Energiewende ohne Vattenfall – Berliner Mieterverein für Rekommunalisierung der Stromnetze

berlin-volksbegehrenDer Berliner Energietisch, der gerade das Volksbegehren für die Rekommunalsierung der Stromnetze und die Gründung von Stadtwerken gestartet hat, freut sich über den 50. Bündnispartner. Der Berliner Mieterverein ist nun Partner der Energienwende. In einer PM heißt es:

„Am Montag hat der Berliner Mieterverein beschlossen dem Bündnis Berliner Energietisch beizutreten. Damit hat sich seit dem Start der ersten Stufe im März letzten Jahres die Anzahl der Initiativen und Organisationen verdoppelt.

„Damit wächst unser Bündnis weiter in die Breite. Energie ist kein reines Öko-Thema sondern ein gesamtgesellschaftliches“, freut sich Stefan Taschner, Sprecher des Energietisches.

Der Berliner Mieterverein hat mit seinen über 150.000 Mitgliedern bereits den Berliner Wassertisch unterstützt. Nun stellt er sich hinter die Forderung des Energietisches, die die Rekommunalisierung der Stromnetze und die Gründung eines berlineigenen Stadtwerkes vorsieht.“
Auch in Hamburg will ein Bündnis die vollständige Rekommunalisierung erreichen. UNSER Hamburg – UNSER Netz.

Forderungen der klima-allianz zur Bundestagswahl 2013 veröffentlicht

Braunkohle-Cottbus-Lacoma
Braunkohle-Abbau und Verstromung: Mega-Gift für die Umwelt und das Klima. Foto: Dirk Seifert

Die Klima-Allianz, ein breites Bündnis aus Umweltinitiativen, Kirchen und vielen anderen hat seine Forderungen für den Klimaschutz mit Blick auf die Bundestagswahlen im September 2013 veröffentlicht.

„Ambitionierte Klimapolitik ist mehr als die derzeit diskutierte Energiewende. Sie ist Garant einer in Zukunft bezahlbaren Energieversorgung und der wichtigste Beitrag zum weltweiten Klimaschutz und somit zu einer Begrenzung der Folgen des Klimawandels.

Die Energiewende ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt und muss als partizipativer Prozess bürgernah und unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Akteure bei Planung, Umsetzung und Bewertung der Fortschritte gestaltet werden. Wir brauchen einen dezentralen, prioritären Ausbau der Erneuerbaren, auf den der Aus- und Umbau des Stromnetzes abzustimmen ist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist hinreichend flexibel, um den sich ändernden Realitäten gerecht zu werden. Wir brauchen auch in Zukunft ein robustes EEG, das weiterhin den Einspeise-vorrang für die Erneuerbaren garantiert und den Bestand und die Entwicklung der erneuerbaren Energien schützt und fördert. Bei der Gestaltung der Einspeisevergütung ist auf Verlässlichkeit und Planbarkeit der Anpassungen zu achten, um die Marktfähigkeit der Erneuerbaren in einer realistischen Geschwindigkeit zu erreichen. Neue Kohlekraftwerke sind weder nötig noch sinnvoll. Sie tragen durch ihre hohen Emissionen jahrzehntelang weiter zum Klimawandel bei. Wegen ihrer unflexiblen Steuerung eignen sie sich nur wenig als Ergänzung zur schwankenden Energie-einspeisung aus Wind- und Solarkraftwerken. Der Anteil des klimaschädlichen Kohlestroms muss verringert werden – z.B. über strenge Emissionsgrenzwerte und CO2-Grenzwerte.

Konkrete Forderungen der klima-allianz deutschland:

1. Subventionen für fossile Energieträger abbauen: Die bestehenden Subventionen für fossile Energieträger und Energieverbrauch müssen abgebaut werden. Für Industrievergünstigungen sollten einheitliche Indikatoren angewendet werden, die die Energie-und Handelsintensität der Unternehmen abbilden. Weitere Voraussetzung muss die nachprüfbare ambitionierte Umsetzung von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen sein.

2. Sparsame Haushalte belohnen: Es sollte geprüft werden, ob die Stromsteuer progressiv gestaltet werden kann. Beispielsweise könnte der bisherige Steuersatz von 2,05 Ct/kWh für einen pro Kopf-Verbrauch von unter 500 kWh/Jahr auf den Mindeststeuersatz von 0,1 Ct/kWh abgesenkt werden. Hohe pro Kopf-Verbräuche von mehr als 2.000 kWh/ Jahr sollten dann im Sinne einer möglichst aufkommensneutralen Lösung mit dem doppelten Steuersatz von 4,1 Ct/kWh belastet werden.

