Nach Rekommunalisierung: Hamburg fusioniert Strom- und Gasnetz

Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem Umbau weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien wird Hamburg in den nächsten Jahren schrittweise die beiden per Volksentscheid rekommunalisierten Gesellschaften für das Strom- und das Gasnetz fusionieren. Damit setzt Hamburg den Umbau seiner Energieversorungsstrukturen fort. Im ersten Schtitt war bereits StromnetzHamburg mit HamburgEnergie verschmolzen worden. Verbunden werden sollen zwei sehr unerschiedliche „Partner“: Während der Stromnetz-Ausbau massive Investitionen in den Umbau und die Erweiterung für die Integration erneuerbarer Energien erfordert und wächst, ist das Geschäft mit dem fossilen (Erd)Gasnetz rückläufig und in bisheriger Weise nicht mehr zukunftsfähig. Insbesondere die beiden beteiligten Gewerkschaften Ver.di und IGM Hamburg haben die Fusionspläne kritisch kommentiert. Die Linksfraktion Hamburg begrüßte die Maßnahme energiepolitisch, fordert aber vom Senat als Eigentümer eine Arbeitsplatzgarantie.

Hamburg hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ die Energienetze von Vattenfall und E.on rekommunalisiert und zu 100 Prozent wieder in öffentliche Hand genommen. Nach der Übernahme wurde zunächst Hamburg Wärme (Fernwärme, Strom) mit Hamburg Energie (Ökostrom-Anbieter) fusioniert. Nun werden die Stromnetz ehemals Vattenfall / IGM und Gasnetz ehemals E.on / Verdi schrittweise verbunden.

Nach der Rekommunalisierung ist immer mal wieder die Rede von einer weiteren Entwicklung zu einer Neuauflage von Stadtwerken, also einem integrierten Unternehmen, in dem alle Versorgungs- und Energiedienstleitungen verbunden werden. Viele Bereiche der Energieversorung und der Daseinsvorsorge könnten auf diese Weise nicht nur unternehmerisch und im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch sozial miteinander verbunden werden.

Die beiden ersten Fusionen, die aus vier Unternehmen zu nur noch zwei öffentlichen Energieversorgungsunternehmen führen, könnte also ein Zwischenschritt sein.

Stephan Jersch kritisiert in seiner PM auch die Vorgehensweise des rot-grünen Senats, der die Fusion am Parlament vorbei und auch ohne andere Beteiligungsformate zu nutzen, auf den Weg gebracht hat. Im Sinne einer erweiterten deomkratischen Kontrolle, wie sie der Volksentscheid dem Senat als Aufgabe vorgeschrieben hat, ist dieses Senatsvorgehen in keinem Fall. Erst im August hatte die Linksfraktion mit einem Antrag eine engere Zusammenarbeit von Strom- und Gasnetz gefordert, ohne dass der Senat die  Bürgerschaft als Möglichkeit für eine vertiefte Information zu den laufenden Gesprächen im Hintergrund genutzt hat.

Weder transparent noch beteiligungsorientiert, wie Grüne und SPD im Senat die Energiewende an den Bürger:innen und am Parlament vorbei entwickeln.

Dokumentation: 7.12.2023 – PM Senat: Stromnetz und Gasnetz fusionieren: Versorgungssicheres Energienetz aus einer Hand

Die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH sollen im kommenden Jahr zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden  Das hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin der beiden stadteigenen Gesellschaften am 06.12.2023 entschieden. Vorausgegangen war ein im November 2022 gestartetes Kooperationsaudit, dessen Ergebnisse zu dieser Entscheidung geführt haben. An diesem Audit nahmen auch die beteiligten Gesellschaften im Rahmen des Projektes „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ teil.

In der Vorbereitung waren Gewerkschaften und Betriebsräte eingebunden. Senator Jens Kerstan als Aufsichtsratsvorsitzender beider Gesellschaften sowie Senator Dressel als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) haben zudem in einer Erklärung (Comfort Letter), zentrale Zusagen festgehalten, zu denen sich Politik und Unternehmen gegenüber Mitarbeiter:innen, Gewerkschaften und Betriebsräten verpflichten. Die Unterzeichnenden bekräftigen darin die bewährte Tradition der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne der Mitarbeitenden.

