Nur Ärger mit Vattenfall: Kohlekraftwerk Moorburg – EU-Kommission verklagt Deutschland

KohlekraftwerkMoorburgVattenfall
Neues Motiv im Hamburger Stadtbild: Köhlbrandbrücke und dahinter das Vattenfall-Kohlemonster Moorburg. Jetzt Anlass für eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland.

Das Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg führt nun zu einem Rechtsstreit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung durch die Hamburger Umweltbehörde bestehende europäische Rechtsvorschriften nicht ausreichend beachtet worden sind. Das teilte die Kommission heute in der Pressemeldung mit, die hier gleich nachzulesen ist. Außerdem ist die Pressemeldung des BUND Hamburg im Anschluss dokumentiert. Der Rechtsstreit um das 1.600 MW-Kohlekraftwerk Moorburg geht damit in die nächste Runde. Bislang hat Vattenfall mit Jahren Verzögerung und Abschreibung von bis zu 1,5 Mrd. Euro lediglich einen der 800 MW Blöcke in Betrieb genommen. Der zweite Block soll seinen Beitrag zur Klimakatastrophe zum Sommer hin aufnehmen.

  • Vattenfall-Kohlemonster Moorburg: EU-Rechtsvorschriften nicht angewendet
  • Vattenfall TTIP Terror total: 4.675.903.975,32 Euro für Atommüll
  • UPDATE: Die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Moorburg wurde schließlich von den Grünen in der ersten schwarz-roten Landesregierung erteilt. Umweltsenatorin war Anja Hayduk, der Staatsrat Christian Maaß. Zuvor hatten sie im Wahlkampf versprochen, Moorburg zu verhindern. Die beiden haben jetzt ebenfalls mit einer Pressemitteilung (Hier als PDF) auf die Klage der EU-Kommission reagiert. Beide sind ja für diese Genehmigung verantwortlich: „Die Klage der EU-Kommission bestätigt unsere Auffassung, die wir als Vertreter der damaligen Genehmigungsbehörde beim Oberverwaltungsgericht vorgetragenen hatten, wonach das Kraftwerk Moorburg in der damals beantragten Form nicht genehmigungsfähig war. Vor dem Oberverwaltungsgericht haben wir damals kein Recht bekommen. Es ist für das Klima nur ein schwacher Trost, dass unsere Rechtsauffassung heute eine Bestätigung erfährt. Die Inbetriebnahme des Kohlekraftwerks Moorburg halten wir nach wie vor aus politischen, ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen für falsch und schon gar nicht nachhaltig. Die Zukunft gehört den Erneuerbaren Energien und damit einem flexiblen und umweltverträglichen Energieversorgungssystem.“

Der NDR berichtet über die Klage und zitiert den BUND: „Die Umweltorganisation BUND erklärte, bei einem ordnungsgemäßen Plan- und Genehmigungsverfahren wäre Moorburg vermutlich gar nicht erst gebaut worden. „Die Klage der Kommission zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt“, sagte BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. Vattenfall und die Stadt Hamburg hätten versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem werde nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben.“

PM des BUND Hamburg: „Kraftwerk Moorburg: EU-Kommission klagt gegen Deutschland, Argumente der BUND-Beschwerde aus 2010 bestätigt / Deutschland missachtet Gesetzesvorgaben

Die EU-Kommission hat heute die Bundesrepublik Deutschland wegen Missachtung europäischer Naturschutzvorgaben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Hintergrund ist eine Missachtung entsprechender Rechtsvorschriften bei der Genehmigung des umstrittenen Kohlekraftwerks am Standort Hamburg-Moorburg.

