We have a lift off: APOLLO 11 – Armstrong, Aldrin, Collins und der Mond, das alles und die Menschheit

Die Bilder in der Erinnerung sind heute so verschwommen wie die Bilder, die in diesem damals so neuen und modernen Fernseher zu erahnen waren. Schwarz-Weiß, verwaschen, wie vom Mond. Sie waren vom Mond. Unglaublich. Aber kein Zweifel. Und heute: Mondfinsternis.

Im Juli 1969 – noch keine neun Jahre alt, aufwachsend in einer Welt, von der vieles noch völlig unbekannt war, in diesem kleinen Städtchen mit Fährhafen an der Elbe. Aber: wir waren auf dem Mond.

Am 16. Juli 1969 startete Apollo 11 (heise, Chronik bei dlf). Die beiden Astronauten Collins und Aldrin und der dann erste Mensch auf dem Mond, Neil Armstrong (Wikipedia). Mit ihnen auf dem Flug etwas von einem Gefühl, dass diese Welt da irgendwas gemeinsam macht, dass man bei ihnen sein wollte.

Von den Trennungen und Ungerechtigkeiten war nichts bekannt. Von einem Kalten Krieg und einem Wettlauf zum Mond zwischen den USA und der Sowjetunion, von einem Konflikt zwischen kapitalistischem Westen und realsozialistischem Osten hatte ich noch nie gehört. Früher, dass war immer irgendwie was von denen, die im Krieg geblieben waren. Die Geschichte von Apollo und Mond, auch eine Geschichte von Krieg und Faschismus.

Aber das kam und kommt viel später. Klar und geblieben: Irgendwie Teil dieser Generation und Menschheit, die erstmals einen Fuß auf einen anderen Himmelskörper setzte. Egal was das wirklich bedeutet. Irgendwie war so viel möglich. Immer noch.

Rückbau AKW Esenshamm: AK Wesermarsch fordert per Klage mehr Sicherheit

An mehreren AKW-Standorten haben Bürgerinitiativen oder der BUND Klagen angestrengt, um auch bei den anstehenden Rückbauverfahren der teilweise immer noch hochradioaktiven Atommeiler ein Mehr an Sicherheit einzufordern, als Genehmigungsbehörden den Betreibern auferlegen. So auch beim stillgelegten AKW Esenshamm in der Wesermarsch. Konflikte gibt es um alle Arten von Atommüll und dem Umgang mit ihnen, nicht nur bei den hochradioaktiven, sondern auch z.B. bei den sehr gering belasteten Abfällen, wie der Weser-Kurier hier jüngst berichtet. Der AK Wesermarsch hat die Klage vor dem OVG Lüneburg eingereicht. Dort steht immer noch die Entscheidung des Gerichts in einem weiteren Verfahren mit Bezug auf das AKW Wesermasch an: Das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle ist seit Jahren beklagt. In einem sehr ähnlichen Verfahren beim baugleichen Zwischenlager am AKW Brunsbüttel hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig wegen mehrerer Mängel die Genehmigung aufgehoben. Doch die Mühlen der Gerichtsbarkeit mahlen …

UmweltFAIRaendern dokumentiert hier die PM des AK Wesermarsch, mit der heute über die Klage informiert wurde:

Arbeitskreis zur Begleitung der Klage gegen NMU zu dieser Genehmigung zum Rückbau des AKW Esenshamm

P r e s s e m i t t e i l u n g
zu unserer 54 seitigen Antwort auf NMU an das OVG Lüneburg vom 6.7.2019. Exemplarische Beispiele unserer Replik auf das NMU:

1. Obwohl das Kraftwerk nunmehr brennstrofffrei ist, sollen weiterhin radioaktive und mit Borsäure belastete Abwässer mit höherer Konzentration in die Weser eingeleitet werden.
Radioaktive Abwasser-Belastung wird verursacht durch z.B. Dekontaminierung von Wänden, Böden, Anlagenteilen und Zerlegen von Bauteilen oder Konditionieren von flüssigen Abfällen. Zur billigen Entsorgung wird das alles in die Weser verbracht. Die Kläger haben beantragt die kürzlich zum AKW Brunsbüttel vereinbarte mehr als 95 %-ige Reduktion der Einleitwerte auch beim AKW Esenshamm anzuwenden.

