Zurück in die Vergangenheit: CDU und FDP greifen Ergebnisse des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ an

Zurück in die Vergangenheit: CDU und FDP machen sich in der Hamburger Bürgerschaft stark für die alten Energieriesen und gegen eine kommunale und bürgerorientierte Energiewende. Mit dem Ergebnis des Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ wollen sich die beiden Fraktionen offenbar nicht abfinden und stellen sich schützend vor die Energiekonzerne E.on und Vattenfall. Den neuen Energienetzbeirat, in dem Behörden, Unternehmen und Klimaschutz-Gruppen vertreten sind, wollen sie abschaffen und die vom erfolgreichen Volksentscheid durchgesetzte Rekommunalisierung der Energienetze unter ein Moratorium stellen. Darüber berichten das Abendblatt (FDP) und die Welt (FDP, CDU).

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion sieht nur Verluste bei der vom Volksentscheid durchgesetzten Rekommunalisierung. Das Stromnetz von Vattenfall ist inzwischen wieder vollständig städtisch, demnächst sollen die Fernwärme (Vattenfall) und das Gasnetz (E.on) folgen. Das aber will die FDP offenbar verhindern. Sie hält schon jetzt die Übernahme des Stromnetzes für einen Verlust. Aber – so zitiert das Abendblatt: „Umweltbehördensprecher Jan Dube wies die Einschätzung der FDP am Freitag als „nicht haltbar“ zurück. „Die Stromnetz Hamburg (SNH) macht durchgängig Gewinne, auch für die kommenden Jahre sind diese prognostiziert – sogar in steigender Höhe“, so Dube. „Die SNH ist seit dem Rückkauf auf einem stabilen Pfad unterwegs.“

Anlass für die Wut-Attacke gegen die Rekommunalisierung: Bei der Übernahme des Stromnetzes von Vattenfall hat es diverse Maßnahmen gebraucht, um die städtische Gesellschaft aufzubauen. Dabei sind Kosten entstanden, die als Einmaleffekt die Gewinne schmälerten. Langfristig aber werde das Stromnetz für Einnahmen bei der Stadt sorgen, so wie es vorher für Vattenfall Gewinne lieferte.

So zitiert das Abendblatt auch den BUE-Sprecher weiter: „Die Integration der Service-Töchter ist abgeschlossen, und die Einmaleffekte sind in der Bilanz eingepreist. Die Gewinnprognosen zeigen: Obwohl die Energiewende und der Umbau der Stromversorgung in vollem Gange sind und die Rahmenbedingungen sich immer wieder geändert haben, ist von steigenden Nettogewinnen auszugehen, die die Kapitalkosten aus dem Kauf des Unternehmens komfortabel decken.“ Die Stromnetz Hamburg werde „kräftig in eine Modernisierung der Infrastruktur investieren und so das Netz fit machen für die Anforderungen an eine immer klimafreundlichere und dezentralere Energieversorgung“.“

Das Abendblatt macht den aktuellen Anlass klar, warum jetzt die Breitseite gegen den Volksentscheid kommt: „Nachdem das Stromnetz bereits 2014 an die Stadt übergegangen ist, steht im Oktober 2017 die Übernahme des Gasnetzes von HanseWerk (früher: E.on Hanse) an. Im Januar 2019 soll Hamburg von Vattenfall auch das Fernwärmenetz übernehmen. Für Gas- und Fernwärme hat der Senat bereits vertraglich Kaufoptionen vereinbart. Diese soll er nun aber nicht ziehen, wenn es nach der FDP geht.“

Auch der neue Energienetzbeirat steht jetzt in der Kritik der CDU- und FDP-Fraktion. Dort wird seit seiner Gründung vor über einem Jahr vor allem intensiv um den Ersatz des alten klima- und umweltschädlichen Heizkraftwerks in Wedel gestritten. Auch hier geht es um Konzerninteressen, denn nach wie vor versucht Vattenfall in der Hamburger Energiepolitik ein Bein in der Tür zu behalten. Bei einem Ersatz von Wedel will Vattenfall erreichen, dass das Klimamonster in Moorburg besser bei der Wärmeauskopplung ins Spiel kommt und damit die heute kaum vorhandene Wirtschaftlichkeit dieser Klimakatastrophen-Anlage verbessert wird.

