Atommüll-Kommission bei der Arbeit: Brunsbüttel-Castor-Urteil, Gorleben, Bundesämter und Öffentlichkeitsbeteiligung

ag-atommuell-feb2015In gewohnt sachlicher Form berichtet der BUND auf seiner Homepage über die beiden Sitzungen der Arbeitsgruppen 1 und 2 der Atommüll-Kommission am vergangenen Mittwoch. Öffentlichkeitsbeteiligung und Evaluation standen auf der Tagesordnung. Wie wird die Kommission mit dem Brunsbüttel-Urteil weiter umgehen? Wird sie das Thema Zwischenlagerung aufgreifen, wie es der BUND und der Vertreter der Linken in der letzten Kommissionssitzung gefordert hatten? Wie weiter mit oder ohne Veränderungssperre in Gorleben? Wie können andere potentielle Standorte für ein langfristiges Atommülllager gesichert werden? Wie geht es weiter mit dem im StandAG vorgesehenen neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung? Und kommt endlich die vielfach versprochene Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg? Wie sieht eine Homepage aus, auf der sich Interessierte und BürgerInnen einbringen können? Verdammt viele bedeutsame Themen, mit denen sich die beiden AGs befassten.

Auf der Kommissions-Seite ist leider bislang kein Bericht erschienen, der BUND liefert:

„12. Februar: Bericht von den Arbeitsgruppen „Evaluierung“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“ am 11.2. – Die Arbeitsgruppen haben am 11.2. jeweils wichtige Themen behandelt und zum ersten Mal auch für einen Teil der Zeit gemeinsam getagt.

Gemeinsame Sitzung

In der gemeinsamen Sitzung wurden die Abgrenzung der zu bearbeitenden Themen und die weitere Zusammenarbeit besprochen. Kurzfristig geht es vor allem darum, dass die Erfordernisse der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Arbeit der Kommission bei einer möglichen Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission berücksichtigt werden. Für den BUND ist es wichtig, dass für eine ernsthafte Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Überprüfung der Standortsuche im Standortauswahlgesetz vereinbarten die beiden Arbeitsgruppen eine enge Zusammenarbeit.

Arbeitsgruppe „Evaluierung“

In der Arbeitsgruppe ging es unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) um zentrale Punkte für eine kurzfristige Änderung des Standortauswahlgesetzes.

Behördenstruktur

Zur Verbesserung der Behördenstruktur im Gesetz hatten die AG-Vorsitzenden ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Dies sieht ein neues staatliches Unternehmen als Vorhabenträger und eine Aufsichts- und Regulierungsbehörde vor. Zu einigen Punkten gab es noch Diskussionsbedarf in der AG. Auf der nächsten AG-Sitzung am 23.2. soll das Papier finalisiert werden, damit es auf der nächsten Kommissions-Sitzung beschlossen werden kann.

Veränderungssperre Gorleben

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat mittlerweile einen Entwurf der Veränderungssperren-Verordnung vorgelegt. Danach soll die Veränderungssperre um zehn Jahre verlängert werden; allerdings automatisch enden, wenn der Standort Gorleben aus dem Suchverfahren ausscheidet. Gleichzeitig hatte Umweltministerin Hendricks in einem Brief an die Kommission ihre Offenheit für Alternativen zur Veränderungssperre signalisiert. Zur Sitzung der Kommission hatte das BMUB auch eine Einschätzung zu den Vorschlägen des Landes Niedersachsen vorgelegt. Da laut dem Standortauswahlgesetz (StandAG) neben Gorleben keine anderen Standorte gesichert werden müssen, sieht es die AG als Aufgabe der Kommission an, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und zu überlegen, wie andere Standorte geschützt werden können. Konkret bereitet die AG einen Beschlussvorlag für die Kommission vor, dass alle Standorte gesichert werden. Außerdem beschäftigt sich die AG weiter mit alternativen Ideen zu einer Veränderungssperre Gorleben.

Gutachten zur Vereinbarkeit von Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung mit EU-Recht

Dieses Gutachten soll insbesondere zeigen, welcher Änderungsbedarf sich am StandAG ergibt, wenn die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung- und Strategische-Umweltprüfung-Richtlinie sowie Aarhus-Konvention eingehalten werden. Das Gutachten wurde jetzt auf den Weg gebracht und soll noch vor dem Sommer vorliegen.

Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Klaus Brunsmeier hat für den BUND deutlich gemacht, dass sich die Kommission unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen muss. Dies wurde von der AG weitgehend geteilt, allerdings wurde überwiegend keine Sinnhaftigkeit darin gesehen, dies im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zu machen. Deshalb soll das Thema in der Gesamt-Kommission weiter behandelt werden. Dies vor allem unter dem Focus, wie bei zukünftigen Genehmigungen eine transparente Sicherheitsüberprüfung gewährleistet werden kann.

„Bestmögliche Sicherheit“

Bezüglich des in der Anhörung zur Evaluierung umstrittenen Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ im StandAG wurde vereinbart, dass die Vorsitzenden der AG2 einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie hier eine Klärung erfolgen kann. Gemeint war der Begriff als Ergebnis eines Sicherheitsvergleichs mehrerer Standorte. Dies wird aber von Gegnern einer vergleichenden Standortsuche auch juristisch bestritten.

Die AG trifft sich am 23. Februar zur nächsten Sitzung. Dort wird es unter anderem erneut um das Thema Veränderungssperre Gorleben gehen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung

Hier wurden sehr konkreter Dinge in Bezug auf die Verbesserung der Website, die Einrichtung eines Internet-Forums und die Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung besprochen. Außerdem wurde die Erarbeitung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit an der Kommission auf den Weg gebracht und über das weitere Arbeitsprogramm gesprochen.

Website und Internet-Forum

Die Geschäftsstelle der Kommission hat jetzt einen Redakteur. Deshalb steht der kurzfristigen Freischaltung des Internet-Forums nichts mehr im Weg. Jede Arbeitsgruppe und die Gesamt-Kommission kann dort eine Thema öffentlich diskutieren lassen, wenn sie zusagt, die Ergebnisse auch in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die neue Website der Kommission soll im April fertig sein. Dann wird vor allem die Darstellung auf mobilen Geräten verbessert. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, dass die Darstellung der Kommission-Sitzungen im Livestream und im Video deutlich verbessert werden soll.

Auftaktveranstaltung und Beteiligungskonzept

Bei der vergangenen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde beschlossen,

  • dass eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit um Pfingsten stattfinden soll.
  • ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden soll.

Beide Vorhaben wurden von der AG auf den Weg gebracht. Um wichtige inhaltliche Klärungen des Konzeptes gemeinsam mit dem externen Dienstleister zu ermöglichen wird die AG versuchen, sich zusätzlich auch im April zu treffen.

Die AG trifft sich das nächste Mal am 5. März. Hauptthema wird dann die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlgesetz sein.

Schreiben von Bundesministerin Barbara Hendricks (PDF)

Handlungsoptionen zur Sicherung potentieller Endlagerstandorte (PDF)

Atommüll-Konsens: Veränderungssperre Gorleben kann weg

„Gorleben kommt als Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nicht in Frage, deshalb braucht es auch keine Veränderungssperre mehr.“ Mit diesem Satz kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Diskussion über eine neue Verordnung, mit der die bestehende Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ersetzt werden soll. Die bisherige Sperre läuft am 16. August 2015 aus.

„Die Veränderungssperre darf nicht verlängert werden“, so der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestages weiter. „Nicht nur, weil der Salzstock geologisch aus dem Rennen ist. Kein Atomstandort in der Bundesrepublik hat derart die Gesellschaft gespalten, wie Gorleben. Wer einen gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaften und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe will, der muss akzeptieren, dass ein Neuanfang nur dann möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Atomwirtschaft Gorleben endlich aufgeben. Ohne dieses eindeutige Signal wird es einen echten Neuanfang nicht geben können.“

Die Bundesumweltministerin hatte in einem Brief an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission des Bundestags mitgeteilt, dass sie keine Alternative zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben sehe. Ein erster Referentenentwurf für eine „Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung“ ist gerade in Umlauf gebracht worden. Die Atommüll-Kommission befasst sich im Rahmen der Evaluation des Standortauswahlgesetzes, auf das sich Hendricks für eine Erneuerung der Veränderungssperre für Gorleben bezieht, auch mit diesem Thema. Die bestehende Sperre läuft am 16. August 2015 aus. Eine neue Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Die letzte Sitzung des Bundesrat vor dem Auslaufen der Veränderungssperre wäre am 10.7.2015.

