Neubau AKW Hinkley Point: Kostendesaster – Atomenergie nicht zukunftsfähig

Das im Bau befindliche britische Atomkraftwerk Hinkley Point C entpuppt sich immer mehr als Kostenfalle. Nach massiv gestiegenen Baukosten wird nun deutlich, dass auch die Kosten für den erzeugten Strom deutlich höher liegen als ursprünglich angenommen. Dazu die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter:

„Atomenergie demontiert sich weiter selbst und wird dabei zu einem teuren Albtraum für Verbraucherinnen und Verbraucher, Staaten und Unternehmen. Nachdem sich zunächst die Kosten für den Bau des neuen Kernkraftwerks von 21 Milliarden auf rund 38 Milliarden fast verdoppelt haben, wird jetzt klar, dass das Kraftwerk auch sehr teuren Strom produzieren wird. Auf deutlich über 15 Cent pro Kilowattstunde schätzt das ‚Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien‘ die Kosten für den erzeugten Strom. Hinkley Point C wird damit die Strompreise in Großbritannien über Jahrzehnte nach oben schieben, sollte es überhaupt irgendwann mal ans Netz gehen. Der Ausstieg von Investoren spricht für sich. Und auch in Frankreich wurden aufgrund des maroden Kraftwerksparks die Haushalte mit Kostensteigerungen konfrontiert, weil der französische Staat die explodierenden Mehrkosten nicht mehr tragen kann. Von den Entsorgungskosten ganz zu schweigen.

Wind und Sonne produzieren dagegen größtenteils für deutlich unter zehn Cent pro Kilowattstunde, in Deutschland in den Vorweihnachtstagen aufgrund des starken Windes sogar wieder nahe und unter null Cent je Kilowattstunde. Diese Zeitfenster werden perspektivisch zunehmen. Der Atomausstieg in Deutschland war nicht nur aus Sicherheits- und Energiewirtschaftsgründen – Kraftwerke mit mehreren tausend Volllaststunden passen nicht mehr zu einem Erneuerbaren Stromsystem -, sondern auch aus finanziellen Gründen die richtige Entscheidung. Jetzt geht es darum, in Europa das gesamte Stromsystem auf die Bedürfnisse der Erneuerbaren Energien auszurichten. Förderungen von Atomkraft passen hier nicht mehr dazu.“

Lets do 2024: umwelt FAIR aendern

2023 geht zu Ende. Die bundesdeutschen Atomkraftwerke sind abgeschaltet! Die Erneuerbare Energiewende muss Zukunft werden. Ohne Atomenergie. Ohne fossile Brennstoffe. Es braucht Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit und Umweltschutz. Lets do 2024.

Nach Rekommunalisierung: Hamburg fusioniert Strom- und Gasnetz

Vor dem Hintergrund der Energiewende und dem Umbau weg von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu Erneuerbaren Energien wird Hamburg in den nächsten Jahren schrittweise die beiden per Volksentscheid rekommunalisierten Gesellschaften für das Strom- und das Gasnetz fusionieren. Damit setzt Hamburg den Umbau seiner Energieversorungsstrukturen fort. Im ersten Schtitt war bereits StromnetzHamburg mit HamburgEnergie verschmolzen worden. Verbunden werden sollen zwei sehr unerschiedliche „Partner“: Während der Stromnetz-Ausbau massive Investitionen in den Umbau und die Erweiterung für die Integration erneuerbarer Energien erfordert und wächst, ist das Geschäft mit dem fossilen (Erd)Gasnetz rückläufig und in bisheriger Weise nicht mehr zukunftsfähig. Insbesondere die beiden beteiligten Gewerkschaften Ver.di und IGM Hamburg haben die Fusionspläne kritisch kommentiert. Die Linksfraktion Hamburg begrüßte die Maßnahme energiepolitisch, fordert aber vom Senat als Eigentümer eine Arbeitsplatzgarantie.

