Tihange – Gronau – Lingen: Beauftragtes BMUB-Gutachten zur Stilllegung soll in dieser Legislatur folgenlos bleiben

Wie lassen sich die Uranfabriken in Gronau und Lingen rechtssicher abschalten? Massiver Druck hat inzwischen dazu geführt, dass das Bundesumweltministerium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat, mit dem diese Frage geklärt werden soll. Auf Initiative von Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) war das Thema am Mittwoch im Umweltausschuss. Fazit: Das Gutachten liegt Ende Juni vor – eine Umsetzung noch in dieser Legislatur wird aber nicht erfolgen.

Nach der Sitzung des Umweltausschusses stellte Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE fest: „Marode AKWs wie in Tihange bleiben am Netz und deutsche Uranfabriken liefern dafür den Brennstoff. Ein schwerer Unfall in Tihange hätte auch für große Teile von NRW verheerende Folgen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Zwar ist das Bundesumweltministerium aufgrund des wachsenden Drucks inzwischen etwas in die Gänge gekommen, aber konkrete Maßnahmen, den Nachschub für die Brennstoffversorgung aus Deutschland zu unterbinden und den unbefristeten Betrieb der deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen endlich zu beenden, gibt es immer noch nicht. Auch das macht klar, wie wichtig solche Aktionen wie die Menschenkette am 25. Juni ist.“

Seit Monaten wächst der Druck auf die Bundesregierung, die deutsche Unterstützung bei der Uran-Brennstoffversorgung solch maroder Atomreaktoren wie in Tihange oder Fessenheim endlich zu beenden. Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE haben einen entsprechenden Antrag im Bundestag eingebracht. Die IPPNW zeigte rechtliche Möglichkeiten auf, die Genehemigungen für Ausfuhren von Uran-Brennstoff zu verhindern. Greenpeace legte mit einer rechtlichen Stellungnahme nach, wie die verantwortlichen Uranfabriken in Gronau und Lingen endgültig stillgelegt werden könnten.

Über den Umweltausschuss hatte Hubertus Zdebel umgehend eine Stellungnahme zu den Vorschlägen von Greenpeace-Anwalt Ulrich Wollenteit vom BMUB angefordert (siehe dazu den Link oben). Doch eine Bewertung mochte das BMUB auch in der Umweltausschusssitzung am gestrigen 31. Mai nicht abgeben. Das Ministerium wolle nun das Ergebnis des bei den Anwälten Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebenen Gutachtens abwarten. Ende Juni soll es vorliegen. Nachfragen von Zdebel machten aber klar: Eine Änderung des Atomgesetzes werde es aber nicht mehr in dieser Legislaturperiode geben.

Das vom BMUB in Auftrag gegebene Gutachten hat die folgende Fragestellung: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“

DIE LINKE lehnt Autobahnprivatisierung durch die Hintertür ab – Zdebel fordert Ablehnung auch von Strässer und Benning

„In Sachen Autobahnprivatisierung lügen Regierungsparteien SPD und Union, dass sich die Balken biegen“, so Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) zur Abstimmung im Bundestag am morgigen Donnerstag (1.7.2017) über einen Gesetzesentwurf der Großen Koalition, der die Privatisierung der Autobahnen zum Ziel hat. SPD und Union versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass eine Privatisierung der Autobahnen im Gesetz ausgeschlossen sei. Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hält dies für ein Täuschungsmanöver und erklärt:

„Die SPD behauptet, sie würde eine Privatisierungsbremse ins Grundgesetz stimmen. Wer die Anträge liest, merkt jedoch, dass die SPD ihren Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen streut. Statt einer Privatisierungsbremse sollen mit der Gesetzesänderung Tür und Tor für Möglichkeiten zur Privatisierung der Autobahnen geöffnet werden. Mit sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaftsmodellen können sich künftig private Investoren wie die Allianz-Versicherung Autobahnstrecken unter den Nagel reißen – zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer der Autobahnen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben den Bau der Autobahnen zwar finanziert, für ihre Nutzung sollen sie nun aber nach dem Willen der Regierungskoalition zur Kasse gebeten werden, damit die Finanzbranche saftige Extraprofite einfährt.

Ich fordere meine Münsteraner AbgeordnetenkollegInnen Christoph Strässer (SPD) und Sybille Benning (CDU) auf, das Gesetzespaket der Bundesregierung abzulehnen.“

DIE LINKE beantragt sofortigen Beginn des Kohleausstiegs – Planungssicherheit statt Energiewende-Chaos!

Am kommenden Donnerstag (01. Juni 2017) berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, in dem das Konzept eines geordneten Ausstiegs aus der Kohleverstromung weiterverfolgt und konkretisiert wird. „Der Kohleausstieg soll gesetzlich fixiert noch in diesem Jahr eingeleitet werden und 2035 beendet sein“, so Hubertus Zdebel, Münsteraner Bundestagsabgeordneter der Linken und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss.

Zdebel weiter: „In offiziellen Verlautbarungen bekennt sich die Bundesregierung zum Klimaschutz und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Doch durch ihre Hinhaltetaktik verursacht sie nur Chaos und Verunsicherung. Seit Jahren wird über den Kohleausstieg debattiert, doch CDU/CSU und SPD konnten sich bis heute nicht zu einer einzigen verbindlichen Zusage durchringen. Für Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) ist der Strukturwandel ‚absehbar‘, aber offensichtlich nicht planbar. Auf diese Weise geschieht der Kohleausstieg schleichend und unkontrolliert, er geht zu Lasten der Belegschaften. Damit erweist sich auch das Argument der Sozialdemokratie, die Arbeiterinnen und Arbeiter nicht im Stich lassen zu wollen, als vorgeschoben. Genau das tut sie nämlich, indem sie die Entwicklung den Geschäftsinteressen der Konzerne überlässt. Diese kürzen ihren Beschäftigten seit Jahren die Gehälter zusammen, um ihre ökonomische Schieflage zu kompensieren.

