Hamburgs Bewerbung für Olympische Spiele? Memorandum of Disagreement

Immer wieder scheitere der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) mit seinen Versuchen, eine Bewerbung für die Austragung olympischer Spiele auf den Weg zu bringen. Nicht nur das zurecht miese Image des Internationalen Olympischen Comitees (IOC) war und ist dafür ausschlaggebend. Wo Olympia ist, da ist immer auch der Verdacht auf Korruption. Und da ist: Einige verdienen – die Schulden bleiben den Steuerzahler:innen. Erst 2015 haben sich die Hamburger:innen nach intensiven Kontroversen und per einem vom Oben per Verfassungsänderung eingeführten „Olympia.Referendum“ gegen eine Bewerbung entschieden. Dennoch wollen DOSB und Hamburger Senat erneut eine Bewerbung planen. Von Transparenz und Beteiligung schwafeln – und ein Memoradum of Understanding zu verabreden, welches mal lieber ohne Kenntnis der Hamburger:innen auf den Weg gebracht wurde. Natürlich soll alles besser werden. Neben Hamburg wollen Berlin, München, Leipzig und Düsseldorf an der Seite des DOSB Spiele ausgerechnet für das Jahr 2036 nach Deutschland holen. Nolympia-Hamburg und FAIRspielen.de sind klar und deutlich und legen ein „Memoradum of Disagreement vor. umweltFAIRaendern, de dokumentiert.

Die beiden Seiten Nolympia-Hamburg.de und Fairspielen.de waren 2015 Stimmen der Kritik und Opposition gegen die Pläne des DOSB und des Senats, eine Hamburger Olympia-Bewerbung auf den Weg zu bringen. Im Referendum sprach sich im November 2015 eine Mehrheit der Hamburger:innen gehen die Pläne des damaligen Bürgermeister Olaf Scholz aus.

Auf der Homepage der Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann von der Linksfraktion ist ein Antrag zu finden, der den Senat auffordert, die Unterschrift unter dem MoU zurückzuziehen. Außerdem wird der in Hamburg nicht veröffentlichte Text aus München auf der Seite veröffentlicht. Sudmann hat auch inzwischen eine zweite Kleine Anfrage an den Senat zu den Hintergründen der Verabredungen mit dem DOSB auf den Weg gebracht.

Memorandum of Disagreement

Zur Vorbereitung einer neuen Olympiabewerbung und -kampagne, an der sich Hamburg gemeinsam mit anderen deutschen Städten und Regionen beteiligen soll, drängen verschiedene Lobbygruppen den Senat, bis zum 2. Dezember ein sogenanntes Memorandum of Understanding (MoU) mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zu unterzeichnen. Mit diesem angeblich unverbindlichen Dokument soll die Bereitschaft erklärt werden, eine Bewerbung für die Spiele 2036 oder später mitzutragen und zu unterstützen. Über den genauen Inhalt schweigt sich der Senat auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 30.10.2023 (Drs. 22/13289) aus.1

Angesichts der mehrheitlichen Absage der Hamburger*innen an eine Olympiabewerbung im November 2015 begründen der DOSB und andere Interessierte den erneuten Vorstoß mit den geänderten Voraussetzungen, die sich durch den „Reformprozess“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) ergeben hätten.

Ein kritischer Blick auf die Strukturen und Geschäftspraktiken des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) zeigt jedoch, dass trotz Reformversprechen keine grundlegenden Veränderungen stattgefunden haben. Die „Olympic Agenda 2020“ sowie deren Upgrade, die „Olympic Agenda 2020 + 5“, erscheinen eher als Marketinginstrumente, um die Marktfähigkeit der Olympischen Spiele zu sichern und auszubauen. Der Dialogprozess des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist in diesem Zusammenhang letztlich als verkappte Werbekampagne zu sehen. Eine Nachhaltigkeit der Olympischen Spiele ist angesichts des – trotz aller angeblichen Einsparungen – immensen Verkehrsaufkommens und der Baumaßnahmen sowie angesichts der Klimakatastrophe unmöglich. Die Eignung von Olympia als städtisches Infrastrukturprogramm oder zur Förderung umweltfreundlichen Nahverkehrs wird von den meisten Expert*innen verneint. Stattdessen drohen unkalkulierbare und enorme Kosten, der Nutzen für den Breitensport ist bestenfalls begrenzt und mögliche Aktivierungseffekte sind erfahrungsgemäß von kurzer Dauer.

