Tschüss Kohle: Hamburger Fernwärme wird spätestens 2030 kohlefrei

Die Hamburger Volksinitiative Tschüss Kohle, gestartet mit dem Ziel, die Kohle bis 2025 aus der Fernwärme zu verbannen, hat sich mit dem rot-grünen Senat auf ein Kohleausstiegsgesetz verständigt. Allerdings: Rechtlich verbindlich soll der Kohleaussstieg in der inzwischen wieder kommunalen Fernwärme erst 2030 erreicht sein. Bis dahin soll aber geprüft werden, ob es nicht doch schneller gehen kann. Der NDR berichtet: „Dieser Kompromiss ist einfach zu wenig, um darüberjubeln zu können“, sagte Stephan Jersch von den Linken. Das reiche Hamburg verschleppe den dringend nötigen Kohleausstieg und vertröste die Hamburger auf eine schönere Zukunft. Der Hamburger BUND bewertet die Einigung dagegen als „tragbaren Kompromiss“ mit einem klaren Fahrplan zum Kohleausstieg. Die Umweltorganisation wolle sich aber dennoch für einenschnelleren Ausstieg einsetzen.“ Die PM des BUND ist hier online. Bereits vor der Pressekonferenz am 21. Mai berichteten auch die Taz, die Welt und das Hamburger Abendblatt. Die PM der Fraktion DIE LINKE in der Bürgerschaft ist hier. Andere werden hier noch ergänzt, sobald die online sind.

Die PM der Volksinitiative Tschüss Kohle: Volksinitiative Tschüss Kohle setzt Gesetz zum Kohleausstieg in Hamburg durch

Das künftig städtische Fernwärmeunternehmen wird auf schnellstmögliche Vermeidung von Kohle verpflichtet

Die Volksinitiative Tschüss Kohle hat sich dazu entschieden, das Ergebnis der Verhandlungen mit der rotgrünen Koalition um ein Gesetz zum Kohleausstieg in Hamburg anzunehmen.

Als ein Erfolg der Volksinitiative verpflichtet sich die Stadt gesetzlich, den Einsatz von Kohle in der bald städtischen Fernwärme so früh und so weitgehend wie möglich zu vermeiden. Die konzeptionellen Arbeiten, insbesondere für den Ersatz des Kohlekraftwerks Tiefstack, sollen unverzüglich, und nicht erst wie bisher avisiert 2022, beginnen und verstärkt auf erneuerbare Wärme an Stelle von fossilem Gas setzen. Aktive Mitgestaltung, Transparenz und Kontrolle sollen durch ein zivilgesellschaftliches Begleitgremium und häufige öffentliche Berichterstattung sichergestellt werden. Allerdings muss die Fernwärme erst spätestens 2030, und nicht wie von der Initiative angestrebt 2025, komplett kohlefrei sein. Damit erhält Hamburg als erstes Bundesland ein gesetzlich verpflichtendes Datum für den Kohleausstieg in der Wärmeversorgung.

Als Erfolg wertet die Volksinitiative auch die zweifache gesetzliche Absicherung gegen die Einspeisung von Wärme aus dem Kohlekraftwerk Moorburg in das Fernwärmenetz. So ist es dem städtischen Wärmeunternehmen ab dem 1.1.2020 verboten, Kohlewärme von Vattenfall oder anderen Erzeugern einzukaufen. Außerdem wird der Bau einer Wärmeleitung vom Kohlekraftwerk Moorburg zum Fernwärmenetz verhindert, weil die Stadt ab sofort keine öffentlichen Flächen mehr für die Verlegung von Wärmeleitungen für Kohlewärme zur Verfügung stellen darf. Aus Sicht der Volksinitiative unbefriedigend ist, dass Ausnahmen erlaubt sein sollen, wenn eine solche Leitung direkt und ausschließlich Industriestandorte
versorgt und keine Verbindung zu anderen Wärmenetzen besteht.

