Der Atommüll und das Nationale Entsorgungsprogramm – Atomgesetz geändert

Der Bundestag hat – bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE – die 14. Atomgesetz-Novelle beschlossen. Mit ihr wird das von der EU-Kommission in einer Richtlinie geforderte „Nationale Entsorgungsprogramm“ rechtlich festgeschrieben. Die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter übernahm für den erkrankten Hubertus Zdebel in der Parlamentsdebatte die Kritik an der Novelle. Darin hätten aus Sicht der LINKS-Fraktion schärfere Anforderungen an den mit der Novelle verbundenen regelmäßigen Berichten zur Lage und Entwicklung beim Umgang mit radioaktiven Abfällen formuliert werden müssen. Während erst jetzt das Atomgesetz entsprechend geändert würde, sei der Bericht bereits seit August fertiggestellt. Gegen dessen Entwurf hatte es fast 70.000 Einsprüche gegeben.

Während nun das Atomgesetz um das Nationale Entsorgungsprogramm ergänzt ist – und außerdem die Informationsrechte von Landes- und Bundesbehörden gegebenüber den Betreibern erweitert wurden – ist der eigentliche Bericht zum NaPro noch Thema weiterer Beratungen im Deutschen Bundestag. Dafür sorgt ein Antrag von Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE, der kurz vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht worden ist.

Am 16. Dezember wird der Umweltausschuss ein Fachgespräch zu diesem Bericht durchführen. Dann werden die Schwachstellen und Mängel dieses Berichts zum Umgang mit dem Atommüll ausführlich thematisiert. Auch die „Endlager“-Kommission hat noch viel Arbeit mit dem Bericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm.

Der Deutsche Bundestag berichtet auf seiner Homepage samt dem Video-Stream aus seiner Homepage folgendermaßen:

„Die Entsorgung von Atommüll in Deutschland soll sicherer werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und bei Enthaltung der Linksfraktion nahm der Bundestag am Donnerstag, 15. Oktober 2015, einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (18/5865) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/6234) an. Damit setzt Deutschland die im Juli 2011 von der Europäischen Union beschlossene Entsorgungsrichtlinie um, die unter anderem die Erstellung eines Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) vorsieht.

Regierung: Hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), betonte, die Novelle solle künftig ein hohes Sicherheitsniveau bei der Entsorgung abgebrannter Brennelemente gewährleisten. Die Bundesregierung habe ihr nationales Entsorgungsprogramm (18/5980) bereits erstellt und an die EU-Kommission übermittelt.

Sie habe dabei zahlreiche Einwendungen berücksichtigt, etwa die Kritik an der Option, das Endlager Schacht Konrad zu erweitern. Im NaPro sei nun festgelegt, dass sich die Endlagerkommission des Bundestages im Rahmen ihrer Arbeit bis Mitte 2016 auch mit der Planung für die rückzuholenden Abfälle aus der Schachtanlage Asse und die Rückstände aus der Urananreicherungsanlage Gronau befassen soll.

CDU/CSU: Herzstück der Entsorgungsstrategie

Steffen Kanitz (CDU/CSU) bezeichnete das Nationale Entsorgungsprogramm als „Herzstück der Entsorgungsstrategie in Deutschland“ und sieht in der Novelle des Atomgesetzes einen Beschluss von „historischer Qualität“. Auch er lobte, dass es keine Erweiterung Konrads „über die Hintertür“ geben werde. Vielmehr solle die Endlagerkommission nun darlegen, wie die Abfälle aus der Asse und Gronau konditioniert werden müssen, um zusammen mit hochradioaktiven Abfällen entsorgt werden zu können.

Kanitz wies jedoch darauf hin, dass die hoch radioaktiven Abfälle, obwohl sie nur zehn Prozent aller Abfälle ausmachten, für 90 Prozent der Radioaktivität verantwortlich seien. Die Suche nach einem Endlager für diese besonders gefährlichen Abfälle sollte daher Priorität haben und nicht durch die Klärung anderer Fragen verzögert werden. Er machte klar, dass hoch radioaktive Abfälle und mittel und schwach radioaktive Abfälle aus der Asse und Gronau aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen an das Wirtsgestein nicht ohne Weiteres zusammen gelagert werden können.

Linke: Inakzeptables Vorgehen (Eingangslager für 500 Castoren, Anmerk HZ)

Eva Bulling-Schröter (Die Linke) urteilte in der Debatte, auch nach 40 Jahren Atomenergie seien „grundsätzliche Fragen einer sicheren und dauerhaftem Atommülllagerung nicht geklärt“. Zwar sei es gut, dass vorerst darauf verzichtet werde, die „enorme Menge Strahlenmüll aus der Asse und Gronau“ in den „ungeeigneten Schacht Konrad zu verfrachten“, doch gebe es weitere „gewaltige Probleme“, die der Bericht nicht darstelle.

