Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Atomausstieg: Hand in Hand zum Schaden der Bürger – Haben Regierungsvertreter Atomkonzernen geholfen?

Norbert Roettgen
Leistete er Beihilfe für erfolgreiche Schadensersatzklagen der Atomkonzerne? Der ehemalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen bestreitet das.

Parlamentarischer Untersuchungs-Ausschuss im Landtag Hessen. Haben Regierungsmitglieder aus dem Land und möglicherweise auch aus der Bundesregierung, dem Atomkonzern RWE geholfen, Schadensersatz für die Abschaltung der AKWs in Biblis für das nach Fukushima verhängte Moratorium durchzusetzen? Letzten Freitag waren Bundespolitiker und der damalige Leiter der Fachabteilung geladen. „Norbert Röttgen beschuldigt das Land Hessen, ein Beamter die Ministeriumsleitung und Ronald Pofalla streitet Geheimabsprachen ab“, schreibt die FAZ. „Kritische Beamte stillgelegt“ stellt die taz fest.

Das ARD-Magazin Monitor hatte über den unglaublichen Verdacht zuerst berichtet: Danach könnten Landes- und Bundespolitiker den Atomkonzernen – allen voran RWE – durch möglicherweise absichtlich schlampige Anordnungen für das Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe quasi Beihilfe im Amt geleistet haben, damit diese Schadensersatzklagen erfolgreich durchbringen können. Ein Briefverkehr zwischen dem Ministerpräsidenten Bouffier und dem damaligen RWE-Chef Grossmann begründet diesen Verdacht. Darin wird auch der damalige Kanzleramts-Minister Pofalla ins Gespräch gebracht. Bekannt wurde außerdem, dass es zwischen der zuständigen Fachabteilung im Bundesumweltministerium und dem Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer und Umweltminister Norbert Röttgen Konflikte um die Begründung zum Moratorium gegeben hatte. Die Fachabteilung hatte auf Schadensersatzansprüche hingewiesen, wenn nicht auch eine sicherheitstechnische Begründung mit der Verfügung erfolge. Doch Hennenhöfer und die Ministeriumsspitze in Berlin ignorierten die Warnungen ebenso wie Warnungen des hessischen Finanzministeriums.

Letzten Freitag haben Pofalla, Röttgen und der inzwischen in Baden-Württemberg für Atom zuständige Gerrit Niehaus – damals der Chef des Fachreferats Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken, das vor den Schadensersatzrisiken angesichts der nur formalen Begründung warnte – vor dem Untersuchungsausschuss in Wiesbaden ausgesagt.

Niehaus laut Taz: „Es ist bewusst ein Bescheid formuliert worden, der offensichtlich rechtswidrig ist“, sagte Gerrit Niehaus am Freitagnachmittag nach Angaben von Teilnehmern. Er leitete 2011 im Bundesumweltministerium die Arbeitsgruppe „Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken“ und hätte bei der Stilllegung daher eigentlich eine entscheidende Rolle spielen müssen. Doch der Beamte, der heute die Atomaufsicht im grün-regierten Baden-Württemberg leitet, wurde seinerzeit offenbar komplett kaltgestellt.

So landete ein ausführliches Papier zur detaillierten Begründung und Umsetzung der Stilllegung, das die Arbeitsgruppe von Niehaus erstellt hatte, nach seinen Angaben im Papierkorb. Stattdessen verschickte der als atomfreundlich geltende Abteilungsleiter Gerald Hennenhöfer an die für die unmittelbare Atomaufsicht zuständigen Bundesländer nur eine kurze, formale Begründung für die Abschaltung der AKWs. Und mit der Begründung, dass seine Arbeitsgruppe für die Atomwirtschaft ein „rotes Tuch“ sei, sei diese auch bei der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Reaktoren komplett außen vor geblieben, klagte Niehaus. „Wir wurden regelrecht ausgeschaltet.““ So zitiert auch die FAZ in einem Artikel auf Basis einer DPA-Meldung.

