Juristische Kommentare zum Atomgesetz: Atomrecht – Streit inbegriffen

Ein Beitrag von Karl Amannsberger: Wer braucht denn so was? Für viele Menschen ist das Kapitel Atomkraft mit der Abschaltung der letzten AKWs in Deutschland im April 2023 abgeschlossen. Nicht so für die Autoren von zwei in den letzten Jahren erschienenen juristischen Kommentaren zum Atomgesetz (AtG) – der seit über 60 Jahren zentralen Rechtsgrundlage zur Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Der jüngste Kommentar von Hennenhöfer/Mann/Pelzer/Sellner (HMPS) „Atomgesetz mit Pariser Haftungsübereinkommen“- 2021 im Münchener C.H. Beck Verlag erschienen – will „ den nunmehr erreichten Stand“ dokumentieren, stellt aber einleitend fest, dass heute „Regelungen zur Entsorgung im Mittelpunkt der atomrechtlichen Praxis“ stehen. Anders als der zwei Jahre davor erschienene NomosKommentar von Frenz konzentriert er sich auf das AtG selbst.

Frenz stellt ausführlich auch die im Zusammenhang damit entstandenen sog. Ausstiegsgesetze, insbesondere auch das Standortauswahlgesetz (StandAG) dar. Einen Schwerpunkt des HMPS–Kommentars bildet nach Darstellung der Herausgeber das nukleare Haftungs- und Entschädigungsrecht. Insofern könnte man die beiden Wälzer mit 700 bzw. 800 Seiten als einander ergänzend betrachten.

Ohnehin ist es erstaunlich, dass in der langen Geschichte der Atomkraft, in der erbittert auf den Straßen, aber auch in den Gerichtssälen gefochten wurde, so wenige Kommentare und die vor allem zu einem frühen Zeitpunkt erschienen. Mattern/Raisch erläuterten schon 1961 das ein Jahr davor in Kraft getretene AtG, das der seinerzeitige Atomminister Franz Josef Strauß verzögert hatte, weil er befürchtete, dass damit die militärische Nutzung der Atomenergie zu sehr behindert werde. 1962 folgte Fischerhof mit seinem Kommentar, der 1978 nochmals in einer zweiten Auflage erschien. Häufig mit ihm zusammen wurde der Kommentar von Haedrich aus 1986 zitiert. Dann gibt es eine über 30jährige Lücke, die 2002 nur von Posser/Schmals/Müller-Dehn unterbrochen wurde, die sich berufen fühlten, das Ausstiegsgesetz der Rot-Grünen Koalition von 2002 so zu interpretieren, dass es möglichst wenig Schaden anrichten sollte.

Den ( vorläufigen ?) Abschluss der Kommentierung in großen Werken (Atomrechtsliteratur gab und gibt es zuhauf) bildet das AtG/PÜ von Hennenhöfer et. al. Ein Blick in das Bearbeiterverzeichnis (nein, hier wird nicht gegendert!) zeigt eine ganze Reihe von Ministerialbeamten a.D., Rechtsanwälten am Ende ihrer anwaltlichen Karriere und sogar einen altgedienten Siemens-Mann. Die meisten von ihnen sind als glühende Verfechter der Nutzung der Kernenergie bekannt: Gerald Hennenhöfer, ehemaliger Leiter der Atomabteilung des Bundesumweltministeriums, der seine Tätigkeit für den Stromkonzern VIAG/Eon an dieser Stelle schamhaft verschweigt, Lothar Brandmair, in gleicher Funktion beim bayerischen Umweltministerium, Dieter Sellner, in dessen Kanzlei Hennenhöfer zeitweise tätig war, kämpfte u.a. erfolgreich für die Aufhebung des Baustopps beim AKW OHU II.