2. Es kann nicht sein, dass die Gesundheit der Menschen und der Schutz der Natur weniger Wert ist als in Schleswig-Holstein. Allerdings zieht sich das bereits durch das gesamte Verfahren. Es fehlen Untersuchungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Wasserrahmenrichtlinie (Belastung, Verschlechterung) und insb. zu den Qualitätsverschlechterungen auf die Reetflächen (gesetzlich geschütztes Biotop gem. §30 BNatSchG) und der geplanten Weservertiefung der Kläger. In der Brackwasserzone liegt eine durchschnittliche Flussgeschwindigkeit von 3,75 km/h vor.

3. Ebenfalls ungenügend ist der Deichschutz. Dabei hat man sich nicht an die erforderlichen Vorgaben gehalten und nur auf die KTA Regel 2207 bezogen. Diese sieht fälschlicherweise nicht das Umsetzen des fehlenden Deichbestickes vor (hier im Umfeld des AKW mehrere Mängel), sondern nur das Benennen. Häufigkeit und Stärke von Sturmfluten bzw. Hochwasser können nicht Bemessungswasserstände und Deichhöhe festlegen (Prof. Schüttrumpf). Es fehlen Prognosestudien zum Hochwasser bis 2100 inkl. Berücksichtigung der Schmelze des Permafrostes und Klimaauswirkungen.

4. Die Kläger fordern unmissverständlich – das Einholen eines Sachverständigengutachtens zu den Auswirkungen auf a) den Brackwasserbereich und b) die Reetfläche und c) das Urteil des EUGH(1.7.15) zur Weservertiefung (Zusatzbelastung) und d) zu WRRL und UVP zu Schlamm und Abwasseruntersuchungen inkl. vollständiger Untersuchung aller Schutzgüter.

– Danach hat die Beklagte NMU zu entscheiden, welche Grenzwerte sie nach § 7 (3) i.V.m. (2) Nr. 3 AtG in der 1. SAG festzulegen hat und welche Zusatzmaßnahmen im Risikogebiet Hochwasser i.V.m. § 57 (1)Nr.1 und Nr.3 WHG i.V.m. § 82 (2), (4) und (5) WHG anzuordnen sind. Somit liegt eine Konzentrationswirkung für die 1. SAG vor.

MfG
i.A. Hans-Otto Meyer-Ott
für o.a. AK und den Arbeitskreis Wesermarsch (regionale BI`s Umweltschutz)

P.S. Bei Bedarf können Sie die 54 seitige Replik unserer RA`in Joy Hensel oben anfordern

Rekommunalisiertes Stromnetz mit Gewinn für Hamburg

SPD, CDU, FDP und die Handelskammer in Hamburg wollten es nicht: Die Rekommunalisierung der Energienetze von Vattenfall und E.on für Strom, Fernwärme und Gas. Der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ sorgte aber dafür, dass diese Netze inzwischen allesamt wieder vollständig im öffentlichen Eigentum sind. Und das ist in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Für die Demokratie, weil inzwischen wieder in Hamburg selbst entschieden werden kann, wie es einem wichtigen Feld der Klima- und Energiepolitik weiter geht und Senat und Parlament in diesem Feld wieder Gestaltungsmöglichkeiten haben. Auch, was die Entwicklung der Arbeitsplätze angeht, hat sich durch den Volksentscheid entgegen den damaligen gewerkschaftlichen Szenarien eine positive Entwicklung ergeben. Mit einem Gewinn nach Steuern von 35,6 Millionen Euro ist auch der Jahresabschluss für 2018 besser als erwartet und damit trägt die Energieversorgung zu den Einnahmen der Stadt Hamburg bei. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe für 2018 in Höhe von rund 82 Mio. Euro. Darüber hinaus tragen Investitionen in die Hamburger Region zur regionalen Wertschöpfung bei. Das geht aus dem Geschäftsbericht 2018 (PDF) der Stromnetz Hamburg hervor und ist hier in einer PM nachzulesen. Außerdem, darauf hatte jüngst die Umweltbehörde hingewiesen, ergeben sich erhebliche Steuerungs- und Synergieeffekte, weil Hamburg nun mit den Netzen für Wasser, Wärme, Strom und Gas diese auch für die Daseinsvorsorge wichtige Infrastruktur in einer Hand steuern kann. Die Geschäftsberichte von Hamburg Stromnetz aus den Jahren 2016 und 2017 jeweils als PDF.

