Uranfabriken URENCO Gronau und AREVA Lingen in den Atomausstieg einbeziehen

„Steter Tropfen höhlt den Stein. Wir LINKEN fordern schon lange die Stilllegung der URENCO-Uranfabrik im westfälischen Gronau“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Sprecher für den Atomausstieg, die Zusage des Bundesumweltministeriums, endlich die Voraussetzungen der Schließung der Anlage durch ein Rechtsgutachten prüfen zu lassen. Eine Schließung müsse auch für die Brennelementefabrik in Lingen erfolgen. „Es ist ein Skandal, dass die beiden Uranfabriken nicht schon längst in den Atomausstieg einbezogen worden sind.“

Zdebel weiter: „URENCO stellt in der Urananreicherungsanlage (UAA) in Gronau Uranbrennstoff für Atomkraftwerke her. Die Anlage ist vom Atomausstieg ausgenommen. Die UAA könnte auch das Material für eine Uran-Atomwaffe produzieren; sie ist der deutsche Griff nach der Atombombe.

E.ON und RWE sowie Großbritannien wollen ihre jeweils Drittel an der URENCO zu Geld machen. In meiner letzten Kleinen Anfrage Drucksache 18/10782 (PDF) dazu, hatte die Bundesregierung bestätigt, dass die Pläne für einen Börsengang der URENCO, den Großbritannien sowie E:ON und RWE ins Spiel gebracht hatten, nicht weiter verfolgt werden. Damit ist aber der Verkauf der URENCO nicht vom Tisch; entsprechende Modelle jenseits eines Börsengangs wurden schon geprüft. Mit einem Verkauf würden die Risiken der Weiterverbreitung von Atomwaffen-Technik erhöht. Ich lehne das ab. Die Uranfabrik in Gronau muss endlich stillgelegt werden, ebenso die Anlage in Lingen!

Es ist unverantwortbar, dass der Brennstoff für die maroden Meiler im belgischen Tihange und Doel in Grenznähe zu NRW aus den Uranfabriken in Gronau und Lingen stammt. Wir fordern, dass die Ausfuhrgenehmigungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt werden, durch die Bundesregierung untersagt werden!“

 

Vattenfall hochradioaktiv in Brunsbüttel: Einwendungen zum Neuantrag für Castor-Lager

Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll am AKW Brunsbüttel. Im ersten Anlauf ist Vattenfall damit gescheitert, Gerichte haben die Genehmigung aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise nicht erbracht oder unzureichend waren. Nun will Vattenfall im zweiten Anlauf versuchen, das Atommülllager zu legalisieren. Noch bis zum 10. März liegen die Antragsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Bis dahin können Einwendungen erhoben werden, die später im Erörterungstermin behandelt werden. umweltFAIRaendern.de stellt eine von der Initiative Brokdorf akut entworfene Sammeleinwendung hier online.

Vorschlag für eine Sammeleinwendung zum Antrag nach §6 Atomgesetz von Vattenfall bzw. der „Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH und Co oHG“ hier als WORD-Datei und hier als PDF. Es können auch weitere Einwendungen persönlich ergänzt werden.

Die Antragsunterlagen sind online auf der Homepage des Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit verfügbar. Den Beginn der Auslegung der Antragsunterlagen hatte das Bundesamt hier angekündigt.

Weitere Informationen zum Zwischenlager Brunsbüttel und Atommüll:

Ölkavernen: Es braucht eine bundeseinheitliche Regelung

„Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung.“ Für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (Die Linke) steht außer Frage, dass die Bundesregierung mit Blick auf den sicheren Betrieb von Kavernen als Untertagespeicher weitere Schritte einleiten muss-“ Mit diesen Worten zitieren die Westfälischen Nachrichten den Obmann der Fraktion die Linke im Umweltausschuss des Bundestages.

Am vergangenen Montag was Zdebel zu Gast auf einer Veranstaltung der Ratsfraktion DIE LINKE Gronau (Facebook), auf der er zu den Themen Atomenergie, Fracking und auch das Kavernen-Probleme informierte.

