AKW Obrigheim und niedrig verstrahlter Abrissmüll: Jeder bekommt was ab!

Radioaktiv-07.jpgEs klingt so harmlos: Beim Abbau von Atomkraftwerken werden Abfälle „freigemessen“, wenn sie unterhalb bestimmter Grenzwerte liegen. Dabei handelt es sich um sehr gering kontaminierte Strahlenabfälle. Unterschreiten sie die Werte, dürfen sie wie Hausmüll deponiert oder auch „verwertet“ werden. Eine weitere Kontrolle findet dann nicht mehr statt. Auf diese Weise, so die Befürchtung von AtomkraftgegnerInnen, wird quer durch die Republik die Radioaktivität verteilt. Zu dem Problem der „Freimessungen“ hat jüngst der BUND eine Studie vorgelegt. Jetzt äußert sich die „Initiative AtomErbe Obrigheim“ zu dem Thema, denn in Obrigheim ist der Rückbau des Atommeilers seit Jahren im Gange.

Hier die PM der BI im vollen Wortlaut: „Die Initiative AtomErbe Obrigheim findet es skandalös, dass beim Rückbau des AKW Obrigheim (KWO) noch nicht einmal die Vorgaben der bundesweit geltenden Strahlenschutzverordnung eingehalten werden. Nach ihrer Meinung sind die dort vorgesehenen Grenzwerte bereits zu hoch und müssten im Interesse der Menschen niedriger sein. Schon seit mehreren Jahren fordert die Initiative von der Genehmigungsbehörde, dem baden-württembergischen Umweltministerium, einen transparenten Umgang mit dem Thema des „freigemessen“ Materials, das beim Rückbau des AKW Obrigheim anfällt und immer noch radioaktive Stoffe enthält.

Mit Hilfe der sogenannten „Freimessung“ nach der Strahlenschutzverordnung wird ermöglicht, dass aus Atommüll „normaler“ Müll wird, der dann dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterliegt. Er kann dann, je nach der Höhe der radioaktiven Belastung, auf Deponien gelagert oder als Müll verbrannt werden oder zur freien Verwertung in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren. Die Beteuerung des Umweltministeriums, dass alles „unbedenklich“ sei, kann die Initiative nicht nachvollziehen, denn der Prozess der „Freimessung“ ist sehr kompliziert und es können auch Fehler auftreten.

Dazu kommt, dass für das AKW Obrigheim eine Reihe von Erleichterungen bei der Messung des Materials aus dem Rückbau genehmigt wurde. Statt bei der Messung von Oberflächen engmaschig jeweils 1000 cm2 (d. h. 10 Messungen je Quadratmeter) auf radioaktive Stoffe zu prüfen, braucht, je nach Art der Messung, nur für jeweils 5 oder auch 20 Quadratmeter eine Messung vorgenommen werden. Der Nachweis der Oberflächenkontamination kann auch ganz entfallen. Das kann bedeuten, dass eine radioaktive Belastung nicht entdeckt wird.

Wir haben den baden-württembergischen Umweltminister aufgefordert, diese großzügige Praxis der Freigabe zu beenden und im Sinne des Minimierungsgebotes der Strahlenschutzverordnung höhere Anforderungen an Sicherheit und Risikovorsorge zu stellen, bisher ohne Erfolg. Ganz offensichtlich können mit dieser „Freimessung light“ die Kosten für den Rückbau reduziert werden. Es ist zu befürchten, dass das Land diese für EnBW günstigen Regelungen, die aus der Zeit vor der jetzigen grün-roten Regierung stammen, beibehalten wird. Zudem legt ein „Leitfaden zur Freigabe nach § 29 StrlSchV“ des Landes Baden-Württemberg nahe, dass auch andere Atomanlagen in den Genuss der Vergünstigungen kommen.

Von der Gesamtmasse des AKW Obrigheim (275.000 Tonnen) sollen mit rund 2.500 Tonnen weniger als 1 % übrigbleiben, die langfristig als Atommüll zu lagern sind. Sogar aus dem innersten, am stärksten radioaktiv belasteten Bereich (Reaktordruckbehälter mit Umfeld), in dem rund 4000 Tonnen abgebaut werden sollen, plant der Betreiber EnBW, nur etwa 600 Tonnen langfristig als Atommüll aufzubewahren. Alles andere will er per Freimessung loswerden.