In der neu formierten Netzgesellschaft werden Kräfte gebündelt, um den unerlässlichen Netzausbau und -umbau für die Energiewende effizient und spartenübergreifend voranzubringen. Davon profitieren auch die Hamburger Bürger*innen und Unternehmen, die zukünftig von integrierten Versorgungs- und Netzdienstleistungen profitieren werden. Im Hinblick auf diese umfassende Aufgabe ist das Engagement aller Mitarbeitenden in den kommenden Jahren erforderlich. Ein Stellenabbau ist daher nicht vorgesehen; stattdessen wird erwartet, dass die fusionierte Gesellschaft weiterhin wachsen wird.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Stromnetz und Gasnetz sind hervorragend aufgestellte Unternehmen, die nun gemeinsam die großen Herausforderungen einer sich rapide verändernden Energiewelt bewältigen werden. Der Rückkauf der Energienetze hat dem Senat die Möglichkeit eröffnet, einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Pfad in der Energie- und Klimapolitik einzuschlagen. Unsere kommunalen Unternehmen nehmen heute eine Schlüsselposition bei der Realisierung der Hamburger Energiewende ein. Die Stromnetz Hamburg sowie die Gasnetz Hamburg sind heute zentrale Akteure zur Umsetzung der Hamburger Klimaschutzpolitik. Durch die Fusion wird eine nachhaltige Versorgungssicherheit der Energienetze gewährleistet und eine effiziente und wirtschaftliche Leistung aus einer Hand für alle Kund:innen geboten. Gemeinsam werden diese Unternehmen die Energiewende in Hamburg signifikant voranbringen und durch den Bau eines versorgungssicheren Energienetzes der Zukunft die nachhaltige Wärme- und Mobilitätswende sowie die umfassende Dekarbonisierung der Industrie gewährleisten.“

Andreas Dressel, Finanzsenator: „Uns war wichtig, dass wir zum einen wirtschaftlich stark mit unseren Energienetz-Unternehmen aufgestellt sind, und zum anderen dass das im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften und Mitbestimmung geschieht. Der Weg zur Fusion von Strom- und Gasnetz soll in zwei Stufen gelingen – damit kann eine sorgfältige Integration der beiden Unternehmen und ihrer Belegschaft gewährleistet werden. Wir haben beiden Belegschaften vertreten durch die Gewerkschaften weitreichende Zusagen für das weitere Verfahren gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die, die wir brauchen, damit die Energiewende und der Beitrag der beiden Netzgesellschaften gelingt. Ihr Einsatz und ihre Erfahrungen werden uns helfen, die Transformation und die Energiewende in den nächsten Jahren in unserer Stadt hinzukriegen. Ich danke Gewerkschaften und Betriebsräten, dass sie im Ergebnis den für sie nicht einfachen Weg der Fusion mitgehen. Wir haben in einem Comfort Letter allen Beteiligten weiter die Hand zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gereicht.“

Der Fokus im Verfahren soll zunächst auf der gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung liegen. Die organisatorische Zusammenführung wird behutsam und in enger Abstimmung mit der Mitbestimmung bis 2027 umgesetzt. Die zur Umsetzung der Fusion erforderlichen Beratungen in den Gremien und die dafür notwendigen Gespräche mit Stakeholdern sollen zeitnah erfolgen.

Die Entscheidung zur Fusion von Stromnetz und Gasnetz folgt auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2013 und den vollständigen Rückkauf der Netzgesellschaften. Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE hatten sich im Koalitionsvertrag 2020 darauf verständigt, dass die städtischen Energieunternehmen Synergien heben und stärker kooperieren sollen – auch um effektiver zum Klimaschutz beizutragen. Aus diesem Grund hat der Senat im Jahr 2021 das vierjährige Projekt „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ eingesetzt, welches die Kooperationspotentiale untersuchen soll. Die Fusion der beiden kommunalen Energieunternehmen ist ein wichtiger Schritt, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umzusetzen und die öffentlichen Gesellschaften zukunftsfähig aufzustellen.

Über das neue Unternehmen:

Die fusionierte Netzgesellschaft wird mehr als 1.478.000 Kund:innen der Hansestadt mit Strom und Gas versorgen (1.250.000 Stromkund:innen 228.000 Gaskund:innen). Rund 2.344  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Unternehmen engagieren sich für die Versorgungssicherheit in Hamburg.

 

Dokumentation: IGM und Verdi in Hamburg – ENERGIE UND UMWELT

Fusion der städtischen Energie- und Umweltunternehmen Gasnetz und Stromnetz

Pressemitteilung vom 07.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung | IG Metall Region Hamburg und ver.di Hamburg

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch die Fusion der Unternehmen Stromnetz Hamburg (SNH) und Gasnetz Hamburg (GNH) in zwei Schritten beschlossen. Dieser Entscheidung ist ein längerer Projektprozess vorangegangen, an dem die Betriebsräte und die zuständigen Gewerkschaften IG Metall (Stromnetz) und ver.di (Gasnetz) beteiligt waren und in dem Varianten der Zusammenarbeit von einer verstärkten Kooperation über eine Holdingstruktur bis hin zu einer Fusion geprüft wurden.

