Handelskammer und die Wahlen: St. Paulis Stanislawski an der Seite von Vattenfalls Wasmuth

Handelskammer-Hamburg-002Es gibt Meldungen, die will man eigentlich gar nicht lesen. Zu den im Februar 2017 anstehenden Wahlen zum Plenum der Handelskammer ist dank der Initiative „Kammer sind WIR“ inzwischen eine heftige Debatte in Gang gekommen und Interessengruppen streiten offen über die künftige Entwicklung der Handelskammer und ihre Rolle in der Stadt. Das ist gut und trägt zur Transparenz dieses eher heimlichen Gremiums bei. Weniger schön ist, wenn der ehemalige St. Pauli-Trainer Holger Stanislawski und in dieser Funktion irgendwie von einem „Hauch des Anderssein“ umgeben als jetziger REWE-Filialleiter an der Seite von Vattenfall Hamburg-Chef Pieter Wasmuth für die Gruppe „Unternehmer für Hamburg“ für das Plenum der Handelskammer kandidiert.

Kollege Meyer-Wellmann schreibt es im Abendblatt in brutaler Klarheit und bestimmt mit der grausamen Absicht, die Illusion über den Verein, der irgendwie so anders ist, zu entzaubern (immerhin ist er bekennender HSV-Fan): „So kandidieren hier etwa Vattenfall-Norddeutschland-Chef Pieter Wasmuth, der auch im CDU-Wirtschaftsrat mitarbeitet. Auch der langjährige CDU-Staatsrat Reinhard Stuth und der frühere Geschäftsführer des Hamburg Convention Bureaus der Hamburg Marketing, Thorsten Kausch (ebenfalls CDU), treten für die Gruppe an.“ Und an ihrer Seite nun eben auch Holger Stanislawski.

Nur gut, dass ich nicht wirklich St. Pauli-Fan bin.

BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden

bund-dv-2016-tag3-11Natur- und Umweltschutz geht nur zusammen mit sozialer und Klima-Gerechtigkeit. In diesem Sinne hat der Bundesverband des BUND auf seiner Delegiertenkonferenz in Bonn beschlossen, sich verstärkt für einen sozialen und ökologischen Umbau einzusetzen und entsprechende Initiativen zu entwickeln. „BUND: Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbinden“ weiterlesen

BUND ändert Satzung: Ausschluss wegen rassistischer Auffassungen

bund-dv-2016-tag1-21
Einstimmig gegen Rassismus: BUND-Delegiertenversammlung beschließt Satzungsänderung.

Der Umwelt-Bundesverband BUND ändert seine Satzung, damit künftig Ausschlüsse von Mitgliedern wegen rassistischer Auffassungen erleichtert werden. Bereits zuvor hatten Landesverbände wie der BUND in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Änderungen vorgenommen. Damit reagiert der Umweltverband auf wachsende gesellschaftliche Tendenzen, die rassistische Auffassungen mit dem Umwelt- und Naturschutz verbinden. Oftmals erleben BUND-Organisationen, dass vor allem im Bereich der Schaffung von Flüchtlings-Einrichtungen und von Wohnraum versucht wird, den Umweltschutz aus rassistischen Motiven zu instrumentalisieren. Einstimmig erklärten die 122 BUND-Delegierten am vergangenen Wochenende: „Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.“

Umweltfairaendern.de dokumentiert den Satzungsbeschluss:

§ 2 Zweck, Absatz 4

Der BUND steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland; er ist überparteilich, und überkonfessionell und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher und religiöser Toleranz. Rassistische, fremdenfeindliche und menschenrechtswidrige Auffassungen sind mit dem Grundsatz des Vereins unvereinbar.

§ 4 Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz, Absatz 9

Der Vorstand kann Mitglieder, die sich verbandsschädigend verhalten oder gröblich gegen die Ziele des BUND verstoßen, ausschließen. Das betrifft insbesondere alle unter § 2 Abs. 4 genannten Grundsätze des Vereins, ihre Verletzung durch Äußerungen innerhalb wie außerhalb des Vereins und die Mitgliedschaft in Organisationen, die den Zwecken des Vereins nach § 2(4) entgegengesetzte Ziele vertreten. Der Bundesvorstand kann beschließen, in solchen Fällen die Vereinsmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein ordnungsgemäßes Ausschlussverfahren einzuleiten.

Dem Betroffenen oder der Betroffenen ist zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben; der zuständige Landesverband ist zu hören. Der Ausschluss ist dem oder der Betroffenen und seinem oder ihrem Landesverband unter Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief bekannt zu geben.

Gegen den Ausschluss kann der oder die Betroffene innerhalb eines Monats nach Empfang des Bescheids Beschwerde beim Verbandsrat einlegen. Die Entscheidung des Verbandsrates kann auf Antrag des Betroffenen oder des Bundesvorstandes durch das Schiedsgericht überprüft werden. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von einem Monat seit Zustellung der Entscheidung des Verbandsrates einzulegen.

Im Übrigen richtet sich das Ausschlussverfahren nach der vom Vorstand zu beschließenden Verfahrensordnung.