Die Kommission hält es nach fast fünfjähriger Prüfung offenbar für erwiesen, dass im Genehmigungsverfahren Moorburg eine Alternativenprüfung entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Artikel 6, Abs. 4) unzulässiger- weise umgangen worden ist. Eine solche Alternativenprüfung muss vorge- nommen werden, wenn ein erheblicher Eingriff in europäische Schutzgüter vorliegt. Durch die Einstufung einer neuen Fischtreppe am Wehr Geesthacht als sogenannte Schadensbegrenzungsmaßnahme bilanzierten die Planer aber nur eine marginale Schädigung der Fischfauna durch die Kühlwasserentnahme. Eine Alternativenprüfung wurde aufgrund dieses Verfahrenstricks nicht vorgenommen. Tatsächlich wird aber die Fischfauna am Kraftwerk erheblich geschädigt, eine Alternative wie zum Beispiel ein Kühlturm hätte somit von vornherein im Planverfahren berücksichtigt werden müssen. Dies hätte aller Voraussicht nach dazu geführt, dass keine Kühlung mit Elbwasser unter Beachtung des geltenden Umweltrechts erfolgen darf. Dies hätte wiederum sogar die Investitions- entscheidung beeinflussen können und dieses Kraftwerk, das heute ohnehin nicht in die Energiewende passt, wäre gar nicht erst gebaut worden.

„Die Klage der Kommission gegen die Bundesrepublik zeigt einmal mehr, dass beim einstigen Umwelt-Musterschüler Deutschland und auch in Hamburg einiges im Argen liegt. Vattenfall und die Stadt Hamburg haben versucht, mit einem Verfahrenstrick die hochproblematische Kühlung des Kraftwerks mit Elbwasser durchzusetzen. Dem wird nun hoffentlich ein Riegel vorgeschoben. Und es bleibt zu hoffen, dass in Deutschland und in Hamburg gesetzliche Vorgaben zukünftig konsequenter beachtet werden“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

Für Rückfragen:
Paul Schmid, Pressesprecher BUND Hamburg“

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Umweltschutz: Kommission verklagt Deutschland wegen Kohlekraftwerk Moorburg, Brüssel, 26 März 2015

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Versäumnisses, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie zu beachten. Es besteht die Gefahr, dass das Projekt sich negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirken könnte. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks hat Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte.

Im November 2014 wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen, hat die Kommission beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen.

Weitere Informationen

Zu den Vertragsverletzungsverfahren im März siehe MEMO/15/4666

Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/index_de.htm

Mangelnde Umsetzung von EU-Umweltrecht: Vattenfall-Kohlekraftwerk Moorburg, die Kommission und die Bundesregierung im Streit

Was ist faul an der Genehmigung für das Vattenfall Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg? Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass bei der Genehmigung für das 1.600 MW Klimamonster europäische Rechts-Vorschriften nicht ausreichend beachtet wurden. Bis Mitte Dezember 2014 war die Bundesregierung aufgefordert, der EU Kommission mitzuteilen, wie sie die aus Sicht der Kommission mangelhafte Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie korrigieren wird. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat aktuell bei der Bundesregierung nachgefragt. Das Ergebnis: Alles prima, sagt die Bundesregierung, gestützt auf eine Stellungnahme der zuständigen Hamburger Umweltbehörde. Demnach stehe die Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg „im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatsrichtlinie“.

Zu den Inhalten der Stellungnahme verweigert die Bundesregierung die Aussage. Weil das Verfahren noch läuft, sind die Inhalte „vertraulich zu behandeln.“

  • Das laufende Verfahren bei der EU steht im Zusammenhang mit einer Klage des BUND Hamburg gegen die Genehmigung des Kohlekraftwerks in Moorburg durch die dortige Umweltbehörde. Siehe dazu auch eine Presseerklärung des BUND Hamburg.

Die Kommission muss nun prüfen, ob sie die Bundesregierung verklagt, um die Umsetzung der Richtlinie durchzusetzen. Die Bundesregierung hofft, dass noch eine „einvernehmliche Streitbeilegung“ erreicht werden kann und teilt mit: „In den meisten Fällen gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“ Bis dahin muss der Umweltschutz dann noch warten.

