BUND und Atommüll-Kommission: Gorleben, Rechtsschutz, Kriterien – Bericht derzeit „nicht zustimmungsfähig“ – Sondervotum

Brunsmeier-Weiger-BUND
Klaus Brunsmeier (links) und Hubert Weiger vom BUND: Atommüll-Bericht derzeit nicht zustimmungsfähig – Sondervotum angekündigt

Der BUND hat heute auf einer Pressekonferenz erklärt: Der bislang vorliegende Bericht der „Endlager“-Kommission ist für den Umweltverband nicht zustimmungsfähig. Gleichzeitig kündigten die Vorstands-Spitzen Klaus Brunsmeier und Hubert Weiger ein Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Nachbesserungen müsse es u.a. „beim Rechtsschutz, bei den geologischen Kriterien und im Umgang mit Gorleben geben.“ Ende Juni muss der Bericht der Kommission fertiggestellt werden, noch zwei Sitzungen der Kommission sind derzeit vorgesehen.

Klaus Brunsmeier, stellvertretender BUND-Vorsitzender und für den Verband Mitglied in der Kommission, kritisierte, dass  „zentrale Fragen ungeklärt“ wären. Auch die „von der Kommission versprochene umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit wird es nicht mehr geben.“ Mehrfach hatte der BUND angemahnt, die Laufzeit der Kommission zu verlängern, um angesichts der vielfältigen Aufgaben „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu stellen – ohne Erfolg. Nun würde der „Bericht überhastet fertiggestellt“.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger  sprach zwar davon, dass es dem Verband gelungen wäre, einige Verbesserungen zu erreichen, betonte aber, dass nach jetzigem Stand der Bericht „nicht zustimmungsfähig“ sei und es daher „auf jeden Fall ein Sondervotum“ zum Kommissions-Bericht geben werde. Wörtlich machte Weiger klar: „Außerdem fordern wir nach wie vor, dass der politisch verbrannte und geologisch ungeeignete Standort Gorleben endlich aus dem Suchverfahren herausgenommen wird. Und das Parlament sollte mindestens einen Prüfauftrag zur Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz erhalten.“

Brunsmeier ergänzte: „Auch bei den geologischen Auswahlkriterien gibt es nach wie vor Nachbesserungsbedarf. Wichtige geologische Voraussetzungen für ein Endlager, wie ein hinreichend starkes Deckgebirge oder eine ausreichende Temperaturverträglichkeit des Gesteins, müssen sich streng an der Sicherheit orientieren. Und wegen fehlender Daten darf im Suchverfahren kein einziger möglicher Standort ausgeschlossen werden.“

In der Pressemeldung heißt weiter: „Verbesserungen habe der Umweltverband vor allem in der Gewährleistung eines primär an der Sicherheit ausgerichteten vergleichenden Verfahrens durchsetzen können. Erste Fortschritte beim Rechtsschutz und die Fixierung eines generellen Exportverbots für hochradioaktiven Atommüll seien ebenfalls Ergebnisse erfolgreicher BUND-Interventionen.“

Wie der BUND sich bei der Schlussabstimmung über den Kommissionsbericht verhalten werde, hänge davon ab, wie die zentralen Anliegen des Umweltverbands berücksichtigt würden. So seien weitere Nachbesserungen beim Rechtsschutz zwingend erforderlich. Dieser müsse bereits bei der Auswahl möglicher Standorte zur untertägigen Erkundung gewährleistet werden. Nicht ausreichend sei hingegen, wenn es nur am Ende des Auswahlverfahrens zu einer gerichtlichen Überprüfung infrage kommender Standorte kommen dürfe.“

Mehr Informationen vom BUND zum Thema:

Atommüll-Lager-Suche: Kommission definiert Spielregeln für die Beteiligung // UPDATE mit BUND Bericht

Berichterstatter-Endlager-Kommission-Mai2016-2 Unter enormem Zeitdruck und mit immer dünneren Nerven ist die „Endlager“-Kommission dabei, ihren Bericht zum Standortauswahlgesetz und der Suche nach einem Dauerlager für insbesondere hochradioaktiven Atommüll noch bis zum 30. Juni unter Dach und Fach bringen. Dann endet das gesetzlich festgelegte Haltbarkeitsdatum dieser Kommission. Auf der Sitzung am gestrigen 15. Juni ging es u.a. um die künftige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der geplanten Suche, die in drei Phasen ablaufen soll. Über diesen Teil der Diskussionen berichtet der Bundestag aktuell auf seiner Seite. Allerdings: Auch zu den Kriterien und den geologischen und wissenschaftlichen Anforderungen wurde gestern kontrovers weiter debattiert. Immer deutlicher wird, dass die Kommission in schwerem Wasser ist. Ob der Teil A des Berichts noch zustande kommen wird, in dem eine Zusammenfassung des Berichts und die Empfehlungen an die Politik konkretisiert werden sollen, ist zumindest vakant. Und noch ein paar andere Probleme könnten noch Ärger machen. Z.B. Gorleben.

