Nach „kontroversen Diskussionen“ mit der Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein startet heute mit einem erweiterten Informationsangebot die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in Geesthacht, östlich von Hamburg. Das teilen das am konsensorientierten „HZG-Dialog“ beteiligte Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG, heutiger Betreiber der Atomanlagen) und die Begleitgruppe in einer Presseerklärung mit. Auf Drängen der Kieler Atombehörde werden zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung weniger Informationen bereitgestellt, als Betreiber und Begleitgruppe im HZG-Dialog geplant hatten, aber mehr und bessere Unterlagen, als es bislang in anderen Verfahren der Fall war. Der HZG-Dialog und die grün geführte Genehmigungsbehörde in Kiel verständigten sich kurz vor Beginn der Auslegungsfrist auf einen Kompromiss. Einwendungen können bis zum 6. Februar erhoben werden. Der Erörterungstermin soll bereits am 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek stattfinden. (*, siehe unten) „Stilllegung Atomanlage Geesthacht: Trotz Druck der Atomaufsicht – Kompromiss für mehr und bessere Informationen für Öffentlichkeitsbeteiligung“ weiterlesen
Schlagwort: Atomforschungsanlage
Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht – Auslegung beginnt

Die Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, beginnt am 5. Dezember. Das kündigt der Amtliche Anzeiger (siehe auch hier, PDF) an. Zwei Monate werden die Antragsunterlagen, die einen Rückbau des Forschungsreaktors, der heißen Zellen sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffes Otto Hahn vorsehen, in Kiel und im Kreis Herzogtum Lauenburg dann ausliegen. Außerdem soll eine Transportbereitstellungshalle auf dem Gelände der heutigen Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht (HZG) errichtet werden.
Vor über zwei Jahren, Anfang März 2013, hatte der Betreiber HZG nach gemeinsamen Diskussionen mit einer zuvor gebildeten Begleitgruppe für einen „konsensorientierten Dialog“ den entsprechenden Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel gestellt. Begleitgruppe und Betreiber hatten sich vorher darauf verständigt, einen Alternativenvergleich durchzuführen, ob der direkte Rückbau oder aber möglicherweise auch der längerfristige Einschluss der Anlage oder Teilen davon, z.B. unter Strahlenschutzgesichtspunkten, zweckmäßiger sein könnte. Die Prüfung ergab, dass grundsätzlich der Rückbau der Atomforschungsanlage sinnvoll sei. Allerdings wurde bis vor wenigen Monaten noch der Teileinschluss des sogenannten Reaktor-Schwimmbeckens weiter untersucht und diskutiert. Hier hatte eine gutachterliche Prüfung weitere Untersuchungen als sinnvoll ausgewiesen, die auch vom Betreiber HZG als sinnvoll erachtet worden war.
- Siehe dazu hier im Newsletter des Dialogs, dort auch der Download eines Gutachtens von Wolfgang Neumann, Intac Hannover, zu diesem Thema
- Ausführliche Informationen über den konsensorientierten Dialog zwischen HZG und der Begleitgruppe – darunter die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Dialog, zahlreiche Gutachten sowie gemeinsam erstellte Pressemitteilungen und Newsletter finden sich hier.
Auf praktisch freiwilliger Ebene, ohne dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen oder Regelungen gibt, wird in Geesthacht seit nun über vier Jahren im Rahmen des „konsensorientierten“ Dialogs intensiv über die Fragen zum Vorgehen bei der Stilllegung der Atomanlagen auf dem HZG-Gelände zwischen dem Betreiber und einer aus BürgerInnen, Anti-Atom-Aktiven und Vertretern aus der Kommunalpolitik bestehenden Begleitgruppe diskutiert.
Die nach Atomrecht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung aber startet nun offiziell nach Mitteilung im amtlichen Anzeiger am 5. Dezember. Diese besteht aus einer zweimonatigen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (auch im Internet auf den Seiten der Atomaufsichtsbehörde im Energieministerium Schleswig-Holstein sowie beim Betreiber HZG) und einem dann folgenden Erörterungstermin. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören Sicherheitsberichte, Kurzbeschreibungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
DPA meldet dazu auch: „Die im Jahr 2010 endgültig abgeschaltete Forschungsreaktoranlage in Geesthacht soll nach ihrer Stilllegung abgebaut werden. Die Unterlagen dazu können von Montag nächster Woche an im Rathaus der Stadt und im Energieministerium in Kiel zwei Monate lang eingesehen werden. In dieser Zeit kann jeder Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Die Einwendungen sollen dann ab 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek mit den Kritikern und Vertretern des Helmholtz-Zentrums erörtert werden. Später werde das Ministerium dann über die Anträge entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1, der von 1958 bis 2010 gelaufen war, sowie den Abbau derForschungsreaktoranlage und des sogenannten Heißen Labors. Auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes «Otto Hahn» und der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle gehören dazu. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrums Geesthacht könnte der endgültige Abbau der kerntechnischen Einrichtungen im Jahr 2030 abgeschlossen sein.“
- Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht
- Atomanlagen stilllegen im konsensorientierten Dialog: Neuer Bericht und Gutachten aus Geesthacht
In Schleswig-Holstein läuft bereits ebenfalls das Stilllegungsverfahren für das AKW Brunsbüttel. Nach der Sommerpause 2016 soll die Öffentlichkeitsbeteiligung dann für das abgeschaltete AKW Krümmel anlaufen. In Brokdorf steht das letzte noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk. Erst Ende 2021 soll es abgeschaltet werden.