Dort ist aber genauer nachzulesen: „Zu einer solchen Anhörung der Energiebetreiber habe er damals geraten, sagte Zeuge Gerrit Niehaus vor dem U-Ausschuss.“ Gemeint ist damit die Anhörung von RWE zu der Moratoriums-Verfügung. Hessen hat diese Anhörung nicht durchgeführt, was für die Schadensersatzklage gegen das Land Hessen als eines der wichtigen Versäumnisse bewertet wurde, mit dem das Gericht den Anspruch von RWE bestätigt hatte. Weiter heißt es in der FAZ: „Der ehemalige Beamte des Bundesumweltministeriums bezeichnete die zeitweilige Stilllegung der ältesten deutschen Kernkraftwerke als „juristisch hochriskant“. Trotzdem habe das Ministerium den Ländern dafür nur einen unzureichenden Formulierungsvorschlag geschickt.“

Dazu auch die Grünen im hessischen Landtag in einer von zwei PMs zur Sitzung (Quellen siehe unten): „Diese Sicht bestätigte ausdrücklich der damalige Leiter der für Atomaufsicht zuständigen Arbeitsgruppe im BMU, Gerrit Niehaus. „Herr Niehaus sagte aus, es habe ein Papier des BMU geben sollen, über dem zwar nicht ,Weisung‘ stehen sollte, das aber die Länder als Verfügungstext hätten verwenden können“, so Kaufmann. „Er selbst sah das Vorgehen der Bundesregierung als Arbeitsauftrag an seine Arbeitsgruppe und ließ ein solches Papier erarbeiten. Herr Niehaus bekräftigte auch, dass der Bund im gesamten Verfahren das Heft des Handelns in der Hand behielt. So führte die Reaktorsicherheitskommission des Bundes die Sicherheitsüberprüfung der alten Atomkraftwerke durch, die Länder lieferten lediglich zu.““

Ausführlich berichtet die FAZ in einem weiteren Artikel: „Die Katastrophe von Fukushima hat Bund und Länder zum schnellen Ausstieg aus der Atomkraft getrieben. Rechtliche Bedenken wurden ignoriert. Schadenersatzklagen wie im Fall Biblis waren die Folge“, heißt es im ersten Text, der noch einmal die Hintergründe um die Entscheidung zum Atommoratorium nachzeichnet.

Dort heißt es z.B.: „Matthias Ullrich, Mitarbeiter im hessischen Umweltministerium, nannte „alles“, was in diesen Tagen 2011 passiert ist, „außergewöhnlich“. Nicht zuletzt: „dass die Entscheidungen schon im Vorfeld gefallen sind“. Die Politik habe entschieden und die Verwaltung sei erst „im Nachgang dran“ gewesen. „Normalerweise ist es umgekehrt.“ Ullrichs Chef Guntram Finke, Leiter der Abteilung Kerntechnische Anlagen und Strahlenschutz im hessischen Umweltministerium, war einer der vielen, die sehr schnell Zweifel an dem geplanten Vorgehen hatten und diese auch äußerten.“

Es ging um zwei Fragen in dieser Phase: a. wer trägt die Verantwortung? BMU oder die Länder und b. wie ist das Moratorium zu begründen?

In der FAZ heißt es im genannten Artikel zum Punkt b. weiter: „Die Ernüchterung folgte am nächsten Tag, dem 16. März, als in Wiesbaden eine E-Mail des Bundesumweltministeriums einging, mit einem Text für eine Stilllegungsverfügung. Die Leute im hessischen Umweltministerium wussten sofort: Das ist nicht das, was man sich erwartet hatte. „Relativ dünn“ sei das Papier gewesen, sagte Ullrich, „eine sehr, sehr vorläufige Entwurfsskizze“ einer Verordnung. Man darf davon ausgehen, dass das kein Zufall war. Jedenfalls begründete Hennenhöfer seine Position, es habe sich nicht um eine Weisung gehandelt, auch damit, dass bundesaufsichtliche Weisungen immer in einer bestimmten Form ergangen seien – und diese Form liege hier eben nicht vor.“

Auch der Chef von Ullrich hat Bedenken: „Tatsächlich fehlen so ziemlich alle Textbausteine, aus denen so eine Verordnung üblicherweise besteht, vor allem die materiellen Gründe für die Stilllegung waren nur „sehr, sehr pauschal“ angegeben, so Finke. Ihm war sofort klar: Das kann ich nicht mittragen. Das Risiko, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig sein würde und daraus Schadensersatzansprüche der Betreiber entstehen, war zu groß.“ Es lohnt, den FAZ-Artikel wegen weiterer Details zu lesen!