UPDATE 17/06: Der BUND hat auf seiner Homepage ebenfalls einen Bericht über die Sitzung veröffentlicht, der auch auf die Fragen zu Geologie und Kriterien etc. eingeht. Bevor unten der Bericht von der Homepage des Bundstags erfolgt, hier die Zusammenfassung des BUND:

„Bericht von der Kommissions-Sitzung am 15.6.

Auch nach dieser Sitzung sind noch längst nicht alle offenen Punkte in der Kommission geklärt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob der Bericht wirklich am 20.6. komplett fertig sein kann und auch, ob die Kommission es schafft, sich auf eine Zusammenfassung des Berichtes (Teil A) zu verständigen. Beraten wurden in der Sitzung viele Kapitel zu den Entscheidungsgrundlagen und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei verständigte die sich Kommission auf die Einführung einer „Fachkonferenz Rat der Regionen“ zusätzlich zu den bereits beschlossenen Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen. Die bayerische Umweltministerin Scharf kündigte für Bayern das erste Sondervotum zum Bericht der Kommission an. Sie wenden sich gegen Kriterien, die auch eine Berücksichtigung von Kristallin als Wirtsgestein ermöglichen sollen.

  1. Kap. 7.3. bis 7.6. – Öffentlichkeitsbeteiligung

Mit dieser Beratung sind alle wesentlichen Kapitel der Öffentlichkeitsbeteiligung im Auswahlverfahren in den Berichtsentwurf aufgenommen. Die „Fachkonferenz Rat der Regionen“ wurde zusätzlich zu den bereits vereinbarten Regionalkonferenzen als weiteres Element der Beteiligung der Regionen beschlossen. Der BUND forderte, dass die Regionalkonferenzen eine echte  Institution mit einem eigenen Nachprüfrecht im Verfahren werden, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

  1. Kap. 5.5.4. – Nachweisführung für den sicheren Einschluss

In diesem Kapitel sollen verschiedene Nachweismöglichkeiten für den sicheren Einschluss aufgezeigt werden. Hier wird ganz bewusst auch die Möglichkeit einer Nachweisführung in Kristallingestein aufgezeigt. Insofern ist dieses Kapitel ein Stück weit auch eine Weiterentwicklung vom AKEnd. Dass diese Einbeziehung noch nicht wirklich geglückt ist, zeigte die kontroverse Debatte. Dass die Einbeziehung von Kritallin nicht von allen gewollt ist, zeigte die Ankündigung von Bayern zu diesem Thema ein Sondervotum zum Kommissionsbericht abgeben zu wollen. Bereits zum Montag soll eine überarbeitete Version des Kapitels vorgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.2. – Methodik für vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

In diesem Kapitel gab es noch zwei strittige Punkte. Der erste betraf eine Fußnote, in der auch die VS Gorleben als Teil des Standes von Wissenschaft und Technik aufgeführt wurde. Es gab eine Mehrheit für die Streichung der kompletten Fußnote in der Kommission, allerdings nicht die eventuell erforderliche 2/3-Mehrheit. Der BUND brachte außerdem den Punkt ein, dass es bei der Erstellung der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen einen dynamischen Prozess mit der kritischen Öffentlichkeit geben soll. Dazu muss der Vorhabenträger auch während der Erarbeitung der Sicherheitsuntersuchungen die Öffentlichkeit informieren. Die Kommission verständigte sich darauf, diese Pflicht in Kapitel 8.6. (Informationszugang im Standortauswahlverfahren) konkret zu benennen.

  1. Kap. 6.5.3. – Unterschiedliche Kriterien und ihre Funktion im Auswahlverfahren

Von vielen wurde ein Satz kritisiert, der sagt, dass „die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und die geowissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht so angewendet werden dürfen, dass eines der im StandAG festgeschriebenen möglichen Wirtsgesteine Salz, Ton und Kristallin praktisch von vorneherein ausgeschlossen wird.“ Der Satz würde die Kriterien deutlich entwerten. Er soll nicht so gemeint gewesen sein und wird überarbeitet.

