Atomgefahren: Laufzeitverlängerung und Atomgesetz-Änderung im Bundestag – Debatte dürfte weiter gehen

Obwohl nahezu alle Fakten bestätigt haben, dass der verlängerte Einsatz der verbliebenen Atomkraftwerke in der gegenwärtigen Energiekrise als Folge des Ukraine-Krieges keinen größeren Nutzen hat und vor allem die CDU/CSU mit der Kampagne von ihrem energiepolitischen Versagen in Bayern ablenken will, soll noch in dieser Woche der Bundestag die notwendige Atomgesetznovelle verabschieden, mit der eine Laufzeitverlängerung bis Mitte April beschlossen wird. BUND, ausgestrahlt und die IPPNW haben heute in einer gemeinsamen PM den AKW Weiterbetrieb als „gefährlich und überflüssig“ bezeichnet und zu einer Aktion am Freitag vor dem Bundestag aufgerufen. Letztes Wochenende hatten in Neckarwestheim Anti-Atom-Gruppen gegen die Laufzeitverlängerung demonstriert. Mitte Dezember wird der Block 2 vor Gericht verhandelt, weil Bürger:innen wegen schadhafter Dampferzeuger einen schweren Unfall befürchten.

Neue Uranbrennstoffe dürfen Laut Koalitionsentwurf nicht zum Einsatz kommen. Genau das aber fordert die CDU/CSU-Fraktion und auch Teile der FDP. Allerdings hatte FDP-Chef Lindner letzte Woche erklärt: Mit der befristeten Verlängerung auf Mitte April 2023 sei die Debatte nun in der Bundesregierung beendet, hatte er auf einer Veranstaltung gesagt.

++//Nicht mal eine Stunde nimmt sich der Umweltausschuss am morgigen Mittwoch Zeit, um in öffentlicher Sitzung über die Verlängerung der nuklearen Risiken in Deutschland zu debattiern. Auf die sonst übliche Anhörung von externen Sachverständigen wird es offenbar gar nicht geben. Eine Debatte über die Sicherheitsrisiken einer verlängerten Atomenergienutzung werden die Abgeordneten damit in jedem Fall nicht ernsthaft führen können.++//Korrektur!!

Der Ausschuss führte doch eine Anhörung durch, mit Sachverständigen. Der Bundestag hatte auf seiner Homepage zwei getrennte Texte zu der Anhörung und zur nachfolgenden (!) ersten Lesung im Plenum online. Das hatte ich bei der Durchsicht übersehen. Siehe ausführlich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-umwelt-atomgesetz-918164. Siehe dazu unten die Dokumentation. Die zweite und dritte Lesung soll am Freitag erfolgen.

Auch ein Video zur Anhörung wird demnächst online beim Bundestag sein.

Selbst das für die Netzstabilität völlig unnütze AKW Emsland darf mit dieser Atomgesetznovelle weitermachen (so wollten es Scholz und Lindner) und dafür sorgen, dass möglicherweise Windstrom aus Norddeutschland abregelt werden muss, weil der Atomstrom die Leitungen nach Süden blockiert.

Klar ist, dass die Atomgesetzänderung in dieser Woche im Bundestag kein Schlussstrich sein dürfte. Denn angesichts der im nächsten Jahr anstehenden Wahlen in Bayern und einer von einigen Medien wie der „Welt“ geführten Pro-Atom-Kampagne ist davon auszugehen, dass die Debatte um eine weitere Laufzeitverlängerung trotz fehlender energiewirtschaftlicher Sinnhaftigkeit weiter geführt wird.

Hinzu kommen dürften in Folge des russischen Kriegs in der Ukraine, dass auch militärische Fragen der Atomenergienutzung in den nächsten Monaten an Bedeutung gewinnen werden. Die FAZ hatte – nicht zu ersten Mal – bereits Ende Oktober gefragt: „Braucht auch Deutschland die Bombe?“ Der Autor Berthold Kohler ist immerhin Herausgeber der konsvervativen FAZ. Doch nicht nur die Frage, ob Deutschland eine Bombe brauche, dürfte verstärkt in die Debatte kommen. Eine Militärmacht EU ist immer wieder Thema und dürfte nun durch den Krieg in der Ukraine angeheizt werden.