Hamburg hat nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ die Energienetze von Vattenfall und E.on rekommunalisiert und zu 100 Prozent wieder in öffentliche Hand genommen. Nach der Übernahme wurde zunächst Hamburg Wärme (Fernwärme, Strom) mit Hamburg Energie (Ökostrom-Anbieter) fusioniert. Nun werden die Stromnetz ehemals Vattenfall / IGM und Gasnetz ehemals E.on / Verdi schrittweise verbunden.

Nach der Rekommunalisierung ist immer mal wieder die Rede von einer weiteren Entwicklung zu einer Neuauflage von Stadtwerken, also einem integrierten Unternehmen, in dem alle Versorgungs- und Energiedienstleitungen verbunden werden. Viele Bereiche der Energieversorung und der Daseinsvorsorge könnten auf diese Weise nicht nur unternehmerisch und im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch sozial miteinander verbunden werden.

Die beiden ersten Fusionen, die aus vier Unternehmen zu nur noch zwei öffentlichen Energieversorgungsunternehmen führen, könnte also ein Zwischenschritt sein.

Stephan Jersch kritisiert in seiner PM auch die Vorgehensweise des rot-grünen Senats, der die Fusion am Parlament vorbei und auch ohne andere Beteiligungsformate zu nutzen, auf den Weg gebracht hat. Im Sinne einer erweiterten deomkratischen Kontrolle, wie sie der Volksentscheid dem Senat als Aufgabe vorgeschrieben hat, ist dieses Senatsvorgehen in keinem Fall. Erst im August hatte die Linksfraktion mit einem Antrag eine engere Zusammenarbeit von Strom- und Gasnetz gefordert, ohne dass der Senat die  Bürgerschaft als Möglichkeit für eine vertiefte Information zu den laufenden Gesprächen im Hintergrund genutzt hat.

Weder transparent noch beteiligungsorientiert, wie Grüne und SPD im Senat die Energiewende an den Bürger:innen und am Parlament vorbei entwickeln.

Dokumentation: 7.12.2023 – PM Senat: Stromnetz und Gasnetz fusionieren: Versorgungssicheres Energienetz aus einer Hand

Die städtischen Energienetzbetreiber Gasnetz Hamburg GmbH und Stromnetz Hamburg GmbH sollen im kommenden Jahr zu einer spartenübergreifenden Netzgesellschaft fusioniert werden  Das hat die Freie und Hansestadt Hamburg als Eigentümerin der beiden stadteigenen Gesellschaften am 06.12.2023 entschieden. Vorausgegangen war ein im November 2022 gestartetes Kooperationsaudit, dessen Ergebnisse zu dieser Entscheidung geführt haben. An diesem Audit nahmen auch die beteiligten Gesellschaften im Rahmen des Projektes „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ teil.

In der Vorbereitung waren Gewerkschaften und Betriebsräte eingebunden. Senator Jens Kerstan als Aufsichtsratsvorsitzender beider Gesellschaften sowie Senator Dressel als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) haben zudem in einer Erklärung (Comfort Letter), zentrale Zusagen festgehalten, zu denen sich Politik und Unternehmen gegenüber Mitarbeiter:innen, Gewerkschaften und Betriebsräten verpflichten. Die Unterzeichnenden bekräftigen darin die bewährte Tradition der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne der Mitarbeitenden.

In der neu formierten Netzgesellschaft werden Kräfte gebündelt, um den unerlässlichen Netzausbau und -umbau für die Energiewende effizient und spartenübergreifend voranzubringen. Davon profitieren auch die Hamburger Bürger*innen und Unternehmen, die zukünftig von integrierten Versorgungs- und Netzdienstleistungen profitieren werden. Im Hinblick auf diese umfassende Aufgabe ist das Engagement aller Mitarbeitenden in den kommenden Jahren erforderlich. Ein Stellenabbau ist daher nicht vorgesehen; stattdessen wird erwartet, dass die fusionierte Gesellschaft weiterhin wachsen wird.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft: „Stromnetz und Gasnetz sind hervorragend aufgestellte Unternehmen, die nun gemeinsam die großen Herausforderungen einer sich rapide verändernden Energiewelt bewältigen werden. Der Rückkauf der Energienetze hat dem Senat die Möglichkeit eröffnet, einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Pfad in der Energie- und Klimapolitik einzuschlagen. Unsere kommunalen Unternehmen nehmen heute eine Schlüsselposition bei der Realisierung der Hamburger Energiewende ein. Die Stromnetz Hamburg sowie die Gasnetz Hamburg sind heute zentrale Akteure zur Umsetzung der Hamburger Klimaschutzpolitik. Durch die Fusion wird eine nachhaltige Versorgungssicherheit der Energienetze gewährleistet und eine effiziente und wirtschaftliche Leistung aus einer Hand für alle Kund:innen geboten. Gemeinsam werden diese Unternehmen die Energiewende in Hamburg signifikant voranbringen und durch den Bau eines versorgungssicheren Energienetzes der Zukunft die nachhaltige Wärme- und Mobilitätswende sowie die umfassende Dekarbonisierung der Industrie gewährleisten.“