Beschlossen mit 122 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme, keine Enthaltung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Bundesdelegiertenversammlung, Bonn, 4. bis 6. November 2016

 

Spurensuche: Gebaut auf den Verbrechen der Nationalsozialisten – „Versagen der jungen Bundesrepublik“

Die immer noch notwendige Aufarbeitung der deutschen Nazi-Vergangenheit stellt  immer öfter (erneut) die Frage, wie die junge Bundesrepublik mit diesem verbrecherischen Erbe umgegangen ist und welche Rolle die Nazi-Täter beim Aufbau in der Nachkriegszeit spielten. Eine der bedeutsamsten Fragen der sogenannten 68er Generation bekommt damit neue und verdiente Aufmerksamkeit. Viele Studien und Berichte kommen zu erschreckenden Ergebnissen, die deutlich machen, wie sehr braune Täter nach 1945 nahezu nahtlos am Aufbau der westdeutschen Behörden und Verwaltungen – aber auch der Wirtschaft – beteiligt wurden und dabei sogar wiederum gegen ihre Opfer aus der Nazi-Zeit nun in der neuen Demokratie tätig wurden. Am Beispiel der Justiz spricht der zuständige Minister Heiko Maas jetzt in einer aktuellen Studie (Akte Rosenburg) von der „Perversion des Rechts während der Nazi-Zeit und das Versagen der jungen Bundesrepublik bei deren Aufarbeitung…“. Aktuelle Untersuchungen zeigen: Dieses Versagen ist nicht auf die Justiz beschränkt. In Hamburg sorgten Alt-Nazis dafür, dass das NSDAP-Vermögen nach 1945 erneut gegen die Opfer unter Kontrolle der Stadt kam und Nazi-Richter nach 1945 einfach weitermachten. Und „Braune Geologen“, die in Nazi-Deutschland die Rohstoffe für den Krieg organisierten, wurden ungestört Präsidenten einer Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und sorgten dafür, dass Atommüll im maroden Salzstock der ASSE versenkt wurde.
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Hamburger EnergieNetzBeirat – Die vierte Sitzung

aurubis
Fernwärme von der Kupferhütte Aurubis? Eines der Themen der nächsten Sitzung des EnergieNetzBeirats.

Die nunmehr vierte Sitzung des im Zuge des erfolgreichen Volksentscheids zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze entstandenen EnergieNetzBeirats (ENB) steht am 10. November an. Weiterhin steht der Umbau der Fernwärme auf der Tagesordnung, also der Ersatz des klimaschädlichen Heizkraftwerks Wedel und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Wärme. Inzwischen hat sich der ENB einen dreiköpfigen Sprecherkreis gewählt, der die Koordination und Themenplanung für die zahlreichen gesellschaftlichen Verbände übernimmt. Die Tagesordnung der kommenden Sitzung ist gleich im Anschluss zu finden und auch auf der vorläufigen Seite des EnergieNetzBeirats. Die Sitzung ist öffentlich, außerdem gibt es eine Fragestunde.

Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ gibt die Richtung vor, mit der das alte Heizkraftwerk in Wedel bei der Fernwärme-Versorgung der Hansestadt ersetzt werden muss: Der Anteil der erneuerbaren Wärme muss steigen. Wie das geht, ist immer noch in der Debatte. Dabei spielt seit kurzem der Standort Stellingen eine große Rolle und klar ist inzwischen, dass es in Wedel keinen Neubau mehr geben wird. Auch die Wärmeauskopplung der Kupferhütte von Aurubis wird von verschiedenen Akteuren als ein Baustein einer künftigen Lösung genannt. Darüber wird auf der kommenden Sitzung berichtet.

Dokumentation: Energienetzbeirat Vierte Sitzung am 10.11.2016

Für die vierte Sitzung finden Sie hier die Tagesordnung. Ergänzende Sitzungsunterlagen werden als Downloads nach und nach bereitgestellt.

Tagesordnung

TOP 1
Begrüßung durch den Energienetzbeiratssprecher und Beschlussfassung über die Tagesordnung

TOP 2
Anmerkungen zum Protokoll (kein Beschluss)

TOP 3
Festlegung Verfahren zur Gutachtenvergabe (Beschluss)

TOP 4
Verfahren zum Umgang mit Anträgen an den Energienetzbeirat (Bericht des Sprechers / Beschluss)

TOP 5
Sachstandsbericht Ersatzlösung Wedel (BUE)

TOP 6
Verfügbarkeit und Nutzungsperspektiven von Abwärme der Aurubis (Bericht Aurubis; die Unternehmen enercity und Vattenfall Wärme Hamburg sind dazu geladen)

TOP 7
Anträge an den Energienetzbeirat (Bericht des Sprechers; Beschluss zum Antrag von Herrn Ederhof)

TOP 8
Arbeitsplanung des Energienetzbeirates (Themenspeicher) und erste grobe Zeitleiste für 2017 (Bericht des Sprechers)

TOP 9
Öffentliche Fragestunde

TOP 10
Verschiedenes

Downloads

Die Sitzung findet statt am Donnerstag, 10. November 2016, um 17:00 Uhr im Konferenzzentrum der Behörde für Umwelt und Energie, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg.

Das Protokoll der letzten Sitzung finden Sie bei Bedarf im Internet (http://www.hamburg.de/energienetzbeirat/6734626/sitzung-01-9-2016/). Auch die Tagesordnung für die kommende Sitzung wird in Kürze auf den Internetseiten des Energienetzbeirats veröffentlicht.

 

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