds beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung ist zweimal möglich. Zwölf der Mitglieder sollen anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein, die vom Bundestag und vom Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlags gewählt. Daneben werden sechs Bürgerinnen oder Bürger, darunter zwei Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem Bürgerbeteiligungsverfahren nominiert worden sind, vom Bundesumweltminister ernannt. (vom/16.12.2025)

Friedenskonzert – Improvisierendes Streichorchester – 21.12.2025 – Altona

Alle Jahre wieder – Alle Jahre immer nötig, wichtig und auch wundervoll. Ihr Kinderlein, kommet herbei: Sonntag 21.12. 2025 -Friedenskonzert mit dem Ersten Improvisierenden Streichorchester – Benefizkonzert für die »Schule ohne Grenzen« – in der Kirchengemeinde Ottensen. 12.00 Uhr Christianskirche am Klopstockplatz – Eintritt: Spende. Mit dabei ist auch Uli Hentschel, der ein paar Worte zur Einordnung und Weltlage beitragen wird.

Im Einladungsflyer zum Benefiz-Konzert (PDF) ist auch dieses zum Hintergrund über das Orchester zu lesen:

Sonntag 21.12. 2025

12.00 Uhr – Christianskirche am Klopstockplatz
Eintritt: Spende

Friedenskonzert mit dem Ersten Improvisierenden Streichorchester – Benefizkonzert für die »Schule ohne Grenzen« – Deutschunterricht für Flüchtlinge in der
Kirchengemeinde Ottensen.

erstesimprovisierendesstreichorchester

Zum Hintergrund:

Friedenskonzert – Erstes Improvisierendes Streichorchester

Hat Frieden einen besonderen Klang?

Die Friedenskonzerte des Ersten Improvisierenden Streichorchesters schaffen einen Raum, in dem Musizierende und Hörende dieser Frage nachspüren können.

In der Improvisation gestalten die MusikerInnen gemeinsam immer wieder neue, unvorhergesehene Momente und laden ein, Hörgewohnheiten zu verändern, streben auseinander und finden wieder zusammen. Es entsteht ein Klangraum, in dem Harmonie, Zwischentöne und Disharmonie ihren Platz finden.

Seit dem 11. September 2001 spielt das Erste Improvisierende Streichorchester Friedenskonzerte. Es verwirklicht den Wunsch, den Kriegs- und Fluchtkatastrophen etwas entgegenzusetzen. Die
Konzerte drücken die Sehnsucht nach Frieden, Lebendigkeit und Vielfalt aus. Das Thema Frieden ist derzeit so aktuell wie nie zuvor – weltweit, aber auch in Europa.

Jedes Jahr sterben zigtausend Menschen in bewaffneten Konflikten. Als Folge befinden sich viele Millionen Menschen auf der Flucht. Dies wird von der Öffentlichkeit unterschiedlich WAHR-genommen. Die Friedenskonzerte sind deshalb auch ein Zeichen der Solidarität mit geflüchteten Menschen. Wir bitten um Ihre wohlmeinende Spende.

erstesimprovisierendesstreichorchester.de

Uranfabrik Lingen: Prüfungsbericht über die Advanced Nuclear Fuels GmbH Lingen (Ems)

Uranfabrik ANF Lingen, im Eigentum des französischen Atomkonzern Framatome. Das Unternehmen versorgt Atomkraftwerke mit Uranbrennelementen, – nicht mehr in Deutschland, aber unbefristet im benachbarten Ausland. Außerdem liefert das Unternehmen Brennstoff-Komponenten und Maschinen zur Brennelemtefertigung. Z.B. nach Kasachstan. Dieser Tage könnte auch die Entscheidung fallen, dass künftig der russische Atomkonzern Rosatom an der Fertigung von Brennelementen für osteuropäische beteiligt wird. Im Lobbyregister des Bundestags findet sich für das Geschäftsjahr 2024 ein (wirtschaftlicher) Prüfungsbericht über Advanced Nuclear Fuels GmbH Lingen (Ems).

