Antrag der Linksfraktion: Nein zu AKW Hinkley Point C – Keine Subventionen für neue Atomkraftwerke

Mit Steuergeldern neue Atommeiler bauen? Dafür hat die EU-Kommission mit einem Beschluss den Weg frei gemacht. Für den geplanten Neubau eines Atommeilers in Hinkley Point hat sie der britischen Regierung die Erlaubnis erteilt und einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Zahlreiche Umweltverbände und Initiativen haben eine Beschwerde auf den Weg gebracht, die schon jetzt von über 60.000 AtomkraftgegnerInnen unterschrieben wurde. Auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat unterschrieben. Gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE im Bundestag hat er jetzt außerdem einen Antrag auf den Weg gebracht, der die Bundesregierung auffordert, gegen diesen EU-Kommission-Beschluss „mit allen politisch und rechtlich möglichen Maßnahmen“ aktiv zu werden. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, Klagen wie die von Österreich und Luxemburg zu unterstützen bzw. eine eigenständige Klage Deutschlands auf den Weg zu bringen.

Für den Abgeordneten Hubertus Zdebel ist klar: „Atomausstieg in Deutschland und Zustimmung zur Subventionierung von neuen Atomkraftwerken auf europäischer Ebene passen nicht zusammen. Es muss in Europa unmöglich werden, neue Atomkraftwerke zu bauen.“

Zdebel und die Fraktion die LINKE kritisieren den EU-Kommissions-Beschluss nicht nur, weil er die Subvention von AKW-Neubauten in Großbritannien ermöglicht und damit auch gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorgeht. Diese Entscheidung könnte auch andere Staaten in der EU ermutigen, in ihren Ländern mit Zustimmung der EU neue Atomreaktoren zu subventionieren.

Kein Geld für Atom – Brüssel stoppen – Bundestagsabgeordneter Zdebel unterschreibt Beschwerde an EU-Kommission

Eine Beschwerde gegen den Beschluss der EU-Kommission, mit der die Subventionierung eines AKW-Neubaus in Großbritannien zugelassen wurde, hat heute der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. unterschrieben. Die Ökostromrebellen aus Schönau haben eine Online-Beschwerde eingerichtet und gehen damit gegen diesen EU-Beschluss vor. Österreich und Luxemburg haben inzwischen Klage eingereicht, während die Bundesregierung noch immer „prüft“, wie sie sich verhalten will. Die Beschwerde der Schönauer – die von einem breiten Bündnis von Anti-Atom- und Umweltverbänden getragen wird – kann hier unterstützt werden.

Hubertus Zdebel: „Nur mit massiven staatlichen Subventionen kann die Atomenergie künstlich am Leben gehalten werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Spätestens Fukushima hat gezeigt, dass Atomenergie nicht verantwortbar ist. Und für den atomaren Müll wissen wir bis heute nicht, wie eine langfristig sichere Lagerung aussehen kann. Die EU-Kommission muss diesen Beschluss zurück nehmen! Dafür setze ich mich ein! Die Zukunft muss erneuerbar sein. „

Der Abgeordnete kündigte an, dass die Bundestagsfraktion DIE LINKE. einen entsprechenden Antrag, der die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen den EU-Beschluss auffordert in den Bundestag einbringen wird.

Der Energiekonzern Electricité de France (EdF) will im englischen Hinkley Point eines der größten Atomkraftwerke der Welt bauen. Finanzierbar ist das Projekt aber nur mit massiven Subventionen durch die britische Regierung, die klar gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Die vorhergehende EU-Kommission hat auf ihrer vorletzten Sitzung am 8. Oktober 2014 diese Atombeihilfen mit dem Beschluss „Support SA.34947“ genehmigt.