Der Hamburger Senat hat in seiner Koalitionsvereinbarung das Ziel vorgegeben, die grundsätzlichen Strategien der Hamburger Energie- und Umweltunternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Im ersten Schritt stand die Ausgestaltung der Kooperation der beiden Unternehmen Stromnetz (SNH) und Gasnetz (GNH) zur Debatte.

Die Mitbestimmung hat den Prozess des Kooperationsaudits für diese beiden Unternehmen von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet und mögliche Varianten der engeren Zusammenarbeit diskutiert und bewertet. Bereits heute kooperieren die Unternehmen in einigen Bereichen erfolgreich. Das Potenzial der Zusammenarbeit ist aber längst noch nicht ausgeschöpft und könnte im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger ohne Reibungsverluste weiter ausgebaut werden. Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion rückwirkend zum 01.01.2024 werden dabei im ersten Schritt lediglich die Ebene Geschäftsführung und wenige Führungspositionen verschränkt. Die operative Fusion soll zum 01.01.2027 vollzogen werden. „Diese Variante muss sicherstellen, dass sich mit allen Management- und Mitarbeiterkapazitäten voll auf die Gestaltung der Energiewende konzentriert wird. Das sollte unser oberstes Ziel sein. Der Senat erklärt Hamburg immer wieder zur Stadt der Guten Arbeit – wir nehmen die Verantwortlichen beim Wort“, erklärt der GNH-Betriebsratsvorsitzende Thies Hansen.

Ole Borgard, stellvertretender Leiter des ver.di-Landesbezirks Hamburg, ergänzt: „Beide Unternehmen verfügen auf ihren Arbeitsfeldern über beträchtliche Innovationskraft, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Auch in der jetzigen Konstruktion mit eigenständigen Unternehmen werden wirtschaftlich positive Effekte erzielt. Damit das in einer neuen Gesellschaft zukünftig noch besser gelingen kann, braucht es bei allen wesentlichen Entscheidungen eine enge Einbindung der Mitbestimmung und der Gewerkschaften.“

„Die jetzt beschlossene Fusion bedeutet Klarheit für die Beschäftigten. Und die seitens der Stadt gemachte Zusagen in Form eines Comfort Letters bedeuten Sicherheit für die Beschäftigten. Jetzt heißt es anpacken und die Energiewende gemeinsam gestalten. Dies kann gelingen, wenn alle sich auf das Ziel fokussieren können – Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaften. Neben der rechtlichen Fusion gilt es die kommenden Jahre gemeinsam mit der Mitbestimmung die operative Fusion bis 2027 vorzubereiten.“ so Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg. Aus eigener Erfahrung kann SNH-Betriebsratsvorsitzender Alexander Heieis das bestätigen: „Wir wissen aus der Praxis: Viele Fusionen scheitern an internen Widerständen und führen zu Demotivation bei den Beschäftigten. Wir Hamburgerinnen und Hamburger haben schon mehrere langwierige Fusionsprozesse erlebt, etwa die Zusammenführung von Schleswag und HeinGas (6 Jahre Verhandlungen) oder die Integration von Vattenfall und der Stadt Hamburg beim Strom (4 Jahre Verhandlungen).“

Auch die Beispiele Hamburg Wasser und Wärme Hamburg/Hamburg Energie hätten eindrücklich gezeigt, dass Fusionsprozesse Ängste auslösen und Kapazitäten binden, die anderweitig dringend benötigt werden.

Seitens der zuständigen Behörden hat es im Rahmen eines Comfort Letters weitreichende Zugeständnisse in Richtung Mitbestimmung und Gewerkschaften gegeben, damit aus diesem politischen Willen der Fusion eine akzeptierte und erfolgreiche neue Gesellschaft erwachsen kann. Energie- und Klimawende first – nicht nur im Sinne der betroffenen Beschäftigten, sondern auch zum Wohl der Hamburgerinnen und Hamburger.