Die Auseinandersetzungen im Energienetzbeirat werden mit vielfältigen Gutachten untermauert und fachlich intensiv diskutiert. Kurios die Einschätzung aus den Reihen von CDU und FDP, die die Welt zitiert: „CDU-Umweltexperte Stephan Gamm und der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Michael Kruse, bezeichnen den Beirat gegenüber der WELT als „Einsteigerseminar“ (Gamm) und als „Kaffeekranz“ (Kruse) für energiepolitisch Interessierte.“ Die Einrichtung dieses Netzbeirates hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Dressel nach dem Volksentscheid auf den Weg gebracht. Seine Einrichtung war unter dem derzeitigen rot-grünen Senat erfolgt.

Weiter kritisiert die FDP: „„Mit der Errichtung des Energienetzbeirates hat Rot-Grün die wichtige energiepolitische Debatte aus dem dafür zuständigen Bürgerschaftsausschuss verlagert und dieses demokratisch legitimierte Gremium damit seiner Kontrollfunktion beraubt“, so Kruse. „Wir fordern deshalb die Abschaffung des Energienetzbeirates und die Behandlung der wichtigen energiepolitischen Themen im zuständigen Ausschuss für Umwelt und Energie.“

Dieser Vorwurf ist besonders absurd, wenn man bedenkt: Bis zum Volksentscheid haben allein die Vorstände von Vattenfall und E.on in Hamburg bestimmt, wohin die energiepolitische Reise in der Hansestadt gehen sollte. Die Bürgerschaft und ihre Ausschüsse hatte bis dahin kaum noch Instrumente, um sich wirksam einzumischen. Erst unter dem Druck der Volksentscheidsorganisatoren aus Kirche, Verbrauchzentrale und Umwelt-Verbänden hatte der Senat sich an den jeweiligen Energienetze mit einem Minderheitsanteil von 25 Prozent beteiligt und einen gewissen Einfluss zurück gewonnen. Dieser Hintergrund aber ficht einen strammen privat-wirtschaftlichen Kämpfer der FDP natürlich nicht an.

Das nicht alles eitel Sonnenschein ist, macht BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch, Mitglied im Energienetzbeirat, in der Welt deutlich: „„Ich finde, wir sind mit dem Gremium auf einem guten Weg, und ich bin nicht unzufrieden mit der bisherigen Arbeit“, sagt Braasch. „Was ich aber noch nicht sagen kann, ist, inwieweit der Beirat seinem Auftrag nachkommen kann, die Behörde für Umwelt und Energie auch tatsächlich zu beraten, also inwieweit die Behörde das zulässt und annimmt.“ Da hätte es bisher noch keinen Präzedenzfall gegeben. „Das werden wir sehen, wenn die Entscheidung über eine Nachfolgeregelung für das Kraftwerk Wedel fällt.““

Der Energienetzbeirat ist in seinem Format auch eine Art Neuland, vor allem mit Blick auf die Bürgerbeteiligung bzw. die Beteiligung von Umweltorganisationen. Da gibt es sicher gute Gründe, die eine oder andere Festlegung oder Form untereinander zu diskutieren und evtl. nachzuregeln. Aber – so das verbindlich beschlossene Zeil des Volksentscheids – mit dem Ziel einer weiteren Demokratisierung der Energieversorgung. Ein zurück in die Vergangenheit kann es auch hier nicht geben. Das mag einigen Bürgerschaftsabgeordneten komisch vorkommen, wenn sie nicht ungestört in ihren Ausschüssen vor sich hinwerkeln dürfen, sondern sich regelmäßig auch in einem solchen Beirat der intensiven Debatte stellen müssen. Die Entscheidungen, das sollten CDU und FDP eigentlich wissen, trifft am Ende immer noch die Bürgerschaft.

Hamburger Energienetzbeirat: Die siebte Sitzung und die Dokumente

Am Donnerstag, den 11. Mai, tagten die Energienetzbeiräte nunmehr zum siebten Mal. Der Beirat ist ein Ergebnis des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ und soll die Rekommunalisierung der drei Netze Strom, Fernwärme und Gas begleiten. Bislang ist lediglich das Stromnetz wieder in städtischem Eigentum, die anderen Netze sollen folgen. Im Focus weiterhin: Wie sehen die Alternativen aus, mit denen das marode und mit Kohle befeuerte Heizkraftwerk in Wedel endlich abgeschaltet werden kann?

Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das Einfache, das schwer zu machen ist

Großprojekte und Bürgerbeteiligung. Vor allem eine Erfahrung des Scheiterns: „Aktuelle Debatten fordern daher neue Formen einer umfassenden und intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung an den Prozessen dieser Planungen“, heißt es in einer neuen Broschüre von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, die anlässlich eines Fachgesprächs am 25. Januar unter dem Titel „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten – Status-quo und Perspektiven“ (PDF) erschienen ist. Dem will man sofort zustimmen. Zeigen sich doch z.B. bei den laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atommeilern erhebliche Mängel, die oftmals dazu führten, dass EinwenderInnen mangelnde Informationen beklagten, den formalisierten Ablauf der Erörterungstermine kritisieren, bei denen Vertreter der Antragssteller nicht erörtern, sondern lediglich vorgefertigte Texte verlesen. Am Ende kam es oftmals zum Abbruch der Termine durch die EinwenderInnen. Was in atomgesetzlichen Verfahren bei der Öffentlichkeitsbeteiligung falsch läuft, zeigt Wolfgang Neumann von der INTAC auf (PDF).

Vom AKW Brunsbüttel bis hinunter zu den Meilern in Grafenrheinfeld und bei Landshut reichen die aktuellen Erfahrungen, dass viel von Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede ist, meistens aber eher als Farce betrieben. Seit den 1970er Jahren hat sich an den Beteiligungsverfahren rechtlich kaum etwas geändert. Egal ob es um große Bahnhofsprojekte, Atomanlagen oder andere größere Projekte geht, machen BürgerInnen oftmals die Erfahrung, dass ihre Einmischung eher als lästige Pflichtübung staatlicher Behörden und großer Unternehmen ertragen wird, denn als Chance begriffen wird. Selbst dort, wo beispielsweise Unternehmen freiwillig „Dialoge“ anbieten, bleibt es oftmals lediglich dabei, dass ein mehr an Information dabei herausspringt. Tatsächlichen Einfluss auf Abläufe oder Entscheidungen gibt es fast nie. Kein Wunder, wenn die besser Informierten, aber sonst Wirkungslosen, derartige Angebote mit äußerster Skepsis wahrnehmen und das Wort von der „Mitmachfalle“ oder der „strategischen Einbindung“ kursiert.

„Besondere Erwartungen richten sich hierbei auf informelle Prozesse in Beteiligungsverfahren. Informelle Verfahren bieten eine gute Möglichkeit mitzuwirken und mitzugestalten. Sie besitzen große Gestaltungsspielräume und damit Flexibilität, um auf spezifische Anforderungen eingehen zu können – allerdings fehlt ihnen häufig die Verbindlichkeit ihrer Ergebnisse. Erforderlich ist es daher, sie in Richtung Frühzeitigkeit, Augenhöhe und Transparenz zu verbessern und sie mit dem formalen Planungs- oder Genehmigungsverfahren sinnvoll zu verzahnen“, heißt es in der eingangs erwähnten Broschüre. Richtig: Die Verbindlichkeit der Ergebnisse ist selbst dort ein entscheidendes Problem, wo ein Dialog zwischen Öffentlichkeit und einem Betreiber, einem Antragsteller oder einer Behörde konstruktiv verläuft.

In der PM zur Veranstaltung des BMUB sagt Umweltstaatssekretär Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“

Ein Satz, der viel enthält und über den sich erheblich diskutieren lässt: Welche Grundregeln? Welche Möglichkeiten sind darin enthalten? Auch die Option, dass ein Projekt am Ende nicht gemacht wird? Augenhöhe nur im Sinne von ernst nehmen und im Vermeiden falscher Erwartungen? Welche sind den die richtigen? Und was ist mit den unterschiedlichen Ressourcen der Akteure in einem solchen Dialog? Wie können finanzielle Möglichkeiten, Zugang zur Öffentlichkeit, zu Medien oder die Stellung zwischen „freizeitlichem“ Bürger-Engagement und wirtschaftlicher Interessenslage auf Augenhöhe gebracht werden? Hier gibt es sicher noch jede Menge zu streiten und zu klären.

Verantwortlich sind in solchen Dialogen nicht (nur) die jeweiligen Akteure. Es fehlt an vielen Stellen auch schlicht an einem Rechtsrahmen, in dem solche Dialoge stattfinden können. Beispielhaft ist das derzeit beim konsensorientierten Dialog zwischen einer Begleitgruppe und dem Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht, abzulesen. Seit vier Jahren wird dort über die Stilllegung der Atomanlagen diskutiert. Doch im atomrechtlichen Verfahren ist die Begleitgruppe schlicht nicht existent – es gibt sie einfach nicht. So müssen die Mitglieder dieser Begleitgruppe z.B. als normale BürgerInnen zum Mittel der Einwendung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren greifen. Nur dadurch bekommen sie zumindest ein Rechtsverhältnis gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Betreiber. Eine absurde Konstruktion, die der Öffentlichkeit nicht nur schwer vermittelbar ist, sondern auch zusätzliche Probleme in ein solches Dialogverfahren einbringt, die es eigentlich nicht wirklich braucht.

