Neue Fernwärmetrasse: Moorburger Kohle-Wärme durch die Hintertür? Behörde leitet Planverfahren ein

Transparenz und Beteiligung geht in jedem Fall anders. Nicht etwa im Energienetzbeirat, in dem zahlreiche NGOs und Unternehmen mit der Behörde über die Zukunft der Hamburger Fernwärme beraten, gibt die grüne geführte Umwelt- und Energiebehörde (BUE) bekannt, dass Vattenfall Wärme den Bau einer neuen Fernwärmetrasse jetzt konkret plant und das Planverfahren mit dem erforderlichen Scoping Termin eingeleitet wird. Eine Woche vor dem nächsten Beirats-Treffen (am 30. Juni) erfahren die NGOs davon durch einen Brief aus dem Hause von Senator Jens Kerstan. Die Leitung ist heftig umstritten, denn befürchtet wird, dass damit das Vattenfall-Kohlemonster-Kraftwerk Moorburg durch die Hintertür eine Verbindung zur Fernwärme bekommt. „Wir lehnen die neue Fernwärmeleitung ab, da sie in der Konsequenz eine Anbindung des umstrittenen Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmenetz ermöglicht. Das wäre für die Klimabilanz Hamburgs die denkbar schlechteste Lösung“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Bild klicken zum vergrößern: Der geplante Verlauf der neuen Vattenfall-Kohle-Wärme-Trasse

Auch die Hamburger Linksfraktion reagiert nicht nur auf den Inhalt der Planungen zur Fernwärmeentwicklung mit der Hintertür Moorburg. Stephan Jersch, energiepolitischer Sprecher der Fraktion: „Aber dieser Anschlag auf alle laufenden demokratischen Findungsprozesse ist ein Skandal. Die Umweltbehörde greift damit dem Energienetzbeirat und der Beratung des Umweltausschusses voraus und schlägt Pflöcke gegen das Ergebnis des Volksentscheids von 2013 ein.“

Der BUND reagiert mit einer Presseerklärung, die hier gleich im Anschluss dokumentiert wird. Außerdem finden Sie hier die Karte zur geplanten Fernwärmetrasse (PDF) und weitere Informationen zum Scoping-Termin (PDF), der bereits am 27. Juni um 9 Uhr stattfinden soll. Die Einladung dazu dokumentiert umweltFAIRaendern unten auf dieser Seite.

Dokumentation: BUND – Umweltbehörde leitet Planverfahren für neue Fernwärmetrasse ein

BUND Hamburg sieht Präjudiz für ökologisch bedenkliche Variante und warnt vor Anschlussoption für das Kohlekraftwerk Moorburg

Überraschend hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) das Planfeststellungs­verfahren für die Anbindung der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) an das Fernwärmesystem für den Hamburger Westen eingeleitet. Die neue Fernwärmetrasse soll von der MVR unter der Elbe durchführen und in Bahrenfeld an das vorhandene Leitungssystem angeschlossen werden.

„Wir lehnen die neue Fernwärmeleitung ab, da sie in der Konsequenz eine Anbindung des umstrittenen Kohlekraftwerks Moorburg an das Hamburger Fernwärmenetz ermöglicht. Das wäre für die Klimabilanz Hamburgs die denkbar schlechteste Lösung“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND.

Derzeit sind zwei Szenarien für den Ersatz des alten Kohlekraftwerks in Wedel im Gespräch. Im sogenannten Nord-Szenarium ist eine Kombination verschiedener Wärme-Erzeugungsanlagen unter Einbindung des geplanten Zentrums für Ressourcen und Energie in Stellingen vorgesehen, das nur noch Müll, der nicht recycelt werden kann, der Verbrennung zuführen soll. Im Südszenarium sollen die MVR und eine Abwärmepumpe an der Dradenau Fernwärme nach Bahrenfeld liefern.

Das Nord-Szenarium hätte aus Sicht des BUND weitere Vorteile, da es schneller zu realisieren wäre, die hohen Kosten für eine Elbquerung entfielen und der Anschluss des Kraftwerkes Moorburg für alle Zukunft ausgeschlossen werden könnte.