Stilllegung einer Atomforschungsanlage: Konsensorientierter Dialog

Nächste Etappe im „konsensorientierten Dialog“ bei der Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, östlich von Hamburg. Seit nunmehr rund dreieinhalb Jahren läuft der Prozess zwischen dem Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht und einer Begleitgruppe. Nach einem Alternativenvergleich, immer wieder externer Unterstützung durch unabhängige Experten und auch kritischen Auseinandersetzungen, haben sich die Beteiligten nun auf einige weitere Schritte zur Stilllegung der Atomanlagen verständigt. Das haben Begleitgruppe und HZG in einem gemeinsamen Newsletter mitgeteilt. Grundlage der Zusammenarbeit sind Selbstverständniserklärungen und gemeinsame „Grundzüge der Zusammenarbeit“. (* siehe unten)
- Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht: Konsensorientierter Dialog und ein Interview
- Alles auf umweltFAIRaendern zum Thema HZG und Konsens
- Atomforschungsanlage GKSS – Forschung an der Atombombe?
Nach wie vor gibt es heftige Differenzen zur bestehenden Lagergenehmigung für den Reaktordruckbehälter des Atomschiffs „Otto Hahn“, der seit Anfang der 80er Jahre auf dem Gelände in einem Silo liegt. Einig ist man sich aber, nun im Rahmen der Stilllegung auch die Zerlegung dieses mittelradioaktiven Erbes weiter zu verfolgen.
Außerdem ergab eine umfassende Prüfung einer Option zum sicheren Teileinschluss des Reaktorbeckens unter Zuhilfenahme des Physikers Wolfgang Neumann, dass diese nun nicht weiter verfolgt werde. Auch der künftige Einsatz von mobilen Konditionierungsanlagen wurde detailliert geprüft.
Der gemeinsame Newsletter ist hier als Dokumentation:
APRIL 2016: Newsletter „HZG im Dialog“
der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG)
Begleitgruppe und Betreiber finden Konsens für den weiteren Umgang mit dem Reaktordruckbehälter (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“
„Die Begleitgruppe unterstützt die Pläne des HZG, das Zerlegungskonzept für den RDB der „Otto Hahn“ weiterzuverfolgen.“ Dieser Satz im Protokoll beendet die gut eineinhalb Jahre dauernde Diskussion im HZG-Dialog.
Im Zentrum stehen dabei die Genehmigungslage des Reaktordruckbehälters (RDB) des stillgelegten Atomschiffes „Otto Hahn“ und die Pläne zum weiteren Umgang mit ihm.
1981 wurde der 480 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter brennstofffrei in einem dafür eigens errichteten Betonschacht auf dem Gelände des Geesthachter Forschungszentrums eingelagert. Die zuständige Atomaufsicht in Kiel (heute Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MELUR) erteilte damals die Genehmigung zur „Lagerung von Komponenten des Nuklearschiffes „Otto Hahn“ für wissenschaftliche Untersuchungen“.
Nach Durchsicht der vom HZG zur Verfügung gestellten Unterlagen kommt die Begleitgruppe zu dem Schluss, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus keine Forschung erfolgt ist. Aus ihrer Sicht bestehen daher weiterhin Zweifel an der Gültigkeit der Genehmigung. Für die Begleitgruppe liegt der Verdacht nahe, dass man mit der Einlagerung des RDB in Geesthacht das Atommüllproblem verschleiern wollte.
Aus Sicht des HZG und des MELUR ist die Genehmigung gültig, da die „Lagerung für wissenschaftliche Untersuchungen“ nicht zwingend daran gebunden ist, dass über die notwendigen Untersuchungen im Rahmen des Strahlenschutzes hinaus weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden.