 

Atomenergie kein Weg gegen die Klimakrise – Welt-Atom-Report legt Analysen vor

Auch wenn interessierte Kreise immer wieder die Atomenergie als Retter gegen die Klimakrise ins Spiel bringen: Alle wirtschaftlichen, finanziellen und klimapolitischen Fakten machen klar: Die Atomenergie bindet exorbitant hohe Summe für Investitionen, die für den zielführenden Ausbau der Erneuerbaren Energie fehlen würden. Obwohl angeblich weltweit Atomenergie auf dem Vormarsch ist: Der Anteil an der Stromerzeugung nimmt global trotz einiger Neubauten global ab, während die immer kostengünstigeren Stromsysteme mit Erneuerbaren im Focus massiv zulegen. Der unabhängige World Nuclear Industry Status Report 2023 ist jetzt erschienen. Hier ist er als PDF zum Download: https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2023-v1-hr.pdf

Interessant: Der Bericht ist nicht nur von z.B. der Friedrich Ebert Stiftung und der Heinrich Böll Stiftung unterstützt. Auch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung gehören neuerdings zu den Unterstützern, des von Mycle Schneider herausgegebenen Berichts. Die Taz berichtet hier über die wesentlichen Inhalte des Berichts.

Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken

Viele Informationen gibt es auf umweltFAIRaendern über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle zu lesen. Nun steht der Atommüll und die Frage der ausreichenden Sicherheit und Sicherung vor Gericht. Das Zwischenlager in Gundremmingen in Bayern und die Atomrechts-Klage anwohnender Bürger:innen gegen die bundesdeutsche Atomverwaltung bei Base und im BMU, der Aufsicht in München und der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager BGZ als Betreiber. Die Augsburger Allgemeine vorab. Meisterernst als Anwalt, Neumann als Sachverständiger und die örtliche Bürgerinitiative beklagen den mangelhaften Schutz gegen die wachsenden Risiken eines Zwischenlagers, welches Jahrzehnte länger als ehemals geplant in Betrieb bleiben wird, welches aufgrund immer neuer Terrorrisiken neuen Gefahren ausgesetzt ist und möglicherweise auch Ziel kriegerischer Attacken werden kann. Wie viel Sicherheit braucht es, um uns vor den Folgen radioaktiver Strahlen langfristig zu schützen? Update: Die mündliche Verhandlung in München ist wenig ermutigend verlaufen, dass die Gerichte sich mit dem Geheimschutz der Behörde kritisch auseinandersetzen und mehr Sicherheit anmahnen.

  • Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager in Gundremmingen ist das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, BASE, hier die Informationen zum ZL.

UPDATE: BR24 teilt mit, dass es heute nach der mündlichen Verhandlung noch nicht zu einem Urteil gekommen ist. In dem Artikel heißt es: „Das Verwaltungsgericht in München wollte diese beiden Fälle allerdings nicht miteinander vergleichen und machte auch sonst nur wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Die beiden anwesenden Kläger hatten nach einem langen Verhandlungstag daher kaum Hoffnung auf ein für sie positives Ende. Kurt Schweizer sagte dem BR: „Ich bin eigentlich heute als Kläger gekommen, um Aufschlüsse zu bekommen, wie ist die Sicherheit an diesem Zwischenlager und was kann man tun? Aber wir haben uns den halben Tag über Formalien unterhalten und nicht über das Schutzbedürfnis der Bürger im Umkreis.“ Das Urteil wird allen Beteiligten voraussichtlich im neuen Jahr schriftlich zugestellt.“

Wenig überraschend, dass sich in Bayern ein Gericht in Sachen Atomenergie eher an den Autoritäten orientiert. Das Gericht hat wohl in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die von den Klägern benannten Mängel angesichts einer Atomgesetzänderung und laufenden Nachrüstungen an den Zwischenlagern trotzt der im Verfahren zum Zwischenlager in Brunsbüttel nicht mehr für gegeben hält. Vor allem der durch die Atomgesetzänderung hochgezogene Geheimschutz spielt dabei wohl eine Rolle. Der Ermessensspielraum ist in diesem Bereich zugunsten der Behörden deutlich verstärkt worden, mit allen Nachteilen für betroffene Bürger:innen. Die Behörden können weitgehend unüberprüfbar auch von Gerichten in Sachen Terrror-Abwehr und Angriffsszenarien mit Kriegswaffen im Geheimen agieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schreibt zum Termin am 7.11.2023 auf seiner Seite:

07.12.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in München
Bundesrepublik DeutschlandAtomrecht – Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen im Landkreis Günzburg

Die Kläger, die Eigentümer von Grundstücken in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen sind, möchten erreichen, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung verpflichtet wird, die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gundremmingen sowie später ergangene Änderungsgenehmigungen aufzuheben. Im Jahr 2006 hatte der BayVGH zwar bereits die Rechtmäßigkeit der Ausgangsgenehmigung festgestellt. Aus Sicht der Kläger ist die Genehmigung jedoch wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Hinblick auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung und den erforderlichen Schutz gegen Einwirkungen Dritter rechtswidrig. Das Standort-Zwischenlager stelle eine erhebliche Gefährdung für ihr Leben und ihre Gesundheit dar. So seien etwa die Risiken eines Flugzeugabsturzes über dem Lager sowie eines Beschusses der Lagerbehälter durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden.