 

Dokumentation der PM Hamburg Stromnetz

Mittwoch, 05. Juni 2019

Gutes Ge­schäfts­er­geb­nis in 2018

Um­welt­se­na­tor Jens Ker­stan prä­sen­tiert po­si­ti­ve Ent­wick­lung des Netz­be­trei­bers und stellt ers­ten Nach­hal­tig­keits­be­richt vor

Der aktuelle Geschäftsbericht zeigt wiederholt gute Zahlen für Stromnetz Hamburg. So wurden in 2018 36,6 Millionen Euro erwirtschaftet und ein Gewinn nach Steuern von 35,6 Millionen Euro an die Hamburger Energienetze GmbH, eine Tochter der HGV, abgeführt. In den Erhalt und den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Messeinrichtungen flossen 284,4 Millionen Euro. Diese intensive Investitionstätigkeit wird auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt. Im Kontext einer fortschreitenden Digitalisierung ist ein hohes Maß an wirtschaftlicher und technischer Optimierung aller Betriebsmittel notwendig. Das spiegelt sich in zahlreichen Modernisierungsarbeiten an Umspannwerken sowie Kabelerneuerungen aller Spannungsebenen wieder. Sie finden grundsätzlich im laufenden Betrieb statt, was die Umrüstung besonders aufwendig macht. Ein stetig wachsendes fern-steuerbares Mittelspannungsnetz ermöglicht bereits heute eine Halbierung der Unterbrechungsdauer in den umgerüsteten Netzringen. Die Versorgungsqualität für das Jahr 2018 hatte einen Wert von 11,7 Minuten. Ein guter Schnitt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der in 2017 einen Wert von 15,1 ausweist.

Senator Jens Kerstan, Behörde für Umwelt und Energie: „Die Stromnetz Hamburg hat ein sehr gutes Geschäftsergebnis in 2018 erzielt. Das belegt eindrucksvoll, dass Hamburg vom Erwerb der Stromnetze profitiert. Das städtische Unternehmen investiert kontinuierlich hohe Beträge in den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes, zum Beispiel für die wachsende Aufnahme regenerativer Energien und die Elektromobilität. Die Überführung zentraler Infrastrukturen in die städtische Hand – wie vom Volksentscheid 2013 für die Energienetze der Stadt gefordert – ist nicht nur richtig im Sinne der Daseinsvorsorge, sondern auch rentabel.“

Karin Pfäffle, Geschäftsführerin: „Als kommunales Unternehmen unterstützen wir die energiepolitischen Ziele der Freien und Hansestadt Hamburg. Dazu gehören Maßnahmen aus dem Bereich der Energie-wende oder zur Sicherung des Klimaschutzes. Damit aber nicht genug. Um das Thema Nachhaltigkeit als festen Bestandteil in unser unternehmerisches Handeln zu integrieren, wurde 2018 erstmals eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Konkrete Zielstellungen und Maßnahmen haben wir auf Basis einer umfangreichen Wesentlichkeitsanalyse im engsten Führungskreis identifiziert und formuliert. Dabei haben wir auch die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen – der UN Sustainable Development Goals – berücksichtigt. Damit übernehmen wir Verantwortung für unsere Belegschaft, für die Umwelt und am Ende für die gesamte Wertschöpfungskette.“

Die vielfältigen Aufgaben, die im Rahmen der urbanen Energiewende für Netzakteure umzusetzen sind, können am ehesten mit Kooperationspartnern auf regionaler oder auch auf Bundesebene bewältigt werden. Sie alle stehen vor identischen Herausforderungen und sind gefordert, innovative und praktikable netzspezifische Konzepte zu erarbeiten, die zu einer Systemunterstützung für alle Stromnetze führen.