Mit dem Hamburgischen Kohleausstiegsgesetz führt Hamburg den Schutz des Klimas und die Unterstützung der Pariser Klimaziele als Staatsziel ein. Hamburg verpflichtet alle ihre Dienststellen, den bundesdeutschen Kohleausstieg nach Möglichkeit zu beschleunigen.

Mit diesem Ergebnis enden die monatelangen intensiven Verhandlungen zwischen Vertreter*innen der SPD und der Grünen-Fraktionen und den Vertrauenspersonen der Volksinitiative, Wiebke Hansen, Ulrike Eder und Dr. Ulf Skirke.

Wiebke Hansen, Vertrauensperson und Sprecherin von „Tschüss Kohle“:
„Wir haben viel mehr erreicht als nur ein Enddatum für Kohlewärme. Für mich ist das wichtigste Ergebnis: Sobald die Fernwärme in öffentlicher Hand ist, hat die Stadt den gesetzlichen Auftrag, die Kohleverbrennung so schnell und so weit wie möglich zu vermeiden. Dies kann dem Klimaschutz sogar mehr bringen als unser erster Gesetzentwurf.“

Dr. Ulf Skirke, Zukunftsrat Hamburg, Vertrauensperson von „Tschüss Kohle“:
„Wir forderten zu Beginn ein deutlich früheres Datum zum Ausstieg aus der Kohle im Wärmebereich. Bei intensiven Verhandlungen stellte sich heraus: aus heutiger Sicht ist nicht alles so umsetzbar wie gedacht. Stattdessen wurden gegenüber dem bisherigen Vorgehen neue, positive Vorschläge zur beschleunigten Umsetzung vereinbart. Erst haben wir den Kohleausstieg nur gefordert, jetzt werden wir den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kohlenutzung auch in einem Begleitprozess aktiv mitgestalten und kontrollieren.“

Ulrike Eder, Zentrum für Mission und Ökumene in der Nordkirche, Vertrauensperson von „Tschüss Kohle“:
„Angesichts der Dringlichkeit der globalen Klimakrise haben wir gegenüber einem Volksentscheid im September 2021 einen echten Zeitgewinn erreicht. Wir haben vereinbart, dass die Stadt sofort mit den Arbeiten für den kompletten Kohleausstieg in der Fernwärme beginnt. Hamburg übernimmt damit ein Stück Verantwortung für mehr Klimagerechtigkeit.“

Hintergrund:
Am 8. Juni 2018 haben wir 22.495 Unterschriften für den Gesetzentwurf der Volksinitiative Tschüss Kohle eingereicht.

Seit Anfang Dezember haben wir uns sieben mal mit rotgrün in der großen Runde zu Verhandlungen getroffen. Dazwischen gab es mehrere Treffen in kleinerer Runde zu speziellen Themen wie dem Planungsstand zum Kohleausstieg in der Fernwärme, der Beteiligung, Formulierungen am Gesetzentwurf oder zum weiteren Vorgehen. Als Volksinitiative haben wir uns wöchentlich im Strategiekreis getroffen, mehrmals mit unseren Anwälten, mehrfach im Bündnisplenum, wir haben mehrere Änderungsvorschläge für den Gesetzentwurf, um doch noch ein engeres Ziel für den Kohleausstieg zu erreichen, ausgearbeitet und eingereicht, die Vorschläge der Koalition analysiert, beraten und rückgemeldet.

Bei den Verhandlungen anwesend: Die Fraktionsvorsitzenden, energiepolitischen Sprecherinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der SPD- und Grünen Fraktionen, Vertreter*innen der Behörde für Umwelt und Energie und der Senatskanzlei sowie die Vertrauenspersonen, eine Beisitzerin und die beiden Anwälte von Tschüss Kohle.

