Atommüll Party: 8000 demonstrieren bei Gorleben

WendlandMai2016-KarinBehrPubliXviewinGWährend die so genannte „Endlager“-Kommission am Freitag in Berlin einen heftigen Streit über die Frage führte, ob Gorleben als Lagerstandort künftig weiter im Suchverfahren bleiben soll oder nicht, demonstrierten im Wendland nach Angaben der BI Lüchow-Dannenberg rund 8000 Menschen. „Ein buntes Fest feierten tausende Gorlebengegner am Freitag rings um das ehemalige Erkundungsbergwerk in Gorleben – und demonstrierten damit erneut gegen die Endlagerungspläne für Gorleben. Bis auf kleinere Aktionen blieb das Widerstandsfest friedlich,“ berichtet das wendland-net.

In einer Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg heißt es weiter: „Im Fokus stand in diesem Jahr der Streit in der Endlagerkommission, wie mit dem bisherigen geplanten Endlagerstandort umzugehen sei. “Endlich wird selbst in der Kommission des Deutschen Bundestages deutlich, dass es im Kern nur um die Frage geht, ob der fragwürdige Alt-Standort im Spiel bleibt oder nicht. Und schon wieder gibt es politisches Gerangel um wissenschaftliche Ausschlusskriterien, um Gorleben im Suchverfahren fortzuschleppen”, sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. “Wenn es dabei bleibt, dass ein tiefengeologisches Lager favorisiert wird, bestehen wir auf einem Mehrbarrieren-Konzept, einem Deckgebirge, das Wasser abweisend ist. Deshalb sind wir froh, dass so viele Menschen den Weg zu dem wunden Punkt Gorleben finden, um mit Nachdruck das Ende des unwürdigen Gefeilsches um den Standort einzufordern, schließlich geht es um Sicherheit und nicht um politischen Opportunismus.”“

Atommüllexporte aus Jülich in die USA? Bundesumweltministerium: „Schnellste Lösung ist Ahaus“

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Hochradioaktiver Atommüll aus Jülich geht nicht in die USA, sondern wohl eher nach Ahaus, sagt das Bundesumweltministerium.

Die schnellste Lösung für die Beseitigung der bestehenden Sicherheitsmängel bei der Lagerung hochradioaktiver Abfälle in Jülich ist nicht der Export in die USA, sondern der Transport in das Zwischenlager Ahaus. Das ist jedenfalls die Einschätzung des Bundesumweltministeriums auf Nachfragen des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel heute in der AG2 der „Endlager“-Kommission zur Umsetzung eines Kommissions-Beschlusses in Sachen generelles Export-Verbot von bestrahlten Brennelementen.

Eine entsprechende Einlagerungs-Genehmigung würde demnach vom Bundesamt für Strahlenschutz demnächst erteilt, sagte Peter Hart, Chef der Unterabteilung RS III für Nukleare Ver- und Entsorgung im BMUB, in der heutigen Sitzung.

Zdebel hatte vor kurzem die Bundesregierung nach den Konsequenzen bei der Umsetzung des von der Kommission bereits im Oktober 2015 beschlossenen und im April 2016 bekräftigten Export-Verbots insbesondere mit Blick auf die Situation in Jülich befragt. In der Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin hieß es, dass trotz der Exportverbot-Forderung der Kommission weiterhin von den Jülich-Betreibern in NRW drei Optionen zur Räumung des Zwischenlagers verfolgt würden; neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich und dem Transport in das Zwischenlager Ahaus auch der Export in die USA.

Hubertus Zdebel und die Fraktion DIE LINKE fordern eine neue Lagerhalle in Jülich. Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag von Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass es Atomtransporte aus Jülich nur noch in ein Endlager geben dürfe. Damit wäre nicht nur der Export in die USA unmöglich. Auch Atomtransporte von Jülich nach Ahaus wären dann keine Alternative zu einem Zwischenlager-Neubau am Standort. Doch bis heute haben die Jülich-Betreiber nichts unternommen, um eine neue Lagerhalle an den Start zu bringen und auch die Landesregierung in NRW tut nichts, um den Bau einer Lagerhalle in Jülich voranzubringen.