Nicht nur in der Zusammensetzung der Autorinnen und Autoren, auch an so mancher Stelle in der Kommentierung, kann man den Eindruck bekommen, dass da und dort noch einmal alte Schlachten geschlagen werden oder frühere Entscheidungen und Einschätzungen gerechtfertigt werden sollen. Wenn etwa Sellner für den sicherheitsorientierten Gesetzesvollzug einzelner Bundesländer in den 80er Jahren den Begriff „ausstiegsorientierter Gesetzesvollzug“ (S.8) verwendet oder Ulrich Waas, überzeugt vom Sicherheitsstandard deutscher Anlagen, behauptet, dass „a l l e“ Schwachstellen in deutschen KKWs bei regelmäßigen Prüfungen und Auswertung der Betriebserfahrungen erkannt wurden. Waas verschweigt, dass gegen die durch den Unfall in Harrisburg (USA) 1979 erkannte Gefahr der Wasserstoffexplosion (2011 in Fukushima tatsächlich passiert) in Deutschland jahrzehntelang keine Vorkehrungen getroffen wurden.

Am Beispiel des § 6 AtG sei ein Blick auf die unterschiedliche Herangehensweise der beiden jüngsten Kommentare geworfen. Für die durch die verlängerte Endlagersuche notwendige Langzeitzwischenlagerung abgebrannter Brennelemente und verglaster hochradioaktiver Abfälle weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus, wird dieser Paragraph – der erst seit 2002 mit den Standortzwischenlagern sehr relevant geworden ist – noch an Bedeutung gewinnen. Posser – der Bearbeiter dieses Abschnittes bei HMPS – vertritt hier dezidiert eine Auffassung, die die Rechte der Bevölkerung und ihrer parlamentarischen Vertretung einschränken will. Die im Gesetz vor einer Verlängerung der Genehmigung vorgeschriebene „Befassung des Bundestages“ ist zwar nach seinen Worten „denkbar weit“ gefasst. Sich selbst widersprechend behauptet er aber apodiktisch, dass damit „keineswegs der Erlass eines Gesetzes oder auch nur eines schlichten Parlamentsbeschlusses gemeint sei, noch nicht einmal eine (überwiegend) positive parlamentarische Erörterung“. Da verwundert es schon nicht mehr, dass er – fern jeglicher naturwissenschaftlichen Logik und Gleichartigkeit der Zwischenlager – den Anwendungsbereich der Vorschrift nur für Zwischenlager „innerhalb des abgeschlossenen Geländes eines Kernkraftwerkes“ sieht.

Einen wesentlichen differenzierteren Blick auf den § 6 AtG hat der Kommentar von Frenz. Das mag auch daran liegen, dass die Bearbeiter dieses Werkes durchweg aktive Rechtsanwälte und Hochschullehrer sind und in ihrer beratenden Tätigkeit und in Gerichtsverfahren teils für die Betreiber von Nuklearanlagen, teils aber auch für die Bevölkerung und Naturschutzorganisationen arbeiten. Zwar kommen beide Kommentare gelegentlich zu gleichen Ergebnissen, bei Frenz sind sie jedoch meist ausführlicher belegt.

Noch ein Beispiel zum § 7 AtG – dem „Herzstück“ (Posser) des AtG. Im HMPS-Kommentar wird konzediert, dass sich durch Ausstieg, Wiedereinstieg und erneutem Ausstieg der Fokus auf die Kommentierung ändert. Trotzdem nimmt der § 7 AtG im HMPS- Kommentar mit über 100 Seiten – anders als bei Frenz – sehr breiten Raum ein. Im Unterschied zu sog. gebundenen Genehmigungen nach § 6 AtG, gibt es bei Genehmigungen nach § 7 AtG ein Ermessen, d.h. auch bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen hat die Behörde, die Möglichkeit, die Genehmigung zu versagen. Eine spannende juristische Frage, die bei HMPS unmissverständlich beantwortet wird! Beim heutigen Wissensstand über die Kerntechnik sei das „Ermessen auf Null reduziert“, der Antragsteller habe einen A_n_s_p_r_u_c_h auf Erteilung der Genehmigung.

Noch krasser wird es bei den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 6, wonach „überwiegende öffentliche Interessen“ einer Genehmigung nicht entgegen stehen dürfen. In lediglich sechs Zeilen kommt Posser zum Ergebnis, dass „diese Regelung…in der Praxis keine eigenständige Bedeutung hat“. Im Hinblick auf die Tatsache, dass sowohl die Brennelementefabrik in Lingen als auch möglicherweise für die Urananreicherungsanlage Gronau Genehmigungsverfahren nach § 7 AtG anstehen, eine gewagte Behauptung.