Bulling-Schröter kritisierte zudem, dass das Nationale Entsorgungsprogramm bereits im Sommer dieses Jahres fertiggestellt worden sei, aber erst jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen werde, die Details des Programms regeln soll. „Umgekehrt wäre es besser gewesen“, urteilte sie. Außerdem kritisierte die Linke-Abgeordnete, dass im „Kleingedruckten“ des Programms plötzlich von einem „Eingangslager für Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen“ die Rede sei. Darin sollen 500 Castoren für Jahrzehnte zwischengelagert werden. „Warum verstecken Sie diese Information?“, fragte Bulling-Schröter, die dieses Vorgehen als „vollkommen inakzeptabel“ bezeichnete.

Grüne: Eingangslager nicht ungenehmigt betreiben

Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete Atommüll als das „Gefährlichste und Langlebigste, was die Menschheit je produziert hat“. Sie warnte davor, das Eingangslager für Castoren schon in Betrieb zu nehmen, bevor es überhaupt genehmigt worden sei, so wie es das NaPro festlege.

Außerdem stellte sie klar, dass die Endlagerkommission in ihrem Bericht, den sie Mitte 2016 vorlegen soll, die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Abfälle aus der Asse und Gronau im selben Standort gelagert werden können, nicht beantworten können werde. Dies müsse ein Nachfolgegremium tun. (joh/15.10.2015)“

Atommülllager: Zdebel am Schacht – Bundestagsabgeordneter in Salzgitter

Am kommenden Montag (28. September) wird Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Atommüll-Kommission in Salzgitter mit dem Oberbürgermeister Frank Klingebiel sowie Vertretern der AG Schacht Konrad, des Landvolks Braunschweig und der IG Metall zu einem Informationsgespräch zum Nationalen Entsorgungsprogamm (NaPro) über den weiteren Umgang mit Atommüll zusammenkommen.
Im Schacht Konrad in Salzgitter sollen leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle dauerhaft unterirdisch gelagert werden. Der Ausbau verzögert sich aufgrund immer neuer Probleme beim laufenden Ausbau. Die Einlagerung von rund 300.000 Kubikmetern leicht- und mittelaktiven Atomabfälle ist genehmigt. Aber derzeit ist noch offen, wo weitere 300.000 Kubikmeter derartiger Abfälle aus der benachbarten ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau dauerhaft gelagert werden sollen.
Inzwischen hat die Bundesregierung im jüngst vorgelegten Nationalen Entsorgungsprogramm zwar den Schacht Konrad aus der „Schußlinie“ genommen und die Atommüll-Kommission beauftragt, zu prüfen, ob diese „neuen“ Atomabfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Müll an einem anderen Ort gemeinsam einzulagern sind. Aber solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist und positiv beantwortet ist bzw. möglicherweise sogar ein drittes „Endlager“ gefunden werden muss, könnte es dazu kommen, dass der Schacht Konrad am Ende doch für diese Abfälle ausgewählt wird und sich damit die Atommüllmenge in Salzgitter verdoppeln könnten.
Zum Ende des Informationsgespräch gibt es einen Pressetermin am Montag, 28. September, um 11 Uhr im Sitzungszimmer 10. Stock, im Rathaus in Lebenstedt ein.

Grünbuch: Atommülllager Schacht Konrad – genehmigt, teuer und noch lange nicht in Betrieb

Genehmigt ist das Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter. 303.000 Kubikmeter sollen künftig hier unterirdisch in einem alten Erzbergwerk eingelagert werden. Doch seit Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme, weil es immer neue Probleme bei Ausbau gibt. Beispielsweise weil das Gestein der Bergwerksgruppe wesentlich poröser ist, als erwartet und daher erheblich kostenaufwändigere und zeitraubende Baumaßnahmen erforderlich sind. Inzwischen werden die Kosten auf insgesamt 7,5 Mrd Euro geschätzt. Wie in Gorleben oder ASSE hat es bei der Festlegung dieses Standortes keinen Alternativenvergleich gegeben. Der Schacht Konrad wurde schlicht als politische Entscheidung festgelegt. Wir setzten unsere Reihe mit Berichten über die Atommülllager auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zum Haushaltsplan 2016 fort.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Frühestens 2022 wird derzeit eine Inbetriebnahme erwartet und das Bundesumweltministerium stellt fest: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“

Weil sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad immer wieder verschoben hat, werden an zahlreichen AKW-Standorten neue Zwischenlager geplant, damit die geplante Stilllegung in Form des Rückbaus der Anlagen erfolgen kann. Dadurch entstehen den AKW-Betreibern zusätzliche Kosten. Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein machen daher enorm Druck, dass eine Inbetriebnahme im Schacht Konrad beschleunigt wird.