Nach einem Öl-Austritt der Kavernen iim Eper Amtsvenn im Frühjahr 2014 soll dort nun auf eine sicherere Doppelverrohrung umgerüstet werden. Gegenüber der WN sagte Zdebel: Dass Begrüße ich ausdrücklich“, fügte aber hinzu: „Allerdings ist festzuhalten, dass diese Regelung nur für Nordrhein-Westfalen gilt und nicht bundesweit. Insofern würden nach dem Ölaustritt im Amtsvenn keine Konsequenzen für den Betrieb von Kavernen in anderen Bundesländern gezogen.“ Das sei aus Sicht von Zdbel „irritierend“, denn die rein auf das Bundesland NRW bezogene Nachrüstung der Kavernen ist für ihn eine unter umweltpolitischen Gesichtspunkten fatale Regelung.

 

Risiko AKW Philippsburg 2: Ministerium bestätigt BUND-Warnungen

„Die Atomaufsicht im Umweltministerium hat Vorwürfe des BUND wegen gravierender Sicherheitsrisiken bei Block II in Philippsburg bestätigt. Und sorgt sich nun: Wie erdbebensicher ist der Atommeiler?“ Das berichtet der SWR. Der Regionalverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) spricht von einem „Skandal“. Geschäftsführer Hartmut Weinrebe bekräftigte deshalb die Forderung nach Abschaltung aller Kernkraftwerke im Land: „Das Restrisiko ist nicht vertretbar.“ Die kaputten Bolzen zeigten, dass Störfälle nicht sicher beherrschbar gewesen wären.

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des BUND berichtet auf seiner Homepage hier über die Hintergründe. Auch hier wird über die Vorwürfe des BUND berichtet: „Kernkraftwerk Philippsburg: Keine Störfallbeherrschung bei Erdbeben oder Flugzeugabstürzen?“

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die Darstellung des BUND hier:

Störfallbeherrschung im Atomkraftwerk Philippsburg Block 2 seit Inbetriebnahme nicht sichergestellt – Bericht in Infokommission bestätigt BUND: Restrisiko durch konstruktive, technische und menschliche Fehler auch in Deutschland weiter unterschätzt

10. Sitzung der Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg – Bild: Landratsamt Karlsruhe

Philippsburg/Karlsruhe. Vermeintlich harmlos klangen Berichte über ein meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Philippsburg im Dezember 2016, in denen von defekten Bolzen an Halterungen von Lüftungskanälen die Rede war. Die zum 10. Mal am 20. Februar tagende Infokommission zum Atomkraftwerk Philippsburg kam jetzt ihrer Bestimmung „aktiv und in institutionalisierter Form über Sicherheitsfragen der kerntechnischen Anlagen am Standort Philippsburg zu informieren“ in vorbildlicher Weise nach: Das Umweltministerium als zuständige Atomaufsichtsbehörde informierte darüber, dass bei der Aufarbeitung des meldepflichtigen Ereignisses entdeckt wurde, dass die Störfallbeherrschung im Falle eines Erdbebens oder eines Flugzeugabsturzes seit Inbetriebnahme des AKWs nicht sichergestellt war. Nicht nur die Hälfte, wie von der EnBW dargestellt, sondern alle vier redundanten Systeme der Notspeiseversorgung, die zur Sicherstellung der Kühlung bei verschiedenen Störfällen dient, seien betroffen.

„Wir begrüßen nachdrücklich das konsequente und sicherheitsgerichtete Handeln des Umweltministeriums. Es fordert nicht nur eine Behebung der festgestellten Mängel am Notspeisesystem. Zusätzlich muss die EnBW einen umfangreichen Fragenkatalog abarbeiten, mit dem nachgewiesen werden soll, dass vergleichbare Mängel nicht auch anderswo im Kraftwerk versteckt sind“, so Hartmut Weinrebe, BUND-Regionalgeschäftsführer und Mitglied der Infokommission. Erst nach erfolgreicher Prüfung der von der EnBW einzureichenden Antworten werde ein Wiederanfahren des Atomkraftwerks durch das Umweltministerium zugelassen, so der BUND. „Wir haben es also derzeit nicht mit einer üblichen Revision zu tun, wie es die EnBW nennt, sondern das AKW Philippsburg ist abgeschaltet, weil eine Störung der Kategorie „Sofortmeldung“ aufgetreten ist und im Nachgang aufgedeckt wurde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des Atomkraftwerks nicht nachgewiesen sind“, ergänzt Weinrebe.

