Mit Unterstützung der Bundesregierung: URENCO-Uran für US-Atomwaffenprogramm

„Eine Unterstützung des US-Atomwaffenprogramms durch URENCO mit Zustimmung der Bundesregierung darf es unter keinen Umständen geben. Die Große Koalition muss jetzt eindeutig klar machen, dass sie eine militärische Nutzung in jeder Form ablehnt.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) auf einen Bericht der Tagesschau, nach denen URENCO künftig angereichertes Uran für den Betrieb der für das US-Atomwaffenprogramm zur Tritium-Herstellung eingesetzten Atomreaktoren der US-amerikanischen Gesellschaft Tennessee Valley Authority (TVA) liefern will.

Weiter fordert Zdebel: „Entsprechende Uran-Lieferverträge muss die Bundesregierung mit ihrem Veto in den Kontrollgremien über die URENCO untersagen. Dazu hat sie als Mitglied dieser Gremien alle rechtlichen Möglichkeiten und muss diese jetzt einsetzen, damit der Deal zwischen TVA und URENCO gestoppt wird.“

Die Uranlieferungen sollen je zwei Reaktorblöcke in Watts Bar und Sequoyah versorgen, die laut Mitteilung der TVA für das US-Atomwaffenprogramm die Herstellung von Tritium übernehmen. „Bisher“, so die Bundesregierung jüngst auf Nachfragen von Hubertus Zdebel, habe URENCO noch kein angereichertes Uran an TVA geliefert.

Das Tritium in den Atomsprengköpfen muss regelmäßig erneuert werden und sorgt für eine Vervielfachung der Sprengkraft. URENCO beliefert damit direkt Atomreaktoren, die für das Atomwaffenprogramm der USA aktiv sind. Der Vertrag zwischen TVA und URENCO unterliegt auch der Zustimmung des URENCO-Kontrollgremiums, in dem neben Großbritannien und den Niederlanden auch Vertreter der Bundesregierung mit Veto-Recht sitzen.

Bereits vor wenigen Wochen hatte die „Tagesschau“ berichtet, dass die Bundesregierung offenbar mit derartigen Uranlieferungen von URENCO zur Herstellung von Tritium für das US-Atomwaffenprogramm keine Probleme habe. Laut einem Bericht des US-Energieministeriums aus 2014 (PDF) hatte URENCO ein Rechtsgutachten erstellen lassen, welches Uranlieferungen für „Tritium-Reaktoren“ als zulässig einstufte. Demnach wäre die Tritium-Herstellung lediglich ein Nebenprodukt („by-product“) der ansonsten zur Stromerzeugung eingesetzten Reaktoren.

URENCO ist mit seinen Urananreicherungsanlagen in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und den USA im Rahmen internationaler Kontrollverträge – unter anderem in den Verträgen von Almelo und Washington – ausschließlich für die „friedliche“ Atomenergienutzung vorgesehen, also nur für Urananreicherungen zum Einsatz in Atomreaktoren zur Stromerzeugung. Ein sogenannter Gemeinsamer Ausschuss der drei genannten Staaten ist neben EURATOM für die Kontrolle der URENCO-Aktivitäten und der Einhaltung der Verträge zuständig. Dem Bericht des US-Energieministeriums zufolge, hat dieses „Joint Committee gegen die rechtliche Bewertung von URENCO keinen Einwand erhoben.

Aus einem Bericht des Vorstands von TVA (PDF, ab Seite 42) vom 11. Mai 2017 geht jedoch hervor, dass das Unternehmen Lieferverträge mit Westinghouse zur Herstellung von Brennelementen und mit Louisiana Energy Services LLC (LES) für angereichertes Uran geschlossen hat, um die jeweils zwei Reaktorblöcke in Watts Bar und Sequoyah mit Uranbrennstoff zu versorgen. Louisana Energy Services ist die zu URENCO gehörende Urananreicherungsanlage in New Mexico. TVA betreibt insgesamt sieben Atomreaktoren. Neben Watts Bar 1 soll künftig auch ein Reaktor von Sequoyah zur Tritium-Herstellung für das US-Atomwaffenprogramm eingesetzt werden.