Medienmitteilung, 1. Dez. 2023

Verhandlung vor dem obersten Bay. Verwaltungsgericht

Wir hoffen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unseren Schutz vor dem megagefährlichen Zwischenlager Gundremmingen für Recht erkennt.

Don., 7. Dezember 10 Uhr: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – München, Ludwigstr. 23 – Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss

Unser Verfahren dauert seit Mai 2016. Auf Wunsch sende ich Ihnen unser Infopapier über die vielen Kurven und Stillstände in diesem Rechtsstreit für unsere Sicherheit zu.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

Gundremmingen ist Deutschlands größter Atommülllagerort

  • Pro Artenvielfalt    · Pro Eindämmung der Atomgefahren     · Pro Klimaschutz

Unsere Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen. Und für eine verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E Strategie: 1. Energie sparen  2. Energieeffizienz steigern  3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft.

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM. Schon vorher arbeitete die BI ‚Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V‘ (EWaS). Beide Gruppen schlossen sich bald zusammen. Zwei Jahre später formierten wir uns als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Im Herbst 2023 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 600 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und eine der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-Gruppen.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere zwei Jahre zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung dieser fundamentalen Rechte nicht erkannt. Wir haben am 27. Mai 2016 aufgrund neuer Erkenntnisse die Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers beantragt und nach Ablehnung des Antrags geklagt. Seit Jahren warten wir auf eine Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Jetzt ist im Dezember 2023 ein Termin vor dem VGH geplant.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des „Kalkar-Urteils“ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernenergie nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft bei einem nicht auszuschließenden Großunfall oder Terroranschlag viele Leben und sogar die Existenz unseres Landes gefährdet und so gegen unsere Grundrechte verstößt und verfassungswidrig ist!

Nach § 17 des Atomgesetzes war ein Widerruf der Betriebsgenehmigung geboten.

Hamburgs Bewerbung für Olympische Spiele? Memorandum of Disagreement

Immer wieder scheitere der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) mit seinen Versuchen, eine Bewerbung für die Austragung olympischer Spiele auf den Weg zu bringen. Nicht nur das zurecht miese Image des Internationalen Olympischen Comitees (IOC) war und ist dafür ausschlaggebend. Wo Olympia ist, da ist immer auch der Verdacht auf Korruption. Und da ist: Einige verdienen – die Schulden bleiben den Steuerzahler:innen. Erst 2015 haben sich die Hamburger:innen nach intensiven Kontroversen und per einem vom Oben per Verfassungsänderung eingeführten „Olympia.Referendum“ gegen eine Bewerbung entschieden. Dennoch wollen DOSB und Hamburger Senat erneut eine Bewerbung planen. Von Transparenz und Beteiligung schwafeln – und ein Memoradum of Understanding zu verabreden, welches mal lieber ohne Kenntnis der Hamburger:innen auf den Weg gebracht wurde. Natürlich soll alles besser werden. Neben Hamburg wollen Berlin, München, Leipzig und Düsseldorf an der Seite des DOSB Spiele ausgerechnet für das Jahr 2036 nach Deutschland holen. Nolympia-Hamburg und FAIRspielen.de sind klar und deutlich und legen ein „Memoradum of Disagreement vor. umweltFAIRaendern, de dokumentiert.

Die beiden Seiten Nolympia-Hamburg.de und Fairspielen.de waren 2015 Stimmen der Kritik und Opposition gegen die Pläne des DOSB und des Senats, eine Hamburger Olympia-Bewerbung auf den Weg zu bringen. Im Referendum sprach sich im November 2015 eine Mehrheit der Hamburger:innen gehen die Pläne des damaligen Bürgermeister Olaf Scholz aus.

Auf der Homepage der Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann von der Linksfraktion ist ein Antrag zu finden, der den Senat auffordert, die Unterschrift unter dem MoU zurückzuziehen. Außerdem wird der in Hamburg nicht veröffentlichte Text aus München auf der Seite veröffentlicht. Sudmann hat auch inzwischen eine zweite Kleine Anfrage an den Senat zu den Hintergründen der Verabredungen mit dem DOSB auf den Weg gebracht.