Wir fordern den Senat auf, das Memorandum of Understanding mit dem DOSB nicht zu unterzeichnen bzw. die Unterschrift zurückzuziehen!
Das auf unrealistischen Vorstellungen beruhende Vorantreiben einer deutschen Olympiabewerbung muss ein Ende haben, bevor dafür weiter sinnlos Geld und Mühe vergeudet werden!

In Anbetracht der oben zusammengefassten, unverändert weiter bestehenden Probleme gibt es für eine solche Vereinbarung keine legitime Grundlage.

Die Gründe, die zur mehrheitlichen Ablehnung einer Bewerbung im Referendum 2015 geführt haben, bestehen fort.

Sich darüber hinwegzusetzen, insbesondere ohne vorherige Konsultation oder gar Information der Bürgerschaft und der Öffentlichkeit, ist absolut inakzeptabel.

Anmerkungen

1. Inzwischen wurde bekannt, dass der Senat am 21.11. die Unterzeichnung des Memorandums of Understanding mit dem DOSB beschlossen hat.

Unterzeichnende:

 


 

Zur Vertiefung:

  • Weder die Strukturen noch die Geschäftspraktiken des IOC haben sich grundlegend geändert.

    Die als Reformpapier gehandelte „Olympic Agenda 2020“ ist ebenso wie ihr Upgrade „Olympic Agenda 2020 + 5“ ein reines Marketinginstrument, um die Marktfähigkeit des Produkts Olympia zu erhalten und auszubauen. Die Schlagworte „Nachhaltigkeit“ und „Transparenz“ geistern bereits seit über zehn Jahren folgenlos durch die Kampagnen des IOC.

  • Mit dem IOC lässt sich nicht auf Augenhöhe verhandeln.

    Erst kürzlich hat IOC-Präsident Thomas Bach noch einmal deutlich gemacht, dass eine Olympiabewerbung nur nach den Regeln des IOC erfolgen kann. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Austragungsorte hängen vom Gutdünken des Olympia-Monopolisten und seiner Geschäftspartner ab. Es bleibt bei der weitgehenden Abtretung von Rechten, demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten und nicht zuletzt öffentlichem Raum an die Verwertungsinteressen einer Handvoll Großkonzerne.

  • Der Dialogprozess des DOSB ist eine verkappte Werbekampagne!

    Um der skeptischen Öffentlichkeit eine Olympiabewerbung schmackhaft zu machen, betreibt der DOSB derzeit eine Kampagne mit dem Titel „Deine Spiele“. Mit einmaligen „Dialogforen“ in verschiedenen Städten soll Bürgerbeteiligung simuliert werden. Tatsächlich handelt es sich um durchchoreografierte Werbeveranstaltungen, bei denen zufällig vorbeikommende Interessierte bestenfalls Fragen stellen dürfen. Organisiert werden die Shows von der gleichen Sportmarketing-Agentur, die auch für die Hamburger Olympia-Kampagne 2015 verantwortlich war – und offenbar auch das IOC bei der Vermarktung seines „Reformprozesses“ berät. Nicht zuletzt aufgrund der recht selektiven Einladungspolitik des DOSB, die sich vor allem an verbandsnahe Kreise richtete, blieb das Interesse bislang überschaubar – in Hamburg fand sich allenfalls eine zweistellige Zahl von Personen ein. Trotzdem bewirbt der DOSB die „Foren“ als Öffentlichkeitsbeteiligung – das ist ebenso unredlich wie durchsichtig.

  • Olympische Spiele sind unter den gegebenen Bedingungen nie nachhaltig.

    Angesichts der sich abzeichnenden Klimakatastrophe verbieten sich derartige gigantomanische Projekte. Der erforderliche Neu- und Ausbau von Sport- und Trainigsstätten sowie der erforderlichen, nur für das Event brauchbaren Infrastruktur kann nicht durch irgendwelche symbolische Baumpflanzungen kompensiert werden. Eine verteilte Bewerbung mag an der einen oder anderen Stelle Bauaufwand einsparen, führt aber auch zu einem enormen Verkehrszuwachs, nicht nur durch den riesigen Olympischen Tross, sondern auch durch die zahlreichen Besucher*innen.

  • Olympia ist kein Infrastrukturprogramm!

    Darauf weisen Stadtentwicklungsexpert*innen seit Jahren hin: Es ist eine Illusion, marode städtische Sport- und Verkehrsinfrastruktur durch ein Großereignis wie die Olympischen Spiele sanieren zu wollen. Olympiaprojekte müssen unter Zeitdruck und nach den Vorgaben des IOC geplant und umgesetzt werden. Dadurch werden sie überproportional teurer und haben, wenn überhaupt, nur einen begrenzten Zusatznutzen. Das zeigen nicht nur theoretische Studien, sondern auch alle Erfahrungen der letzten Jahrzehnte.