Die „Endlager“-Kommission hat wie erwähnt mit zwei Beschlüssen ein Export-Verbot für alle bestrahlten Brennelemente beschlossen. Dieser Beschluss in Abstimmung mit dem BMUB erfolgte ausdrücklich mit Blick auf die US-Export-Planungen des Atommülls aus Jülich.

Hintergrund der Debatte ist, dass das Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Jülich mit 152 Castor-Behältern aus dem Versuchs-Atomkraftwerk Jülich aufgrund fehlender Sicherheitsnachweise beim Erdbebenschutz derzeit über keine ausreichende atomrechtliche Genehmigung verfügt und der Betreiber bis heute entsprechende Nachweise nicht geliefert hat. Daher hat das Land NRW vom Betreiber ein Konzept verlangt, wie schnellstmöglich das derzeitige Lager geräumt und die atomrechtlich geforderte Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Kommission: Export-Verbot für Atommüll erneut auf der Tagesordnung

Das von der „Endlager“-Kommission beschlossene generelle Export-Verbot für hochradioaktive Brennelemente kommt erneut auf die Tagesordnung in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Dafür sorgt eine Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Der hatte die Bundesregierung jüngst gefragt, welche Konsequenzen sich aus dem Beschluss vom Oktober 2015 für die laufenden Vorbereitungen des geplanten Export solcher Brennelemente aus Jülich in die USA ergeben. Die Antwort: bislang keine. Nun soll die Bundesregierung in der AG erläutern, wie die Umsetzung des Kommissions-Beschlusses gewährleistet werden soll.

  • Die Drucksache der Kommission mit dem Brief von Hubertus Zdebel zum Export-Verbot und die Umsetzung des Beschlusses in der Bundesregierung ist hier online.

Bereit im Oktober letzten Jahres hatte sich die Kommission nach längeren Gesprächen und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerum für ein generelles Export-Verbot für bestrahlte Brennelemente ausgesprochen. Besonders die geplanten Castor-Transporte in Jülich waren dabei im Blick der Diskussionen.

  • Im April 2016 wurde die Debatte um den Beschluss durch das Bundesland Sachsen noch mal geführt. Sachsen möchte sich die Option offenhalten, bestrahlte Brennelemente, die derzeit in Ahaus zwischengelagert sind, an Russland liefern zu können. Der Hintergrund: Sachsen muss für die Lagerung in Ahaus zahlen, während der Export nach Russland für das Bundesland kostenfrei erfolgen würden.

Auch in der Diskussion im April wurde der zuvor gefasste Beschluss bestätigt. Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission hatte die Bundesregierung zweimal zur Umsetzung des Kommissionsbeschlusses befragt, einmal im Januar und erneut im April:

Trotz Kommissions-Beschluss zum Export-Verbot für Atommüll: In Jülich wird weiter geplant

Die „Endlager-Kommission“ hatte am 4. April ihren Beschluss für ein Export-Verbot von hochradioaktiven Brennelementen aus Forschungsreaktoren bekräftigt und konkretisiert. Klar dabei, dass vor allem der Export von 152 Castoren aus Jülich in die USA verhindert werden soll. Zwar müssen die Ergebnisse der „Endlager“-Kommission noch vom Bundestag umgesetzt werden, aber er steht angesichts des „Konsens-Auftrags“ der Kommission schon stark in der Pflicht. Daher hat der Atomausstiegs-Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, die Bundesregierung gefragt, ob mit Blick auf den Kommissionsbeschluss die laufenden Vorbereitungen für einen US-Export dieses Mülls denn nun eingestellt werden. Die Antwort: Der Export bleibt eine Option.