Bis heute lehnen nicht nur viele Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen den Ausbau des Schacht Konrad ab. Der fehlende Alternativenvergleich, eine völlig veraltete Planung und der bis heute mangelhafte Nachweis der Langzeitsicherheit sind nur einige der Gründe für diese Ablehnung. Spätestens seit dem Desaster in der ASSE fordern Städte und Verbände rund um den Schacht Konrad, aber auch z.B. die Landesregierung in Niedersachsen eine Überprüfung des Konzept zur Lagerung der radioaktiven Abfälle: Dabei geht es u.a. um die Frage, wie der Atommüll im Falle von Wassereinbrüchen notfalls zurückgeholt werden kann. Genau dieses Problem stellt sich in der ASSE II und es ist dringend erforderlich, zu klären, welche Konsequenzen dies für den Schacht Konrad haben muss.

Rund um den Schacht Konrad wachsen derzeit die Proteste. Der Grund ist das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in der sie den weiteren Umgang mit den angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Hinterlassenschaften darlegt. Neu in dieser Planung sind rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle, die nach einer erfolgreichen Rückholung aus der ASSE II (200.000 Kubikmeter) und aus der Uranverarbeitung bei der URENCO in Gronau (100.000 Kubikmeter) anfallen. Bislang ist für diesen Atommüll keine „End“lagerung eingeplant.

Die Bundesregierung hat nun zwar vorerst entschieden, dass die „Endlager“-Kommission prüfen soll, ob eine gemeinsame Lagerung dieser „neuen“ Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Atommüll sinnvoll und möglich ist. Sollte die Kommission aber zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht erfolgen sollte, will die Bundesregierung diesen Atommüll ebenfalls im Schacht Konrad einlagern. Damit würde die bislang genehmigte Menge von Atommüll also verdoppelt!

Im Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand zum Schacht Konrad wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch als PDF.

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Atommüll-Lagerung: Umweltministerium und Teile der Kommission gespalten – Verstoß gegen Grundsätze guter wissenschaftlicher Arbeit – keine solide Politikberatung

Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.
Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.

300.000 Kubikmeter Atommüll und richtig Ärger in der Atommüllkommission und mit dem Bundesumweltministerium. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth reagiert jetzt in einem Brief an die Atommüll-Kommission mit „Verwunderung“, mit „Unverständnis“ und mit „Erstaunen“. Er wirft Mitgliedern der AG3 der Kommission vor, mit ihrer „Herangehensweise ohne weitere Debatte“ ein Problem „vom Tisch zu fegen“, was „nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen“ folgt. Ziel der heftigen – man könnte fast sagen wütenden – Reaktion ist der Co-Vorsitzende der AG3: Michael Sailer, immerhin Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums und Chef des Öko-Instituts.

Siehe auch den Bericht dazu in der Süddeutschen.

Sailer hatte nach der letzten Sitzung der AG3 per Pressemitteilung verkündet, dass eine gemeinsame Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll gemeinsam mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung der URENCO in Gronau eher keine gute Idee wäre und hatte dann in Verdrehung des Arbeitsauftrags der Kommission erklärt:„Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“. Das aber ist nicht der Auftrag, denn nach langen Debatten – auch mit den Umweltverbänden – war ein kleines Wörtchen ergänzt worden: „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung!

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Umweltstaatssekretär Flasbarth: Fast 70.000 Einwendungen gegen noch mehr Atommüll im Schacht Konrad.

Der Umweltstaatssekretär ist „angefasst“: Mit „Verwunderung“ habe er die Pressemitteilung zur letzten Sitzung der AG3 zur Kenntnis genommen. „Erstaunt“ wäre er, dass „damit pauschal Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert“ wurden, „obwohl es eine vertiefte fachliche Beratung zu diesem Thema in der Kommission selbst bisher nicht stattgefunden hat, geschweige denn, dass es dazu eine beschlossene Kommissionsempfehlung gäbe.“

Schon das sind deutliche Worte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung auf Anforderung der EU einen Bericht zum Umgang mit den radioaktiven Stoffen vorlegen musste und dies mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ getan hat. War zunächst noch im Entwurf eine Einlagerung der ASSE- und Gronau-Abfälle entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll (was dann Aufgabe der Atommüll-Kommission wäre) vorgesehen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss entschieden, die Option für den Schacht Konrad zurück zu stellen und festgelegt, dass zunächst eine gemeinsame Einlagerung in einem noch zu findenden Atomlager geprüft werden soll. Damit war die Aufgabe an die Kommission klar formuliert.

