Illegale Atommüllexporte: Greenpeace reicht EU-Beschwerde gegen Atommülltransport aus Jülich ein

„Gegen den geplanten Transport von 152 hochradioaktiven Castoren aus Jülich in die USA legt Greenpeace heute EU-Beschwerde ein. Der Export aus dem Forschungszentrum Jülich in die US-Atomfabrik Savannah River Site (South Carolina) verstößt gegen die Richtlinie 2011/70/EURATOM der Europäischen Union.“ So heißt es einer Presseerklärung der Umweltorganisation.

Weiter heißt es bei Greenpeace: „Schon im vergangenen Jahr belegte Greenpeace mit einem Rechtsgutachten, dass ein Export des kommerziell erzeugten Atommülls illegal wäre. Dennoch hält das Forschungszentrum Jülich weiter daran fest. „Bund und Land handeln illegal und verantwortungslos, wenn sie trotz besseren Wissens den hochradioaktiven Müll ins Ausland verschachern“, sagt Heinz Smital, Kernphysiker und Atomexperte bei Greenpeace. „Diese Pläne verstoßen gegen nationales und internationales Recht. Der strahlende Müll muss in Deutschland bleiben.“

Die EU-Beschwerde richtet sich gegen Bundesforschungsministerin, Johanna Wanka (CDU), und die nordrhein-westfälische Landesforschungsministerin, Svenja Schulze (SPD). Beide Ministerien haben eine offizielle Absichtserklärung („Statement of Intent“) an das US-amerikanische Department of Energy verfasst. Greenpeace fordert die Ministerinnen auf, diese Erklärung zurückzunehmen. Weitere Beschwerdegegner sind das Bundesumweltministerium unter Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und das Bundeswirtschaftsministerium unter Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz und weitere Bundesämter.

Atomkraftwerk Jülich speiste 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom ins Netz ein

Die Verantwortung für den Atommüll liegt beim Forschungszentrum Jülich, dessen Gesellschafter zu 90 Prozent der Bund und zu zehn Prozent das Land NRW sind. Der Jülicher AVR-Reaktor diente der Stromerzeugung und der Entwicklung einer kommerziellen Reaktorlinie, dabei speiste er insgesamt ca. 1,5 Mrd. Kilowattstunden Strom in das kommerzielle öffentliche Netz ein. Aus diesem Grund kann er nicht als Forschungsreaktor gelten und unterliegt der Richtlinie 2011/70/EURATOM. Der Atommüll muss am Standort Jülich bleiben und das dortige Zwischenlager sicher ausgebaut werden. Die im Jahr 1993 auf 20 Jahre erteilte Aufbewahrungsgenehmigung der Castorbehälter im dortigen Zwischenlager ist am 31. Juli 2014 endgültig ausgelaufen. Bund und Land hatten es versäumt, ausreichenden Erdbebenschutz nachzuweisen.“

BUND berichtet über Ergebnisse der Atommüll-Kommission

Konflikt? Ab in die AG. Foto: Dirk Seifert
Kommission – Atommüll und einige neue Ergebnisse und Beschlüsse. Der BUND informiert… Foto: Dirk Seifert

Einiges wurde hier schon über die letzte Sitzung der Atommüll-Kommission berichtet, für anderes reichte die Zeit nicht aus. Dafür gibt es ja den BUND, der in gewohnter Eleganz auf seiner Homepage eine Zusammenfassung bietet, die ich hier gern dokumentierend übernehme und zur freundlichen Kenntnisnahme empfehle. Das Original ist hier zu finden. Hier also der Bericht über die Sitzung der Atommüll-Kommission am 18. Mai…

Veränderungssperre Gorleben: Verzicht soll geprüft werden

Nach einer erneuten intensiven Diskussion in der AG Evaluierung am 11.5. zu dem Thema Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben hat die AG der Kommission einen Beschlussvorschlag vorgelegt. In der Diskussion ist klar geworden, dass die Verlängerung der Veränderungssperre nicht alternativlos ist. Es ist den AG-Vorsitzenden Klaus Brunsmeier (BUND) und Hubert Steinkemper gelungen, trotz unterschiedlicher Auffassungen in der AG einen Konsensvorschlag zu machen.