Nukleare Teilhabe – so das Codewort – mit dem schon heute die Bundeswehr am Einsatz der in Büchel stationierten US/NATO-Atomwaffen beteiligt ist und für die aus dem 100 Milliarden Euro Aufrüstungspaket neue – US – Kampfflieger beschafft werden sollen. Der BUND in Bayern hatte sich im Mai bereits angesichts der neuen Atomdebatte gegen solle Pläne gestellt.

Dokumentation: Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, IPPNW und .ausgestrahlt vom 08. November 2022 I

Atomgesetznovelle im Umweltausschuss: AKW-Weiterbetrieb gefährlich und überflüssig

Berlin. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages berät am morgigen Mittwoch über die 19. Novelle des Atomgesetzes, die den umstrittenen AKW-Streckbetrieb bis 2023 regeln soll. Die Gesetzesverabschiedung ist bereits für Freitag geplant. Die Organisationen .ausgestrahlt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) appellieren an alle Bundestagsabgeordnete, dem Weiterbetrieb der drei AKW nicht zuzustimmen. Mit einer Protestaktion am Freitag vor dem Bundestag weisen die Organisationen auf die großen Gefahren des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke hin. Ein riesiges, rauchendes Riss-AKW und zahlreiche Atommüllfässer verdeutlichen den Unsinn einer solchen Entscheidung.

Dazu erklärt Julian Bothe von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Mit einer hanebüchenen Begründung will die Regierung die Abgeordneten dazu bringen, den Atomausstieg aufzuweichen. Das Gerede von der angeblich drohenden Netzinstabilität ist nur vorgeschoben. Ein Blick in den Stresstest zeigt: Die kritischen Situationen für das Stromnetz, vor denen die Netzbetreiber warnen, sind solche, in denen zu viel (!) Strom im Angebot ist. Am Markt wird dann mehr Strom ins Ausland verkauft, als Leitungen vorhanden sind. Will die Regierung die Netzstabilität erhöhen, muss sie den Stromexport ins Ausland auf die physikalisch transportierbaren Mengen beschränken. Möglichkeiten dazu beschreibt zum Beispiel die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung.“

Das Gesetz soll im Schnellverfahren verabschiedet werden: Innerhalb einer Woche finden die erste Befassung des Bundestages, die Anhörung im Umweltausschuss und die Verabschiedung im Parlament statt. Dazu erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Dieses Gehetze steht im krassen Widerspruch zu dem notwendigen sorgfältigen Umgang mit einer so gefährlichen Technologie. Hier wird ein Gesetz aus falschen Gründen durchgepeitscht. Der AKW-Weiterbetrieb spielt für die Netzstabilität und den Strompreis keine wesentliche Rolle. Er hat keinen echten Nutzen für die Menschen. Dafür erhöht die Nutzung der Atomkraft tagtäglich das Risiko eines Super-GAUs. Keiner weiß, wie es in den Atomkraftwerken aussieht. Das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Politik. Statt einer Laufzeitverlängerung den Weg zu ebnen, muss die Bundesregierung endlich zügig ein starkes Energieeffizienzgesetz beschließen und ihre Politik auf Klimakurs bringen. Das wäre eine reale Hilfe gegen eine mögliche Gas- und Strommangellage und eine enkelgerechte Politik.“

„Als Ärztinnen und Ärzte warnen wir nachdrücklich vor einem Weiterbetrieb der deutschen AKW über das Jahresende 2022 hinaus“, betont Dr. med. Angelika Claußen, Vorstandsvorsitzende der Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW). „Der geplante Streckbetrieb ist falsch. Die letzte Periodische Sicherheitsüberprüfung liegt bereits 13 Jahre zurück. Im Falle des Weiterbetriebs würde sie erneut ausgesetzt. Das vergrößert das Risiko eines Atomunfalls enorm. Darüber hinaus verlängert ein Weiterbetrieb der AKW die gesundheitlichen Gefahren, die die ionisierende Strahlung schon im „Normalbetrieb“ für die Bevölkerung und die Beschäftigten mit sich bringt. Kinder, die im Umkreis von AKW aufwachsen, haben nachweislich ein erhöhtes Krebsrisiko. Angesichts des Klimawandels ist ein weiteres Ausbremsen der Energiewende inakzeptabel. Auch die Abhängigkeiten von Uranlieferungen aus dem Ausland, in erster Linie aus Russland, stehen unseren Interessen eindeutig entgegen.“

Protestaktion anlässlich der Verabschiedung der Atomgesetznovelle im Bundestag:

Datum: 11.11.2022 ab 08.30 Uhr

Ort: Vor dem Bundestag auf dem Platz der Republik

Es gibt ausführlich Gelegenheit für Foto- und Videoaufnahmen sowie für Interviews. 