Vattenfalls Atommüll: Drei Jahre für Bergung der strahlenden Rost-Fässer – Gutachten über Gründe für Schlamperei steht noch aus

Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH
Atommüllfass by Vattenfall/AKW Brunsbüttel. Foto: Energieministerium SH

„Die Bergung aller rund 630 Fässer wird drei Jahre dauern. Geplant ist, mit den Arbeiten im Sommer dieses Jahres zu beginnen. Bis Anfang 2018 sollen alle Atommüllfässer aus den Kavernen herausgeholt und verpackt sein.“ Das berichtet der NDR über das jetzt genehmigte Sanierungsprogramm für die verrosteten und zerfressen Atommüllfässer in den unterirdischen Kavernen des Vattenfall-AKW Brunsbüttel. Das benachbarte Atommülllager für hochradioaktive Abfälle in Castor-Behältern wird derzeit nur noch im Ausnahmezustand per „atomrechtlicher Anordnung“ durch die Aufsichtsbehörde betrieben. Das OVG Schleswig hatte die Genehmigung aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise nicht ausreichend erbracht worden sind. Neue Castor-Behälter dürfen nicht mehr in das Lager eingestellt werden.

Die verrosteten Fässer wurden entdeckt, nachdem 30 Jahre lang keinerlei Überprüfungen und Kontrollen stattgefunden hatten. Auch in anderen Bundesländern sind inzwischen Rostfässer entdeckt worden. Die Kieler Atomaufsicht unter dem grünen Minister Robert Habeck hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die klären soll, wie es zu diesem schweren Versäumnis bei der Aufsicht kommen konnte:

Der NDR verweist auch darauf, dass nicht alle Fässer geprüft werden konnten: „154 von 573 untersuchten Atommüllfässern in den unterirdischen Lagern des Atomkraftwerks Brunsbüttel sind stark beschädigt. Das ist mehr als ein Viertel der Behälter mit schwach- und mittelradioaktivem Müll. Dies ist allerdings erst eine vorläufige Bilanz. „57 Fässer in der sechsten Kaverne konnte die Kamera wegen der engen Lagerung nicht vollständig einsehen“, erklärte Vattenfall-Sprecherin Sandra Kühberger. Messungen hätten aber keine gefährliche Radioaktivität gezeigt.“

 

Atommülllager Gorleben: Gleichbehandlung nicht in Sicht

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Gorleben bleibt bevorzugt. Foto: Dirk Seifert

Eigentlich ist das mit dem Atommüll und Gorleben ja ganz einfach: Der Standort ist geologisch nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt. Für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager für Atommüll aller Art kommt der Salzstock nicht mehr in Frage und kann von der Liste gestrichen werden. Leider gibt es da noch ein paar Probleme. Eines nennt sich Bundesregierung, das andere Atomwirtschaft. „In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben des Standortauswahlgesetzes kann ich für den Standort Gorleben zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht von einer Verlängerung der Veränderungssperren-Verordnung absehen; insoweit bitte ich um Verständnis.“ Das teilt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in einem Schreiben (PDF) an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission mit. Niedersachsens Umweltminister Wenzel hält eine solche Verordnung für nicht erforderlich. Die AG2 der Atommüll-Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes tagt am Mittwoch (11.2.) in Berlin.

  • Die Reaktion der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg ist hier nachzulesen.
  • Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke erklärte die Veränderungssperre für überflüssig, weil Gorleben als Standort nicht in Frage komme (Hier bei Greenpeace-Magazin)

Im Ergebnis soll das bedeuten: Die umstrittene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle soll verlängert werden. Am 16. August 2015 läuft die derzeit bestehende Regelung aus. Ein erster Referentenentwurf für eine neue Verordnung ist eben veröffentlicht und in die Verbände-Beratung gebracht worden.