Ungeachtet dessen, dass der HMPS-Kommentar auf Grund solcher Inhalte, aber auch auf Grund des Rufes von Herausgeber Hennenhöfer als Atomhardliner vielleicht als „Hardlinerkommentar“ in die Atomrechtsgeschichte eingehen wird, führt in der Praxis an ihm kein Weg vorbei – was wohl auch das Ziel der Herausgeber war. Die Fülle des Materials macht ihn, wie den früher erschienenen Atomrechtskommentar von Frenz, zu einem Muss für atomrechtlich Interessierte.

Foto: Karl Amannsberger

 

Stop Atomroute Jülich Garching -> Ahaus: BUND Delegierte NRW einstimmig: Keine unnötigen Atomtransporte mehr – Zwischenlagerung neu bewerten!

Einstimmig hat der BUND in Nordrhein-Westfalen (NRW) am vergangenen Wochenende eine Resolution beschlossen, in der der Umweltverband das Ende sinnloser (hoch)radioaktiver Atomtransporte fordert. „Keine unnötigen Atomtransporte“ lautet der Titel der Resolution, in der der Landesverband klar macht: „Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich.“ Der Umweltverband geht nicht nur auf bereits bekannte Sicherheitsrisiken bei der Atomülllagerung ein, sondern benennt auch die wachsenden Terrorgefahren und insbesondere die im Ukraine-Krieg sichtbar gewordenen neuen Risiken der Atomenergie und Atomabfalllagerung, die neue Maßstäbe bei der Atommülllagerung in Deutschland zur Folge haben müssen.

Damit spricht sich der BUND NRW auf seiner Landesdelegiertenversammlung, dem höchsten Beschlussorgan des Verbandes in NRW, dafür aus, geplante Atomtransporte von  Jülich und Garching in das Zwischenlager Ahaus zu unterbinden. Die Wortwahl „unnötige Atomtransporte“ lehnt sich an den Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung in NRW an, mit der den Wähler:innen versprochen wurde, dass die hochgefährlichen Atomtransporte unterbleiben müssten und z.B. stattdessen in Jülich ein neues, verbessertes Zwichenlager für die dortigen Abfälle errichtet werden müsste. So hatten die Grünen in NRW es auf diversen Veranstaltungen versprochen. Der BUND fordert in der Resolution sowohl für NRW aus als auch bundesweit eine deutlich verbesserte Transparenz und Bürger:innen-Beteiligung in Fragen der notwendigen Sicherheit und Sicherung beim Umgang mit dem Atommüll.

Die Betreiber der Atomanlagen in Jülich sowie schwarz-grüne Landesregierung hatten jüngst weitere Schritte zur Vorbereitung des Transports von insgesamt mehr als 150 Castorbehältern von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus angekündigt. Eine Probefahrt samt Leerbehälter steht für November auf dem Programm.

Die Grünen in Düsseldorf haben offenbar alle Vereinbarungen im Koalitonsvertrag über Bord geworfen, weil Betreiber und Bundesbehörden massiv aus Kostengründen ! auf einen Transport nach Ahaus drängen (siehe dazu die Links oben). Dabei räumen die Verantwortlichen inzwischen ein, dass die ehemals für die Räumung in Jülich verantwortlichen Gründe eines mangelnden Nachweises der Erdbebensicherheit nicht mehr gegeben sind. Eine öffentlich zugängliche Bewertung der Defizite der Lagerung in Jülich, der Risiken durch die Transporte und der Situation in Ahaus gibt es nicht. Dabei wäre – wenn es nicht vor allem um Kostengründe geht – doch eine Gesamt-System-Analyse zur Bewertung mehr als sinnreich. Mit weiteren Transporten von hochradioaktivem Atommüll wird auch der Druck weiter ausgebaut, das Zwischenlager in Ahaus weiter als Dauer-Lager zu manifestieren.