Dieser Vorschlag wurde in der Kommission intensiv diskutiert. Viele CDU-Vertreter, die Vertreter der AKW-Betreiber und der Gewerkschaften und auch das Bundesumweltministerium (BMUB) haben die Verlängerung der Veränderungssperre verteidigt. Dennoch hat die Kommission mit 12 gegen 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:

„Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Dieser Beschluss wird jetzt an Bundesregierung und Bundesrat übermittelt. Die Chance, dass der Bundesrat der Verlängerung nicht zustimmt, dürfte durch diesen Beschluss gewachsen sein.

Zum Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung

Das von der auf E-Patizipation spezialisierten Agentur Demos/Prognos zusammen mit der AG Beteiligung entwickelte Konzept der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Atommülllager-Suche wurde vorgestellt und intensiv diskutiert. Es gab konkrete Änderungsvorschläge. Es war aber auch ersichtlich, dass einige in der Kommission sich mit einer intensiven und verbindlichen Beteiligung der Öffentlichkeit schwertun. Außerdem gab es den Wunsch, die Machbarkeit des Konzepts noch weiter zu prüfen. Der BUND hat dafür geworben, dass es eine grundsätzliches o.k. für das Konzept gibt, aber unbedingt auch die Ergebnisse der Dialogveranstaltung am 20.6. in das finale Konzept einfließen müssen.

Im Ergebnis hat die Kommission das vorliegende Konzept grundsätzlich bestätigt. In der Sitzung der AG 1 am Freitag soll das Konzept weiter präzisiert werden. Danach wird es in der Runde der AG- und Kommissions-Vorsitzenden auf realistische Belastungen für die Kommissionsmitglieder geprüft. Die Ergebnisse der Veranstaltung am 20.6. sollen aufgenommen werden und das Konzept dann final am 3.7. von der Kommission beschlossen werden.

Export von Atommüll: Wohin mit dem Müll aus Jülich?

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) berichtete in der Kommission über den aktuellen Stand in Jülich. Er stellte mündlich ein Gutachten des TÜV vor, das sich mit den drei Optionen für den Müll aus Jülich (Verbleib, Transport nach Ahaus, Export in die USA) beschäftigt hat. Hauptergebnis scheint zu sein, dass die USA-Option unwahrscheinlicher wird, weil diese am längsten braucht und die größten Risiken birgt. Aber das Land NRW trifft keine konkrete Entscheidung, sondern gibt diese an das Forschungszentrum Jülich zurück.

Der BUND hatte bereits am vergangenen Montag einen Vorschlag für ein generelles Exportverbot von Atommüll vorgelegt. Dieses werden wir jetzt weiter in der AG 2 voranbringen.

Zum Bürgerdialog Standortsuche am 20.6.

Das Konzept für die Dialogveranstaltung wurde wie von der Arbeitsgruppe 1 vorgeschlagen beschlossen. Ab sofort sind Anmeldungen möglich.

Mehrere Gutachten vergeben

Die Kommission hat beschlossen, die Vergabe der wissenschaftlichen Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg zu bringen.

Außerdem wurde beschlossen, Gutachten zu den Themen „Langfristige Oberflächenlagerung“ und „Transmutation“ auf den Weg zu bringen. Zu dem Thema  „Tiefe Bohrlöcher“ soll es zunächst eine Anhörung in der AG 3 geben, dann eventuell noch ein Gutachten. Eine konkrete Gutachtenvergabe dazu hat noch nicht stattgefunden.

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Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber

Sonntagsspaziergang Jülich
Atommüll in Jülich. Selbst der TÜV protestiert gegen die Schlampigkeiten der Betreiber. Foto Andreas Conradt, publiXviewinG

Das ehemalige Atomforschungszentrum in Jülich hat sich einen weiteren schweren Rüffel eingefangen. Die vorgelegten Konzepte, wie mit 152 Castor-Behältern voll mit hochradioaktivem Atommüll weiter umgegangen werden soll, hat jetzt der TÜV Nord im Auftrag der NRW-Atomaufsicht bewertet und kritisiert den Betreiber schwer. Natürlich klingt das im Gutachter-Deutsch alles irgendwie netter, aber man kann das getrost als Vollklatsche bezeichnen. Da ist von „nicht weiter belegte(n) Annahme(n)“ die Rede, von „zu optimistischen“ Annahmen und so weiter. Klar ist mit Blick auf die TÜV-Bewertung: Die Wunsch-Option der Jülicher Atomabteilung, den ganzen hochradioaktiven Atommüll am besten in die USA abzuschieben, dürfte es nun deutlich schwerer haben. Denn der TÜV kritisiert, dass der Betreiber hier allzu optimistische Aussagen gemacht hätte. Man könnte als Nicht-Gutachter sagen: Sie haben versucht, sich die Wirklichkeit dorthin zu biegen, wo man sie gern haben will. „Atommüll und Castoren: Vollklatsche für Atomforschungszentrum Jülich – Gutachter kritisiert Betreiber“ weiterlesen

