Hochradioaktiver Atommüll in Jülich lagert weiter per Ausnahmeverordnung

Insgesamt 152 Castorbehälter mit hochradioaktiven Brennelementen werden in der ehemaligen Forschungsanlage in Jülich auch künftig per Ausnahmeverordnung gelagert. Das bisherige Zwischenlager ist nach dem Atomrecht nicht mehr als sicher anzusehen und müsste eigentlich aufgelöst werden. Da aber die gesamte Entsorgung für den hochradioaktiven Atommüll ungelöst ist, bleibt der brisante Abfall einfach wo er ist. Atompolitik… Hochradioaktiver Atommüll in Jülich lagert weiter per Ausnahmeverordnung weiterlesen

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