Dabei läuft die bislang bestehende Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus bereits Mitte der 2030er Jahre ebenfalls aus, sodass die dortigen Abfälle allesamt möglicherweise nochmals transportiert werden müssten. Noch vor der Genehmigung der Lagerhalle läuft bereits im Jahr 2032 die Genehmigung auch für einzelne in Ahaus eingelagerte Castor-Behälter aus und müssen von der zuständigen BGZ per Antrag in ein neues Genehmigungsverfahren gebracht werden.

  • Die staatliche BGZ sowie weitere verantwortliche Instituionen unter dem Dach des Bundesumweltministeriums bereiten sich derzeit auf die kommenden Genehmigungsverfahren für alle bundesdeutschen Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle vor. In Gorleben und Ahaus geht es los. Sachlich geht es um eine Neu-Genehmigung. Sowohl die Zwischenlager selbst, als auch die beladenen Behälter unterliegen jeweils einer Frist von 40 Jahren, nach der eine komplett neue Genehmigung nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich ist. Außerdem ist der Bundestag per Atomgesetz aufgerufen, sich mit der Laufzeitverlängerung zu befassen. Spätestens ab 2028 müssten die Genehmigungsanträge von den Betreibern gestellt werden. Vorher ? müsste sich der Bundestag erklären.

Die Stadt Ahaus hat angekündigt, gegen die Atomtransporte bzw. die Einlagerung der Jülicher Abfälle im Zwischenlager zu klagen. Der Bürgermeister in Jülich hatte sogar jüngst dafür votiert, die Abfälle in Jülich in einem neuen Zwischenlager zu belassen und auf Atomtransporte zu verzichten. Ein Gelände in Jülich ist vorhanden, die Kosten für die notwendigen Investition sind im Haushalt in NRW bereits eingepreist.

Dokumentation: Die Resolution des BUND NRW von seiner Landesdelegiertenversammlung am 22. Oktober 2023 in Bielefeld hier im Wortlaut als Dokumentation: (Hier ist der Antrag 7.2.1. auf Seite 59 online als PDF zu finden: Keine unnötigen Atomtransporte mehr / Zwischenlagerung neu bewerten)

Keine unnötigen Atomtransporte mehr

Nach dem endgültigen Abschalten der deutschen Atomkraftwerke muss der Atomausstieg endlich komplettiert werden: Dazu gehört die Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen und ein verantwortbarer und möglichst sicherer Umgang mit dem Atommüll. Eine dauerhafte Lagerung an den unzureichend gesicherten Zwischenlager-Standorten in ganz Deutschland ist unverantwortlich.
Neben den ohnehin schon bestehenden unbeherrschbaren Risiken der Atomenergienutzung und Atommülllagerung, den seit Jahrzehnten wachsenden Terrorrisiken, kommen nun weitere Dimensionen nuklearer Bedrohung hinzu: Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands in der Ukraine hat die Gefahren eines Einsatzes von Atomwaffen deutlich erhöht. Eine neue Dimension stellt der kriegerische Angriff auf Atomanlagen dar: AKW und Atommülllager wie im ukrainischen Saporischschja und Tschernobyl werden zu Angriffszielen.

Für die Atomanlagen in Deutschland muss dies Konsequenzen haben.

Als erstes müssen hochgefährliche Atommülltransporte und die damit verbundenen Gefahren soweit wie möglich vermieden werden.

Die Delegiertenversammlung fordert daher die Landesregierung in NRW auf:

  • Keine Transporte hochradioaktiver Abfälle aus dem Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München nach Ahaus zuzulassen.
  • Sicher zu stellen, dass die hochradioaktiven Abfälle des AVR Jülich in einem Zwischenlager in Jülich verbleiben.
  • Dafür Sorge zu tragen, dass keine schwach und mittel radioaktive Abfälle aus ganz Deutschland zu einem Distributions- und Logistikzentrum am ungeeigneten Standort Würgassen transportiert werden. Der für die Abfälle vorgesehene„Schacht Konrad“ in Niedersachsen ist grundsätzlich ungeeignet und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an den Stand von Wissenschaft und Technik.

