Vattenfall will 4,7 Mrd. Euro Schadensersatz für die Schrott-Meiler Brunsbüttel und Krümmel. Foto: Dirk Seifert
Alles TTIP oder was? Beim Geld hört der Spaß auf. Das gilt auch für die neue rot-grüne Regierung in Schweden. Die hat sich nun laut taz hinter die Forderung von Vattenfall gestellt, mit der der Konzern sich zu Lasten der bundesdeutschen SteuerzahlerInnen die Stilllegung der Schrottreaktoren Krümmel und Brunsbüttel vergolden lassen will. Insgesamt 4,7 Mrd. Euro verlangt der vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) dafür, dass die Bundesregierung nach der Katastrophe von Fukushima von Laufzeitverlängerung auf Ausstieg umschaltete.
Klaus Ernst von der Linksfraktion hatte die tatsächlich von Vattenfall geforderte Schadensersatzsumme mit einer Nachfrage zu der Schriftlichen Frage Nr. 9/119 in der letzten Woche ans Tageslicht gebracht:
„Frage Abgeordneter Klaus Ernst, Fraktion die Linke: Wie viel beträgt nach aktuellem Stand die Entschädigungszahlung, die der schwedi-sche Stromkonzern Vattenfall im ICSID-Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs geltend machen will, und in welcher Höhe kämen ggf. Zinszahlungen hinzu?
Antwort der Bundesregierung: Vattenfall beziffert seine Klageforderung vor Steuern mit 4.675.903.975,32 Euro zuzüglich Zinsen (Libor zuzüglich 4 Prozentpunkte).
Die taz informiert: „Der schwedische Staatskonzern beruft sich dabei auf die Investorenschutzklausel in der 1998 in Kraft getretenen internationalen „Energie-Charta“. Geklagt hat Vattenfall vor zwei Jahren vor dem zuständigen International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), einem zur Weltbank gehörendem Schiedsgericht in New York.“
Vattenfall hat Erfahrung mit derartigen Klagen: „Schon die erste solche Klage gegen Deutschland ging von Vattenfall aus: 2009 hatte das Unternehmen wegen des Hamburger Kohlekraftwerks Moorburg ein Verfahren vorm ICSID begonnen; dieses endete 2011 mit einem Vergleich vorwiegend im Sinne Vattenfalls.“
Obwohl Vattenfall für das abgeschaltete AKW Krümmel noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat, wird ein wenig abgerüstet: Nachdem in Krümmel neue und kleinere Transformatoren eingebaut worden sind, wird nun ein größerer ausgebauter Transformator verkauft. Am kommenden Donnerstag (25.09.) soll der zig-Tonnen-schwere Kolloss gegen 22 Uhr abtransportiert werden.
Vattenfall klagt nicht nur vom dem Bundesverfassungsgericht auf Schadensersatz für die nach Fukushima abgeschaltete Anlage. Auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington, dem ICSID, will Vattenfall insgesamt rund 3,7 Mrd. Euro erstreiten. Das ganze ist eine Maßnahme im Rahmen internationaler Investment-Schutzababkommen, wie sie auch im TTIP derzeit verhandelt werden.
Vattenfall hat Deutschland vor dem Schiedsgericht ICSID in Sachen Investitionsschutz verklagt. Grund: Die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel
Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington (ICSID) verklagt. Von rund 3,7 Mrd Euro ist die Rede. Diesen Betrag verlangt der Konzern als Entschädigung für die nach Fukushima erfolgte Stilllegung der Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel. Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung der Weltbank und für den Investitionsschutz zuständig. Als schwedischer Konzern fühlt sich Vattenfall durch die Stilllegung der AKWs diskriminiert und hat die Schiedsstelle im Mai 2012 eingeschaltet. Die von der Stilllegung nach Fukushima ebenfalls betroffenen Konzerne E.on, RWE und EnBW haben als deutsche Unternehmen diese Möglichkeit nicht. E.on und RWE haben aber Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ebenso Vattenfall.
Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) wurde vor wenigen Tagen von Focus auf die Klage von Vattenfall vor dem ICSID angesprochen: „Frage: Frau Ministerin, fast vergessen sind die Klagen gegen den Atomausstieg. Der schwedische Vattenfall-Konzern klagt vor einem US-Gericht – und soll sehr gute Chancen haben zu gewinnen. Muss der Steuerzahler milliardenschweren Schadenersatz zahlen?
Hendricks: „Ich hoffe nicht. Das Verfahren wird auf Seiten der Bundesregierung vom Wirtschaftsministerium geführt. Wir halten die Klage in Teilen für unzulässig und unbegründet und sind guten Mutes, dass wir die besseren Karten haben. Aber wie Sie wissen: Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand.““
Nicht Gott, sondern z.B. die Rechtsanwaltsgesellschaft Luther mbH Hamburg ist einer der Akteure: Diese Gesellschaft ist einer der beiden Vertreter für Vattenfall. Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden, ist die zweite Vertretung.