  • Olympia ist kein Booster für umweltfreundlichen Nahverkehr!

    Um im Rahmen eines über mehrere Städte verteilten Großevents überhaupt so etwas wie einen nachhaltigen Personenverkehr zu ermöglichen, müsste die über Jahrzehnte vernachlässigte Bahninfrastruktur massiv aus- und umgebaut werden – der Hamburger Hauptbahnhof zum Beispiel kann schon jetzt das alltägliche Verkehrsaufkommen kaum bewältigen.
    Ein Ausbau der Bahn ist ohnehin unumgänglich, würde aber hauptsächlich auf Olympia ausgerichtet unter völlig falschen Voraussetzungen erfolgen:

    • Strecken zu und zwischen den Austragungsorten würden umproportional bevorzugt.
    • Der Ausbau müsste sich hier an den zu erwartenden Spitzenbelastungen einer sechswöchigen Veranstaltung orientieren und wäre damit (wie bei olympischen Bauprojekten üblich) überdimensioniert.
    • Neu- und Ausbauten würden, ausgerichtet auf das Scheinwerferlicht eines international wahrgenommenen Großevents, in hochglanzpolierten Luxusvarianten mit unverhältnismäßig hohem Mitteleinsatz erfolgen.
    • Nicht die Bedürfnisse der Reisenden und die Erfordernisse eines flächendeckenden Nahverkehrs würden die Konzepte bestimmen, sondern der Zeitdruck und die Konzentration auf bestimmte Strecken. Dadurch würden ohnehin vernachlässigte Regionen weiter vom Nahverkehr abgekoppelt.

    Ein funktionierender, auch in die Fläche reichender Nahverkehr kann so nicht geschaffen werden, im Gegenteil, durch das Fehlen der einseitig für Olympia verwendeten Mittel würde die dringend notwendige Modernisierung auf Jahrzehnte weiter blockiert.

  • Die Kosten für Olympia sind weiterhin riesig und unkalkulierbar!

    Daran ändert auch der scheinheilige Reformprozess nichts: Olympia ist das teuerste Projekt überhaupt.  Zeitdruck und die Gewinnerwartungen der „Olympic Partner“ genannten Sponsorenkonzerne lassen die Kosten zwangsläufig und letztlich unkalkulierbar steigen.  Laut IOC-Chef Bach waren die Spiele in Tokyo die ersten, die voll im Einklang mit der „Reformagenda 2020“ standen. Laut dem Statistikportal Statista waren es auch die teuersten Spiele aller Zeiten.
    Selbst wenn der Ressourcenverbrauch durch die Nutzung vorhandener Einrichtungen gesenkt werden kann, gilt: Weniger zu viel ist immer noch zu viel!

  • Olympia bringt dem Breitensport nichts!

    Immer wieder wird in den Olympischen Werbetexten von den Wundern gesprochen, die das Ereignis für die Sporttreibenden im Land bewirken soll. Das ist Unsinn: Der Ausbau von Sport- und Trainingsstätten richtet sich nach den Bedürfnissen der Weltspitze, die ganz andere Anforderungen stellt als die Masse der Feierabendsportler*innen. Die Mittel, die für Luxusanlagen ausgegeben werden, fehlen dann für den Bau und die Instandsetzung von Anlagen für den Breitensport.

  • Auch die immer wieder beschworene Sportbegeisterung, die Olympia in breiten Kreisen auslösen soll, ist ein Mythos.

    Untersuchungen aus der Vergangenheit zeigen: Aktivierungseffekte sind immer nur von kurzer Dauer. An Begeisterung mangelt es ohnehin nicht, die Begeisterten haben nur kaum Gelegenheit, ihren Sport auszuüben.
    Das gilt auch für die so genannten Randsportarten, die zwar während und kurz nach den Spielen eine kurze Aufmerksamkeit erfahren, aber schon bald wieder mit den populären Sportarten um die wenigen geeigneten Sportstätten konkurrieren müssen.

  • Die meisten Menschen haben von der Ausrichtung Olympischer Spiele nichts!