Die Zwischenlagerung neu bewerten

Die hochproblematische Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle ist seit vielen Jahren in der Kritik des BUND. Seit dem 11.September 2001 ist der mangelhafte Schutz kerntechnischer Anlagen gegen terroristische Angriffe z.B. mit panzerbrechenden Waffen, Flugzeugen oder Drohnen noch deutlicher geworden. Das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel hat die Mängel bestätigt, in Lubmin muss deshalb ein neues Zwischenlager gebaut werden. Auch in Jülich bestehen erhebliche Sicherheitsmängel und der Müll lagert auf Basis einer aufsichtlichen Anordnung – eine gültige Aufbewahrungsgenehmigung fehlt seit 2013.

Spätestens seitdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) offiziell bestätigt hat, dass die Benennung eines Standortes für ein Atommülllager erst zwischen den Jahren 2046 und 2068 erfolgt und dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ist endgültig klar, dass die Zwischenlagerung der atomaren Abfälle in Deutschland neu bewertet werden muss.
Nicht wie geplant nach 40 Jahren mit Auslaufen der Genehmigung, sondern erst im nächsten Jahrhundert wird der Atommüll in ein geologisches Tiefenlager eingelagert. Die bisherigen Sicherungen und Sicherheitsmaßnahmen für die vorhandenen Zwischenlager entsprechen nicht diesen Herausforderungen.

Die Delegiertenversammlung fordert daher die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) auf:

  • Alle Optionen für die mögliche langfristige Zwischenlagerung (Verbleib am Standort, Verbunkerung, Zusammenführung zu weniger Standorten…) ergebnisoffen und sicherheitsgerichtet zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung einer öffentlichen Diskussion zu stellen.
  • Ein mit BGE und BASE abgestimmtes neues wissenschaftliches Forschungskonzept zur Geeignetheit der Gebäude sowie zum Alterungsprozess der Behälter und deren Inhalte vorzulegen, das auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet ist.
  • Kontinuierliche Messungen zu Emissionen in der Abluft, zur Temperaturentwicklung an den Behältern und der Dichtheit der Behälter zu veröffentlichen.
  • Ein Reparaturkonzept vorzulegen, das eine jederzeitige Transport- und Reparaturmöglichkeit der Behälter sicherstellt.

Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Europa machen es erforderlich, dass der BUND als größter Umweltverband sich verstärkt diesen Herausforderungen stellt.

Die Delegiertenversammlung bittet Vorstand und Geschäftsstelle ausreichend Kapazitäten und Mittel dafür zur Verfügung zu stellen.

Für den Landesvorstand
Holger Sticht

Verstoßen Uranexporte aus Lingen nach Russland gegen EU-Recht – Studie der Grünen begründet Verbotsmöglichkeit

Verstoßen die geplanten Exporte von Uran-Brennstoff aus dem emsländischen Lingen nach Russland möglicherweise gegen Vorschriften der EU? Ein Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion aus dem Oktober 2020 mit dem Titel „Zur Zulässigkeit von Dual-Use-Exportgenehmigungen für abgereichertes Uran von Deutschland nach Russland gemäß der EU-Verordnung 833/2014“ von Professor Dr. Bernhard W. Wegener legt diese Vermutung nahe. Demnach könnten bestehende EU-Vorschriften Anlass sein, diese geplanten Lieferungen von Uran-Brennstoff aus Lingen auf die Verbotsliste für Russland zu setzen. Noch hat das zuständige Bundesamt die notwendige Export-Genehmigung nicht erteilt. Das BMU teilte gestern auf Anfrage von umweltFARIaendern mit, diese Genehmigung “befindet sich derzeit in Prüfung”.

Dual-Use-Produkte sind solche, die auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden könnten. Das BMU hatte gestern mit Blick auf die noch ausstehende Exportgenehmigung für Lieferungen von Uranbrennstoff aus Lingen nach Russland davon gesprochen, dass derartige Uran-Lieferungen „zur friedlichen Nutzung“ derzeit keinen EU-Sanktionen unterliegen. Allerdings könnte – wie die Studie von Wegener zeigt – die Vermutung nahe liegen, dass Uranexporte nach Russland nicht ausschließlich der friedlichen Nutzung dienen könnten.

