Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat versagt

„Die Kommission ‚Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe‘ hat darin versagt, ein zeitgemäßes Modell für die Atommülllagerung in tiefen geologischen Formationen und einen fairen Weg dorthin neu zu definieren. DIE LINKE im Bundestag trägt diesen Bericht nicht mit und ich werde im Namen der Fraktion ein Sondervotum abgeben“, erklärt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“, anlässlich des in der Nacht zum heutigen Dienstag von der Kommission beschlossenen Abschlussberichtes. Zdebel weiter:

„Gravierende Fragen sind weiterhin völlig ungeklärt und werden eine Standortsuche künftig schwer belasten. Unklar bleibt z.B., ob das zu findende ‚Endlager‘ nicht nur hoch radioaktiven Atommüll, sondern auch leicht und mittel radioaktive Abfälle aufnehmen soll. Ein vielbeschworener Neustart, der wider besseres Wissen den ungeeigneten und politisch verbrannten Standort Gorleben im Spiel hält, hat keine Chance, den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der dauerhaften Atommülllagerung zu erreichen. Es sollte allen eine Warnung sein, dass die Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände die Arbeit der Kommission bis zum Schluss schwer kritisierten.

Ein hohes Gewicht der Kommission sollte auf der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen. Diese Messlatte hat sie deutlich gerissen und damit einen wichtigen Schritt zum Vertrauensaufbau verpasst. DIE LINKE wird bei der nach der Sommerpause anstehenden Novellierung des Standortauswahlgesetzes alles dafür tun, ein öffentliches, faires und ausschließlich an der Minimierung der Strahlenbelastung von Mensch und Natur orientiertes Verfahren durchzusetzen. Wichtig ist, dass es endlich zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte für die nationale ‚Endlagerung ohne Gorleben‘ kommt.“

Hintergrundinfo: Hubertus Zdebel hat zwei Jahre für die Fraktion DIE LINKE als Berichterstatter in der Kommission mitgearbeitet und ist als Vertreter des Bundestags ebenso wie die Vertreter des Bundesrats nicht stimmberechtigt.

Diese PM ist auch auf der Seite der Fraktion DIE LINKE im Bundestag online.

Countdown der Atommüll-Kommission II: „Fortschritte“ bei Geo-Kriterien“ – Sitzung am 20. Juni

P1050378Nach dem Bericht des BUND über die Sitzung der Atommüll-Kommission vom 20. Juni informiert auch der Bundestag auf seiner Homepage und stellt neben einer Zusammenfassung der Themen auch das Video der Sitzung zur Verfügung. „Der Großteil des entsprechenden Kapitels wurde nach „dritter Lesung“ einvernehmlich beschlossen. Noch in der Diskussion und nicht abschließend beraten sind die Kriterien zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG), der Temperaturverträglichkeit und der Rolle des Deckgebirges“, heißt es dort. umweltFAIRaendern dokumentiert diese Informationen. „Countdown der Atommüll-Kommission II: „Fortschritte“ bei Geo-Kriterien“ – Sitzung am 20. Juni“ weiterlesen

Countdown der Atommüll-Kommission: BUND berichtet über die vorletzte Sitzung am 20. Juni

Bundestag-Parlament
„Endlager“-Kommission kurz vor dem Ende. Noch eine Sitzung im Bundestag steht an, bevor der Bericht für die Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle fertig sein muss.

Eine Sitzung der „Endlager“-Kommission wird es nächsten Montag (27.6.) noch geben, dann ist Schicht im Schacht. Noch stehen jede Menge ungelöster Probleme für den Abschlussbericht an. Der BUND gibt auf seiner Homepage einen Überblick über die Sitzung vom gestrigen 20. Juni. Letzten Freitag hatte der Umweltverband per Pressekonferenz erklärt, dass er in jedem Fall ein Sondervotum machen wird und dass die bisherigen Beschlüsse und Empfehlungen für eine Unterstützung des Berichts bislang nicht ausreichen.

umweltFAIRaendern dokumentiert den BUND-Bericht von der Atommüll-Kommission am 20.6.:

