Bürgschaften für Atom-Exporte: Nein Danke!

„Bürgschaften für den Export von Atomtechnik darf die Bunderegierung nicht zulassen! Nicht Sicherheit, sondern wirtschaftliche Interessen treiben die CDU, wenn sie in der Bundesregierung den Weg für solche Bürgschaften, mit denen der Staat Exporteure gegen Risiken absichert, freimachen will. Aus Fukushima und Tschernobyl kann die Konsequenz nur sein, weltweit massiv für den Atomausstieg zu streiten und Atomenergie zu ächten! Export-Bürgschaften wären ein deutliches Signal, dass der Atomausstieg in der Bundesrepublik nicht mehr ernst zu nehmen ist und Atomenergie wieder salonfähig wird. Das darf nicht passieren.“

Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Linksfraktion, auf die Meldungen, dass der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), Thomas Bareiß und die CDU sich für derartige Export-Bürgschaften der Bundesregierung einsetzen.

Prospektfreie Herausgabe von Nichtdividendenwerten: Bundesregierung im Tal der Ahnungslosen

Die Bundesregierung hat keine Ahnung, wie viele so genannte Nichtdividendenwerte bzw. Zertifikate seit 2005 unter Ausnutzung der Prospektfreiheit gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) emittiert wurden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) hervor.

Zdebel dazu: „Mir verschlägt es schlicht die Sprache. Zur Zeit will die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der EU-Prospektverordnung ins deutsche Recht den Spielraum für die prospektfreie Herausgabe von Finanzprodukten erweitern. Dabei ist ein Prospekt für die Anleger essenziell, um auch im Nachhinein bei etwaiger Fehlberatung überhaupt Schadensersatz geltend machen oder die Wertpapieremittenten in Haftung nehmen zu können. Und jetzt muss die Bundesregierung einräumen, dass weder ihr noch der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) Kenntnisse über die Ausgabe so genannter Nichtdividendenwerte vorliegen, die schon jetzt bis zu einem Wert von 75 Millionen Euro jährlich völlig prospektfrei vertrieben werden dürfen.

Dabei verbergen sich hinter dem Etikett ,Nichtdividendenwerte‘ Genuss- und Optionsscheine, Zertifikate und ähnliche riskante Produkte. Bei den Zertifikaten werden toxische Produkte prospektfrei vertrieben, die unter so illustren Namen wie Knockout-Zertifikate oder Coco Bonds laufen. Diese Zockerzertifikate können den Anleger leicht sein ganzes Geld kosten. Nach Auffassung der LINKEN gehört der Verkauf von Nichtdividendenwerten an Verbraucher verboten und nicht erleichtert. Ferner fordern wir, den gesetzlichen Prüfmaßstab der Aufsicht auszuweiten.  Um die Verbreitung solch dubioser Finanzinstrumente von Beginn an zu verhindern und den Finanzsektor auf seine realwirtschaftlichen Funktionen zu konsolidieren, ist es dringend an der Zeit, endlich eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente – in Form eines Finanz-TÜV – einzuführen.“

 Dokumentation:

Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE.)

Wie viele so genannte Nichtdividendenwerte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2005 gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WPpG) unter Ausnutzung der Prospektfreiheit (bis 75 Mio. Euro) auf den Markt gebracht (bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln), und insbesondere wie viele Zertifikate wurden im genannten Zeitraum prospektfrei nach § 1 Absatz 2 Nummer 4 WPpG (bis 75 Mio. Euro) emittiert (bitte ebenfalls für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht vom 29. März 2019

Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele so genannte Nichtdividendenwerte bzw. Zertifikate seit 2005 prospektfrei gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) emittiert wurden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der unter anderem die Prüfung von Wertpapierprospekten obliegt, erhält keine Kenntnis von prospektfreien Emissionen. Denn für diese Emissionen werden der BaFin weder Prospekte zur Billigung vorgelegt noch erhält sie anderweitig Informationen über diese Emissionen.

 

 

Bayer-Hauptversammlung in Bonn – Der Giftkonzern ist Gesundheitskiller, Klimakiller und Jobkiller in einem!