Fotos zur Honorarfreien Verwendung finden sie ab ca. 10:00 Uhr unter https://cloud.ausgestrahlt.de/index.php/s/yY2LFP2cFABmQFC

Weiterführende Links: 

.ausgestrahlt – Analyse des Stresstests: https://ausgestrahlt.de/stresstest

IPPNW – Atomenergie und Gesundheit: https://www.ippnw.de/atomenergie/gesundheit.html

BUND-AKW-Sicherheitsstudie: www.bund.net/sicherheitsstudie

Dokumentation Homepage Bundestag: Anhörung zur Änderung des Atomgesetzes

Der Ausschuss für nukleare Sicherheit befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit der Änderung des Atomgesetzes. Dabei geht es unter anderem um eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke bis zum 15. April 2023 nach den Plänen der Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 529 / 22)  oder nach einem Entwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/3488) bis zum 31. Dezember 2024. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, 9. November 2022, um 11 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 700 und dauert voraussichtlich zwei Stunden.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Änderung des Atomgesetzes sollen laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 geschaffen werden, um Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz zu halten und einen positiven Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit zu leisten.

Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse der vier regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, dem sogenannten Stresstest, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im Winter 2022/23 auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.

Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion

Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat sich die Energieversorgungssituation in Deutschland erheblich zugespitzt. Gas-und Strompreise sind auf ein Rekordniveau gestiegen. Dennoch, so stellt die Unionsfraktion in ihrem Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes (20/3488) fest, gebe es immer noch einen hohen Anteil an Gasverstromung im deutschen Strommix. Dabei gäbe es Alternativen. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssten die drei letzten in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland zum 31. Dezember 2022 den Leistungsbetrieb einstellen.

Damit würden zusätzlich sechs Prozent grundlastfähige Stromkapazitäten aus dem aktuellen Stromproduktionsmix wegfallen, schreiben die Abgeordneten. Da ausufernde Strompreise und eine nach dem Stresstest nicht zu jedem Zeitpunkt gegebene Versorgungssicherheit eine große Gefahr für die wirtschaftliche Prosperität darstellten, wodurch eine soziale Schieflage in Deutschland drohe, sei daher eine Ausweitung des Stromangebots und der inländischen Stromproduktion zwingend erforderlich.

Neben einem massiven Ausbau der erneuerbaren Energien sei ein zeitlich begrenzter Weiterbetrieb der sich noch im Betrieb befindenden Kernkraftwerke das Mittel der Wahl. Vorgeschlagen wird eine Laufzeitverlängerung bis mindestens 31. Dezember 2024. Diese akute Krisenmaßnahme ändere nichts an der grundsätzlichen Entscheidung zur Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland, argumentieren die Antragsteller. Eine zeitlich befristete Verlängerung der Berechtigung des Leistungsbetriebs der genannten Kraftwerke leiste zudem einen wichtigen Beitrag bei der Weiterverfolgung der nationalen Klimaziele und zur innereuropäischen Solidarität. (eis/hau/sas/27.10.2022)

Zeit: Mittwoch, 9. November 2022, 11 Uhr bis 13 Uhr
Ort: Videokonferenz, Sitzungssaal PLH E 700

Marginalspalte

 

EUROPA ohne Atomförderung! Wie geht gute Veränderung?