Für das Geschäftsjahr 2012/13 (PDF) meldete Luther in Deutschland einen Umsatz von rund 92 Millionen Euro. Inklusive der Auslandsstandorte hat Luther sogar 101,4 Millionen Euro umgesetzt.
Die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist einer der Fachbereiche dieser Kanzlei und sie wirbt mit ihrem Know how: „Wenn du Frieden willst, sei kriegsbereit“ und „Wir sind bereit“ heißt es zu Beginn einer Info-Broschüre (PDF). Das Zitat stammt – so die Broschüre – von Flavius Vegetius Renatus, einem römischen Schriftsteller, ca. 390 n. Chr..
Luther hatte für Vattenfall auch das Verfahren in Sachen Bau des Kohlekraftwerks Moorburg vertreten. Vattenfall war vor das ISCID gezogen, nach dem die Hamburger Umweltbehörde aus Sicht von Vattenfall zu hohe Umweltauflagen in der Genehmigung für den Bau des Kraftwerks festgelegt hatte. Daher verklagte der Konzern die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Kanzlei Luther. Das Verfahren wurde durch einen „Konsens“ am 11.03.2011 abgeschlossen. Angaben dazu finden sich unter der Nummer 24 auf dieser Seite des ICSID. Demnach hat der Streitwert 1,4 Mrd Euro betragen (globalarbitrationreview.com, dieser Link ist von der ICSID genannt, führt aber derzeit ins Leere). Hier ist die 54-seitige Vereinbarung als PDF von der Seite des ICSID zu finden: Award(click to download). Hier direkt von dieser Seite (PDF).
Wiederholt sind die Investitionsschutzverfahren heftig kritisiert worden. Einerseits weil mit diesem Instrument – wie das Beispiel Vattenfall und Moorburg zeigt – (umwelt)politische Entscheidungen von Staaten untergraben werden können. Andererseits, weil die Verfahren unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen und mit gerichtlichen Verfahren kaum vergleichbar sind.
Aktuell sind diese Verfahren auch im Rahmen der Debatte um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA in die Kritik gekommen. (Siehe dazu z.B. die Klage der FAZ: „Freihandelsabkommen Schiedsgerichte sind gerechter„.
Das Verfahren in Sachen Entschädigung für die AKWs Brunsbüttel und Krümmel musste im Frühjahr 2013 unterbrochen werden, nachdem einer der Schiedsrichter (Daniel M. Price) sich für befangen erklärte. Er wurde kurze Zeit später einvernehmlich zwischen den Konfliktparteien durch Charles N. Brower (U.S.) ersetzt (siehe unten).
Eine sehr formale Auflistung der bisherigen Aktivitäten (Procedure Details, ICSID Case No. ARB/12/12) des Schiedsverfahrens findet sich auf den Seiten des ICSID bei der Weltbank hier. Der letzte Eintrag ist vom 20. Dezember 2013 und lautet: „The Tribunal issues Procedural Order No. 2 concerning production of documents.“
Einen knappen Überblick über das Verfahren, die Schiedsrichter und die Vertreter von Vattenfall und Bundesregierung (Wirtschaftsministerium) gibt es unter diesem Link oder direkt hier:
109.
Vattenfall AB and others v. Federal Republic of Germany
(ICSID Case No. ARB/12/12)
Subject Matter
Nuclear power plant
Date Registered
May 31, 2012
Date of Constitution of Tribunal
Constituted:
December 14, 2012
Reconstituted:
February 25, 2013
Composition of Tribunal
President:
Albert Jan VAN DEN BERG (Dutch)
Arbitrators:
Vaughan LOWE (British)
Charles N. BROWER (U.S.)
(1)
Charles N. BROWER (U.S.) appointed following the resignation of Daniel M. PRICE (U.S.)
Party Representatives
Claimant(s)
Respondent(s)
Mannheimer Swartling Advokatbyrå AB, Stockholm, Sweden
Ministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin, Germany
Das WDR-Politmagazin „Monitor“ berichtete gestern, wie Großkonzerne über dubiose Schiedsgerichte der Weltbank politische und rechtliche Entscheidungen von Parlamenten und Regierungen aushebeln: Hauptakteur in Deutschland ist der Stromkonzern Vattenfall. Als schwedischer Konzern nutzt das Unternehmen in Deutschland den internationalen „Investitionsschutz“ und fühlt sich „diskriminiert“. Auf dieser Basis hat Vattenfall bereits vor einigen Jahren die Bundesrepublik Deutschland auf 1,2 Milliarden Euro Schadensersatz vor dem Schiedsgericht in Washington (ICSID) „verklagt“. Der Grund: Die erteilten Umweltauflagen für das im Bau befindliche 1.600 Mega-Watt Kohlekraftwerk in Hamburg Moorburg waren dem Konzern zu hoch. Vattenfall war erfolgreich, die Auflagen wurden zum Schaden von Elbe und Umwelt reduziert.