  1. Kap. 6.5.7. – Prüfkriterien

Prüfkriterien soll es nach der Entscheidung der Kommission nur noch in Phase 3 geben. Dort wirken sie am Ende wie Ausschlusskriterien. Sie sollen  in einem transparenten Prozess festgelegt werden.

  1. Kap. 6.5.8. – Geodaten, Datenlage

Es liegt ein guter Vorschlag von Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Problem des Umgangs mit ungleicher Datenlage in Phase 1 vor. Dieser wird kritisch diskutiert, aber von einer Mehrheit der Kommission im Grundsatz unterstützt. Der Vorschlag soll weiter präzisiert werden und wird dann erneut vorgelegt.“

  • Hier als Dokumentation der Bericht über die gestrige Sitzung von der Homepage des Bundestags. Dort ist auch das Video zur Sitzung zu finden:

„Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlagerkommission) hat in ihrer Sitzung am Mittwoch, 15. Juni 2016, unter Vorsitz von Michael Müller die Beratungen zu ihrem Abschlussbericht fortgesetzt. Dabei beschlossen die Mitglieder des Gremiums nach dritter Lesung unter anderem Unterkapitel zu Akteuren und Gremien sowie dem Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung (Kommissions-Drucksache 180h, Kapitel 7.3 und 7.4).

„Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die im Kapitel 7.3 aufgeführten Gremien werden von der Kommission in dem bereits beschlossenen Kapitel 7.2.1 als „Erweiterungen“ der Öffentlichkeitsbeteiligung verstanden, die ein eigenes Handlungsfeld bilden sollen. In dem anderen Handlungsfeld werden rechtsschutzrelevante „Grundformen“, Stellungnahmen, Erörterungstermine, Strategische Umweltprüfung und Behördenbeteiligung, aufgeführt.

Begründet wird die Erweiterung damit, dass die „besondere Art“ der Aufgabenstellung „neuartige Beteiligungsformen“ erfordere, „um die Bürger der zu untersuchenden Regionen frühzeitig und dialogorientiert an der Entscheidungsvorbereitung zu beteiligen“. Zwar sei eine gesetzliche Verankerung der erweiterten Beteiligungsgremien vorgesehen, diese Beteiligung solle aber „jenseits rechtlich festgeschriebener Routinen organisiert werden. Dadurch kann lokalen Besonderheiten Rechnung getragen und auch in konfliktreichen Beteiligungsphasen Flexibilität ermöglicht werden“, heißt es in Kapitel 7.2.1.

Einrichtung eines nationalen Begleitgremiums

Gegliedert werden die neu zu schaffenden Gremien in der erweiterten Öffentlichkeitsbeteiligung in „national“, „überregional“ und „regional“. Der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wird dabei in drei Phasen unterteilt. Phase 1 mündet danach in den „Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen“, Phase 2 in den „Vorschlag für die untertägig zu erkundenden Standorte“ und Phase 3 in „Standortvorschlag und Standortvereinbarung“.Auf dem Weg: Vorgezogenes Nationales

Als nationales Gremium soll nach dem Willen der Kommission – wie auch schon im Standortauswahlgesetz vorgesehen – ein nationales Begleitgremium eingerichtet werden. Die Kommission bekräftigt in dem Kapitel, dass das Begleitgremium „in kleinerer Besetzung“ bereits früher als geplant eingesetzt werden soll, um unter anderem einen „Fadenriss“ zwischen „Abgabe des Berichtsentwurfes der Kommission und dem Inkrafttreten des evaluierten Standortauswahlgesetzes“ zu vermeiden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/8704) wurde vergangene Woche bereits in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Berufung eines Partizipationsbeauftragten

Dem Gremium sollen nach Vorstellung der Kommission in seiner endgültigen Form 18 Mitglieder angehören, darunter zwölf „anerkannte Personen des öffentlichen Lebens“ und sechs Bürger, davon „zwei Personen, welche die junge Generation (16 bis 27 Jahre) vertreten“. Die Bürger sollen laut Kommission „durch das erprobte Prinzip des Bürgergutachtens“ ermittelt werden. „Zentrale Aufgabe“ des Gremiums soll „die vermittelnde Begleitung und Überwachung der Partizipation im Verfahren“ sein. „Eine besondere Stellung hat dabei die Umsetzung der Partizipation im Verfahren“, heißt es in dem Kapitel.