Memorandum of Disagreement

Zur Vorbereitung einer neuen Olympiabewerbung und -kampagne, an der sich Hamburg gemeinsam mit anderen deutschen Städten und Regionen beteiligen soll, drängen verschiedene Lobbygruppen den Senat, bis zum 2. Dezember ein sogenanntes Memorandum of Understanding (MoU) mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu unterzeichnen. Mit diesem angeblich unverbindlichen Dokument soll die Bereitschaft erklärt werden, eine Bewerbung für die Spiele 2036 oder später mitzutragen und zu unterstützen. Über den genauen Inhalt schweigt sich der Senat auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 30.10.2023 (Drs. 22/13289) aus.1

Angesichts der mehrheitlichen Absage der Hamburger*innen an eine Olympiabewerbung im November 2015 begründen der DOSB und andere Interessierte den erneuten Vorstoß mit den geänderten Voraussetzungen, die sich durch den „Reformprozess“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) ergeben hätten.

Ein kritischer Blick auf die Strukturen und Geschäftspraktiken des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zeigt jedoch, dass trotz Reformversprechen keine grundlegenden Veränderungen stattgefunden haben. Die „Olympic Agenda 2020“ sowie deren Upgrade, die „Olympic Agenda 2020 + 5“, erscheinen eher als Marketinginstrumente, um die Marktfähigkeit der Olympischen Spiele zu sichern und auszubauen. Der Dialogprozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist in diesem Zusammenhang letztlich als verkappte Werbekampagne zu sehen. Eine Nachhaltigkeit der Olympischen Spiele ist angesichts des – trotz aller angeblichen Einsparungen – immensen Verkehrsaufkommens und der Baumaßnahmen sowie angesichts der Klimakatastrophe unmöglich. Die Eignung von Olympia als städtisches Infrastrukturprogramm oder zur Förderung umweltfreundlichen Nahverkehrs wird von den meisten Expert*innen verneint. Stattdessen drohen unkalkulierbare und enorme Kosten, der Nutzen für den Breitensport ist bestenfalls begrenzt und mögliche Aktivierungseffekte sind erfahrungsgemäß von kurzer Dauer.

Wir fordern den Senat auf, das Memorandum of Understanding mit dem DOSB nicht zu unterzeichnen bzw. die Unterschrift zurückzuziehen!
Das auf unrealistischen Vorstellungen beruhende Vorantreiben einer deutschen Olympiabewerbung muss ein Ende haben, bevor dafür weiter sinnlos Geld und Mühe vergeudet werden!

In Anbetracht der oben zusammengefassten, unverändert weiter bestehenden Probleme gibt es für eine solche Vereinbarung keine legitime Grundlage.

Die Gründe, die zur mehrheitlichen Ablehnung einer Bewerbung im Referendum 2015 geführt haben, bestehen fort.

Sich darüber hinwegzusetzen, insbesondere ohne vorherige Konsultation oder gar Information der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit, ist absolut inakzeptabel.

Anmerkungen

1. Inzwischen wurde bekannt, dass der Senat am 21.11. die Unterzeichnung des Memorandums of Understanding mit dem DOSB beschlossen hat.

Unterzeichnende:

 


 

Zur Vertiefung:

  • Weder die Strukturen noch die Geschäftspraktiken des IOC haben sich grundlegend geändert.

    Die als Reformpapier gehandelte „Olympic Agenda 2020“ ist ebenso wie ihr Upgrade „Olympic Agenda 2020 + 5“ ein reines Marketinginstrument, um die Marktfähigkeit des Produkts Olympia zu erhalten und auszubauen. Die Schlagworte „Nachhaltigkeit“ und „Transparenz“ geistern bereits seit über zehn Jahren folgenlos durch die Kampagnen des IOC.

  • Mit dem IOC lässt sich nicht auf Augenhöhe verhandeln.

    Erst kürzlich hat IOC-Präsident Thomas Bach noch einmal deutlich gemacht, dass eine Olympiabewerbung nur nach den Regeln des IOC erfolgen kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Austragungsorte hängen vom Gutdünken des Olympia-Monopolisten und seiner Geschäftspartner ab. Es bleibt bei der weitgehenden Abtretung von Rechten, demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten und nicht zuletzt öffentlichem Raum an die Verwertungsinteressen einer Handvoll Großkonzerne.

  • Der Dialogprozess des DOSB ist eine verkappte Werbekampagne!

