Aufsuchungserlaubnisse in NRW von Wintershall zielen auf unzulässiges Schiefergasfracking

Zdebel (DIE LINKE) fordert Zurückweisung der Verlängerungsanträge

„Die NRW-Landesregierung und die Bezirksregierung Arnsberg müssen die Anträge der BASF-Tochter Wintershall auf Verlängerung ihrer auslaufenden Fracking-Aufsuchungserlaubnisse für die Gebiete ‚Rheinland‘ und ‚Ruhr‘ umgehend zurückweisen“, fordert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss des Bundestags. „Trotz vieler Schwärzungen lassen die mir vorliegenden Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt.“

Zdebel weiter:

Allein die Tatsache, dass die Städte von der Bezirksregierung Arnsberg um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte sie den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert. Es ist alarmierend, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge überhaupt prüft, obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist. Aufgrund dieses Verbots besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse!

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft (SPD), in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin (SPD) weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken. Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt die SPD-Grünen-Landesregierung nicht, sich mit Konzernen wie Wintershall anzulegen. Konsequentes Handeln im Interesse von Mensch und Natur sieht anders aus.

DIE LINKE fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob in Schiefergestein oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.“

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Nachfolgend finden sich Links zu dem zur Entscheidung anstehenden Antrag der Wintershall Holding GmbH einschließlich der zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde (§ 2 Abs. 1 UIG NRW)

Fracking-Aufsuchungserlaubnisse in NRW: Wintershall zielt auf unzulässiges Schiefergasfracking

Bezirksregierung Arnsberg entscheidet bis zum 4. Februar

Die BASF-Tochter Wintershall beantragt für die Gebiete „Rheinland“ und „Ruhr“ in NRW eine Verlängerung ihrer auslaufenden Aufsuchungserlaubnisse und zielt dabei auf Schiefergasfracking. Obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist, prüft die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge.

 

 

Am 4.2.2017 laufen die Aufsuchungserlaubnisse der BASF-Tochter Wintershall für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ aus.

Wintershall hat deshalb für beide Felder Anträge auf Verlängerung um drei Jahre gestellt. Trotz vieler Schwärzungen lassen die Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt. Denn Wintershall beantragt u.a. das so genannte Abteufen von 1-5 Flachbohrungen. „Diese Aktivität dient dem Verständnis des Schiefergasplays“, heißt es in den Antragsunterlagen. „Schiefergasplay“ bedeutet nichts anderes als Ort des Vorkommens von Schiefergas. Wintershall zielt also auf Schiefergas und setzt damit auf das Ende des Verbots der Schiefergasgewinnung.

„Ruhr“ und „Rheinland“

Das Aufsuchungsfeld „Ruhr“ liegt in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg. Die Erlaubnisfeldfläche erstreckt sich über insgesamt 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Betroffen sind: Möhnesee, Arnsberg, Sundern (Sauerland), Ense, Wickede (Ruhr), Menden (Sauerland), Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Iserlohn, Hemer, Balve, Nachrodt-Wiblingswerde, Altena, Hagen, Witten, Herdecke, Wetter, Sprockhövel, Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Velbert, Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan, Wuppertal, Essen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Moers, Kempen, Rheurdt, Kerken, Geldern, Issum, Straelen, Wachtendonk, Dortmund, Finnentrop, Eslohe (Sauerland), Neuenrade.

Das Aufsuchungsfeld „Rheinland“ grenzt südwestlich an „Ruhr“ und umfasst die folgenden Städte ganz oder in Teilen: Straelen, Wachtendonk, Kempen, Brüggen, Nettetal, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Tönisvorst, Willich, Mönchengladbach, Wegberg, Erkelenz, Jüchen, Hückelhoven, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Geilenkirchen, Selfkant, Gangelt, Titz, Linnich, Übach-Palenberg, Aldenhoven, Jülich, Barsweiler, Herzogenrath, Inden, Niderzier, Elsdorf, Bedburg, Korschenbroich, Inden, Eschweiler, Würselen, Aachen, Herzogenrath. Die Karte findet sich hier.

Schwärzungen in den Unterlagen

In dem Verfahren um die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis hat die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde auch die von einer möglichen Bohrung betroffenen Städte um eine Stellungnahme gebeten. Öffentlich Alarm geschlagen hat der Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus (Kreis Mettmann), Jan Heinisch: „Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ‚um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes‘ derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist.“ Aus den Unterlagen der Firma Wintershall sei – so Heinisch – weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Schiefergasfracking ist unzulässig – oder?

Auf Bundesebene ist 2016 durch Bundestag und Bundesrat ein Fracking-Gesetzespaket verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Danach ist Fracking im Schiefergestein mit Inkrafttreten der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 11.2.2017 grundsätzlich untersagt. 2021 wird diese Bestimmung wieder auf den Prüfstand gestellt: Denn dann könnte nach wissenschaftlichen Erprobungen, die der Genehmigung durch die jeweilige Landesregierung bedürfen, und einer entsprechenden wissenschaftlichen Begleitung durch eine fracking-freundliche Expertenkommission der Weg für Schiefergasfracking wieder frei gemacht werden.

