Atommüll-Veranstaltungen in Berlin, als Öffentlichkeitsbeteilung, als Tagung – und der Parteitag von DIE LINKE. NRW

Das war ein langer Anlauf. Über ein Jahr hat es gedauert, bis die vom Bundestag eingesetzte „Endlager“-Kommission nun das erste Mal ein direktes Gespräch mit der sogenannten Öffentlichkeit führen wird. Am 20. Juni soll das in Berlin stattfinden. Am gleichen Tag in der gleichen Stadt wird es außerdem die Tagung “Atommüll ohne Ende, Teil 2″ geben, zu der Anti-Atom-Initiativen als Gegenveranstaltung einladen. Schwere Entscheidung, aber ich werde in Dortmund beim Landesparteitag meiner Partei DIE LINKE. NRW sein! Klarer Fall!

  • Für den Bürgerdialog der Kommission kann man sich hier anmelden: www.amiando.de/standortsuche. Für die Tagung der Anti-Atom-Initiativen ist das hier per Mail möglich: tagung@ausgestrahlt.de.

„Die Suche nach einem gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaft sicheren Umgang mit dem Atommüll ist mehr als nur eine Herausforderung, allemal, wenn Fehler der Vergangenheit nicht eingestanden und daraus die Konsequenzen nicht gezogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission mit Blick auf die beiden Veranstaltungen.

Die Veranstaltung der Anti-Atom-Initiativen zeitgleich zur Kommissions-Veranstaltung zeigt für Zdebel nicht nur den tiefen und anhaltenden gesellschaftlichen Konflikt um die Atomenergie, sondern auch die Veranwortungsbereitschaft der Anti-Atom-Gruppen, sich jenseits der Kommission mit guten Argumenten intensiv in Sachen Sicherheit im Umgang mit der Atomenergie und dem Atommüll zu engagieren.

„Die Arbeit der Kommission steht zurecht weiterhin in der Kritik, auch wenn es in einigen Punkten Fortschritte gibt. Auch meine Fraktion hat mit guten Gründen dem Standortauswahlgesetz nicht zugestimmt. Das liegt ganz besonders auch daran, dass Gorleben bei dem vermeintlichen „Neustart“ für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager nicht ausgeschlossen wurde.

Ein gesellschaftlicher Konsens kann nicht gelingen, wenn ignoriert wird, dass Gorleben auch für die Erfahrungen von sehr vielen Menschen steht, dass fast 40 Jahre lang die Bevölkerung ausgetrickst wurde, willkürliche politische Entscheidungen wissenschaftliche Anforderungen ersetzten und immer wieder grundrechtswidrige Polizeieinsätze mit Besatzungscharakter große Teile der Bevölkerung nicht nur im Wendland kriminalisierten. Ein Neustart mit dem Ziel, einen gesellschaftlicher Konsens zu entwickeln braucht das Eingeständnis: Gorleben ist als Standort gesellschaftlich und politisch „verbrannt“.

Zdebel weiter: „Das Gorleben im Standortauswahlgesetz als einziger Atommülllager-Ort festgeschrieben ist, ist ein grundlegender Fehler des Gesetzes und verhindert als schwarzer Fleck die vielbeschworene „weiße Landkarte“. Wie tief der Konflikt ist, hat sich erst jetzt wieder in der Kommission bei der Debatte über die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben gezeigt.“

Die „Endlager-Kommission“ informiert über den Bürger-Dialog auf dieser Seite. Über die Tagung der Anti-Atom-Initiativen inkl. Programm hier weiter informiert. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die Atommüll-Tagung vom März 2014, die vom Deutschen Naturschutz-Ring und zahlreichen Umweltverbänden und Anti-Atom-Gruppen organisiert war und hier dokumentiert ist: „Atommüll ohne Ende – Auf der Suche nach einem besseren Umgang“ Dort sind viele der Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz nachzulesen.

