Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Östlich von Hamburg bei Geesthacht läuft das Genehmigungsverfahren für die Stilllegung des ehemaligen Atomforschungsreaktors der GKSS, heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht und der „heißen Zelle“. Seit über zwei Jahren wird das in einem konsensorientierten Dialog-Prozess gemacht, an dem BürgerInnen und Anti-Atom-Gruppen auf der einen und das HZG auf der anderen Seite beteiligt sind. Nun steht der Scoping-Termin an, der im Mai stattfinden soll. Einige Monate verspätet, denn nach dem Brunsbüttel-Urteil zum Castor-Lager hat die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein neue Berechnungen für den Rückbau des Forschungsreaktors und der „heißen Zelle“ gefordert.
In einem gemeinsamen Newsletter haben die Begleitgruppe und das HZG mitgeteilt (hier als Dokumentation):
Nachdem das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) im März 2013 den Antrag auf Stilllegung des Brennelemente freien Forschungsreaktors FRG-1 und Abbau der Forschungsreaktoranlage und des Heißen Labors bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gestellt hat, sind nun auch die ergänzenden Unterlagen beim schleswig-holsteinischen Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht worden.
Diese Unterlagen umfassen den „Sicherheitsbericht“ sowie den „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“. Beide Unterlagen wurden vor der Einreichung durch den Diplom-Physiker und kritischen Experten Wolfgang Neumann bewertet und im Dialogprozess diskutiert. Aufgrund des Urteils von 2013 des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gegen das Brennelement-Zwischenlager Brunsbüttel, mussten die vom HZG entworfenen Unterlagen vor der endgültigen Einreichung entsprechend überarbeitet werden. Diese Überarbeitung musste besondere Unfallszenarien, wie etwa den Absturz eines Großraumflugzeuges mit einbeziehen.
Einer der nächsten Schritte wird nun der sogenannte Scoping-Termin sein. Dazu werden von der Atomaufsicht alle von der Stilllegung in irgendeiner Weise betroffenen Behörden, Einrichtungen, Verbände und Initiativen eingeladen, um die Anforderungen und den Umfang einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu klären. Diese Veranstaltung gilt als Beratungstermin für die Genehmigungsbehörde und den Antragsteller. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Scoping-Termin im Mai 2015 stattfinden wird. Während der Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe auf rein freiwilliger Basis läuft und keinerlei rechtliche Grundlage hat, ist das Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren im Atomrecht festgelegt.
Auch der Reaktor des ehemaligen Atomschiffs Otto Hahn lagert noch in Geesthacht und soll mittelfristig demontiert werden. Über die Genehmigung zur Lagerung hat es im Dialog-Prozeß auseinandersetzungen geben, weil die bisherige Rechtslage von der Begleitgruppe kritisiert worden ist.
Hochradioaktive Brennelemente der Otto Hahn lager heute in Lubmin bei den Energiewerken Nord. Die Brennelemente aus dem FRG I und II sind in die USA zurücktransportiert worden. Außerdem sind Brennelemente aus Geesthacht in den 90er Jahren nach Dounreay geliefert worden.
Eingang zum Kontrollbereich der Atomforschungsreaktoren der ehemaligen GKSS in Geesthacht. Seit 2010 ist die Anlage stillgelegt. Jetzt soll der Rückbau erfolgen. Foto: Dirk Seifert
Die beiden Reaktoren der ehemaligen Atomforschungsanlage bei Geesthacht/Hamburg sollen zurück gebaut werden. Um zu informieren und zu diskutieren, wie dieser Rückbau organisiert werden kann und was dabei alles zum Schutz der Umwelt und Menschen zu beachten ist, laden die Betreiber für Montag (1. Oktober 2012) zu einer Veranstaltung. Der Betreiber kündigt an, dass eine Begleitgruppe mit unterschiedlichen kommunalen und regionalen Akteuren eingerichtet werden soll. Allerdings, so offen sich das Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) gibt: Mit der Ankündigung, den Rückbau zur „grünen Wiese“ zu betreiben, hat das HZG schon ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung andere diskussionwürdige Verfahren ausgeschlossen. Ein erster Makel, bevor das Verfahren überhaupt angelaufen ist.
Das HZG ist Teil des bundesweiten Forschungsnetzwerks Helmholtz-Gemeinschaft. Dieser gehört auch der ehemalige (bis Ende 2008) Betreiber des von Wassereinbrüchen bedrohten und einsturzgefährdeten Atommülllagers ASSE II an – das Helmholtz-Zentrum München (HZM). Bei der ASSE wurde das HZM schließlich als Betreiber durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) abgelöst. Jahrelang hatte das HZM bei der ASSE die massiven Probleme gegenüber der Öffentlichkeit verharmslost und bestritten. Erneut kam es zu großen Protesten, als das HZM das Atommülllager durch Flutung der verbleibenden Hohlräume – incl. Atommüll – schließen wollte.
Aus diesem Desaster hat das Helmholtz-Zentrum in Geesthacht offenbar gelernt und Konsequenzen gezogen. Am kommenden Montag sollen nach einer Vorstellung der Rückbauplanungen durch den Betreiber der ehemaligen Gesellschaft für Kernenergieverwertung in Schiffbau und Schiffahrt (GKSS), dem heutigen Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Problemstellungen durchgeführt werden.
Der Geesthachter HZG-Geschäftsführer, Prof. Dr. Wolfgang Kaysser hat erklärt: „Wenn klar ist, wo der größte Informations- und Diskussionsbedarf besteht, werden wir gemeinsam mit den Menschen der Region die Schwerpunkte und Themen für nachfolgende Veranstaltungen festlegen.“ Außerdem kündigt Kaysser an: „Moderierte Diskussionen in kleinen Gruppen und eine enge Abstimmung mit einer zukünftigen Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Bürgerinitiativen, der lokalen Politik und weiteren kommunalen Akteuren sollen größtmögliche Offenheit und Transparenz herstellen.“ Moderiert wird die Veranstaltung von der Atomgegnerin Silke Christina Freitag (PDF).