  • Der Bericht für 2024 hier als PDF im Lobbyregister online und hier ist als PDF für das Jahr 2023.
  • Außerdem direkt hier für 2023 und hier für 2024
  • Alles zum Thema ANF Lingen auf umweltFAIRaendern.de
  • In Westeuropa ist derzeit nur Westinghouse mit Sitz in Schweden und mit Einschränkungen in der Lage, die osteuropäischen Atomreaktoren russischer Bauweise mit den VVER-Brennstoffen zu versorgen. Framatome will diesen Vorsprung von Westinghouse nun direkt mit dem Knowhow und den Lizenzen von Russland aufholen. Alles zum Thema Westinghouse auf umweltFAIRaendern.de

Ausgestrahlt und andere Initiativen hatten gestern berichtet, dass die Bundesregierung möglicherweise noch vor Weihnachten der formal zuständigen Atomaufsicht in Niedersachsen empfehlen könnte, den Genehmigungsantrag von Framatome ANF Lingen zu bewilligen und Rosatom bzw. deren Tochter TVEL die Beteiligung zu erlauben. Damit sollen sogenannte VVER-Brennelemente für osteuropäische Atomreaktoren gefertigt werden.

Dokumentation: 

10. Dezember 2025
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Brennelementefabrik Lingen: Macht Bundesregierung jetzt den Weg für Putin frei?

Nach Informationen mehrerer Anti-Atomkraft-Organisationen will die Bundesregierung noch vor den Weihnachtsferien dem niedersächsischen Umweltministerium “empfehlen”, die Beteiligung des Kreml-Atomkonzerns Rosatom an der Brennelementefertigung in Lingen zu genehmigen.

Die Anti-Atomkraft-Organisationen fordern von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Machtwort, um die Zusammenarbeit des Brennelementeherstellers Framatome / ANF mit Rosatom im Emsland zu unterbinden.

Dazu Bettina Ackermann von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

“Eine Empfehlung der Bundesregierung zum Ausbau der Brennelementefabrik Lingen wäre sicherheitspolitischer Wahnsinn. Die russische Atombehörde Rosatom ist direkt am Krieg gegen die Ukraine beteiligt. Wie kann man so einem Unternehmen Zugang zur atomaren Infrastruktur in Deutschland gewähren? Bundeskanzler Merz muss ein Machtwort sprechen. Die Bundesregierung muss das klare Signal senden, dass eine Kooperation mit Rosatom nicht in Frage kommt.“

Alexander Vent vom Bündnis AgiEL ergänzt:

„Erst im Oktober haben die Chefs der deutschen Geheimdienste erneut eindringlich vor Sabotage- und Spionageaktivitäten aus Russland gewarnt. Rosatom ist ein Werkzeug des Kreml und arbeitet eng mit dem russischen Geheimdienst zusammen. Dass Framatome / ANF in Lingen mit Rosatom kooperieren will, ist brandgefährlich.“

Wladimir Sliwyak, Träger des Alternativen Nobelpreises 2021 und Ko-Vorsitzender der in Russland verbotenen Umweltorganisation Ecodefense warnt eindringlich:

“Putin setzt Rosatom gezielt ein, um Macht über zentrale Energie-Infrastruktur in ganz Europa zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit Framatome / ANF in Lingen erhöht die geopolitische Einflussnahme sowie das Risiko von Spionage und sicherheitsrelevanten Eingriffen. Russland darf keinen direkten Zugang zu kritischer Nuklearinfrastruktur in Deutschland erhalten.”