„Eigentlich war geplant, am 20.6. bereits den Bericht der Kommission zu verabschieden und auf der letzten Sitzung am 27.6. nur noch die Zusammenfassung zu beschließen, daraus wird nichts. Zwar gelang es am Montag, viele Kapitel zu beschließen, aber nach wie vor sind zentrale Fragen umstritten. Diese werden erst in der letzten Sitzung entschieden. Dies betrifft den Rechtsschutz, das Gorleben-Kapitel und zentrale Fragen der Kriterien und des Prozesses. Viel Beachtung fand die BUND-Forderung  den weiteren Müll aus der Asse und aus der Urananreicherung nicht in das Suchverfahren für den hoch radioaktiven Müll zu integrieren, sondern ein eigenes Suchverfahren zu starten. Dies werde spätestens im parlamentarischen Verfahren eine große Rolle spielen, so Mathias Miersch von der SPD. Fortschritte gab es in den Kapiteln zum Informationszugang, zur rechtlichen  Verankerung der Sicherheitsanforderungen, zur Datenlage in der ersten Phase des Suchverfahrens und beim Deckgebirgs-Kriterium.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für die vorläufige Sicherheitsanalyse

In diesem Kapitel wurde der Verweis in einer Fußnote auf die Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben gestrichen und „Untersuchungen zum Deckgebirge“ als Extrapunkt eingeführt. Wurde mit breiter Mehrheit in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 6.6. – Einlagerung weiterer Abfälle

Zu dieser wichtigen Frage hat die AG 3 nun sehr spät eine Vorlage gemacht, die zwar sauber die Anforderungen an eine gemeinsame Lagerung an einem Standort  aus Sicht des hochradioaktiven Mülls aufzeigt, aber weder Kriterien für den weiteren Müll entwickelt noch die Auswirkungen auf das Suchverfahren und die Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend thematisiert. Der BUND hatte in einem eigenen Papier auf die Probleme für das Suchverfahren hingewiesen und gefordert, dass die Kommission sich gegen die Lagerung am gleichen Standort und auch gegen eine Erweiterung der Genehmigung von Schacht-Konrad aussprechen und stattdessen die eigenständige Suche nach einem Standort für die weiteren radioaktiven Abfälle nach vorher festgelegten Kriterien empfehlen sollte.

In der Diskussion kündigt Matthias Miersch (SPD) an, dass die Anmerkungen des BUND zumindest im weiteren Gesetzgebungsverfahren wichtig sein werden. In einem Meinungsbild gibt es eine klare Mehrheit für den Vorschlag der AG 3, allerdings enthalten sich viele der anwesenden Bundestagsabgeordneten. Deshalb werden in der Mittagspause kurzfristig Änderungsvorschläge erarbeitet. Es soll jetzt an mehreren Stellen im Text betont werden, dass es im Verfahren keinen Ausschluss wegen fehlender Fläche für den MAW-Müll geben darf. Dies ist richtig, reicht aber aus Sicht des BUND bei weitem nicht aus, um ein sinnvolles Suchverfahren zu ermöglichen.

  1. Kap. 8.6. – Informationszugang im Auswahlverfahren

Dieses wichtige Kapitel hat der BUND in der AG 2 mit initiiert. Es wird zum einen eine gesetzliche Klarstellung gefordert, dass Geodaten für das Suchverfahren an BGE und BfE herauszugeben sind. Zum anderen soll in Bezug auf die Informationen für die Öffentlichkeit eine umfassende Informationspflicht der Akteure im Verfahren und die Einführung eines öffentlichen Informationsregisters gefordert. Mit wenigen Ergänzungen wurde das Kapitel in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 8.7.8. – Atomausstieg ins GG

In diesem Kapitel gibt es noch eine Ergänzung, die die Ergebnisse der Gutachten etwas ausführlicher darstellt. Dem BUND ist es gelungen, dass wertende Äußerungen gegen die grundgesetzliche Absicherung nicht aufgenommen wurden und dass es bei der Formulierung bleibt, dass „die Kommission die Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz für möglich und zulässig hält.

Michael Müller, Matthias Miersch und Sylvia Kotting-Uhl erklärten noch mal eindeutig ihre Unterstützung für die BUND-Forderung. (Anmerkung umweltFAIRaendern: Auch Hubertus Zdebel (Linke) unterstützt diese Forderung)

Das Kapitel wurde bei einer Gegenstimme (Brunsmeier, BUND) und einer Enthaltung (Fischer. e.on) in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. Kap. 6.5.4.-6.5.6. – Goewissenschaftliche Kriterien

In diesem wichtigen Teil des Kommissionsberichtes wurden die drei letzten strittigen Punkte diskutiert.