Nach dem Volksentscheid UNSER HAMBURG-UNSER NETZ vom September 2013 übernimmt Hamburg im Sommer 2019 die zentrale Fernwärmeversorgung von Vattenfall, inklusive der zwei Kohlekraftwerke Wedel und Tiefstack, die jeweils ungefähr 1,3 Mio t CO2 jährlich ausstoßen. Ein Konzept für den Ersatz des Kohlekraftwerks Wedel bis 2024 liegt von der BUE vor. Aktuell gibt es kein belastbares Konzept für den Ersatz des Kohlekraftwerks Tiefstack. Der zu Beginn der Volksinitiative geltende Plan, das Kohlekraftwerk Tiefstack 2025 auf Gas umzurüsten, hat sich zwischenzeitlich überholt. Jetzt bietet sich der Einstieg in erneuerbare Wärme.

Vattenfall hat in der Vergangenheit zwei Anträge für den Bau von Wärmeleitungen vom Kohlekraftwerk Moorburg zum Hamburger Fernwärmenetz gestellt, die derzeit beide ruhen. Die Volksinitiative Tschüss Kohle ist eine gemeinsame Initiative von 45 Bündnispartner*innen und Unterstützerorganisationen.

Zum Einigungspapier: Beschlussvorschlage „Hamburgisches Kohleausstiegsgesetz“ mit Ersuchen der Bürgerschaft an den Senat.

Pressekontakt:
Wiebke Hansen
wiebke.hansen@tschuess-kohle.de
0176 712 21 555

Homepage:
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Klimanotstand anerkennen – Sozial gerechten Klimaschutz sofort angehen

Die Bundesregierung muss endlich den Klima-Notstand anerkennen und ihn zum Maßstab des Handels machen. Das fordern Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE jetzt mit einem Antrag. Die Klimakrise schreitet rasant voran. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war so viel klimaschädliches CO2 in der Atmosphäre wie heute. Um den bundesdeutschen Beitrag zum Pariser 1,5-Grad-Klimaziele umzusetzen, braucht es jetzt sofort ein nationales Klimaschutzgesetz, das die erforderlichen Maßnahmen angeht und den erforderlichen Strukturwandel sozial gerecht gestaltet, heißt es in dem Antrag.

Atomare Sicherheit und Verbot von Uranexporten: Bundesregierung wartet ab

Die Bundesregierung verzögert weiterhin die politische Entscheidung zur Stilllegung der bislang vom Atomausstieg ausgenommenen deutschen Uranfabriken in Lingen und Gronau. Diese Anlagen liefern Uranbrennstoff zum Betrieb auch solch maroder Atomkraftwerke wie im belgischen Tihange oder französischen Fessenheim im Grenzgebiet zur Bundesrepublik und sind bislang vom Atomausstieg komplett ausgenommen. Statt mit einer atomrechtlichen Stilllegung der beiden Anlagen selbstständig zu handeln, hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zuletzt Fragen an die EU-Kommission nach der Zulässigkeit eines nationalen Exportverbots von Uranbrennstoffen gerichtet. Ob und welche Antworten es gibt, wollte jetzt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) in Erfahrung bringen.

  • Die Schriftliche Frage und Antwort der Bundesregierung hier als PDF und unten direkt als Text

Hubertus Zdebel: „Angesichts der enormen Gefahren, die von den maroden Atommeilern entlang der bundesdeutschen Grenze ausgehen, ist das Zögern und ausweichen der Bundesregierung unverantwortlich. Die Bundesregierung macht sich lächerlich, wenn sie auf ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten verzichtet und angesichts der Sorgen der Menschen in den Grenzregionen lediglich darauf verweist, dass die Kommission jetzt „eine rasche Beantwortung“ der Fragen nach einem Exportverbot „in Aussicht gestellt“ hat. Dabei muss klar sein, dass diese Blockade-Haltung maßgeblich auch von der Landesregierung in NRW und dem dortigen Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU) betrieben wird.“

Ein Exportverbot für Uranbrennstoffe hält das BMU auf Basis eines selbst beauftragten Rechtsgutachten aus dem Jahr 2017 eigentlich für rechtlich nicht möglich. Ein solches Exportverbot wäre aber mit der Stilllegung der Uranfabriken in Gronau und Lingen möglich, hatte sich das BMU außerdem gutachterlich bestätigten lassen. Hintergrund dieser Prüfungen sind die riskanten Lieferungen von Uranbrennstoff „Made in Germany“ für die besonders gefährlichen Atomkraftwerke im Grenzgebiet wie in Tihange und Doel (Belgien) und Fessenheim oder Cattenom (Frankreich). Ein schwerer Atomunfall in diesen Atomkraftwerken würde auch für die Bevölkerung in der Bundesrepublik massive Folgen haben.

