Atommüll-Kommission lädt Öffentlichkeit zum Bericht: „Die Zahl der Plätze ist begrenzt!“

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„Endlager-Kommission“ lädt Öffentlichkeit zur Berichts-Debatte: Die Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.

Noch laufen die Arbeiten am Bericht der „Endlager-Kommission“ auf Hochtouren und nicht immer in die gleiche Richtung. Auch zeichnet sich ab, dass die Kommission zwar Ende Juni ihre Arbeit offiziell beendet, aber die Reaktionen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis in den August sammelt, in den Bericht einbaut und das Ergebnis nicht wie ehemals vorgesehen direkt vor der Sommerpause, sondern erst im September an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergibt. So oder so: Ende April soll nun die Öffentlichkeit in Berlin über den Entwurf des Berichts der Kommission für hochradioaktive Abfälle auf einer nunmehr zweitägigen Veranstaltung diskutieren. Am Freitag, den 29. April ab 12 Uhr bis Samstag, 30. April soll der Bericht vorgestellt und debattiert werden.

„Die Anzahl der Plätze ist begrenzt“, heißt es in der Einladung. Daher ist eine Anmeldung bis zum 22. April erforderlich. Hier der Link dafür. Dort werden in den nächsten Tagen auch weitere Informationen online gehen.

Summit: Die Endlager-Kommission lädt zur Konsultation „Endlagerbericht im Entwurf“
am Freitag, 29. April, und am Samstag, 30. April 2016, in die Ludwig Loewe-Höfe Wiebestraße 42, 10553 Berlin Freitag von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr – Samstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Kommission bekräftigt Atommüll-Export-Verbot – Exporte aus Jülich in die USA sollen verhindert werden

AVR-Castoren_FZ-Juellich_004-1030x707Die „Endlager“-Kommission hat heute ihre Forderung nach einen Atommüll-Export-Verbot bekräftigt und konkretisiert. Anlass war ein Antrag aus Sachsen, der den bereits erfolgten Beschluss noch einmal in Frage stellen wollte. In der Debatte wurde noch einmal deutlich betont: Die einzige Ausnahme, die aus Sicht der Kommission derzeit von diesem Verbot möglicherweise zulässig wäre, ist der Forschungsreaktor in München Garching (Medizin-Forschung). Das aber nur, wenn (künftig) „unter Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen“ entsprechende Anforderungen an die Lieferungen von Brennelementen bestehen. Derzeit ist das nicht der Fall. Damit unterstreicht die Kommission auch ihre Position, dass es sonst grundsätzlich für Forschungsreaktoren keine Ausnahmen geben soll. Das betrifft vor allem den Atommüll aus Jülich, wo 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen lagern, die der Betreiber als eine Möglichkeit in die USA exportieren will.

  • Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll
  • Den Beschluss der Kommission muss die Bundesregierung allerdings erst noch in das Atomgesetz übernehmen und dazu einen entsprechenden Beschluss des Bundestages herbeiführen. Wann das sein wird, ist noch offen. Allerdings soll dieser Beschluss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.

Einfach ist das sicher nicht, was sich hinter diesem Antrag bzw. Beschluss verbirgt. Der Grund für die komplexe Situation mit Blick auf Jülich: Eigentlich war der Reaktor, dessen Müll jetzt in Jülich liegt, ein Prototyp für eine neue Reaktorlinie. Der AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchs-Reaktor) wurde betrieben von zahlreichen Stromunternehmen vor allem in NRW und diente der kommerziellen Stromerzeugung. Allerdings war er als Prototyp ein Versuchsreaktor, denn es sollten aus dem Betrieb Erkenntnisse für ein Serienmodell gewonnen werden. Weder Fisch noch Fleisch? Aber kein Forschungsreaktor, denn unter diesem Begriff werden eigentlich nur Atomreaktoren definiert, die nicht Strom, sondern Neutronen für z.B. die Materialforschung erzeugen.

Erst als die Lagerung dieser Atomabfälle zum Problem wurde (Die Lagerhalle erfüllt heutige Anforderungen nicht), versuchten die staatlichen Betreiber und das Bundesforschungsministerium den Atommüll zum Forschungsmüll umzudefinieren. Denn: Atommüll aus Anlagen zur Stromerzeugung dürfen nicht exportiert werden. Atommüll aus der Forschung aber schon (weil diese oft höher angereichertes Uran benutzen, das auch atomwaffentauglich wäre).