  • UPDATE: Inzwischen hat nach der Bundesumweltministerin Hendricks auch die Fachabteilung des BMUB zur Sache Veränderungessperre Stellung bezogen. Das Papier traf kurzfristig vor der Sitzung der AG2 Evaluation am Mittwoch (11.2.2015) ein. Darin werden massive Zweifel gegen den vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel vorgeschlagenen Weg angemeldet (Der Vorschlag von Wenzel ist unten ausführlich dargestellt). Das Papier des BMUB zur Veränderungssperre und möglichen Alternativen steht hier als PDF zum download.

Das Bundesumweltministerium will diese Veränderungssperre nun mit einer neuen Verordnung um weitere zehn Jahre (Referenten-Entwurf, PDF) verlängern. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die letztmögliche Plenarsitzung des Bundesrates vor Auslaufen der Regelung findet am 10.07.2015 statt.

Nicht nur die Bundesregierung hält an Gorleben fest, auch die Atomkonzerne, wie E.on:

Veränderungssperre für Gorleben? Mit dieser Maßnahme stellt die Bundesregierung sicher, dass es rund um den Salzstock von Gorleben zu keinen Aktivitäten kommt, die den Zustand des Salzstocks derart beeinflussen, dass er für die Absicht, dort hochradioaktiven Atommüll einzulagern, nicht mehr in Frage kommt. Diese Veränderungssperre gibt es nur für den Standort Gorleben.

Die Bundesregierung erklärt immer wieder, dass sie bei der Suche nach einem Atommüll-Lager-Standort von einer „weißen Landkarte“ ausgehen und in einem „ergebnisoffenen Verfahren“ einen Vergleich unterschiedlicher Standorte durchführen will, in dem es angeblich keine Vorfestlegungen auf Gorleben gäbe. Nicht nur mehr als 1,5 Mrd. Euro, die in die bisherigen Erkundungsarbeiten in Gorleben geflossen sind, lassen AtomkraftgegnerInnen an dieser Aussage zweifeln. Vor allem diese Veränderungssperre ist es, die Gorleben von allen anderen potentiellen Standorten unterscheidet.

Lässt man mal einen Moment außen vor, dass Gorleben als Standort geologisch nicht geeignet und politisch verbrannt ist, ergibt sich ein methodisches/juristisches Problem für die Standortsuche: Jeder Ort, der derzeit als mögliches Atommülllager in Frage kommen könnte, könnte mit geeigneten Maßnahmen den Standort „kaputt“ machen. Bleibt also die Sperre für Gorleben. Ohne dass eine solche Maßnahme auch für die anderen möglichen Standorte ergriffen wird, wäre Gorleben also in einer einzigartigen Situation und könnte allein aus diesem Grund am Ende zum vermeintlichen Endlager werden. Wer Gorleben also im Rennen halten will, aber tatsächlich eine Gleichbehandlung erreichen will, muss eine Lösung finden, die für alle potentiellen Standorte gelten muss.

Neben den juristischen Problemen gibt es eine erhebliche politische Folge: Schon jetzt müssten diese Orte „identifiziert“ werden und damit offiziell und rechtlich zu potentiellen Atommüll-Lager-Standorten erklärt werden. Man kann sich denken, welche Folgen das haben dürfte! Allerdings wäre diese Konsequenz die ehrlichere Variante und die einzige, um – bliebe Gorleben im Spiel – gleichwertige Bedingungen zu schaffen.

Gorleben streichen will die Bundesumweltministerin nicht, sie betont aber, dass sie das Ziel unterstütze, eine „Gleichbehandlung des Standortes mit anderen möglichen Standorten“ zu erreichen.

Die BI Lüchow Dannenberg hat da eine gute Idee: „Um aus dieser vermeintlichen Sackgasse heraus zu kommen, so die Forderung der Umweltinitiative, sollte der Passus aus dem Standortauswahlgesetz herausgenommen werden, der die Sonderstellung Gorlebens zementiert.“

Im Rahmen der Atommüll-Kommission hat der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel eine Tischvorlage (PDF) eingebracht, die zu dem Ergebnis kommt, dass es eine Veränderungssperre für Gorleben auch nicht braucht.