Zuletzt lehnte die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Grünen zur Stilllegung der beiden Uranfabriken ab.

Dokumentation der Schriftlichen Frage des MdB Hubertus Zdebel und der Antwort der Bundesregierung:

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/474 vom 30. April 2019 (Eingang im Bundeskanzleramt am 2. Mai 2019) beantworte ich wie folgt: Frage4/474:

„Welche genauen Fragestellungen hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Ankündigung an die EU-Kommission gerichtet, zur Prüfung, ob ein Exportstopp für Kernbrennstoffe aus deutscher Herstellung für den Einsatz in Atomkraftwerken im Ausland zulässig ist, und wie sieht die Antwort der EU-Kommission aus (vgl. https://www.aachener-nachrichten.de/nrw-region/schulze-laesst-den-exportstopp-pruefen_aid-3 67 4825 5)?“

Antwort: „Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit Schreiben vom 6. März 2019 die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Kernbrennstoffen aus deutscher Produktion gebeten:

„Ich würde vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte gerne die Kommission in die Prüfung einbeziehen, ob eine Beschränkung der Ausfuhr europarechtskonform möglich sein könnte und welche Voraussetzungen dies mit sich bringen würde.

Könnten nach Ansicht der Kommission beispielsweise generelle oder spezifische Sicherheitsbedenken bezüglich einer bestimmten Anlage oder deren Alter oder der Abstand einer Anlage zur Grenze rechtmäßige Beschränkungen der Ausfuhr innerhalb der Union begründen?“

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 2. April 2019 den Empfang bestätigt und eine rasche Beantwortung in Aussicht gestellt.“

Trotz gegenteiliger Ankündigung: Kernbrennstoff über Hamburger Hafen

Nicht so einfach, die Sache mit dem freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte mit Kernbrennstoffen im Hamburger Hafen. Nicht nur, dass es sich bei dieser speziellen Sorte von radioaktiver Fracht nur um einen Teil der Atomtransporte handelt, die für die Atomenergienutzung insgesamt durch den Hamburger Hafen gehen. Atomkraft-Gegner*innen stellten Anfang Mai fest, dass zumindest in einem Fall weiterhin Kernbrennstoff über den Hafen bei Eurogate umgeschlagen wurde, nachdem der rot-grüne Senat vollmundig zuvor nach fast vier Jahren Verhandlungen einen freiwilligen Verzicht auf Kernbrennstoff-Umschläge verkündet hatte.

Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft teilt der Senat nun mit: Am 2. Mai wurden von dem aus Russland kommenden Schiff „Kapitan Mironov“ „drei Container mit Gefahrgut Klasse 7 / UN 3325 gelöscht. Darin enthalten waren somit Kernbrennstoffe im Sinne § 2 Abs. 1 Atomgesetz.“ Bestimmt war die Fracht für die Brennelementefabrik in Lingen, deren Betrieb bis heute nicht befristet ist und die weltweit Atomkraftwerke versorgt.