Auf Anfrage hatte das BMU über die zum Export anstehenden Materialien mitgeteilt: „Ein Antrag der Framatome GmbH zum Export von Kernbrennstoffresten aus der Brennelementproduktion an MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) befindet sich derzeit in Prüfung. Fertigungsreste werden in der Regel gereinigt, wiederaufbereitet und in den Fertigungsprozess zurückgeführt. Diese Aktivitäten sind nicht neu und vergleichbare Lieferungen von der ANF GmbH in Lingen nach MSZ JSC hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Für Details bitten wir, sich an die Framatome GmbH zu wenden. MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Die Lieferung aus der zum französischen Konzern Framatome gehörenden Uranfabrik in Lingen soll in die zur russischen TVEL gehörenden Anlage „MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company“ (MSZ JSC) gehen. TVEL betreibt unter anderem auch Urananreicherung und ist Bestandteil des russischen Staatskonzern Rosatom. (Siehe Atommüllreport) Dieser Atomkomplex war auch im Jahr 2020 Ziel der Exporte von abgereichertem Uran, das in der Studie von Professor Wegener u.a. betrachtet wurde.

In der Studie von Professor Wegener heißt es zum rechtlichen Hintergrund: „Die EU-Sanktions-VO 833/2014 enthält in Art. 2 Abs. 1 ein Verbot, „Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.“

Diese Regelung erfordert, dass eine Lieferung derartiger Materialien, zu denen besonders auch angereichertes Uran gehört, also einen Ausschluss, dass es zu einer Vermischung ziviler und militärischer Verwendung in Russland kommen könnte. Die Vermutung, dass dieser Nachweis heute nochmal schwieriger zu erbringen sein dürfte, nachdem im Krieg in der Ukraine Russland mit Angriffen auf Atomanlagen demonstriert, wie im Krisenfall mit internationalen Regelungen und Standards umgegangen wird, liegt nahe.

Im Oktober 2020 hatte die Grüne Bundestagsfraktion aus Anlass von geplanten Transporten mit abgereichertem Uran aus Gronau nach Russland diese Studie von Professor Wegener veröffentlicht. Die damalige Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hatte damals mit Blick auf die Stellungnahme laut einer Medienmeldung erklärt: „Weil das Material auch für die Produktion uranhaltiger Munition verwendet werden könne, handele es sich um einen „Verstoß der Bundesregierung gegen die Russland-Sanktionen der EU bei der Exportgenehmigung nach Dual-Use-Verordnung“, erklärte die Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, die Grünen-Politikerin Sylvia Kotting-Uhl.“

Weiter heißt es bei ev-online im Oktober 2020 dazu: „Der Gutachter Bernhard Wegener von der Universität Erlangen-Nürnberg kommt zu dem Fazit, dass ein solches Risiko der militärischen Nutzung nicht ausgeschlossen werden könne. „Die dennoch erteilte Genehmigung erscheint daher mit Unionsrecht unvereinbar.““

In einem Brief an den damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmeier, forderte die ehemalige Bundestagsabgeordnete dazu auf, die geplanten Uran-Exporte zu unterbinden, weil das für die Exportgenehmigungen zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA letztlich nicht ausschließen könnte, dass es in Russland zu einer Vermischung ziviler und militärischer Anwendung von Uran kommen könnte. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf ihre zahlreichen parlamentarischen Anfragen und Recherchen zu dem Thema.

Am Standort in Lingen plant der Eigentümer Framatome trotz des Kriegs in der Ukraine künftig die Zusammenarbeit mit dem russischen Rosoatom-Konzern und seinen Tocherunternehmen auszubauen. In der Adanced Nuclear Fuels (ANF) Anlage sollen neben Brennelementen für westliche Reaktoren künftig gemeinsam mit TVEL auch solche für russische Reaktoren gebaut und geliefert werden.

Gegenüber umweltFAIRaendern hatte das BMU gestern festgestellt: “Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.”

