Handelskammer und Volksentscheid Energienetze: OVG-Urteil bestätigt rechtswidriges Agieren der HK ohne Fakten

Das Agieren der Handelskammer gegen den Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ war und bleibt illegal. „Im Übrigen wird der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 25. November 2015 abgelehnt.“ Mit diesem Satz lehnt das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November (5 Bf 40/16.Z+17 K 4043/14) die Berufung der Handelskammer mit Ausnahme eines einzigen Tatbestands komplett ab. Als „Kampfverband“ hatte das Verwaltungsgericht das von der Handelskammer (und Vattenfall) getragene Bündnis in seinem erstinstanzlichen Urteil bezeichnet und gleich in fünf Punkten festgestellt, dass „Verhaltens- oder Handlungsweisen der Beklagten im Vorfeld des Volksentscheides vom 22.9.13 zum Rückkauf der Versorgungsnetze rechtswidrig waren“.

Das OVG ist nach einem Blick auf die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehr deutlich: „Diesen vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Sachlichkeit werden die genannten Veröffentlichungen nicht gerecht.

Die Erklärungen gehen über möglicherweise noch zulässige „deutliche“, „pointierte“ oder „zugespitzte“ Äußerungen hinaus, weil sie polemisch sind (Synonyme für polemisch nach www.duden.de: aggressiv, angriffslustig, bissig, feindselig, geharnischt, rabiat, scharf, schonungslos, überspitzt, unsachlich). Sie enthalten keinerlei sachliche Äußerungen wie etwa Fakten, Informationen, Argumente oder ähnliches. Vielmehr wird das Thema des Netzrückkaufs durch die plakative Frage „2 Milliarden € Schulden für Netzkauf ?“ und die resolut formulierten Antworten „Nicht mit meinem Geld  bzw. meiner Zukunft“ sowie die Aufforderung „NEIN am 22. September“ völlig verkürzt und überspitzt dargestellt. Die Veröffentlichungen stellen einen möglichen Netzrückkauf in schonungsloser und übersteigerter Form als erhebliche Gefahr für die Zukunft und den Wohlstand der Hamburger Bürgerinnen und Bürger dar, dem es entgegenzutreten gilt.“ (Seite 12 des Urteils)

Auf insgesamt 33 Seiten legen die Richterinnen Dr. Daum, Knierim und Dannemann in dem Urteil gegen die Berufung der Handelskammer dar, dass rechtliche Grenzen deutlich überschritten wurden und bestätigt damit weitgehend das Verwaltungsgericht.

Über das Urteil berichtet auch das Abendblatt und ergänzt: „Unterdessen musste die Kammerführung aufgrund des Transparenzgesetzes angeben, wieviel Geld sie zuletzt für Prozesse ausgegeben hat. So hat das Verfahren wegen der widerrechtlichen Beteiligung an der Initiative gegen den Netzrückkauf die Pflichtmitglieder bisher fast 64.000 Euro gekostet. Der verlorene Prozess wegen der allgemeinpolitischen Äußerungen von Präses Fritz Horst Melsheimer in seiner Silvesterrede 2015 beim „Ehrbaren Kaufmann“ schlug schon jetzt mit satten 101.000 Euro zu Buche.“

Diese Beträge muss man sich vor dem Hintergrund der Volksinitiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ noch mal vor Augen halten: Allein die heutigen Prozesskosten der Handelskammer liegen schon fast auf der Höhe, was die Initiative damals an Spenden für die zweite Stufe beim Volksbegehren insgesamt an Spendenmitteln eingesetzt hatte! Laut dem Rechenschaftsbericht (Drucksache 20/10673, PDF) lagen die Aufwendungen bei rund 84.000 Euro. Inzwischen musste die Handelskammer auch zu weiteren Gerichtsverfahren Angaben zu den Kosten machen. Die sind hier als PDF online auf FragdenStaat.