Hintergrundinfos:

Am 05.12.2025 hat der Bundestag den Antrag der Grünen zur Unterbindung der Atomgeschäfte mit Deutschland abgelehnt. Damit hat er eine weitere Chance vergeben, eine klare sicherheitspolitische Grenze zum Ausbau der Brennelementefabrik Lingen unter Beteiligung der russischen Atombehörde Rosatom zu ziehen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw49-de-ukraine-1128240

Faktenblatt zu möglichen Sabotagerisiken in Lingen:

Der Erörterungstermin im November 2024, bei dem in Lingen rund 11 000 Einwendungen drei Tage lang diskutiert wurden, hat u. a. gezeigt: Die geplante Zulieferung fertig verschweißter Brennstäbe aus Russland birgt enorme Sicherheitsrisiken – u.a. Sabotage im Reaktorkern mit verheerenden Folgen.

www.ausgestrahlt.de/lingen/faktenpapier_sprengstoff_in_wer-brennstaeben/

Kontakt

.ausgestrahlt
Bettina Ackermann

Sicherheit von Atommüll-Zwischenlagerung vor Gericht: In Mannheim wird Klage aus Philippsburg verhandelt

Gleich zwei Verhandlungstage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angesetzt, um die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll in Philippsburg zu prüfen. Am kommenden Dienstag und Mittwoch wird mündlich die Klage der Stadt Philippsburg und von drei privaten Klägern behandelt. Im Eilverfahren waren die Kläger*innen vor rund einem Jahr mit ihren Anliegen, die Atomtransporte mit dem strahlenden Müll aus der Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague in Frankreich zu stoppen. Jetzt geht im Hauptsacheverfahren um die detaillierte Prüfung.

Bei der laufenden Klage geht es um die Frage, ob die Sicherheit und Sicherung des Atommülls im Zwischenlager in Philippsburg tatsächlich ausreichend gewährleistet ist. Die Stadt und die weiten Kläger hatten entsprechende Zweifel angemeldet. Da geht es nicht nur um die baulichen Belange, ob das Zwischenlagergebäude ausreichend ist, was passiert, wenn die Castor-Behälter, in denen sich der hochgefährliche Atommüll befindet, undicht werden.

  • Noch im Dezember wird in einem weiteren Verfahren in Sachen Sicherheit von Atomtransporten mit hochradioaktivem Müll mit einem „Zwischenurteil“ gerechnet. Es geht im 152 Atomtransporte, die über Jahre hinweg von Jülich in das Zwischenlager nach Ahaus sollen. Im sogenannten Eilverfahren muss das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage des BUND NRW entscheiden. Der BUND hat massive Zweifel, dass die Sicherheit der extrem gefährlichen radioaktiven Stoffe gegeben ist. Außerdem hält er die Transporte – wie auch die Landesregierung in NRW – für unnötig. Der Bau einer verbesserten Zwischenlagerhalle wäre die bessere Lösung, argumentiert der BUND.

Auch die Frage, ob es ausreichenden Schutz gegen Terrorangriffe mit z.B. Drohnen oder auch Flugzeugen (gezielter Absturz) gegeben ist. Und schließlich machen sich die Kläger auch Sorgen, ob Risiken ausreichend berücksichtigt sind, die im Zuge des Krieges in der Ukraine, in der ja auch die dortigen Atomanlagen immer wieder von Kampfhandlungen, zu befürchten sein könnten, weil Deutschland in dem Konflikt die Ukraine unterstützt.

Der Bürgermeister von Philippsburg, Stefan Martus, verwies auf Nachfrage von umweltFAIRaendern auf seine Äußerungen gegenüber der Stuttgarter Zeitung: „Über mein Haus fliegen ständig Flugzeuge, die vom Flughafen Frankfurt starten“ und fragt: „Was ist, wenn so eine Maschine mit vollem Tank gezielt bei uns zum Absturz gebracht wird?“ Besonders betont er, dass diese Maschine auch Sprengstoff an Bord haben könnten, auch Drohnen könnten bewaffnet den Zielort Zwischenlager anfliegen, so Martus. Er braucht als nicht nur kriegerische Staaten, sondern auch Terrorgruppen könnten solche Angriffe durchführen.