Auf Nachfragen von Hubertus Zdebel hatte die Bundesregierung jüngst darauf verwiesen, dass die Sitzungen des Joint Committees „streng vertraulich“ wären und eine Bestätigung der Angaben des US-Energieministeriums verweigert. Auf weiteres Nachfragen teilt die Bundesregierung am 29. Mai lediglich mit: „Die Firma URENCO hat bisher kein von ihr angereichertes Uran für den US-Betreiber Tennessee Valley Authority (TVA) geliefert.“ (siehe unten)

Über den Vertrag mit Westinghouse gibt der TVA-Vorstand an, dass dieser Lieferungen im Wert von 450 Millionen US-Dollar für den Zeitraum von 2021 – 2030 vorsieht. Außerdem wird von einer Laufzeit von 14 Jahren gesprochen (Der Grund für diesen Widerspruch bei den Zeitangaben ist unklar). Mit Blick auf den URENCO-Vertrag ist von einem Vertragswert von 500 Millionen US-Dollar die Rede, ein Lieferbeginn wird nicht explizit genannt. Das Ende der Laufzeit wird bei URENCO mit 2030 angegeben.

Auch Nuclear Intelligence Weekly berichtet am 12. Mai über diesen Deal. In der (online nicht verfügbaren) NIW-Meldung heißt es, dass der Vorstand „also approved a $500 million enriched uranium product contract with Urenco’s US subsidiary, also through 2030
and for the same four reactors — two at Sequoyah and two at Watts Bar. These are the four reactors that TVA announced last month may host tritiumproducing burnable absorber rods that when irradiated will produce tritium for the US nuclear weapons program (NIW Nov.21’14).“ Auch „Times free Press“ berichtet über den TVA-Deal mit Westinghouse und URENCO.

 

Trotz neuer Untersuchungsergebnisse zu vermehrten Krebsfällen in niedersächsischer Erdgasförderregion: Bundesregierung wiegelt ab

„Die Bundesregierung gedenkt, trotz der vermehrten Krebsfälle in der niedersächsischen Erdgasförderregion im Landkreis Rotenburg (Wümme) weiterhin die Hände in den Schoß zu legen“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss zur Antwort der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen des Abgeordneten. Zdebel hatte nachgefragt, welche Konsequenzen die Regierung aus den Krebsfällen und dem Hinweis auf einen Zusammenhang mit den Gasförderstellen ziehen wolle.

Zdebel weiter: „Statt den Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen diesen Krebsfällen und Erdgasförderstellen, wie er im Bericht über die Untersuchungsergebnisse des Landkreises Rotenburg (Wümme) dargestellt ist, ernst zu nehmen, glänzt die Große Koalition durch Untätigkeit. Dass sie abwiegelt und auf die Verantwortung des Landes Niedersachsen und die angebliche Verantwortung der dortigen Landkreise verweist, ist empörend. Das Mindeste wäre, auf Bundesebene ein Verbot des Fracking in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, die es gerade in Niedersachsen in großem Umfang gibt, durch einen entsprechenden Gesetzentwurf einzuleiten.

Geradezu zynisch ist es, dass die Bundesregierung auf angebliche Verschärfungen durch ihr im Februar 2017 in Kraft getretenes Pro-Fracking-Recht verweist. Denn dieses Recht hat keine Verschärfungen der technischen Rahmenbedingungen für die Tight-Gas-Förderung gebracht, sondern sie vielmehr in großem Maßstab erlaubt. Die Aussage der Regierung, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erdgasindustrie für ausreichend hält, dient einzig den Profitinteressen der Gaskonzerne und gefährdet weiterhin die Menschen und ihre Gesundheit..

Dabei wäre schnelles Handeln im Interesse der Menschen in den betroffenen Regionen angesichts der vorliegenden Hinweise dringend erforderlich. Stattdessen missachtet die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip und verweist auf zukünftige Untersuchungen. Damit setzt sie die Betroffenen weiterhin der unverantwortlichen Gefährdung aus.“

G20@Hamburg-2017: Sie verlassen den demokratischen Sektor….

In einem Gebiet von 38 Quadratkilometern sollen nach dem Willen der Hamburger Polizei am 7. und 8. Juli aus Anlass des G20-Gipfels keine Demonstrationen stattfinden. Allgemeinverfügung (PDF) nennt sich das. AtomkraftgegnerInnen kennen diese Maßnahme von den Castor-Transporten ins Wendland. Große Teile der Innenstadt bis zum Hamburger Flughafen werden somit zur demokratiefreien Zone erklärt. Den Staatschefs aus China, der Türkei, Sauda-Arabien oder Russland, die beim G20 in Hamburg ebenso wie US-Präsident Donald Trump dabei sein werden, ist diese Maßnahme sicher vertraut. Die Polizei greift mit dieser Verfügung massiv in die Grundrechte ein, in einer Stadt, die sich ihrer demokratischen Tradition rühmt und in der ein rot-grüner Senat regiert. Elke Steven vom Grundrechtekomitee hat sich mit der Verfügung auseinandergesetzt und ihr Statement unter dem Titel „Demonstrationsverbot in Hamburg – Gipfel ohne Grundrechte“ veröffentlicht. UmweltFAIRaendern dokumentiert ….