Unverantwortbares Restrisiko der Atomenergienutzung wird deutlich

Für den BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein wurde damit einmal mehr bestätigt, dass kein Anlass dazu besteht, den Betrieb von Atomkraftwerken mit einer vermeintlichen technologischen oder organisatorischen Vorreiterrolle Deutschlands zu begründen: Nicht nur irgendwo in der Welt, sondern auch in Deutschland werde es immer konstruktive, technische und menschliche Fehler in Atomanlagen geben. „Das Abschalten der Atomanlagen ist damit der einzig verantwortbare Weg, um das nicht zu verantwortende Restrisiko der Atomenergienutzung auszuschalten“, ergänzt Harry Block als Mitglied des Vorstands des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein und langjähriger Anti-Atom-Aktivist.

Details zum meldepflichtigen Ereignis vom 20.12.2016 [ergänzt am 28.12.2016]:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/kernenergie-und-radioaktivitaet/aktuelle-informationen/meldepflichtige-ereignisse/meldepflichtige-ereignisse-philippsburg/
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Für Rückfragen:
Hartmut Weinrebe, Regionalgeschäftsführer
Tel. 0721 35 85 82, bund.mittlerer-oberrhein@bund.net

 

Atommüll-Milliarden-Deal auf der Kippe?

Nicht nur die Preise am Strommarkt machen den großen Konzernen wie E.on und RWE Schwierigkeiten und verhageln die Bilanzen: „Nach dem Ausfall der Dividende bei RWE stehen Versorgeraktien am Donnerstag erneut im Fokus. Es geht wieder einmal um den Atomausstieg. Nach wie vor diskutieren die deutschen Energiekonzerne mit der Bundesregierung über die Brennelementesteuer. Eine Einigung ist weiterhin nicht in Sicht.

Laut Handelsblatt gibt es noch immer unüberbrückbare Differenzen zwischen dem Bund und den Unternehmen geben. Das Problem: RWE, E.on und Co. wollen ihre Klage gegen die Brennelementesteuer nicht fallen lassen. In den Augen der Regierung gehört dies aber zum Deal“, ist beim Aktionär zu lesen. Ausführlich hatte das Handelsblatt über die Lage der Konzerne berichtet und hier zu den Verhandlungen über den Atommüll-Deal, mit dem die Konzerne nach einer Einmalzahlung in einen Staats-Fonds von allen weiteren Verpflichtungen befreit wären. Wenn sie denn die Klagen alle zurücknehmen…

Ende letzten Jahres hatten Grüne, SPD und CDU/CSU für einen weiteren Atom-Deal den Weg im Bundestag frei gemacht. Nach monatelangen Verhandlungen einer vom Wirtschaftsministerium eingesetzten Kommission, hatten die drei Fraktionen zugestimmt, dass die Atomkonzerne von den Risiken der dauerhaften Finanzierung der Atommülllagerung befreit werden sollen. Etwas über 23 Milliarden Euro, die die Konzerne für die Atommüll-Entsorgung zurückgestellt hatten, sollen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen werden. Danach wären die Unternehmen von allen weiteren Haftungsansprüchen befreit. Trotz der scheinbar hohen Summe, wäre das ein Befreiungsschlag für die Unternehmen, denn klar ist, dass die realen Kosten der Atommülllagerung um ein Vielfaches höher liegen werden und nach dem Deal auf die SteuerzahlerInnen übergehen würden. Nur die Fraktion die Linke stimmte gegen den Deal, verlangte, dass die Konzerne weiter in der Haftung bleiben müssten.

Die Erwartung in Verbindung mit diesem Deal: Alle Klagen gegen den Atomausstieg müssten von den Atomunternehmen zurück gezogen werden. Das aber ist bis heute nicht der Fall. Einerseits bleibt die Klage der Konzerne gegen die 2011 beschlossene Brennelementesteuer bislang bestehen, andererseits gibt es noch die Klage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington.  Die Brennelementesteuer war bis zum Ende 2016 befristet. Die Atomkonzerne halten diese für rechtswidrig. In der Summe geht es um rund sechs Milliarden Euro, die die Konzerne mit dieser Klage zurück bekommen wollen.

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