Berliner Atomforschungsreaktor BER II: Begrenzter Katastrophenschutz

radioaktiv-10Die „Berliner Woche“ fragt: „Reaktorunfall am BER II: Reicht der Schutz im Ernstfall?“ und schreibt: „Wannsee. Bei einem Unfall im Forschungsreaktor BER II müssten mindestens 13 000 Menschen in einem Umkreis von 2,5 Kilometern in Sicherheit gebracht werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linke-Politikers Hubertus Zdebel hervor.“

  • Auf der Homepage des Abgeordneten Hubertus Zdebel wird unter der Überschrift „Atomforschungsreaktor Berlin: Über 13.000 Evakuierungen im Katastrophenfall“ berichtet. Hier steht die Kleine Anfrage zum Download. (PDF) (*)

Bei Zdebel heißt es: „Die Begründung, warum für den Forschungsreaktor eine Anpassung an die Erfahrungen von Fukushima, die für die Atomkraftwerke in Deutschland derzeit umgesetzt werden, nicht erfolgen soll, ist für Zdebel “nicht überzeugend”.

“Was für die Ausbreitung der Radioaktivität nach einem Unfall in einem Atomkraftwerk gilt, muss auch bei Atomforschungsreaktoren gelten. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte auf Basis der Atomkatastrophe von Fukushima für deutsche Atomreaktoren festgestellt, dass Wind und Wetter für eine erheblich weitere Ausbreitung der Radioaktivität sorgen und daher erheblich mehr Menschen von Schutzmaßnahmen sowohl für Evakuierungen als auch die Jodeinnahme betroffen wären. Die Auswirkungen bei einem Unfall wie von dem Forschungsreaktor BER II sind in der Dimension nicht mit dem von großen Atommeilern vergleichbar. Aber auch hier dürfte die radioaktive Wolke sich weiter ausbreiten, als bis Fukushima angenommen wurde.” Zdebel kündigte an, mit weiteren Fragen dem nachzugehen.“

Weitere Ergebnisse der Anfrage: „Die Einnahme von Jodtabletten wird nach einem schweren Unfall im BER II in einer Entfernung bis zu vier Kilometern für ca. 27.000 Menschen unter 45 Jahren erforderlich, in der betroffenen Zone leben laut Bundesregierung insgesamt 56.000 Menschen. Für Jugendliche und Schwangere müssten Jodtabletten in einer Entfernung bis zu 20 Km ausgegeben werden. In diesem Umkreis leben insgesamt 1.7 Millionen Menschen. Laut Bundesregierung müsste die Jodausgabe im Katastrophenfall für 280.000 Jugendliche und Schwangere erfolgen.

Die Aufforderung „Verbleiben im Haus“ würde in einer Entfernung von acht Kilometern für 190 000 Berliner gelten. In einem Radius bis zu vier Kilometer müssten rund 27 000 Menschen unter 45 Jahren Jodtabletten zum Schutz vor der Strahlung einnehmen.“

Fraglich ist für Zdebel, ob die von der Bundesregierung genannten Reaktionszeiten der Katastrophenschutzstellen in der Praxis funktionieren werden. Dabei verweist er auf eine “Kommunikationsübung” verschiedener Katastrohenschutzeinrichtungen vom September 2014. Laut taz vom 24. Oktober 2014 „traten bei einer geheimen Übung der Krisenstäbe von Bund und Ländern eklatante Mängel zutage.“ Dort heißt es weiter: „Nach einer simulierten Atom-Katastrophe im AKW Emsland wurde die Bevölkerung erst zu einem Zeitpunkt gewarnt, zu dem die radioaktive Wolke bereits Millionen Menschen erreicht hätte.“ (www.taz.de/!148295/).

Und die Berliner Woche schreibt: „Das Helmholtz-Zentrums Berlin, das den BER II betreibt, gibt eine Broschüre für Anwohner heraus, in der ebenfalls notwendige Maßnahmen aufgelistet sind. Die Anzahl der betroffenen Menschen wird allerdings nicht genannt. Seit Kurzem ist der Reaktor, der 2013 wegen einer defekten Schweißnaht abgeschaltet werden musste, wieder am Netz. Derzeit wird ein Hochfeldmagnet für Neutronenstreuexperimente installiert. Endgültig abgeschaltet werden soll BER II erst 2020. Gegner wie das Anti-Atom-Bündnis in Berlin und Potsdam fordern die sofortige Stilllegung.“

(*) Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Abgeordneten Zdebel.

Rückbau Atomforschungsanlage GKSS/HZG – Gemeinsamer Newsletter der Begleitgruppe und des Betreibers

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert

Östlich von Hamburg bei Geesthacht läuft das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung des ehemaligen Atomforschungsreaktors der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der „heißen Zelle“. Seit über zwei Jahren wird das in einem konsensorientierten Dialog-Prozess gemacht, an dem BürgerInnen und Anti-Atom-Gruppen auf der einen und das HZG auf der anderen Seite beteiligt sind. Nun steht der Scoping-Termin an, der im Mai stattfinden soll. Einige Monate verspätet, denn nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein neue Berechnungen für den Rückbau des Forschungsreaktors und der „heißen Zelle“ gefordert.

In einem gemeinsamen Newsletter haben die Begleitgruppe und das HZG mitgeteilt (hier als Dokumentation):

Newsletter März 2014 der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) im März 2013 den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt hat, sind nun auch die ergänzenden Unterlagen beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht worden.

Diese Unterlagen umfassen den „Sicherheitsbericht“ sowie den „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“.
Beide Unterlagen wurden vor der Einreichung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann bewertet und im Dialogprozess diskutiert.
Aufgrund des Urteils von 2013 des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel, mussten die vom HZG entworfenen Unterlagen vor der endgültigen Einreichung entsprechend überarbeitet werden. Diese Überarbeitung musste besondere Unfallszenarien, wie etwa den Absturz eines Großraumflugzeuges mit einbeziehen.

Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Scoping-Termin im Mai 2015 stattfinden wird.
Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt.

Zu den Downloads“ 

Auch der Reaktor des ehemaligen Atomschiffs Otto Hahn lagert noch in Geesthacht und soll mittelfristig demontiert werden. Über die Genehmigung zur Lagerung hat es im Dialog-Prozeß auseinandersetzungen geben, weil die bisherige Rechtslage von der Begleitgruppe kritisiert worden ist.

Hochradioaktive Brennelemente der Otto Hahn lager heute in Lubmin bei den Energiewerken Nord. Die Brennelemente aus dem FRG I und II sind in die USA zurücktransportiert worden. Außerdem sind Brennelemente aus Geesthacht in den 90er Jahren nach Dounreay geliefert worden.

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