Das HZG in Geesthacht geht mit diesem Angebot einer eigenständigen Einbeziehung der Öffentlichkeit zunächst einen guten Weg. Zu fragen wird sein, wie diese Begleitgruppe konkret zustande kommt, welche Kompetenzen sie bekommt und wie unabhängig sie gegenüber dem HZG und der Aufsichtsbehörde agieren kann. Nicht zuletzt die Frage, ob sie auch Mittel an die Hand bekommt, eigenständige Gutachten und Bewertungen in Auftrag zu geben. Und zu fragen wäre, wie damit umgegangen werden soll, wenn Begleitgruppe und HZG sich in Sicherheitsfragen oder über den Umgang mit dem anfallenden Atommüll nicht verständigen. Einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine solche Begleitgruppe gibt es nicht und ist daher eine freiwillige Maßnahme des Betreibers.
Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung schon vor dem Start
In einem wichtigen Punkt hat das HZG aber schon unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine wichtige Entscheidung getroffen und damit den Spielraum für die Öffentlichkeitsbeteiligung schon gravierend eingeschränkt. Denn: Das HZG hat sich für den Rückbau zur so genannten „Grünen Wiese“ entschieden und sich damit gegen den „sicheren Einschluss“ ausgesprochen. Für das angekündigte Beteiligungsverfahren ist dies in jedem Fall eine gravierende Einschränkung. Denn: Ob der Rückbau angesichts der angeführten Probleme wirklich einem sicheren Einschluss vorzuziehen ist, müsste in einer umfassenden Diskussion eigentlich geklärt werden und muss daher Bestandteil eines tatsächlich offenen Dialogs sein. Zu den Alternativen „Grüne Wiese“ und „sicherer Einschluss“ siehe die Diskussion der Vor- und Nachteile in einer Stellungnahme des Gutachters Wolfgang Neumann von der INTAC in Hannover.
Die Möglichkeit, beide Alternativen zu diskutieren und dann zu entscheiden, wie man vorgehen will, ist vor dem Hintergrund zahlreicher sicherheitsrelevanter (Strahlenschutz)Probleme wichtig: :
Bis heute gibt es für die dauerhafte Lagerung hochradioaktiven Atommülls keine Lösung. Für die Aufnahme leicht- und mittelradioaktiven Atommülls ist ein Lager im Schacht Konrad zwar genehmigt, aber vermutlich erst 2019 kann dort der Probebetrieb aufgenommen werden, die eigentliche Einlagerung soll erst 2024 beginnen. Aber: Bis heute halten die Proteste gegen die Genehmigung des Schacht Konrad an, zahlreiche Nachbarstädte (z.B. Salzgitter), aber auch die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, verweisen immer wieder auf gravierende Sicherheitsmängel, die aus ihrer Sicht im Genehmigungsverfahren nicht zufriedenstellend geklärt wurden. Klagen gegen die Genehmigung waren schließlich erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Klagen überhaupt zur Verhandlung zuzulassen!
Vor diesem Hintergrund dürfte es um die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle beim Rückbau der Forschungsreaktoren also noch jede Menge Diskussionen geben. Gut beraten wäre das HZG sicherlich, auch die AG Schacht Konrad und die in ihr zusammengeschlossenen Kommunen, Verbände und Menschen frühzeitig einzubeziehen.
Weitere Probleme: Was passiert mit dem Bauschutt und Stählen, die im Rahmen der Strahlenschutzverordnung „freigemessen“ werden können, obwohl sie zwar radioaktiv sind, aber unterhalb der Freigabewerte liegen? Bis heute ist es zulässig, dass unterhalb bestimmter Werte diese Abfälle auf Hausmülldeponien deponiert oder zur weiteren Stahlverarbeitung abtransportiert werden. Siehe ausführlicher hier und auch in diesem Text.
Das atomrechtliche Verfahren für den Rückbau der Forschungs-Reaktoren
Die Stilllegung der GKSS-Atomforschungsanlage ist schon seit einigen Jahren im Gange und befindet sich derzeit in der Nachbetriebsphase. Im Juni 2010 ist der letzte Reaktor endgültig abgeschaltet worden. Im Sommer 2012 sind die letzten hochradioaktiven Brennelemente aus der Anlage abtransportiert worden. Nun wollen die GKSS-Betreiber, heute das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, den Rückbau angehen. Dazu ist ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Genehmigungsbehörde ist die Atomaufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein. Vermutlich wird dieses Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Darin eingeschlossen wäre dann, dass die Antragsunterlagen der Betreiber für zwei Monate öffentlich ausgelegt werden, dagegen Einsprüche erhoben werden können, die vor einer Genehmigung in einem Erörterungstermin diskutiert werden müssen.
Da der Rückbau einige Zeit dauern wird und dabei sehr unterschiedliche Dinge mit sehr unterschiedlichen Umweltauswirkungen geregelt werden müssen, ist zu hoffen, dass die Atomaufsichtsbehörde das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung so gestaltet, dass die BürgerInnen nicht nur einmal vor der Genehmigungserteilung gefragt werden, sondern es im Ablauf der Rückbaumaßnahmen vor Erteilung jeweils relevanter Genehmigungen und wichtiger Arbeitsschritte zu rechtlich verbindlichen Anhörungen kommen wird.
Das ein solches Verfahren mit viel Öffentlichkeitsbeteiligung zustande kommen könnte, ist angesichts der bisherigen Ankündigungen des HZG möglich.