Am morgigen Freitag (26.04.) lädt der Agrochemie-Konzern Bayer seine Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung nach Bonn. Der Umweltpolitiker und NRW-Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) kritisiert Bayers Geschäftspolitik scharf:

„Das Bayer-Management hat sich mit der Übernahme des US-Giftkonzerns Monsanto gründlich verspekuliert. Gegen die krebserregende Giftschleuder Glyphosat sind weltweit tausende Klagen anhängig. Das Schadensersatzrisiko dürfte früher oder später an die Substanz des Konzerns gehen. Innerhalb eines Jahres ist die Bayer-Aktie um 38 Prozent eingebrochen, weshalb mittlerweile nicht nur kritische, sondern auch profitorientierte Aktionäre auf Konfrontationskurs mit Konzernchef Werner Baumann gehen. Sie wollen den Vorstand auf der Hauptversammlung nicht entlasten. Im Gegensatz zu Blackrock und Co. kritisiert DIE LINKE jedoch nicht einen zu niedrigen Aktienkurs. Der wahre Skandal ist, dass Armut, Hunger und Krankheiten seit jeher das Geschäftsmodell von Bayer und Monsanto bilden. Nicht allein Glyphosat, sondern Bayer und der Kapitalismus überhaupt sind das Problem!

Die Tatsache, dass sich Konzernchef Baumann sein Gehalt erhöhen lässt, während er parallel die Streichung von 12 000 Arbeitsplätzen ankündigt, um die Folgen der größenwahnsinnigen Monsanto-Übernahme zu kompensieren, ist nur der Gipfel der zynischen Geschäftspolitik. Es ist eben kein Scherz, dass Bayer einer der lebensbedrohlichsten Konzerne der Welt ist. Der Giftkonzern steht mustergültig für die totale Durchkapitalisierung des globalen Agrarsektors, für die Zerstörung der Existenzbedingungen von Millionen Kleinbauern, für genmanipulierte Lebensmittel und ein Saatgutmonopol, für haufenweise Umwelt- und Gesundheitsskandale und nicht zuletzt für die Beschäftigung von Zwangsarbeitern durch den Vorgängerkonzern I.G.-Farben während der NS-Zeit.

All diese Schweinereien werden durch die Bundesregierung und die EU-Kommission gedeckt, weil sie es sich mit einem solchen Big Player in der globalen Weltmarktkonkurrenz nicht verscherzen wollen. Bayer und Co. betreiben die Ausbeutung von Mensch und Natur und die herrschende Politik begleitet sie dabei. Dagegen wendet sich DIE LINKE. Wir unterstützen die Proteste im Rahmen der Bayer-Hauptversammlung. Fridays for Future heißt auch: Bayer die rote Karte zeigen! Gegen die Profitmacherei, für wirksamen Klimaschutz und ein gutes Leben für alle!“

Weitere Informationen zu den geplanten Aktionen finden sich auf der Homepage der „Coordination gegen BAYER-Gefahren

 

Hochradioaktiv und waffenfähig: Atomtransporte aus Garching ins Zwischenlager Ahaus

Wie ist der Stand in Sachen geplanter Atomtransporte mit hochradioaktivem und waffenfähigem Atommüll aus dem Forschungsreaktor München Garching in das Zwischenlager Ahaus? Dazu antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE).

Laut Bundesregierung wird der erste Behälter, in dem die hochradiaktiven Brennelemente für den Transport und die Lagerung verpackt werden, „nicht vor dem 4. Quartal 2019″ beladen. In Nasslager von Garching wären nach Angaben der Bundesregierung noch bis ins nächste Jahr hinein freie Plätze für bestrahlte Brennelemente vorhanden. Der Betreiber wird in diesem Jahr vom Hersteller GNS zwei Behälter vom neuen Typ MTR 3 erhalten. Weitere je zwei Behälter sollen 2021, 2022 und 2023 an das Forschungszentrum geliefert werden.

Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE:

„Der Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll aus dem Forschungszentrum Garching birgt enorme Gefahren. Dabei stehen Betreiber und Behörden offenbar vor großen Problemen, weil die Anforderungen an den Terrorschutz in den letzten Jahren enorm gewachsen sind. Einzelheiten sind aufgrund der strikten Geheimhaltung von der Bundesregierung nicht zu erfahren.

Das zeigen die Antworten auf meine Kleine Anfrage zu den geplanten Atomtransporten aus Garching in das Zwischenlager nach Ahaus.

