Vattenfall muss nachzahlen: Bewag-Übernahme fast 54 Millionen Euro teurer

Die Anfang der 2000er Jahre erfolgte Übernahme der ehemaligen „Berliner Städtische Elektrizitätswerke Akt.-Ges“, besser als BEWAG in Erinnerung, kommt Vattenfall teurer als bislang gedacht. Unfair zum Nachteil der Bewag AG bzw. ihrer damaligen Eigentümer wäre der Vattenfall-Deal gewesen, urteilte Anfang April das Landgericht Berlin (Az. 102 O 126/03 AktG). Insgesamt fast 54 Millionen Euro muss Vattenfall nun nachträglich auf den Tisch legen. Angestrengt war die Klage von Kleinaktionären der damals mehrheitlich im Besitz der Stadt Berlin befindlichen BEWAG. Noch allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Über die Rekommunalisierung der Energieerzeugung in der Hauptstadt läuft seit Jahren eine Auseinandersetzung zwischen dem Berliner Energietisch und einer Energiegenossenschaft (BürgerEnergieBerlin), der Stadt Berlin, Vattenfall und anderen. In Hamburg sorgte der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ dafür, dass Vattenfall das Stromnetz und demnächst die Fernwärme an die Stadt Hamburg zurück geben muss.

Die Kurzgeschichte der BEWAG und ihrer schrittweisen Privatisierung ab Ende der 1990er Jahre ist hier bei Wikipedia nachlesbar. Auf „fair-news“ wird über das Urteil gegen Vattenfall berichtet und auch die Seite der Anwälte der Kleinaktionäre informiert. In der auf fair-news wiedergegeben Presseerklärung heißt es zu dem Urteil gegen Vattenfall: „Die Bewag AG war ein städtisches Strom-Versorgungsunternehmen mit Sitz in Berlin, dessen Aktien an der Börse notiert waren. Im Rahmen der Privatisierung und Liberalisierung des deutschen Strommarktes wurde die Vattenfall Europe AG zum Großaktionär der Bewag AG. Im Jahr 2003 wurde die Bewag AG schließlich auf die Vattenfall Europe AG verschmolzen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der Bewag AG wurden im Zuge dieser Verschmelzung umgetauscht in Aktien der Vattenfall Europe AG.

Mehrere Aktionäre der ehemaligen Bewag AG, vertreten durch insgesamt neun Anwälte, darunter Sommerberg-Anwalt Diler, sind gegen diese Verschmelzung durch Einleitung eines Spruchverfahrens vor dem Landgericht Berlin vorgegangen. Sie haben den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer baren Zuzahlung wegen der Verschmelzung gestellt. Dies wurde von der Antragstellerseite damit begründet, dass das seinerzeit im Rahmen der Verschmelzungstransaktion durch die Vattenfall Europe AG festgesetzte Umtauschverhältnis von 0,5976 Aktien der Vattenfall für eine Aktie der Bewag AG unzureichend ist, da der Unternehmenswert der Bewag AG höher anzusetzen ist als im Verschmelzungsbericht angenommen.

Das Landgericht Berlin ist jetzt mit seinem Beschluss vom 28. März 2017 zu dem Ergebnis gelangt, dass das Umtauschverhältnis tatsächlich unfair zum Nachteil der Bewag AG festgelegt wurde. Um diesen Nachteil auszugleichen, hat das Berliner Landgericht eine angemessene bare Zuzahlung pro Stückaktie der Bewag AG in Höhe von 2,30 Euro festgesetzt. Diese bare Zuzahlung muss die Vattenfall Europe AG leisten.

Sommerberg-Rechtsanwalt Diler: „Damit wurde unserem Antrag stattgegeben. Ich betrachte dies als großen Erfolg zum Schutz der Aktionärsrechte.“

Insgesamt gab es zum Zeitpunkt des Verschmelzungsbeschlusses 23.475.200 außenstehende Aktien der Bewag AG. Nach der Berechnung des Landgerichts Berlin (2,30 Euro multipliziert mit 23.475.200 Aktien) ergibt sich somit eine bare Zuzahlung in Höhe von insgesamt 53.992.960 Euro.