 

Prüfauftrag hauchzart – Veränderungssperre Gorleben soll fallen

Es geht um Millimeter-Arbeit in der sogenannten Atommüll-Kommission, wenn das nicht schon übertrieben ist. Die Bundesregierung hat für August 2015 die Verlängerung der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat auf einer seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob er dies unterstützt oder nicht. Mit einer überaus knappen Entscheidung nach langen Wochen der Diskussion hat sich die „Endlager-Kommission“ gestern mit 12 dafür, 11 dagegen bei drei Enthaltungen dafür ausgesprochen, Bundesregierung und Bundesrat sollen prüfen, auf die Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben zu verzichten.

„Eigentlich gehört der Salzstock in Gorleben längst nicht mehr auf die Liste der möglichen Standorte für eine dauerhaftes unterirdischen Atommülllager. Mit Gorleben im Suchverfahren ist ein Neustart  und ein gesellschaftlicher Konsens nicht erreichbar. Die Verlängerung der Veränderungssperre würde eine einseitige Festlegung auf den Standort Gorleben bedeuten – das Gegenteil von weißer Landkarte. Mit der jetzigen Entscheidung der Kommission und der Aufforderung, der Bundesrat möge auf eine Verlängerung verzichten, würde diese Bevorzugung von Gorleben zumindest weiter reduziert. Deshalb habe ich für die Beschlussvorlage gestimmt. Es ist höchste Zeit, endlich einen großen Schlussstrich unter Gorleben als dauerhaftes Atommülllager zu ziehen“. So kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglieder der Kommission die gestrige Entscheidung.

Im Rahmen langer und intensiver Diskussion unter Beteiligung zahlreicher Experten hatte sich in der Kommission gezeigt, dass eine Verlängerung der Veränderungssperre nicht erforderlich ist. Grundlage könnte stattdessen § 48 Abs. 2 BundesBergGesetz sein. Auf diese Weise wäre eine rechtliche Gleichstellung von Gorleben gegenüber anderen potentiellen Standortregionen grundsätzlich möglich.

Zdebel weiter: „Die langen Debatten der letzten Monate und die denkbar knappe Entscheidung in der Kommission machen deutlich, wie tief der Konflikt um Gorleben geht. Wenn es wirklich gelingen soll, einen gesellschaftlichen Konsens zu erreichen, dann bleibt es weiterhin notwendig, dass Gorleben endlich von der Standortliste gestrichen wird und eingestanden wird, dass dort zu viele politische Fehler gemacht  und wissenschaftliche Kriterien nicht beachtet wurden. Das alles ist nicht heilbar, Gorleben ist politisch verbrannt. Ein gesellschaftlicher Konsens kann daher nur ohne Gorleben gelingen.“

 

Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers

„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.

„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.

Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.

„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“

Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.

 

Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:

18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)

Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin

Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“

Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.

Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.

Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.

Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.

Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

Gorleben und der Atommüll: „Zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen“

Stundenlang debattierten wir gestern in der AG2 der „Endlager-Kommission“ über die (Nicht-)Verlängerung der von der Bundesregierung beschlossenen Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben, die im August wirksam werden soll. Mit der Verlängerung der Veränderungssperre würde weiterhin Gorleben einseitig als Atommülllager-Standort bevorzugt. Mit der vermeintlichen „weißen Landkarte“ hätte das also auch in Zukunft nichts zu tun.

Fast möchte man schmunzeln, wenn in der Presseerklärung der Kommission zu der teilweise recht leidenschaftlichen Kontroverse dazu genau zwei Sätze zu finden sind: „Die Arbeitsgruppe 2 der Endlagerkommission befasste sich unterdessen erneut mit der Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben, deren Verlängerung die Bundesregierung beschlossen hat. Dabei wurden in der AG zum Teil noch unterschiedliche Auffassungen deutlich.“

Während das Bundesumweltministerium, Vertreter der Atomkonzerne und andere die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre für erforderlich halten, haben verschiedene Beiträge in der nun seit Wochen andauernden Diskussion dargelegt, dass es dieser weiteren Bevorzugung gar nicht braucht. Im Rahmen einer Anhörung, aber auch mit weiteren Beiträgen aus Niedersachsen und z.B. von Kommissionsmitglied Hartmut Gassner wurde deutlich, dass es auch auf Basis des Bergrechts ausreichend möglich ist, den Standort zu „sichern“, ohne ihn weiter zu bevorzugen. Die Beiträge sind als Drucksachen auf der Homepage der Kommission zu finden.