I did it – Keine EU-Subventionen für neue Atomkraftwerke! Online beschweren!

radioaktiv-03Die EU-Kommission will weiter staatliche Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken erlauben. Das hat die letzte Kommission auf ihrer letzten Sitzung mit Blick auf die Planungen für einen neuen Reaktor im britischen Hinkley Point beschlossen. Österreich und inzwischen auch Luxemburg (siehe Kurier) klagen gegen den Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014. Die Ökostrom-Rebellen der EWS Schönau haben eine Beschwerde an die Kommission verfasst und fordern die Rücknahme. Das Gute ist: Online können alle BürgerInnen der EU das ebenfalls unterstützen und die Initiative unterschreiben. Ich habe das grad getan. Jetzt seit ihr dran!

Österreichs Regierung informiert hier umfassend über die Kritik und Bedenken. (Den Link zur Klage finde ich grad nicht.)

Eigentlich gibt es da nichts zu zögern, aber für die innere Besinnung folgt gleich der EWS-Text, der die Beschwerde unterstützt  und der an die zuständige Generalsekretärin geht. Wichtiger Hintergrund der Kommissionsentscheidung ist übrigens der EURATOM-Vertrag, der bis heute die EU-Staaten zur Förderung der Atomenergie verpflichtet! Die Bundesregierung weigert sich seit Jahren, diesen Vertrag zu ändern oder zu kündigen.

Aktiv sind zu diesem Thema auch die Naturfreunde, die auf dieser Seite über den Euratom-Vertrag informieren, die Bundesregierung auffordern, gegen den EU-Kommissions-Beschluss zur Subventionierung von Hinkley Point vorzugehen und den Euratom-Vertrag endlich zu kündigen. In einer aktuellen Pressemitteilung unterstreicht Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands, diese Forderungen noch einmal: „Die Begründung der skandalösen Subventionierung des Neubaus des AKW Hinkley Point C mit dem Atomfördervertrag EURATOM macht deutlich, dass dieser Vertrag endlich verschwinden muss. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf, wirksame Schritte zu unternehmen, damit der EURATOM-Vertrag gekündigt wird.“

Die Beschwerde der EWS Schönau zum mitmachen:

Sehr geehrte Frau Generalsekretärin,

mit Ihrem Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014 hat die Europäische Kommission staatliche Beihilfen für ein neues Atomkraftwerk im englischen Hinkley Point genehmigt. Die britische Regierung sieht vor, der EDF-Betreibergesellschaft Bürgschaften in Höhe von über 21 Milliarden Euro für den Bau des Atomkraftwerks zuzusichern. Noch schwerer wiegt jedoch die garantierte Vergütung für diesen Atomstrom: Mit Beginn der Stromerzeugung wird der Garantiepreis bei rund 11 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dieser soll über einen Zeitraum von 35 Jahren gewährt werden, dazu kommt noch ein jährlicher Inflationsausgleich. Nach Berechnungen der Financial Times wächst dadurch die Garantievergütung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je Kilowattstunde an.

Nur durch diese Subventionen wird der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich – auch 60 Jahre nach Beginn der zivilen Nutzung ist die Atomenergie immer noch unwirtschaftlich. Doch nicht nur die exorbitanten Kosten, auch die immensen Gefahren der Hochrisikotechnologie und die unlösbare Frage der Müllentsorgung werden auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Zugleich werden durch diese Beihilfengewährung die Erneuerbaren Energien als klima- und verbraucherfreundliche Alternative massiv benachteiligt und ausgebremst.

Als Bürger/-in der Europäischen Union bin ich nicht bereit, diese Entscheidung zu akzeptieren. Daher schließe ich mich hiermit der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH vom 28.11.2014 an und fordere Sie eindringlich auf, den Beschluss zum Support SA.34947 zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Bundesregierung muss EU-Kommission in Sachen AKW-Subventionen stoppen

„Kein Mensch braucht heute für die Energieversorgung neue, gefährliche und viel zu teure Atommeiler. Die Entscheidung der Kommission ist völlig inakzeptabel“, so Hubertus Zdebel zum Beschluss der EU-Kommission, künftig Subventionen für den Neubau von Atomkraftwerken in Großbritannien zuzulassen. Der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Ich erwarte, dass die Bundesregierung sich jetzt an die Seite von Österreich stellt und dafür sorgt, dass diese Entscheidung der EU-Kommission zu Fall gebracht wird. Die Zukunft der Energieversorgung muss – auch in Europa – mit Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht werden.