3. Geringverdiener entlasten: Sozialtransfers müssen um die steigenden Energiekosten pauschaliert aufgestockt werden. Die Erstausstattung von Wohnungen im Rahmen von Transferleistungen soll mit energieeffizienten Geräten erfolgen. Auch Wohngeldempfänger sollen einen pauschalierten Energiekostenzuschuss (Strom und Heizung) erhalten. Eine kostenlose Energiesparberatung sollte flächendeckend, vorrangig für einkommensschwache Haushalte, eingeführt werden.

4. Ambitionierte Förderung der Gebäudesanierung: Die nächste Bundesregierung muss endlich ausreichende Investitionsanreize für die Gebäudesanierung schaffen, die Investoren lang-fristige Planungssicherheit bringen und Wohnraum dauerhaft für alle sozialen Gruppen bezahlbar machen. Die staatliche Förderung für Gebäudesanierung muss auf mindestens 2 Mrd. Euro erhöht und verstetigt werden. Die Entscheidung von 2012 das Förderprogramm der KfW-Bank etwas aufzustocken (von 1,5 Milliarden €/Jahr auf 1,8 Milliarden zinsverbilligte Krediten für Gebäudesanierung), reicht bei weitem nicht aus.

5. Klimafreundliche Verkehrswende – Vorrang für den öffentlichen Verkehr: Da die Unter-haltung von Deutschlands wachsendem Straßennetz immer größere Summen verschlingt, stehen nicht genügend Mittel für den Schienenverkehr zu Verfügung. Wir fordern daher neben einem verbindlichen Klimaschutzziel für den Verkehrssektor eine verlässliche und
verbesserte Finanzierung des Öffentlichen Verkehrs. Die kommende Bundesregierung muss dafür sorgen, dass mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Deutschland muss sich verbindlich zum Ziel setzen, die Leistung des Umweltverbunds bis 2050 auf mindestens 50 Prozent der Gesamtverkehrsleistung zu steigern. Wir fordern die Streichung der Subventionen für den besonders klimaschädlichen Luftverkehr und die Einführung einer Kerosinsteuer.

6. Straßenverkehr ökologisieren: Von der neuen Bundesregierung erwarten wir ein Moratorium auf den Bau und Ausbau von Autobahnen. Der Erhalt bestehender Straßen muss prioritär sein. Die Bundesregierung muss sich zudem für ambitionierte CO2-Obergrenzen bei Pkw von 80 g/km in 2020 und 60 g/km in 2025 einsetzen sowie für eine Dienstwagenbesteuerung, die sich an der Klimaverträglichkeit ausrichtet. Für eine Verkehrswende ist unabdingbar, ein Tempolimit auf Autobahnen von 120 km/h sowie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts festzusetzen.

7. Ein deutsches Klimaschutzgesetz: Die Energiewende und die Realisierung der Klimaschutzziele brauchen Sicherheit, Verbindlichkeit und Langfristigkeit. Ein Klimaschutzgesetz, das den Ausstieg aus der Atomkraft auch klimapolitisch flankiert, kann dies gewährleisten. Es setzt den ordnungspolitischen Rahmen für ein vollständig auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem und für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 90 % bis 2050.

8. Ambitionierte Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Die insbesondere von Deutschland verwässerte EU-Energieeffizienzrichtlinie muss von der Bundesregierung konsequent in nationales Recht überführt werden. In einem Effizienzgesetz soll die Bundesregierung ehrgeizige Maßnahmen zum Energiesparen beschließen und insbesondere einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen unterstützen.

9. Erhöhung des EU-Klimaziels und Reparatur des Emissionshandels: Die neue Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für eine Erhöhung des EU-Reduktionsziels für Treibhausgas auf mindestens 30 % bis 2020 gegenüber 1990 und eine permanente Verknappung der Zertifkate des Emissionshandels einsetzen. Nur so wird der Emissionshandel seine Rolle als zentrales Klimaschutzinstrument erfüllen können und seine Anreizfunktion für klimafreundliche Investitionen zurückgewinnen. Eine Verknappung der Emissionsrechte führt zu höheren Versteigerungserlösen aus dem Emissionahandel, die wichtig für die Finanzierung der Energie-wende in Deutschland sowie der internationalen Klimafinanzierung sind.