Einen Zusammenhang der Genehmigungsmängel mit einem von Vattenfall ehemals geführten Investitionsschutz-Verfahren beim ICSID ist „für die Bundesregierung nicht erkennbar“, heißt es außerdem in der Antwort. Vattenfall hatte seinerzeit aufgrund der scharfen Umweltauflagen der Hamburger Umweltbehörde, mit dem TTIP-ähnlichen Verfahren im Rahmen der Energie-Chara vor dem ICSID in Washington geklagt. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich beendet. Einzelheiten darüber sind – wie bei diesen Verfahren üblich – geheim und für die BürgerInnen und die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Hier im Wortlaut die Antwort der Bundesregierung (Bundeswirtschaftsministerium) vom 19. Januar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hubertus Zdebel, Fraktion die Linke:

Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Januar 2015
Frage Nr. 32

Sehr geehrte Herr Abgeordneter,
seitens der Bundesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:

Frage:
Welche inhaltlichen und rechtlichen Aussagen hat die Bundesregierung der EU-Kommission zu der in dem Ersuchen der EU-Kommission genannten mangelhaften Anwendung und Umsetzung von EU-Vorschriften bei der Genehmigung des Steinkohlekraftwerks von Vattenfall in Harnburg-Moorburg mitgeteilt, und welchen Zusammenhang hat die laut EU-Kommission nicht korrekte Anwendung der Habitatrichtlinie mit der inzwischen gütlich eingestellten Klage von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID?

Antwort:
„Es trifft zu, dass die EU-Kommission in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Darin bemängelt sie, dass im Zusammenhang mit der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Harnburg-Moorburg die Vorschriften der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG nicht korrekt angewendet würden. Zuletzt hatte die Kommission der Bundesregierung dazu am 17. Oktober 2014 eine sog. „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt. ln Vertragsverletzungsverfahren wendet sich die Kommission an die Bundesregierung, auch wenn es sich um Handlungen oder Unterlassungen der Bundesländer handelt (hier der Freien und Hansestadt Hamburg). Auf der Grundlage einer Stellungnahme Hamburgs hat die Bundesregierung im Dezember 2014 auf die „begründete Stellungnahme“ geantwortet und dargelegt, dass die Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg-Moorburg im Einklang mit den maßgeblichen Vorgaben der Habitatrichtlinie steht. Einer der Gegenstände des Verfahrens ist die Bewertung der Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Geesthacht als Schadensminderungsmaßnahme.

Ein Zusammenhang der laut EU-Kommission nicht korrekten Anwendung der  Habitatrichtlinie mit dem durch Vergleich beendeten Schiedsverfahren von Vattenfall vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID ist für die Bundesregierung nicht erkennbar. Die Prüfung der Habitatrichtlinie erfolgte im Rahmen der Genehmigungserteilung durch die
Freie und Hansestadt Hamburg.

Das vorliegende Vertragsverletzungsverfahren ist noch anhängig und damit bis zu
seinem Abschluss vertraulich zu behandeln. Dadurch soll der ordnungsgemäße Ablauf
des Verfahrens sichergestellt und gewährleistet werden, dass Möglichkeiten zur
einvernehmlichen Streitbeilegung nicht vorzeitig vereitelt werden. ln den meisten Fällen
gelingt eine außergerichtliche Einigung mit der Kommission.“

Wahlkampf in Hamburg: taz-hamburg und Kohlekraftwerk Moorburg – Wer hat’s genehmigt?

Spiegel-Moorburg-Gruene
Wer hat das Vattenfall Kohlemonster Moorburg genehmigt? Erinnerungsprobleme bei der taz-hamburg. Foto: Screenshot Spiegel-Online.

Die taz-hamburg, das Kohlekraftwerk Moorburg und die Grünen – ist denn jetzt Wahlkampf? Erneut berichtet die taz-hamburg über die Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des von Vattenfall gebauten Kohlemonsters in Hamburg Moorburg. Und erneut berichtet die taz-hamburg am 5.1.2015: „Das Kraftwerk war 2008 vom CDU-Senat genehmigt worden. Unter der nachfolgenden schwarz-grünen Regierung scheiterten die Grünen mit ihrem Versuch, die Genehmigung zurückzuziehen.“ Das ist – erneut – falsch. Genehmigt wurde das Kohlekraftwerk Moorburg – wenn auch gegen deren Willen – von der damaligen grünen Umweltsenatorin Anja Hajduk, nicht von der CDU (die allerdings für das Kraftwerk war und ist). Die Grünen selbst kommentierten diese Entscheidung damals mit: „Moorburg-Entscheidung: Niederlage für die GAL