Wenzel stellt fest: „Da andere potentielle Standorte keiner vergleichbaren Regelung unterliegen, führt eine Verlängerung der Gorleben VSpV (Veränderungssperre) von Beginn an zu einer Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen möglichen Standorten. Nicht nur in der betroffenen Region besteht daher die Sorge, die Endlagersuche könnte daher am Ende allein aus tatsächlichen Gründen wieder auf Gorleben zulaufen.“

Er fordert daher: „Die Bundesregierung hat daher mit geeigneten Instrumenten sicherzustellen, dass diese Prämisse bis zu einer Entscheidung nach § 13 ff StandAG nicht nur an einem einzigen Ort, sondern bundesweit auch tatsächlich gewährleistet bleibt“ und ergänzt: „Dieser Auftrag ist nach Geist und Buchstaben des StandAG implizit auch Aufgabe des Bundes und der Länder.“

Wenzel schlägt in seinem Papier folgenden Weg vor: „Eine Ungleichbehandlung von Gorleben ist im Übrigen auch nicht erforderlich, weil im Gesetz bereits eine Regelung zur Offenhaltung nach § 29 Abs. 2 StandAG erfolgt ist. In Verbindung mit § 48 Abs. 2 BBergG können Anträge auf Zulassung von Betriebsplänen abgelehnt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Sicherung eines bundesweiten tatsächlich ergebnisoffenen Auswahlverfahrens nach dem StandAG dürfte ein solches überwiegendes öffentliches Interesse darstellen. Zur Absicherung dieser Auslegung sollte der Bundestag als Gesetzgeber des BBergG eine solche Auslegung originär in einem Beschluss feststellen. Die entsprechende Auslegung und Anwendung von § 48 Abs. 2 BBergG wäre sodann bundesweit und einheitlich für alle Bergämter verbindlich. Einer erneuten Veränderungssperre bedarf es nicht.

In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, dass die geltende Veränderungssperre der „Sicherung der Standorterkundung“ gilt. Zulässig ist indes nach § 29 Abs. 2 StandAG nur noch eine Offenhaltung. Eine Veränderungssperren-Verordnung, die die Sicherung einer Erkundung zum Ziel hat, ist mit § 29 StandAG nicht vereinbar. Das gilt erst recht für eine Verordnung, die nach Inkrafttreten des StandAG beschlossen würde.

Das StandAG steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses. Eine isolierte Veränderungssperre und ein gleichzeitiger Verzicht auf die Sicherung anderer möglicher Standorte belasten diesen Prozess schwer.“

Wer reitet den Atommüll durch Nacht und Wind? Ein Sailer macht noch kein Endlager

Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.
Michael Sailer, Mitglied der Reaktorsicherheits- und Chef der Entsorgungskommission, Beratungsgremien der Bundesregierung. Außerdem Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestags und Chef des Öko-Instituts. Foto: © Sailer/Ökoinstitut e.V.

Der Vorsitzende der Entsorgungs-Kommission hat mit der Agentur dpa gesprochen, über den Atommüll, den hochradioaktiven, der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager in Brunsbüttel im mehr oder weniger rechtsfreien Raum lagert, notdürftig legal durch „atomrechtliche Anordnungen“. Der „Regierungsberater warnt vor Atommüll-Chaos in Deutschland. Michael Sailer, Chef des Öko-Instituts und nach eigenem Bekunden sowas wie der absolute Sicherheitsgarant für alle Fragen zur Atommülllagerung. Der vergleicht schon mal Klagen von BürgerInnen zur Sicherheit von Atomanlagen mit Klagen von Konzernen auf Schadensersatz – die am besten alle zu unterbleiben hätten – weil sie dem großen Plan einer dauerhaften Atommülllagerung irgendwie im Weg stehen.

So in etwa muss er das neulich in der Atommüll-Kommission im Rahmen der Debatte um die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil gemeint haben. Da verschwimmen schon mal Ross und Reiter und vielleicht auch die Perspektive, wer für den atomaren Wahnsinn eigentlich die Verantwortung trägt und wer sich heute aus eben dieser wegstehlen will. Und wer sich um den atomaren Mist kümmert, nicht für ihn verantwortlich ist und unter schwierigsten Bedingungen dennoch mitarbeitet, um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Teufelszeug hinzubekommen.