  1. Mächtigkeit des EWG

Zu diesem Punkt gibt es einen neuen Formulierungsvorschlag von Niedersachsen:

„Der einschlusswirksame Gebirgsbereich muss mindestens 100 m mächtig sein. Bei Kristallingesteinen kann der Nachweis der Langzeitsicherheit auch über eine Kombination günstiger Wirtsgesteinseigenschaften (ggfs. mehrere geringer mächtige einschlusswirksame Gebirgsbereiche) und den technischen und geotechnischen Barrieren geführt werden.“

Dieser wird von Bayern aber auch von einigen Kommissionsmitgliedern kritisch gesehen.

Die Wissenschaftler in der Kommission sind sich nicht einig. Der Punkt muss noch einmal vertagt werden.

  1. Temperaturkriterium

Hierzu gibt es eine neue Vorlage von Detlef Appel und Stefan Wenzel.

Kudla, Fischer, Thomauske, Jäger und Watzel (BGR) wollen kein Kriterium und das Thema in die Sicherheitsuntersuchungen verschieben.

In einem Meinungsbild sprechen sich 10 Kommissionsmitglieder im Grundsatz für den  Vorschlag Appell/Wenzel und 11 dagegen aus. Auf dieser Basis ist eine Entscheidung nicht möglich. Deshalb wird auch dieses Thema zurückgestellt. Eine kleine AG soll unter Moderation von Ursula Heinen-Esser nach einer Lösung suchen.

  1. Deckgebirge

Der neue Kompromiss-Vorschlag von Detlef Appell und Steffen Kanitz wird vorgestellt.

Der Vorschlag sieht Anforderungen zum Deckgebirge für alle Wirtsgesteine als Abwägungskriterium vor. Der BUND begrüßt den Vorschlag, er geht aber nicht weit genug. Der BUND fordert eine echte zweite Barriere als Mindestkriterium.

Die Kommission verständigt sich darauf, den Vorschlag Appel/Kanitz als Abwägungskriterium in Kategorie 2 zu übernehmen. Eine strittige Fußnote, die für Salzstöcke die Anforderung eines Deckgebirges aus nicht salinären Gesteinen aufstellt, bleibt drin.

Der Punkt wird so in der zweiten Lesung beschlossen.

  1. 6.5.8. – Geowissenschaftliche Daten

Hier geht es um den Text zur Datenlage in der ersten Phase des Suchverfahrens. Die Kommission verständigt sich auf ein Verfahren, wie es bei festgestellten Datenlücken in der ersten Phase zu Nacherhebungen und auch Felduntersuchungen kommen kann. Der Text fand noch keine 2/3-Mehrheit und wird in der finalen Sitzung wieder aufgerufen.

  1. 8.7.7. – Verankerung der Sicherheitsforderungen

Auch dieses Kapitel geht auf einen BUND-Vorschlag zurück. Im Grundsatz findet der Vorschlag Zustimmung in der Kommission. Strittig bleibt die Frage der Beteiligung des Bundesrates an einer zukünftigen Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen. Von Fischer (e.on) wird die Forderung nach einer Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen vor Beginn  des Auswahlverfahrens strittig gestellt. Das Kapitel geht mit den strittigen Punkten in die zweite Lesung.“

Atommüll-Lager-Suche: Kommission definiert Spielregeln für die Beteiligung // UPDATE mit BUND Bericht

Berichterstatter-Endlager-Kommission-Mai2016-2 Unter enormem Zeitdruck und mit immer dünneren Nerven ist die „Endlager“-Kommission dabei, ihren Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Suche nach einem Dauerlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll noch bis zum 30. Juni unter Dach und Fach bringen. Dann endet das gesetzlich festgelegte Haltbarkeitsdatum dieser Kommission. Auf der Sitzung am gestrigen 15. Juni ging es u.a. um die künftige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der geplanten Suche, die in drei Phasen ablaufen soll. Über diesen Teil der Diskussionen berichtet der Bundestag aktuell auf seiner Seite. Allerdings: Auch zu den Kriterien und den geologischen und wissenschaftlichen Anforderungen wurde gestern kontrovers weiter debattiert. Immer deutlicher wird, dass die Kommission in schwerem Wasser ist. Ob der Teil A des Berichts noch zustande kommen wird, in dem eine Zusammenfassung des Berichts und die Empfehlungen an die Politik konkretisiert werden sollen, ist zumindest vakant. Und noch ein paar andere Probleme könnten noch Ärger machen. Z.B. Gorleben.