Hamburgs Innensenator Grote (SPD) und Elke Steven vom Grundrechtekomitee.
Hamburgs Innensenator Grote (SPD) und Elke Steven vom Grundrechtekomitee.

Die Reaktionen auf die Verbots-Verfügung sind vielfältig. Klar ist, dass dagegen geklagt wird. Frank Wieding, stellvertretender Chefredakteur der Hamburger MoPo, schreibt in einem Kommentar: „Nein, so funktioniert Demokratie nicht. Es gibt viele Gründe, gegen das Treffen der G20-Mächtigen auf die Straße zu gehen. Und die Polizei hat die Pflicht, dies jedem, der das friedlich tun möchte, zu ermöglichen.“ Innensenator Grote (SPD) erklärte laut Abendblatt: „Ich kann den Gipfel sonst nicht sicher durchführen„.

Der NDR berichtet: „Das Versammlungsverbot soll vom 7. Juli um sechs Uhr morgens bis zum 8. Juli um 17 Uhr gelten. Es gehe darum, die Transferstrecken der Staats- und Regierungschefs sowie die Rettungs- und Evakuierungswege jederzeit freizuhalten, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Sollte es in dem Gebiet doch zu Demos kommen, wären diese unzulässig und könnten von der Polizei sofort aufgelöst werden. Ein weiteres Demonstrationsverbot gibt es am 7. Juli rund um die Hafencity. Hier dürfen dann von 16 bis 24 Uhr keine Proteste stattfinden, da die Gäste des Gipfels in dieser Zeit ein Konzert in der Elbphilharmonie besuchen.

Wiederholt hat Grote DemonstrantInnen davor gewarnt, die „Protokollstrecken“ zu blockieren. Blockaden gelten laut deutschem Recht als weitgehend legale Aktion im Rahmen von Demonstrationen. Doch Grote beschreibt das Risiko, dass sich die Sicherheitskräfte der Staatschefs daran nicht halten könnten: Die ausländischen Sicherheitskräfte könnten es als besondere Gefahr betrachten, sollten die Fahrzeuge der Staatschefs zum Halten kommen und könnten möglicherweise sogar von der Schusswaffe Gebrauch machen. Dazu die Taz und die Welt. Der Stern schrieb: „Entsetzen über Drohungen des Innensenators: So nervös ist Hamburg wegen G20“.

G20@Hamburg-2017. Sie verlassen den demokratischen Sektor…

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat sich die Allgemeinverfügung genauer angesehen und auf seiner Homepage ein detaillierte Stellungnahme verfasst. Dort heißt es: „Das Komitee für Grundrechte und Demokratie legt eine Stellungnahme vor, mit der es die Allgemeinverfügung scharf kritisiert, mit der die Stadt Hamburg das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit während des G20-Gipfels außer Kraft setzt. Fast die gesamte Innenstadt wird zu einer demokratiefreien Zone, kurzer Hand wird der Ausnahmezustand von SPD und Grünen verkündet. Der Polizei wird die Definitionshoheit darüber überlassen, wer Bürgerrechte genießt. Elke Steven befürchtet, dass die Polizei aus der Innenstadt verbannen kann, wer immer ihr missfällt oder wem immer sie die Absicht unterstellt, seine Meinung öffentlich mit anderen kund tun zu wollen.

Zur Begründung dieses Versammlungsverbots müssen wieder einmal verdrehende Erzählungen über vergangene Proteste und falsche Behauptungen über potentiell gewaltbereite Teilnehmer*innen als Gefahrenprognose herhalten. Beispielhaft werden die Begründungen aus der Allgemeinverfügung widerlegt.

Skandalös ist, dass die Lüge über die Zahl der verletzten Polizist*innen beim Protest gegen den G7-Gipfel in Rostock erneut aufgetischt wird.

Das Grundrechtekomitee kommt zu dem Schluss: „Wer jeden Protest kriminalisiert, trägt letztlich zur Eskalation bei. Denn, das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers´ – wie es die Verfassungsrichter im Brokdorf-Beschluss formulierten.“

Die detaillierte Analyse ist hier in voller länge lesbar.