In NRW ist kurz vor Weihnachten der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) verabschiedet und im Rahmen einer Verordnung veröffentlicht worden

Er tritt am 8. Februar 2017 in Kraft. Auch hier gilt: Fracking im Schiefergestein ist unzulässig. „Die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, mittels Einsatz der Fracking-Technologie ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist“, so der LEP NRW.

Wieso prüft die Bezirksregierung Arnsberg überhaupt den Antrag?

Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit Aufsuchungserlaubnisse nicht gründlich geprüft, sondern einfach durchgewunken. Jetzt soll das angeblich anders laufen: Die Verlängerung sei in diesem Fall keine Formalie; denn der Antrag werde vor dem Hintergrund der Gesetzgebung zum Thema Fracking nochmals geprüft, heißt es. „Die Entscheidung muss juristisch wasserdicht sein“, sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Andreas Nörthen, „vor allem auch vor dem Hintergrund einer möglichen Ablehnung.“

Aber warum prüft die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag von Wintershall überhaupt? Da Schiefergasfracking verboten ist, besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse! Allein die Tatsache, dass die Städte um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert.

SPD-Grünen Landesregierung NRW scheut Konflikt mit Wintershall

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken.

Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt er den notwendigen Konflikt mit Wintershall und ihrem Vorstandsmitglied Martin Bachmann nicht. Bachmann ist auch Vorstandsvorsitzender der Fracking-Lobbygruppierung „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) und Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Er ist zudem Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat. Der Namensgeber der Stiftung entpuppte sich als Nazi, sie steht deshalb vor dem Aus. Bachmann hatte Mitte 2016 erheblichen Druck auf SPD und CDU ausgeübt, um die Fracking-Gesetzgebung durch den Bundestag zu peitschen. Diesem Lobbyisten hatte sich die Große Koalition bereitwillig unterworfen.

DIE LINKE: Konsequent gegen Fracking vorgehen

Die Linke fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob im Schiefergestein, Tight-Gas-Reservoirs oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.

Fracking in jeder Form ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie. Fracking führt zu Grund- und Trinkwasserverseuchungen durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie sie bereits jetzt in Niedersachsen erfolgen. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung.

Hier findet sich der zur Entscheidung anstehende Antrag der Wintershall Holding GmbH sowie die zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde. (§ 2 Abs. 1 UIG NRW):

Genug für Alle – Erfolgreiche Tagung zum sozial-ökologischen Umbau in Essen

Rund 400 TeilnehmerInnen kamen zu der erfolgreichen Tagung der Bundestagsfraktion DIE LINKE und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum sozial-ökologischen Umbau am letzten Wochenende in Essen. Unter dem Titel „Genug für Alle“ diskutierten wir gemeinsam mit zahlreichen ReferentInnen aus der Umweltbewegung, den Gewerkschaften und der Wissenschaft diskutierten wir über die Frage, wie die Transformation gelingen kann. Herzlichen Dank an alle, die diese gute Veranstaltung möglich gemacht haben!

In dem Workshop „NRW KONKRET: Mit welchen Schritten erreichen wir den sozial-ökologischen Umbau?“ diskutierte Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags, gemeinsam mit den Gästen Peter Bastian (SofA – Sofortiger Atomausstieg Münster), Kerstin Ciesla (stellvertretende Vorsitzende des BUND NRW), Fabian Hübner (ausgeCO2hlt), Michael Zerrkübel (NRW-AntiAtom-Aktivist) und 60 TeilnehmerInnen über die Themen Energiewende, Kohleausstieg, Atom, Fracking und Verkehr.

Z.B. Stichwort Braunkohleausstieg. Zdebel hatte dazu schon gegenüber der Jungen Welt gesagt: „Wir wollen einen geordneten Kohleausstieg bis zum Jahre 2035. Dafür bräuchte es einen gesetzlich fixierten Abschaltplan für die einzelnen Kraftwerksblöcke. Nach unserem Konzept müssten bis 2025 alle Kraftwerke vom Netz gehen, die älter als 40 Jahre sind. Danach kämen schrittweise die Jüngeren, bis 2035 der letzte Block stillgelegt wird. Dazu gehört auch, dass ab sofort keine Kohlekraftwerke mehr gebaut und keine neuen Tagebaue mehr aufgeschlossen werden. Wir fordern einen mit mindestens 250 Millionen Euro ausgestatteten Fonds für den Strukturwandel in den betroffenen Regionen. Und natürlich müssen wir uns um die Beschäftigten kümmern, die sich Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen. Dieses Konzept steht bei uns in Nordrhein-Westfalen im Landtagswahlprogramm, und es basiert im wesentlichen auf einer entsprechenden Position unserer Bundestagsfraktion.“