Bekannt ist inzwischen, dass in den letzten Jahren „freigemessener“ Müll aus dem AKW Obrigheim auf den Deponien in Buchen/Neckar-Odenwald-Kreis und Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis sowie im Müllheizkraftwerk Mannheim gelandet ist.

Die Initiative AtomErbe Obrigheim fordert, dass der Müll vorläufig im KWO bleibt und dass eine breite gesellschaftliche Debatte über die Hinterlassenschaften der Atomkraftwerke geführt wird, bis klar ist, wie viel insgesamt, auch bei anderen Atomanlagen, anfällt und was langfristig damit passieren soll.“

Ergänzende Anmerkung:
Ein ausführlicher Artikel zum Thema erscheint in der August-Ausgabe der Publikation Strahlentelex, der auch hier (PDF) nachzulesen ist.

Atommüll überall – BUND-Studie zum „Freimessen“ schwach radioaktiver Stoffe

radioaktivMit dem Betrieb der Atomkraftwerke und -Anlagen entstehen nicht nur leicht-, mittel- und hochradioaktive Abfälle, deren langfristig sichere Lagerung bis heute nicht geklärt ist. Es entstehen außerdem kontaminierte Materialien, Stoffe, an denen Radioaktivität anhaftet. Dazu gehören unter anderem Stahlteile oder Beton. Diese können zwar in bestimmten Grenzen dekontaminiert werden, aber ein Rest von Strahlenbelastung haftet ihnen selbst dann noch an. Denn: Nur bis zu einem bestimmten Grenzwert werden sie dekontaminiert. Unterschreiten sie diesen Grenzwert, können sie im Grundsatz als Wertstoffe weiter eingesetzt oder auf Deponien eingelagert werden. Vor allem mit dem kommenden Abriss der Atomkraftwerke werden derartige Stoffe in großen Mengen anfallen. Die Sorge: Werden diese sehr schwach aktiven Stoffe großflächig verbreitet, steigt flächendeckend auch die Belastung der Bevölkerung. Der BUND hat diese Problematik jetzt in einer Studie untersuchen lassen und Vorschläge zum weiteren Umgang mit dieser Form von Atommüll gemacht (Download-Link unten).

Auf seiner Homepage schreibt der BUND: „Die im Auftrag des BUND erstellte „Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland“ von Wolfgang Neumann beleuchtet das verdrängte Problem beim Rückbau von Atomkraftwerken.

In Deutschland existiert die Möglichkeit, schwach radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Zuständigkeitsbereich von Atomgesetz und Strahlenschutzverordnung in den konventionellen Bereich zu entlassen („Freigabe“). Dies bedeutet, dass Materialien aus einem Atomkraftwerk, das rückgebaut wird, nach so einer „Freimessung“ auf einer normalen Hausmülldeponie landen können oder als Wertstoff wiederverwendet werden. Bei einer Stilllegung von Atomkraftwerken fällt eine besonders große Menge solcher Materialien an. Wegen der derzeit anstehenden gleichzeitigen Stilllegung von acht Reaktoren können die freigegebenen Mengen so groß sein, dass die Einhaltung des Strahlenschutzzieles für die Bevölkerung durch Freigaben gefährdet ist.

Radioaktivität wird unterschätzt – mehr Kontrolle nötig

Durch die großen jährlichen Freigabemassen und die unterstellte Verteilung auf viele Deponien wird die auf einer Deponie abgelagerte Radioaktivität unterschätzt. Daraus folgt, dass die Freigabewerte zur Deponierung im Sinne eines vorbeugenden Strahlenschutzes zu hoch sind.

Deshalb muss die Entlassung von Reststoffen und Abfällen in den konventionellen Bereich auf jeden Fall stärker überwacht und reglementiert werden. Ein weitergehender Schutz der Bevölkerung wäre durch die Aufgabe der Freigaberegelung und die Verfolgung des französischen Konzepts mit einem gesonderten Entsorgungsweg für schwächer radioaktive Stoffe möglich.

Es muss dringend geprüft werden, ob eine Konzentration dieser Stoffe in einem die notwendigen Rückhalteanforderungen erfüllenden oberflächennahen Endlager sinnvoller ist als die Verteilung der Radioaktivität in verschiedenen Hausmülldeponien und Gegenständen für den menschlichen Umgang.

Der BUND lehnt grundsätzlich jegliche Freigaberegelungen in der Strahlenschutzverordnung ab. Dies hat zuletzt 2010 die Bundesdelegiertenversammlung des BUND betätigt.“

Die Studie ist hier zum download als PDF.

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