Am 30. September 2008 berichte der Spiegel unter der Überschrift: „Grüne Umweltsenatorin genehmigt Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg“: „Der Energiekonzern Vattenfall darf das umstrittene Steinkohlekraftwerk Hamburg-Moorburg bauen. Die von der Grünen-Umweltsenatorin Anja Hajduk geleitete Stadtentwicklungsbehörde genehmigte den Antrag des Energieversorgers Vattenfall unter hohen wasserrechtlichen Auflagen. „Aus rechtlichen Gründen ist Vattenfall der Bau nicht zu versagen“, erklärte Hajduk. Die für den Betrieb erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wurde laut Hajduk teilweise versagt: Zum Schutz der Elbe wird das Kraftwerk voraussichtlich im Durchschnitt an 250 Tagen im Jahr mit gedrosselter Leistung betrieben werden müssen.“

GrueneKohle
Grüner Wahlkampf gegen eine Genehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg, 2008: „Kohle von Beust“ in Anspielung auf den CDU-Kandidaten und Bürgermeister Ole von Beust.

Für die Grünen war das ein totales Desaster, denn das Grüne NEIN zu Moorburg war eines der zentralen Themen im Wahlkampf 2008 gewesen. Mit der Parole „Kohle von Beust“ mobilisierten die Grünen damals und versprachen unmissverständlich, dass sie juristisch das Kohlemonster Moorburg verhindern würden, wenn sie im Senat vertreten wären. Nach der Wahl bildeten die Grünen mit der CDU erstmals eine schwarz-grüne Landesregierung und erteilten schließlich die Genehmigung für die Inbetriebnahme des Klimakillers.

Aus zahlreichen Gründen ist das Kohlekraftwerk Moorburg mit seinen beiden 800 MW-Blöcken noch immer nicht am Netz. Auch die Auseinandersetzungen um die Genehmigung halten an. Der BUND hat mit Klagen erheblichen Druck gemacht, damit der Betrieb des Kohlekraftwerks nicht zu noch mehr Belastungen für die Elbe führt. Zuletzt hat die EU-Kommission von der Bundesregierung eine Stellungnahme gefordert, warum die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie nicht korrekt umgesetzt worden ist. Bis Mitte Dezember hatte die Bundesregierung Zeit, zu den Vorwürfen der Kommission zu antworten. Bislang hat sich weder die Bundesregierung noch die Hamburger Umweltbehörde dazu geäußert, was man der Kommission geschrieben hat.

HamburgerInnen wollen das: (Fast) Alle Macht dem BUND!

bundlogo_standard_lang400Es gibt einfach tolle Umfragen. Eine solche hat das Hamburger Abendblatt gerade machen lassen. „Hamburger wünschen sich mehr Macht für Umweltverbände. 40 Prozent der Bürger geht der Einfluss nicht weit genug. BUND kündigt weitere Aktionen an“, ist da nun zu lesen. Immerhin repräsentativ. „Das ist das Ergebnis der Umfrage des Abendblatts, bei der das Meinungsforschungsinstitut GESS Phone & Field 1002 wahlberechtigte Hamburger befragt hat.“ Nicht sonderlich überraschend ist: „Die hartnäckigsten Kritiker der Verbände sitzen im Lager der CDU-Wähler: Von ihnen sagt eine Mehrheit von 53 Prozent, dass der Einfluss schon jetzt zu groß ist, während sich 27 Prozent mehr Macht wünschen. Bei allen anderen Parteien ist das Verhältnis umgekehrt. An der Spitze liegen die Grünen-Wähler, von denen sich 73 Prozent mehr Macht für die Umweltorganisationen wünschen.“

Natürlich geht es in der Umfrage nicht nur um den BUND. Auch der Nabu oder Greenpeace sind gemeint. Aber besonders der BUND hat in Hamburg inzwischen von den Medien einen Status zugeschrieben bekommen, in dem der Geschäftsführer gern auch als „Schattenbürgermeister“ beschrieben wird. Der Grund: In den letzten Jahren hat der BUND nicht nur mit Klagen vor Gericht eine Menge für die Umwelt bewegt. Manfred Braasch heißt dieser Geschäftsführer, der ohne Frage den Hamburger BUND zu einem überaus wirksamen und effizienten Umweltverband aufgebaut hat. Natürlich nicht allein. Da ist ein Vorstand, der solche Aktionen und Maßnahmen absichert, da sind haufenweise Experten, die sich rund um Braasch und den BUND mit Know-How einbringen und da sind zahlreiche Initiativen, Organisationen und Bündnisse, die die Arbeit des BUND wirkungsvoll unterstützen, begleiten und verstärken.