Atommülllagerung: Forschungszentrum Jülich schlampig – TÜV kritisiert Vorschläge des Betreibers

„Der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich arbeitet offenbar weiterhin desolat und schlampig.“ Mit diesen Worten kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel  den Bericht des NRW-Wirtschaftsministers Gerralt Duin gestern in der „Endlager-Kommission“. Duin hatte über eine TÜV-Prüfung der vom Forschungszentrum vorgelegten Konzepte über den weiteren Umgang mit den 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll informiert. Der TÜV Nord hat demnach zahlreiche Darlegungen und Behauptungen des Forschungszentrums in Frage gestellt und als unplausibel bezeichnet. Das wird auch in der vom Minsterium jetzt veröffentlichten Kurzfassung der TÜV-Studie deutlich. Hier als PDF-download.

„Die Ausführungen von Minister Duin und auch die vorgelegte Zusammenfassung der TÜV-Studie zeigen, dass der Betreiber des Forschungszentrum Jülich eine „Vollklatsche“ bekommen hat und wieder einmal unzureichende Unterlagen vorgelegt hat. Es drängt sich langsam die Frage auf, ob der Betreiber die atomrechtlich geforderte Kompetenz und Zuverlässigkeit im Umgang mit den hochradioaktiven Materialien hat“, so Zdebel weiter. Dabei verwies er darauf, dass die derzeitigen Unklarheiten über die Erdbebensicherheit des Zwischenlagers in Jülich auch darauf zurückzuführen sind, dass der Betreiber offenbar zu spät und unvollständig die Genehmigungsanforderungen des zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz bearbeitet hat.

Zdebel kritisierte aber auch die Landesregierung in NRW: „Der als Option immer noch vorgesehene Export des hochradioaktiven Atommülls aus Jülich in die USA muss endlich vom Tisch. Der TÜV verweist auf zahlreiche praktische Probleme. Vor allem aber: Der Atommüll ist in Deutschland hergestellt worden und es kann nicht sein, dass andere diesen Müll vor die Tür gekarrt bekommen.“ Er verwies auf die Diskussion in der „Endlager-Kommission“, wo ein umfassendes Export-Verbot mit Blick auf die Jülich-Abfälle derzeit beraten wird.

„Eine sichere Lagermöglichkeit muss mit Hochdruck und Priorität jetzt in Jülich vor Ort angestrebt werden. Atommüll-Transporte – egal wohin – sind in jedem Fall zu vermeiden. So steht es im übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag für NRW.“

Vom Wirtschaftsminister und zuständigen Atomaufseher forderte der Abgeordnete, dass TÜV-Gutachten in vollem Umfang zu veröffentlichen.

 

Dokumentation: PM der Atomaufsicht NRW:

18.05.2015: TÜV legt Plausibilitätsprüfung zur Entfernung der AVR-Kernbrennstoffe beim Forschungszentrum Jülich vor (inklusive Zusammenfassung der Studie)

Wirtschaftsminister Duin erläutert Ergebnisse vor der Endlagersuchkommission in Berlin

Berlin. NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert. Duin: „Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen. Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.“

Das Wirtschaftsministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juli 2014 – in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium als Bundesatomaufsicht – die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich angeordnet. Anlass dafür war die unklare Perspektive für die vom Forschungszentrum Jülich beantragte weitere Aufbewahrungsgenehmigung, da die Erdbebensicherheit des Lagers zurzeit nicht im atomrechtlich erforderlichen Umfang nachgewiesen werden konnte. Parallel dazu hatte das Wirtschaftsministerium dem FZJ verbindlich die Vorlage eines Räumungskonzepts aufgegeben. Darin sollte das Forschungszentrum schlüssig darlegen, welcher Weg zur Räumung des AVR-Behälterlagers der schnellstmöglich realisierbare sei und erläutern, wie es die erforderlichen Genehmigungen erwirken wolle, um den Verbleib der Kernbrennstoffe bei einem nach Atomgesetz zum Besitz Berechtigten sicher zu stellen.