Der Senat hatte jüngst mitgeteilt, dass künftig keine Kernbrennstoffe mehr über den Hamburger Hafen umgeschlagen werden. Das hätten die Umschlagsunternehmen im Hafen dem Senat im Rahmen eines freiwilligen Verzichts erklärt. Die Drucksache mit den Fragen und Antworten hier als PDF. Zu den weiteren Hintergründen und den weiterhin in Hamburg zulässigen Atomtransporten siehe auch hier:

AKWs Fessenheim: Sicherheitsmängel, kein verbindlicher Stilllegungstermin und ein kritisches „Technocentre“

„Der Sicherheits-Zustand der Fessenheim-Reaktoren ist alarmierend und es stünde der Bundesregierung gut an, sehr viel deutlicher auf die sofortige Stilllegung des AKW Fessenheim zu drängen. Zwingend notwendige „Post-Fukushima“-Nachrüstungen werden offenkundig einfach nicht durchgeführt oder stark verzögert. Der Absturz eines Reinigungs-Roboters in das mit hochradioaktiven Brennelementen gefüllte Reaktorbecken zeigt, wie leichtfertig in der Anlage umgegangen wird. Wäre die Kühlung nicht wieder angesprungen, hätte dieser Vorfall offenbar auch nach Einschätzung der Bundesregierung schnell aus dem Ruder laufen können.“ Das stellt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE) als ein Fazit der Antworten der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage über die „Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle“ fest.

Bundesregierung kennt keinen verbindlichen Stilllegungstermin

Besorgniserregend ist auch, dass die Bundesregierung zu den Stilllegungsterminen auf Nachfragen mitteilt: „Der Bundesregierung liegen keine Informationen über verbindliche Vereinbarungen zu den genannten Ankündigungen der französischen Regierung und des Betreibers Electricite de France (EDF) bezüglich konkreter Stilllegungstermine für die beiden Reaktorblöcke des französischen Atomkraftwerk (AKW) in Fessenheim vor.“

Sie verweist aber darauf, dass die französischen „Programmations pluriannuelles de l’energie (PPE) vom 25. Januar 2019“ jedoch die Aussage enthalten, „dass beide Reaktoren in Fessenheim im Frühjahr des Jahres 2020 auf jeden Fall abgeschaltet werden.“

Sicherheitsrabatte

Zdebel dazu: „Nach immer wieder neuen Verschiebungen bei der längst überfälligen Stilllegung dieser gefährlichen Reaktoren, ist diese Aussage der Bundesregierung beunruhigend“. Er spricht von offenkundigen Sicherheitsrabatten für die Restlaufzeiten nicht nur beim AKW Fessenheim.

Denn mit Blick auf die Nachrüstung von Notstromdieseln teilt die Bundesregierung mit: „Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Nachrüstung der zusätzlichen Notstromdiesel bislang in keinem der französischen Reaktoren, die sich in einer Entfernung  von bis zu 180 Kilometern zur deutschen Grenze befinden, erfolgt.“

Ergänzend heißt es: In ihrer Entscheidung vom 19. Februar 2019 fordert die ASN im Fall des AKW Fessenheim von der EDF eine Anpassung des „Post-Fukushima“-Nachrüstkonzeptes. Diese sieht auch eine Anpassung zu den bestehenden Notstromdieseln vor. Die von der ASN geforderte Anpassung wird Gegenstand der nächsten Sitzung der DFK werden.“ Gemeint ist die deutsch-französische Kommission der Atombehörden beider Länder.

Nicht zuletzt der Störfäll, bei dem ein Reinigungs-Roboter in das Reaktorbecken stürzte und nur durch Manipulationen an der Kühlung rückgeholt werden konnte, macht klar, wie gefährlich die Fessenheim-Reaktoren sind: „Nach Angaben der ASN (https://www.asn.fr/Controler/ Actualit~s-du-controle/Lettres-desuite-d-inspection-des-installations-nucleaires/Suite-a-declaration-d-ESS-ni veau-1) wurde die Reinigung des Bodens mittels des  Roboters durch einen Dienstleister durchgeführt. Die Risikoanalyse, die für die Reinigung durch den Roboter durchgeführt wurde, sei nach Angaben der ASN offenbar nicht  ausreichend gewesen.“

Zdebel: „Ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung in den anstehenden Gesprächen der französischen Seite in aller Deutlichkeit klar macht, dass Fessenheim sofort vom Netz muss und es keine Sicherheitsrabatte geben darf.“

