Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll

Finale_SaleLange hat die Atommüll-Kommission die Initiative des BUND debattiert, nun ist es beschlossen. Hochradioaktive Brennelemente auch aus Forschungs- und Versuchsreaktoren sollen generell künftig nicht mehr ins Ausland exportiert werden. Allerdings sollen Proliferationsaspekte und Aspekte der Spitzenforschung vom Gesetzgeber bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Der Beschluss ist zwar rechtlich nicht bindend; allerdings waren das Bundesumweltministerium und andere in die Debatte derart einbezogen, dass eine Nicht-Umsetzung auf gesetzlichem Weg nicht gerade ein Ausdruck von – sagen wir mal – Wertschätzung gegenüber der Kommission wäre.

Dem Beschluss zum Exportverbot widersprach der Wirtschaftsminister Duin aus NRW in Abwesenheit mit einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, der der Kommission zur Kenntnis gebracht wurde. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf die Exportverbotsregelung im Zusammenhang mit den 152 Castor-Behältern in Jülich, für die der staatliche Betreiber einen Export in die USA als eine von drei Varianten zur Räumung des dortigen Atommülllagers plant. Zunächst betonte der Minister in seinem Brief, dass er es nicht als Aufgabe der Kommission ansehe, sich zu dem Thema Atommüll-Exporte überhaupt zu äußern. Mit Blick auf die Castor-Behälter heißt es dann, dass dem Minister keine Erkenntnisse vorlägen, dass sich die Frage der Verbringung der AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA „alsbald nicht mehr stellt“, wie es in der Begründung zum Kommissions-Beschluss heißt. Die Option, so Duin, werde vom Betreiber weiterhin verfolgt.

Augenmerk lag auch auf dem Forschungsreaktor Garching, der immer noch mit hochangereichertem Uran betrieben wird und neben Materialforschung auch für die Herstellung von Medzinprodukten genutzt wird. Ein Export der Brennelemente ist derzeit nicht vorgesehen, aber die Betreiber wollen sich die Option für einen Export wohl nicht verschließen lassen. Notwendig wäre der aber nicht, da eine „direkte Endlagerung“ dieser Brennelemente durchaus möglich wäre.

Ebenso geht es um Atommüll aus dem Forschungsreaktor in Berlin. Bis 2016 werden die dortigen Brennelemente vertraglich geregelt in die USA transportiert (über Nordenham in die Savannah River Site, USA). Für die Zeit bis 2019, dann soll der BER endgültig stillgelegt werden, gibt es derzeit keine Verträge mit den USA, werden aber angestrebt. Zwingend wäre dieser Export aber ebenfalls nicht.

Mit 18:5 und einer Enthaltung stimmte die Kommission mehrheitlich für den folgenden Beschlussvorschlag: „Die Kommission 1. spricht sich für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus; 2. fordert die Bundesregierung auf, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten, die zwingenden Gesichtspunkten der Non-Proliferation und der Ermöglichung von Spitzenforschung (insbesondere FRM II) Rechnung trägt.“

In der PM der Kommission heißt es: „Die Endlager-Kommission sprach sich zudem für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus. Mit klarer Mehrheit forderte sie die Bundesregierung auf, „eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten“. Dabei müsse die Neuregelung dem Verbot der Weitergabe von kernwaffenfähigem Material Rechnung tragen und Spitzenforschung weiter ermöglichen, forderte die Kommission. Ihre Empfehlung fußt auf einem Bericht der Bundesregierung, der keinen Bedarf für Exporte hoch radioaktiver Abfallstoffe sieht.“

 

Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Nachgefragt: Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Atommüll in Jülich

Über eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel an die Bundesregierung informiert die Homepage des Deutschen Bundestags. „Die Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5947) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie genau die Bundesregierung den rechtlichen Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einordnet. Außerdem fragen sie, warum die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 ausgelaufen ist, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat.

In der Einleitung zur Kleinen Anfrage heißt es zur Erläuterung: „In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung.

Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelaufen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räumung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte.
Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll. In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formuliert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom 2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich (FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von Kern brennstoffen eingetretenist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/06/atom-muell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubter-umgang-mit-kernbrennstoffen/).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung, dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbesondere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkj.html).“

Atommüll-Castoren Jülich: Einlagerungs-Genehmigung für Ahaus Anfang 2016 erwartet

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Peter Hart vom Bundesumweltminsiterium (rechts im Bild) berichtete der AG2 der Atommüllkommission über den Sachstand zum Thema Export-Verbot.