Auf diese Problematik  reagierte die Kommission mit dem Beschluss eines grundsätzlichen Export-Verbots in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Wirtschaftsministerium.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

In der Sitzung am 4.4. hatte Sachsen diesen Beschluss noch mal versucht, auf zu machen. Hintergrund dafür: Sachsen wollte hochradiokative Abfälle aus dem Forschungszentrum Rossendorf nach Russland exportieren. Dazu gab es massive Proteste und das Bundesumweltministerium erklärte schließlich, dass dieser Export nicht in Frage komme, weil eine atomrechtlich vorgeschriebene „schadlose Verwertung“ angesichts der Zustände in der entsprechenden russischen Anlage in Majak nicht gegeben sei. Statt nach Russland wurde der Atommüll daher in das Zwischenlager nach Ahaus transportiert und soll von dort aus in ein deutsches Endlager.

Der Haken daran: Während die westdeutschen Forschungsanlagen vor allem im Besitz des Bundes sind, der über das Forschungsministerium daher den maßgeblichen Anteil an den Folgekosten trägt, sind die ehemaligen DDR-Anlagen ohne Bundesbeteiligung. Daher muss das Bundesland Sachsen sämtliche Kosten für die Zwischenlagerung in Ahaus übernehmen und auch die Kosten für die Endlagerung.

Der Export nach Russland hätte das Bundesland von diesen Lagerkosten befreit. Das Export-Verbot, dass die Kommission nun verlangt, hätte also zur Folge, dass Sachsen auf den Kosten sitzen bleibt. Eine Beteiligung des Bundes, wie sie in den westlichen Bundesländern üblich ist, so die Forderung der Sachsen, wäre also angemessen. Genau das wurde nun in einer Fußnote auch in der „Endlager“-Kommission als Kompromiss zum generellen Export-Verbot vereinbart.

Die Ergänzungen zum bisherigen Beschluss:

Dokumentation des Beschlusses der Kommission vom 4.4. als Ergänzung:

Kapitel 8.5 am Ende wie folgt ergänzen:
Sollte also zum Beispiel in einem bestimmten Fall ein ausländischer Staat seine Lieferung von Kernbrennstoffen für einen Forschungsreaktor in Deutschland unter Non-Proliferationsgesichtspunkten auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen davon abhängig machen, dass die bestrahlten Brennelemente später an den Lieferstaat zurückzugeben sind, so wäre dies unbeschadet eines generellen Exportverbots im Interesse der Sicherstellung der Forschung in Deutschland zu ermöglichen.1

1 Das Land Sachsen weist auf die besondere Situation der stillgelegten
Forschungsreaktoren des Forschungszentrurns Rossendorf hin, deren
bestrahlte Brennelemente nicht wie vorgesehen nach Russland
exportiert werden konnten. Sie werden deshalb im
Transportbehälterlager Ahaus zwischengelagert. Der Bund wird
gebeten, dieser Belastung in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

Coming next: Hochradioaktive Neckar-Schifffahrt mit Castor

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Die beiden Reaktoren des AKW Neckarwestheim. Hier soll zusätzlicher hochradioaktiver Atommüll per Castor und Schiff aus dem AKW Obrigheim über den Neckar angeliefert werden.

Im beschaulichen Schwabenland gehen die Vorbereitungen für Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll auf dem Neckar still und leise voran. 15 Castoren mit 342 abgebrannten Brennelementen aus Obrigheim sollen in ein Zwischenlager im AKW Neckarwestheim verfrachtet werden. Jetzt ist einer der Schritte zur Umsetzung getan: Die Genehmigung für den Bau einer Schiffsanlege-Stelle am AKW Neckarwestheim ist ohne viel Aufhebens erteilt. Der BUND Baden-Württemberg kritisiert, dass nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, „obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat“.

Hintergrund der geplanten Castor-Transporte ist das fehlende Zwischenlager am schon seit Jahren stillgelegten AKW Obrigheim. EnBW will sich das Geld für ein solches Lager in Obrigheim sparen und hat deshalb den Transport der hochradioaktiven Brennelemente nach Neckarwestheim auf die Tagesordnung gesetzt. Der soll nicht über die Straße erfolgen, sondern über zahlreiche Staustufen und unter Brücken hindurch in das AKW nach Neckarwestheim bei Heilbronn. Der BUND Baden-Württemberg kritisierte heute die Genehmigung der Anlegestelle in Neckarwestheim per PM, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Atommülltransporte auf dem Neckar

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, kritisiert die Genehmigung  der Schiffanlagestelle am Atomkraftwerk Neckarwestheim. „Die EnBW plant den Neckar als Drehscheibe für Atommüllverschiebungen zu nutzen. Hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW Obrigheim und radioaktiv belastete Materialien aus dem Abriss sollen hin und her geschippert werden. Die großen Risiken für Mensch und Umwelt, etwa bei einer Havarie eines Schiffes werden ausgeblendet, kritisiert die BUND Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.

Der BUND widerspricht der  Behauptung der EnBW, die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien umfangreich geprüft worden.  „Das Landratsamt Heilbronn hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für erforderlich, obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat, „ sagt Pilarsky-Grosch.