DIE LINKE will stattdessen einen verbindlichen Plan für einen sofortigen Kohleausstieg bis spätestens 2035 festlegen, damit in den betroffenen Regionen endlich Planungssicherheit herrscht. Wir fordern die planmäßige Stilllegung von Kraftwerksblöcken auf der Basis von blockscharfen Restlaufzeiten bzw. Reststrommengen. Außerdem wollen wir den Neubau von Kohlekraftwerken und den Neuaufschluss von Tagebauen verbieten. Um den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten, fordern wir einen Strukturwandelfonds des Bundes in Höhe von jährlich mindestens 250 Mio. Euro. Die Profiteure des Kohleabbaus, allen voran der Energiekonzern RWE, müssen für die Folgekosten des Kohleausstiegs aufkommen, etwa durch eine Förderabgabe und Einzahlungen in einen Nachsorgefonds.

Mit unserem Antrag liefern wir belastbare Zahlen, statt um den heißen Brei herum zu reden. Im Gegensatz zu den Grünen formuliert DIE LINKE nicht nur einen konkreten Ausstiegsplan, sondern auch konkrete Vorschläge, wie ein Kohleausstieg zulasten der Belegschaften vermieden werden kann.“

Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen: BMUB antwortet auf Nachfrage von Zdebel

Stilllegung der Uranfabriken in Lingen und Gronau. Die Ärzteorganisation IPPNW und Greenpeace hatten jüngst Rechtsgutachten vorgelegt, auf welcher Basis diese bislang vom Atomausstieg ausgeklammerten Atomanlagen abgeschaltet werden können. Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Sprecher für Atomausstieg hatte diese dem Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben und das Bundesumweltministerium um eine Stellungnahme geben. Die liegt nun vor.

Bis Ende Juni soll demnach die vom BMUB beauftragte Rechtsprüfung durch die Anwälte Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad auf dem Tisch liegen. In der Stellungnahme des BMUB heißt es: „Die zu untersuchende Fragestellung lautet: „Ist eine rechtssichere Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau sowie der Brennelementefertigung durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Verfassungsrecht, mit dem Völkerrecht und mit dem Europarecht und unter vertretbaren schiedsverfahrensrechtlichen Risiken möglich?“ Das Rechtsgutachten soll Ende Juni 2017 erstattet werden. Es schließt sich an das am 28. Dezember 2016 von Prof. Ewer erstattete Rechtsgutachten zur Genehmigung für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich an.“

Zur Frage, wie das BMUB das von Ulrich Wollenteit im Auftrag von Greenpeace verfasste Gutachten, heißt es:

„Greenpeace veröffentlichte am 10. Mai 2017 eine 19-seitige „Kurzgutachterliche Stellungnahme“ der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, erstellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, vom 26. April 2017. Diese behandelt im Wesentlichen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland. Die Stellungnahme verweist auf Produktionsgefahren und die zulässige Begrenzung der Laufzeiten von Kernkraftwerken sowie auf Proliferationsgefahren und kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Beendigung zulässig ist.

Die kurzgutachterliche Stellungnahme von Dr. Wollenteit verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen rechtlichen Begutachtung der Frage, inwieweit eine gesetzliche Beendigung der Urananreicherung und der Brennelementefertigung in Deutschland rechtssicher möglich ist unter Einbeziehung des Europa-/EURATOM-Rechts und des Vertrages von Almelo als Rechtsgrundlage der URENCO Ltd. sowie gegebenenfalls sich für die Bundesrepublik ergebende Risiken der Inanspruchnahme vor internationalen Schiedsgerichten. Antworten auf diese Fragen soll das vom BMUB bei Prof. Dr. Wolfgang Ewer und Dr. Sabine Konrad in Auftrag gegebene Rechtsgutachten liefern.“

Außerdem teilt das BMUB in der Stellungnahme mit, dass inzwischen die Umweltministerkonferenz in einem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert hat, die „erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten“ sowie die „Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung (in Lingen) in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen“.

„Die 86. Umweltministerkonferenz der Länder hat unter Hinweis darauf, dass der Betrieb vieler grenznaher ausländischer Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters und ihrer technischen Auslegung mit erhöhten Risiken verbunden sei, am 17. Juni 2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Umweltministerkonferenz erinnert an die Bundesratsbeschlüsse Drucks. 340/11 und 390/15 zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wurde, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anreicherungsanlage einzuleiten. Dementsprechend bitten die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Bundesregierung darum, die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefertigung in ihre Atomausstiegsstrategie aufzunehmen.“

Auch in der Öffentlichkeit wird im Zusammenhang mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Betriebs belgischer und französischer Kernkraftwerke und den von einer Bundesbehörde erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von für diese Kernkraftwerke bestimmten Kernbrennstoffen die Frage aufgeworfen, ob die Bundesrepublik Deutschland weiterhin zulassen soll, dass grenznahe belgische und französische Kernkraftwerke mit in Deutschland hergestellten Kernbrennstoffen versorgt werden.“

Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

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