Wer hats gemacht? Genau, auch die Schweizer, aber leider noch viel mehr politische Eliten und Konzerne aus der Bundesrepublik! Da werden welche gleichgestellt, die bis heute keine Gleichen sind. Und es klingt vielleicht ja toll, so als Mahner in der Wüste oder gar Leuchtturm in der schweren See. Nur, wo sind die Vorschläge, wie angesichts der bestehenden Konflikte, der wachsenden praktischen und rechtlichen Unsicherheiten und Mängel bei der Atommülllagerung und mit einer Atomwirtschaft, die sich durch die Hintertür elegant verabschieden will, einen ehrlichen, fairen und sicherheitsorientierten Weg durch den Schlamassel zu finden?

Ich will es mal so sagen: Das Chaos, von dem Michael Sailer spricht, ist eine reale Drohung (siehe unten). Da ist ihm nicht zu widersprechen. Aber wie wäre es denn, wenn dieses gesamte drohende Chaos auch endlich im Ganzen debattiert werden würde, was die Anti-Atom-Initiativen seit längerem fordern? Und sollte nicht angesichts des drohenden Chaos endlich Schluss gemacht werden mit Atomreaktoren, die täglich noch mehr von diesem Atommüll-Chaos erzeugen? Vielleicht könnte der Neustart in einer Atommüll-Kommission im deutschen Bundestag stattfinden, die sich diesem realen Chaos stellt? So fürs Erste? Dort war beim Versuch, darüber zu debattieren, ob man sich nicht nunmehr auch um die Zwischenlagerung mal genauer kümmern müsste, eine mehrheitliche Auffassung, dass das Thema trotz des Brunsbüttel-Urteils für die Kommission nicht so relevant sei.

Nur durch die Kritik des BUND und die Intervention des linken Abgeordneten Hubertus Zdebel am Ende der Debatte kam es zu dem Zugeständnis, dass die Arbeitsgruppen der Kommission das Thema „im Auge behalten“ sollen. Kein Wunder, wenn die Verdrängung der Probleme in der realen Atommüll-Kommission das von bestimmten politischen Vertretern und Atomkonzernen verursachte Atommüll-Problem zu einem immer größeren Risiko werden lässt. Ignoranz und das Motto „Augen zu“ haben Probleme bislang nicht wirklich aus der Welt geschafft. Vorschläge, Herr Sailer?

Hier die oben genannten Warnungen von Michael Sailer in einer Zusammenfassung, wie sie unter dem oben angegeben Link auf Finanznachrichten.de veröffentlicht ist:

„Wegen der Probleme bei der neuen Suche nach einem Atommüll-Endlager warnt der Vorsitzende der Entsorgungs-Kommission, Michael Sailer, vor einer Dauerlagerung in den Zwischenlagern. „Das wäre ein unverantwortliches Verschieben auf künftige Generationen“, sagte der Regierungsberater der Deutschen Presse-Agentur. „Die Brennelemente und Glaskokillen werden sich durch Alterungsprozesse irgendwann destabilisieren.“ Zudem wären die Lager interessante Ziele für Terroristen. „Drittens weiß keiner, ob es auch in 60 Jahren in Deutschland so friedlich ist wie heute. Durch solche Entwicklungen besteht die Gefahr, dass große Mengen Radioaktivität freigesetzt werden“, sagte Sailer. Es gibt bundesweit 16 Zwischenlager an Standorten laufender oder stillgelegter Atomkraftwerke.

Derzeit soll eine beim Bundestag angesiedelte Bund/Länder-Kommission die Grundlagen für die neue Endlagersuche erarbeiten, doch tiefe Gräben machen einen Erfolg ungewiss. Sailer ist Mitglied der Kommission. „Keiner weiß, wie die Brennelemente nach 50, 60 Jahren Zwischenlagerung aussehen“, erklärte Sailer. Der Problemberg wachse, die Zeit dränge. „Wenn ein Endlager eingerichtet ist, wird der Einlagerungsbetrieb 30 bis 80 Jahre dauern“. Das würde bedeuten, dass in einigen Zwischenlagern Atommüll bis nach 2100 bleiben könnte.

„Wir brauchen eine drei bis zehn Quadratkilometer große Fläche unter Tage in einer geologisch gut geeigneten Formation“, sagte Sailer. Wichtig sei nach Schließung des gefüllten Endlagers, dass sauber dokumentiert werde, wo genau welche Abfälle im Berg lagerten. „Damit die Leute auch in 500 Jahren noch wissen, was da unten steht.““

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