„Als gäbe es den Beschluss der Kommission zum Export-Verbot für Atommüll aus Forschungsreaktoren nicht, werden die Planungen vom Betreiber in Jülich weiter geführt. Sowohl das Bundesland NRW als auch die Bundesregierung schieben die Entscheidung über den Export von 152 Castoren einfach als zulässige Variantenprüfung an den  Betreiber“, kritisiert Zdebel. „Wenn die Bundesregierung den Auftrag der Kommission ernst nimmt, dann muss sie jetzt im praktischen Handeln klar machen, dass die Exportplanungen umgehend eingestellt werden. Der US-Export von Atommüll aus Jülich war und ist keine Option einer verantwortlichen Politik im Umgang mit radioaktiven Stoffen.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abg. Zdebel im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 4/57 (Eingang im Bundes­kanzleramt am 11. April 2016) beantworte ich wie folgt:

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung nach dem erneuten Beschluss der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zum Export-Verbot auch für bestrahlte Brennelemente aus For­schungsreaktoren (Sitzung, am Montag, 4. April 2016) insbesondere hin­sichtlich

 der laufenden Vorbereitungen für einen Export derartiger Abfälle aus Jülich in die USA, und wird sich die Bundesregierung jetzt entspre­chend für die Beendigung der noch laufenden Export-Planungen fair die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Abfällen von Jülich in die USA ein­setzen?“

Antwort

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher­heit hat am 7. September 2015 der Kommission Lagerung hoch radioakti­ver Abfallstoffe gemäß § 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) einen Bericht zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente aus Forschungs-, Versuchs- und Demonstrationsreaktoren vorgelegt (K-Drs./AG2-19). Dieser Bericht stellt weiterhin den aktuellen Stand der Entsorgungsplanung für diese bestrahlten Brennelemente dar.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), ehe­mals Forschungszentrum Jülich GmbH, untersucht zur Räumung des Zwi­schenlagers am Standort Jülich weiterhin drei Optionen: die Verbringung der AVR-Brennelemente in das Transportbehälterlager Ahaus, die Verbrin­gung in die USA und die Errichtung eines neuen Zwischenlagers am Stand­ort.

Es soll diejenige Option umgesetzt werden, die dem Ziel der unverzüglichen Räumung des Zwischenlagers — entsprechend der aufsichtlichen Anord­nung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) des Landes Nordrhein-Westfalen — entspricht. Bei der Entscheidung sind grundsätzlich auch proliferationsrelevante Gesichtspunkte zu berücksichti­gen.

Es ist Aufgabe der JEN und der verfahrensleitenden atomrechtlichen Auf­sichtsbehörde MWEIMH zu entscheiden, welche Option dies sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Parlamentarische Staatssekretärin BMUB,

Rita Schwarzelühr-Sutter

Terrorschutz: Neues Castor-Atommüll-Lager an der Ostsee?

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Terrorschutz gegen Flugzeuge und Waffenbeschuss können nicht wie bisher geplant nachgerüstet werden. Möglicherweise muss das Castor-Lager bei Lubmin an der Ostsee neu gebaut werden. Foto: EWN

An der Ostsee bei Lubmin könnte der Neubau einer Castor-Zwischenlager-Halle für hochradioaktiven Atommüll erforderlich werden. Die derzeitige Lagerhalle mit 74 Castorbehältern kann offenbar nicht den neuen Anforderungen hinsichtlich des Terrorschutzes entsprechend nachgerüstet werden. Einen Antrag musste der Betreiber jüngst zurückziehen. Nun steht als eine der möglichen Optionen der komplette Neubau einer gegen Flugzeugabsturz und Waffen-Beschuss besser geschützten Lagermöglichkeit auf dem Prüfplan.