    Um der skeptischen Öffentlichkeit eine Olympiabewerbung schmackhaft zu machen, betreibt der DOSB derzeit eine Kampagne mit dem Titel „Deine Spiele“. Mit einmaligen „Dialogforen“ in verschiedenen Städten soll Bürgerbeteiligung simuliert werden. Tatsächlich handelt es sich um durchchoreografierte Werbeveranstaltungen, bei denen zufällig vorbeikommende Interessierte bestenfalls Fragen stellen dürfen. Organisiert werden die Shows von der gleichen Sportmarketing-Agentur, die auch für die Hamburger Olympia-Kampagne 2015 verantwortlich war – und offenbar auch das IOC bei der Vermarktung seines „Reformprozesses“ berät. Nicht zuletzt aufgrund der recht selektiven Einladungspolitik des DOSB, die sich vor allem an verbandsnahe Kreise richtete, blieb das Interesse bislang überschaubar – in Hamburg fand sich allenfalls eine zweistellige Zahl von Personen ein. Trotzdem bewirbt der DOSB die „Foren“ als Öffentlichkeitsbeteiligung – das ist ebenso unredlich wie durchsichtig.

  • Olympische Spiele sind unter den gegebenen Bedingungen nie nachhaltig.

    Angesichts der sich abzeichnenden Klimakatastrophe verbieten sich derartige gigantomanische Projekte. Der erforderliche Neu- und Ausbau von Sport- und Trainigsstätten sowie der erforderlichen, nur für das Event brauchbaren Infrastruktur kann nicht durch irgendwelche symbolische Baumpflanzungen kompensiert werden. Eine verteilte Bewerbung mag an der einen oder anderen Stelle Bauaufwand einsparen, führt aber auch zu einem enormen Verkehrszuwachs, nicht nur durch den riesigen Olympischen Tross, sondern auch durch die zahlreichen Besucher*innen.

  • Olympia ist kein Infrastrukturprogramm!

    Darauf weisen Stadtentwicklungsexpert*innen seit Jahren hin: Es ist eine Illusion, marode städtische Sport- und Verkehrsinfrastruktur durch ein Großereignis wie die Olympischen Spiele sanieren zu wollen. Olympiaprojekte müssen unter Zeitdruck und nach den Vorgaben des IOC geplant und umgesetzt werden. Dadurch werden sie überproportional teurer und haben, wenn überhaupt, nur einen begrenzten Zusatznutzen. Das zeigen nicht nur theoretische Studien, sondern auch alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte.

  • Olympia ist kein Booster für umweltfreundlichen Nahverkehr!

    Um im Rahmen eines über mehrere Städte verteilten Großevents überhaupt so etwas wie einen nachhaltigen Personenverkehr zu ermöglichen, müsste die über Jahrzehnte vernachlässigte Bahninfrastruktur massiv aus- und umgebaut werden – der Hamburger Hauptbahnhof zum Beispiel kann schon jetzt das alltägliche Verkehrsaufkommen kaum bewältigen.
    Ein Ausbau der Bahn ist ohnehin unumgänglich, würde aber hauptsächlich auf Olympia ausgerichtet unter völlig falschen Voraussetzungen erfolgen:

    • Strecken zu und zwischen den Austragungsorten würden umproportional bevorzugt.
    • Der Ausbau müsste sich hier an den zu erwartenden Spitzenbelastungen einer sechswöchigen Veranstaltung orientieren und wäre damit (wie bei olympischen Bauprojekten üblich) überdimensioniert.
    • Neu- und Ausbauten würden, ausgerichtet auf das Scheinwerferlicht eines international wahrgenommenen Großevents, in hochglanzpolierten Luxusvarianten mit unverhältnismäßig hohem Mitteleinsatz erfolgen.
    • Nicht die Bedürfnisse der Reisenden und die Erfordernisse eines flächendeckenden Nahverkehrs würden die Konzepte bestimmen, sondern der Zeitdruck und die Konzentration auf bestimmte Strecken. Dadurch würden ohnehin vernachlässigte Regionen weiter vom Nahverkehr abgekoppelt.

    Ein funktionierender, auch in die Fläche reichender Nahverkehr kann so nicht geschaffen werden, im Gegenteil, durch das Fehlen der einseitig für Olympia verwendeten Mittel würde die dringend notwendige Modernisierung auf Jahrzehnte weiter blockiert.

  • Die Kosten für Olympia sind weiterhin riesig und unkalkulierbar!

    Daran ändert auch der scheinheilige Reformprozess nichts: Olympia ist das teuerste Projekt überhaupt.  Zeitdruck und die Gewinnerwartungen der „Olympic Partner“ genannten Sponsorenkonzerne lassen die Kosten zwangsläufig und letztlich unkalkulierbar steigen.  Laut IOC-Chef Bach waren die Spiele in Tokyo die ersten, die voll im Einklang mit der „Reformagenda 2020“ standen. Laut dem Statistikportal Statista waren es auch die teuersten Spiele aller Zeiten.
    Selbst wenn der Ressourcenverbrauch durch die Nutzung vorhandener Einrichtungen gesenkt werden kann, gilt: Weniger zu viel ist immer noch zu viel!