Bis heute zwingt der Vertrag EURATOM dazu, dass die EU die Nutzung der Atomenergie zur Stromerzeugung fördert. Der Vertrag stammt aus den 1950er Jahren, als machtpolitische Auseinandersetzungen nationaler, wirtschaftlicher und ideologischer Interessen nach dem Zweiten Weltkrieg, nach Nationalsozialismus, Rassismus und Judenvernichtung und der Erfindung der Atombombe aufeinander prallten. Eine „mächtige Atomenergie“ wollte der Vorläufer der EU in den damals westeuropäischen Staaten jenseits der Warschauer Paktes. Es war Kalter Krieg. Kapitalismus oder Sozialismus. Statt Atomgefahren braucht die EU Perspektiven für eine nachhaltige sozial-ökologische Transformation – und nicht Aufrüstung und Krieg. Es braucht Alternativen. In Dänemark wird daher in den nächsten Tagen über eine Veränderung des EURATOM-Vertrages diskutiert, um Mindestens den Förderauftrag in dem Vertrag abzuschaffen. Unterstützung erhält das aus Österreich.

Die letzte Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte bereits im Koalitionsvertrag notwendige Reformen des EURATOM-Vertrages thematisiert und angekündigt. Zwischenzeitlich hatte die EU selbst eine Art „Evaluation“ auf den Weg gebracht, der aber nicht wirklich grundlegende Änderungen versprach. Reformen bis zur Kündigung des Euratom-Vertrages hatte auch die LINKS-Fraktion im Bundestag und im Europäischen Parlament eingefordert. Die Debatte läuft und wird ganz sicher auch durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine angefeuert, bei dem Atomanlagen zu einer Art „heimlicher Atombombe“ werden. Ein Aspekt, der in einer Zeit wachsender Konflikte vielleicht dazu führen könnte, die Atomenergie noch einmal mehr neu zu bewerten und dabei zu erkennen: Sie ist eine Bedrohung in jeder erdenklichen Weise, weil sie jede Gesellschaft erpressbar macht und damit nicht zukunftsfähig ist.

Siehe auch: Hybrid – Veranstaltung in en – Online Link im Text 

atomstopp & PLAGE: EURATOM und Zukunft – das passt nicht zusammen!

Tagung in Kopenhagen eröffnet Debatte zur Vertragsänderung von EURATOM: Mit der internationalen Konferenz, Options for EU Treaty Change in the Energy Field‘ startet NOAH, die dänische Ausgabe von ,Friends of the Earth‘ am 10. November 2022 einen ambitionierten Anlauf für eine Vertragsänderung der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM. atomstopp_atomkraftfrei leben! und die Salzburger Plattform gegen Atomgefahren unterstützt dieses Event, das als Hybrid-Veranstaltung von 14 bis 17 Uhr im dänischen Parlament in Kopenhagen stattfindet und auch online öffentlich zugänglich ist!

Programm zur internationalen Konferenz, Options for EU Treaty Change in the Energy Field‘
https://noah.dk/kalender/international-conference-options-eu-treaty-change-energy-field

Kostenloser Online-Zugangslink am 10. November, 14 bis 17 Uhr
https://us02web.zoom.us/j/7366991702?pwd=YiswMGFPNWhMRExtdmFZTU5mRnpzdz09#success

„EU-Vertragsänderungen sind notwendig, um die Europäische Union an die Herausforderungen der Gegenwart anpassen und somit zukunftsfit machen zu können. So könnte man einen der Schlüsse aus dem 2021/22 durchgeführten, breit angelegten Bürger_innen-Konvent, Konferenz zur Zukunft Europas‘ zusammenfassen. Und mittlerweile stimmen dieser Anforderung auch die Mitgliedstaaten mehrheitlich zu. Ganz oben auf der Liste steht aus unserer Sicht der EURATOM-Vertrag! Er bildet mit seinem anachronistischen Ursprung, unverändert aus 1957, genau das Paradebeispiel ab, wie bestehende Vertragsausprägungen die Zukunft der EU schwerwiegend behindern. Gerade die aktuellen Atomphantasien in Frankreich, Tschechien, Polen, neuerdings auch in Schweden beweisen: Die Atomindustrie darf sich auf Grund der Schutzzone EURATOM absolut sicher fühlen, da dieser Privilegien-Vertrag auch abenteuerlichste Finanzierungs-Modelle gegen jede ökonomische Vernunft legitimiert“, begrüßen Gabriele Schweiger und Roland Egger von atomstopp_oberoesterreich den Impuls, der EU in Konsequenz aus der ,Konferenz zur Zukunft Europas‘ auch in der so wichtigen Energiefrage eine neue und zeitgemäße Ausrichtung zu verleihen.