Hinweis: Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtkräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin.“

Öffentlichkeitsbeteiligung: Das Einfache, das schwer zu machen ist

Großprojekte und Bürgerbeteiligung. Vor allem eine Erfahrung des Scheiterns: „Aktuelle Debatten fordern daher neue Formen einer umfassenden und intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung an den Prozessen dieser Planungen“, heißt es in einer neuen Broschüre von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, die anlässlich eines Fachgesprächs am 25. Januar unter dem Titel „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten – Status-quo und Perspektiven“ (PDF) erschienen ist. Dem will man sofort zustimmen. Zeigen sich doch z.B. bei den laufenden Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atommeilern erhebliche Mängel, die oftmals dazu führten, dass EinwenderInnen mangelnde Informationen beklagten, den formalisierten Ablauf der Erörterungstermine kritisieren, bei denen Vertreter der Antragssteller nicht erörtern, sondern lediglich vorgefertigte Texte verlesen. Am Ende kam es oftmals zum Abbruch der Termine durch die EinwenderInnen. Was in atomgesetzlichen Verfahren bei der Öffentlichkeitsbeteiligung falsch läuft, zeigt Wolfgang Neumann von der INTAC auf (PDF).

Vom AKW Brunsbüttel bis hinunter zu den Meilern in Grafenrheinfeld und bei Landshut reichen die aktuellen Erfahrungen, dass viel von Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede ist, meistens aber eher als Farce betrieben. Seit den 1970er Jahren hat sich an den Beteiligungsverfahren rechtlich kaum etwas geändert. Egal ob es um große Bahnhofsprojekte, Atomanlagen oder andere größere Projekte geht, machen BürgerInnen oftmals die Erfahrung, dass ihre Einmischung eher als lästige Pflichtübung staatlicher Behörden und großer Unternehmen ertragen wird, denn als Chance begriffen wird. Selbst dort, wo beispielsweise Unternehmen freiwillig „Dialoge“ anbieten, bleibt es oftmals lediglich dabei, dass ein mehr an Information dabei herausspringt. Tatsächlichen Einfluss auf Abläufe oder Entscheidungen gibt es fast nie. Kein Wunder, wenn die besser Informierten, aber sonst Wirkungslosen, derartige Angebote mit äußerster Skepsis wahrnehmen und das Wort von der „Mitmachfalle“ oder der „strategischen Einbindung“ kursiert.

„Besondere Erwartungen richten sich hierbei auf informelle Prozesse in Beteiligungsverfahren. Informelle Verfahren bieten eine gute Möglichkeit mitzuwirken und mitzugestalten. Sie besitzen große Gestaltungsspielräume und damit Flexibilität, um auf spezifische Anforderungen eingehen zu können – allerdings fehlt ihnen häufig die Verbindlichkeit ihrer Ergebnisse. Erforderlich ist es daher, sie in Richtung Frühzeitigkeit, Augenhöhe und Transparenz zu verbessern und sie mit dem formalen Planungs- oder Genehmigungsverfahren sinnvoll zu verzahnen“, heißt es in der eingangs erwähnten Broschüre. Richtig: Die Verbindlichkeit der Ergebnisse ist selbst dort ein entscheidendes Problem, wo ein Dialog zwischen Öffentlichkeit und einem Betreiber, einem Antragsteller oder einer Behörde konstruktiv verläuft.

In der PM zur Veranstaltung des BMUB sagt Umweltstaatssekretär Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“

Ein Satz, der viel enthält und über den sich erheblich diskutieren lässt: Welche Grundregeln? Welche Möglichkeiten sind darin enthalten? Auch die Option, dass ein Projekt am Ende nicht gemacht wird? Augenhöhe nur im Sinne von ernst nehmen und im Vermeiden falscher Erwartungen? Welche sind den die richtigen? Und was ist mit den unterschiedlichen Ressourcen der Akteure in einem solchen Dialog? Wie können finanzielle Möglichkeiten, Zugang zur Öffentlichkeit, zu Medien oder die Stellung zwischen „freizeitlichem“ Bürger-Engagement und wirtschaftlicher Interessenslage auf Augenhöhe gebracht werden? Hier gibt es sicher noch jede Menge zu streiten und zu klären.