DIE LINKE wird sich parlamentarische Schritte vorbehalten, sollte die Bundesregierung sich nicht klar und deutlich gegen diese Entscheidung engagieren.“

1025 / 9. Oktober 2014
Pressemitteilung von Hubertus Zdebel

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Hendrik Thalheim, Telefon 030/227-528 00, Mobil 0172/391 42 61
Stellvertretender Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-500 16, Mobil 0172/373 13 55
Stellvertretender Pressesprecher: Hanno Harnisch, Tel. 030/227-510 92, Mobil 0171/643 55 24
Telefax 030/227-568 01, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de

Atomenergie-Alarm: EU für AKW-Subventionen zulasten der SteuerzahlerInnen

radioaktivTotgesagte leben länger. In diesem Fall die Atomindustrie zu Lasten der SteuerzahlerInnen in Europa. Sie sind brandgefährlich, überflüssig und extrem teuer. Und weil sie zu teuer sind, hat die EU-Kommission heute zugestimmt, dass in Großbritannien neue Atommeiler künftig auf Kosten der SteuerzahlerInnen gebaut werden dürften. Den Atomkonzernen werden für Jahrzehnte Preise garantiert, die deutlich über denen der Erneuerbaren Energien liegen. Hier der Wahnsinn in der Original-PM in deutscher Übersetzung:

Kommission genehmigt Beihilfen für Kernkraftwerk Hinkley Point in Großbritannien
08.10.2014

Die überarbeiteten Subventionspläne des Vereinigten Königreichs zur Förderung des Baus und Betriebs eines neuen Kernkraftwerks in Hinkley Point (Somerset) sind nach Auffassung von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.

Auf Druck Almunias hatte das Vereinigte Königreich die geplanten Beihilfen erheblich verändert, um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Außerdem verringert sich der finanzielle Beitrag der britischen Bürger zu diesem Projekt.
Almunia erklärte dazu heute (Mittwoch) in Brüssel: „Nach Einschreiten der Kommission hat das Vereinigte Königreich die Fördermaßnahmen für das Kernkraftwerk Hinkley Point erheblich geändert, sodass etwaige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verringert und darüber hinaus die britischen Steuerzahler beträchtlich entlastet werden. Auf dieser Grundlage kann die Kommission nach eingehender Untersuchung nun feststellen, dass die Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.“

Nach den Bestimmungen des EU-Vertrags können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die Kernenergie zu fördern – eine Entscheidung, die unter seine nationale Zuständigkeit fällt. Werden allerdings Unternehmen mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt, ist die Kommission verpflichtet zu prüfen, ob dies im Einklang mit dem EU-Beihilferecht geschieht, das den Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten soll.

Das Vereinigte Königreich beabsichtigt die Einführung einer Preisförderungsmaßnahme in Form eines so genannten Differenzvertrags, der dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley Point über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleistet. Zudem kommt der Betreiber in den Genuss einer staatlichen Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die er auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufnimmt.

Im Verlauf der der eingehenden Untersuchung (siehe IP/13/1277) konnten die britischen Behörden nachweisen, dass mit der Beihilfemaßnahme ein echtes Marktversagen behoben wird, und die anfänglichen Zweifel der Kommission ausräumen. Insbesondere könnten die Projektträger aufgrund der beispiellosen Art und Tragweite des Projekts nicht die erforderlichen Finanzmittel beschaffen.

Die folgenden Änderungen sorgen dafür, dass wettbewerbsverzerrende Auswirkungen der Beihilfe verringert werden und den Verbrauchern im Vereinigten Königreich Vorteile entstehen:

◾Im Hinblick auf die staatliche Darlehensbürgschaft stellte die Kommission fest, dass die Bürgschaftsgebühr, die der Betreiber an das britische Finanzministerium zahlen sollte, für ein Vorhaben mit diesem Risikoprofil zu niedrig war. Die Bürgschaftsgebühr wurde daher beträchtlich angehoben. Infolge dieser Anhebung wird die Beihilfe um mehr als 1 Mrd. GBP (rund 1,3 Mrd. Euro) geringer ausfallen, und dem britischen Finanzministerium entsteht ein entsprechender Gewinn.