Kritik am Technocentre

Nachgefragt hatte Hubertus Zdebel auch zu den Ankündigungen, am AKW Fessenheim ein „Techno-Centre“ zur Demontage von radioaktiven Bauteilen zu errichten. Die Badische Zeitung fasst die Ergebnisse so zusammen:

„Im Bundesumweltministerium sieht man die französischen Pläne für das Gelände des elsässischen Akw Fessenheim nach dessen Abschaltung 2020 offenbar kritisch. Wie berichtet, will der französische Energiekonzern EdF eine Anlage errichten, in der radioaktive Reaktorbauteile zerlegt und dekontaminiert werden sollen – und zwar nicht nur solche aus Fessenheim. Die Kritik an diesem „Technocentre“ geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Fessenheim hervor.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatte sich demnach bei einem Treffen mit ihrem französischen Amtskollegen François de Rugy im April 2019 in Berlin, bei dem es um die Stilllegung des ältesten französischen Akw ging, über den Vorschlag der EdF kritisch geäußert. Abgelehnt werden die Pläne auch von Baden-Württembergs Landesregierung und dem Regierungspräsidium Freiburg – nicht zuletzt mit dem Hinweis, dass in Deutschland große Akw-Bauteile an Ort und Stelle zerlegt würden – wie an den Standorten Philippsburg und Neckarwestheim. Ausnahme: Großkomponenten wie Dampferzeuger aus Philippsburg werden in Neckarwestheim bearbeitet.“

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Dokumentation: Vorspann der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Tobias Pflüger, Dr. Gesine Lötzsch, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Stilllegung des Atomkraftwerkes Fessenheim und neuere Störfälle

In Frankreich sollen nach langen Auseinandersetzungen die ältesten Atomreaktoren, die Blöcke 1 und 2 des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim im März und August 2020 abgeschaltet werden. Das AKW liegt im unmittelbaren Grenzgebiet zur Bundesrepublik und nur rund 25 Kilometer südwestlich von Freiburg entfernt in einem Erdbebengebiet. Im Umkreis von 100 Kilometern leben in Frankreich, Deutschland und der Schweiz über sieben Millionen Menschen, die voraussichtlich von einem Atomunfall in Fessenheim betroffen wären. Nach Ankündigungen des Präsidenten Macron und des Umweltministers de Rugy (vgl. http://www.bund-rvso.de/fessenheim-ausstellung.html) hat auch der Betreiber Électricité de France (EDF) die Abschalttermine bestätigt (vgl. https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/der-fahrplan-fuer-das-ende-des-akw-fessenheim-steht–167871920.html).

Gutachten im Auftrag der Atomaufsicht in Baden-Württemberg haben eine Vielzahl von gravierenden sicherheitsrelevanten Schwachstellen aufgezeigt  (vgl. https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Altdaten/202/Gutachten_Fessenheim.pdf und https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/Berichte/Anlagen/Grenznahe_KKW/20151215_Aktualisierung_EU-Stresstest_Fessenheim_dt.pdf), die eine sofortige Stilllegung der beiden Reaktorblöcke erforderlich machen.

Dazu gehört demnach auch das Risiko einer Überflutung des AKW infolge eines Dammbruchs am höher gelegenen Rheinkanal. Ein weiterer schwerer Mangel ist demnach auch das außerhalb des Sicherheitsbehälters liegende Abklingbecken mit hochradioaktiven Brennelementen, das damit gegen Einwirkungen von außen, also z.B. Flugzeugabstürze oder Terrorangriffe, kaum geschützt ist.

Zuletzt hat die französische Atomaufsicht ASN dem Betreiber EDF im Februar 2019 die bis dahin für dringend erforderlich eingestufte Nachrüstung von Notstromgeneratoren erlassen. Die Badener Zeitung berichtet dazu: „Solche Generatoren muss EdF aufgrund einer Verschärfung der Sicherheitsstandards für ihren gesamten sonstigen Nuklearpark anschaffen. Die Ausnahme wird mit der für 2020 angekündigten Stilllegung der Reaktoren im Elsass begründet. Allerdings verlangt die Kontrollbehörde eine „angemessene“ Übergangslösung. Dazu macht die ASN in einer Mitteilung vom Dienstag zwar keine detaillierten Angaben, erwartet vom Betreiber allerdings Vorschläge.“ (https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/keine-nachruestung-fuer-fessenheim–167197537.html).