Das Forschungszentrum Jülich hat in seinem Detailkonzept drei Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager angeführt: 1. Verbringung in ein vollständig neu zu errichtendes Zwischenlager am Standort Jülich, 2. Verbringung in das Transportbehälterlager Ahaus, 3. Rückführung in das Herkunftsland USA. Aus Sicht der Atomaufsicht NRW stehen jeder dieser Optionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Hindernisse entgegen.

Die Atomaufsicht NRW hat die TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG als Sachverständige hinzugezogen und beauftragt, die im FZJ-Konzept dargestellten Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager auf ihre Plausibilität zu prüfen. Im Unterauftrag des TÜV NORD erfolgte auch eine rechtliche Plausibilitätsprüfung durch die Rechtsanwälte Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaftsgesellschaft.

Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, dass für die zeitliche Planung aller drei Optionen Unsicherheiten bestehen. Daher ist gegenwärtig eine abschließende Aussage, welche der Optionen zur Entfernung der Kernbrennstoffe sich am schnellsten umsetzen lässt, auf Basis der bisher seitens des Forschungszentrum Jülich zur Verfügung gestellten Informationen nicht möglich.

Seit dem Jahr 1993 bewahrt die Forschungszentrum Jülich GmbH die Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchskernkraftwerk auf. Sie lagern in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR im sogenannten AVR-Behälterlager auf dem Gelände des Forschungszentrum Jülich. Die hierzu seinerzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte und auf 20 Jahre befristete Genehmigung ist zwischenzeitlich erloschen.

Zdebel begrüßt BUND-Initiative zum Verbot von Atomüllexporten

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der „Endlager-Kommission“ begrüßt die Initiative des BUND, der zur gestrigen Sitzung der AG2 einen Vorschlag für ein Verbot von Atommüllexporten (PDF) eingebracht hat: „Angesichts der Pläne der Betreiber der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich, hochradioaktive Brennelemente, verpackt in 152 Castor-Behältern, in die USA exportieren zu wollen, ist es leider dringend notwendig, im Atomgesetz ein generelles Exportverbot für derartigen Atommüll festzuschreiben“, sagte Zdebel.

Bislang ist unklar, wie sich die Beteiligten in Sachen Brennelemente Jülich entscheiden. Die Export-Option wird sowohl von der rot-grünen Landesregierung in NRW, dem staatlichen Betreiber des Foschungszentrums, als auch dem Bundesforschungsministerium als Möglichkeit angesehen, um angesichts der bestehenden Sicherheitsdefizite im Zwischenlager Jülich einen Ausweg zu finden. Zdebel und Umweltverbände hatten schon vor einiger Zeit betont, dass dieser Export bereits nach der geltenden Rechtslage nicht zulässig wäre.

Die Beteiligten allerdings versuchen es mit einem Trick: Indem sie den Atommüll aus dem AVR Jülich zu Forschungsmüll umdefinieren, soll der Export möglich gemacht werden. Allerdings haben auch Rechtsgutachten im Auftrag des BUND und von Greenpeace gezeigt, dass der AVR zwar ein Versuchsreaktor war, aber kommerziell zur Stromerzeugung eingesetzt worden ist. In diesem Sinn kann aber nicht von Forschung gesprochen werden.

Mit Spannung wird auf den Bericht von Minister Duin aus NRW gewartet, der am kommenden Montag bei der nächsten Sitzung der „Endlager-Kommission“ den bisherigen Stand zum weiteren Vorgehen darstellen will. Auf der gestrigen Sitzung der AG2 wurde aber deutlich, dass das Ministerium keine neuerliche Prüfung der Rechtlage vorgenommen habe.

Medien hatten allerdings vor einigen Wochen berichtet, dass die US-Option wegen wachsender Rechtsbedenken gegen den Exports weniger wahrscheinlich würde. Stattdessen wäre ein Transport der Behälter in das Zwischenlager nach Ahaus, ebenfalls in NRW, zu vermuten. Nicht nur Zdebel setzt sich dafür ein, dass eine Lösung ohne Atomtransporte direkt am Standort in Jülich gefunden werden muss.

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