Julia Bohnert, Mediensprecherin der PLAGE und Autorin der EURATOM-Analyse, ist als Vortragende bei der Konferenz in Kopenhagen vertreten. »Der EURATOM-Vertrag ist wie ein Dinosaurier, der völlig aus der Zeit gefallen ist, jedoch immer ins Leben gerufen wird, wenn ihn die Atombefürworter_innen brauchen. „EURATOM schützt die Atomindustrie rechtlich und stützt sie finanziell. Diese atompolitische Sonder-Wirtschaftszone hat keinen Platz in einem Europa der Zukunft“.«, führt Bohnert ins Treffen.

»Bei der Tagung im Parlament in Kopenhagen werden auch namhafte Jurist_innen wie Dörte Fouquet, Wilhelm Bergthaler und Michael Geistlinger sprechen – alle drei haben sich seit vielen Jahren eingehend mit dem Problemfall EURATOM befasst. Es ist zu erwarten, dass hier der gesamte Missstand um EURATOM offen auf den Tisch gelegt wird – und so ein bedeutender Schritt in Richtung Auflösung dieser völlig überholten Vorrangstellung für die Atomindustrie in Europa geschafft werden kann!«, laden die Aktivist_innen abschließend ein, sich für die Online-Konferenz am 10. November von 14 bis 17 Uhr Zeit zu nehmen.

 

Atommüll: Laufzeitverlängerung hochradioaktiver Zwischenlagerung – Neubau Lubmin wegen fehlendem Terrorschutz

Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Strahlenabfälle in der Bundesrepublik wird aufgrund fehlender Endlagerung in die Laufzeitverlängerung gehen. Kritik am mangelhafen Sicherheitskonzept für die Lagerung in diesen hochgefährlichen überirdischen Lagerhallen gibt es schon seit Jahren. In einigen Punkten werden zögerlich bauliche Nachrüstungen vorgenommen, um den Terrorschutz zu verbessern. Für 40 Jahre sind die Zwischenlager an den AKW-Standorten sowie in Ahaus und Gorleben genehmigt. In Brunsbüttel verfügt das Lager über keine atomrechtliche Genemigung mehr, ebenso prekär ist die Lage bei der Lagerung der AVR-Abfälle in der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich. In Lubmin bei Greifswald muss wegen des fehlenden baulichen Terror-Schutzes sogar eine neue Lagerhalle gebaut werden. Klar ist, dass die Zwischenlager möglicherweise noch bis in die 2080er Jahre oder gar bis in nächste Jahrhundert benötigt werden. Doch bereits 2028 müssen die zuständigen Behörden komplett neue Genehmigungen beantragen und der Bundestag muss dafür die Grundlagen schaffen.

Daher hat die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) nun ein Forschungsprogramm vorgelegt, wie sie die Sicherheitsanforderungen an eine verlängerte Zwischenlagerung erreichen will. Die Bürgeriniativen in Gorleben und Ahaus haben in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Kritikpunkte zusammengefasst und der BGZ überreicht.

Währenddessen fand in Lubmin im Rahmen der atomrechtlichen Bürgerbeteiligung der Erörterungstermin für den kompletten Neubau einer Zwischenlagerhalle für hochradioaktiven Strahlenmüll statt. Der Neubau ist notwendig, weil die baulichen Nachrüstungen aufgrund erhöhter Terrorbedrohung wegen statischer Probleme an der alten Halle nicht durchgeführt werden können. Lubmin wäre – wenn man so will – der Lakmustest, wie ein neues Konzept für die Langzeit-Zwischenlagerung aussehen könnte. Der BUND in Mecklenburg-Vorpommern hat gemeinsam mit dem Bundesverband Einwendungen erhoben und fachlich untermauert.