Den Verzicht auf eine UVP begründet das Landratsamt auf äußerst fragewürdige Weise, meint der BUND. So sind der Bau der Umschlaganlage mit einer massiven Spundwand einerseits und die Umgestaltung des Hangs mit Waldrodung andererseits nach Auffassung des Landratsamts zwar im Sinn der Planfeststellung ein zusammenhängendes Vorhaben, im Sinn der UVP aber getrennt zu betrachten. Diese juristischen Verrenkungen bei der Genehmigung haben einen Grund, vermutet BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch: „EnBW und Landratsamt scheuen eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie der Teufel das Weihwasser, weil dann Alternativen zum äußerst riskanten Atommülltransport auf dem Neckar untersucht werden müssten“.

Bemerkenswert findet der Umweltverband, dass die EnBW mit ihrer Pressemitteilung ein Foto verschickt, auf dem der Wald von 1 ha Fläche, den sie bereit im Frühjahr 2015 im Vorgriff auf die Genehmigung abholzen ließ, noch vorhanden ist. Auch die rote Ellipse, die das Vorhaben auf diesem Foto umreißt, umfasst weniger als 1/3 der abgeholzten Waldfläche.

Ein Foto der bereits gerodeten Fläche im Anhang.

Atomtransporte und Zwischenlager: Klagen gegen Planlosigkeit im Landkreis Landshut

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An den Atommüll-Standorten mit Castor-Lager formiert sich Widerstand. Nicht nur in der Region Landshut beim AKW Isar/Ohu. Foto: Martin Attenberger

„Die geplante Einlagerung von sieben Castoren – aus einer Wiederaufbereitungsanlage in England – im Brennelementezwischenlager „Bella“ am Kernkraftwerk Isar erhitzt die Gemüter. Die Nachricht ist nicht neu – neu ist aber, dass die Gemeinde sich auf eine Klage gegen die Einlagerung vorbereiten will. Offen ist noch, ob das im Alleingang geschehen soll, oder eventuell zusammen mit den anderen Standortgemeinden mit Zwischenlagern, die weitere der 26 Castoren aus der Wiederaufbereitung aufnehmen sollen“, heißt es auf IDOWA.

Während sich Anti-Atom-Initiativen aus Anlass des 30. Jahrestags der Atomkatastrophe von Tschernobyl auf eine Demonstration für die Stilllegung des Block 2 am AKW Isar in der Nähe von Landshut vorbereiten, bahnt sich eine neue Auseinandersetzung um die Castor-Transporte aus der Wiederaufarbeitung an. Diese insgesamt 26 Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England sollten ehemals in das Zwischenlager Gorleben. Doch um einen „Neustart“ bei der Suche nach einem Atommülllager zu ermöglichen, bei dem Gorleben als Endlagerstandort weiter im Verfahren bleiben konnte, hatten sich Bundesregierung und rot-grüne Länder darauf verständigt, keine weiteren Castor-Transporte mehr in das Zwischenlager Gorleben durchzuführen.

Mehrere Jahre hat es gedauert, bis sich die Bundesregierung und Betreiber auf neue Zielorte für den Atommüll verständigt hatten. Vor allem das Bundesland Bayern hatte sich lange Zeit gesperrt. Erst im Herbst 2015 verkündete die Bundesumweltministerin, dass ein Kompromiss gefunden sei und die Behälter nun auf die Standort-Zwischenlager in Brokdorf, Philippsburg, Biblis und Isar aufgeteilt werden sollten.

Da die ganze Zwischenlagerei hochradioaktiver Abfälle aus dem Ruder läuft, sind nicht nur in Bayern die Standort-Regionen alarmiert. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sämtliche Zwischenlager ihre bislang genehmigten Fristen von 40 Jahren deutlich überschreiten. Experten rechnen damit, dass ein „Endlager“ für diese Abfälle möglicherweise erst ab den 2080er Jahren zur Verfügung stehen wird. Was bis dahin mit dem hochradioaktiven Abfall passieren soll, ist derzeit völlig unklar.

Daher, so ist in der IDOWA zu lesen: „Angesichts dieser scheinbaren „Planlosigkeit“ zu dem Problem Atommüll wollen die Niederaichbacher „nichts mehr hinnehmen“, wie Gemeinderat Thomas Ritzinger forderte. Ansetzen wolle man nun zunächst bei den sieben Castor-Behältern, die von der Wiederaufarbeitung aus England nach Niederaichbach kommen sollen. Im Februar gab es dazu ein Dialoggespräch mit den betroffenen Bürgermeistern, Landräten, dem Ministerpräsidenten und der Bundesumweltministerin in der bayerischen Staatskanzlei.“