UPDATE 17/06: Der BUND hat auf seiner Homepage ebenfalls einen Bericht über die Sitzung veröffentlicht, der auch auf die Fragen zu Geologie und Kriterien etc. eingeht. Bevor unten der Bericht von der Homepage des Bundstags erfolgt, hier die Zusammenfassung des BUND:

„Bericht von der Kommissions-Sitzung am 15.6.

Auch nach dieser Sitzung sind noch längst nicht alle offenen Punkte in der Kommission geklärt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Bericht wirklich am 20.6. komplett fertig sein kann und auch, ob die Kommission es schafft, sich auf eine Zusammenfassung des Berichtes (Teil A) zu verständigen. Beraten wurden in der Sitzung viele Kapitel zu den Entscheidungsgrundlagen und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei verständigte die sich Kommission auf die Einführung einer „Fachkonferenz Rat der Regionen“ zusätzlich zu den bereits beschlossenen Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen. Die bayerische Umweltministerin Scharf kündigte für Bayern das erste Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Sie wenden sich gegen Kriterien, die auch eine Berücksichtigung von Kristallin als Wirtsgestein ermöglichen sollen.

  1. Kap. 7.3. bis 7.6. – Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dieser Beratung sind alle wesentlichen Kapitel der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren in den Berichtsentwurf aufgenommen. Die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ wurde zusätzlich zu den bereits vereinbarten Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen beschlossen. Der BUND forderte, dass die Regionalkonferenzen eine echte  Institution mit einem eigenen Nachprüfrecht im Verfahren werden, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

  1. Kap. 5.5.4. – Nachweisführung für den sicheren Einschluss

In diesem Kapitel sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten für den sicheren Einschluss aufgezeigt werden. Hier wird ganz bewusst auch die Möglichkeit einer Nachweisführung in Kristallingestein aufgezeigt. Insofern ist dieses Kapitel ein Stück weit auch eine Weiterentwicklung vom AKEnd. Dass diese Einbeziehung noch nicht wirklich geglückt ist, zeigte die kontroverse Debatte. Dass die Einbeziehung von Kritallin nicht von allen gewollt ist, zeigte die Ankündigung von Bayern zu diesem Thema ein Sondervotum zum Kommissionsbericht abgeben zu wollen. Bereits zum Montag soll eine überarbeitete Version des Kapitels vorgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

In diesem Kapitel gab es noch zwei strittige Punkte. Der erste betraf eine Fußnote, in der auch die VS Gorleben als Teil des Standes von Wissenschaft und Technik aufgeführt wurde. Es gab eine Mehrheit für die Streichung der kompletten Fußnote in der Kommission, allerdings nicht die eventuell erforderliche 2/3-Mehrheit. Der BUND brachte außerdem den Punkt ein, dass es bei der Erstellung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen einen dynamischen Prozess mit der kritischen Öffentlichkeit geben soll. Dazu muss der Vorhabenträger auch während der Erarbeitung der Sicherheitsuntersuchungen die Öffentlichkeit informieren. Die Kommission verständigte sich darauf, diese Pflicht in Kapitel 8.6. (Informationszugang im Standortauswahlverfahren) konkret zu benennen.

  1. Kap. 6.5.3. – Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren

Von vielen wurde ein Satz kritisiert, der sagt, dass „die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht so angewendet werden dürfen, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird.“ Der Satz würde die Kriterien deutlich entwerten. Er soll nicht so gemeint gewesen sein und wird überarbeitet.