Der Betreiber EDF fordert eine Entschädigung für die Schließung (vgl. https://telebasel.ch/2019/02/15/betreiber-will-entschaedigung-fuer-schliessung-von-akw-fessenheim/).

Zu den Projekten, die im neuen deutsch-französischen Vertrag von Aachen vereinbart wurden, gehört auch die „gemeinsame Entwicklung eines Projekts zur Nachnutzung des Gebiets rund um das AKW Fessenheim nach dessen Stilllegung, im Rahmen eines deutsch-französischen Wirtschafts- und Innovationsparks“ (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1571028/633c78d6e85c9cf4d93ccdf94b56119e/2019-01-22-prioritaere-vorhaben-vertrag-aachen-data.pdf).

EDF plant laut Medienberichten auf dem AKW-Gelände ein „Technocentre“ zum Rückbau bzw. zur Dekontamination für Bauteile aus stillgelegten nuklearen Anlagen. Demnach sollen z.B. Dampfgeneratoren aus abgeschalteten AKWs  aus Frankreich und Deutschland oder gar aus ganz Europa künftig in Fessenheim zerlegt werden (http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/im-august-2020-ist-schluss-mit-dem-akw-fessenheim–165301356.html).

Während der letzten Revision im Block 1 des AKW Fessenheim hat es laut einem Bericht in der „Badischen Zeitung“ insgesamt acht Störfälle gegeben, zwei davon sollen in die Stufe 1 der INES-Bewertung eingeordnet worden sein (vgl. https://www.badische-zeitung.de/elsass-x2x/reinigungsroboter-in-fessenheim-reaktor-gefallen-kuehlung-saugte-ihn-an–169408158.html). Bei einem dieser Störfälle musste demnach vorrübergehend sogar ein Kühlkreislauf abgeschaltet werden, weil ein ferngesteuerter Reinigungsroboter in das Reaktorbecken gestürzt war und von „einem Rohr des Kühlkreislaufs festgesaugt“ wurde. Dem Bericht zufolge ereignete sich dieser Störfall am 22. Februar und der Roboter „blieb etwa einen Meter über den Brennelementen hängen“ (ebd.).

Die zuständige Atomaufsicht ist dem Bericht zufolge offenbar über den Vorgang alarmiert: „Zu diesem Punkt verlangt auch Pierre Bois, Chef der für die Akw Cattenom und Fessenheim zuständigen ASN Straßburg eine Erklärung. ‚Die potentiellen Konsequenzen hätten‘, heißt es in seiner online nachlesbaren Zusammenfassung, ‚zu einem Ausfall des Kühlkreislaufs führen können. ‘Für die Kühlung des Reaktorkerns hätten dann Notfallmaßnahmen ergriffen werden müssen. Bois verlangt auch eine Rechtfertigung, warum die Akw-Leitung seine Behörde erst am Morgen nach dem Störfall informiert hatte. Das Wiederhochfahren von Fessenheim 1 hat Bois am 6. März dennoch bewilligt.“

In der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (siehe Plenarprotokoll 19/91, Frage 70) teilt die Bundesregierung mit, dass sie zur „Bewertung der Übertragbarkeit“ auf deutsche Atomkraftwerke von „französischer Seite“ weitere Informationen benötige und mit der dortigen Atomaufsicht im regelmäßigen Austausch stehe.

Bei einem Treffen der deutschen Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit ihrem französischen Atomkollegen François de Rugy scheint laut Pressemitteilung des Ministeriums vom 9. April 2019 (Nr. 047/19) die Stilllegung von Fessenheim kein Thema gewesen zu sein.

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