„Bankrotterklärung der Bundesregierung“: Noch mehr deutscher Uran-Brennstoff für marode Atommeiler in Belgien

„Der Betrieb maroder Atommeiler wie in Tihange und Doel (Belgien) wird weiterhin mit Uranbrennstoff aus der Brennelemente-Fabrik in Lingen unterstützt – und die Bundesregierung lässt das weiterhin zu“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg. „Seit 2016 sind 242 Brennelemente aus Lingen an die Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 1, 2 und 3 geliefert worden. Weitere Lieferungen mit 44 Brennelementen für Doel 3 stehen noch aus!“ Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine neuerliche Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE hervor.

Hubertus Zdebel weiter: „Trotz immer neuer Meldungen über Störfälle und neue Risse in den maroden belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange liefert die Uranfabrik in Lingen weiter Uranbrennstoff, und die Bundesregierung schaut immer noch zu. Ein Verbot der Ausfuhren will die Bundesregierung nicht anordnen, obwohl erneute Uran-Exporte von Lingen angekündigt sind. Auch das Verhalten der belgischen Atomaufsicht kann nur als abenteuerlich bezeichnet werden: Trotz immer neuer Risse lässt sie zu, dass die gefährlichen Reaktoren am Netz bleiben. Die Uranfabriken in Lingen – und in Gronau – müssen endlich stillgelegt werden.

Insgesamt hat das zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit den Transport von 600 frischen Brennelementen für die belgischen Atommeiler genehmigt. Aus den Antworten der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass die Uranfabrik in Lingen kaum ausgelastet ist. Für die Jahre 2015 und 2016 teilt die Bundesregierung mit, dass die Uranfabrik in Lingen nur zu 36 bzw. 38 Prozent ausgelastet war. Die Angaben beziehen sich auf die Gesamtkapazität von 650 Tonnen Uran pro Jahr, die in Lingen verarbeitet werden dürfen. Die dortige Uranfabrik gehört zum wirtschaftlich schwer angeschlagenen französischen Atomkonzern AREVA, der inzwischen mit dem französischen AKW-Betreiber EdF zusammengelegt wird, um das wirtschaftliche Desaster zu begrenzen.“

„Bankrotterklärung der Bundesregierung“: Noch mehr deutscher Uran-Brennstoff für marode Atommeiler in Belgien

„Der Betrieb maroder Atommeiler wie in Tihange und Doel (Belgien) wird weiterhin mit Uranbrennstoff aus der Brennelemente-Fabrik in Lingen unterstützt – und die Bundesregierung lässt das weiterhin zu“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg. „Seit 2016 sind 242 Brennelemente aus Lingen an die Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 1, 2 und 3 geliefert worden. Weitere Lieferungen mit 44 Brennelementen für Doel 3 stehen noch aus!“ Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine neuerliche Kleine Anfrage (PDF) des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE hervor.

Hubertus Zdebel weiter: „Trotz immer neuer Meldungen über Störfälle und neue Risse in den maroden belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange liefert die Uranfabrik in Lingen weiter Uranbrennstoff, und die Bundesregierung schaut immer noch zu. Ein Verbot der Ausfuhren will die Bundesregierung nicht anordnen, obwohl erneute Uran-Exporte von Lingen angekündigt sind. Auch das Verhalten der belgischen Atomaufsicht kann nur als abenteuerlich bezeichnet werden: Trotz immer neuer Risse lässt sie zu, dass die gefährlichen Reaktoren am Netz bleiben. Die Uranfabriken in Lingen – und in Gronau – müssen endlich stillgelegt werden.

Insgesamt hat das zuständige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit den Transport von 600 frischen Brennelementen für die belgischen Atommeiler genehmigt. Aus den Antworten der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass die Uranfabrik in Lingen kaum ausgelastet ist. Für die Jahre 2015 und 2016 teilt die Bundesregierung mit, dass die Uranfabrik in Lingen nur zu 36 bzw. 38 Prozent ausgelastet war. Die Angaben beziehen sich auf die Gesamtkapazität von 650 Tonnen Uran pro Jahr, die in Lingen verarbeitet werden dürfen. Die dortige Uranfabrik gehört zum wirtschaftlich schwer angeschlagenen französischen Atomkonzern AREVA, der inzwischen mit dem französischen AKW-Betreiber EdF zusammengelegt wird, um das wirtschaftliche Desaster zu begrenzen.“

 

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