  • DRITTES „ENDLAGER“? Schon vor Jahren war angesichts von immer neuen Atommüllbergen davon die Rede, dass es ein drittes Endlager brauchen würde, wenn man nicht noch mehr im umstrittenen Schacht Konrad einlagern wolle und auch eine gemeinsame Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll nicht gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen wolle: Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen. Verwiesen sei auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – unter anderen Rahmenbedingungen – eine gemeinsame Lagerung dieser unterschiedlichen Abfälle nicht für sinnvoll befand. Darauf hatte zuletzt auch die BI Lüchow-Dannenberg verwiesen.

Schon im Mai hatte die Kommission dieses Thema aufgegriffen und der AG3 den Auftrag erteilt, das Thema vorzubereiten. Schon bei dieser Sitzung war deutlich, dass einige Mitglieder der Kommission nicht eben angetan waren, noch kurz vor dem Ende der Kommissionsarbeit ein solch gewaltiges Thema aufgreifen zu müssen. Es sei keine Lappalie, diese große Menge von Müll mit ganz anderen Anforderungen bei der Lagerung nun zusätzlich noch in die Befassung und für die Kriterienentwicklung mit aufzunehmen. Vertreter des Umweltministeriums und aus Niedersachsen hielten das aber für erforderlich. Auch von Seiten einiger Bundestagsvertreter und des BUND wird dieses Anliegen unterstützt.

  • Der Streit, der jetzt zwischen BMU und Teilen der Kommission aufbricht, ist erheblich und hat unterschiedliche Ebenen: Einerseits würde eine gemeinsame Lagerung der hier in Rede stehenden Abfälle auch angesichts des großen Volumens die Salzlinie und damit auch Gorleben verstärkt wieder ins Gespräch bringen. Aber bedeutsam ist eben an der jetzt aufziehenden Debatte: Die Atommüll-Probleme sind größer, als viele meinen und vor allem: Ein Konsens an der einen Stelle würde – wie jetzt mit Blick auf Schacht Konrad – an anderer Stellen erhebliche neue Konflikte aufwerfen. Wer die Atommüllprobleme nicht nur als technisches, sondern auch als gesellschaftliches Probleme anerkennt, kann daher nur zu einer Schlussfolgerung kommen: Die Kommission und das Standortauswahlgesetz brauchen eine Erweiterung und Erneuerung.

Die Befassung in der AG3 fand nun in der letzten Woche erstmals statt und führte zu den schon erwähnten Reaktionen. umweltFAIRaendern.de hatte hier berichtet:

Flasbarth schreibt: „Mit Unverständnis nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3, Michael Sailer, offenbar davon ausgeht, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe die Kommission kein Mandat, sich mit der vorgenannten Thematik zu befassen; es würden  deshalb „weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeitet.“ Das Gegenteil ist der Fall, und das Gegenteil ist notwendig.“

Ausdrücklich weist der Sailer darauf hin, dass es nicht ausschließlich um hochradioaktive Abfälle bei der Arbeit der Kommission geht, sondern dass gesetzlich festgelegt ist, dass es „insbesondere“ um diese Abfälle geht. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Denn in der Auseinandersetzung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen, die die massive Einschränkung auf nur die hochradioaktiven Abfälle angesichts der zahlreichen Atommüllprobleme auch mit den anderen radioaktiven Abfällen kritisierten, ist dieses kleine Wörtchen „insbesondere“ ergänzt worden, um so eine Bereitschaft zu signalisieren, auch diese Themen aufzugreifen.

Sicher: Es hätte auch deutlicher formuliert werden können, was damit genau gemeint sein soll, denn seit Anfang an gibt es in der Kommission immer wieder Auseinandersetzungen, was mit dem Wort „insbesondere“ nun dazu gehört und was nicht. So hat der BUND auch einige Vertreter aus Bundestagsfraktionen immer wieder gefordert, z.B. auch die Zwischenlagerung im Vorfeld der „Endlagerung“ als Thema einzubeziehen.