Der Betreiber des Castor-Atommülllagers mit hochradioaktiven Abfällen bei Lubmin ist sauer: „Das ZLN ist sicher. Das war nie anders. „Die Behauptung, von Lubmin gehe eine neue atomare Gefahr aus, ist ungeheuerlich und einfach nicht wahr“, sagt Henry Cordes, Geschäftsführer der Energiewerke Nord GmbH. „Die Ostseezeitung hat nicht einmal versucht, mit uns darüber zu sprechen. Es ist unverantwortlich, dass hier nicht auf Aufklärung, sondern auf Panikmache gesetzt wird.““, heißt es in einer Pressereaktion auf Medien-Meldungen. Dort wurde berichtet, dass das „Zwischenlager Nord“ möglicherweise im Zuge von Anti-Terror-Schutzmaßnahmen neu gebaut werden muss, weil die erforderlichen Nachrüstungen in der bestehenden Halle nicht machbar sind.

Die Ostsee-Zeitung hatte gemeldet: „Die Betreiber des atomaren Zwischenlagers Nord in Lubmin prüfen den Bau einer Ersatzhalle zur Unterbringung der hochradioaktiven Castorbehälter. Der Ersatzbau sei bislang aber nur eine Variante der geplanten Maßnahmen, um die Sicherheit des Zwischenlagers langfristig zu planen, sagte der Geschäftsführer der Energiewerke Nord (EWN), Henry Cordes, am Donnerstag. Eine interne Entscheidung darüber solle noch in diesem Jahr fallen. Zuvor hatte die „Ostsee-Zeitung“ über Neubaupläne für die Halle 8 berichtet.“

Atomanlagen und Terrorschutz:

Die Betreiber aller Zwischenlager hatten 2011 den Auftrag erhalten, ein neues Terrorismus-Schutzkonzept zu entwickeln. Im Juli 2015 hatten die EWN ihr neues Sicherheitskonzept für das Zwischenlager Nord zurückgezogen. Seitdem wird an einem neuen Konzept gearbeitet.

Weiter heißt es in der Ostsee-Zeitung: „In der Halle 8 stehen 74 Castoren, davon 65 aus den stillgelegten DDR-Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg sowie neun mit Abfällen des atombetriebenen Forschungsschiffes „Otto Hahn“ und der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe. Sollte es zu einem Ersatzbau kommen, werde es keine Erweiterung geben, sagte Cordes.“

Die Betreiber reagieren in ihrer PM: „Wir überprüfen unsere Sicherheitsvorkehrungen ständig – und zwar in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Bund und im Land Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben bisher nicht nur dafür gesorgt, dass das ZLN sicher ist, sondern wir sorgen auch dafür, dass es stets sicher bleibt. Das heißt konkret, wenn die Regierung neue Gefahren z.B. durch Terroristen erkennt, müssen wir geeignete Maßnahmen ergreifen. Deshalb prüfen wir, was den bestmöglichen Schutz für viele Jahre verspricht – darunter selbstverständlich auch einen Ersatzbau für den kleinen Teil des Zwischenlagers, in dem die Castoren lagern. Wir prüfen nur einen Ersatz, für das was wir haben.“

„Wir verstehen, dass sich viele Menschen fragen, warum das alles geheim gehalten wird“, sagt Henry Cordes, „aber wenn man sich eine Alarmanlage einbaut, informiert man doch auch niemanden darüber, wie sie funktioniert. Über alles, was nicht aus gutem Grund geheim ist, geben wir gern umfassende Auskunft.““

Im Juli 2015  musste der Betreiber, die Energiewerke Nord, einen Antrag zurückziehen, der Nachrüstungen für die Castorhalle bei Lubmin vorsah. Dabei sollten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen Terror-Angriffe nachgerüstet werden. Aber: Aufgrund der baulichen Situation vor Ort ließen sich die Anforderungen der Genehmigungsbehörden nicht umsetzen. Seitdem sind Neuplanungen im Gange. Schon damals wurde über die Möglichkeit eines kompletten Neubaus einer Castor-Zwischenlager-Halle spekuliert, was sich nun offenbar bestätigt. Zwischenzeitlich sorgen „temporäre Maßnahmen“ für Sicherheit, heißt es seitens Behörden und Betreiber. Gemeint sind damit personelle und administrative Maßnahmen. Einzelheiten werden dazu nicht erklärt.

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