Auch das Nationale Begleitgremium bei der Endlagersuche hatte sich aufgrund des Zusammenhangs jüngst in Ahaus (NRW) intensiv mit der Langfrist-Zwischenlagerung befasst und dazu Vertreter:innen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung, der JEN aus Jülich und vom Atomforschungsreaktor in München Garching sowie Vertreter:innen aus der Politik und der Bürgerinitiaven eingeladen. Siehe dazu auch: Nationales Begleitgremium: Zwischenlagerung von Atommüll, nukleare Laufzeitverlängerung und die Endlagersuche

Die BGZ hatte jüngst in Essen auf einer Veranstaltung über die Anforderungen an die Langfrist-Zwischenlagerung und einem dazu entwickelten Forschungsprogramm informiert und dazu Vertreter:innen vom BUND und der BI Ahaus eingeladen. Dazu ist hier bei BGZ etwas zum Nachlesen, inklusive dem Forschungsprogramm. Die vier Eingangsstatements als PDF/Zip auch hier. Dort hatte Hartmut Liebermann von der BI Ahaus neben vielen Fachpunkten auch bemängelt, dass die BGZ mit dem Begriff einer „verlängerten Zwischenlagerung“ arbeitet, statt von einer Neugenehmigung der Zwischenlager, um die es sich eigentlich handelt. Außerdem verwies er darauf, dass es bei der Internationalen Atomenergie Agentur üblich wäre, von  „long term storage“ zu sprechen, wenn es um Lagerzeiten von über 50 bis zu 100 Jahren geht. Genau das aber ist inzwischen für alle bundesdeutschen Zwischenlager zu erwarten, weil es – auch nach Aussagen des Präsidenten des für die Endlagersuche zuständigen Bundesamts für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung (BASE), Wolfram König – zu Verzögerungen bei der Endlagersuche kommen wird.

Atommüllzwischenlager – die Zeit läuft

Die Zwischenlager für Atommüll in Deutschland sind in die Jahre gekommen. Die genehmigte Lagerzeit endet 40 Jahre nach der ersten Einlagerung von Atommüll. Auch der CASTOR als Lager- und Transportbehälter für den Atommüll verliert seine Genehmigung 40 Jahre nach der Beladung.

Beide Fristen sind in Gorleben und Ahaus in Kürze erreicht und die Bürgerinitiativen in Ahaus und Gorleben vermissen ein tragfähiges Lager- und Behälterkonzept für die nächsten 80-100 Jahre. In der Kritik steht vor allem das Forschungskonzept der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), die für die Zwischenlager zuständig ist. Mit dem „Forschungsprogramm“ solle zunächst nur eine Strategie zur Erlangung der Verlängerungsgenehmigungen entwickelt werden, kritisiert Felix Ruwe für die BI Kein Atommüll in Ahaus: „Die BGZ spricht immer nur von „Verlängerter Zwischenlagerung“ und suggeriert schon mit diesem Begriff, dass es aus ihrer Sicht nur um eine Verlängerung des bestehenden Lagerkonzepts mit ein paar kleinen Ergänzungen, Veränderungen und zusätzlichen Überprüfungen geht.“

„Das Forschungsprogramm greift viel zu kurz“, sekundiert Wolfgang Ehmke, der Sprecher der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Im Kern beschränke sich die BGZ darauf, die Haltbarkeit der Deckeldichtungen zu untersuchen.“ Weitgehend außer Acht gelassen werde die Sicherung der Zwischenlager, da gehe es um Unglücksfälle oder Angriffe auf die Lagerstätten, also auch um die Wandstärken in Ahaus und Gorleben.

Die BIs verweisen in diesem Zusammenhang auf das Forschungsprojekt ENTRIA, das sich ausführlich mit der mangelhaften Haltbarkeit von Zwischenlagern befasste. Auf unterschiedlichen Fachtagungen wurde mehrfach angeregt, ein oberflächennahes Zwischenlager zu bauen, welches wesentlich mehr Sicherheit für die nächsten 100 Jahre bietet, wie das gerade am Standort Lubmin/Greifswald geplant ist. Allerdings ist die BGZ dort nicht die Betreiberin.