    Olympia in der eigenen Stadt ist etwas ganz anderes als im Fernsehen. Nicht die Nähe zu Spitzensportereignissen ist spürbar, sondern drastische Sicherheitsmaßnahmen, übermäßiges Verkehrsaufkommen und die Unterwerfung ganzer Stadtteile unter die Kontrolle weniger Großkonzerne, einschließlich drastischer Einschränkungen für lokale Gewerbetreibende.
    Schon Jahre vorher wird die gesamte Stadtentwicklung auf das Ereignis ausgerichtet, bei weitgehend eingeschränkter demokratischer Einflussnahme. Die Folge sind steigende Mieten und Verdrängung, weitere Flächenversiegelung und der Verlust öffentlicher Räume. Auch „die Wirtschaft“ profitiert zum großen Teil nicht, von den Milliardenumsätzen bleibt nur ein Bruchteil bei wenigen großen Playern vor Ort. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass sich daran irgendetwas geändert hätte.

  • Eine deutsche Olympiabewerbung für 2036, hundert Jahre nach den Propagandaspielen der Nazis, ist unerträglich!

    Vergangenheitsbewältigung und Weltoffenheit als Marketingstrategie zu nutzen, also gewissermaßen damit zu werben, keine Nazis (mehr) zu sein, ist anmaßend und zynisch.

Erinnern, damit es besser werden kann: Dieter Hildebrandt

Na klar, vergeht die Zeit. So schnell und noch schneller. Wenn Dieter Hildebrandt das noch erlebt hätte. Im November 2013 starb der Master:of:Satire, der von Nazi-Deutschland im Übergang der Adenauer-Welt in die Moderne und demokratische Gesellschaft. Nicht eben wenig. Ohne ihn, seine Analysen und seine queeren Betrachtungen wäre die heutige Gesellschaft mit dem Ziel sozialer Gerechtigung und Menschenwürde – und gegen die autoritäre Obrigkeit – nicht denkbar. Und er hatte und hat soviele wunderbare und wichtige satirische, politische und offene Wegbegleiter. Und er war Vorbild! Er war Gradmesser! Er war wichtig. Ausgerechnet der BR, der heute noch im Schatten von Franz Josef Strauß lebt, hat zwei Sondersendungen gebracht, bringen müssen?, als Dieter Hildebrandt im Alter von 86 Jahren starb. Seine Sendung „Schweibenwischer“ hatte er beim SFB bringen müssen, weil es in Bayern nicht erlaubt war. Hildebrandt hatte immer auch diese Erkenntnis. Er war Kind seiner Zeit. Flüchtlingskind. Vorher, als Teenie, war er  NSDAP und Soldat. Und er war der „Konservative“, der den Hippies/68er:innen und der Demokratie die Tür öffnete und wieder das mit Menschenbild, mit anständig und … Und er wusste was über Fussball. Aber da war auch noch viel was anderes. Am 9. November war viel los in der deutschen und anderen Geschichte. November eben.

 

Uran-Exporte von Lingen nach Russland? Umweltorganisationen fordern Verbot

Umweltorganisationen aus Emsland, Münsterland, sowie .ausgestrahlt und Ecodefense fordern jetzt das Bundesumweltministerium sowie die zuständige Genehmigungsbehörde BAFA auf, den Export von angereichertem Uran aus Uran nach Russland zu verbieten. Auf Anfragen von umweltFAIRaendern hatten BAFA und BMU bestätigt, das ein entsprechender Export-Antrag sich in der Prüfung befände. Von der vom Atomausstieg ausgenommenen Uranfabrik der zum französischen Atomkonzern gehörenden Brennelementefabrik Advanced Nuclear Fuels in Lingen sollen trotz des russischen Kriegs in der Ukraine angereicherte Kernbrennstoffe per LKW und über einen niederländischen Hafen in die “MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company” (MSZ JSC) verschifft werden. UmweltFAIRaendern hatte darüber berichtet und vor wenigen Tagen auch auf ein bereits 2020 vorgelegtes Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion verwiesen, in dem Verbotsmöglichkeiten aufgrund bestehender Sanktionsmöglichkeiten gegen Russland als möglich bezeichnet wurden. Die heute gültigen Regelungen haben die genannten Organisationen noch einmal ausgewertet und begründen nun ihre Forderung, die Export zu verbieten. Statt Urangeschäfte mit Russland, müsse die Fabrik in Lingen endlich stillgelegt werden.