10. Internationale Versprechen der Klimafinanzierung erfüllen: Die Industrieländer haben sich verpflichtet, die finanzielle Unterstützung für die armen Länder bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel bis 2020 auf 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr zu steigern. Der faire deutsche Anteil daran beträgt etwa 10 % – mit zurzeit etwa 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2013 ist Deutschland davon weit entfernt. Die Unterstützung muss steigen, etwa durch verstärkte Zweckbindung der Einkünfte aus dem Emissionshandel und der Erschließung neuer Finanzierungsquellen wie der Finanztransaktionssteuer. Diese Mittel müssen zusätzlich zu den Zusagen der ODA-Entwicklungsfinanzierung (d.h. das 0,7%-Ziel) bereitgestellt werden. Die deutsche Klimafinanzierung muss auch regelmäßige, substantielle Zusagen an den neuen Green Climate Fund umfassen.

11. Engagement in der globalen Klimapolitik zeigen: Die nächste Bundesregierung muss sich für ein umfassendes, weltweites Abkommen gegen den Klimawandel bis 2015 einsetzen, das spätestens 2020 in Kraft tritt und die globale Erwärmung auf unter 2°C begrenzt, alle Länder angemessen einbindet und dabei die nötige globale Minderungsleistung global gerecht auf die Länder verteilt, bemessen an Verantwortung für das Verursachen des Klimawandels und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes.

Die Forderungen stehen hier als PDF zum Download bereit.“

Volksentscheid Energienetze Hamburg: Handelskammer unsersiös

neu_Logo_Unser-Netz_CMYK-DruckEs ist schon komisch: Die Handelskammer Hamburg will die Debatte um den kommenden Volksentscheid über die Energienetze „versachlichen“ und sorgt mit eher unsachlichen Beiträgen für das genaue Gegenteil. Für den gestrigen 28. Januar hatte die Handelskammer zu einer Veranstaltung eingeladen. Das Fazit ist auf deren Homepage zu lesen: Für die Handelskammer ist der Volksentscheid und damit die Befragung aller HamburgerInnen ein „unrühmliches Beispiel für direkte Demokratie“, so Präses Fritz Horst Melsheimer.

Schon zum Jahreswechsel hatte der Handelskammer-Chef davon gesprochen, dass durch die Bürgerbeteiligung die „Handlungsfähigkeit der Politik“ gefährdet sei. Das Hamburger Abendblatt berichtete: “Handelskammer-Präses Fritz Horst Melsheimer hatte in seiner Jahresschlussansprache die Volksgesetzgebung als einen Grund für die zunehmende Handlungsunfähigkeit der Politik genannt. Zu häufig würden Gerichte oder das Volk direkt über Fragen befinden, die eigentlich von Parlamenten zu entscheiden seien. Als Beispiele hatte er die von Umweltverbänden vorerst gestoppte Elbvertiefung, das auf Druck einer Volksinitiative beschlossene Transparenzgesetz und den im September anstehenden Volksentscheid über den vollständigen Rückkauf der Energienetze genannt.” (Zur Bürgerbeteiligung und Demokratie siehe auch: Mehr Demokratie – Probleme mit Bürgerbeteiligung, Dialog und politischer Mediation)

HandelskammerPräsesFritzHorstMelsheimerJan2013
Chef der Handelskammer Hamburg: Zu viele Bürger gefährden die Politik. Foto: Dirk Seifert

An der Veranstaltung der Handelskammer nahmen auf dem Podium teil: Prof. Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission,  Umweltsenatorin Jutta Blankau, Pieter Wasmuth, Generalbevollmächtigter der Vattenfall Europe AG, und Dr. Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg e.V (Vertreter von UNSER HAMBURG UNSER NETZ).

Auf das „Fazit“ der Handelskammer hat die Netze-Initiative heute mit einer PM reagiert, die hier gleich dokumentiert wird. Außerdem hat die Initiative dieses Papier mit Argumenten für die vollständige Netzübernahme veröffentlicht (PDF):

„Energienetze: Handelskammer argumentiert unseriös

Die Handelskammer hat den für September 2013 geplanten Volksentscheid öffentlich als „unrühmliches Beispiel für die direkte Demokratie“ bezeichnet und behauptet, dass eine „große Mehrheit der Experten“ die Ansicht der Handelskammer zum fehlenden Mehrwert einer Rekommunalisierung stützt. Die Handelskammer verweist dabei auf ihre eigene Veranstaltung vom Montagabend (PM vom 28.01.2013).