Die BIs zitieren die ENTRIA- Empfehlung: „Für zukünftige Genehmigungen (die gemäß (Entsorgungskommission, ESK 2015) eine Neugenehmigung und keine Verlängerung bestehender Genehmigungen darstellen) ist dabei erneut zu prüfen, ob die bestehenden Gebäude einen ausreichenden Beitrag zu der gemäß AtG nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden leisten. Hierfür wird der vor Ablauf der Genehmigungsfristen erreichte Stand von Wissenschaft und Technik heranzuziehen sein.“

Die beiden Bürgerinitiativen haben ihre umfassende Kritik jetzt direkt an die BGZ übermittelt und erwarten eine Stellungnahme: „Wir hoffen auch auf Unterstützung der Bürgermeister:innen der 16 Zwischenlagerstandorte, die wir in Kenntnis gesetzt haben. Die Zeit läuft!“

Felix Ruwe / Schüttenfeld 42 / 48683 Ahaus / 0171 793 792 6
Wolfgang Ehmke/ BI-Büro Rosenstr.20/ 29439 Lüchow/ 0170 510 56 06

Die Kritik im Kern: Zwischenlager plus 80

BUND Bayern zum Weiterbetrieb AKW Isar 2: Hohes Risiko und fast keine Auswirkung auf Strompreise

Der Landesverband des BUND in Bayern hat mit einer Medienaktion am Block Isar2 seine Kritik gegen den Weiterbetrieb der drei verbliebenen Atomkraftwerke über den bislang geplanten Abschalttermin am 31. Dezember 2022 hinaus bekräftigt. Außerdem forderte der BN-Vorsitzende Richard Mergner in einer Video-Botschaft erneut die Stilllegung der Atommeiler. Aufgrund eines weitgehend faktenfreien und vor allem ideologisch motivierten Trommelfeuers aus Reihen der FDP und der CDU/CSU strebt die Bundesregierung nunmehr eine Laufzeitverlängerung bis Mitte April 2023 an. Dabei hatten Prüfungen gezeigt, dass die Atommeiler in der gegenwärtigen Energiekrisenlage die Probleme nicht lösen können: „Hohes Risiko – und fast keine Auswirkung auf die Strompreise“, stellt der Landesverband des BUND daher fest. Der Bundestag wird am 9. November im Umweltauschuss über die geplante Fristverlängerung für die Atommeiler und die dazu notwendige Änderung des Atomgesetzes in öffentlicher Sitzung beraten.

Die Linksfraktion hat den Atomexperten Heinz Smital von Greenpeace als Sachverständigen in der Anhörung benannt. Die Laufzeitverlängerung bis April soll erneut ohne umfassende Sicherheitsüberprüfungen stattfinden. Bereits nach der Atomkatastrophe von Fukushima waren Sicherheitsprüfungen bei den verbliebenen AKWs mit Blick auf den vorgezogenen Atomausstieg teilweise reduziert oder ausgesetzt worden. Darauf hatte der Bundesverband des BUND vor kurzem in einer umfassenden Analyse der Sicherheitschwachstellen der AKW hingewiesen.

Die drei verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland können den Strompreis maximal um vier Prozent drücken. Erneuerbare werden aus dem Netz gedrängt.

Mergner unterstreicht: „Auch spart die Laufzeitverlängerung kaum Erdgas ein, drängt grünen Strom aus dem Netz und behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Atomkraft ist es vielmehr, die uns gerade die hohen Strompreise beschert. Denn die maroden Atomkraftwerke in Frankreich, die reihenweise in Revision sind, zwingen uns Strom zu unserem Nachbarn liefern zu müssen. Atomkraft macht den Strom in diesem Fall nicht billiger, sondern teurer!“

Laut einer Studie könnte ein Weiterbetrieb von Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 den Strompreis in Deutschland sowieso lediglich um maximal vier Prozent senken. „Im Verhältnis zu den gesamten Energiekosten fällt diese geringe Einsparung beim Strom für die Verbraucher*innen nicht so stark ins Gewicht“, erklärt Kathy Mühlebach-Sturm, Vorstandsmitglied und Vorsitzende der BN-Kreisgruppe Landshut. „Der Weg zu günstigeren Energiepreisen ist das Energiesparen und der möglichst schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien. Denn sie sind die günstigsten Energieformen, die es gibt und machen bereits heute 80 % des weltweiten Zubaus von Kraftwerken aus. Die gesamte Welt setzt also auf Erneuerbare!“

  • Foto: von links: Beate Rutkowski, Richard Mergner, Doris Tropper, Kathy Mühlebach-Sturm, Stefan Maurer, Karl Haberzettl, Martin Geilhufe und Reinhold König – Rechte: Heinrich Inkoferer – zur Nutzung im Zusammenhang mit der Pressemitteilung freigegeben
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