Hier als Dokumentation die PM der Umweltorganisationen:

3. November 2023

Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt, Ecodefense!, Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen und Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*Innen im Emsland

Geplante Uranexporte von Lingen nach Russland: Verstoß gegen Dual-Use-Sanktionen der EU

Bundesumweltministerium prüft Framatome-Antrag / militärische Nutzung nicht ausgeschlossen / Rosatom vielfältig am Ukraine-Krieg beteiligt

Die zum französischen Framatome-Konzern gehörende Brennelemente-Fabrik in Lingen plant den Export von angereichertem Urandioxid nach Russland. Das Bundesumweltministerium bestätigte jetzt eine Anfrage von Atomkraftgegner*innen, dass ein Antrag „zum Export von Kernbrennstoffresten“ aktuell geprüft werde. Das Urandioxid soll an das zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende Unternehmen “MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company” (MSZ JSC) transportiert werden. Rosatom ist ein zivil-militärischer Mischkonzern ohne klare Trennlinien. Wie ein neues Faktenblatt des Alternativen Nobelpreisträgers Wladimir Sliwjak im Auftrag von .ausgestrahlt feststellt, ist der russische Staatskonzern direkt und indirekt am Krieg gegen die Ukraine beteiligt – weit über die Besetzung des ukrainischen AKW Saporischschja hinaus. Rosatom hat darüber hinaus bereits angekündigt, zur Umgehung von Sanktionen beitragen zu wollen.

Damit ist eine militärische Nutzung des Urans aus Lingen nicht ausgeschlossen. Ein Export wäre ein klarer Verstoß gegen die EU-Sanktionsverordnung 833/2014. Die 2014 nach der völkerrechtswidrigen Annektion der Krim erlassene Verordnung in ihrer aktuellen Fassung verbietet den Export von Dual-Use-Gütern nach Russland, wenn die Güter „eine militärische Endverwendung haben könnten“. Gemäß der einschlägigen Dual-Use-Verordnung 2021/821 der EU ist ausdrücklich auch „besonderes spaltbares Material“, darunter angereichertes Uran, ein solches Gut mit doppeltem Verwendungszweck.

Hierzu erklärt Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*innen im Emsland: „Framatome macht bedenkenlos weiter Geschäfte mit dem staatlichen russischen Atomkonzern Rosatom und kümmert sich dabei nicht um die bestehenden EU-Sanktionen gegenüber Russland. Wir fordern deshalb vom Bundesumweltministerium eine klare Ablehnung des rechtswidrigen Antrags und die Beachtung der wenigen tatsächlich existierenden EU-Sanktionen im Atombereich gegenüber Russland.“

Julian Bothe von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt ergänzt:
„Der Kreml fördert weltweit die Atomkraft, um seine politische Macht zu sichern. Framatome ergreift bereitwillig den verlängerten Arm Putins und will die nukleare Zusammenarbeit in Zukunft sogar noch ausweiten. Die Bundesregierung darf die Atom-Deals mit Russland nicht weiter dulden. Sie muss endlich eigene Maßnahmen ergreifen, die Brennelemente-Fabrik Lingen schließen und darüber hinaus dafür sorgen, dass auch der russische Atomsektor als Ganzes von der EU sanktioniert wird.“

Wladimir Sliwjak, Co-Vorsitzender der russischen Umweltorganisation Ecodefense! und Träger des Alternativen Nobelpreises, betont: „Rosatom ist aktiv am russischen Krieg in der Ukraine beteiligt. Dennoch erhält der Staatskonzern weiterhin Geld aus Westeuropa, womit in Russland weitere Bomben, Panzer und Raketen produziert werden. Rosatom muss als Unternehmen wie ein Kriegsverbrecher behandelt werden. Die deutsche Bundesregierung muss jegliche Zusammenarbeit mit Rosatom unverzüglich unterbinden.“

Rechtsgutachten zu Uran-Exporten nach Russland
Bereits 2020 beschäftigte sich ein Gutachten im Auftrag der Grünen Bundestagsfraktion mit  der Problematik von Uran-Exporten nach Russland, worauf der Blog umweltfairaendern.de hinweist. Laut Gutachter Prof. Dr. Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg setze eine Exportgenehmigung „die begründete Überzeugung der Genehmigungsbehörde voraus, dass ein Risiko der militärischen Verwendung […] nicht besteht.“ Er kommt bereits damals zu dem Schluss, dass „unter den öffentlich bekannten Rahmenbedingungen des konkret stattfindenden Exports und angesichts einer offenbar unzureichenden Informationslage der Bundesregierung“ ein solches Risiko nicht ausgeschlossen werden könne. Diese Einschätzung hat sich mit der vielfältigen Beteiligung Rosatoms an den aktuellen Kriegshandlungen noch verstärkt.