Das Gremium soll zudem die Möglichkeit haben, sich kurzfristig etwa durch Gutachtenvergabe wissenschaftliche Unterstützung zu holen sowie einen wissenschaftlichen Beirat einzuberufen. Zudem soll das nationale Begleitgremium einen Partizipationsbeauftragten berufen. Dieser soll unter anderem „auftretende Spannungen im Standortauswahlverfahren“ analysieren und sich dafür einsetzen, „mögliche Verfahrenshürden frühzeitig aufzulösen“. Der Beauftragte soll dem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig sein und gegebenenfalls auch von den Mitgliedern abberufen werden können.

Fachkonferenz für „Teilgebiete“

Auf überregionaler Ebene soll nach Willen der Kommission in Phase 1 eine Fachkonferenz „Teilgebiete“ eingerichtet werden. Diese Fachkonferenz soll in einer frühen Phase der Standortsuche tätig werden. Ziel sei eine frühzeitige Befassung mit Auswahlschritten im Verfahren, „bevor es zur Eingrenzung der Standortauswahl auf die übertägig zu erkundenden Standortregionen kommt“, heißt es in dem Kapitel.

Dazu soll die Fachkonferenz einen Zwischenbericht der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung erörtern und sich mit der „Anwendung der Ausschlusskriterien sowie der geologischen Mindest- und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Phase 1“ befassen, die zur Identifikation der Teilgebiete führen soll. Der Fachkonferenz sollen Vertreter der identifizierten Teilgebiete angehören.

Niederschwellige Beteiligung der Bürger

In den Regionen, die in Phase 1 zur übertägigen Erkundung vorgeschlagen werden, sollen Regionalkonferenzen die Verfahrensschritte „langfristig und intensiv“ begleiten. Zusammensetzen sollen sich die Regionalkonferenzen aus einer Vollversammlung und deren Vertretungskreis. Nach dem Willen der Kommission soll die Hauptaufgabe darin bestehen, „den gesamten Auswahlprozess intensiv zu begleiten und die wesentlichen Vorschläge und Entscheidungen auf Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit zu überprüfen“.

Zudem soll die Möglichkeit geboten werden, interessierte Bürger „niederschwellig zu beteiligen“. Jede Regionalkonferenz soll zudem die Option haben, in den jeweiligen Phasen eine Nachprüfung zu verlangen.

„Rat der Regionen“

Die Regionalkonferenzen sollen nach Überlegungen der Kommission Vertreter in die überregional konzipierte Fachkonferenz „Rat der Regionen“ entsenden. In ihr sollen die Vertreter der Regionalkonferenzen unter anderem „ihre Erfahrungen über die Prozesse in ihrer jeweiligen Region“ austauschen und eine „überregionale Perspektive auf die Standortsuche“ entwickeln. Zudem sollen sich die Vertreter nach Willen der Kommission „mit den Entscheidungsvorschlägen für die Identifikation des Standorts mit der bestmöglichen Sicherheit“ gemeinsam beschäftigen. „Dabei soll insbesondere darauf abgezielt werden, widerstreitende und gegenläufige Interessen der Region ausgleichen zu helfen“, heißt es in dem Kapitel.

Der Fachkonferenz sollen außerdem Vertreter der Zwischenlagerstandorte angehören, um deren Perspektiven einzubringen, „weil dadurch auch eine Kenntnisnahme und ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen ermöglicht wird“, heißt in dem Bericht. Die Kommission soll ihren Abschlussbericht bis Ende Juni vorlegen. (scr/15.06.2016)“

Kurz vor Schluss: BUND berichtet über aktuelle Atommüll-Kommissionsdebatten

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Vertreter des BUND in der „Endlager“-Kommission: Klaus Brunsmeier kämpft für jeden Millimeter Sicherheit und Beteiligungsrechte bei der Atommülllagerung.

Nur noch wenige, dafür umso hektischere Sitzungen der „Endlager“-Kommission, bevor der Bericht über das Verfahren und die Kriterien zur Suche für ein Dauerlager für hochradioaktive Abfälle vermutlich am 26. Juni fertig ist und Anfang Juli dann mit Pressekonferenz an den Bundestagspräsidenten übergeben wird. Für eine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie die Kommission angekündigt hatte und laut Bundestagsbeschluss als wichtige Anforderungen formuliert wurde, ist dann keine Zeit mehr. Die soll nun angehängt werden und im September mit einer Sitzung des Umweltausschusses des Bundestag abgeschlossen werden. Ein paar Tage davor soll auch noch – dann mit dem neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung als offizieller Träger – eine öffentliche Veranstaltung zum Kommissionsbericht durchgeführt werden.  Noch stehen einige wichtige Entscheidungen aus, die nächsten Kommissionssitzungen sind am 15. und 20. Juni . Über die letzte Kommissions-Sitzung berichtet wie üblich in knapper Form der BUND auf seiner Homepage und umweltFAIRaendern dokumentiert das hier.