Sicher, diese Diskussion um Gorleben ist absurd. Denn eigentlich gehört dieser Standort aufgeben. Für einen wirklichen Neustart kann Gorleben nach 30 Jahren Trickserein und politischen Eingriffen nicht mehr in Frage kommen, wenn man wirklich einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung will. Wenn man aber die Verfechter des Standortauswahlgesetzes – gegen das wir als Fraktion DIE LINKE gestimmt haben – beim Wort nimmt, dann muss diese Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben vom Tisch. Gorleben steht als einziger konkreter Standort in diesem Gesetz. Schon das ist ein extremer Webfehler des Gesetzes, der dem angestrebten gesellschaftlichen Konsens im Weg steht. Jetzt noch die Veränderungssperre zu verlängern würde das vermeintliche Ziele, die „Endlagersuche“ auf einer „weißen Landkarte“ zu betreiben nicht näher bringen!

Am kommenden Montag, den 18. Mai wird die Kommission das Thema noch einmal aufgreifen. Zu hoffen ist, dass es dann zu der Einsicht kommt, dass die Veränderungssperre nicht verlängert werden darf.

Unabhängig davon entscheidet möglicherweise der Bundesrat aus seiner Sitzung im Juni zu dieser Frage. Ohne Zustimmung wäre die Veränderungssperre auch vom Tisch.

 

Zdebel begrüßt BUND-Initiative zum Verbot von Atomüllexporten

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der „Endlager-Kommission“ begrüßt die Initiative des BUND, der zur gestrigen Sitzung der AG2 einen Vorschlag für ein Verbot von Atommüllexporten (PDF) eingebracht hat: „Angesichts der Pläne der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich, hochradioaktive Brennelemente, verpackt in 152 Castor-Behältern, in die USA exportieren zu wollen, ist es leider dringend notwendig, im Atomgesetz ein generelles Exportverbot für derartigen Atommüll festzuschreiben“, sagte Zdebel.

Bislang ist unklar, wie sich die Beteiligten in Sachen Brennelemente Jülich entscheiden. Die Export-Option wird sowohl von der rot-grünen Landesregierung in NRW, dem staatlichen Betreiber des Foschungszentrums, als auch dem Bundesforschungsministerium als Möglichkeit angesehen, um angesichts der bestehenden Sicherheitsdefizite im Zwischenlager Jülich einen Ausweg zu finden. Zdebel und Umweltverbände hatten schon vor einiger Zeit betont, dass dieser Export bereits nach der geltenden Rechtslage nicht zulässig wäre.

Die Beteiligten allerdings versuchen es mit einem Trick: Indem sie den Atommüll aus dem AVR Jülich zu Forschungsmüll umdefinieren, soll der Export möglich gemacht werden. Allerdings haben auch Rechtsgutachten im Auftrag des BUND und von Greenpeace gezeigt, dass der AVR zwar ein Versuchsreaktor war, aber kommerziell zur Stromerzeugung eingesetzt worden ist. In diesem Sinn kann aber nicht von Forschung gesprochen werden.

Mit Spannung wird auf den Bericht von Minister Duin aus NRW gewartet, der am kommenden Montag bei der nächsten Sitzung der „Endlager-Kommission“ den bisherigen Stand zum weiteren Vorgehen darstellen will. Auf der gestrigen Sitzung der AG2 wurde aber deutlich, dass das Ministerium keine neuerliche Prüfung der Rechtlage vorgenommen habe.

Medien hatten allerdings vor einigen Wochen berichtet, dass die US-Option wegen wachsender Rechtsbedenken gegen den Exports weniger wahrscheinlich würde. Stattdessen wäre ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus, ebenfalls in NRW, zu vermuten. Nicht nur Zdebel setzt sich dafür ein, dass eine Lösung ohne Atomtransporte direkt am Standort in Jülich gefunden werden muss.

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