Weiterführendes Material und Quellen:

Rosatom und Russlands Krieg in der Ukraine. Hintergründe und Fakten. Wladimir Sliwjak im Auftrag von .ausgestrahlt, 3.11.2023
Deutsch: http://ausgestrahlt.de/rosatom-und-russlands-krieg-in-der-ukraine
Englisch: http://ausgestrahlt.de/rosatom-and-russias-war-in-ukraine

EU-Sanktionsverordnung 833/2014:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20231001

EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0821

Rechtsgutachten Prof. Dr. Bernhard W. Wegener
Zur Zulässigkeit von Dual-Use-Exportgenehmigungen für abgereichertes Uran von Deutschland nach Russland gemäß der EU-Verordnung 833/2014. Rechtsgutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. 2. Oktober 2020.
https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2023/10/Wegener-Uran-Exporte-Russland-Gutachten-Endfassung-final.pdf

  • Kontakt
  • .ausgestrahlt:vJulian Bothe,
  • Ecodefense!, Wladimir Sliwjak,
  • Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen, Matthias Eickhoff
  • Bündnis AgiEL – Atomkraftgegner*Innen im Emsland, Alexander Vent

Stop Atomroute Jülich Garching -> Ahaus: BUND Delegierte NRW einstimmig: Keine unnötigen Atomtransporte mehr – Zwischenlagerung neu bewerten!

Einstimmig hat der BUND in Nordrhein-Westfalen (NRW) am vergangenen Wochenende eine Resolution beschlossen, in der der Umweltverband das Ende sinnloser (hoch)radioaktiver Atomtransporte fordert. „Keine unnötigen Atomtransporte“ lautet der Titel der Resolution, in der der Landesverband klar macht: „Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich.“ Der Umweltverband geht nicht nur auf bereits bekannte Sicherheitsrisiken bei der Atomülllagerung ein, sondern benennt auch die wachsenden Terrorgefahren und insbesondere die im Ukraine-Krieg sichtbar gewordenen neuen Risiken der Atomenergie und Atomabfalllagerung, die neue Maßstäbe bei der Atommülllagerung in Deutschland zur Folge haben müssen.

Damit spricht sich der BUND NRW auf seiner Landesdelegiertenversammlung, dem höchsten Beschlussorgan des Verbandes in NRW, dafür aus, geplante Atomtransporte von  Jülich und Garching in das Zwischenlager Ahaus zu unterbinden. Die Wortwahl „unnötige Atomtransporte“ lehnt sich an den Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung in NRW an, mit der den Wähler:innen versprochen wurde, dass die hochgefährlichen Atomtransporte unterbleiben müssten und z.B. stattdessen in Jülich ein neues, verbessertes Zwichenlager für die dortigen Abfälle errichtet werden müsste. So hatten die Grünen in NRW es auf diversen Veranstaltungen versprochen. Der BUND fordert in der Resolution sowohl für NRW aus als auch bundesweit eine deutlich verbesserte Transparenz und Bürger:innen-Beteiligung in Fragen der notwendigen Sicherheit und Sicherung beim Umgang mit dem Atommüll.

Die Betreiber der Atomanlagen in Jülich sowie schwarz-grüne Landesregierung hatten jüngst weitere Schritte zur Vorbereitung des Transports von insgesamt mehr als 150 Castorbehältern von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus angekündigt. Eine Probefahrt samt Leerbehälter steht für November auf dem Programm.

Die Grünen in Düsseldorf haben offenbar alle Vereinbarungen im Koalitonsvertrag über Bord geworfen, weil Betreiber und Bundesbehörden massiv aus Kostengründen ! auf einen Transport nach Ahaus drängen (siehe dazu die Links oben). Dabei räumen die Verantwortlichen inzwischen ein, dass die ehemals für die Räumung in Jülich verantwortlichen Gründe eines mangelnden Nachweises der Erdbebensicherheit nicht mehr gegeben sind. Eine öffentlich zugängliche Bewertung der Defizite der Lagerung in Jülich, der Risiken durch die Transporte und der Situation in Ahaus gibt es nicht. Dabei wäre – wenn es nicht vor allem um Kostengründe geht – doch eine Gesamt-System-Analyse zur Bewertung mehr als sinnreich. Mit weiteren Transporten von hochradioaktivem Atommüll wird auch der Druck weiter ausgebaut, das Zwischenlager in Ahaus weiter als Dauer-Lager zu manifestieren.

Dabei läuft die bislang bestehende Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre ebenfalls aus, sodass die dortigen Abfälle allesamt möglicherweise nochmals transportiert werden müssten. Noch vor der Genehmigung der Lagerhalle läuft bereits im Jahr 2032 die Genehmigung auch für einzelne in Ahaus eingelagerte Castor-Behälter aus und müssen von der zuständigen BGZ per Antrag in ein neues Genehmigungsverfahren gebracht werden.