„Dazu zählen wir auch die Mobilitätswende, die an den gestiegenen Zahlen der E-Fahrzeuge privat und im öffentlichen Nahverkehr festzumachen ist. Wir erwarten hierfür allein für Hamburg bis 2030 einen Last-anstieg von ca. 15 %. Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist in Hamburg bereits vorbildlich aufgestellt. Nun gilt es, sich auf die Auslastung im Stromnetz zu konzentrieren. Zwei Zielgruppen haben wir hier besonders im Fokus: Zum einen die privaten E-Auto-Nutzer, die ihre Fahrzeuge zur gleichen Zeit am Abend auf ihren Grundstücken aufladen möchten, zum anderen die vielfältigen Nahverkehrssystemanbieter, die eine anspruchsvolle Ladekapazität erwarten. Unser heutiges Stromnetz ist diesem Mehrbedarf nur bedingt gewachsen. Es muss durch intelligente Steuerung und Messung zum sogenannten Smart Grid umgebaut werden. Das bieten wir in Form eines intelligenten Lade- und Lastmanagements an. Die dafür benötigte Technologie erproben wir gemeinsam mit zahlreichen Partnern und können mit diesem Vorgehen einen Ausbau der Netze minimieren“, fügt Thomas Volk, Geschäftsführer, hinzu.

v.l.n.r Tho­mas Volk, Se­na­tor Jens Ker­stan, Karin Pfäff­le und Chris­ti­an Heine

Stromnetz Hamburg erfährt zu Mitte des Jahres eine Änderung in der Geschäftsführung. Christian Heine wurde auf Wunsch der Stadt mit Wirkung zum 1. Mai 2019 zum Geschäftsführer der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH bestellt. Damit endet seine Geschäftsführertätigkeit bei der Stromnetz Hamburg. Die neue Unternehmensleitung wird nun von den zwei bereits bekannten Geschäftsführern, Karin Pfäffle und Thomas Volk, weitergeführt.

Presseanfragen:
Anette Polkehn-Appel, Stromnetz Hamburg GmbH, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg
Telefon: 040 49202 8333, E-Mail: presse@stromnetz-hamburg.de

CDU und SPD blockieren Verkauf des RWE-Aktienpakets des LWL – DIE LINKE kritisiert die vertane Chance für den Klimaschutz

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat in der Sitzung des Landschaftsausschusses am Freitag mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD entschieden, sich lediglich von einem Viertel der RWE-Aktien in seinem Finanzportfolio zu trennen. Die Vorstandsmitglieder in der Landschaftsversammlung der Gruppe DIE LINKE. im Landschaftsverband Westfalen-Lippe Barbara Schmidt und Rolf Kohn sowie der Münsteraner Bundestagsabgeordnete und Umweltpolitiker Hubertus Zdebel (DIE LINKE) bewerten diese Entscheidung als verpasste Chance im Sinne des Klimaschutzes.