Nur in einem Punkt hat das OVG eine Berufung zugelassen: Eine Berufung wird lediglich wegen eines Fehlers des Verwaltungsgerichts zugelassen, der im Zusammenhang mit einer Anzeige steht, die kurz vor dem Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ veröffentlicht wurde (siehe Foto oben). Während das VG in seinem Urteil davon spricht, das Logo der Handelskammer wäre hier eingesetzt gewesen, was aber nicht der Fall war. Dazu das OVG: „Die Berufung wird insoweit zugelassen, als das Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass die Mitwirkung der Beklagten an der am 16. August 2013 als Beilage u.a. in der Bild Hamburg verbreitete Anzeigen-Sonderveröffentlichung „Gemeinsam für Hamburg – Power-Bündnis: Vattenfall und die Stadt Hamburg sichern gemeinsam die Energieversorgung der Hansestadt“ rechtswidrig war.

Ein weiteres Ärgernis aus dem Netze-Volksentscheid beschäftigt die Handelskammer bis heute noch viel mehr. Aufgrund der harten Linie der HK gegen den Volksentscheid hatten sich 2013 erstmals UnternehmerInnen zu einer Opposition unter dem Namen „Kammer sind WIR“ zusammengeschlossen und waren sofort ins Plenum gewählt worden. Im kommenden Februar wird das Plenum der Handelskammer nun neu gewählt und seit Monaten tobt eine heftige Auseinandersetzung über mangelnde Transparenz, überhöhte Gehälter und immer wieder über die Grenzüberschreitungen der derzeitigen Spitze um Präses Melsheimer und Hauptgeschäftsführer Hans-Jörg Schmidt-Trenz. Über die „Kammer sind WIR“: Handelskammer: Kampfansage der Rebellen für Demokratisierung

Sideman Leon Russel – Sein letzter Song ist geschrieben

leonrussel1980Nun ist auch Leon Russel nicht mehr dabei. Nicht nur Elton John, der mit ihm erst vor wenigen Jahren das großartige „The Union“ (2010) aufgenommen hatte, trauert. Leon Russel war seit Ende der 1960er einer der ganz großen und wichtigen, mit Joe Cocker, Ray Charles, Neil Young, Eric Clapton, Johnny Winter, Willie Nelson, George Harisson, Ringo Starr. Er produzierte und spielte mit Bob Dylan, Frank Sinatra, Ike & Tina Turner und den Rolling Stones, und und und. Natürlich wurde er als „Sideman“ in die Rock and Roll Hall of Fame aufgenommen (2010). Vor wenigen Tagen starb Leon Russel im Alter von 74 Jahren. Der Tagesspiegel schreibt in seinem Nachruf: „Er war erklärter Antistar, lehnte den Starrummel ab. Stattdessen veröffentlichte er brillante Alben und spielte als Studiomusiker für die großen Stars.“ „Sideman Leon Russel – Sein letzter Song ist geschrieben“ weiterlesen

Handelskammer und die Wahlen: St. Paulis Stanislawski an der Seite von Vattenfalls Wasmuth

Handelskammer-Hamburg-002Es gibt Meldungen, die will man eigentlich gar nicht lesen. Zu den im Februar 2017 anstehenden Wahlen zum Plenum der Handelskammer ist dank der Initiative „Kammer sind WIR“ inzwischen eine heftige Debatte in Gang gekommen und Interessengruppen streiten offen über die künftige Entwicklung der Handelskammer und ihre Rolle in der Stadt. Das ist gut und trägt zur Transparenz dieses eher heimlichen Gremiums bei. Weniger schön ist, wenn der ehemalige St. Pauli-Trainer Holger Stanislawski und in dieser Funktion irgendwie von einem „Hauch des Anderssein“ umgeben als jetziger REWE-Filialleiter an der Seite von Vattenfall Hamburg-Chef Pieter Wasmuth für die Gruppe „Unternehmer für Hamburg“ für das Plenum der Handelskammer kandidiert.