Andreas Dressel, Finanzsenator: „Uns war wichtig, dass wir zum einen wirtschaftlich stark mit unseren Energienetz-Unternehmen aufgestellt sind, und zum anderen dass das im engen Schulterschluss mit Gewerkschaften und Mitbestimmung geschieht. Der Weg zur Fusion von Strom- und Gasnetz soll in zwei Stufen gelingen – damit kann eine sorgfältige Integration der beiden Unternehmen und ihrer Belegschaft gewährleistet werden. Wir haben beiden Belegschaften vertreten durch die Gewerkschaften weitreichende Zusagen für das weitere Verfahren gegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die, die wir brauchen, damit die Energiewende und der Beitrag der beiden Netzgesellschaften gelingt. Ihr Einsatz und ihre Erfahrungen werden uns helfen, die Transformation und die Energiewende in den nächsten Jahren in unserer Stadt hinzukriegen. Ich danke Gewerkschaften und Betriebsräten, dass sie im Ergebnis den für sie nicht einfachen Weg der Fusion mitgehen. Wir haben in einem Comfort Letter allen Beteiligten weiter die Hand zur vertrauensvollen Zusammenarbeit gereicht.“

Der Fokus im Verfahren soll zunächst auf der gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung liegen. Die organisatorische Zusammenführung wird behutsam und in enger Abstimmung mit der Mitbestimmung bis 2027 umgesetzt. Die zur Umsetzung der Fusion erforderlichen Beratungen in den Gremien und die dafür notwendigen Gespräche mit Stakeholdern sollen zeitnah erfolgen.

Die Entscheidung zur Fusion von Stromnetz und Gasnetz folgt auf die Umsetzung des Volksentscheids von 2013 und den vollständigen Rückkauf der Netzgesellschaften. Die Koalitionspartner SPD und GRÜNE hatten sich im Koalitionsvertrag 2020 darauf verständigt, dass die städtischen Energieunternehmen Synergien heben und stärker kooperieren sollen – auch um effektiver zum Klimaschutz beizutragen. Aus diesem Grund hat der Senat im Jahr 2021 das vierjährige Projekt „Engere Kooperation der Energie- und Umweltunternehmen“ eingesetzt, welches die Kooperationspotentiale untersuchen soll. Die Fusion der beiden kommunalen Energieunternehmen ist ein wichtiger Schritt, die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umzusetzen und die öffentlichen Gesellschaften zukunftsfähig aufzustellen.

Über das neue Unternehmen:

Die fusionierte Netzgesellschaft wird mehr als 1.478.000 Kund:innen der Hansestadt mit Strom und Gas versorgen (1.250.000 Stromkund:innen 228.000 Gaskund:innen). Rund 2.344  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Unternehmen engagieren sich für die Versorgungssicherheit in Hamburg.

 

Dokumentation: IGM und Verdi in Hamburg – ENERGIE UND UMWELT

Fusion der städtischen Energie- und Umweltunternehmen Gasnetz und Stromnetz

Pressemitteilung vom 07.12.2023

Gemeinsame Pressemitteilung | IG Metall Region Hamburg und ver.di Hamburg

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch die Fusion der Unternehmen Stromnetz Hamburg (SNH) und Gasnetz Hamburg (GNH) in zwei Schritten beschlossen. Dieser Entscheidung ist ein längerer Projektprozess vorangegangen, an dem die Betriebsräte und die zuständigen Gewerkschaften IG Metall (Stromnetz) und ver.di (Gasnetz) beteiligt waren und in dem Varianten der Zusammenarbeit von einer verstärkten Kooperation über eine Holdingstruktur bis hin zu einer Fusion geprüft wurden.