Die MVR, mehrheitlich im Besitz des Energiekonzerns Vattenfall, beliefert derzeit das Unternehmen Schindler mit Wärme. Sollte die MVR künftig die Fernwärme nach Norden abgeben, könnte das Kohlekraftwerk Moorburg diese Lücke schließen, indem eine weitere Leitung vom Kraftwerk zur MVR gebaut und von dort die bereits vorhandene Leitung MVR–Schindler genutzt wird. Damit wäre ein Anschluss des Kraftwerkes Moorburg an das Hamburger Fernwärmenetz am Knotenpunkt MVR jederzeit möglich.

„Sollte die Umweltbehörde an der Untersuchung und Umsetzung des Süd-Szenariums festhalten, erwarten wir eine klare vertragliche Absicherung, dass Moorburg nicht angeschlossen wird. Es kann nicht sein, das unter grüner Verantwortung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ein Kohlekraftwerk in das Hamburger Fernwärmenetz einspeisen kann“, so Manfred Braasch.

Dokumentation: Einladung der BUE zum Scoping-Termin:

Fa Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) zur Anbindung der MVR an das Fernwärmenetz Hamburg

hier:     Einladung zum Scoping-Termin zur Klärung des Umfangs und der Methoden der Umweltverträgiichkeitsuntersuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fa. Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) zur Anbindung der MVR an das Fernwärmenetz Hamburg

hier:     Einladung zum Scoping-Termin zur Klärung des Umfangs und der Methoden der Umweltverträglichkeitsuntersuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma Vattenfall Wärme Hamburg GmbH plant die Errichtung einer Fernwärmetransportleitung (FWT) von der MVR und der geplanten Wärmepumpe Dradenau zum zentralen Fernwärmenetz Hamburg, Einspeisepunkt Trabrennbahn Bahrenfeld.

Mittels dieser neuen Fernwärmetransportleitung sollen die Abwärme der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm von 80 MW sowie die Abwärme des Klärwerkes Dradenau im West.en in das zentralen Fernwärmenetzes eingespeist werden. Diese Abwärmenutzung könnte  ein zentraler Baustein zur Fernwärmeversorgung des Hamburger Westens werden und damit ein wichtiger Beitrag zum Ersatz der Fernwärmeversorgung durch das Heizkraftwerk Wedel sein.

Parallel zum o.g. Vorhaben sind weitere Verfahren zur Fernwärmeanbindung  in Vorbereitung (z.B. Abwärmenutzung von Aurubis zur HafenCity-Ost und weiter bis zum Einspeisepunkt Spaldingstraße , Einbindung des geplanten Zentrum für Ressourcen und Energie Stellingen (ZRH) der SRH sowie industrielle Abwärmenutzun  z.B. von Trimet und Arcelor .

Der Scopingtermin liefert insofern auch  die Grundlage für eine Kosten- und Risikoabschätzung für den Bau der Fernwärmeleitungen für die Fernwärmesystemanbindung West und die Fernwärmeleitung in Stellingen zum Einspeisepunkt Haferweg, die Voraussetzungen für den Entscheidungsprozess Ende 2017 sind. Eine Vorwegnahme der Entscheidung für oder gegen die Anbindung der MVR ist damit nicht verbunden.

Das Vorhaben Fernwärmesystemanbindung West (FWS-West) fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 des UVPG) der Ziffer 19.7.1 zuzuordnen. Dabei handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitung zum Befördern von Dampf oder Warmwasser aus einer Anlage nach den Nummern 1 bis 10, die den Bereich des Werksgeländes überschreitet, mit einer Länge von 5 km oder mehr außerhalb des Werksgeländes.

Als Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss die Genehmigungsbehörde den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen festlegen. Hierzu hat die Vorhabenträgerin bei der Geneh­ migungsbehörde beantragt, einen Scoping-Termin durchzuführen. Im Rahmen eines Scoping­ Termins erhalten die zu beteiligenden Behörden sowie relevante Dritte Gelegenheit, Inhalt, Umfang und Methoden und sonstige erhebliche Fragen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrem Unter­ suchungsrahmen zu besprechen.

Zu diesem Scoping möchte ich Sie hiermit gern einladen. Der Termin findet statt im Konferenzzentrum der Behörde für Umwelt und Energie, Neuenfelder Straße 19,

Dienstag, den 27. Juni 2017, um 9:00 Uhr

Die beteiligten Behörden und Verbände sind aufgefordert, für die UVP zweckdienliche Informationen, die ihnen vorliegen, zur Verfügung zu stellen und die aus ihrer Sicht notwendigen Untersuchungen zu benennen.