Vermutlich erst 2020 dürfte der mit einem über 100 Tonnen schweren speziell gepanzertem Fahrzeug ein Atomtransport mit zwei Behältern stattfinden. Die Kosten allein für das Spezialfahrzeug sollen 1,555 Mio Euro betragen. Offenbar wurde der Betrieb des Forschungsreaktors in Garching so angepasst, dass das Nasslager noch Brennelemente aufnehmen kann.

Statt Atomtransporte nach Ahaus braucht es in Garching ein eigenes Zwischenlager, bis ein Atomüll-Endlager für diese brisanten Abfälle gefunden ist.“

Atommüll Schacht Konrad: Standortentscheidung für Bereitstellunglager noch in diesem Jahr

Noch in diesem Jahr will die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) den Standort für das neue Atommüll-Bereitstellungslager für den Schacht Konrad festlegen. Das bestätigt die Bundesregierung auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg bei der Fraktion DIE LINKE. Bedeutsam für diesen Standort sei ein Gleisanschluss und er darf nicht weiter als 150-200 Kilometer vom Schacht Konrad in Salzgitter entfernt sein, so die Bundesregierung.

Dazu erklärt Hubertus Zdebel: „Weil in Sachen Atommülllagerung fast nichts so funktioniert, wie sich Bundesregierung und zuständige Behörden und Unternehmen das vorstellen, soll nun ein weiteres Atommülllager entstehen. Anlass sind die enormen zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme des Schacht Konrad in Salzgitter, der als Atommüll-Endlager für leicht- und mittelradioaktiven Abfall ausgebaut wird. Derzeit wird gehofft, dass es 2027 soweit sein soll, bis der unterirdische Ausbau abgeschlossen ist.

Die Verzögerungen von mehr als zehn Jahren führen dazu, dass sich der Atommüll an den AKW-Standorten auftürmt. Auch dort müssen neue Zwischenlager gebaut werden. Bislang hält sich die Bundesregierung bedeckt, wo denn das neue Zwischenlager für den Schacht Konrad entstehen soll.

Mit der Vorgabe, `nicht weiter als 150-200 Kilometeter von Salzgitter entfernt´ könnte es an einen Standort in Niedersachsen genausogut wie in Thüringen, Hamburg oder NRW errichtet werden. Auch Ilsenburg in Sachsen-Anhalt war von Medien jüngst wegen des vorhandenen Gleisanschlusses genannt worden.

Klar ist nur: Dieses neue Atommülllager soll nicht in Salzgitter gebaut werden, weil dann die vorhandene Genehmigung für den Schacht Konrad geöffnet werden müsste und dann wieder Klagen möglich wären. Das aber wäre für den Ausbau im Schacht vermutlich das endgültige Aus, denn schon jetzt gibt es massive und begründete Zweifel, ob Konrad heutigen Endlageranforderungen noch gerecht werden könnte. So wird wieder einmal beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen rumgetrickst, anstand mit offenen Karten zu spielen und die Bürger*innen umfassend zu beteiligen.“

Frage und Antwort der Bundesregierung als PDF:

Frage 57 – Antwort des Parl. Staatssekretärs Florian Pronold auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE):

Frage: „Bis wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine Entscheidung für einen Standort für das in § 3 Absatz 3 Satz 3 des Entsorgungsübergangsgesetzes erwähnte „Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“, die im Schacht Konrad in Salzgitter dauerhaft unterirdisch gelagert werden sollen, getroffen werden, und kann die Bundesregierung bestätigen, ob ein Standort für ein solches Bereitstellungslager weder in Niedersachsen noch in Nordrhein-Westfalen sein wird?“

Antwort: „Das Zentrale Bereitstellungslager soll als Eingangslager für das Endlager Konrad die Einlagerung der Abfallgebinde im Endlager zeiteffizient durchführen können. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beabsichtigt, in diesem Jahr eine Entscheidung über den Standort für das Bereitstellungslager Konrad zu treffen.

Die unabhängige Entsorgungskommission des Bundes hat in einer Stellungnahme sicherheitstechnische und logistische Anforderungen an ein Zentrales Bereitstellungslager herausgearbeitet.

Neben den sicherheitstechnischen Anforderungen gibt es einige logistische Anforderungen: Der Standort sollte höchstens etwa 150 bis 200 Kilometer vom Schacht Konrad entfernt sein. Es sollte zudem ausreichend Platz im und vor dem Lagergebäude für Transporte, Rangierfahrten und Inspektionen geben. Der Standort sollte möglichst  bereits über einen Schienenanschluss verfügen.“

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