Verantwortlich sind in solchen Dialogen nicht (nur) die jeweiligen Akteure. Es fehlt an vielen Stellen auch schlicht an einem Rechtsrahmen, in dem solche Dialoge stattfinden können. Beispielhaft ist das derzeit beim konsensorientierten Dialog zwischen einer Begleitgruppe und dem Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht, abzulesen. Seit vier Jahren wird dort über die Stilllegung der Atomanlagen diskutiert. Doch im atomrechtlichen Verfahren ist die Begleitgruppe schlicht nicht existent – es gibt sie einfach nicht. So müssen die Mitglieder dieser Begleitgruppe z.B. als normale BürgerInnen zum Mittel der Einwendung im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren greifen. Nur dadurch bekommen sie zumindest ein Rechtsverhältnis gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Betreiber. Eine absurde Konstruktion, die der Öffentlichkeit nicht nur schwer vermittelbar ist, sondern auch zusätzliche Probleme in ein solches Dialogverfahren einbringt, die es eigentlich nicht wirklich braucht.

Und: Ein solches Verfahren, wie es in Geesthacht stattfindet, ist die totale Ausnahme. In seinem Beitrag zur Öffentlichkeitsbeteiligung zeigt Wolfgang Neumann detailliert auf, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung derzeit geregelt ist und welche Probleme und Mängel es gibt. Darin zeigt er auf, dass sich die Beteiligungsmöglichkeiten in den Verfahren in den letzten Jahren allen Diskussionen zum Trotz sogar verschlechtert und nicht etwa verbessert haben.

Dokumentation:

Zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung beim BMUB siehe auch hier unter diesem Link und hier zur Bürgerbeteiligung.

Nr. 027/17 | Berlin, 25.01.2017: Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten, Staatssekretär Jochen Flasbarth stellt Handlungsempfehlung vor

Staatssekretär Jochen Flasbarth hat heute in Berlin vor rund 100 Gästen aus Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen, Verwaltung sowie Politik (Bund, Länder, Kommunen) Erfolgskriterien einer guten Bürgerbeteiligung vorgestellt. Die Handlungsempfehlung „Das 3×3 einer guten Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großprojekten“ ist Ergebnis einer zweijährigen Forschungsarbeit.

Flasbarth: „Damit Öffentlichkeitsbeteiligung gelingt, müssen Grundregeln eingehalten werden. Erfolgsfaktor für Großprojekte ist ein Dialog auf Augenhöhe: Bürgerinnen und Bürger wollen ernst genommen und es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Eine als Alibi-Veranstaltung wahrgenommene Bürgerbeteiligung ist kontraproduktiv.“ Im Auftrag des Umweltbundesamtes hat das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ausgewählte Beteiligungsprozesse bei Großprojekten analysiert. Es wurden 3×3 Handlungsempfehlungen für gute Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet. Die Difu-Studie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass in der Praxis eine informelle Bürgerbeteiligung früher und verbindlicher verankert und professionell gemanagt werden muss. Öffentlichkeitsbeteiligung braucht eine Struktur und ein Konzept. Der Austausch zwischen Vorhabenträgern, Genehmigungsbehörden, Interessensverbänden und Bürgerschaft erfordere eine neue Dialog- und Kommunikationskultur, so eine weitere Schlussfolgerung der Studie.

Die Notwendigkeit und Chancen guter Öffentlichkeitsbeteiligung sind mittlerweile Konsens. Und zwar nicht nur bei der Planung und Zulassung von Großprojekten auf kommunaler oder Landesebene sondern auch bei der Erarbeitung von politischen Plänen und Programmen im Bund. Flasbarth: „Wir sind auf Bundesebene das Vorreiterressort für Bürgerbeteiligung und werden das Thema auch mit Blick auf die kommende Legislaturperiode fortentwickeln und stärken.“ Das BMUB hat bereits Bürgerinnen und Bürger umfassend bei der Erarbeitung von mehreren bundespolitischen Programmen beteiligt: so beispielsweise bei der Neuauflage des Ressourceneffizienzprogrammes (PROGRESS II), bei der Formulierung des Integrierten Umweltprogramms 2030 und beim Klimaschutzplan 2050.

Ohne Strom: Energiearmut als neues soziales Risiko?

„Armut in Deutschland – Die Scham, wenn einem der Strom abgestellt wird: „Was ich hier am Schreibtisch für Schicksale höre, da wird einem wirklich ganz traurig ums Herz.“ Mehr als 350.000 Haushalte in einem Jahr waren laut einer Erhebung der Bundesnetzagentur vorübergehend ohne Strom, sechs Millionen Menschen waren von einer Sperrung bedroht. Und selbst von ihnen wollen nur wenige öffentlich reden – aus Scham.“ So beginnt ein Bericht beim Deutschlandfunk über ein immer noch wenig beachtetes Thema. Nicht nur in Deutschland sind viele Menschen betroffen, auch in Spanien, wie der DLF in diesem Beitrag vor einiger Zeit bereits berichtete: Spanien- Immer mehr Familien von Armut bedroht.