Pofalla hat laut FAZ alle Vorwürfe auf Absprachen zurückgewiesen: „Der ehemalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) hat während seiner Befragung die Unterstellung zurückgewiesen, er habe 2011 Geheimabsprachen mit einzelnen Energieversorgern getroffen. Das sei abwegig, sagte er.“ Und über Röttgens-Aussage heißt es zusammenfassend: „„Es hat keine Anweisung gegeben“, stellte Röttgen in seiner mehr als dreistündigen Anhörung mehrfach fest. Röttgen sprach bei dem damals beschlossenen Moratorium von einer „politischen Verabredung“ von Bund und Ländern auf Basis des Atomgesetzes. Jedes Land hätte das Recht gehabt, sich der „Bitte“ des Bundes zu verweigern. Es habe damals keine vom Bund ausgearbeitete „unterschriftsreife Stilllegungsverfügung“ gegeben, betonte Röttgen. Es sei immer „völlig klar“ gewesen, dass für die rechtliche Umsetzung die Länder zuständig gewesen seien. Dies habe er auch anschließend in einem Telefonat Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) gesagt.“

Ähnlich berichtet auch die Frankfurter Rundschau hier und hier.

Die Linken-Fraktion im hessischen Landtag kommentiert die Anhörung im Untersuchsausschuss vom letzten Freitag in dieser PM: Hat Ministerin Puttrich das Parlament angelogen? Hessen-CDU endgültig mit dem Versuch gescheitert, die Verantwortung dem Bund zuzuschieben.

Die SPD im Landtag Hessen schreibt: Norbert Schmitt: Röttgen bestätigt: Weisung des Bundes hat es nie gegeben. Bouffier und Puttrich haben Schadenersatzklage zu verantworten.

Die Grünen im hessischen Landtag, Regierungspartner der CDU, verweisen mit zwei PMs auf den Bund: Biblis-Untersuchungsausschuss: „Atomkritische“ Abteilung im Bundesumweltministerium wurde offenbar ausgebootet und: Biblis-Untersuchungsausschuss: Röttgens Aussage bestätigt Verantwortung des Bundes.

Im Bundestag sind die beiden Büros der Grünen (Sylvia Kotting-Uhl) und der Linken (Hubertus Zdebel) dabei, die Bundesregierung zu den Vorgängen auf Basis der Erkenntnisse aus Hessen und der Medienrecherchen zu befragen. Kotting-Uhl hat gerade eine umfassende Kleine Anfrage dazu auf den Weg gebracht. Zdebel hatte vor ein paar Tagen die Antworten der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen erhalten, die hier nachzulesen sind: Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Bundesregierung antwortet auf Zdebels Fragen.

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Bundesregierung antwortet auf Zdebels Fragen

Haben politisch verantwortliche Vertreter der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung möglicherweise durch absichtliche Unterlassungen den Schadensersatzklagen von RWE zum Atom-Moratorium nach Fukushima zum Erfolg verholfen? Diesem Verdacht ist der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nachgegangen. RWE hat den Bund und das Land Hessen wegen der fehlerhaften Stilllegung des AKW auf Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro verklagt.

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen sind nicht davon geleitet, Aufklärung zu betreiben. Zu der brisanten Frage über die Aktivitäten und Motive des damaligen Abteilungsleiters Gerald Hennenhöfer weicht die Bundesregierung aus. Allerdings räumt sie ein, dass es Widersprüche durch „unterschiedliche Vorgaben aus den Hierarchieebenen des damaligen BMU, die telefonisch oder persönlich an die AG übermittelt wurden“, gegeben habe. Diesem Hinweis wird nachzugehen sein. Ob möglicherweise mit Absicht Unterlassungen von politisch Verantwortlichen erfolgten, die die Schadensersatzklagen von RWE begünstigten, muss zunächst weiter in Hessen untersucht werden. Davon wird es abhängen, ob zu einem späteren Zeitpunkt in Berlin weitere Schritte erforderlich werden. Als Bundestagsabgeordneter werde ich mich mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln aber weiter bemühen, die Aufklärung zu unterstützen“, so Hubertus Zdebel.