Ein erhebliches Problem für die Klagenden: Viele der Risiken bzw. der Abwehr- und Schutzmaßnahmen unterliegen strikter Geheimhaltung. Damit will der Staat sicherstellen, dass Angreifer keine Hinweise erhalten, die ihnen bei der Vorbereitung von Angriffen helfen. Für den „Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter“ (SEWD) gibt es entsprechend geheime „Lastannahmen“ und dazu werden im weiteren ebenfalls geheime Richtlinien verfasst, die der Betreiber in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen einhalten muss.

Nachdem in Brunsbüttel ein Verfahren gegen das dortige Zwischenlager erfolgreich war und die Genehmigung aufgehoben wurde, wurde das Atomgesetz entsprechend zum Vorteil der staatlichen Atombehörden in der Weise gestärkt, dass weder die Klagenden noch die Gerichte detaillierten Einblick erhalten. Daher ist auch kaum verwunderlich, dass Klagen zur Sicherheit bei Atomtransporte und Zwischenlagerung wenig Erfolg hatten.

  • Über die Terminierung in dem Klageverfahren informiert der Verwaltungsgerichtshof Ba-Wü hier und hier.

Auf der Terminseite des Verwaltungsgerichtshof – Links siehe oben – wird erklärt:

„Stadt Philippsburg u.a .gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Drittanfechtung atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung

Aktenzeichen: 10 S 1314/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Stadt Philippsburg und drei Anwohner begehren mit ihren Klagen die Aufhebung der 9. und der 10. Änderungsgenehmigung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung vom 08.12.2021 und vom 25.07.2023 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30.07.2024, mit denen der Beigeladenen die Aufbewahrung von verfestigten mittel- und hochradioaktiven Kernbrennstoffen in Form von Glaskokillen aus der Wiederaufbereitung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kraftwerken in La Hague in insgesamt vier Transport- und Lagerbehältern genehmigt wurde. Die ebenfalls anhängig gemachten Eilanträge hat der 10. Senat mit Beschluss vom 07.11.2024 (- 10 S 1555/24 – juris) abgelehnt. Die Kläger verfolgen mit ihren Anfechtungsklagen ihr Begehren weiter und machen insbesondere geltend, dass es im Rahmen der Aufbewahrung der mittel- und hochradioaktiven Kernbrennstoffe zu Ereignisse kommen könne, die zur Freisetzung von Radioaktivitätskonzentrationen führen könne, die über den maßgeblichen Richtwerten liegen würden.“

Rechtsextreme für strahlende Atom-Allianz im Bundestag

Soll man das nun verschweigen, weil es von der AfD kommt? Seit Jahren schiebt die AfD auch in Sachen Atomenergie eine Debatte an, der sich liberale und konservative nicht mehr erwehren mögen. Die AfD will jetzt einen Antrag zum „Beitritt zur europäischen Nuklearallianz“ einbringen. Auch die amtierende Wirtschaftsministerin hat – mit Widerspruch aus dem Haus des Umweltministeriums – bereits positiv auf diese Initiative Bezug genommen. Der Antrag selbst liegt noch nicht vor, ist jedenfalls mit Stand heute, 18.24 Uhr noch nicht online. Die Nuklear-Allianz ist stark von Frankreich inititiert, sieht die Atommeiler als CO2.arme Energie als Baustein gegen die Klimakrise an und hat weitere EU-Ländern inzwischen als Unterstützer. Die AfD will mit ihrem Antrag in den Wirtschafts- und Energieausschuss und nicht in den Umweltausschuss.

Auf der TO-Seite des Bundestags, Stand jetzt, heißt es: „Beratung des Antrags der Fraktion der AfD – Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz, Drucksache 21/…“ Und Heute im Bundestag berichtet – obwohl der Antrag nicht vorliegt: „Liveübertragung: Donnerstag, 18. Dezember, 16.50 Uhr – Der Bundestag berät am Donnerstag, 18. Dezember 2025, einen Antrag mit dem Titel „Beitritt Deutschlands zur europäischen Nuklearallianz“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Nach 30-minütiger Debatte soll der Antrag an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)“

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