  • Die staatliche BGZ sowie weitere verantwortliche Instituionen unter dem Dach des Bundesumweltministeriums bereiten sich derzeit auf die kommenden Genehmigungsverfahren für alle bundesdeutschen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vor. In Gorleben und Ahaus geht es los. Sachlich geht es um eine Neu-Genehmigung. Sowohl die Zwischenlager selbst, als auch die beladenen Behälter unterliegen jeweils einer Frist von 40 Jahren, nach der eine komplett neue Genehmigung nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich ist. Außerdem ist der Bundestag per Atomgesetz aufgerufen, sich mit der Laufzeitverlängerung zu befassen. Spätestens ab 2028 müssten die Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt werden. Vorher ? müsste sich der Bundestag erklären.

Die Stadt Ahaus hat angekündigt, gegen die Atomtransporte bzw. die Einlagerung der Jülicher Abfälle im Zwischenlager zu klagen. Der Bürgermeister in Jülich hatte sogar jüngst dafür votiert, die Abfälle in Jülich in einem neuen Zwischenlager zu belassen und auf Atomtransporte zu verzichten. Ein Gelände in Jülich ist vorhanden, die Kosten für die notwendigen Investition sind im Haushalt in NRW bereits eingepreist.

Dokumentation: Die Resolution des BUND NRW von seiner Landesdelegiertenversammlung am 22. Oktober 2023 in Bielefeld hier im Wortlaut als Dokumentation: (Hier ist der Antrag 7.2.1. auf Seite 59 online als PDF zu finden: Keine unnötigen Atomtransporte mehr / Zwischenlagerung neu bewerten)

Keine unnötigen Atomtransporte mehr

Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich.
Neben den ohnehin schon bestehenden unbeherrschbaren Risiken der Atomenergienutzung und Atommülllagerung, den seit Jahrzehnten wachsenden Terrorrisiken, kommen nun weitere Dimensionen nuklearer Bedrohung hinzu: Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands in der Ukraine hat die Gefahren eines Einsatzes von Atomwaffen deutlich erhöht. Eine neue Dimension stellt der kriegerische Angriff auf Atomanlagen dar: AKW und Atommülllager wie im ukrainischen Saporischschja und Tschernobyl werden zu Angriffszielen.

Für die Atomanlagen in Deutschland muss dies Konsequenzen haben.

Als erstes müssen hochgefährliche Atommülltransporte und die damit verbundenen Gefahren soweit wie möglich vermieden werden.

Die Delegiertenversammlung fordert daher die Landesregierung in NRW auf:

  • Keine Transporte hochradioaktiver Abfälle aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München nach Ahaus zuzulassen.
  • Sicher zu stellen, dass die hochradioaktiven Abfälle des AVR Jülich in einem Zwischenlager in Jülich verbleiben.
  • Dafür Sorge zu tragen, dass keine schwach und mittel radioaktive Abfälle aus ganz Deutschland zu einem Distributions- und Logistikzentrum am ungeeigneten Standort Würgassen transportiert werden. Der für die Abfälle vorgesehene„Schacht Konrad“ in Niedersachsen ist grundsätzlich ungeeignet und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an den Stand von Wissenschaft und Technik.

Die Zwischenlagerung neu bewerten

Die hochproblematische Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ist seit vielen Jahren in der Kritik des BUND. Seit dem 11.September 2001 ist der mangelhafte Schutz kerntechnischer Anlagen gegen terroristische Angriffe z.B. mit panzerbrechenden Waffen, Flugzeugen oder Drohnen noch deutlicher geworden. Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel hat die Mängel bestätigt, in Lubmin muss deshalb ein neues Zwischenlager gebaut werden. Auch in Jülich bestehen erhebliche Sicherheitsmängel und der Müll lagert auf Basis einer aufsichtlichen Anordnung – eine gültige Aufbewahrungsgenehmigung fehlt seit 2013.

Spätestens seitdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) offiziell bestätigt hat, dass die Benennung eines Standortes für ein Atommülllager erst zwischen den Jahren 2046 und 2068 erfolgt und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist endgültig klar, dass die Zwischenlagerung der atomaren Abfälle in Deutschland neu bewertet werden muss.
Nicht wie geplant nach 40 Jahren mit Auslaufen der Genehmigung, sondern erst im nächsten Jahrhundert wird der Atommüll in ein geologisches Tiefenlager eingelagert. Die bisherigen Sicherungen und Sicherheitsmaßnahmen für die vorhandenen Zwischenlager entsprechen nicht diesen Herausforderungen.