So hat der BUND sich den Zorn der Hafenwirtschaft über die Gewerkschaften bis hin zu CDU und SPD-Senat zugezogen, als seine mit dem Nabu betriebene Klage gegen die Elbvertiefung zunächst im Eilverfahren vom Gericht angenommen wurde. Die Bagger, die die Elbe noch mal ein gutes Stück tiefer legen sollten, bleiben im Hafen. Bis heute. Denn inzwischen hat das Gericht in der Hauptsache zahlreiche gravierende Mängel durch die Behörden festgestellt und damit den „Baggerstopp“ bestätigt. Jetzt wird erstmal auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Weservertiefung gewartet. Danach wird sich zeigen, wie es mit dem Elbeausbau weiter geht. In jedem Fall wird der Senat massive Abstriche mache müssen und Naturbelangen erheblich größeren Raum geben müssen.
Herausragend auch der Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“, der im letzten Jahr gegen ein massives Trommelfeuer von Vattenfall, Handelskammer über die CDU bis wiederum SPD-Senat erfolgreich gewonnen wurde. Knapp, aber eben mit Mehrheit. Ergebnis: Die Stromnetze ist Vattenfall bereits los. Erst dieser Tage wurde der neue Konzessionsvertrag von der inzwischen wieder vollständig städtischen StromNetz Hamburg GmbH unterzeichnet: Laufzeit 20 Jahre. Folgen wird spätestens 2018 das Fernwärmenetz von Vattenfall und vermutlich in den nächsten Wochen auch noch das Gasnetz von E.on. Die Verkaufsverhandlungen sollen inzwischen weitgehend geregelt sein. Als Partner standen dem BUND in diesem Volksentscheid die Kirche Hamburg Ost, die Verbraucherzentrale und viele viele Aktive zur Seite. Letztlich auch die SPD-Wähler. Denn während die SPD-Spitze massiv gegen den Volksentscheid trommelte, stimmten mindestens zwei Drittel der SPD-WählerInnen für die Rekommunalisierung der Energienetze.

Auch sonst ist Vattenfall vom BUND in Hamburg recht genervt, sorgte doch ein Aktionsbündnis im Gähler-Park, darunter ROBIN WOOD, und der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht dafür, dass eine geplante Fernwärmetrasse zum Kohle-Kraftwerks-Neubau in Moorburg nicht gebaut werden durfte. Ein Urteil, das insbesondere für die Grünen recht peinlich war, immerhin regierten sie zu dieser Zeit gemeinsam mit der CDU. Während im Wahlkampf noch massiv damit geworben wurde, dass es ein Kohlekraftwerk Moorburg mit den Grünen nicht geben würde, unterzeichnete die spätere Grüne Umweltsenatorin zähneknirschend die Genehmigung. Auch die weitere Genehmigung zur Anbindung dieses Klimakillers an die Fernwärmeversorgung der Hansestadt war dann von der grünen Behörde flugs erteilt worden. Doch ausgerechnet die grünen Klimaschützer übersahen die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Genau hier fädelte die Klage des BUND ein und das OVG gab dem Umweltverband Recht, kassierte die Genehmigung ein. Schwere Panne für Vattenfall.

Doch auch in der Hauptsache ging es zur Sache. Der BUND klagte gegen die Baugenehmigung für das Kohlekraftwerk, vor allem mit Blick auf die enorme Belastung für die ohnehin angeschlagene Elbe. Denn Vattenfall wollte mit enorm großen Mengen Wasser aus der Elbe die Heizkessel der 1.600 MW-Anlage kühlen. Wieder gab das Gericht dem BUND Recht, begrenzte die Wasserentnahme zur Kühlung und zwang Vattenfall zum Bau eines Kühlturms.