Auch wenn der Dissens in der politischen und juristischen Einschätzung bestehen bleibt, haben sich beide Seiten auf eine Prüfung des HZG-Vorschlags zum weiteren Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB geeinigt. Auf Wunsch der Begleitgruppe hat das HZG den unabhängigen Physiker Wolfgang Neumann beauftragt, das bisher vorliegende Zerlegungskonzept und den Umgang mit dem entstehenden Atommüll zu bewerten.
Dieser Prüfbericht liegt nun vor. Grundsätzlich stellt Neumann vier Alternativen vor und bewertet sie:
· die dauerhafte Lagerung des RDB am derzeitigen Standort,
· den Abtransport des unzerlegten RDB an einen anderen Standort zur dortigen Zerlegung (z.B. das zentrale Zwischenlager in Lubmin),
· die Zwischenlagerung in derzeitiger Form bis zur Fertigstellung eines Bundesendlagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll,
· und das vom HZG vorgesehene Zerlegungskonzept.
Eine dauerhafte Lagerung vor Ort schließt Neumann schon aufgrund der Geologie des Standortes grundsätzlich aus. Der Abtransport des unzerlegten RDB wäre unter den heutigen Anforderungen nicht genehmigungsfähig, da eine Beschädigung des RDB bei einem Transportunfall nicht ausgeschlossen werden kann. Gegen die weitere Zwischenlagerung vor Ort sprechen für Neumann Zweifel an der dauerhaften Abschirmung des Betonschachtes gegen das anstehende Hangwasser und sicherheitstechnische Anforderungen an ein Zwischenlager, die nur durch einen grundlegenden Umbau des Schachtes oder Baumaßnahmen am RDB zu erfüllen wären.
Das Zerlegungskonzept des HZG wird hingegen als schlüssig und zielführend eingestuft. Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist es das empfehlenswerte Verfahren.
Das HZG plant dabei über dem Betonschacht ein Zerlegegebäude zu errichten und den RDB schrittweise zu zerlegen, die Einzelteile in dafür vorgesehene Atommüllbehälter zu verpacken und dann auf dem Gelände des Forschungszentrums zu lagern, bis sie für eine Endlagerung im Bundesendlager abgefordert werden. Alle dafür notwenigen Arbeiten erfolgen unter den höchstmöglichen Sicherheitsstandards und Anforderungen an den Strahlenschutz.
Nach eingehender Beratung unterstützt die Begleitgruppe die Pläne des HZG. In der Stellungnahme von Wolfgang Neumann werden einige Empfehlungen zur Überprüfung einzelner Aspekte abgegeben wie zum Beispiel die Primärkreis-Dekontamination, die Zerlegung des Dampferzeugers vor Ort und der Umgang mit radioaktiven Reststoffen. Die Vorschläge des Gutachters werden die Grundlage für die kommenden Diskussionen im Rahmen des HZG-Dialoges bilden.
Hier haben Begleitgruppe und Betreiber im konsensorientierten Dialog einen konstruktiven Weg im transparenten und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiv belasteten RDB eingeschlagen,auch wenn Begleitgruppe und HZG weiterhin in der rechtlichen Bewertung weit voneinander abweichen.
Angestoßen durch die Diskussionen im HZG-Dialog haben sowohl das schleswig-holsteinische Umweltministerium als auch das Bundesministerin für Bildung und Forschung das Thema aufgegriffen und sich dafür eingesetzt, dass früher als ursprünglich geplant Bundesmittel zur Verfügung stehen. Somit kann nun das HZG weiter in die Detailplanung des Zerlegungskonzeptes eintreten.
Erste praktische Arbeiten sind voraussichtlich nicht vor 2019 zu erwarten.
Weitere Hintergrundinformationen und das gesamte Gutachten von Wolfgang Neumann als Download finden Sie unter:
http://www.hzg.de/public_relations_media/hzg_im_dialog/newsletter/index.php.de
- Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe in dem Dialog.
Berliner Atomforschungsreaktor BER II: Begrenzter Katastrophenschutz
Die „Berliner Woche“ fragt: „Reaktorunfall am BER II: Reicht der Schutz im Ernstfall?“ und schreibt: „Wannsee. Bei einem Unfall im Forschungsreaktor BER II müssten mindestens 13 000 Menschen in einem Umkreis von 2,5 Kilometern in Sicherheit gebracht werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linke-Politikers Hubertus Zdebel hervor.“
- Auf der Homepage des Abgeordneten Hubertus Zdebel wird unter der Überschrift „Atomforschungsreaktor Berlin: Über 13.000 Evakuierungen im Katastrophenfall“ berichtet. Hier steht die Kleine Anfrage zum Download. (PDF) (*)
Bei Zdebel heißt es: „Die Begründung, warum für den Forschungsreaktor eine Anpassung an die Erfahrungen von Fukushima, die für die Atomkraftwerke in Deutschland derzeit umgesetzt werden, nicht erfolgen soll, ist für Zdebel “nicht überzeugend”.