Die Delegiertenversammlung fordert daher die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf:

  • Alle Optionen für die mögliche langfristige Zwischenlagerung (Verbleib am Standort, Verbunkerung, Zusammenführung zu weniger Standorten…) ergebnisoffen und sicherheitsgerichtet zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung einer öffentlichen Diskussion zu stellen.
  • Ein mit BGE und BASE abgestimmtes neues wissenschaftliches Forschungskonzept zur Geeignetheit der Gebäude sowie zum Alterungsprozess der Behälter und deren Inhalte vorzulegen, das auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet ist.
  • Kontinuierliche Messungen zu Emissionen in der Abluft, zur Temperaturentwicklung an den Behältern und der Dichtheit der Behälter zu veröffentlichen.
  • Ein Reparaturkonzept vorzulegen, das eine jederzeitige Transport- und Reparaturmöglichkeit der Behälter sicherstellt.

Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Europa machen es erforderlich, dass der BUND als größter Umweltverband sich verstärkt diesen Herausforderungen stellt.

Die Delegiertenversammlung bittet Vorstand und Geschäftsstelle ausreichend Kapazitäten und Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Für den Landesvorstand
Holger Sticht

Uran-Exporte Lingen nach Russland: „Der völlig falsche Weg“ – BMU sieht keine rechtliche Eingreifmöglichkeit

Noch ist die Genehmigung für den Export von Uran-Brennstoff aus der emsländischen Atomfabrik in Lingen nach Russland offenbar nicht erteilt. Das BMU bestätigt, ein entsprechender Antrag der Framatome GmbH zum Export in den Atomkomplex MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) „befindet sich derzeit in Prüfung“. Zuständig ist die BAFA. Sanktionen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine bestehen seitens der EU allerdings bis heute nicht. Eine zusätzlich zur Exporterlaubnis erforderliche Transportgenehmigung ist jedoch nach informationen von UmweltFAIRaenern.de bereits erteilt. „Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg“, kritisiert auf Anfrage von umweltFAIRaendern das BMU die Pläne des Betreibers am Standort Lingen.

Von Lingen aus sollen Reststoffe aus der Brennelementeproduktion, die gereinigt und aufbereitet wurden, in den „Fertigungsprozeß zurückgeführt“ werden, heißt es in der Antwort des BMU. Derartige Transporte habe es bereits zuvor gegeben. Am Standort in Lingen plant der französischen Betreiber Framatome seine Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogar weiter auszubauen. Künftig sollen mit dem zu Rosatom gehörenden Unternehmen TVEL gemeinsam zusätzlich Uran-Brennelemente russischer Bauart hergestellt werden. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt beim Niedersächsischen Umweltministerium vor.

Im Zusammenhang mit den geplanten Atomtransporten von Lingen zur MSZ JSC hatte jüngst auch die taz umfangreich berichtet. Gestützt auf Informationen von umweltFAIRfairaendern hatte die Taz auch Umweltaktivist:innen zitiert, die über erhöhte radioaktive Strahlenbelastungen vor Ort in Russland berichteten. Das BMU teilt jetzt mit: „MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Das BMU betont den gültigen Rechtsrahmen, der für die Abwicklung derartiger Deals mit sogenannten Kernbrennstoffen trotz bundesdeutschem Atomausstieg und Krieg in Russland weiterhin besteht. Kernbrennstoffe sind entweder z.B. Plutonium oder auch angereichertes Uran235. „Entsprechend den rechtlichen Regelungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Thema der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen nach § 3 Abs. 3 Atomgesetz unter der Fachaufsicht des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß § 22 Abs. 3 Atomgesetz zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.“

Zusätzlich muss für den Transport dieser gefährlichen Güter eine Genehmigung durch das Für die Erteilung von Genehmigungen zur Beförderung („Transporte“) dieser Stoffe innerhalb Deutschlands ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Dabei handelt es sich um sog. gebundene Entscheidungen. Das heißt, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.“

Zum Handlungsrahmen des Bundes in dieser Frage heißt es seitens des BMU wörtlich: „Derzeit besteht kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU gegen Russland für Kernbrennstoffe zur friedlichen Nutzung. Über die Sanktionen gegen Russland entscheidet ausschließlich die Europäische Union. Die Beratungen zu diesem Thema unter den EU-Mitgliedstaaten dauern an. Unabhängig von der Frage einer Sanktionierung setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die europäische Abhängigkeit von Russland im zivil-nuklearen Bereich zu reduzieren. Es ist eine notwendige Konsequenz aus dem russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine, Abhängigkeiten von Russland zu reduzieren. Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.“

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