In der Kommissions-Sitzung am 2. Juni wurden vor allem viele Vorlagen der Arbeitsgruppe 3 (Entscheidungskriterien) beraten. In dritter Lesung beschlossen wurde das Papier zum Zeitbedarf, das zu Recht einen sehr kritischen Blick auf die gesetzlichen Fristen wirft. Im Grundsatz beschlossen wurde auch eine Prüfempfehlung an den Gesetzgeber zum Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“.

In der AG 2 (Evaluierung) wurden noch zwei wichtige Vorlagen für die letzten Kommissionssitzungen auf den Weg gebracht (Rechtsstellung der Sicherheitsanforderungen und Verbesserung des  Informationszugangs).

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bericht der Kommission

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit am Bericht durch die Kommission ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Das hat der BUND oft kritisiert. Es zeichnet sich jetzt eine Lösung ab, in der das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) und der Umweltausschuss des Bundestags diese Aufgabe übernehmen:

  • Das BfE soll über den Sommer die Online-Kommentierung und die Website dazu betreuen.
  • Es soll eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Bericht in der Sommerpause geben. Auch hier wäre das BfE der Träger, aber die Kommission schreibt das Vorhaben evtl. noch aus.
  • Der Umweltausschuss des Bundestags lädt die dann ehemaligen Kommissions-Mitglieder zu einer Veranstaltung am 28. September ein, um über die Ergebnisse der Beteiligung zu beraten.

Finanzierung (Kapitel 8.1. des Abschlussberichts)

Das Kapitel geht in die dritte Lesung. Enthalten ist auf Vorschlag des BUND eine kritische Benennung der Position der AKW-Betreiber, die klare Feststellung, dass nach dem Vorschlag der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) in Zukunft die öffentliche Hand das Finanzierungsrisiko trägt und die Forderung, dass unbedingt an der Suche nach dem bestmöglichen Standort festgehalten werden muss – und nicht aus Kostengründen ein anderes Verfahren angestrebt werden soll.

Datenlage in der Phase 1 (Kapitel 6.5.8.)

Der BUND hatte dazu gefordert: „Grundlage der Auswahl von besonders geeigneten Regionen müssen flächendeckend gleichwertige Daten sein. Soweit sie nicht vorliegen, müssen sie im Rahmen der Phase I erhoben werden. Dies ist nicht nur ein Gebot formaler Fairness und Gerechtigkeit zwischen den betroffenen Regionen, sondern folgt auch der Forderung, den bestmöglichen Standort zu finden.“

Zur Diskussion in der Kommission lagen drei unterschiedliche Vorschläge vor. Erstaunlicherweise entschied die Kommission, auf Grundlage des progressivsten Vorschlags von Wenzel/Habeck weiterzuarbeiten, der am Ende der Phase 1 eine Entscheidung über eine notwendige Nacherhebung von Daten vorsieht.

Zeitbedarf (Kapitel 5.6.)

Dieses lange umstrittene Kapitel wird einstimmig verabschiedet. Es äußert jetzt deutliche Skepsis am gesetzlichen Zeitplan.

Methodik vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (Kapitel 6.5.2.)

Der größte Streitpunkt war der Bezug zur Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG) in einer Fußnote. Eine Mehrheit in der Kommission war gegen eine Streichung, dennoch kommt die Fußnote in eckige Klammern.

Geokriterien (Kapitel 6.5.4.)

Zentrale Fragen bleiben nach wie vor offen und wurden an kleine Teams zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen angewiesen:

  • Einen Kompromiss zum Deckgebirge sollen Steffen Kanitz und Detlef Appell erarbeiten.
  • Zur Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs soll das Land Niedersachsen einen klärenden Satz liefern.
  • Zum Kriterium „Gute Temperaturverträglichkeit“ soll es einen gemeinsamen Vorschlag von Stefan Wenzel und Detlef Appell geben.

Atomausstieg ins Grundgesetz (Kapitel 8.7.8.)

Das Kapitel enthält einen Prüfauftrag an den Gesetzgeber und die klare Feststellung, dass eine Festschreibung des Atomausstiegs im Grundgesetz rechtlich möglich ist. Ein Meinungsbild zu der Frage ging negativ aus: Sieben Kommissionsmitglieder sprachen sich für die Aufnahme des Atomausstiegs ins Grundgesetz aus, neun waren dagegen.