Die Einlagerungs-Genehmigung im Zwischenlager Ahaus für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AVR-Reaktor wird laut Bundesumweltministerium noch Ende 2015 oder Anfang 2016 erwartet. Laut Peter Hart vom BMUB werde im Bundesamt für Strahlenschutz an der Genehmigung intensiv gearbeitet, sagte er heute in einem Bericht an die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission in Berlin. Gleichzeitig empfiehlt die AG2 der Kommission, sich für ein Export-Verbot von Atommüll auch aus Forschungsreaktoren und Versuchsanlagen auszusprechen. Der BUND hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt.

Außerdem zum Thema:

Mit Transporten aus Jülich Richtung Ahaus ist aber auch im Fall einer Genehmigung in den genannten Fristen nicht zu rechnen. Die Krananlage in Jülich, mit der die Behälter verlanden werden müssten, steht derzeit nicht zur Verfügung, weil auch sie atomrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Nachrüstungen werden erst Ende 2016/Anfang 2017 abgeschlossen sein. Anfang 2017 stellt sich dann ein weiteres Problem: In NRW finden Landtagswahlen statt. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern statt Atomtranporten den umgehenden Neubau einer neuen Lagerhalle vor Ort in Jülich.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Export-Verbot“ hatte das BMUB über die gegenwärtige Situation im Bereich der Forschungsanlagen sowie der Demonstrations-Kraftwerke berichtet. Hart betonte, dass die Prüfung der Optionen für den künftigen Verbleib der hochradioaktiven Brennelemente aus Jülich noch nicht abgeschlossen sei. In einer Bewertung deutete er allerdings an, dass die Ahaus-Option gegenüber den Varianten Export der Brennelemente in die USA oder Neubau einer Lagerhalle in Jülich vermutlich zeitliche Vorteile habe.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

ZumAusgangGehen(Update mit dem Bericht des BMUB zum Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen auf Forschungs- und Prototyp-Anlagen) Die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission hat sich heute unter der Leitung von  Hubert Steinkemper für ein Export-Verbot von hochradioaktivem Atommüll aus Forschungsreaktoren und Demonstrations-Anlagen ausgesprochen und wird sich auf der nächsten Sitzung der Gesamt-Kommission für einen entsprechenden Beschluss einsetzen. Das angestrebte Export-Verbot geht auf eine Initiative des BUND in der Kommission zurück. Im Zentrum stehen Pläne, 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA abzuschieben. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium über den derzeitigen und geplanten Status der entsprechenden Forschungsreaktoren und Demonstrations- bzw. Prototyp-Anlagen berichtet.

  • Zu einer Diskussion über die Typisierung der Forschungsreaktoren und der Versuchsanlagen wie dem AVR ist es in der AG2 nicht gekommen. Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass alle Anlagen unter ein Export-Verbot fallen sollen, nicht verwunderlich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Export-Verbot vor allem deshalb zum Thema wurde, weil die Bundesregierung den zu kommerziellen Zwecken errichteten AVR Jülich mit Blick auf den beabsichtigten US-Export zum Forschungsreaktor kurzerhand umdefiniert hat. Bislang sortierte z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz den AVR als kommerziellen Reaktor ein. Typischerweise sind Forschungsreaktoren vor allem auf die Neutronen-Erzeugung ausgerichtet und haben mit Stromerzeugung nichts zu tun. Siehe auch: Atommüll-Alarm: Rechtswidrige Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Kritik wächst
  • Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

In der Kommission berichtet Peter Hart vom BMUB über den Stand der Dinge zu diesem Thema. Demnach wäre für den Forschungsreaktor in Berlin, der 2019 stillgelegt wird, noch ein Export von hochradioaktivem Atommüll bis 2017 in die USA vorgesehen. Dafür gäbe es entsprechende Verträge. Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 bestehen derartige Verträge mit den USA nicht. Sie werden aber vom Betreiber angestrebt, so Hart. Eine Einlagerung wäre – sollten die USA den Vertrag nicht verlängern – für das Zwischenlager in Ahaus vorgesehen.

Auch zu dem Forschungsreaktor TIGRA in Mainz, dem Reaktor in Graching sowie den Brennelementen aus Rossendorf etc. macht der Bericht des BMUB weitere Angaben über den derzeitgen Verbleib der radioaktiven Abfälle und die künftigen Planungen.

Ebenso berichtet das BMUB in der Vorlage über den Verbleib der Brennelemente aus bereits stillgelegten Anlagen im Bereich Forschung, Demonstration und Prototypen.

Der Bericht ist hier als PDF veröffentlicht. Außerdem wird er auf der Seite der Atommüll-Kommission zu finden sein.

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