Mit dem Thema setzte sich der Sender außerdem in diesen beiden Beiträgen auseinander: Energieversorgung – Alternativen zur Sperrung von Strom und Gas und außerdem: Energie-Armut als neues soziales Risiko – Von der Stromsperre in den Ruin. Dort unter anderem zu lesen: „Einen weiteren Lösungsweg, die Maximalforderung, propagiert der „Bund der Energieverbraucher“: Energie sei ein Menschenrecht und dürfe niemandem vorenthalten werden! Stromsperren wären damit komplett vom Tisch.“ Hier ist etwas über „Brennstoff-Armut: Schutzbedürftige Verbraucher“ zu lesen.

Mit einer vermeintlichen Lösung, mit dem Problem besser umzugehen, befasste sich dieser Beitrag der Gruppe Fels, den umweltFAIRaendern.de dokumentierte: Soziale Energie: Prepaid-Stromzähler in der Kritik – ein Diskussions-Papier.Energiearmut wird zum Massenphänomen“ stellte die Linksfraktion bereits Ende 2014 fest. Eine aktuelle Kleine Anfrage zum Thema „Energiearmut im Winter in Deutschland“ ist hier zu finden.

Hamburg: Fernwärme ohne Kohle – Energienetzbeirat zum Fünften

Wie geht Fernwärme-Versorgung in Hamburg ohne Kohle und mit mehr Klimaschutz? Auch auf der fünften Sitzung des Hamburger Energienetzbeirats am 19. Januar war dies eines der wichtigsten Themen. Eine Entscheidung, wie der Ersatz des klima- und umweltschädlichen Heizkraftwerks in Wedel erfolgen soll, ist inzwischen auf Ende 2017 verschoben. Derzeit läuft eine Sanierung der Altanlage mit Investitionen von 83 Millionen Euro, um die Anlage „bis zunächst 2021“ – wie Vattenfall-Chef Wasmuth sagte – den rechtlichen Anforderungen anzupassen. Auf seiner Sitzung im Dezember hatte es bei Vattenfall Hamburg Wärme, an der die Stadt Hamburg mit 25 Prozent beteiligt ist, die Übereinkunft gegeben, zunächst die möglichen Optionen weiter zu untersuchen. Dafür sind 5,5 Millionen Euro bereit gestellt worden. Auf der Beirats-Sitzung am Donnerstag wurde einerseits über die Umweltbelastungen durch den wiederkehrenden Partikelausstoß des HKW Wedel gesprochen. Außerdem stellte das Hamburg Institut seine Potenzialstudie vor. Außerdem beschloss der Energienetzbeirat einen Antrag, den Frauke Kohrs vom BUND (PDF) eingebracht hatte und der die Forderung gegenüber der Behörde erhebt, endlich die Klimaverträglichkeit der verschiedenen Szenarien quantitativ und vollständig zu ermitteln. Denn obwohl darüber immer wieder geredet wird, gibt es faktisch darüber keine Klarheit. (AutorInnen dieses Beitrags: Frauke Kohrs, Dirk Seifert)

Der Energienetzbeirat ist als Instrument zur Demokratisierung der Hamburger Energiepolitik nach dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ entstanden. An ihm sind Vertreter aus Unternehmen, Wissenschaft, Behörden und NGOs beteiligt.

Dass es mit dem Einüben demokratischer Beteiligungsformate noch ein Stück Weg ist, zeigte sich auch auf der letzten Sitzung. Eine vorab verschickte Stellungnahme (PDF) zu den in der Debatte befindlichen HIC-Wärme-Alternativen, verfasst von dem stellvertretenden Beirats-Mitglied Prof. Dr. Dietrich Rabenstein, wurde in der Umwelt- und Energiebehörde noch nicht einmal gelesen. Dialog geht ganz sicher anders.