Uran-Exporte Lingen nach Russland: „Der völlig falsche Weg“ – BMU sieht keine rechtliche Eingreifmöglichkeit

Noch ist die Genehmigung für den Export von Uran-Brennstoff aus der emsländischen Atomfabrik in Lingen nach Russland offenbar nicht erteilt. Das BMU bestätigt, ein entsprechender Antrag der Framatome GmbH zum Export in den Atomkomplex MSZ Machinery Manufacturing, Joint-Stock Company (MSZ JSC) „befindet sich derzeit in Prüfung“. Zuständig ist die BAFA. Sanktionen gegen Russland aufgrund des Krieges in der Ukraine bestehen seitens der EU allerdings bis heute nicht. Eine zusätzlich zur Exporterlaubnis erforderliche Transportgenehmigung ist jedoch nach informationen von UmweltFAIRaenern.de bereits erteilt. „Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg“, kritisiert auf Anfrage von umweltFAIRaendern das BMU die Pläne des Betreibers am Standort Lingen.

Von Lingen aus sollen Reststoffe aus der Brennelementeproduktion, die gereinigt und aufbereitet wurden, in den „Fertigungsprozeß zurückgeführt“ werden, heißt es in der Antwort des BMU. Derartige Transporte habe es bereits zuvor gegeben. Am Standort in Lingen plant der französischen Betreiber Framatome seine Zusammenarbeit mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogar weiter auszubauen. Künftig sollen mit dem zu Rosatom gehörenden Unternehmen TVEL gemeinsam zusätzlich Uran-Brennelemente russischer Bauart hergestellt werden. Ein entsprechender Genehmigungsantrag liegt beim Niedersächsischen Umweltministerium vor.

Im Zusammenhang mit den geplanten Atomtransporten von Lingen zur MSZ JSC hatte jüngst auch die taz umfangreich berichtet. Gestützt auf Informationen von umweltFAIRfairaendern hatte die Taz auch Umweltaktivist:innen zitiert, die über erhöhte radioaktive Strahlenbelastungen vor Ort in Russland berichteten. Das BMU teilt jetzt mit: „MSZ JSC ist ein Hersteller von Brennelementen, u.a. aus wiederangereichertem Uran aus der Wiederaufarbeitung. Zu den radiologischen Bedingungen am Standort von MSZ JSC liegen dem BMUV keine Informationen vor.“

Das BMU betont den gültigen Rechtsrahmen, der für die Abwicklung derartiger Deals mit sogenannten Kernbrennstoffen trotz bundesdeutschem Atomausstieg und Krieg in Russland weiterhin besteht. Kernbrennstoffe sind entweder z.B. Plutonium oder auch angereichertes Uran235. „Entsprechend den rechtlichen Regelungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beim Thema der grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrennstoffen nach § 3 Abs. 3 Atomgesetz unter der Fachaufsicht des für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß § 22 Abs. 3 Atomgesetz zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.“

Zusätzlich muss für den Transport dieser gefährlichen Güter eine Genehmigung durch das Für die Erteilung von Genehmigungen zur Beförderung („Transporte“) dieser Stoffe innerhalb Deutschlands ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zuständig. Dabei handelt es sich um sog. gebundene Entscheidungen. Das heißt, die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.“

Zum Handlungsrahmen des Bundes in dieser Frage heißt es seitens des BMU wörtlich: „Derzeit besteht kein Ein- oder Ausfuhrembargo der EU gegen Russland für Kernbrennstoffe zur friedlichen Nutzung. Über die Sanktionen gegen Russland entscheidet ausschließlich die Europäische Union. Die Beratungen zu diesem Thema unter den EU-Mitgliedstaaten dauern an. Unabhängig von der Frage einer Sanktionierung setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die europäische Abhängigkeit von Russland im zivil-nuklearen Bereich zu reduzieren. Es ist eine notwendige Konsequenz aus dem russischem Angriffskrieg gegen die Ukraine, Abhängigkeiten von Russland zu reduzieren. Dass Framatome die Zusammenarbeit mit dem russischen Staatskonzern Rosatom intensiviert, ist aus Sicht des Bundesumweltministeriums daher der völlig falsche Weg.“