Ein ungeheuerlicher Verdacht

Im Rahmen der Arbeit des parlamentarischen Untersuchungsaussschusses im hessischen Landtag ist durch Recherchen des ARD-Magazins Monitor der Verdacht aufgekommen, dass die erfolgreiche Schadensersatzklage von RWE gegen das Atom-Moratorim nach Fukushima möglicherweise durch absichtlich mangelhafte Rechtsanordnungen begünstig worden sein könnte.

Ein Schriftwechsel zwischen dem damaligen RWE-Chef Grossmann und dem hessischen Ministerpräsidenten Bouffier legen diesen Verdacht nahe. Außerdem berichtete Monitor über Auseinandersetzungen im Bundesumweltministerium. Demnach habe es schwere Konflikte zwischen dem damaligen Bundesumweltminister Röttgen und seinem Atom-Abteilungsleiter Hennenhöfer einerseits und der Fachabteilung RS I 3 andererseits über das gebotene rechtliche Vorgehen gegeben.

  • Bürger haben inzwischen Strafanzeige gegen den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier gestellt, berichtet die Frankfurter Rundschau.

Die Abteilung warnte demnach über „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der fehlenden konkreten Risiken und Gefahren in der Begründung der atomrechtlichen Anordnungen zur vorübergehenden Betriebseinstellungen der Atommeiler. In einem Brief von Hennenhöfer, in dem die Fachabteilung von der Teilnahme an einer Sitzung ausgeschlossen wurde, weil man „ohne Aufpasser“ diskutieren wollte, ist auch die Rede von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ zu dieser Abteilung und von jahrelangen anderen Konflikten.

 

Die drei schriftlichen Fragen von Hubertus Zdebel und die Antworten der Bundesregierung (25.2.2015)

Ihre Schriftlichen Fragen mit den Arbeitsnummern 2/146, 2/147 und 2/148 vom 16. Februar 2015 (Eingang im Bundeskanzleramt am 18. Februar 2015) beantworte ich wie folgt:

Frage 2/146

„Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31. März 2011 und 4. April 2011 des Referats RS I 3 als auch z. B. des Hessischen Ministe­riums für Justiz (Vermerk vom 17. März 2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5. Februar 2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hin­ sichtlich der Begründungfür die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkrete Gefahren und Risiken stärker einbezogen wer­den müssten, reagiert, und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesauf­ sichtbei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorge­ tragen (bitte einzeln auflisten)?“

Antwort Frage 2/146:

In der vom Magazin Monitor zitierten Vorlage der Arbeitsgruppe RS I 3 des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 4. April 2011 wird auf die in einer Vorlage vom 31. März 2011 aufgezeigten „rechtlichen und finanziellen Risiken“ hingewiesen. Die Vorlage vom 31. März 2011 vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass die Rechtsgrundlage des § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes einen einheitlichen Gefahren- und Risikobereich erfasst, der insofern auch einstweilige Be­triebseinstellungen zwecks „Gefahrenerforschung“ erfasst. Die Vorlage weist ausdrücklich daraufhin, dass die in der Vorlage erörterte Anordnung des Sofortvollzugs durch die Länder rechtmäßig erlassen werden konnte. Darüber hinaus weist die Vorlage lediglich darauf hin, dass im Hinblick auf die in der Vorlage dargelegte Rechtsauffassung generell ein gewisses rechtliches und somit auch finanzielles Risiko verbleibt.

 

Frage 2/147

„Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8. April 2011, in dem er mitteilte, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv ge­störten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssys­tems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpas­ser“ durchzuführen (siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5. Februar 2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen, und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der BehördenIeitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte (bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch …“und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“)?