Der Hamburger Senat hat in seiner Koalitionsvereinbarung das Ziel vorgegeben, die grundsätzlichen Strategien der Hamburger Energie- und Umweltunternehmen im Sinne einer gesamtstädtischen Entwicklung aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Im ersten Schritt stand die Ausgestaltung der Kooperation der beiden Unternehmen Stromnetz (SNH) und Gasnetz (GNH) zur Debatte.

Die Mitbestimmung hat den Prozess des Kooperationsaudits für diese beiden Unternehmen von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet und mögliche Varianten der engeren Zusammenarbeit diskutiert und bewertet. Bereits heute kooperieren die Unternehmen in einigen Bereichen erfolgreich. Das Potenzial der Zusammenarbeit ist aber längst noch nicht ausgeschöpft und könnte im Sinne der Hamburgerinnen und Hamburger ohne Reibungsverluste weiter ausgebaut werden. Im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Fusion rückwirkend zum 01.01.2024 werden dabei im ersten Schritt lediglich die Ebene Geschäftsführung und wenige Führungspositionen verschränkt. Die operative Fusion soll zum 01.01.2027 vollzogen werden. „Diese Variante muss sicherstellen, dass sich mit allen Management- und Mitarbeiterkapazitäten voll auf die Gestaltung der Energiewende konzentriert wird. Das sollte unser oberstes Ziel sein. Der Senat erklärt Hamburg immer wieder zur Stadt der Guten Arbeit – wir nehmen die Verantwortlichen beim Wort“, erklärt der GNH-Betriebsratsvorsitzende Thies Hansen.

Ole Borgard, stellvertretender Leiter des ver.di-Landesbezirks Hamburg, ergänzt: „Beide Unternehmen verfügen auf ihren Arbeitsfeldern über beträchtliche Innovationskraft, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Auch in der jetzigen Konstruktion mit eigenständigen Unternehmen werden wirtschaftlich positive Effekte erzielt. Damit das in einer neuen Gesellschaft zukünftig noch besser gelingen kann, braucht es bei allen wesentlichen Entscheidungen eine enge Einbindung der Mitbestimmung und der Gewerkschaften.“

„Die jetzt beschlossene Fusion bedeutet Klarheit für die Beschäftigten. Und die seitens der Stadt gemachte Zusagen in Form eines Comfort Letters bedeuten Sicherheit für die Beschäftigten. Jetzt heißt es anpacken und die Energiewende gemeinsam gestalten. Dies kann gelingen, wenn alle sich auf das Ziel fokussieren können – Unternehmen, Betriebsrat und Gewerkschaften. Neben der rechtlichen Fusion gilt es die kommenden Jahre gemeinsam mit der Mitbestimmung die operative Fusion bis 2027 vorzubereiten.“ so Ina Morgenroth, Erste Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Region Hamburg. Aus eigener Erfahrung kann SNH-Betriebsratsvorsitzender Alexander Heieis das bestätigen: „Wir wissen aus der Praxis: Viele Fusionen scheitern an internen Widerständen und führen zu Demotivation bei den Beschäftigten. Wir Hamburgerinnen und Hamburger haben schon mehrere langwierige Fusionsprozesse erlebt, etwa die Zusammenführung von Schleswag und HeinGas (6 Jahre Verhandlungen) oder die Integration von Vattenfall und der Stadt Hamburg beim Strom (4 Jahre Verhandlungen).“

Auch die Beispiele Hamburg Wasser und Wärme Hamburg/Hamburg Energie hätten eindrücklich gezeigt, dass Fusionsprozesse Ängste auslösen und Kapazitäten binden, die anderweitig dringend benötigt werden.