  1. Kap. 6.5.7. – Prüfkriterien

Prüfkriterien soll es nach der Entscheidung der Kommission nur noch in Phase 3 geben. Dort wirken sie am Ende wie Ausschlusskriterien. Sie sollen  in einem transparenten Prozess festgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.8. – Geodaten, Datenlage

Es liegt ein guter Vorschlag von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Problem des Umgangs mit ungleicher Datenlage in Phase 1 vor. Dieser wird kritisch diskutiert, aber von einer Mehrheit der Kommission im Grundsatz unterstützt. Der Vorschlag soll weiter präzisiert werden und wird dann erneut vorgelegt.“

  • Hier als Dokumentation der Bericht über die gestrige Sitzung von der Homepage des Bundestags. Dort ist auch das Video zur Sitzung zu finden:

„Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Juni 2016, unter Vorsitz von Michael Müller die Beratungen zu ihrem Abschlussbericht fortgesetzt. Dabei beschlossen die Mitglieder des Gremiums nach dritter Lesung unter anderem Unterkapitel zu Akteuren und Gremien sowie dem Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kommissions-Drucksache 180h, Kapitel 7.3 und 7.4).

„Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die im Kapitel 7.3 aufgeführten Gremien werden von der Kommission in dem bereits beschlossenen Kapitel 7.2.1 als „Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden, die ein eigenes Handlungsfeld bilden sollen. In dem anderen Handlungsfeld werden rechtsschutzrelevante „Grundformen“, Stellungnahmen, Erörterungstermine, Strategische Umweltprüfung und Behördenbeteiligung, aufgeführt.

Begründet wird die Erweiterung damit, dass die „besondere Art“ der Aufgabenstellung „neuartige Beteiligungsformen“ erfordere, „um die Bürger der zu untersuchenden Regionen frühzeitig und dialogorientiert an der Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen“. Zwar sei eine gesetzliche Verankerung der erweiterten Beteiligungsgremien vorgesehen, diese Beteiligung solle aber „jenseits rechtlich festgeschriebener Routinen organisiert werden. Dadurch kann lokalen Besonderheiten Rechnung getragen und auch in konfliktreichen Beteiligungsphasen Flexibilität ermöglicht werden“, heißt es in Kapitel 7.2.1.

Einrichtung eines nationalen Begleitgremiums

Gegliedert werden die neu zu schaffenden Gremien in der erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung in „national“, „überregional“ und „regional“. Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei in drei Phasen unterteilt. Phase 1 mündet danach in den „Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen“, Phase 2 in den „Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte“ und Phase 3 in „Standortvorschlag und Standortvereinbarung“.Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales

Als nationales Gremium soll nach dem Willen der Kommission – wie auch schon im Standortauswahlgesetz vorgesehen – ein nationales Begleitgremium eingerichtet werden. Die Kommission bekräftigt in dem Kapitel, dass das Begleitgremium „in kleinerer Besetzung“ bereits früher als geplant eingesetzt werden soll, um unter anderem einen „Fadenriss“ zwischen „Abgabe des Berichtsentwurfes der Kommission und dem Inkrafttreten des evaluierten Standortauswahlgesetzes“ zu vermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) wurde vergangene Woche bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Berufung eines Partizipationsbeauftragten

Dem Gremium sollen nach Vorstellung der Kommission in seiner endgültigen Form 18 Mitglieder angehören, darunter zwölf „anerkannte Personen des öffentlichen Lebens“ und sechs Bürger, davon „zwei Personen, welche die junge Generation (16 bis 27 Jahre) vertreten“. Die Bürger sollen laut Kommission „durch das erprobte Prinzip des Bürgergutachtens“ ermittelt werden. „Zentrale Aufgabe“ des Gremiums soll „die vermittelnde Begleitung und Überwachung der Partizipation im Verfahren“ sein. „Eine besondere Stellung hat dabei die Umsetzung der Partizipation im Verfahren“, heißt es in dem Kapitel.

Das Gremium soll zudem die Möglichkeit haben, sich kurzfristig etwa durch Gutachtenvergabe wissenschaftliche Unterstützung zu holen sowie einen wissenschaftlichen Beirat einzuberufen. Zudem soll das nationale Begleitgremium einen Partizipationsbeauftragten berufen. Dieser soll unter anderem „auftretende Spannungen im Standortauswahlverfahren“ analysieren und sich dafür einsetzen, „mögliche Verfahrenshürden frühzeitig aufzulösen“. Der Beauftragte soll dem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig sein und gegebenenfalls auch von den Mitgliedern abberufen werden können.