◾Darüber hinaus kommen auf Betreiben der Kommission die mit dem Projekt erwirtschafteten Gewinne stärker den britischen Verbrauchern zugute: Sobald die Gesamtgewinne des Betreibers (Kapitalrendite) höher ausfallen als der zum Zeitpunkt des Beschlusses geschätzte Wert, werden sie mit der Behörde geteilt, die die Unterstützung gewährt. Des Weiteren ist im Beschluss ein zweiter, höherer Schwellenwert festgelegt, ab dem die Behörde mehr als die Hälfte der Gewinne erhält. Diese Gewinne kommen auch den Verbrauchern des Vereinigten Königreichs zugute, da die Preisstützung, die die Behörde dem Betreiber gewährt (der so genannte Basispreis), entsprechend gesenkt wird.

So wird sich eine Erhöhung der Gewinnspanne um nur einen Prozentpunkt in einer Einsparung von mehr als 1,2 Mrd. GBP (rund 1,5 Mrd. Euro) niederschlagen. Dieser Gewinnteilungsmechanismus wird nicht nur für die ursprünglich vorgesehene Dauer von 35 Jahren, sondern auf Ersuchen der Kommission für die gesamte Laufzeit des Projekts, d. h. 60 Jahre, angewandt. Falls die Baukosten geringer ausfallen als erwartet, sollen diese Einsparungen ebenfalls umgelegt werden.

Hintergrund
Die Finanzierung des neuen Kernkraftwerks Hinkley Point C erfordert eine Fremdfinanzierung in Höhe von 17 Mrd. GBP (rund 21,6 Mrd. Euro), und das Gesamtkapital wird sich auf ungefähr 34 Mrd. GBP (rund 43 Mrd. Euro) belaufen. Die Baukosten werden auf 24,5 Mrd. GBP (rund 31,2 Mrd. Euro) geschätzt. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen, und die erwartete Lebensdauer beträgt 60 Jahre. Die beiden Reaktoren sollen insgesamt 3,3 GW Strom erzeugen (7 % der britischen Elektrizitätsproduktion) – mehr als jedes andere Einzelkraftwerk im Vereinigten Königreich. Wegen der Stilllegung bestehender Kern- und Kohlekraftwerke wird das Vereinigte Königreich zwischen 2021 und 2030 rund 60 GW Strom anderweitig erzeugen müssen. Das Kernkraftwerk Hinkley Point wird die bisher noch nirgendwo in der Welt eingesetzte EPR-Technologie (Europäischer Druckwasserreaktor) nutzen. Derzeit sind nur drei Projekte in Bau – in Frankreich, Finnland und China -, die auf dieser Technik beruhen werden.

Staatliche Maßnahmen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei im Sinne der EU-Vorschriften angesehen werden, wenn sie zu Bedingungen gewährt werden, die für einen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnden privaten Marktteilnehmer annehmbar wären (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Wenn dieser Grundsatz nicht beachtet wird, ist mit der staatlichen Maßnahme eine Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften (Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) verbunden, da dem begünstigten Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. In diesem Fall prüft die Kommission, ob die fragliche Förderung mit den gemeinsamen EU-Vorschriften in Einklang steht, die bestimmte Arten von Beihilfen zulassen. Ohne diese gemeinsamen Vorschriften würde der Wettbewerb im Binnenmarkt durch einen „Subventionswettlauf“ verfälscht, den Mitgliedstaaten zugunsten privater Unternehmen austragen würden.
Weitere Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung.

Pressekontakt: Reinhard Hönighaus, Tel.: +49 (30) 2280-2300
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12746_de.htm

×