Antwort Frage 2/147

2011 wie heute gehört es zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Arbeitsgruppe RS I 3, AG RS I 3), bundesaufsichtliche Fragestellungen zu sicherheitstechnisch relevanten Themen bei Kernkraftwerken in Deutschland gegebenenfalls auch durch ein Beratungsgremium, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK), klären zu lassen. Dabei stößt die AG RS I 3 die Beratungen der RSK durch Beratungsaufträge mit konkreten Fragestellungen an und bringt durch aktive Beteiligung an den Beratungen die bundesaufsichtlichen Fragestel­lungen und Anmerkungen direkt in die Diskussion ein. Die Ministervorlage der AG RS I 3 vom 4. April 2011 hatte das Ziel, diese Aufgaben und Ver­antwortung der AG gegenüber der Leitung des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) deutlich zu machen und eine Entscheidung zu erbitten, falls diese Verantwortung in diesem speziellen Fall nicht gewünscht wäre. Diese Klarstellung wurde aus Sicht der AG RS I 3 notwendig, weil sich unterschiedliche Vorgaben aus den Hierarchieebenen des damaligen BMU, die telefonisch oder persönlich an die AG übermittelt wurden, zunächst widersprachen.

Ohne die genaue Begründung für die Argumente des damaligen Abteilungs­leiters für Reaktorsicherheit in seinem Vermerk vom 8. April 2011 im Einzelnen zu kennen bzw. zu bewerten, hat dieser jedenfalls insbesondere auf die politische Entscheidungslage hingewiesen, wonach die Robustheitsprüfung der Kernkraftwerke durch eine in jeder Hinsicht unabhängige Exper­tenkommission erfolgen sollte.

Die Ministervorlage vom 4. April 2011 und der Vermerk vom 8. April 2011 hatten keinen unmittelbaren Bezug zu der den Ländern übermittelten For­mulierungshilfe des damaligen BMU vom 16. März 2011 für die Bescheide der Länder zur einstweiligen Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke. Wie sich aus der in der Antwort auf Frage 2/146 genannten Vorlage der AG RS I 3 vom 31. März 2011 ergibt, ging auch die AG RS I 3 davon aus, dass auf der Grundlage der Formulierungshilfe gemäß § 19 Absatz 3 Atomgesetz rechtmäßige Anordnungen der Länder bzw. eventuell ergänzender Anordnungen zu deren Sofortvollzug erlassen werden konnten.

Frage 2/148

“ Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juni 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadens­ersatzklagen und der zu wählenden Begründung für die einstweilige Be­triebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (bitte um Auflistung
der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

 

Antwort Frage 2/148

Über die in der Antwort auf Frage 2/146 genannten Aspekte hinaus lagen im März 2011 im damaligen BMU Hinweise im Zusammenhang mit der Frage von eventuellen Schadensersatzansprüchen bezüglich der Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Leistungsbetriebs der in Rede stehenden Anlagen bzw. der von den Ländern dabei in eigener Sachkompetenz verwende­ten und zu verantwortenden Begründung nicht vor.

Eine in der Besprechung auf Ministerebene am 15. März 2011 vorliegende, von der AG RS I 3 erstellte, Liste mit zu prüfenden sicherheitstechnischen Fragestellungen und möglichen neuen Auslegungsanforderungen für Kern­kraftwerke betraf die Frage, wie und in welchem Umfang die seitens der Reaktor-Sicherheitskommission innerhalb von drei Monaten vorzunehmende Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden sollte, nicht jedoch Gefah ren und Risiken, die über die in der Handreichung enthaltene allgemeine Begründung für die einstweilige Einstellung des Leistungsbetriebs hinaus – zur weiteren Begründung der einstweiligen Einstellung des Leistungsbe­triebs herangezogen werden sollten.

Die Unklarheiten über Ursachen und Abläufe der Ereignisse in Japan und die daraus resultierende Ungewissheit, ob bisher unbekannte Schadensursa­chen aufgetreten waren und in Deutschland sicher ausgeschlossen werden konnten, rechtfertigte und gab Veranlassung, von einem Gefahrenverdacht im Sinne des § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes auszugehen und auf dieser Basis die getroffenen Anordnungen bezüglich der so genannten Altanlagen zu erlassen.

Zu den konkreten Inhalten der Akten der betroffenen Länder kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Er­mangelung der Überleitung der Sachkompetenz keine Angaben machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Schwarzelühr-Sutter

Absichtlich schlampige Anordnungen bei Atom-Moratorium? Zdebel fragt Bundesregierung

Haben staatliche Vertreter oder gar Minister bei dem nach der Fukushima-Katastrophe verhängten Atom-Moratorium möglicherweise absichtlich rechtlich mangelhafte Anordnungen gegen die Atomkonzerne erteilt, damit diese bessere Chancen bei Schadensersatz-Klagen haben? Dieser Frage geht der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. jetzt mit drei Schriftlichen Fragen an die Bundesregierung nach. Diese Fragen sind hier gleich im Anschluss zu finden.