Kollege Meyer-Wellmann schreibt es im Abendblatt in brutaler Klarheit und bestimmt mit der grausamen Absicht, die Illusion über den Verein, der irgendwie so anders ist, zu entzaubern (immerhin ist er bekennender HSV-Fan): „So kandidieren hier etwa Vattenfall-Norddeutschland-Chef Pieter Wasmuth, der auch im CDU-Wirtschaftsrat mitarbeitet. Auch der langjährige CDU-Staatsrat Reinhard Stuth und der frühere Geschäftsführer des Hamburg Convention Bureaus der Hamburg Marketing, Thorsten Kausch (ebenfalls CDU), treten für die Gruppe an.“ Und an ihrer Seite nun eben auch Holger Stanislawski.

Nur gut, dass ich nicht wirklich St. Pauli-Fan bin.

BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden

bund-dv-2016-tag3-11Natur- und Umweltschutz geht nur zusammen mit sozialer und Klima-Gerechtigkeit. In diesem Sinne hat der Bundesverband des BUND auf seiner Delegiertenkonferenz in Bonn beschlossen, sich verstärkt für einen sozialen und ökologischen Umbau einzusetzen und entsprechende Initiativen zu entwickeln. „BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden“ weiterlesen

BUND ändert Satzung: Ausschluss wegen rassistischer Auffassungen

bund-dv-2016-tag1-21
Einstimmig gegen Rassismus: BUND-Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderung.

Der Umwelt-Bundesverband BUND ändert seine Satzung, damit künftig Ausschlüsse von Mitgliedern wegen rassistischer Auffassungen erleichtert werden. Bereits zuvor hatten Landesverbände wie der BUND in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Änderungen vorgenommen. Damit reagiert der Umweltverband auf wachsende gesellschaftliche Tendenzen, die rassistische Auffassungen mit dem Umwelt- und Naturschutz verbinden. Oftmals erleben BUND-Organisationen, dass vor allem im Bereich der Schaffung von Flüchtlings-Einrichtungen und von Wohnraum versucht wird, den Umweltschutz aus rassistischen Motiven zu instrumentalisieren. Einstimmig erklärten die 122 BUND-Delegierten am vergangenen Wochenende: „Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.“

Umweltfairaendern.de dokumentiert den Satzungsbeschluss:

§ 2 Zweck, Absatz 4

Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich, und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.

§ 4 Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz, Absatz 9

Der Vorstand kann Mitglieder, die sich verbandsschädigend verhalten oder gröblich gegen die Ziele des BUND verstoßen, ausschließen. Das betrifft insbesondere alle unter § 2 Abs. 4 genannten Grundsätze des Vereins, ihre Verletzung durch Äußerungen innerhalb wie außerhalb des Vereins und die Mitgliedschaft in Organisationen, die den Zwecken des Vereins nach § 2(4) entgegengesetzte Ziele vertreten. Der Bundesvorstand kann beschließen, in solchen Fällen die Vereinsmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein ordnungsgemäßes Ausschlussverfahren einzuleiten.

Dem Betroffenen oder der Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben; der zuständige Landesverband ist zu hören. Der Ausschluss ist dem oder der Betroffenen und seinem oder ihrem Landesverband unter Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.

Gegen den Ausschluss kann der oder die Betroffene innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheids Beschwerde beim Verbandsrat einlegen. Die Entscheidung des Verbandsrates kann auf Antrag des Betroffenen oder des Bundesvorstandes durch das Schiedsgericht überprüft werden. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zustellung der Entscheidung des Verbandsrates einzulegen.

Im Übrigen richtet sich das Ausschlussverfahren nach der vom Vorstand zu beschließenden Verfahrensordnung.

Beschlossen mit 122 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme, keine Enthaltung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Bundesdelegiertenversammlung, Bonn, 4. bis 6. November 2016

 

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