Fracking-Erlaubnisgesetz jetzt komplett kippen

Verschiebung durch Union und SPD ist Erfolg der Anti-Fracking-Bewegung – DIE LINKE fordert ausnahmsloses Fracking-Verbot

„Das vorläufige Scheitern des Fracking-Erlaubnisgesetzes der CDU/ CSU-SPD-Bundesregierung ist eine gute Nachricht. Hätte der Bundestag das Gesetz diese Woche beschlossen, wäre Fracking auf über 75 Prozent der Fläche Deutschlands erlaubt gewesen. Durch den massiven Widerstand der Anti-Fracking-Bewegung und der BürgerInneninitiativen vor Ort ist so viel Druck aufgebaut worden, dass die Regierung ihre Pläne diese Woche nicht zur Abstimmung stellt. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Das Fracking-Erlaubnisgesetz muss komplett gekippt werden. DIE LINKE fordert ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann im Umweltausschuss für die Fraktion DIE LINKE.

Zdebel weiter:

„Es ist gut, dass die SPD die geplante Expertenkommission ablehnt, die am Bundestag vorbei über Fracking entscheiden soll, während die Union weiterhin auf der Kommission besteht. Die Fracking-Kommission soll mehrheitlich mit Vertretern frackingfreundlicher Institutionen besetzt werden. Vertreter der Zivilgesellschaft bleiben außen vor. Aber auch ohne die Kommission gilt: Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer – unabhängig davon, ob eine Expertenkommission oder der Bundestag zuständig ist.

Ernsthafte Schritte gegen den Klimawandel sind mit Fracking unvereinbar. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist katastrophal, die Ressourcenverschwendung enorm. Ähnlich wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Das zeigen insbesondere die Erfahrungen mit Fracking in den USA.

Doch Union und SPD scheinen weiterhin bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf um Fracking-Gas und Öl ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für DIE LINKE klar: Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden.“

Atommüll: Bayerns Totalblockade ist skandalös

„Die Weigerung von Horst Seehofer, die Verantwortung für radioaktiven Müll aus den bayerischen Meilern zu übernehmen, obwohl der Freistaat jahrzehntelang am Atomstrom mitverdient hat, ist ein unglaublicher Skandal. Seehofer und Co. sabotieren damit die ohnehin extrem schwierigen Bemühungen, einen Konsens beim Umgang mit den gewaltigen Atommüll-Problemen zu finden. Die Totalblockade Bayerns zeigt zudem, auf welch unsicherem Boden die Arbeit der sogenannten ‚Endlager-Kommission‘ im Bundestag steht“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg und Mitglied der „Endlager-Kommission“, die Weigerung Bayerns, einen Teil der radioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland zu übernehmen. Zdebel weiter:

„Die bayerische Haltung gefährdet die von den Atomkonzernen angekündigte Ruhend-Stellung der Klagen gegen das Standortauswahlgesetz bis zu einer endgültigen Vereinbarung. Dieser Schritt war nur unter der Bedingung in Aussicht gestellt worden, dass alle Bundesländer dem vom Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Konzept zustimmen. Ich fordere die Atomkonzerne auf, sich jetzt nicht hinter der Sabotage-Politik der bayerischen Landesregierung zu verstecken und die Klagen in Sachen Standortlagerung jenseits von Gorleben ruhend zu stellen. Das wäre ein wichtiges Signal.

Es gibt gute Gründe, das vorläufige Konzept für die Rückführung des Atommülls aus dem Ausland zu hinterfragen. Vor allem Sicherheitsbelange müssen auf den Prüfstand. Und es muss klar sein, dass die Unternehmen die Kosten der Zwischenlagerung an den AKW-Standort übernehmen. Es gibt aber keinen Grund, sich der Verantwortung zu verweigern, wie Horst Seehofer es jetzt tut.“

Diese PM auf der Seite der Fraktion DIE LINKE

Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

Atommüll und Castortransporte: Sicherheit der Standort-Zwischenlager muss erhöht werden

„Die Vereinbarung über die möglichen Standorte für die Rücknahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland zur Zwischenlagerung an vier AKW-Standorten ist zwar ein erster Schritt, aber noch lange keine Lösung für die bestehenden Sicherheitsprobleme, die mit diesem Atommüll verbunden sind“. Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. auf die laut Medienberichten erzielte Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und den Atomkonzernen über die Rücktransporte von mittel- und hochradioaktiven Atommüll aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland.

Zdebel weiter: „Sehr genau werden wir auch auf die finanzielle Seite dieses Deals zwischen Atomkonzernen und Bundesumweltministerium schauen müssen. Es muss dabei bleiben, dass die Atomkonzerne als Verursacher des Atommülls auch die Kosten der weiteren Lagerung in vollem Umfang übernehmen“.

E.on und die anderen Konzerne hatten erklärt, dass sie die Kosten für die Zwischenlagerung dieses Atommülls an den Standorten nicht übernehmen wollen und deshalb auch Klagen eingereicht haben. Die Bundesregierung wiederum hatte zugesichert, dass die Atomkonzerne in der Verantwortung bleiben.

Jetzt muss es endlich auch um die Sicherheit der Zwischenlagerung an den Standorten gehen, so Zdebel: „Das die bestehenden Atommülllager an den AKW-Standorten schon für die vorhandenen hochradioaktiven Atomabfälle nicht ausreichend sind, hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit der Aufhebung der Genehmigung des Standortlagers in Brunsbüttel im Januar überaus deutlich gemacht. Deshalb braucht es an allen Standorten umfassende Sicherheitsüberprüfungen und entsprechende Nachrüstungen. Dies gilt insbesondere für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung. An keinem der AKW-Standortlager gibt es die Möglichkeit, undichte Castorbehälter zu reparieren. Die Nachrüstung so genannter Heißer Zellen ist jetzt unbedingt erforderlich,“ fordert Zdebel.