Seitens der zuständigen Behörden hat es im Rahmen eines Comfort Letters weitreichende Zugeständnisse in Richtung Mitbestimmung und Gewerkschaften gegeben, damit aus diesem politischen Willen der Fusion eine akzeptierte und erfolgreiche neue Gesellschaft erwachsen kann. Energie- und Klimawende first – nicht nur im Sinne der betroffenen Beschäftigten, sondern auch zum Wohl der Hamburgerinnen und Hamburger.

 

Atomenergie kein Weg gegen die Klimakrise – Welt-Atom-Report legt Analysen vor

Auch wenn interessierte Kreise immer wieder die Atomenergie als Retter gegen die Klimakrise ins Spiel bringen: Alle wirtschaftlichen, finanziellen und klimapolitischen Fakten machen klar: Die Atomenergie bindet exorbitant hohe Summe für Investitionen, die für den zielführenden Ausbau der Erneuerbaren Energie fehlen würden. Obwohl angeblich weltweit Atomenergie auf dem Vormarsch ist: Der Anteil an der Stromerzeugung nimmt global trotz einiger Neubauten global ab, während die immer kostengünstigeren Stromsysteme mit Erneuerbaren im Focus massiv zulegen. Der unabhängige World Nuclear Industry Status Report 2023 ist jetzt erschienen. Hier ist er als PDF zum Download: https://www.worldnuclearreport.org/IMG/pdf/wnisr2023-v1-hr.pdf

Interessant: Der Bericht ist nicht nur von z.B. der Friedrich Ebert Stiftung und der Heinrich Böll Stiftung unterstützt. Auch das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung gehören neuerdings zu den Unterstützern, des von Mycle Schneider herausgegebenen Berichts. Die Taz berichtet hier über die wesentlichen Inhalte des Berichts.

Update – Hochradioaktiv: Atommüll vor Gericht – Zwischenlagerung in Gundremmingen und strahlende Risiken

Viele Informationen gibt es auf umweltFAIRaendern über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle zu lesen. Nun steht der Atommüll und die Frage der ausreichenden Sicherheit und Sicherung vor Gericht. Das Zwischenlager in Gundremmingen in Bayern und die Atomrechts-Klage anwohnender Bürger:innen gegen die bundesdeutsche Atomverwaltung bei Base und im BMU, der Aufsicht in München und der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlager BGZ als Betreiber. Die Augsburger Allgemeine vorab. Meisterernst als Anwalt, Neumann als Sachverständiger und die örtliche Bürgerinitiative beklagen den mangelhaften Schutz gegen die wachsenden Risiken eines Zwischenlagers, welches Jahrzehnte länger als ehemals geplant in Betrieb bleiben wird, welches aufgrund immer neuer Terrorrisiken neuen Gefahren ausgesetzt ist und möglicherweise auch Ziel kriegerischer Attacken werden kann. Wie viel Sicherheit braucht es, um uns vor den Folgen radioaktiver Strahlen langfristig zu schützen? Update: Die mündliche Verhandlung in München ist wenig ermutigend verlaufen, dass die Gerichte sich mit dem Geheimschutz der Behörde kritisch auseinandersetzen und mehr Sicherheit anmahnen.

  • Die zuständige Genehmigungsbehörde für das Zwischenlager in Gundremmingen ist das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung, BASE, hier die Informationen zum ZL.

UPDATE: BR24 teilt mit, dass es heute nach der mündlichen Verhandlung noch nicht zu einem Urteil gekommen ist. In dem Artikel heißt es: „Das Verwaltungsgericht in München wollte diese beiden Fälle allerdings nicht miteinander vergleichen und machte auch sonst nur wenig Hoffnung auf einen Erfolg der Klage. Die beiden anwesenden Kläger hatten nach einem langen Verhandlungstag daher kaum Hoffnung auf ein für sie positives Ende. Kurt Schweizer sagte dem BR: „Ich bin eigentlich heute als Kläger gekommen, um Aufschlüsse zu bekommen, wie ist die Sicherheit an diesem Zwischenlager und was kann man tun? Aber wir haben uns den halben Tag über Formalien unterhalten und nicht über das Schutzbedürfnis der Bürger im Umkreis.“ Das Urteil wird allen Beteiligten voraussichtlich im neuen Jahr schriftlich zugestellt.“