Konferenz GENUG für ALLE: Hubertus Zdebel im Interview

Wie bekommen wir den dringend notwendigen sozial-ökologischen Umbau zum Schutz der Umwelt und für Gerechtigkeit hin? Dazu findet am kommenden Wochenende in Essen die Konferenz GENUG für ALLE statt. In einem Interview in der Jungen Welt sagt Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss, worum es geht: „Wir wollen mit Referenten aus der Umwelt- und Klimabewegung, aus der Wissenschaft und aus den Gewerkschaften diskutieren, wie die erforderliche gesellschaftliche Transformation vorangetrieben werden kann. Ganz konkret geht es darum, die harten Brocken des sozialökologischen Umbaus zu diskutieren.“

Zum Beispiel die gerechte Gestaltung des Kohleausstiegs, das Wachstumsdilemma und herrschende Konsumweisen. Wir wollen auch über die Verkehrspolitik sprechen oder darüber, wie genau der Umbau in den Kernindustrieregionen in Nordrhein-Westfalen aussehen muss, in denen besonders viele betroffene Menschen leben und arbeiten.“

Uranlieferungen für marode Reaktoren: Umweltausschuss lehnt Exportverbot ab

Ein Exportverbot für Uranlieferungen zum Betrieb von maroden Atomkraftwerken in Belgien, Frankreich und der Schweiz wird es vorerst nicht geben. Die Vertreter der Regierungsfraktionen lehnten am Mittwoch die Initiative von Grünen und LINKS-Fraktion ab, die Ausfuhrgenehmigungen für derartige Brennstofflieferungen in Reaktoren wie Tihange, Doel oder Cattenom künftig zu verweigern.

Schon seit längerem engagieren sich die LINKE und die Grünen im Bundestag für ein solches Ausfuhrverbot. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mehrere Anfragen von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und jetzt der Antrag der Grünen-Fraktion (PDF) haben zum Ziel, dass die Bundesregierung es nicht nur bei Worten belässt, sondern endlich auch Taten erfolgen. Zuvor hatte die internationale Ärzteorganisation IPPNW in einem Rechtsgutachten aufgezeigt, dass ein Ausfuhrstopp über das Atomgesetz möglich ist.

Zdebel: „Deutsche Uranfabriken dürfen nicht dafür sorgen, dass marode Atommeiler jenseits der Grenze betrieben werden. Ein solcher Atomausstieg ist nicht glaubhaft und hier gilt es zu handeln. Als eine erste Maßnahme ist es richtig, mindestens diejenigen Lieferungen in die Anlagen zu unterbinden, die ganz offenkundig besonders riskant sind. Darüber hinaus müssen aber endlich auch die Uranfabriken in Gronau und Lingen unter das Dach des Atomausstiegs und ihr Betrieb beendet werden.

Wir brauchen endlich in Deutschland auch eine Politik, die den Anspruch erhebt, den Atomausstieg auch in Europa voranzubringen. Atomkraftwerke in Deutschland für gefährlich zu erklären und abzuschalten, aber den Betrieb rund um unsere Grenzen achselzuckend hinzunehmen oder gar indirekt über z.B. Euratom zu fördern ist im wahrsten Sinne ein brandgefährliches Spiel mit dem atomaren Super-GAU. Und die radioaktiven Wolken werden nicht an den Grenzen halt machen.“

In einem Gutachten für die Ärzteorganisation IPPNW kommt die Anwältin Cornelia Ziehm zu der Aussage, dass diese Ausfuhrgenehmigungen mit Blick auf das Atomgesetz zu verweigert sind, wenn mit der Ausfuhr eine Gefährdung für die Bundesrepublik daraus folge. Dies wäre mit dem Einsatz von Brennstoff in auch vom BMUB als unsicher kritisierten Reaktoren in Belgien der Fall.

Ziehm schreibt: „Zwingende Genehmigungsvoraussetzung ist es nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz, dass die auszuführenden Kernbrennstoffe nicht in einer die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Weise verwendet werden. Dabei werden grundsätzlich alle aus der „Anwendung von Kernenergie“ resultierenden Risiken erfasst. Eine Beschränkung auf eine militärische Perspektive gibt es nicht. Etwas anderes wäre auch mit den Zwecksetzungen des § 1 Atomgesetz, an denen § 3 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz ausgerichtet ist, nicht vereinbar“ (vgl. Dr. Cornelia Ziehm, 2016: „Anordnung eines Exportstopps für Brennelemente aus der Brennelementefabrik Lingen in die Atomkraftwerke Doel (Belgien), Fessenheim und Cattenom (beide Frankreich)“, S. 1).

Mit dem Hinweis auf die „militärische Perspektive“ ist gemeint, dass das BMUB die Auffassung vertritt, dass diese Regelung im ATG nur im Sinne der militärischen Risiken der Weiterverbreitung von Uran gemeint ist, nicht aber im Sinne „Schutz der Bevölkerung“. Eine Auffassung, der die Anwältin Ziehm auch in einer zweiten Stellungnahme nachhaltig widersprochen hat.

 

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