„Was die Große Koalition auf Bundesebene vormacht“, so Barbara Schmidt, „setzen CDU und SPD im Landschaftsverband fort: Klimaschutz ja, aber nur in minimaler Dosis. Sie düpieren den LWL-Direktor Matthias Löb, der immerhin den Verkauf von Dreiviertel der RWE-Aktien vorgeschlagen hatte.“

„Der Kohlekonzern ist der größte Klimakiller Europas“, ergänzt Rolf Kohn, „vertreibt im Rheinland noch immer Menschen aus ihren Dörfern und stellt sein Profitinteresse über den Klimaschutz. Es wäre daher ein richtiger Schritt gewesen, wenn sich der LWL von seinem gesamten RWE-Aktienpaket getrennt hätte, so wie es DIE LINKE, die Grünen oder die FDP beantragt hatten. SPD und CDU behaupten, daß der Behalt der RWE-Aktien notwendig ist, damit soziale und kulturelle Projekte gefördert werden können. So versuchen sie, die Kultur und die soziale Bewegung gegen die Umweltbewegung auszuspielen. Dabei ist es doch gerade so, daß z. B. im Kulturbereich durch den Klimawandel Milliardenschäden verursacht werden.“

„Divestment, also der gezielte Abzug von Kapital aus ethisch und ökologisch fragwürdigen Anlagen“, gibt Hubertus Zdebel zu bedenken, „kann zwar ordnungspolitisches Handeln nicht ersetzen, hätte aber durchaus Signalwirkung in Richtung Bundesregierung und NRW-Landesregierung. Die Stadt Münster hat bereits 2016 auf Investitionen in fossile Energien verzichtet. Anstatt sich dieser Linie anzuschließen, verpasst der Landschaftsverband die Chance, ein deutliches Zeichen für mehr Klimaschutz in Westfalen-Lippe zu setzen.“

 

Atomforschungsreaktor Garching seit Jahren rechtswidrig – Genehmigung widerrufen

Wenn die bayerische Regierung jetzt nicht handelt, muss das Bundesumweltministerium eingreifen und den rechtswidrigen Betrieb des Forschungsreaktor FRM II in München Garching per Weisung beenden, verlangt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). Seit 2011 – so zeigt ein neues Rechtsgutachten der Anwältin Dr. Cornelia Ziehm – verstößt der Betreiber gegen eine maßgebliche Bestimmung der Betriebsgenehmigung, nach der der weitere Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uranbrennstoff unzulässig sei.

Der Einsatz von hochangereichertem und atomwaffenfähigem Uran im Münchener Forschungsreaktor ist seit der Inbetriebnahme 2003/4 umstritten. Weltweit wurde massiv daran gearbeitet, Atomforschungsreaktoren mit geringer angereichertem Uran zu betreiben, um die Proliferationsrisiken deutlich zu reduzieren. Bayern und Deutschland ignorierten diese Warnungen, selbst als die USA klar machten, dass sie kein entsprechend angereichertes Uran liefern würden. Seitdem liefert Russland das brisante Material.

Der Betrieb des Forschungsreaktors wurde mit einer rechtlich bindenden Inhaltbestimmung genehmigt, die auch heute noch bestand habe, so jetzt die in Atomrechtsfragen spezialisierte Anwältin in ihrer Studie. Nebenabsprachen jenseits der eindeutigen inhaltlichen Bestimmungen in der Genehmigung hätten keine Rechtskraft. In der Kurzfassung heißt es deshalb:

„Dann muss die zuständige Aufsichtsbehörde, also das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz den Betrieb untersagen.

Die Bundesaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat gegebenenfalls entsprechend darauf zu reagieren.

Sollte die bayerische Aufsichtsbehörde von sich aus weder die Nichtigkeit feststellen noch die Genehmigung widerrufen, gibt es die Möglichkeit entsprechende Anträge bei der Behörde zu stellen und im Weiteren die Betriebsuntersagung im Wege einer umweltrechtlichen Verbandsklage durchzusetzen.“

Aktuell ist der Forschungsreaktor nicht in Betrieb, weil es mit Frankreich Probleme bei der Lieferung der hochangereicherten Brennelemente gibt (Süddeutsche und hier). Weitere Probleme gibt es, weil das interne Lagerbecken für die verbrauchten hochradioaktiven und wegen ihrer enorm hohen Uran-Anreicherung militärisch brisanten Brennelemente demnächst voll ist. Gegen Pläne, diese gefährliche Material in das Zwischenlager nach Ahaus zu bringen, gibt es massive Proteste.

 

 

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