Aktuell „klagt“ Vattenfall wegen dem Atomausstieg nach Fukushima: 3,7 Mrd. Euro will das wirtschaftlich schwer angeschlagene Unternehmen in Washington als Schadensersatz für die stillgelegten AKWs Brunsbüttel und Krümmel gegen die Bundesrepublik Deutschland durchsetzen. Die Vattenfall-Pannen-Reaktoren Brunsbüttel und Krümmel wurden im Sommer 2011 per Atomgesetz mit weiteren sechs AKWs anderer Konzerne endgültig stillgelegt. Dabei waren die beiden Atommeiler bereits seit 2007 nach einer beispiellosen Pannenserie im Sommer 2007 durchgehend bis zu Sommer 2011 abgeschaltet. (siehe weiterführende Links dazu unten auf dieser Seite!)
In dem Beitrag wird Pia Eberhardt von Corporate Europe Observatory (CEO) zitiert. Sie hat einen Artikel über „Konzerne versus Staaten“ geschrieben, der hier zu finden ist (PDF).
Auf der CEO-Homepage finden sich weitere Materialien zu dem Thema:
„Einen Überblick zum Thema gibt ein Artikel in der April-Ausgabe der Blätter für deutsche und internationale Politik, den wir hier zugänglich machen. Ein kurzer Text zu den Machenschaften der Kanzleien ist kürzlich im EU Infobrief der Arbeiterkammer Österreich erschienen.“ Und: „Wenn Sie mehr über das Verfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg wissen wollen, empfehlen wir Ihnen diese Studie der Berliner Organisation PowerShift.“ Weitere Hinweise in englischer Sprache unter dem angegebenen Link bei CEO.
Weitere Artikel zum Investitionsschutz und dem „Schiedsgericht“ auf dieser Seite:
Vattenfalls Schadensersatz-Klage für die Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel vor dem ICSID in Washington ist derzeit ausgesetzt. Foto: Dirk Seifert
Vattenfall muss einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Die Schadensersatzklage vor dem Schiedsgericht ICSID in Washington ist derzeit ausgesetzt. Vattenfall hat dort die Bundesrepublik Deutschland auf eine Summe von rund 3,5 Mrd. Euro für die Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel verklagt. Nach dem Atomdesaster in Fukushima vor rund zwei Jahren hatte die Bundesregierung per Atomgesetzänderung die beiden und sechs weitere Atommeiler aus Sicherheitsgründen abgeschaltet.
Der Rechtsstreit in Washington wird sich nun in die Länge ziehen. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung von Anfang Februar 2013 ist das Verfahren vorerst ausgesetzt worden, „weil der zuständige Richter Dan Price des Schiedsgerichts ICSID in Washington im Januar zurücktrat, verlautete aus Verfahrenskreisen. Der Konzern bestätigte dies.“
Weiter berichtet die SZ: „Der ehemalige US-Regierungsberater Price trat den Angaben zufolge zurück, nachdem das Gericht Klarheit über seine früheren Regierungskontakte nach Deutschland haben wollte. Vattenfall muss nun einen neuen Schiedsrichter benennen. Bis der sich in den komplexen Fall eingearbeitet hat, dürften jedoch erneut Monate vergehen, hieß es aus Verfahrenskreisen. Damit ist offen, wann der Prozess fortgesetzt werden kann.“
Vattenfall klagt nicht zum ersten Mal vor dem Weltbank-Gericht gegen die Bundesrepublik. Bereits vor einigen Jahren nahm Vattenfall die Umweltauflagen der Umweltbehörde für das im Bau befindliche Steinkohlekraftwerk Hamburg-Moorburg zum Anlaß, in Washington Klage gegen Deutschland zu erheben.
Als in Deutschland aktives Unternehmen mit Hauptsitz in Schweden kann es vor diesem Gericht wegen Diskriminierung klagen. E.on, RWE und EnBW steht dieser Weg nicht zur Verfügung. Daher haben sie – und auch Vattenfall zusätzlich – ihre Schadensersatzklagen an das Bundesverfassungsgericht adressiert. Mit Klagen vor dem Washingtoner Gericht versuchen Unternehmen sich oftmals inzwischen auch gegen kostspielige Umweltauflagen zu wehren.