Auf dieser Veranstaltung hatte allerdings nur ein einziger Experte in einem Vortrag Zweifel an  Rekommunalisierung vertreten. Zudem hatte der Experte selbst darauf verwiesen, die genaue Situation in Hamburg nicht zu kennen.

UNSER HAMBURG – UNSER NETZ hat vor dem Hintergrund dieser Vorwürfe und der Vorgehensweise der Handelskammer eine Reihe von Aussagen anerkannter Experten aus den letzten zwei Jahren zur Frage der Rekommunalisierung zusammengetragen (siehe Anlage). Daraus geht eindeutig hervor, dass die Chancen einer Rekommunalisierung die Risiken deutlich übersteigen.

Gerade den Verteilnetzen und ihrem Umbau kommt für die Energiewende eine zentrale Bedeutung zu. Dies wird vom Bundeswirtschaftsministerium, vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und von der Deutschen Energieagentur (dena) bestätigt. Auch gilt die Rücknahme der Energienetze als solides Geschäft. Dazu hat UNSER HAMBURG – UNSER NETZ bereits ein Gutachten vorgelegt.

„Die Handelskammer fordert eine „Versachlichung der gegenwärtigen Diskussion“, veröffentlicht aber schon vor Beginn einer Veranstaltung die Meinung einer Mehrzahl von Experten, die es gar nicht gibt und die auch nicht aufgetreten sind. Damit konterkariert die Handelskammer ihre eigene Forderung nach sachgerechter Debatte“, so Theo Christiansen, Vertrauensperson von UNSER HAMBURG – UNSER NETZ. Außerdem stelle die Rekommunalisierung eine zentrale Weichenstellung für die Energiepolitik der Stadt dar, die es nur alle 20 Jahre gibt. Kommunale Unternehmen wie etwa die Stadtwerke München zeigen, wie konsequenter Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien funktioniert. „Die Bürger und Bürgerinnen abstimmen zu lassen, ist daher nur konsequent.“, so UNSER HAMBURG – UNSER NETZ.“

Zum Verhältnis von Teilen der Politik und Wirtschaft zu den Umweltverbänden in Hamburg siehe auch hier: Konzerne und CDU-Abgeordneter Scheuerl gegen den BUND Hamburg

Volksbegehren für Energiewende: Berliner Energietisch – Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

ak-logoberlin-volksbegehrenEnergienetze in öffentlicher oder Bürgerhand. Für dieses Ziel wird in vielen Städten und Kommunen gestritten. Anlass sind die auslaufenden Konzessionsverträge für die Strom- und Gasnetze. In Berlin hat sich das Bündnis „BerlinerEnergietisch“ auf den Weg gemacht, die Stromnetze von Vattenfall zurückzuholen. Ziel ist es, die Stromnetze zu rekommunalisieren und obendrein mit neuen Stadtwerken dem alten Strom- und Klimakiller-Konzern Vattenfall das Fürchten zu lehren. Früher hätte man das vielleicht auch Enteignung oder gar Zerschlagung der Atomkonzerne genannt.

Die Initiative „Für eine linke Strömung“ (FelS) beteiligt sich an dem BerlinerEnergietisch. In „analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis“ haben zwei FelS(en) ihre Gründe für dieses Engagement dargelegt und erklären, wie weit linke Inhalte in ein Bündnis eingebracht werden konnten, das Energiewende ökologisch, sozial und demokratisch machen will:

„Raus aus der Defensive – Berliner Energietisch kämpft für Demokratisierung der städtischen Stromversorgung

Von Florian Frey und Hendrik Sander

Seit die Energieversorgung in Berlin in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre privatisiert wurde, kontrolliert der Energiegigant Vattenfall Produktion, Verteilung und Vertrieb des Stroms. Doch das könnte sich bald ändern. Die Konzessionsverträge für die Nutzung der örtlichen Stromnetze wurden neu ausgeschrieben. Der daraufhin gegründete Berliner Energietisch versuchte deshalb, durch ein Volksbegehren die Netze wieder in öffentliche Hand zu bringen und ein kommunales Stadtwerk zu gründen. Seitdem ist die energiepolitische Landschaft in der Hauptstadt mächtig in Bewegung geraten.