Mit Blick auf die Umweltbelastungen des HKW Wedel kam der Beirat über eine kontroverse Sachdarstellung nicht hinaus. Seit Monaten sind die AnwohnerInnen immer wieder von einem Parikelausstoß betroffen (siehe auch Hamburger Abendblatt und hier). Während Betreiber und die in Kiel zuständige (grüne) Aufsichtsbehörde LLUR keinerlei gesundheitliche Risiken feststellen, hat die örtliche Initiative bei dem Hamburger Gutachter ÖKOPOL eine Bewertung vornehmen lassen (hier als PDF). Christian Tebert widersprach dieser Behörden-Darstellung und sprach von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung, insbesondere für Kinder. Zu hohe Werte bei Chrom und Nickel und das Erreichen des Grenzwerts bei Arsen sowie ein sehr niedriger PH-Wert (1,6) führte Tebert an und verwies darauf, dass vor allem bei oraler Aufnahme Verätzungen möglich wären. Dies könne besonders leicht bei Kindern passieren. Außerdem gäbe es in Wedel keine Schweb- und Feinstaubmessungen.

In Sachen Wedel-Alternativen stellte das Hamburg Institut seine Vorschläge im Auftrag der Umweltbehörde vor. Dabei schlägt das HIC mehrere Projekte vor, die als besonders CO2-Frei angepriesen und im südlichen Bereich der Elbe realisiert werden könnten. Unter anderem Betrachtungen zu den Kosten  des Gesamt-Systems für den Wedelersatz gibt es nur in ersten Ansätzen.

Im Zentrum dieser Überlegungen wäre eine Verbindung für die Wärme in das nord-westliche Fernwärmenetz erforderlich. Diese neue Trasse, deren Kosten bislang ebenfalls nicht klar sind und eher als „Richtwert“ derzeit mit etwa 125 Mio. Euro beziffert werden, ist Hintergrund auch für eine Kontroverse. Eine solche neue Trasse, so die Befürchtung vor allem auf Seiten der NGOs, könnte unter entsprechenden Rahmenbedingungen auch dazu führen, dass das Kohle-Kraftwerk in Moorburg Zugang zum Fernwärme-Netz erhalten könnte. Eine Variante, die der Hamburger Energietisch und auch der BUND Hamburg strikt ablehnen. „Keine Hintertür für Fernwärme aus Moorburg„, erklärte jüngst der BUND dazu (siehe vollständig unten).

Insgesamt hat sich in der Behörden-Debatte eine Sicht verfestigt, die dieser sogenannten Süd-Variante einen Vorteil einräumt, weil auf den ersten Blick mehr CO2-freie Anlagen realisiert werden könnten. Ob diese allerdings tatsächlich realisierbar sind, zu welchen Preisen und nicht zuletzt auch bis wann, ist derzeit noch weitgehend offen. Hinzu kommt, dass damit Wärme aus der Müllverbrennung in die Versorgung eingebunden würde, was unter ökologischen Gesichtspunkten nicht ohne weiteres sinnvoll sein muss.

Weitere Gutachten sowohl vom HIC als auch von der Berliner LBD-Beratungsgesellschaft stehen noch aus und werden sicherlich für weitere Diskussionen sorgen.

Dokumentation BUND PM vom 13. Dezember 2016: Keine Hintertür für Kohlewärme aus Moorburg

Die heute verkündete Freigabe von Planungsmitteln für die Einbindung innovativer erneuerbarer Anlagen in das Fernwärmenetz wertet der BUND Hamburg als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Auch das Bekenntnis zu einer „Wärmewende“ im Rahmen der Abschaltung des Kohlekraftwerks Wedel findet die Zustimmung des BUND.

„Wir freuen uns über die klare Aussage von Umweltsenator Kerstan, dass das Kohlekraftwerk Moorburg in den künftigen Wärmeszenarien Hamburgs keine Rolle spielen soll“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. „Wir werden den Umweltsenator beim Wort nehmen und fordern auch Bürgermeister Olaf Scholz auf, sich öffentlich zur Energiewende in der Wärmeversorgung zu bekennen. Das bedeutet insbesondere, einen Anschluss des Kraftwerks Moorburg an das Fernwärmenetz kategorisch auszuschließen“, so Braasch.

Dies sei von besonderer Bedeutung, da in dem derzeit favorisierten „Szenario-Süd“ die Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) eine zentrale Rolle spielt. Diese Anlage gehört zu 55 Prozent dem Unternehmen Vattenfall, das gleichzeitig Eigentümer des Kohlekraftwerks Moorburg ist. Die Nutzung von Wärme aus Kohle würde aber den klimapolitisch notwendigen Kohleausstieg bis 2030 konterkarieren.

Bis zur endgültigen Entscheidung über die beste Lösung in der Wärmeversorgung müsse die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) eine vergleichende CO2-Bilanz der diskutierten Szenarien vorlegen sowie alle aktuellen Gutachten öffentlich zugänglich machen.

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