Auf Basis dieses Scopings wird die Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, als Genehmigungsbehörde den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung festlegen .

In der Anlage erhalten Sie die für den Scoping-Termin vorbereitete Tischvorlage des Vorhaben­ trägers.

Wenn Sie bzw. Ihre Fachdienststelle oder Institution Konkretisierungen oder weitergehende Anfor­ derungen zur Methodik bzw. zu Art und Umfang der Untersuchungen haben, bitten wir Sie darum, diese im Scoping-Termin darzulegen und/ oder uns Ihre schriftliche Stellungnahme spätestens bis zum Scoping-Termin zu zusenden.

Bitte helfen Sie uns bei der Vorbereitung des Termins, indem Sie Ihre Teilnahme am Scoping-Termin per Mail …. oder per Telefon …. bestätigen bzw. absagen oder einen Vertreter / eine Vertreterin benennen .

Mit freundlichem Gruß

Anlagen:

Projektbeschreibung und Trassenverlauf der Fa. Vattenfall Wärme Hamburg GmbH (VWH), Fernwärmesystemanbindung – West (MVR-Fernwärmeleitung zur Trabrennbahn Bahrenfeld)

Au Backe: Die Kirchen haben einen G20-Song

Das kirchliche Bündnis zum G20-Gipfel hat es tatsächlich getan. Und das auch noch im „Hamburg Stil“. „Bring your own chair“, so lautet der Titel des kirchlichen G20-Songs, der seit Anfang Juni auch bei Youtube online ist. Sehr harmonisch und natürlich total kritischer Text.

Auf der Youtube-Seite heißt es zu diesem … Lied: „Bei dem G20-Gipfel am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg treffen sich die 19 wirtschaftsstärksten Staaten und die EU. Sie verhandeln über Themen, die fast alle Menschen auf der Welt betreffen, aber nur wenige Länder sitzen mit am Verhandlungstisch. Das Kirchliche Bündnis zum G20-Gipfel will Mitreden! Darum haben wir einen Song komponiert, mit dem wir unsere Meinung zum G20-Gipfel sagen wollen. Im Englischen gibt es ein Sprichwort „If you are not invited to the table, bring your own chair!“ Und „Bring your own chair“ ist der Titel unseres G20-Songs! Darum nehmt einen Stuhl, trommelt ein paar Leute zusammen und singt unseren Song!“ Naja, üben wir mal …

G20, die Christen und die Leitung der Nordkirche: Zu staatsnah – zu einfach

Der G20-Gipfel in Hamburg, Proteste und die Haltung der Christen? „Alle Erfahrung zeigt: Wer Interesse daran hat, dass Proteste gewaltlos bleiben, sollte sich so früh und so verbindlich wie möglich in den zivilgesellschaftlichen Bündnissen engagieren und gleichzeitig Abstand zum staatlichen Sicherheitsdiskurs halten. Die Leitung der Nordkirche hat sich für den entgegengesetzten Weg entschieden.“ Das sagt der Hamburger Theologe und Leiter des Bereichs »Diakonie und Bildung« im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Hamburg-Ost, Theo Christiansen, in einem Interview beim Publik-Forum, in dem er sich auch sonst kritisch zur Haltung der Leitung der Nordkirche zum G20-Gipfel äußert. Unter global gerecht gestalten gibt es mehr Informationen, über das kirchliche Bündnis zum G20-Gipfel.

Beim Publik-Forum stellt Christiansen fest: „Ich kritisiere, dass die Synode und die Leitung der Nordkirche es sich arg einfach machen. Im Kern sagen ihre Stellungnahmen zum G20-Gipfel, dass Trump, Putin und Co. das Problem darstellen. Das aber ist falsch und für eine Mitgliedskirche des Ökumenischen Rates der Kirchen zu billig. Wo bleibt die Kritik an den Verantwortlichen im eigenen Land? Darauf kann und soll die Evangelische Kirche in Deutschland einwirken. Zum anderen kritisiere ich, dass sich kirchenleitende Personen mit Blick auf die Proteste zu staatsnah verhalten. Gemeinsam mit Vertretern der senatsbildenden Parteien (SPD und Grüne) verantworten sie eine Kundgebung, in der die kirchliche Kritik an dem, wofür G20 steht, kaum noch vorkommt. Es gibt keine offizielle Mitwirkung an anderen Aktionen und Protesten. Damit wird in Form und Inhalt jene Unabhängigkeit gegenüber dem Staat aufgegeben, die es in einer so brisanten Situation bräuchte.“