Und: Ein solches Verfahren, wie es in Geesthacht stattfindet, ist die totale Ausnahme. In seinem Beitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt Wolfgang Neumann detailliert auf, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung derzeit geregelt ist und welche Probleme und Mängel es gibt. Darin zeigt er auf, dass sich die Beteiligungsmöglichkeiten in den Verfahren in den letzten Jahren allen Diskussionen zum Trotz sogar verschlechtert und nicht etwa verbessert haben.

Dokumentation:

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMUB siehe auch hier unter diesem Link und hier zur Bürgerbeteiligung.

Nr. 027/17 | Berlin, 25.01.2017: Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten, Staatssekretär Jochen Flasbarth stellt Handlungsempfehlung vor

Staatssekretär Jochen Flasbarth hat heute in Berlin vor rund 100 Gästen aus Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen, Verwaltung sowie Politik (Bund, Länder, Kommunen) Erfolgskriterien einer guten Bürgerbeteiligung vorgestellt. Die Handlungsempfehlung „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten“ ist Ergebnis einer zweijährigen Forschungsarbeit.

Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“ Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ausgewählte Beteiligungsprozesse bei Großprojekten analysiert. Es wurden 3×3 Handlungsempfehlungen für gute Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Die Difu-Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass in der Praxis eine informelle Bürgerbeteiligung früher und verbindlicher verankert und professionell gemanagt werden muss. Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine Struktur und ein Konzept. Der Austausch zwischen Vorhabenträgern, Genehmigungsbehörden, Interessensverbänden und Bürgerschaft erfordere eine neue Dialog- und Kommunikationskultur, so eine weitere Schlussfolgerung der Studie.

Die Notwendigkeit und Chancen guter Öffentlichkeitsbeteiligung sind mittlerweile Konsens. Und zwar nicht nur bei der Planung und Zulassung von Großprojekten auf kommunaler oder Landesebene sondern auch bei der Erarbeitung von politischen Plänen und Programmen im Bund. Flasbarth: „Wir sind auf Bundesebene das Vorreiterressort für Bürgerbeteiligung und werden das Thema auch mit Blick auf die kommende Legislaturperiode fortentwickeln und stärken.“ Das BMUB hat bereits Bürgerinnen und Bürger umfassend bei der Erarbeitung von mehreren bundespolitischen Programmen beteiligt: so beispielsweise bei der Neuauflage des Ressourceneffizienzprogrammes (PROGRESS II), bei der Formulierung des Integrierten Umweltprogramms 2030 und beim Klimaschutzplan 2050.

Ohne Strom: Energiearmut als neues soziales Risiko?

„Armut in Deutschland – Die Scham, wenn einem der Strom abgestellt wird: „Was ich hier am Schreibtisch für Schicksale höre, da wird einem wirklich ganz traurig ums Herz.“ Mehr als 350.000 Haushalte in einem Jahr waren laut einer Erhebung der Bundesnetzagentur vorübergehend ohne Strom, sechs Millionen Menschen waren von einer Sperrung bedroht. Und selbst von ihnen wollen nur wenige öffentlich reden – aus Scham.“ So beginnt ein Bericht beim Deutschlandfunk über ein immer noch wenig beachtetes Thema. Nicht nur in Deutschland sind viele Menschen betroffen, auch in Spanien, wie der DLF in diesem Beitrag vor einiger Zeit bereits berichtete: Spanien- Immer mehr Familien von Armut bedroht.

Mit dem Thema setzte sich der Sender außerdem in diesen beiden Beiträgen auseinander: Energieversorgung – Alternativen zur Sperrung von Strom und Gas und außerdem: Energie-Armut als neues soziales Risiko – Von der Stromsperre in den Ruin. Dort unter anderem zu lesen: „Einen weiteren Lösungsweg, die Maximalforderung, propagiert der „Bund der Energieverbraucher“: Energie sei ein Menschenrecht und dürfe niemandem vorenthalten werden! Stromsperren wären damit komplett vom Tisch.“ Hier ist etwas über „Brennstoff-Armut: Schutzbedürftige Verbraucher“ zu lesen.

Mit einer vermeintlichen Lösung, mit dem Problem besser umzugehen, befasste sich dieser Beitrag der Gruppe Fels, den umweltFAIRaendern.de dokumentierte: Soziale Energie: Prepaid-Stromzähler in der Kritik – ein Diskussions-Papier.Energiearmut wird zum Massenphänomen“ stellte die Linksfraktion bereits Ende 2014 fest. Eine aktuelle Kleine Anfrage zum Thema „Energiearmut im Winter in Deutschland“ ist hier zu finden.

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