“Was für die Ausbreitung der Radioaktivität nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk gilt, muss auch bei Atomforschungsreaktoren gelten. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte auf Basis der Atomkatastrophe von Fukushima für deutsche Atomreaktoren festgestellt, dass Wind und Wetter für eine erheblich weitere Ausbreitung der Radioaktivität sorgen und daher erheblich mehr Menschen von Schutzmaßnahmen sowohl für Evakuierungen als auch die Jodeinnahme betroffen wären. Die Auswirkungen bei einem Unfall wie von dem Forschungsreaktor BER II sind in der Dimension nicht mit dem von großen Atommeilern vergleichbar. Aber auch hier dürfte die radioaktive Wolke sich weiter ausbreiten, als bis Fukushima angenommen wurde.” Zdebel kündigte an, mit weiteren Fragen dem nachzugehen.“
Weitere Ergebnisse der Anfrage: „Die Einnahme von Jodtabletten wird nach einem schweren Unfall im BER II in einer Entfernung bis zu vier Kilometern für ca. 27.000 Menschen unter 45 Jahren erforderlich, in der betroffenen Zone leben laut Bundesregierung insgesamt 56.000 Menschen. Für Jugendliche und Schwangere müssten Jodtabletten in einer Entfernung bis zu 20 Km ausgegeben werden. In diesem Umkreis leben insgesamt 1.7 Millionen Menschen. Laut Bundesregierung müsste die Jodausgabe im Katastrophenfall für 280.000 Jugendliche und Schwangere erfolgen.
Die Aufforderung „Verbleiben im Haus“ würde in einer Entfernung von acht Kilometern für 190 000 Berliner gelten. In einem Radius bis zu vier Kilometer müssten rund 27 000 Menschen unter 45 Jahren Jodtabletten zum Schutz vor der Strahlung einnehmen.“
Fraglich ist für Zdebel, ob die von der Bundesregierung genannten Reaktionszeiten der Katastrophenschutzstellen in der Praxis funktionieren werden. Dabei verweist er auf eine “Kommunikationsübung” verschiedener Katastrohenschutzeinrichtungen vom September 2014. Laut taz vom 24. Oktober 2014 „traten bei einer geheimen Übung der Krisenstäbe von Bund und Ländern eklatante Mängel zutage.“ Dort heißt es weiter: „Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte.“ (www.taz.de/!148295/).
Und die Berliner Woche schreibt: „Das Helmholtz-Zentrums Berlin, das den BER II betreibt, gibt eine Broschüre für Anwohner heraus, in der ebenfalls notwendige Maßnahmen aufgelistet sind. Die Anzahl der betroffenen Menschen wird allerdings nicht genannt. Seit Kurzem ist der Reaktor, der 2013 wegen einer defekten Schweißnaht abgeschaltet werden musste, wieder am Netz. Derzeit wird ein Hochfeldmagnet für Neutronenstreuexperimente installiert. Endgültig abgeschaltet werden soll BER II erst 2020. Gegner wie das Anti-Atom-Bündnis in Berlin und Potsdam fordern die sofortige Stilllegung.“
(*) Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Abgeordneten Zdebel.
Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht: Konsensorientierter Dialog und ein Interview

Seit fast zwei Jahren läuft ein konsensorientierter Dialog über den Rückbau der ehemaligen Atomforschungsanlagen in Geesthacht. Der heutige Betreiber, das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) hatte dazu den Auftakt gemacht und eine Begleitgruppe eingeladen, dieses bundesweit einzigartige Dialog-Projekt zu versuchen. Keine einfache Sache, geht es doch immer auch darum, einen der schärfsten Konflikte in der Geschichte der Bundesrepublik aufzuarbeiten und immer wieder konkrete Verabredungen zu treffen.
Das zeigt sich aktuell auch darin, dass Betreiber und Begleitgruppe in der Bewertung einer Genehmigung für die Lagerung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffs Otto-Hahn nicht einer Meinung sind. Bernd Redecker, Mitglied des Lüneburger Aktionsbündnis gegen Atom ist in dem Dialog-Prozess beteiligt und hat jüngst ein ausführliches Interview gegeben. Das ist hier als Audio bei Freie-Radios online.
Mehr Infos:
- Stilllegung von Atomanlagen – Betreiber und Begleitgrupppe in Geesthacht im “konsensorientierten Dialog”
- Atommüll-Alarm: Begleitgruppe kritisiert Rechtslage zum Reaktordruckbehälter
- Dialog für die Stilllegung: Antrag für den Rückbau der Atomforschungsreaktoren der GKSS ist gestellt!
- Newsletter: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen Geesthacht