Der Energietisch wurde von verschiedenen Akteuren im Sommer 2011 gründet. Gegenwärtig beteiligten sich mehr als 40 Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen u.a. Umweltverbände wie BUND, Grüne Liga, Rettet den Regenwald und Naturfreunde, kleine progressive NGOs wie BürgerBegehren Klimaschutz, Mehr Demokratie und Powershift, Attac und Noya, Einzelpersonen zum Beispiel von der Partei DIE LINKE bis hin zu aktivistischen linken Gruppen wie Gegenstrom Berlin. Wir von der Gruppe Für eine linke Strömung (FelS) beteiligen uns seit den Anfängen des Energietisches an dieser Kampagne. Das könnte durchaus überraschen: Wieso sucht sich eine linksradikale Gruppe ausgerechnet ein Volksbegehren zur Schaffung von Staatsunternehmen als Hauptkampffeld im Energiebereich?

Energie ohne Warencharakter

Hintergrund unseres Engagements ist die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Vergesellschaftung, das auf folgende Grundprinzipien zielt: Der Zugang zu Gütern wird nicht marktförmig und profitorientiert organisiert, sondern Verteilung und Produktion werden demokratisch ausgehandelt und richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen. Der Begriff Vergesellschaftung als Richtungsforderung macht grundlegende Alternativen jenseits reiner Abwehrkämpfe gegen einzelne Schweinereien vorstellbar. Im Energiesektor gibt es beispielsweise bereits ein weitverbreitetes Bewusstsein in der Bevölkerung, dass eine demokratische, soziale und ökologische Energieversorgung mit den großen Stromkonzernen nicht zu haben ist. Zahlreiche Energiekämpfe setzen an den verschiedenen Machenschaften von E.ON, RWE, ENBW und Vattenfall an.

Die Forderungen nach Enteignung der Energiekonzerne und Vergesellschaftung des Energiesystems könnten den Kämpfen eine gemeinsame Idee und Perspektive geben, die über das Bestehende hinausweist. Das heißt, die Möglichkeit zu eröffnen, alle interessierten Menschen unmittelbar über die Produktion und Verteilung von Energie mitentscheiden zu lassen. Auf diesem Wege könnte der Umstieg auf eine erneuerbare und sparsame Energieversorgung viel schneller und gerechter organisiert werden. Außerdem muss es darum gehen, Energie ihren Warencharakter zu nehmen, damit allen Menschen Energie als soziales Grundrecht zur Verfügung steht.

Brüche organisieren

Für eine solche Energiewende, die ihren Namen verdient, müssen die bestehenden Eigentums- und Produktionsverhältnisse überwunden werden. Das kann jedoch nicht gelingen, indem Vergesellschaftung nur als abstrakte Forderung aufgestellt wird, die dann im richtigen Moment die Verhältnisse en bloc umstürzt. Stattdessen sind diese radikalen Veränderungen nur als langfristiger Transformationsprozess vorstellbar, der von kollektiven Suchprozessen und Rückschlägen, vielen kleinen Schritten, aber auch effektiven Brüchen geprägt ist.

Uns erscheint der Energiebereich als geeignetes Interventionsfeld, um einen solchen Prozess beispielhaft anzustoßen. Im Berliner Energietisch versuchen wir deshalb, die allgemeine Vergesellschaftungsforderung in einen konkreten Kampf zu übersetzen, der auch gewonnen werden kann. In dieser praktischen Kampagne wollen wir Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzepts Vergesellschaftung sammeln, seine Möglichkeiten und Grenzen ausloten.

In seiner Anfangsphase entschied sich der Energietisch dazu, für das Volksbegehren ein eigenes Gesetz zu formulieren, das bei Erfolg verpflichtend vom Berliner Senat umgesetzt werden muss. In einem langwierigen, aber konstruktiven Diskussionsprozess wurden die drei Säulen (demokratisch, ökologisch, sozial) für die zu gründende Netzgesellschaft und die Stadtwerke mit Leben gefüllt und in Gesetzesform gebracht. Die beiden zu gründenden städtischen Unternehmen sollen als »Anstalten öffentlichen Rechts« ausschließlich dezentral und erneuerbar erzeugten Strom verkaufen, die Anschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten unterstützen und Energiearmut entgegenwirken, d.h. dem Umstand, dass Menschen aufgrund ihrerer sozialen Lage keinen oder nur beschränken Zugang zu Energie haben.