Wenig überraschend, dass sich in Bayern ein Gericht in Sachen Atomenergie eher an den Autoritäten orientiert. Das Gericht hat wohl in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass es die von den Klägern benannten Mängel angesichts einer Atomgesetzänderung und laufenden Nachrüstungen an den Zwischenlagern trotzt der im Verfahren zum Zwischenlager in Brunsbüttel nicht mehr für gegeben hält. Vor allem der durch die Atomgesetzänderung hochgezogene Geheimschutz spielt dabei wohl eine Rolle. Der Ermessensspielraum ist in diesem Bereich zugunsten der Behörden deutlich verstärkt worden, mit allen Nachteilen für betroffene Bürger:innen. Die Behörden können weitgehend unüberprüfbar auch von Gerichten in Sachen Terrror-Abwehr und Angriffsszenarien mit Kriegswaffen im Geheimen agieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München schreibt zum Termin am 7.11.2023 auf seiner Seite:

07.12.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1 in München
Bundesrepublik DeutschlandAtomrecht – Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen im Landkreis Günzburg

Die Kläger, die Eigentümer von Grundstücken in der näheren Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen sind, möchten erreichen, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung verpflichtet wird, die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Gundremmingen sowie später ergangene Änderungsgenehmigungen aufzuheben. Im Jahr 2006 hatte der BayVGH zwar bereits die Rechtmäßigkeit der Ausgangsgenehmigung festgestellt. Aus Sicht der Kläger ist die Genehmigung jedoch wegen mehrerer Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Hinblick auf die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung und den erforderlichen Schutz gegen Einwirkungen Dritter rechtswidrig. Das Standort-Zwischenlager stelle eine erhebliche Gefährdung für ihr Leben und ihre Gesundheit dar. So seien etwa die Risiken eines Flugzeugabsturzes über dem Lager sowie eines Beschusses der Lagerbehälter durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden.

Medienmitteilung, 1. Dez. 2023

Verhandlung vor dem obersten Bay. Verwaltungsgericht

Wir hoffen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unseren Schutz vor dem megagefährlichen Zwischenlager Gundremmingen für Recht erkennt.

Don., 7. Dezember 10 Uhr: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – München, Ludwigstr. 23 – Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss

Unser Verfahren dauert seit Mai 2016. Auf Wunsch sende ich Ihnen unser Infopapier über die vielen Kurven und Stillstände in diesem Rechtsstreit für unsere Sicherheit zu.

Raimund Kamm  (Vorstand), FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V., Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm

Gundremmingen ist Deutschlands größter Atommülllagerort

  • Pro Artenvielfalt    · Pro Eindämmung der Atomgefahren     · Pro Klimaschutz

Unsere Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langen Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen. Und für eine verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E Strategie: 1. Energie sparen  2. Energieeffizienz steigern  3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Bioenergie, Geothermie, Solar, Wasser- und Windkraft.

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM. Schon vorher arbeitete die BI ‚Energiewende atomkraftfreies Schwaben e.V‘ (EWaS). Beide Gruppen schlossen sich bald zusammen. Zwei Jahre später formierten wir uns als eingetragener und gemeinnütziger Verein. Im Herbst 2023 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 600 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Baden-Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und eine der mitgliederstärksten deutschen AntiAtom-Gruppen.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere zwei Jahre zuvor eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung dieser fundamentalen Rechte nicht erkannt. Wir haben am 27. Mai 2016 aufgrund neuer Erkenntnisse die Aufhebung der Genehmigung des Zwischenlagers beantragt und nach Ablehnung des Antrags geklagt. Seit Jahren warten wir auf eine Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Jetzt ist im Dezember 2023 ein Termin vor dem VGH geplant.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des „Kalkar-Urteils“ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernenergie nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft bei einem nicht auszuschließenden Großunfall oder Terroranschlag viele Leben und sogar die Existenz unseres Landes gefährdet und so gegen unsere Grundrechte verstößt und verfassungswidrig ist!

Nach § 17 des Atomgesetzes war ein Widerruf der Betriebsgenehmigung geboten.

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