Der Verdacht, dass die Anordnungen zur vorläufigen Abschaltung von sieben Atomkraftwerken nach der Katastrophe von Fukushima möglicherweise absichtlich mangelhaft erteilt wurden, ist im Laufe der Untersuchungen das parlamentarischen Untersuchungsausschusses des hessischen Landtags durch Berichte des ARD-Magazins Monitor und der Frankfurter Rundschau aufgekommen. Demnach könnte ein Brief des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier – möglicherweise in Verbindung mit Vertretern der Bundesregierung – die Chancen für erfolgreiche Schadensersatzklagen durch die Konzerne verbessert haben. Dieser Brief spielte bei der erfolgreichen Klage von RWE im Fall von Biblis eine besondere Rolle.

Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel an die Bundesregierung:
„1. Warum hat der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen nicht auf ihm offenbar durch Schriftverkehr bekannte Hinweise vom 31.3.2011 und 4.4.2011 des Referats RS I 3 als auch z.B. des Hessischen Ministeriums für Justiz (Vermerk vom 17.3.2011, siehe Bericht ARD-Magazin Monitor vom 5.2.2015) auf „rechtliche und finanzielle Risiken“ hinsichtlich der Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung und auf das Drängen, dass konkretere Gefahren und Risiken stärker einbezogen werden müssten, reagiert und welche Mängel hat das Fachreferat Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken (RS I 3) an der Begründung zur einstweiligen Betriebseinstellung der von RWE betriebenen AKW Biblis A und B vorgetragen (bitte einzeln auflisten)?

2. Um welche Sachverhalte mit Blick auf das Referat RS I 3 geht es nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Schreiben des Abteilungsleiters Atomenergie, Gerald Hennenhöfer, vom 8.4.2011, in dem er mitteilt, dass er die in „beigefügter Vorlage von den Mitarbeitern des Referats RS I 3 vertretenen Positionen“ nicht teile und in dem er von einem „massiv gestörten Vertrauensverhältnis“ bzw. von einem „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte(n) Versuch, die Akteure des deutschen Aufsichtssystems (damit auch den Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission, RSK) zu delegitimieren“ spricht, die ihn offenbar dazu veranlassten, ein Vorbereitungstreffen der „Redaktionsgruppe der RSK“ … „ohne Aufpasser“ durchzuführen (Siehe Bericht des ARD-Magazins Monitor vom 5.2.2015) und das Referat RS I 3 entsprechend einem Wunsch der RSK nicht daran zu beteiligen und wie bewertet die Bundesregierung die Sorge, dass das in dem Brief genannte Problem zwischen RS I 3 und der Behördenleitung möglicherweise negativen Einfluss auf die fachliche Qualität der Tätigkeit im BMU hinsichtlich der einstweiligen Betriebsstilllegung für einige AKW nach der Katastrophe von Fukushima gehabt haben könnte.
(Bitte um detaillierte Darstellung der Vorgeschichte „auch aus den letzten Legislaturperioden bekannte Versuch…“ und im Zusammenhang mit dem geplanten Treffen „ohne Aufpasser“.)

3. Welche Hinweise (Stellungnahmen, Bewertungen, Briefe) haben im Zusammenhang mit der einstweiligen Betriebseinstellung der AKW nach der Katastrophe von Fukushima dem BMU aus dem eigenen Ministerium, aus den jeweiligen Landesministerien oder anderen Bundesministerien zwischen März bis Juli 2011 vorgelegen, in denen Risiken hinsichtlich von Schadenersatzklagen und der zu wählenden Begründung für diese einstweilige Betriebseinstellung behandelt und vorgetragen wurden (Bitte um Auflistung der Dokumente mit Verfasser, Titel und Datum), und aus welchen Gründen wurde diesen Hinweisen, konkrete Gefahren und Risiken in die Begründung für die einstweilige Betriebseinstellung aufzunehmen, nicht gefolgt?“