Der Abgeordnete verwies darauf, dass auch große Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen jüngst diese Nachrüstungen gefordert und dazu auch wissenschaftliche Stellungnahmen vorgelegt haben. Erst vor wenigen Tagen hatte Zdebel sich dieser Forderung mit einer Kurz-Stellungnahme der INTAC Hannover angeschlossen und die Atommüll-Kommission, deren Mitglied er ist, aufgefordert, sich mit diesen Sicherheits-Maßnahmen zu befassen.

  • Der Brief an die Kommission und die Kurz-Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der INTAC Hannover hier als PDF. Auf der Seite der „Endlager-Kommission ist dieser Brief und die Stellungnahme als Drucksache 109 hier zu finden (PDF).

Während für die jetzt dort lagernden Atomabfälle noch die Möglichkeit besteht, defekte Castoren in den Sicherheitsbereichen der Reaktoren unter Wasser zu reparieren, kommt dies für den Atommüll aus Frankreich und Großbritannien nicht in Frage. Der radioaktive Abfall ist in Glaskokillen eingeschmolzen, die unter keinen Umständen mit Wasser in Kontakt kommen dürfen. Heiße Zellen sind hermetisch abgeschlossene Einrichtungen, in denen die hochradioaktiven Abfälle hantiert werden können.

EU und die Subventionen für AKW Hinkley Point: Das Rundum-Sorglos-Paket für die Atomwirtschaft muss gestoppt werden

Nach der Anhörung über die Erlaubnis der EU-Kommission mit der Großbritannien neue Atommeiler in Hinkley Point durch Steuergelder subventionieren darf, fordert Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, klare Konsequenzen: „Das Rundumsorglos-Paket für neue Atomreaktoren in Hinkley Point muss von der Bundesregierung auch auf dem Klageweg – wie es Österreich vormacht – angegangen werden.“

Zdebel weiter: „Atomenergie ist am freien Markt nicht finanzierbar. Wichtig sind aus meiner Sicht die Hinweise der Anwältin Cornelia Ziehm. Demnach ist entscheidend, dass die Kredit- und Preisgarantien gegen die EU-Liberalisierung des Strommarktes verstoßen. Dies schließt staatliche subventionierte Förderungen aus. An der Atomenergieförderung gibt es kein gemeinsames europäisches Interesse. Die Preisgarantien für die Atomstrom-Erzeugung über 35 Jahre sind außerdem eine direkte Betriebsbeihilfe, die nach EU-Recht nicht zulässig sind. Hiesige Ökostrom-Unternehmen befürchten durch diese Maßnahme auch Wettbewerbsverzerrungen. Der Beschluss der Kommission könnte auch der Türöffner für andere EU-Staaten wie Polen, Tschechien und anderen werden, die ebenfalls mit Steuergelder in die Atomenergie einsteigen wollen.“

Zdebel abschließend: „All dies sind Gründe genug, dass die schwarz-rote Bundesregierung jetzt mit einer eigenen Klage oder durch Unterstützung der Klage Österreichs für eine atomenergiefreie Zukunft in Europa aktiv wird.“

Auf der Seite des Bundestags wird das Statement der Anwältin Cornelia Ziehm folgendermaßen zusammengefasst: „Dagegen argumentierte die Berliner Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, man könne schwerlich von Marktversagen sprechen, wenn nach 60 Jahren noch immer kein Kernkraftwerk wirtschaftlich betrieben werden könne. Sie bezweifelte im Übrigen, ob es sich bei der britischen Förderung tatsächlich um eine Investitionsbeihilfe handelt und nicht um eine nach europäischem Recht unzulässige Betriebsbeihilfe. Neben einer Kreditgarantie über 22 Milliarden Euro garantiere die Regierung einen festen Abnahmepreis einschließlich Inflationsausgleich sowie einen Ausgleich für den Fall einer Veränderung politischer Rahmenbedingungen, die zu einer Drosselung oder Einstellung des Betriebs führten. Dies sei ein „Rundum-Sorglos-Paket“, bei dem kein Investitionsrisiko bleibe. Ziehm bezweifelte, dass dies mit dem europäischen Beihilferecht sowie dem liberalisierten Strom-Binnenmarkt vereinbar ist, weil die Atomenergie damit nicht so wie jede andere am Binnenmarkt teilnehme.“ (Unter dem angegebenen Link finden Sie auch die Zusammenfassung der Statements der anderen Sachverständigen.)

Weiter ist der Bundestags-Seite zu entnehmen: „Marcel Keiffenheim von der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy machte dagegen eine andere Rechnung (als Erwiderauf auf die Darstellung von Severin Fischer von der Stiftung Wissenschaft und Politik, Anmerk.) auf. Demnach würde die Subvention für das neue britische Kernkraftwerk zu einer Minderung des Strompreises in Deutschland um zehn bis 40 Cent pro Megawattstunde führen, bei einem derzeitigen Preis von rund 30 Euro pro Megawattstunde. Da die länderübergreifenden Stromtrassen in der EU ausgebaut werden sollen, werde sich der Effekt noch vergrößern. Dazu komme, dass es sich bei der Subvention um einen Präzedenzfall handele. Sechs Länder in der EU überlegten derzeit, nach einem ähnlichen Mechanismus vorzugehen. Das würde tendenziell die deutsche Energiewende gefährden.“

 

Die ausführlichen Schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und von Marcel Keiffenheim (Greenpeace Energy) finden sie hier: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a09/anhoerungen/stellungnahmen/377924

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