Flasbarth geht mit seinen Vorwürfen an die AG3 bzw. an Michael Sailer ins Detail, was sicherlich unterstreicht, dass ihn die Befassung in der AG3 nervt. Er verweist darauf, dass schon im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (im Januar 2015) die Weichenstellung zwischen Konrad und Kommission enthalten war. Frühzeitig habe auch ein Vertreter des BMU in der Kommission „gebeten, dass sich die Kommission mit dieser Thematik beschäftigen möge“ und stellt fest: „Wenn die Kommission der Meinung wäre, dass eine Einbeziehung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sowie ggf. des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung entweder nicht vom Kommissionsauftrag abgedeckt ist oder faktisch unter keinen Umständen in Betracht kommt, hätte sie seit Monaten Gelegenheit gehabt, dies zu artikulieren. Dass Teile der Kommission sich erst jetzt und ohne weitere Beratungen im Plenum der Kommission in der erfolgten Art an die Öffentlichkeit wenden, entspricht weder den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit noch meinen Erwartungen an eine solide Politikberatung“.

Der nächste Satz müsste nun eigentlich sowas wie Rücktritt, Auflösung oder etwas in dieser Art beinhalten – aber der Satz folgt dann nicht. Getrost darf man aber sagen: Vollklatsche!

Flasbarth verweist darauf, dass International ähnliche Optionen wie jetzt im NaPro vorgeschlagen, behandelt werden. Er verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium an vielen Punkten die Arbeit der Kommission konstruktiv begleitet und unterstützt habe. Ausdrücklich betont er, dass für die Entscheidung, den ASSE- und Grona-Atommüll in der Kommission befassen zu lassen auch eine Rolle spielt, die „Bedenken aus der Region Salzgitter bezüglich einer Erweiterung des Endlagers Konrad ernst zu nehmen und vorrangig eine andere Option (zu) verfolgen.

Dass die Arbeitsgruppe 3 versucht, diese Herangehensweise ohne weitere Debatte vom Tisch zu fegen, entspricht nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen. Hier erwarte ich von der Kommission konstruktive Unterstützung, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Flasbarth wird auf der kommenden Sitzung der Kommission als Gast über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung informieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Debatte weiter geht.

Klar ist: Die Realität der Atommüllprobleme ist derart, dass es immer mehr die Kommission einholt. Damit bestätigt sich auch die Kritik zahlreicher Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der Kommission. Einen Weg zu einem wirklichen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften könne es nur gegen, wenn Gorleben endlich als Standort endgültig aufgegeben würde und wenn über alle Arten von Atommüll nach einem möglichst sicheren Umgang gesucht wird. Dafür – und das ist immer wichtiger – braucht es mehr Zeit, als das StandAG für die Kommission vorgesehen hat. Die muss ihre Arbeit nach dem derzeitigen Stand im Sommer 2016 beenden.

Das bedeutet, schon zum Jahreswechsel muss ein Endbericht vorliegen, der umfassend einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden soll. Wie aber soll das nun gelingen, wenn wenige Monate zuvor derart großen Themen – völlig zurecht – neu aufgeworfen werden und diese in einem solchen Bericht enthalten sein müssen? Immer deutlicher wird: Es braucht einen Neustart des Neustarts und es braucht mehr Zeit.

Atommüll – Mischlager? BI Lüchow Dannenberg fragt Atommüll-Kommission

Wird und wird nicht fertig: Atommülllager im Schacht Konrad. Foto: Dirk Seifert
Was tun mit immer mehr Atommüll. In den Schacht Konrad soll der (vorerst) nicht. Wohin aber dann? BI LüDan fragt die Atommüll-Kommission. Foto: Dirk Seifert

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg hat heute auf das jüngst von der Bundesregierung unter Vorbehalt beschlossene Atommüll-Programm reagiert. Im so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ (NaPro) wird neuerdings davon gesprochen, hochradioaktive Abfälle gemeinsam mit leicht- und mittelradioaktivem Atommüll zu vergraben. Ob das möglich und sinnvoll ist, soll nun die „Endlager-Kommission“ weiter klären. Die BI verweist darauf, dass ein solches „Mischlager“ gänzlich andere Sicherheitsanforderungen an ein zu findendes Atommülllager stelle, als für ausschließlich hochradioaktive Abfälle. In einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, so die BI, wolle sie nun erfahren, „wie sie mit der plötzlichen Änderung ihres Arbeitsauftrages umgehen wird“ und bezeichnet es als ein „Unding, dass nach der Halbzeit der Kommissionsarbeit die Aufgabe der Kommission völlig neu ausgerichtet wird“ und wie die Kommission „unter diesen Vorgaben und mit dem engen Zeitrahmen zu akzeptablen Ergebnissen kommen“ will. Sie verweist auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre eine solche gemeinsame Einlagerung aus Sicherheitsgründen abgelehnt habe. Quo vadis Kommission? „Atommüll – Mischlager? BI Lüchow Dannenberg fragt Atommüll-Kommission“ weiterlesen

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