Energie-Kiezversammlungen

Vor allem wurden ganz neue Mechanismen der unmittelbaren Mitgestaltung für die Bevölkerung entwickelt, die über die repräsentative Demokratie hinausweisen: Neben weitgehenden Transparenzbestimmungen und Initiativrechten sollen alle BewohnerInnen Berlins über 16 Jahren unabhängig von ihrem Pass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates direkt wählen dürfen. Sechs VertreterInnen sollen von den Beschäftigten und nur zwei vom Senat bestimmt werden. Nicht zuletzt sollen einmal im Jahr öffentliche Versammlungen in den Bezirken stattfinden, bei denen die BewohnerInnen über die Geschäftspolitik informiert werden müssen und wo sie selbst Initiativen starten können.

Zwar haben wir als FelS in einigen Punkten noch deutlich weitergehendere Positionen vertreten. So sollten unserer Meinung nach die Urabstimmungen und Kiezversammlungen verbindlichen Charakter haben. Trotzdem ist ein gutes Modell entstanden, das erste Schritte in Richtung einer Vergesellschaftung ermöglicht und zugleich die Bedingungen für zukünftige Energiekämpfe verbessern könnte.

Von Anfang an stand der Energietisch unter einem guten Stern, sodass er im Jahr 2012 vor allem Erfolgsmeldungen produzierte. Viele starke PartnerInnen schlossen sich dem Bündnis an, das Presseecho ist – von den üblichen Ausnahmen abgesehen – wohlwollend. Bei den BerlinerInnen stößt unser Vorhaben auf viel Sympathie. Die erste Stufe des Volksbegehrens wurde im Frühjahr 2012 mit Bravour geschafft.

Grenzen von Volksbegehren

Aufgrund unserer kontinuierlichen Mitarbeit wurde FelS im Energietisch als Partner anerkannt, was ermöglichte, das Bündnis trotz seiner Breite in wichtigen Fragen weit links auszurichten. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass weitgehendere Vorschläge dann überzeugten, wenn wir diese direkt in Gesetzesform konkretisieren konnten. Neben der praktischen Mitarbeit beim Volksbegehren setzen wir vor allem eigene Akzente. Gegen die aktuelle Debatte um die Kosten der Energiewende bemühen wir uns, in der Berliner Öffentlichkeit die sozialen Alternativen des Energietisches starkzumachen. Und wir treiben die Vernetzung der verschiedenen »Tische« in Berlin voran, die alle – ob bei der Wasserversorgung oder der S-Bahn – für eine Demokratisierung gesellschaftlicher Grundgüter streiten.

Aber natürlich stößt der Energietisch auch schnell an die Grenzen dessen, was mit einem Volksbegehren umgesetzt werden kann. So kann das Stadtwerk nur ein weiterer Konkurrent auf dem Strommarkt sein, der sich dort gegen die kapitalistische Konkurrenz behaupten muss. Außerdem existieren rechtliche Restriktionen, die uns verbieten, soziale Stromtarife in das Volksbegehren aufzunehmen und dem Senat vorschreiben, die Netzkonzessionen öffentlich auszuschreiben, anstatt sie einfach per Regierungsbeschluss wieder in die öffentliche Hand zu übernehmen. Allerdings tritt das Bündnis in der politischen Debatte jenseits des Gesetzestextes weiterhin für soziale Stromtarife und die Anhebung der Hartz-IV-Sätze für Energie ein.

Dem Energietisch ist es gelungen, die Zukunft der Energieversorgung zu einem zentralen Konflikt in der Stadt Berlin zu machen. So solidarisieren sich nicht nur alle Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus (DIE LINKE, Grüne, Piraten) mit dem Energietisch. Auch der letzte Parteitag der Berliner SPD hat sich für eine Rekommunalisierung ausgesprochen und setzt damit die eigene SPD/CDU-Regierung unter Druck. Um einen möglichen politischen Dauerkonflikt zu verhindern, sahen sich die Koalitionsspitzen genötigt, ein eigenes Rekommunalisierungskonzept vorzulegen und persönlich beim Energietischplenum dafür zu werben – ohne Erfolg.