  • Olympia bringt dem Breitensport nichts!

    Immer wieder wird in den Olympischen Werbetexten von den Wundern gesprochen, die das Ereignis für die Sporttreibenden im Land bewirken soll. Das ist Unsinn: Der Ausbau von Sport- und Trainingsstätten richtet sich nach den Bedürfnissen der Weltspitze, die ganz andere Anforderungen stellt als die Masse der Feierabendsportler*innen. Die Mittel, die für Luxusanlagen ausgegeben werden, fehlen dann für den Bau und die Instandsetzung von Anlagen für den Breitensport.

  • Auch die immer wieder beschworene Sportbegeisterung, die Olympia in breiten Kreisen auslösen soll, ist ein Mythos.

    Untersuchungen aus der Vergangenheit zeigen: Aktivierungseffekte sind immer nur von kurzer Dauer. An Begeisterung mangelt es ohnehin nicht, die Begeisterten haben nur kaum Gelegenheit, ihren Sport auszuüben.
    Das gilt auch für die so genannten Randsportarten, die zwar während und kurz nach den Spielen eine kurze Aufmerksamkeit erfahren, aber schon bald wieder mit den populären Sportarten um die wenigen geeigneten Sportstätten konkurrieren müssen.

  • Die meisten Menschen haben von der Ausrichtung Olympischer Spiele nichts!

    Olympia in der eigenen Stadt ist etwas ganz anderes als im Fernsehen. Nicht die Nähe zu Spitzensportereignissen ist spürbar, sondern drastische Sicherheitsmaßnahmen, übermäßiges Verkehrsaufkommen und die Unterwerfung ganzer Stadtteile unter die Kontrolle weniger Großkonzerne, einschließlich drastischer Einschränkungen für lokale Gewerbetreibende.
    Schon Jahre vorher wird die gesamte Stadtentwicklung auf das Ereignis ausgerichtet, bei weitgehend eingeschränkter demokratischer Einflussnahme. Die Folge sind steigende Mieten und Verdrängung, weitere Flächenversiegelung und der Verlust öffentlicher Räume. Auch „die Wirtschaft“ profitiert zum großen Teil nicht, von den Milliardenumsätzen bleibt nur ein Bruchteil bei wenigen großen Playern vor Ort. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich daran irgendetwas geändert hätte.

  • Eine deutsche Olympiabewerbung für 2036, hundert Jahre nach den Propagandaspielen der Nazis, ist unerträglich!

    Vergangenheitsbewältigung und Weltoffenheit als Marketingstrategie zu nutzen, also gewissermaßen damit zu werben, keine Nazis (mehr) zu sein, ist anmaßend und zynisch.

Erinnern, damit es besser werden kann: Dieter Hildebrandt

Na klar, vergeht die Zeit. So schnell und noch schneller. Wenn Dieter Hildebrandt das noch erlebt hätte. Im November 2013 starb der Master:of:Satire, der von Nazi-Deutschland im Übergang der Adenauer-Welt in die Moderne und demokratische Gesellschaft. Nicht eben wenig. Ohne ihn, seine Analysen und seine queeren Betrachtungen wäre die heutige Gesellschaft mit dem Ziel sozialer Gerechtigung und Menschenwürde – und gegen die autoritäre Obrigkeit – nicht denkbar. Und er hatte und hat soviele wunderbare und wichtige satirische, politische und offene Wegbegleiter. Und er war Vorbild! Er war Gradmesser! Er war wichtig. Ausgerechnet der BR, der heute noch im Schatten von Franz Josef Strauß lebt, hat zwei Sondersendungen gebracht, bringen müssen?, als Dieter Hildebrandt im Alter von 86 Jahren starb. Seine Sendung „Schweibenwischer“ hatte er beim SFB bringen müssen, weil es in Bayern nicht erlaubt war. Hildebrandt hatte immer auch diese Erkenntnis. Er war Kind seiner Zeit. Flüchtlingskind. Vorher, als Teenie, war er  NSDAP und Soldat. Und er war der „Konservative“, der den Hippies/68er:innen und der Demokratie die Tür öffnete und wieder das mit Menschenbild, mit anständig und … Und er wusste was über Fussball. Aber da war auch noch viel was anderes. Am 9. November war viel los in der deutschen und anderen Geschichte. November eben.

 

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