Fachkonferenz für „Teilgebiete“

Auf überregionaler Ebene soll nach Willen der Kommission in Phase 1 eine Fachkonferenz „Teilgebiete“ eingerichtet werden. Diese Fachkonferenz soll in einer frühen Phase der Standortsuche tätig werden. Ziel sei eine frühzeitige Befassung mit Auswahlschritten im Verfahren, „bevor es zur Eingrenzung der Standortauswahl auf die übertägig zu erkundenden Standortregionen kommt“, heißt es in dem Kapitel.

Dazu soll die Fachkonferenz einen Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung erörtern und sich mit der „Anwendung der Ausschlusskriterien sowie der geologischen Mindest- und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Phase 1“ befassen, die zur Identifikation der Teilgebiete führen soll. Der Fachkonferenz sollen Vertreter der identifizierten Teilgebiete angehören.

Niederschwellige Beteiligung der Bürger

In den Regionen, die in Phase 1 zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen werden, sollen Regionalkonferenzen die Verfahrensschritte „langfristig und intensiv“ begleiten. Zusammensetzen sollen sich die Regionalkonferenzen aus einer Vollversammlung und deren Vertretungskreis. Nach dem Willen der Kommission soll die Hauptaufgabe darin bestehen, „den gesamten Auswahlprozess intensiv zu begleiten und die wesentlichen Vorschläge und Entscheidungen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen“.

Zudem soll die Möglichkeit geboten werden, interessierte Bürger „niederschwellig zu beteiligen“. Jede Regionalkonferenz soll zudem die Option haben, in den jeweiligen Phasen eine Nachprüfung zu verlangen.

„Rat der Regionen“

Die Regionalkonferenzen sollen nach Überlegungen der Kommission Vertreter in die überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“ entsenden. In ihr sollen die Vertreter der Regionalkonferenzen unter anderem „ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region“ austauschen und eine „überregionale Perspektive auf die Standortsuche“ entwickeln. Zudem sollen sich die Vertreter nach Willen der Kommission „mit den Entscheidungsvorschlägen für die Identifikation des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit“ gemeinsam beschäftigen. „Dabei soll insbesondere darauf abgezielt werden, widerstreitende und gegenläufige Interessen der Region ausgleichen zu helfen“, heißt es in dem Kapitel.

Der Fachkonferenz sollen außerdem Vertreter der Zwischenlagerstandorte angehören, um deren Perspektiven einzubringen, „weil dadurch auch eine Kenntnisnahme und ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen ermöglicht wird“, heißt in dem Bericht. Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende Juni vorlegen. (scr/15.06.2016)“

BUND in Bayern will mehr Sicherheit beim AKW-Rückbau und der Atommülllagerung in Grafenrheinfeld

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
Idyllische Lage, aber hoch radioaktiv trotz Abschaltung: Das AKW Grafenrheinfeld soll zurückgebaut werden.

Der BUND in Bayern hat in einer Pressekonferenz  mehr Sicherheit beim Rückbau des stillgelegten AKW Grafenrheinfeld gefordert und darauf hingewiesen, dass es eine „grüne Wiese“ nicht geben wird, denn jede Menge radioaktiver Abfall wird angesichts fehlender „Endlager“ noch Jahrzehnte vor Ort bleiben. Daher seien auch Nachrüstungen des Castor-Zwischenlagers zwingend erforderlich. Zu dem bevorstehenden Genehmigungsverfahren für den Rückbau ruft der BUND Schweinfurt auf, Einwendungen zu erheben. Eine entsprechende Sammel-Liste hat der Umweltverband jetzt veröffentlicht.

Dokumentation der PM vom 9. Juni: „Der BUND Naturschutz in Bayern und in Schweinfurt begrüßt das endgültige Abschalten des AKW Grafenrheinfeld. Aber der BUND Naturschutz widerspricht dem geplanten Vorgehen des Unternehmens E.ON und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Abriss entschieden.

„Wir sehen hier keine „Grüne Wiese. Wir entnehmen den Planunterlagen, dass über 99 Prozent der Radioaktivität am Standort verbleiben wird – im atomaren Zwischenlager BELLA. Voraussichtlich bis weit in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Diese riesige Menge an Radioaktivität soll hier in einem unsicheren Zwischenlager gelagert werden. In einem Zwischenlager, das nicht sicher ist gegen den Absturz eines großen Flugzeugs (z.B. Airbus 380) und nicht ausreichend sicher ist gegen terroristische Angriffe (z.B. mit modernen panzerbrechenden Waffen). Auch die Castoren bieten nicht den erforderlichen Schutz. Gemäß den vorliegenden Planungen soll das Reaktorgebäude abgerissen werden. Damit entfällt in Zukunft die Möglichkeit, schadhafte Castoren im strahlungsabschirmenden Reaktorgebäude zu reparieren.“ so Edo Günther, Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz in Bayern und Sprecher des Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz im BUND e.V.