Vorbildcharakter Berlin

Weil der Gesetzesentwurf der Koalition – gerade im Hinblick auf die direktdemokratische Kontrolle – weit hinter den Forderungen des Energietisches zurückblieb, hat das Bündnis sich inzwischen einstimmig für den Start der zweiten Stufe des Volksbegehrens entschieden. Dafür müssen im Frühjahr 2013 mindestens 200.000 Unterschriften gesammelt werden – eine gute Gelegenheit, mit vielen Menschen in der Stadt über Themen wie Demokratisierung der Stromversorgung oder Energie als Grundrecht ins Gespräch zu kommen. Meistert der Energietisch auch diese Herausforderung, könnten die BerlinerInnen parallel zur Bundestagswahl im September 2013 in einem Volksentscheid, dessen Ergebnis für die Berliner Regierungsfraktionen verbindlich ist, über ihre zukünftige Energieversorgung abstimmen.

Energiekämpfe werden in Berlin auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren in jedem Fall weitergehen. Die Hoffnung besteht, dass das massenhafte Sammeln von Unterschriften zu einer Politisierung und Mobilisierung vieler Menschen führt, die nach 2013 ihre Energiepolitik nicht mehr aus der Hand geben wollen. Allerdings zeigt die Erfahrung mit erfolgreichen Volksbegehren auch, dass die Umsetzung der in Referenden zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Stimmung in konkrete Organisierung schwierig ist. Trotzdem könnte das Berliner Beispiel im Erfolgsfall als neue Form direktdemokratischer Stadtwerke einen bundesweiten Vorbildcharakter bekommen, zumal in Hamburg gleichzeitig mit der Bundestagswahl ein ähnlicher Volksentscheid stattfinden wird. Die Möglichkeiten von Volksbegehren bzw. von (Re-)Kommunalisierungen unter progressiven Vorzeichen könnten auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen erprobt werden, um insgesamt eine Demokratisierung voranzutreiben. Damit könnte Vergesellschaftung von einem politischen Konzept zu einem manifesten Kampf um eine neue Form kollektiv ausgehandelter Bedürfnisbefriedigung werden.

Florian Frey und Hendrik Sander sind organisiert bei Für eine linke Strömung (FelS)/Interventionistische Linke (IL).

Anmerkung:

Dieser Artikel basiert auf gemeinsamen Diskussionen in der Klima-AG von FelS. Eine Broschüre der Interventionistischen Linken zum Thema Vergesellschaftung steht unter dazwischengehen.org zum Download bereit.“

In Hamburg wird es zu einem Volksentscheid für die Energienetze kommen, der sich gegen Vattenfall und E.on richtet. Hier mehr dazu: „Vattenfall – kein Partner für Hamburg

aus: ak – analyse & kritik. Zeitung für linke Debatte und Praxis, Nr. 579 vom 18.1.2013. Die Zeitung erscheint vierwöchentlich und berichtet über zahlreiche Themen, die für Linke von Interesse sind. Siehe auch hier im Menü unter Archiv – ak-Artikel.

Bundestagspräsident für Rekommunalisierung der Energienetze?!

unser-netz_248x80Auch das noch. Bundestagspräsident Norbert Lammert will die Rekommunalisierung oder gar Verstaatlichung der Energienetze! In einem Interview mit der „Welt“sagt Lammert: „Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass die Ausgliederung von Verantwortlichkeiten aus dem öffentlichen in den privatwirtschaftlichen Bereich keineswegs zu Verbesserungen führt. Ich habe auch erhebliche Zweifel daran, ob zum Beispiel die privatwirtschaftliche Verantwortung für die Energienetze in Deutschland eine gute Idee ist. Wir sollten bei Fragen der Infrastruktur eher vom Grundsatz einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit ausgehen.“

Nicht schlecht, wo doch in Hamburg seine Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion gerade per Verfassungsklage gegen einen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Energienetze in der Elbmetropole vorgeht. Das hat zwar wenig Aussicht auf Erfolg. Aber besser wäre, die CDU Hamburg würde sich der Auffassung von Lammert anschließen und „Infrastruktur eher … einer öffentlichen als einer privaten Verantwortlichkeit“ übergeben.

Möglicherweise engagiert sich der Bundestagspräsident und das CDU-Mitglied ja auch direkt bei den laufenden Kampagnen für die Rekommunalisierung? In Berlin, in Hamburg und vielen vielen anderen Orten.

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