Ganz bittere Pille für Vattenfall, denn dieser Kühlturm lässt die Kosten steigen und mindert die Effizienz zum Schutz der Elbe. Keine Fernwärmeanbindung, höhere Umweltauflagen und Betriebskosten und dann noch jede Menge Probleme auf der Baustelle (Risse im Stahl der Kessel u.a.), Inzwischen rollte auch die Energiewende über Vattenfall hinweg und sorgte mit dem Anstieg der Erneuerbaren Energien immer mehr dafür, dass sich die wirtschaftlichen Daten für den klimaschädlichen Neubau in Moorburg weiter verschlechterten. Inzwischen musste Vattenfall hohe Verluste abschreiben, noch immer ist das Kraftwerk nicht in Betrieb. Einerseits, weil es in der Phase der Inbetriebnahme immer wieder zu Störfällen kam und Fehler in der Konstruktion sichtbar wurden. Andererseits weil es besser ist, das Kraftwerk nicht in Betrieb zu nehmen, weil dadurch die Verluste noch größer würden, denn für den Strom gibt es auf absehbare Zeit keinerlei Bedarf.

Zurecht könnte der BUND mächtig stolz darauf sein, Vattenfall in Hamburg derart heftig zurückgedrängt zu haben und damit große Räume für mehr Umwelt- und Klimaschutz erreicht zu haben. Aber damit noch nicht genug: Erst vor wenigen Tagen gab erneut ein Gericht in Hamburg einer BUND-Klage statt und verpflichtete die Stadt Hamburg, endlich wirksame und zeitnahe Maßnahmen zur Luftreinhaltung umzusetzen. Seit Jahren sind die Schadstoffbelastungen in Hamburg oberhalb der zulässigen Grenzwerte, ohne dass die Umweltbehörde sich daran wirklich störte. Genau das verurteilte nun auf Klage des BUND das Verwaltungsgericht.

Eine wirklich starke und erfolgreiche Performance, die der BUND in Hamburg für mehr Umwelt- und Klimaschutz da hingelegt hat. Da ist es kein Wunder, wenn die Wirtschafts-Mächtigen in Handelskammer, Rathaus und Konzernen nicht eben gut auf diesen Umweltverband zu sprechen sind. Was haben die gezürnt, als die Elbvertiefung auf Eis gelegt werden musste. Vom Untergang Hamburgs war gar die Rede, Gewerkschafter demonstrierten weil angeblich nun zigtausende Arbeitsplätze verloren gehen würden und und und. Genau, und bestimmt habe ich hier noch den einen oder anderen Erfolg vergessen. Kann ja vorkommen.

Eines ist klar: Die Erfolge des BUND sitzen manchen Wirtschaftsvorderen mächtig tief im Fleisch. Der Präses der Handelskammer teilte – sicherlich mit Blick auf diesen Umweltverband – in seiner Neujahrsansprache 2014 mächtig aus, redete davon, dass Volksentscheide und Gerichte die repräsentative Demokratie untergraben und die Parlamente ohnmächtig machen würden. Hallo? Ja, das war sein reden!

Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg: Neue Pannen – oder warum Vattenfall evt. die Inbetriebnahme absichtlich verzögert

Leider keine Baustelle mehr: Das Kohlemonster von Vattenfall in Hamburg-Moorburg geht schrittweise in Betrieb.
Bleibt doch noch länger Baustelle. Inbetriebnahme des Vattenfall Kohlekraftwerks Moorburg verzögert sich weiter.

Man möchte nur noch den Kopf schütteln. Erneut teilt Vattenfall mit, dass es im Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zu technischen Problemen gekommen ist und sich die Inbetriebnahme der beiden Blöcke mit insgesamt 1.600 MW wieder verschiebt. Eine gute Nachricht, denn damit werden dem Klima einstweilen weitere CO2-Emissionen erspart. Den Strom aus dem Kraftwerk braucht ohnehin kein Mensch und vor allem Vattenfall selbst nicht. Das Stromangebot ist schon jetzt so hoch, dass die Preise an der Börse immer weiter sinken – und zwar die Preise in der Zukunft! Denn schon heute verkaufen die Stromerzeuger den Strom über Jahre im Voraus (siehe hier und hier). Die Inbetriebnahme von Moorburg würde das noch mal verschlimmern.