Im Zentrum seiner Kritik steht: Die Kirchenleitung macht die deutsche Politik – z.B. zur Afrikapolitik oder zum Klimaschutz – zu wenig zum Zentrum ihres eigenen Handels. G20? Das Treffen „ist nach wie vor von den Paradigmen des Wachstums und des Neoliberalismus geprägt. Beides hat Schäden genug angerichtet“, so Christiansen.

Das ganze Interview ist hier zu lesen.

G20@Hamburg-2017: Sie verlassen den demokratischen Sektor….

In einem Gebiet von 38 Quadratkilometern sollen nach dem Willen der Hamburger Polizei am 7. und 8. Juli aus Anlass des G20-Gipfels keine Demonstrationen stattfinden. Allgemeinverfügung (PDF) nennt sich das. AtomkraftgegnerInnen kennen diese Maßnahme von den Castor-Transporten ins Wendland. Große Teile der Innenstadt bis zum Hamburger Flughafen werden somit zur demokratiefreien Zone erklärt. Den Staatschefs aus China, der Türkei, Sauda-Arabien oder Russland, die beim G20 in Hamburg ebenso wie US-Präsident Donald Trump dabei sein werden, ist diese Maßnahme sicher vertraut. Die Polizei greift mit dieser Verfügung massiv in die Grundrechte ein, in einer Stadt, die sich ihrer demokratischen Tradition rühmt und in der ein rot-grüner Senat regiert. Elke Steven vom Grundrechtekomitee hat sich mit der Verfügung auseinandergesetzt und ihr Statement unter dem Titel „Demonstrationsverbot in Hamburg – Gipfel ohne Grundrechte“ veröffentlicht. UmweltFAIRaendern dokumentiert ….

Hamburgs Innensenator Grote (SPD) und Elke Steven vom Grundrechtekomitee.
Hamburgs Innensenator Grote (SPD) und Elke Steven vom Grundrechtekomitee.

Die Reaktionen auf die Verbots-Verfügung sind vielfältig. Klar ist, dass dagegen geklagt wird. Frank Wieding, stellvertretender Chefredakteur der Hamburger MoPo, schreibt in einem Kommentar: „Nein, so funktioniert Demokratie nicht. Es gibt viele Gründe, gegen das Treffen der G20-Mächtigen auf die Straße zu gehen. Und die Polizei hat die Pflicht, dies jedem, der das friedlich tun möchte, zu ermöglichen.“ Innensenator Grote (SPD) erklärte laut Abendblatt: „Ich kann den Gipfel sonst nicht sicher durchführen„.

Der NDR berichtet: „Das Versammlungsverbot soll vom 7. Juli um sechs Uhr morgens bis zum 8. Juli um 17 Uhr gelten. Es gehe darum, die Transferstrecken der Staats- und Regierungschefs sowie die Rettungs- und Evakuierungswege jederzeit freizuhalten, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Sollte es in dem Gebiet doch zu Demos kommen, wären diese unzulässig und könnten von der Polizei sofort aufgelöst werden. Ein weiteres Demonstrationsverbot gibt es am 7. Juli rund um die Hafencity. Hier dürfen dann von 16 bis 24 Uhr keine Proteste stattfinden, da die Gäste des Gipfels in dieser Zeit ein Konzert in der Elbphilharmonie besuchen.

Wiederholt hat Grote DemonstrantInnen davor gewarnt, die „Protokollstrecken“ zu blockieren. Blockaden gelten laut deutschem Recht als weitgehend legale Aktion im Rahmen von Demonstrationen. Doch Grote beschreibt das Risiko, dass sich die Sicherheitskräfte der Staatschefs daran nicht halten könnten: Die ausländischen Sicherheitskräfte könnten es als besondere Gefahr betrachten, sollten die Fahrzeuge der Staatschefs zum Halten kommen und könnten möglicherweise sogar von der Schusswaffe Gebrauch machen. Dazu die Taz und die Welt. Der Stern schrieb: „Entsetzen über Drohungen des Innensenators: So nervös ist Hamburg wegen G20“.