„Die Verbesserung der Sicherheit des Atommülllagers am Standort AKW Grafenrheinfeld ist zwingend notwendig. Zudem muss in Zukunft im atomaren Zwischenlager BELLA die technische Möglichkeit bestehen, hochradioaktiven Atommüll aus potentiell schadhaften Castoren sicher umzulagern. Wir fordern aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Eröffnung eines neuen Verfahrens zur Überprüfung und zur Verbesserung der Sicherheit des atomaren Zwischenlagers BELLA“, so Günther weiter.

„Das Aktionsbündnis fordert für das gesamte Verfahren Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir kritisieren, dass uns dies gemäß den vorliegenden Planunterlagen nicht in Gänze zugestanden wird. Wir fordern, dass alle Teilschritte einer Stilllegung und eines Abbaus des AKW Grafenrheinfeld umfassend in Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt werden, und nicht in ein späteres „Aufsichtsverfahren“ vertagt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung nur für Phase 1, aber nicht mehr für Phase 2, ist nicht akzeptabel. Wir fordern eine Verbesserung der Störfallanalyse. Die im Sicherheitsbericht dargestellte Störfallanalyse ist nicht vollständig. Sicherheitsbericht und Umweltverträglichkeitsstudie sind nicht vollständig, denn diese enthalten beispielsweise keine Abbaureihenfolge für Komponenten oder Räume“, so Babs Günther, Sprecherin des Schweinfurter Aktionsbündnisses für Atomausstieg.

„Die Strahlenbelastung durch alle mit Stilllegung und Abbau des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld verbundenen Tätigkeiten muss so gering wie möglich gehalten werden. E.ON beantragt die Stilllegung und den Abbau des AKW Grafenrheinfeld auf Basis ihrer unternehmerischen Bewertung. Diese Bewertung liegt uns nicht vor und ist daher für uns nicht nachvollziehbar. Über 99,5 Prozent des aktuellen radioaktiven Inventars verbleiben in den abgebrannten Brennelementen im unsicheren atomaren Zwischenlager BELLA. Der geplante Abriss führt dazu, dass der Großteil des Rests in einer geplanten Bereitstellungshalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle verbleiben wird, auf unbekannte Zeit, am Standort des AKWs. Die Eignung des geplanten Bundeslagers „Schacht Konrad“ ist nicht vollständig geklärt und noch in Prüfung. Gemäß Planungen zum Abriss soll eine unbekannte Menge an restlicher Radioaktivität über ein Prozedere „Freimessen“ aus dem Atomgesetz entlassen und dann unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden. Wir lehnen diese heute übliche Freigabepraxis ab. Auch „freigemessener“ oder „freigegebener“ Abfall ist nicht frei von radioaktiven Stoffen. Wir lehnen die Verteilung in der Region Schweinfurt oder anderswo ab. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss auch hier die Grundlagen der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und der Stoffstromkontrolle berücksichtigen und umsetzen. Wir fordern vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eine transparente und öffentliche Prüfung von Alternativen zu starten, wie beispielsweise Stilllegung durch Sicheren Einschluss“, so Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz des BUND Naturschutz in Bayern.

„E.ON beantragt für Stilllegung und Abbau die Genehmigung einer Abgabe von Radioaktivität in die Umwelt wie bisher in der Höhe für den Leistungsbetrieb. Umgerechnet entspräche dies einer Dosis von mehr als ca. 30 Mikrosievert pro Person und Jahr. Wir lehnen dies ab. Die Stilllegung des AKWs muss messbare Fortschritte für den Immissionsschutz erzielen. Wir fordern, dass die Abgaben von Radioaktivität bei Stilllegung, und auch bei Abbau, deutlich geringer werden müssen, das heißt um den Faktor 10 bis 100 niederer liegen müssen“, fordert Barthel weiter.“

 

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