Darauf hat Vattenfall selbst vor wenigen Tagen hingewiesen und davon gesprochen, dass dies bis 2020 so weiter gehen könnte.

Genau das aber könnte einer der Gründe sein, warum es Vattenfall ganz recht ist, wenn sich die Inbetriebnahme von Moorburg weiter verzögert. Erst im Frühjahr 2013 hat der Konzern eine runde halbe Milliarde Euro an Verlust für Moorburg abgeschrieben. Eine stolze Summe. Wozu also jetzt ein Kraftwerk an den Start bringen, dessen Strom niemand braucht und mit man kaum Geld verdienen kann?

Auch sonst bringt das Kraftwerk nur Ärger. Immer wieder sorgt der BUND mit Klagen für mächtig Druck und dafür, dass Umweltschutz vor den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall kommt. Zuletzt damit: Aktiv gegen Kohlekraftwerk Moorburg: BUND beantragt Eilverfahren gegen Vattenfall

Nun könnte man also spekulieren, dass es für Vattenfall billiger kommt, immer neue Mängel festzustellen und diese reparieren zu lassen. Steuervorteile? Abschreibungen? Verbunden mit der Hoffnung, dass der spätere Start des überflüssigen Kraftwerks dann unter besseren Preisbedingungen möglich ist? Erfahrungen damit dürfte Vattenfall in jedem Fall haben. Als 2007 gleichzeitig die Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel nach einer Pannenserie bis zur endgültigen Abschaltung nach Fukushima vom Netz gingen und jahrelang repariert wurden, schaffte es das Unternehmen trotz des erheblichen Ausfalls der Stromerzeugung, seine Gewinne weiter zu steigern. Selbst im Stromhandel legte das Unternehmen trotz der nicht zur Verfügung stehen AKWs zu.

Sachdienliche Hinweise zu steuerlichen und anderen Gründen, warum Vattenfall die Inbetriebnahme von Moorburg quasi absichtlich verzögert, werden gern entgegen genommen!

Und frühere Aussagen in diesem Blog müssen möglicherweise korrigiert werden:

DokumentationVattenfall-PM:
„Inbetriebnahme des Kraftwerks Moorburg verzögert sich Reparaturen am Dampferzeuger erforderlich

(PresseBox) (Hamburg, 04.04.2014) Die Auswertung von Messungen, die während des Betriebs nach der ersten Netzschaltung des Blocks B vom 28. Februar 2014 durchgeführt wurden, hat am Dampferzeuger Unregelmäßigkeiten gezeigt. Bei der näheren Untersuchung wurden Beschädigungen an einer größeren Anzahl sogenannter Heizflächenrohre festgestellt. Es handelt sich dabei jeweils um Risse von einigen Millimetern Länge in Schweißnahtnähe. Entsprechende Untersuchungen im Block A zeigten ebenfalls Rissbefunde. Der Hersteller und Vattenfall arbeiten intensiv an der Ursachenklärung.

Bei den jetzt erforderlichen Reparaturmaßnahmen werden die geschädigten Bereiche herausgetrennt und durch neues Material ersetzt. Diese Reparaturarbeiten werden bis Juli 2014 andauern. Die Anlage wird während dieser Zeit nicht in Betrieb sein. Die kommerzielle Inbetriebnahme des Kraftwerkes verzögert sich entsprechend um voraussichtlich vier Monate. Der Block B wird also frühestens Ende Dezember 2014, Block A im ersten Quartal 2015 den Dauerbetrieb aufnehmen.

Über Vattenfall Europe Hamburg Aktiengesellschaft
Vattenfall ist ein Energieversorgungsunternehmen, das sich zu 100 Prozent im schwedischen Staatsbesitz befindet und in Schweden, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Finnland tätig ist. Die Vision des Unternehmens ist, mit einem starken und breitgefächerten Erzeugungsportfolio in der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung eine führende Rolle zu spielen.“

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