N-Olympia Hamburg – Vorn: DOSB inszeniert Bürger:innen-Beteiligung – Hinten: Senat und DOSB verhandeln Memoradum of Understanding für Bewerbung

Nach Leipzig nun in Hamburg. Der ewig scheiternde DOSB versucht, mit einer inszenierten Öffentlichkeits-Show Bürer:innen-Beteiligung zu simulieren. Immer wieder ist der Verband in den letzten Jahren krachend mit seinen Versuchen gescheitert ist, eine deutsche Bewerbung für Olympische Spiele unter dem skandalumwitterten Internationalen Olympsichen Komitee IOC hinzubekommen. München und Garmisch Partenkirchen, Berlin, Hamburg und zuletzt auch in NRW ging der elitäre Olympia-Club einfach nur baden. Nun also ein neuer Anlauf. Ausgerechnet für die Spiele 2036 – 100 Jahre nach der Nazi-Olympia. Sonst ist auch 2040 ok. Jetzt sollen München, Berlin, Hamburg, Düsseldorf und Leipzig zu einer gemeinsamen Bewerbung verknotet werden. In Leipzig sollen sich jüngst vielleicht 40 Bürger:innen auf der Veranstaltung des DOSB verloren haben. In Hamburg waren es heute vormittag vielleicht 60 – 70, von denen vermutlich einer größerer Teil aus entsprechenden Sportverbänden stammte. Er sollte offen sein, der Dialog. Nicht aber auf dem Podium. Auf Nachfrage der Linken Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann gab es zu Antwort: Sie könne später Fragen stellen! (Einige Bilder einer einsamen und verregneten Marketing-Veranstaltung des DOSB folgen unten.) Wichtig ist: Senat und DOSB verhandeln offenbar im Hinterzimmer schon über ein Memorandum of Understanding.

NOlympia Hamburg und Aktive von DIE LINKE waren mit einer kleinen Protestaktion vor Ort und erinnerten, dass Hamburg erst vor wenigen Jahren in einem hochpolitisierten Referendum, extra per Verfassungsänderung für die Olympia-Bewerbung erfunden, klarstellt hatte: Nein! Hamburg braucht keine Spiele und kein IOC.

Interessant auch: Während vorn so getan wird, als würde der DOSB die Bürger:innen-Beteiligung wichtig nehmen, laufen hintenrum die eigentlich relevanten Geschäfte. Das Hamburger Abendblatt, schon 2015 von journalistischer Unabhängigkeit in Sachen Olympia völlig losgelöst, berichtet im Vorfeld der DOSB.Marketing.Veranstaltung natürlich in der vor allem Pro-Weise.  In einer als „Kommentar“ deklarierten Anzeige darf in der Ausgabe vom 20.10. der DOSB-Präsident Thomas Weikert „schwurbeln“, wie es vielleicht Jens Weinreich bezeichnen würde.

In einem Artikel am 19. Oktober beschreibt das Abendblatt aber neben den vermeintlichen Neuerungen auch die Kritik an einer erneuten Hamburger Werbe-Tour und über die Haltung des rot-grünen Senats der Hansestadt: „Sollte Hamburg eine Teilnahme am Bewerbungsprozess für möglich halten, müsste der Hamburger Senat allerdings schon Anfang Dezember ein “ Memorandum of Understanding“ (MOU) unterzeichnen. Die Unterschrift dieser Absichtserklärung würde signalisieren, dass die Hansestadt weiterhin am Prozess einer Erarbeitung der Bewerbung teilnehmen will. Kosten entstünden erst, wenn Hamburg als eine Bewerberstadt ausgewählt wird, so der DOSB. Aus dem Rathaus ist jedoch schon zu hören, dass beim MOU noch einige Punkte geklärt beziehungsweise geschärft werden müssten, weshalb es auch später zur Unterzeichnung kommen könne.“ (Hamburger Abendblatt – 19.10.2023, Seite 26) Verhandelt wird also bereits in den Hinterzimmern – jenseits der Öffentlichkeit.

 

 

 

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