Atom-Moratorium und Schadensersatzklagen: Bundesregierung angeblich ohne Veranwortung

Der Umweltausschuss im Bundestag befasste sich auf seiner Sitzung am 4. Februar mit den Schadensersatzklagen von RWE und den anderen Atomkonzernen gegen das Atom-Moratorium nach der Fukushima-Katastrophe. Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Obmann für den Umweltausschuss hatte eine schriftliche Auskunft vom Bundesumweltministerium erbeten. Darin teilt die Regierung nun mit, dass sie keinerlei Verantwortung für die mangelhafte rechtliche Umsetzung der einstweiligen Betriebseinstellung der AKWs durch die Bundesländer übernehme. RWE hatte gegen das Land Hessen eine Klage gewonnen, nach der das Bundesland grundsätzlich Schadensersatzpflichtig ist, weil der Bescheid für die vorrübergehende Betriebseinstellung rechtlich ungenügend war.

In Hessen befasst sich ein Untersuchungsausschuss mit den Vorwürfen, dass die Landesregierung bei der Umsetzung des Moratorium grob fahrlässige Rechtsfehler gemacht hat. Über Medienberichte ist inzwischen sogar der Verdacht im Raum, dass sowohl auf Landesebene als auch im Bund möglicherweise absichtliche Unterlassungen oder Beihilfen erfolgten, um Schadensersatzklagen für die Atomkonzerne zu ermöglichen.

Die Bundesregierung teilt dem Abgeordneten Hubertus Zdebel mit Datum vom 19.2.2015 mit:

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, in denen zum damaligen Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben wurden, haben am 15. März 2011 gemeinsam beschlossen, aus Vorsorgegründen im Hinblick auf die Ereignisse in Fukushima eine technische Überprüfung der Robustheit aller Kernkraftwerke durchzuführen und die einstweilige Betriebseinstellung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für den Zeitraum dieser Überprüfung von drei Monaten auf der Grundlage von § 19 Absatz 3 des Atomgesetzes anzuordnen.

Der Bund hat den Ländern mit Schreiben vom 16. März 2011 eine Formulierungshilfe in Form einer allgemeinen Aufzeichnung zur Auslegung des § 19 des Atomgesetzes übermittelt, die durch die Länder im Rahmen ihrer selbständig zu prüfenden und gegebenenfalls selbständig zu erlassenden Anordnungen der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung verwendet worden ist.

Die Bescheide waren – wie nach der Kompetenzordnung der Verfassung bei der Bundesauftragsverwaltung vorgesehen – selbständig und eigenverantwortlich mit allen rechtlich notwendigen Inhalten und Verfahrensschritten durch die zuständigen Landesbehörden zu erlassen.

In der Aufzeichnung zu § 19 AtG heißt es insbesondere:
„Für die dreimonatige Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen als vorläufige aufsichtliche Maßnahme sieht das Atomgesetz § 19 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes als einschlägige Rechtsgrundlage vor.
Auf dieser Rechtsgrundlage kann bei Vorliegen eines Gefahrenverdachts die einstweilige Betriebseinstellung angeordnet werden. Ein derartiger Verdacht ist im Atomrecht bereits dann gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Insbesondere für die sieben ältesten deutschen Anlagen – denen auch bereits im Rahmen einer Differenzierung der Laufzeitverlängerung eine geringere zusätzliche Elektrizitätsmenge zugewiesen wurde – ist nach den Ereignissen in Japan zu überprüfen, inwieweit bisher nicht berücksichtigte Szenarien nunmehr eine neue Bewertung erfordern. Da sich gerade bei älteren Anlagen die Frage nach den in der Auslegung berücksichtigten Szenarien in besonderer Weise stellen kann, haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer mit Kernkraftwerken dazu entschlossen,
diese Anlagen für den Zeitraum der Überprüfung vom Netz zu nehmen. Dies ist Ausdruck äußerster Vorsorge, der sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten zum Schutz der Bevölkerung verpflichtet sehen.“

Darüber hinaus hat der Bund keine relevanten Handlungen vorgenommen, da das Verwaltungshandeln (Sach- und Wahmehmungskompetenz) allein den zuständigen Ländern oblag.“

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