Aus der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Evaluierung am 7.6.

In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe konnten noch zwei wichtige BUND-Anliegen auf den Weg gebracht werden. Die Sicherheitsanforderungen des Bundesumweltministeriums (BMUB) sollen in eine Rechtsverordnung überführt werden und mindestens alle zehn Jahre überarbeitet werden. Außerdem wird die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung aller Informationen im Standortauswahlverfahren gefordert.

Die Vorlagen zum

  • Informationszugang im Standortauswahlverfahren (Kapitel 8.6.) und
  • Verankerung von Sicherheitsanforderungen im Standortauswahlgesetz (Kapitel 8.7.7.)

werden auf der nächsten Kommissionsitzung am 15.6. beraten.“

Atommüll und Endlagerung in der Evangelischen Akademie Loccum

P1050967Wie geht das mit der Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll, welche Probleme gibt es mit der Zwischenlagerung dieser Abfälle und wer zahlt das? Das waren einige der Fragen, die vom 3. bis 5. Juni 2016 bei der Tagung in der evangelischen Akademie Loccum kritisch von unterschiedlichen Blickwinkeln debattiert wurden. (Die Präsentationen werden demnächst von der Akademie veröffentlicht). Deutlich wurde auf der von Monika Müller organisierten Tagung, dass nicht nur die Endlagersuche – und wie man sie macht – von Bedeutung ist. Weil diese Suche länger als bislang behauptet dauern wird, kommt eine immer größere Bedeutung auch der Zwischenlagerung zu. Dieses Thema müsse jetzt (sofort) auch in einem breiten öffentlichen Raum auf die Tagesordnung, so eines der Ergebnisse aus den Diskussionen mit rund 90 TeilnehmerInnen in Loccum. (Viele der einschlägigen Anti-Atom-Gruppen aus der Atommüllkonferenz hatten aufgrund ihrer Kritik an der „Endlager“-Kommission abgelehnt, an der Tagung teilzunehmen.)

Hier Fotos der ReferentInnen, die auf der Tagung mit ihren Beiträgen für den Input in die jeweiligen Debatten sorgten. Für alle Fotos gilt bei einer nicht-kommerziellen Verwendung im Internet: Foto: Dirk Seifert/umweltFAIRaendern.de (alles andere auf Anfrage)

Mediatoren zur Atommüll-Lager-Suche: „Wesentliche Anforderungen einer gelingenden Konfliktbewältigung immer weniger erfüllt“

mehr-demokratieUnangenehme Post für die „Endlager“-Kommission von den Dachverbänden unabhängiger Beteiligungs- und KonfliktberaterInnen. „Wesentliche Anforderungen“ für eine „gelingende Konfliktbewältigung“ sind „immer weniger erfüllt“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben vom  Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich und dem Bundesverband MEDIATION (BM), das umweltFAIRaendern im Folgenden dokumentiert.

Dokumentation: „Anmerkungen zur Arbeit  der „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“

Sehr geehrte Damen und Herren in der Kommission!

Sehr geehrte Menschen und Organisationen im Umfeld der Kommission!

Mit großem Interesse beobachten wir die Arbeit der Kommission aus der Perspektive pro- fessioneller Konfliktberater. Wir sehen mit Sorge, dass wesentliche Anforderungen gelin- gender Konfliktbewältigung immer weniger erfüllt sind und möchten daher die Gelegenheit nutzen, vor Abschluss des Kommissionsberichtes noch einmal die Relevanz zentraler Be- dingungen für eine wirksame Konfliktbewältigung zu betonen.

Bereits die Einsetzung der Kommission war ein schwieriger Prozess, der unter ungünstigen Bedingungen stattfand – denn ein Dialog, der gute Lösungen hervorbringen soll, benötigt Zeit, um belastbare Rahmenbedingungen des Dialogs konsensual zu vereinbaren. Die Poli- tik hat sich diese Zeit damals nicht genommen, und dies hatte und hat konfliktdynamische Auswirkungen, indem wesentliche Akteure nicht am Kommissionstisch vertreten sind. Wir verweisen hierzu auf unser Schreiben vom 07. April 2014.