Auf der Homepage wird weiter über die Hintergründe berichtet, warum sich die Region über die Zwischenlagerung vor Ort massive Gedanken macht: „Bevor sich die Gemeinderäte bei der Sitzung am Dienstagabend darüber berieten, welche Maßnahmen sie konkret gegen die Einlagerung der sieben Castoren unternehmen können, hatten sie Bürgermeister Josef Klaus gebeten, sie über den aktuellen Stand zum Thema Atommüll-Endlager zu informieren. Klaus ist in der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden kerntechnischer Anlagen in Deutschland (Asketa) und besucht daher zahlreiche Informationsveranstaltungen. Außerdem versorgen sich die Asketa-Bürgermeister gegenseitig mit Informationen. Klaus verlas eine Rede von Dr. Christian Götz, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, der im Februar 2015 bei einem Fachgespräch zu gesellschaftspolitischen, rechtlichen und technischen Fragen der Lagerung von Atommüll in Hannover sprach.

Dabei gab es folgende Infos: „450 Behälter mit Brennelementen aus Leistungsreaktoren lagern derzeit in zwölf Standortzwischenlagern. Nach dem Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie werden rund 1.100 Behälter mit Brennelementen aus Leistungsreaktoren in den Zwischenlagern stehen. Hinzu kommen weitere 300 Behälter mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung und etwa 500 Behälter mit Brennelementen aus Versuchs-, Demonstrations- und Forschungsreaktoren.“ Dabei wird auf eine trockene Lagerung gesetzt. Das bringt aber wiederum ein Problem für die Zukunft mit sich: Wenn alle Kernkraftwerke zurückgebaut sind, gibt es auch keine Lagerbecken mehr, die für die Abwicklung von Reparaturarbeiten notwendig wären, so die Erklärung von Bürgermeister Klaus.“

 

Atomausstieg in Bayern beschleunigen – Auf die Straße für die Abschaltung von Isar 2

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Atommeiler Isar 1 (links, abgeschaltet) und Isar 2 (in Betrieb) bei Ohu in der Nähe von Landshut. Am 17. April gehts für die Abschaltung auf die Straße! Foto: Martin Attenberger

Wenige Tage vor dem 30. Jahrestag der Atomkatastrophe von Tschernobyl gehen die Bayern für den Atomausstieg auf die Straße. Genauer: Sie fordern mit einer Demonstration am 17. April die Abschaltung des Atomreaktors Isar 2 bei Ohu/Niederaichbach in der Nähe von Landshut. Der größte Reaktor Deutschlands hat noch bis 2022 die Lizenz für Atomgefahren und noch mehr Atommüll. Im Nasslager des nach Fukushima stillgelegten AKW Isar 1 liegen 1.734 hochradioaktive Brennelemente unter einem nur 35 cm dünnen Dach und sind gegen Einwirkungen von außen schutzlos.

In das Zwischenlager für die hochradioaktiven Abfälle sollen künftig nicht nur die Brennelemente der örtlichen Reaktoren eingelagert werden. In Glas eingeschmolzener Atommüll soll demnächst zusätzlich aus der Wiederaufarbeitung im Ausland per Castor-Transport in die Region Landshut gebracht und gelagert werden.

Die örtlichen Anti-Atom-Initiativen fordern daher zusätzliche Schutzmaßnahmen. Denn der gesamte Atomkomplex an der Isar liegt in der Einflugschneise des Großflughafens München und wird täglich von schweren Verkehrsflugzeugen überflogen. Eine Katastrophe, so die Initiativen und der BUND, ist jederzeit möglich. 1988 stürzte ein Mirage Kampfflugzeug nur zwei Kilometer oder 12 Flugsekunden entfernt vom laufenden AKW ab.

Für den 17. April 2016 ist daher eine Anti-Atom-Demo am AKW Isar 2/Ohu geplant. Beginn: 13:00 Uhr am Rathaus Niederaichbach.

AKW Isar 2 abschalten!
Nasslager Isar 1 räumen!
Atommülllager sichern!

Auf der geplanten Kundgebung werden ab ca. 13:45 vor dem AKW Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender BUND, Hans Schuierer aus dem Widerstand gegen die WAA (vormals Landrat in Schwandorf), Pfarrer Leo Feichtmeier a.D. und Markus Käser (Bürgerenergie Bayern e.V.) sprechen.

Musikalisch umrahmt wird das Ganze von den UbuntuDrummers und Armin Reiseck. Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.

Anfahrt: Mit dem Zug über Landshut. Der Sonderbus – Abfahrt Landshut Altstadt 12:00 Uhr – hält um 12:15 am Bahnhof. Rückfahrt Niederaichbach 15:30 und 16:00. Mit dem PKW: A92 Ausfahrt Wörth – Dann der Beschilderung nach Niederaichbach folgen. Veranstalter: BUND Naturschutz Landshut und BüfA Landshut

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