G20@Hamburg-2017. Sie verlassen den demokratischen Sektor…

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat sich die Allgemeinverfügung genauer angesehen und auf seiner Homepage ein detaillierte Stellungnahme verfasst. Dort heißt es: „Das Komitee für Grundrechte und Demokratie legt eine Stellungnahme vor, mit der es die Allgemeinverfügung scharf kritisiert, mit der die Stadt Hamburg das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit während des G20-Gipfels außer Kraft setzt. Fast die gesamte Innenstadt wird zu einer demokratiefreien Zone, kurzer Hand wird der Ausnahmezustand von SPD und Grünen verkündet. Der Polizei wird die Definitionshoheit darüber überlassen, wer Bürgerrechte genießt. Elke Steven befürchtet, dass die Polizei aus der Innenstadt verbannen kann, wer immer ihr missfällt oder wem immer sie die Absicht unterstellt, seine Meinung öffentlich mit anderen kund tun zu wollen.

Zur Begründung dieses Versammlungsverbots müssen wieder einmal verdrehende Erzählungen über vergangene Proteste und falsche Behauptungen über potentiell gewaltbereite Teilnehmer*innen als Gefahrenprognose herhalten. Beispielhaft werden die Begründungen aus der Allgemeinverfügung widerlegt.

Skandalös ist, dass die Lüge über die Zahl der verletzten Polizist*innen beim Protest gegen den G7-Gipfel in Rostock erneut aufgetischt wird.

Das Grundrechtekomitee kommt zu dem Schluss: „Wer jeden Protest kriminalisiert, trägt letztlich zur Eskalation bei. Denn, das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers´ – wie es die Verfassungsrichter im Brokdorf-Beschluss formulierten.“

Die detaillierte Analyse ist hier in voller länge lesbar.

Volksentscheid Energienetze Hamburg – Gasnetz wieder in öffentlicher Hand

Umsetzung des Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ – zweiter Teil: Das Gasnetz von E.on wird zu 100 Prozent rekommunalisiert. Im Oktober könnte die Übernahme von „Hamburg Netz“ über die Bühne gehen, die dann zum 1. Januar 2018 wirksam wird. Im September 2013 hatte eine Mehrheit der HamburgerInnen für die vollständige Übernahme der drei Energienetze Strom, Gas und Fernwärme in die öffentliche Hand gestimmt und sich gegen die Konzerne E.on und Vattenfall entschieden. Mit der Rekommunalisierung erfolgt auch eine Demokratisierung, da nun wieder die Stadt Hamburg entscheidet, was in und mit den Netzen passiert.

Das Erdgasnetz hat eine Länge von rund 7.300 Kilometern und 150.000 Haushaltsanschlüsse. Rund 500 Beschäftigte werden mit der Übernahme durch die Stadt den Arbeitgeber wechseln. Die Stadt Hamburg ist bereits als Minderheitspartner mit 25,1 Prozent an Hamburg Netz beteiligt. Der Kaufpreis für die Übernahme der 74,9 % der noch zur vollständigen Rekommunalisierung fehlenden Anteile beträgt 275 Mio. Euro und wird zum 1. Januar 2018 fällig. Insgesamt wird die Übernahme dann einschließlich aller betriebsnotwendigen Anlagen von 355,4 Mio. Euro betragen (Siehe hier). Das ehemals zu Vattenfall gehörende Stromnetz ist bereits wieder in öffentlicher Hand. Das Fernwärmenetz muss nun noch Folgen.

Bereits Ende letzten Jahres hatten Hamburg-Stromnetz und Hamburg Netz eine engere Zusammenarbeit angekündigt. Nach den Angaben im Bericht der HGV für das Geschäftsjahr 2015 (oder hier, PDF) hatte Hamburg Netz ein Ergebnis vor Gewinnabführung in Höhe von 18,0 Mio. EUR. Das Ergebnis war demnach wegen einmaliger Effekte belastet und in den Jahren davor höher gewesen.

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