Die Arbeit der Kommission steht vor einer nahezu unlösbaren Aufgabe: Hier soll ein Prob- lem gelöst werden, für das es per se keine gute Lösung gibt. Vielmehr gilt es, aus einer Reihe allesamt schlechter Optionen die unter Beachtung der zu erwartenden Risiken ver- mutlich am wenigsten untaugliche zu ermitteln. Nirgends auf der Welt gibt es eine überzeu- gende Antwort auf die Frage nach einem sicheren Endlager.

Wir sehen ein starkes Bemühen der Arbeitsgemeinschaft Öffentlichkeitsarbeit, in der Kom- mission ein lernendes Verfahren auf den Weg zu bringen und würdigen die Arbeit in Kennt- nis der schwierigen Rahmenbedingungen und Vorgaben, insbesondere auch die Leitlinien des Kapitels „Umgang mit Konflikten“ – die jedoch leider im vorgesehenen Verfahren nicht ausreichend umgesetzt werden.

Wesentliche Aspekte für einen guten Umgang mit dieser konfliktträchtigen Aufgabe sind nach unserer Einschätzung nicht beachtet:

Aufarbeitung der Vergangenheit

Für einen konstruktiven Umgang mit dem jahrzehntelangen Konflikt um die Lagerung von Atommüll hätte es als erstes eines Blicks in die Vergangenheit und einer Aufarbei- tung der Fehler bedurft. Hierbei hätten sowohl die havarierten Lager ASSE und Mors- leben betrachtet und die Fehler sowie die für diese Fehler Verantwortlichen benannt werden müssen, als insbesondere auch die Standortbenennung und die jahrzehnte- langen politischen Konflikte um Gorleben. Eine ernsthafte Aufarbeitung der Erfahrun- gen aus der Vergangenheit hat in der Kommission und mit der Gesellschaft nicht stattgefunden. Ohne diese Aufarbeitung hat sich der Standort Gorleben erwartungs- gemäß als „Elefant am Kommissionstisch“ erwiesen: Als Beratende in Konflikten wis- sen wir, dass Tabuthemen explizit besprochen werden müssen, da sie sich sonst im- plizit Raum greifen und den Prozess blockieren, wie aktuell in der Kommissionsarbeit z.B. bei der Benennung von Eignungskriterien. Die konträren Einschätzungen zum Umgang mit dem Standort Gorleben im weiteren Verfahren prallen nun zum Ende der Kommissionsarbeit massiv aufeinander und eskalieren unter Zeitdruck den Konflikt. Ohne einen konsensualen Umgang mit dem Standort Gorleben über den Kommissi- onstisch hinaus wird es jedoch bundesweit kein Vertrauen in die Standortsuche der nächsten Jahre und Jahrzehnte geben. Die Konflikte werden so weiter getragen in die kommende Standortsuche. Stattdessen braucht es eine zeitnahe gemeinsame Ent- wicklung und Anwendung von Formaten für die Aufarbeitung der konflikthaften Erfah- rungen.

Ergebnisoffener Blick  auf Lageroptionen

Mit Ruhe und Zeit sowie unter Beteiligung der Öffentlichkeit – vor allem der erfahre- nen und engagierten Öffentlichkeit – hätte eine Abwägung alternativer Lageroptionen jenseits der tiefengeologischen Lagerung stattfinden müssen, um eine breite gesell- schaftliche Debatte zum am wenigsten risikoreichen Umgang mit dem Atommüll zu gewährleisten.

Dies wurde versäumt und stattdessen konsequent die tiefengeologische Lagerung verfolgt, obwohl eine breite Debatte bereits Jahre zuvor vom AKEnd und dann erneut in der Diskussion um das Standortauswahlgesetz wohlbegründet empfohlen worden war.

Infolgedessen wird ein weiteres Konfliktthema in die Zukunft verlagert.

Wirksame  Beteiligung an den Ergebnissen der Kommission

Die Kommission hat es – vielfach aus Zeitmangel – versäumt, frühzeitig Formate einer ergebniswirksamen Öffentlichkeitsbeteiligung zu installieren. Die gewählten Formate entsprachen der Beteiligungsstufe der Information und teilweise der Konsultation, je- doch ohne den notwendigen dialogischen Anteil, denn die Ergebnisse wurden nur mit- telbar wieder in die Kommissionsarbeit zurückgeführt. Diese unterste Stufe der „Betei- ligung“ wird der Bedeutung und Tiefe des gesellschaftlichen Konflikts nicht gerecht. Es hätte hier des Dialogs bedurft, bei dem nach kritischem Diskurs die Ergebnisse der Beteiligung nachvollziehbar in die Arbeit der Kommission einfließen.

Soweit überhaupt Konsultation ausgewählter BürgerInnen stattfand, wurden aufgrund des enormen Zeitdrucks noch gravierende Fehler begangen: So lagen beispielsweise die Kriterien der Standortauswahl und weitere wesentliche Teile des Berichtes bei der Konsultation noch gar nicht vor. Während der Online-Konsultation fehlten gerade die konfliktträchtigen Teile des Berichtes, und bei der abschließenden Diskussion am 29./30.04.2016 konnten nicht, wie vorgesehen, der gesamte Kommissionsbericht, sondern nur sogenannte „Kernbotschaften“ angesprochen werden. Entsprechend ist überwiegend nur Fachpublikum, nicht aber die „breite Öffentlichkeit“ beteiligt worden, womit die Kommission ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird (siehe Kapitel

„Umgang mit Konflikten“ im Kommissionsbericht). Nun soll der Abschlussbericht erst in der zweiten Junihälfte fertiggestellt und bereits Ende Juni abgegeben werden. Eine hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Kürze der Zeit schlichtweg nicht möglich, und auch ein nachgeschobener Ersatz hätte keinen Einfluss auf die Ergeb- nisse mehr.

Einbeziehung der KritikerInnen

Wie die Kommission selbst erfahren hat, kann „Beteiligung“ nicht einfach verordnet werden. Wer einen offenen Beteiligungsprozess starten möchte, muss vielmehr alle Beteiligten aktiv für diesen Prozess gewinnen. Dies ist angesichts der Ausgangssitua- tion um die Frage eines Lagerortes für hochradioaktiven Atommüll zweifelsohne eine Herausforderung.

Es ist zwar per se nicht unüblich, dass zu Beginn eines Beteiligungsprozesses einzel- ne KritikerInnen erst einmal gemäß ihrer Rolle die Arbeit kritisch von außen betrach- ten. Hier verweigerten jedoch in einem Schulterschluss diverse große Umweltverbän- de, die Standortinitiativen der aktuellen Lagerorte sowie fast alle Anti-Atom-Initiativen bis zum Schluss ihre Mitarbeit.

Die Informationsveranstaltungen und Konsultationen fanden ersatzweise mit Fachpub- likum und SchülerInnen statt. Nachhaltige Verständigung muss aber mit der konfliktre- levanten Öffentlichkeit erzielt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung kann daher nur gelingen, wenn sich alle relevanten Akteure tatsächlich einbringen, sodass aktiv um ihre Teilnahme hätte geworben werden müs- sen. Dies hat die Kommission in einer Haltung „Wer nicht will, der eben nicht!“ unter- lassen. Notwendig wäre gewesen, die Kritik ernst zu nehmen und durch Rücksprung im Verfahren die KritikerInnen in einer ernsthaften Auseinandersetzung zu gewinnen.

Leider hat die Kommission diesen Weg nicht gewählt, mit dem Ergebnis, dass im ge- samten Verlauf wesentliche Akteure und ihre Erfahrungen dem Verfahren fernbleiben bzw. in fataler Weise die Zahl derer, die eine aktive Mitarbeit begründet verweigern, stetig anstieg.

Gelingende Öffentlichkeitsbeteiligung muss außerdem auf Augenhöhe geschehen. Dazu gehört, das nicht eine Seite die andere beteiligt – und damit automatisch den Rahmen setzt -, sondern beide Seiten einander gegenseitig beteiligen und den Rah- men dafür gemeinsam aushandeln. Hilfreich ist außerdem, diesen Aushandlungspro- zess durch eine neutrale Instanz zu begleiten, die nicht der Weisung einer der beteilig- ten Konfliktparteien untersteht.

Einbeziehung kommende Generationen

Völlig offen bleibt die Frage der Einbeziehung von kommenden Generationen. Es werden heute Entscheidungen getroffen, die weit in die Zukunft reichen. Wir vermis- sen Überlegungen, wie künftige Generationen im Suchprozess repräsentativ vertreten sein werden. Weder Beteiligung der heutigen BürgerInnen und RepräsentantInnen im Verfahren noch Klagebefugnisse der heute Betroffenen erfassen diese Perspektive des künftigen Gemeinwohls ausreichend.

Wir hoffen, dass Sie sich für die von uns aufgeführten Punkte stark machen, damit dieser lang anhaltende gesellschaftliche Konflikt nachhaltig bearbeitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

  • im Auftrag des Vorstands des FMöB e.V.   (Dr. Dieter Kostka)
  • in Abstimmung mit dem Vorstand des BM e.V. (Roland Schüler)
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